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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

In den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 1 Million Euro für die bauliche Unterhaltung an kommunalen Schulen eingestellt.

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Mittel im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zur Verfügung zu stellen, denn die Gelder wurden bereits über die Vorlage DS V/1070 „Investitionen in Schulen der Stadt Leipzig – eine zentrale Herausforderung an die Kommunalpolitik der nächsten Jahre“ beschlossen.

Begründung:

Ohne ein bedarfsgerechtes Bereitstellen der Mittel für die bauliche Unterhaltung auf Basis des berechneten Minimums von 10,44 Millionen Euro können in den Schulgebäuden und Schulsporthallen weiter nur die notdürftigen und unabweisbaren Reparaturen, nicht aber sachgerechte Bau- und Substanzerhaltung, durchgeführt werden.

Kalkulatorisch sind für die laufende bauliche Werterhaltung der Standorte des Schulnetzes Leipzig für komplexsanierte bzw. neuerrichtete Gebäude jährlich 1,2 Prozent, bezogen auf den Gesamtinvestitionsbedarf von 870 Millionen Euro nach 1990, in den Haushalt einzustellen. Für eine ausführlichere Begründung siehe DS V/1070. Darin findet sich auch das mit dieser Vorlage beschlossene Leitziel der Baustrategie, das besagt: „In der Stadt Leipzig sind alle gemäß Schulnetzplan notwendigen Standorte baulich saniert und nach neuen pädagogischen Konzepten umgestaltet. Die für diese Standorte erforderliche Bauunterhaltung ist finanziell abgesichert.“

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Beschlussvorschlag:

Für das kommende Haushaltsjahr 2014 werden:
65 EUR für Schüler/innen und Förderschüler/innen der Klassen 1 – 4,
75 EUR für Schüler/innen in den Klassen 5 – 10 (Sekundarstufe I),
80 EUR für Schüler/innen der Klassen 11 und 12 (Sekundarstufe II)
49 EUR für Schüler/innen des Abendgymnasiums,
50 EUR für Schüler/innen der Schulen für Geistig-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Körper-Behinderte,
58 EUR für Schüler/innen der Schulen für Lernförderung,
58 EUR für Schüler/innen der Sprachheilschule,
25 EUR für Schüler/innen der Berufsschulzentren und
25 EUR für Schüler der Berufsförderschule als Lernmittelpauschale im Plan angesetzt.

Begründung:


Am 17. April 2012 beschloss das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des § 38 Sächs. SchulG „Schulgeld und Lernmittelfreiheit“ verpflichtet sind. Am 17. Oktober 2012 beschloss der Stadtrat daraufhin die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 1.380.000 EUR. Für 2013 war zunächst die gleiche Summe vorgesehen.

Der Gesamtbetrag ergab sich aus der ermittelten Schülerzahl und einer von der Verwaltung als realistisch angesehenen Schülerpauschale von 40 EUR pro Schüler/Jahr. Obwohl sogar im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erhebliche Bedenken geäußert wurden, dass die Summe zu gering angesetzt ist – der Sächsische Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Pauschale von 50 EUR – hat die Verwaltung eigenmächtig und gegen diese Bedenken lediglich eine Pauschale von 29 EUR pro Schüler/Jahr im Haushalt bereit gestellt. Die Kopierkosten wurden statt mit 5 EUR pro Schüler/Jahr auf nur einen einzigen Euro herabgesetzt.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 der Stadträte Heiko Bär und Dietmar Kern

Beschlussvorschlag:

Im Jugendhilfeetat ist die Fortführung des „Kinder- und Jugendtreffs Leipzig-Grünau“ (KiJu), welcher sich in freier Trägerschaft befindet, im bisherigen Umfang sicherzustellen.

Deckungsvorschlag:
Umverteilung aus dem Budget des Jugendklubs „Völkerfreundschaft“ in städtischer Trägerschaft, wobei der Jugendhilfeausschuss zeitnah über die daraus entstehenden Angebotsein-schränkungen zu informieren ist.

Begründung:


Der KiJu in Grünau ist eines der wichtigsten, erfolgreichsten und gefragtesten Angebote für Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Der durch das Verwaltungsgerichtsurteil verlangte „gezielte“ Einsatz der Mittel über die Versorgungsgebiete muss auch innerhalb dieser effizient und nach den in den Planungsräumen erkannten Prioritäten erfolgen. Nach einhelliger Meinung der einschlägigen Akteure in Grünau gehören die Arbeit und die Angebote des Kinder- und Jugendtreffs zu dieser Prioritätensetzung (der Vorbeugung und Bekämpfung emotionaler Verwahrlosung) hinzu. Aber auch das Angebot des offenen Treffs wird in großem Umfang angenommen. Zuletzt waren die Aktivitäten und Angebote des KiJu´s auch entscheidend zur Entschärfung der Problemlage am Allee-Zentrum. Aufgrund dieses gewichtigen Beitrags des KiJu´s zur sozialen Infrastruktur in Grünau sind die erforderlichen Mittel zur Weiterführung aus im Sinne der Kinder- und Jugendarbeit weniger effizienten und zielgerechten Angeboten im Planungsraum zu erschließen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014 von Stadträtin Ingrid Glöckner

Beschlussvorschlag:
Für die Sanierung des Haus II (Nebengebäude) sind Planungsmittel in Höhe von 150.000 EUR in den Haushalt einzustellen.

Begründung:


Das Haus II (Plattenbau) ist in einem katastrophalen baulichen Zustand. Die Fenster sind nicht mehr funktionstüchtig und müssen erneuert werden. Die Außenfassade ist undicht und es gibt im Gebäude massive Wasserschäden. Mehrere Räume (z.B. Chemiekabinett) sind aufgrund des baulichen Zustandes nicht mehr nutzbar und stillgelegt worden.
Eine Sanierung des Gebäudes, Dach, Fassade, Fenster und Gebäudetrockenlegung
ist deshalb dringend erforderlich und auch aus energetischen Gründen wirtschaftlich.
Durch eine umfassende Planung können die Investitionskosten ermittelt werden und eine Einordnung der Sanierung in den Haushalt 2015 ermöglicht werden.

Änderungsvorschlag:

Der Stadtrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister,

a) dem Stadtrat die Ergebnisse der Prüfung bis zum 31.03.2014 zur Kenntnis zu geben;
b) dem Fachausschuss Umwelt/Ordnung die konkrete finanzielle Untersetzung der geplanten Maßnahmen für 2014 zur Kenntnis zu geben;
c) dafür zu sorgen, dass die konkrete finanzielle Untersetzung der Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes mit erarbeitet und bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes zur Kenntnis gegeben wird.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen neuen Beschlusspunkt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende zweites Quartal 2014 ein Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig zu erstellen.
Dabei sind der gültige Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig und der Investitionsbedarf entsprechend der Planung der LVB besonders zu berücksichtigen.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Die Erhöhung des Bürgschaftsentgeltes auf bis zu 2 % p.a. des valutierenden Kreditbetrages für alle bestehenden und zukünftig zu gewährenden Bürgschaften wird beschlossen.

Begründung:

Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Die bestehenden Bürgschaften besichern zu Beginn des Jahres 2014 Kredite der städtischen Unternehmen in Höhe von rund 316,69 Mio. Euro. Durch die gewährten Bürgschaften konnten die städtischen Unternehmen am Kapitalmarkt Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen bzw. wurden durch diese überhaupt erst kreditwürdig. Üblicherweise werden Bürgschaftsentgelte zwischen 0,5 und 2 Prozent erhoben. Im Haushaltsplanentwurf ist eine Anhebung der Bürgschaftsentgelte auf 2,5 Prozent vorgesehen. Diese Anhebung wird aus folgenden Gesichtspunkten für problematisch gehalten:

1.  Die kommunalen Unternehmen sind gesellschaftsrechtlich Töchter der Stadt Leipzig.  Werden Bürgschaftsentgelte erhoben, die über dem üblichen Durchschnitt liegen, so liegt  darin eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, die steuerrechtlich zu verdeckten  Gewinnausschüttungen führen kann. Dieses Risiko sollte vermieden werden.

2. Bürgschaftsentgelte enthalten in der Regel einen Verwaltungskosten- und  Risikoprämienanteil. Sie werden also dafür entrichtet, um zum einen das Risiko  abzudecken, dass der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird und  zum anderen, den Verwaltungsaufwand abzugelten, der durch regelmäßige Überprüfung  der Bonität und Auswertung der Unternehmensdaten entsteht. Sie sollten aber maximal  den Zinsvorteil abschöpfen, den das betreffende Unternehmen durch die gewährte  Bürgschaft erzielen kann. Beim momentanen niedrigen Zinsniveau sind die aktuellen  Bürgschaftsentgelte im vergleich zu den Vorjahren aber eher gesunken. Somit besteht die  Gefahr einer Fehlsteuerung der kommunalen Unternehmen. Führt die Erhöhung der  Bürgschaftsentgelte dazu, dass Bürgschaften abgelöst und statt dessen unbesicherte  Kredite am freien Kapitalmarkt zu höheren Zinsen  aufgenommen werden, weil dies dann  für die kommunalen Unternehmen wirtschaftlicher ist, so schadet dies letztendlich sowohl  der Stadt Leipzig als auch den Unternehmen.

3. Die LWB als Hauptbürgschaftsnehmer steht derzeit vor großen finanziellen  Herausforderungen. Sie ist zum einen angehalten, wieder mehr in die Instandhaltung und  Sanierung des Wohnungsbestandes zu investieren, um das Vermögen der Stadt Leipzig  zu erhalten. Zum anderen soll die LWB auch wieder neuen Wohnraum schaffen, um in  einem wachsenden Leipziger Immobilienmarkt den Marktanteil von 10% zu behaupten.  Beide Ziele sind mit dem Einsatz von hohen finanziellen Mitteln verbunden, die  mit einer  drastischen Erhöhung der Bürgschaftsentgelte gefährdet werden.