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Redner: Tino Bucksch, Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,
werter Bürgermeister Albrecht,
sehr geehrte Gäste auf der Tribüne!

Die Frage, wozu wir den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig-Engelsdorf (KEE) brauchen, lässt sich anhand der aktuellen Arbeitslosenzahlen in Leipzig einfach beantworten. Wir haben ca. 72.000 Leistungsempfänger im SGB II-Bereich, ca. 43.000 Bedarfsgemeinschaften, ca. 54.000 ALG II-Empfänger, ca. 32.000 Aufstocker und ca. 22.000 Arbeitslose im SGB II. Wir haben ein Problem!

75 Prozent der Jobcenter-Kunden sind sogenannte marktferne Arbeitslose. Für das Jahr 2013 standen 2.500 Teilnehmerplätze im Bereich der öffentliche Beschäftigung zur Verfügung. 2014 werden es nur 2.000 sein. Eine weitere Einschränkung ist, dass die AGH-MAE und FAV-Maßnahmen Nachrangigkeit gegenüber allen anderen Eingliederungsleistungen des Jobcenter besitzen. Und sie besitzen eine Zuweisungsdauer von insgesamt höchstens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren. Von den 2.000 Stellen für 2014 gehen 1.310 Plätze an große Träger wie die LVB, den SAH oder den KEE. 2013 waren es noch 1.652 Plätze. Ja es ist so, dass die Träger und Vereine für die Integration zuständig sind. Das Jobcenter muss die Instrumente auflegen und die Teilnehmer zuweisen. Daher müssen die Instrumente aus Sicht der betroffenen Teilnehmer gedacht werden und nicht aus der Sicht bzw. des Bedarfs der Träger und Vereine.

Diese Schwierigkeit manifestiert sich wunderbar in der Formulierung der Stadt in ihrem Verwaltungsstandpunkt, wenn durch Anträge beim KEE oder an anderer Stelle neue Plätze geschaffen werden sollen: „Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel im Eingliederungstitel des Jobcenters Leipzig für Maßnahmen des Marktersatzes zur Verfügung stehen“.

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse im Jobcenter und der Stadt nicht zeitlich übereinander passen und die Maßnahmen eine gewisse Fluktuation aufweisen:
→ 2011 168 AGH-MAE geplant, 137 war dann der IST-Stand (WP 2013)
→ 2012 618 AGH-MAE geplant, 281 war dann der IST-Stand (WP 2014)
→ 2013 621 AGH-MAE geplant, 238 erwartet (laut WP 2014)
→ 2014 452 AGH-MAE geplant

Wir stehen daher vor dem grundsätzlichen Problem, dass wir Fraktionen den KEE nicht mit Aufgaben bzw. Erwartungen überfordern dürfen, die er aufgrund der skizzierten Rahmenbedingungen gar nicht erfüllen kann. Wir dürfen den Teilnehmerkreis des KEEs nicht mit unseren Wünschen überfordern und somit Bereiche kompensieren, aus denen sich die Stadt selbst aus regulären Stellen zurückzieht.

Es muss primäres Ziel sein, die Arbeitslosen wieder in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen, Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen, Selbstbewusstsein schaffen. Das Gefühl, gebraucht zu werden vermitteln und die Chance bieten, etwas für sich, andere und/oder die Gesellschaft tun. Daher müssen die Instrumente aus Sicht der Betroffenen her gedacht werden und nicht den Interessen von Vereinen/Trägern oder der Fraktionen untergeordnet werden.

Daher brauchen wir endlich die Diskussion um ein Konzept über einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Leipzig. Gedanklich frei von Einschränkungen, unter welchen die Arbeit des KEE und Jobcenter steht. Wir müssen entscheiden, wer sind die Betroffenen? Was sind die Instrumente? Welche Maßnahmen sind möglich? Welche Ziele verfolge ich mit den Maßnahmen? Schon hier wird sich eine Uneinigkeit, ob Betroffene schnellstmöglich über die Instrumente in den ersten Arbeitsmarkt kommen oder auf lange Sicht in den öffentlich geschaffenen Stellen verbleiben, zeigen.  Was kostet es, wenn die Stadt dies alles auf die Beine stellt? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, können wir als Stadträte eine Entscheidung treffen. Aber hier ist die Verwaltung erst einmal am Zug. Bürgermeister Albrecht muss liefern! Der KEE arbeitet im Rahmen seiner Möglichkeiten gut. Die Stadt bzw. Bürgermeister Albrecht ruht sich auf dieser Arbeit aus! Das darf angesichts der oben genannten Zahlen nicht zufriedenstellen. Die Stadt muss aktiv werden, Konzepte liefern und nach Beschlussfassung durch den Stadtrat handeln.
Die SPD-Fraktion wird sich dieser Diskussion nicht verschließen. Wir stimmen dem Wirtschaftsplan für 2014 zu und erwarten zeitnah Vorstöße der Verwaltung zur Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors in Leipzig!

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Der Beschluss des Stadtrates, ein Gymnasium in Schönefeld wieder zu errichten wird von einigen Stadträten kritisch gesehen.
Als Hauptargumente werden die hohen Kosten, eine bis jetzt fehlende Sporthalle und vor allem  die Lage des Gymnasiums im Nordosten der Stadt angeführt.
Die Kosten liegen nach dem aktuellen Baukostenindex durchaus im unteren Bereich und sind keinesfalls zu hoch. Sie betragen nur etwa 75 Prozent der Kosten für einen Neubau. Die EnEv 2009 wird um ca. 40 Prozent unterschritten. Also alles im grünen Bereich!
Für die Errichtung einer Sporthalle gibt es Optionen und auch dazu hat sich der Grundstücksverkehrsausschuss bereits positioniert.
Die Lage des Gymnasiums ist aus meiner Sicht ein Argument, dass ich nicht unwidersprochen hinnehmen kann.
Die Entscheidung für ein Gymnasium wird im Allgemeinen nicht nach der Länge des Schulwegs, sondern nach seinem Profil entschieden.
Die Kreativschule BIP zieht zum Beispiel Schüler aus der gesamten Stadt nach Schönefeld. Oder die Waldorfschule in der Bertastraße. Beispiele gibt es dafür viele
Es wird argumentiert, dass der Bedarf im Süden vorhanden ist, da hier die meisten Bildungsempfehlungen ausgesprochen werden. Allerdings steht hier kein städtisches Grundstück zur Verfügung. Ein Glücksfall für unseren Stadtteil!

Nach den letzten statistischen Erhebungen ist Schönefeld-Abtnaundorf ein Stadtteil mit vielen jungen Menschen, Durchschnittsalter 43 Jahre und sehr vielen Kindern und einem Bevölkerungszuwachs von ca.12 Prozent.
Zu denken geben sollte uns allerdings, dass hier die Grundschüler nur zu ca.30 Prozent eine Bildungsempfehlung erhalten. Ist denn ein Grundschüler in Schönefeld dümmer als im inneren Süden? Keinesfalls, hier besteht sehr viel Nachholbedarf. Aber das ist ein anderes wichtiges Thema.
Mich beunruhigt, dass sich ein Ungleichgewicht in der Bildungslandschaft unserer Stadt entwickelt, das so nicht hinnehmbar ist. Das Bildungsbürgertum bekommt im Süden die Gymnasien und wir in den weniger betuchten Stadtteilen die Förderschulen. Das kann nicht unser Ziel sein.
Leipzig wächst in den kommenden Jahren und keiner weiß mit Sicherheit, wie sich Stadtteile hinsichtlich ihrer Bevölkerungsstruktur entwickeln werden.
Bereits jetzt sind deutliche Wanderungsbewegungen sichtbar. Deshalb müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass eine ausgeglichene Bildungsstruktur in der Gesamtstadt vorhanden ist.
Gute Bildungseinrichtungen sind ein Anreiz für junge Eltern in einen Stadtteil zu ziehen und deshalb benötigen wir das Gymnasium gerade in Schönefeld, einem bisher eher benachteiligten Stadtteil. Viele Schönefelder befürchten jetzt, dass die aktuellen Entwicklungen dazu führen könnten, den Bau des Gymnasiums abzusagen. Wollen wir so ein Signal aus dem Stadtrat senden?
Ich bitte dem Baubeschluss zuzustimmen, um zügig mit dem Bau beginnen zu können. Wir brauchen das Gymnasium im Schuljahr 2016/2017 und haben dazu keine Alternative.

Noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag der Linken: Ich kann Ihre Beschlussvorschläge nicht wirklich ernst nehmen.
Wem sollte dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt nützen?  Wir haben den Baubeschluss vorliegen!  Wenn Sie ehrlich sind, wollen Sie versuchen, den Bau des Gymnasiums doch noch zu verhindern. Koste es was es wolle – außer Wählerstimmen. Auch Fördermittel und bereits investierte Planungsmittel.
Ich würde mir wünschen, wenn Sie Klartext reden würden und sich nicht hinter solchen Scheinargumenten wie Schulwegsicherheit verstecken. Das ist doch längst geklärt.
Würden wir Ihrem Antrag folgen, würde das dringend benötigte Gymnasium nicht fristgerecht fertig gestellt. Wollen Sie das wirklich unseren Schülern antun?

Christopher ZenkerDie SPD-Fraktion hat sich auf ihrer letzten Fraktionssitzung dafür ausgesprochen, den Jugendhilfeetat noch einmal um 100.000 Euro zu erhöhen. Ein entsprechender Antrag wird zum erweiterten Finanzausschuss am 7. Dezember eingereicht. Damit unterstützt die SPD-Fraktion den Antrag des Jugendhilfeausschuss.

Christopher Zenker, Mitglied im Fachausschuss Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales: „Wir wollen damit ein Zeichen setzen, dass uns Kinder- und Jugendarbeit wichtig ist. Wir wissen zwar, dass es weitere Wünsche zur Erhöhung des Etats für Kinder- und Jugendarbeit gibt, sehen diese aufgrund der Haushaltssituation als nur schwer umsetzbar an.“

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seinem Antrag neben einer Rücknahme der geplanten Kürzungen von 957.000 Euro auch eine Aufstockung der Mittel in Höhe von 143.000 Euro als Ausgleich für gestiegene Kosten gefordert. Die Stadtverwaltung hat inzwischen 1 Million Euro zugesagt. Die Differenz zum Antrag des Jugendhilfeausschusses soll nach dem Willen der SPD-Fraktion ebenfalls bereitgestellt werden.

„Wir hoffen, dass es dem Jugendhilfeausschuss, dem neben Stadträten auch die freien Träger angehören, gelingt, mit diesen Mitteln eine Verteilung zu beschließen, die möglichst ohne Schließungen von Einrichtungen auskommt. Gegebenenfalls muss darüber nachgedacht werden, Ersatzbeschaffungen von z.B. Technik und Möbeln zu verschieben, um so finanziellen Spielraum für 2014 zu gewinnen. Eine vollständige Bestandsaufnahme der geförderten Projekte, wie sie die SPD-Fraktion fordert, sowie sich daraus möglicherweise ergebene Veränderungen in der Förderstruktur, können natürlich nicht innerhalb einer Haushaltsdiskussion bewerkstelligt werden. Dies muss in Ruhe und ohne zeitlichen Druck geschehen“, so Zenker abschließend.

Christopher ZenkerDie SPD-Fraktion ist grundsätzlich zufrieden, dass mit der Neueröffnung des Supermarktes am Connewitzer Kreuz letztendlich ein Kompromiss umgesetzt wurde, der auf eine Aufwertung und den Ausbau des bestehenden Supermarktes gesetzt hat. Damit wurden gleichzeitig die Pläne eines großen Einkaufszentrums auf dem Areal zwischen Koch- und Scheffelstraße zu den Akten gelegt. Unzufrieden ist die SPD-Fraktion jedoch damit, dass ein Ergänzungsantrag vom Januar 2012 zum “Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Verbrauchermarkt Connewitzer Kreuz“ in keinster Weise umgesetzt wurde. Die SPD hatte gefordert, dass parallel zum Bebauungsplanverfahren die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Führung des Radverkehrs entlang der Karl-Liebknecht-Straße (zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße) macht und diesen im Zuge der Realisierung der Investition umsetzt. Zudem sollten die Anzahl der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder erhöht werden.

Christopher Zenker, Stadtrat aus dem Leipzig Süden: „Bereits vor dem Umbau des Supermarktes gab es aufgrund der begrenzten Breite des kombinierten Geh- und Radweges Konflikte in der Nutzung zwischen Radfahrern und Fußgängern. Mit der neuen Ladenzeile steigt das Konfliktpotenzial deutlich, da Ein- und Ausgänge Richtung Gehweg erfolgen. Es ist für uns daher nicht hinnehmbar, dass die Radverkehrsführung in den letzten zwei Jahren nicht überarbeitet, geschweige denn ein Vorschlag dazu unterbreitet wurde. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, zügig eine neue Radverkehrsführung entlang des kurzen Teilstücks zu realisieren. In der Bauphase wurde der Radverkehr bereits, wie auf dem Rest der Karl-Liebknecht-Straße auch, auf der Straße geführt. Das hat problemlos funktioniert und kann daher zur dauerhaften Lösung werden. Darüber hinaus sollten die Anzahl der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entlang der neuen Ladenzeile erhöht werden. Auch diese Hausaufgabe wurde nicht erledigt. Wir fordern daher eine zeitnahe Aufstockung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.“

Änderungsvorschlag:

Der Neubau der Kindertagesstätte Gohliser Straße 5 wird bautechnisch so ertüchtigt, dass ein Gründach problemlos nachträglich bei Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgen kann.

Begründung:

Die Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 Euro sind zur Zeit nicht verfügbar. Deshalb soll die Möglichkeit der Nachrüstung eines Gründachs auch später möglich sein.

Änderungsvorschlag:

1. Ergänzung Beschlusspunkt 1
Die Platzanzahl für die Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie B wird in der Regel auf etwa 50 begrenzt. Bei größeren Abweichungen muss es sich um mehrere Gebäudeteile bzw. Gebäude oder ein Gebäude, das auf Grund seiner Gebäudestruktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur im Sinne des Konzeptes besonders geeignet ist, handeln. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau werden regelmäßig über die Standortsuche für Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie A und B informiert.

2. Neuer Beschlusspunkt 3
Der Oberbürgermeister setzt sich weiterhin gegenüber der Landesregierung für die Änderung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern ein, um den Anteil der dezentral in Einzelwohnungen Untergebrachten noch weiter erhöhen zu können. Darüber hinaus versucht dir Stadtverwaltung mit den großen Wohnungsanbietern in Leipzig Rahmenverträge zur Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge.

3. Neuer Beschlusspunkt 4
Bis Ende 2014 wird das Konzept “Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig” fortgeschrieben, um über die Anzahl und die Größe der geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen (Kategorie A) abschließend zu entscheiden. Im Zuge der Evaluation soll für die Kategorie A, neben der Möglichkeit Neubau, auch die Anmietung oder Nutzung stadteigener Gebäude geprüft werden.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2014, da wo es rechtlich möglich ist, die „Tempo-30“-Regelung an Schulen, Kitas und Horten einzuführen. Dazu werden Einzelfallprüfungen durchgeführt.

2. Bis Ende 2014 ist dem Stadtrat ein Umsetzungsbericht vorzulegen.

Begründung:

Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kitas sind ein probates Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder.

Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, muss folglich eine Gefahrenlage bestehen, die zum einen auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und die zum anderen das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.

Der Antrag wird mit der im Dezember 2012 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach begründet, das die Stadt Nürnberg in ihrem Handeln bestätigt und die Einführung von “Tempo 30” vor Schulen und Kitas für rechtmäßig erklärt hat.