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Tino BuckschSPD-Stadtrat Tino Bucksch aus dem Wahlkreis Südost unterstützt das Ergebnis der gestrigen Bürgerveranstaltung zur künftigen Verkehrsanbindung des Park-Krankenhauses und der Herz-Klinik.
„Zunächst möchte ich die Verfahrensweise mit Bürgerforum, Bürgerwerkstätten und Bürgerinformationsveranstaltung als beispielhaft hervorheben“, sagt Tino Bucksch.

Bucksch weiter: „Dass dem Stadtrat zwei Trassenfreihaltungen – Variante A2 aus dem Norden und Variante B4 aus dem Süden – für eine mögliche Straßenbahnanbindung vorgeschlagen werden sollen, ist das logische Ergebnis des intensiven Beteiligungsprozesses. Es geht also zunächst um die Freihaltung von Vorbehaltsflächen. Welche Linie tatsächlich einmal umgesetzt
wird, ist entsprechend dem Bedarf noch offen. Als dringende kurzfristige Maßnahme ist eine deutlich verbesserte Busanbindung umzusetzen. Die konkrete Linienführung und die Taktfrequenz sollen schnellstmöglich in der Arbeitsgruppe Bus abschließend diskutiert werden.
Weitere geplante Maßnahmen der Klinik, wie Einführung einer Parkraumbewirtschaftung, Angebot eines Jobtickets und zusätzliche Fahrradabstellplätze sind gut und entsprechen dem Masterplan, den der Stadtrat 2012 beschlossen hat. Die Klinik kommt somit ihrer Verantwortung als Investor nach, diese Maßnahmen zeitnah umzusetzen.“

„Positiv ist die Entscheidung der Klinik, keine zusätzliche Straße zu benötigen und daher keinen neuen Verkehr über den Norden aus und in Richtung Stötteritz zu verursachen. Insgesamt geht es darum, den Kfz-Verkehr zu minimieren und die Verkehrswege und Verkehrsarten zu optimieren“, betont Bucksch abschließend.

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Gäste!

Der Stadtrat soll heute über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Privatisierungsbremse“ entscheiden. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung darf der Stadtrat hierbei nicht nach politischer Opportunität befinden. Es geht einzig und allein darum, ob das Anliegen des Bürgerbegehrens auch nach persönlicher Wertung jedes einzelnen Ratsmitgliedes rechtskonform ist oder nicht. Ein Ermessen haben wir nicht.

Aber allein hier liegt ja schon die Krux. Wenn nämlich von den Initiatoren des Begehrens uns gegenüber mehr oder weniger deutlich gefordert wird, die Rechtsnormen der Gemeindeordnung auch einer politischen Willensbildung zu unterlegen.
Das politische Anliegen des Bürgerbegehrens, welches in den Mittelpunkt den Erhalt, die Sicherung und Mehrung des kommunalen Vermögens stellt, wird von der SPD-Fraktion vorbehaltlos unterstützt.

Ärgerlich und unehrlich ist, dass mit dem Begehren aber der Eindruck erweckt wird oder vielleicht auch erweckt werden soll, dass der Rat fortwährend an dieser Stelle seiner Gesamtverantwortung für die Stadt nicht nachkommt.
Oder, wie soll man die Spreizung des Antrages über Grundstücke, Kulturgüter bis hin zu den Wirtschaftsbetrieben sonst verstehen?
Dem ist nicht so und das wissen auch alle hier im Stadtrat.
Ich erinnere gerade in diesem Zusammenhang an einen Beschluss des Rates aus dem Dezember, der auf der Initiative meiner Fraktion beruht, wonach das Vermögen an Grund und Boden auch unterhalb der Schwelle, über die die Ratsversammlung zu entscheiden hat, dauerhaft zu sichern ist.
Und wenn konsequent zu Ende gedacht wird, müssten dann nicht ebenso Vermögenszukäufe, den geforderten Restriktionen unterworfen werden?
Und auch der zum 1. Januar in Kraft getretene und leider in der Öffentlichkeit kaum diskutierte Beschäftigungssicherungstarifvertrag in der LVV belegt exemplarisch, dass die Sicherung des kommunalen Vermögens höchste Priorität bei den Verantwortungsträgern dieser Stadt besitzt.

Spätestens ab 2016 wird sich die Vermögenslage unserer Stadt mit dem konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt und ihrer Unternehmen inklusive Verkäufe und Zukäufe ohne Schwellenwerte transparent für jeden Interessierten zeigen.

Nochmals – die SPD-Fraktion steht für eine dauerhafte Sicherung und Mehrung des Gesamtvermögens unserer Stadt. Ich betone nochmals „Gesamtvermögen“ unserer Stadt in ihrem komplexen Beziehungsgeflecht.

Wenn jemand also fragt, brauchen wir das Bürgerbegehren aus politischen Erwägungen heraus, dann sage ich deutlich – NEIN und zwar auch, weil politische Verantwortung aus meiner Sicht in einer repräsentativ aufgestellten Gemeinordnung nicht teilbar ist.

Aber das ist, wie eingangs gesagt nur der eine Teil der Diskussion. Gefragt wird eigentlich ausschließlich nach der Zulässigkeit des Begehrens.
Die SPD-Fraktion urteilt hierbei auf der Grundlage einer eigenständigen rechtlichen Bewertung unabhängig von denen der Stadtverwaltung, des Innenministeriums oder dem des Netznotars der Piraten.

Unsere Einschätzung macht sich an mehren Punkten, die ich hier nur verkürzt und unvollständig darstellen kann, fest.

1. Wird durch das Bürgerbegehren ein Vorratsbeschluss dahingehend angestrebt, Vorgaben für künftige, in ihrer Wirkung heute aber nicht überschaubare Angelegenheiten zu treffen.
Vorratsbeschlüsse sind als Gegenstand eines Bürgerbegehrens nicht zulässig.

2. Verstößt das Anliegen des Bürgerbegehrens gegen die in §24 SGO definierte Regel, dass Bürgerentscheide nicht zu Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung stattzufinden haben. Durch das beabsichtige Festlegen einer 2/3-Mehrheit für Verkaufsentscheidungen greift das Bürgerbegehren aber in die innere Organisation ein, denn damit wird indirekt auf die Hauptsatzung der Stadt abgehoben.

Die ersten beiden Punkte mögen eventuell noch Interpretationsspielraum bieten. Der dritte Punkt aber nicht.
3. Die im Bürgerbegehren vorgeschlagene 2/3-Öffnungsklausel ist der entscheidende Punkt, der dieses Bürgerbegehren unzulässig macht. In der SGO wird in Paragraph 39 festgelegt, dass Beschlüsse des Rates mit Mehrheit getroffen werden. Um Diskussionen zu vermeiden, welche Mehrheit gemeint sein könnte, ist dort nachzulesen, dass ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Damit wird klar, es geht um die einfache Mehrheit. Auch wenn das von den Initiatoren vorgelegte Rechtsgutachten diese Frage spitzfindig zu umschiffen versucht, indem argumentiert wird, dass, wenn die Forderung eines Verbots von Veräußerungen rechtlich statthaft wäre, die Festlegung eines höheren Quorums für Veräußerungen erst recht möglich sein müsse.
Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens im Stadtrat trifft die Gemeindeordnung hiermit eine abschließende Regelung, die auch nicht die kommunale Selbstverwaltung tangiert, da diese nur im Rahmen der Gesetze besteht.

Die SPD-Fraktion wird aus ihrer rechtlichen Sacheinschätzung der Ratsvorlage zustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Leipzig entwickelt sich rasant. Der Wohnungsleerstand sinkt, Brachflächen verschwinden und neue Wohnquartiere entstehen darauf. Bei dieser Entwicklung kann es auch zu Konkurrenzsituationen kommen, wenn z.B. auf den Brachflächen oder an deren Rändern bereits Nutzer vorhanden sind.

Nutzer wie die Distillery, für deren Entwicklung die quasi innerstädtische Randlage zu Wohngebieten ein Vorteil war. Gleichzeitig hat die Distillery mit dazu beigetragen, dass der Leipziger Süden sowie Leipzig insgesamt wieder so attraktiv für junge Leute ist und in der nationalen und internationalen Presse als die Stadt der „Kreativen“ gefeiert wird.

Natürlich freuen wir uns, dass Leipzig attraktiv ist und wächst, sowohl bezüglich der Bevölkerung als auch bezüglich der Wirtschaftskraft. Diese positive Entwicklung darf jedoch nicht dazu führen, dass Räume für zum Beispiel Clubkultur verloren gehen.

In Hamburg zeichnet sich eine solche Entwicklung, wie die Zeit in einem Artikel vom 14.1.2014 darstellt. Darin heißt es: „Jetzt (…) gehen coole Bands ‚(…) nach Leipzig oder Berlin, weil es hier keine neuen Räume für Klubs mit experimentellerem Ansatz gibt“.

Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag wollen wir dazu beitragen, dass wir nicht die selben Fehler begehen, wie in Hamburg. Wir wollen, dass bestehende Einrichtungen, in dem konkreten Fall die Distillery, bei der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete eingebunden und berücksichtigt werden. Gerade bei großen Gebieten wie dem zwischen Bayerischen Bahnhof und MDR sollte dies kein Problem sein.

So könnte bei der Umfeldbebauung für die Distillery darauf geachtet werden, dass keine Konflikte insbesondere durch Lärmbelastung entstehen. Angrenzend an die Distillery könnte der ohnehin notwendige Schulneubau oder der Bau einer Kindertagesstätte realisiert werden. Dadurch gäbe es auch keinerlei Probleme mit nächtlicher Ruhestörung. Auch eine gegebenenfalls notwendige Nahversorgungseinrichtung würde zu keiner Nutzungskonkurrenz führen. Wohnungsbau im direkten Umfeld der Distillery würde fast zwangsläufig zu Lärmbeschwerden führen.

Wir wollen die Entwicklung am Bayerischen Bahnhof nicht behindern, wir wollen jedoch, dass bestehende Nutzer nicht verdrängt werden bzw. gemeinsam mit ihnen Lösungen gesucht werden. Wir werden uns daher auch nicht dagegen stellen, wenn eine Lösung gefunden wird, die sich nicht am aktuellen Standort befindet. Hierzu müssen jedoch tragfähige Vorschläge auf den Tisch. Der Verwaltungsstandpunkt ist uns dahingehend zu unkreativ, da er lediglich eine Verschiebung des Problems vorsieht bzw. ein Enddatum für die Distillery festlegt.

Wir erwarten von der Stadtverwaltung, vom neuen Eigentümer und selbstverständlich auch vom Betreiber der Distillery, dass man gemeinsam nach einer Lösung sucht, bei der das Gelände zwischen Bayerischen Bahnhof und MDR zügig entwickelt werden kann und die Distillery am Standort oder im Umfeld erhalten bleibt. Sicher müssen hierzu alle ein stückweit aufeinander zugehen und vor allem intensiv miteinander kommunizieren.

Leipzig ist so attraktiv weil wir Gewandhaus, Oper, musikalische Komödie, Freie Szene, vielfältige Kneipenszene und eine ausgeprägte Clubkultur haben. Das soll so bleiben.
Als neue Hauptstadt der „Kreativen“ sollte eine kreative Lösung zur Sicherung der Distillery und  damit eines Teils unserer kulturellen Vielfalt kein Problem sein.

Im Zuge der Diskussion und Beschlussfassung um den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 -Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz; Stadtbezirk Leipzig-Süd, OT Connewitz; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde auch ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen.

Dieser beinhaltete folgende Beschlusspunkte:

  1. Parallel zum Bebauungsplanverfahren macht die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Führung des Radverkehrs entlang der Karl-Liebknecht-Straße (zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße), welche im Zuge der Realisierung der Investition umzusetzen ist.
  2. Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber dem Investor für eine deutliche Erhöhung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ein.

Ende November hat der neue Verbrauchermarkt eröffnet, wir fragen daher an:

  1. Warum wurde weder parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Vorschlag zur Führung des Radverkehrs unterbreitet noch eine neue Radverkehrsführung umgesetzt?
  2. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
  3. Hat sich die Stadtverwaltung gegenüber dem Investor für eine Erhöhung der Fahrradabstellanlagen, insbesondere vor den neuen Ladenlokalen, eingesetzt?

    a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    b. Wenn nein, warum nicht?

  4. Plant die Stadtverwaltung die Aufstellung weiterer Fahrradbügel entlang der neu geschaffenen Ladenzeile?

Axel DyckArtikel von Axel Dyck für Amtsblatt vom 18.01.2014

Im Namen der Leipziger SPD-Fraktion wünsche ich Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014. Für die Kommunalpolitik in unserer Stadt ist dieses Jahr mit einer Besonderheit versehen, denn im Mai sind die Leipzigerinnen und Leipziger aufgerufen, ihren neuen Stadtrat zu wählen. Für uns ist das freilich kein Grund die tägliche Arbeit einzustellen und sich allein auf die Wahlen zu konzentrieren. Vielmehr werden wir die alten und neuen Themen, die das Jahr mit sich bringt, intensiv bearbeiten.

Eines der Themen, denen wir uns 2014 widmen werden, wird der Bayrische Bahnhof sein. Dort entsteht in den nächsten Jahren ein ganz neues Viertel, das das Stadtbild Leipzigs nachhaltig prägen wird. Wir werden die Entwicklungen kritisch, aber konstruktiv begleiten. Mittlerweile hat die Deutsche Bahn das Areal am Bayrischen Bahnhof komplett an einen privaten Investor verkauft. Das kritisiere ich scharf. Stadtentwicklung wird somit zu Teilen privatisiert. Die SPD-Fraktion hätte sich auch aus einem anderen Grund hier eine andere Lösung gewünscht, denn die Stadt ist nun gezwungen, Grundstücke für die dort vorgesehenen Schulen, Kitas und Grünanlagen vom neuen Eigentümer zu erwerben. Die Bahn als Staatsunternehmen ist ihrer Verantwortung gegenüber dem öffentlichen Wohl damit nicht ausreichend nachgekommen.

Claus MüllerDer von der Stadtverwaltung vorgelegte Entwurf zum Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark ist nach Ansicht der SPD-Fraktion eine gute Grundlage für den anstehenden Beteiligungsprozess mit interessierten Bürgern, Anwohnern, Betreibern, Pächtern, Polizei, Stadtreinigung und weiteren Interessenvertretern.
„Es ist sehr erfreulich, dass der Johanna- und der Clara-Zetkin-Park von vielen Bürgerinnen und Bürgern so gut und rege angenommen werden. Damit spiegelt sich auch ein gutes Stück der viel beschworenen Leipziger Lebensqualität wider“, erklärt Claus Müller, Sprecher der Fraktion für den Bereich Umwelt/Ordnung.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sollen insbesondere folgende Punkte geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden:

  • Zusätzliche Sitzgelegenheiten und Abfallbehälter
  • Sanierung des Spielplatzes im Johanna-Park, sowie Verlegung und Aufwertung des jetzigen Spielplatzes Max-Reger-Allee
  • Neuerrichtung einer öffentlichen Toilette an zentraler Stelle
  • Zusätzliche Fahrradabstellanlagen im Bereich Musikpavillon, Glashaus, Parkbühne, Pferderennbahn und AOK-Vereinssportanlage
  • Zulassungen für mobile Gewerbetreibende, insbesondere im Bereich Sachsenbrücke, verlängern

„Um den steigenden Nutzungsdruck gerecht zu werden, ist ein funktionierendes Pflegekonzept und –management zu erarbeiten. Die wiederholten illegalen Abfallablagerungen sollen einerseits durch verstärkte Kontrollen des Stadtordnungs- oder eines privaten Sicherheitsdienstes, aber auch durch Informationsangebote und ein Kommunikationsteam, das vor Ort informiert, begrenzt bzw. verhindert werden“, fordert Müller abschließend.

Ingrid GlöcknerArtikel von Ingrid Glöckner für Amtsblatt vom 04.01.2014

Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit dem Bau des Gymnasiums in Schönefeld zugestimmt, obwohl es im Vorfeld kritische Stimmen gab. Ein Argument war die Lage des Gymnasiums im Nordosten der Stadt. Wir leben in Schönefeld- Abtnaundorf in einem wachsenden Stadtteil mit jungen Menschen und vielen Kindern. Gute Bildungseinrichtungen sind ein Anreiz für junge Eltern in einen Stadtteil zu ziehen und deshalb benötigen wir das Gymnasium gerade in Schönefeld, einem bisher eher benachteiligten Stadtteil.

Dabei wird auch das künftige Profil des Gymnasiums eine wichtige Entscheidungshilfe für Eltern und Schüler sein, sich gerade für dieses Gymnasium zu entscheiden. Vorschläge gibt es bereits. Diese müssen sorgfältig abgewogen und mit den Entscheidungsträgern  abgestimmt werden. Ein Beispiel dafür, dass es funktioniert, ist die Kreativschule BIP, die Schüler aus der Gesamtstadt nach Schönefeld zieht. Die Bildungslandschaft unserer Stadt sollte ausgewogen sein und nicht nach der derzeitigen Anzahl von Bildungsempfehlungen in einem Stadtteil erfolgen. Leipzig wächst und keiner weiß mit Sicherheit, wie sich die Stadtteile hinsichtlich ihrer Bevölkerungsstruktur entwickeln werden. Bildung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft unserer Kinder. Das Gymnasium in Schönefeld ist dafür ein positives Zeichen.