Schlagwortarchiv für: Leipzig

Rednerin: Christina März, Stadträtin

Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Kulturbürgermeisterin Dr. Jennicke,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Unsere Stadt hat eine reiche historische und kulturgeschichtliche Tradition, die die Identität Leipzigs bis heute prägt. Würde ich hier eine kleine Umfrage starten, dann würden wir wahrscheinlich einige historische Ereignisse und Persönlichkeiten sehr häufig hören, so z.B. die Friedliche Revolution, die Völkerschlacht, Johann Sebastian Bach, Robert Schumann und vieles mehr. Als Sozialdemokratin wäre natürlich in meiner Top Ten auch die Gründung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins im Jahre 1863.  

Das Erinnerungspolitische Konzept ist nun ein erster Rahmen, der es ermöglichen soll, an mannigfaltige Ereignisse zu erinnern. Dies aber ohne, dass die Stadtverwaltung in einem engen Korsett selbst überall in der organisatorischen Verantwortung steht. Im Gegenteil – wir wollen auch die ehrenamtlichen Vereine stärken, die bereits auf diesen Feld unterwegs sind.

Und was mir besonders wichtig ist: Wir wollen vor allem den Kanon der Ereignisse und Persönlichkeiten, an die in dieser Stadtgesellschaft erinnert wird, vergrößern. Vergessene Persönlichkeiten – leider oftmals Frauen – und historische Ereignisse oder Begebenheiten der Alltagsgeschichte sollen auch einen Platz finden, um auch ein vielfältiges und damit vor allem ein realistisches Bild unserer Geschichte zu zeigen. 

Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, Jahrestage, Gedenkprogramme und vor allem die Formen des Erinnerns auf Ewigkeiten in Stein zu meißeln. Es soll kein ritualisiertes Gedenken entstehen, das irgendwann allenfalls eine leere Hülle ist und die Menschen nicht mehr abholt. Wir wollen aber auch keine Disneysierung unseres Gedenkens und Erinnerns, weshalb ich die Ansätze im Konzept begrüße, wenn es darum geht, Beteiligungsverfahren zu etablieren und wissenschaftliche Expertise einzuholen. Es ist der richtige Weg, sich immer wieder zu hinterfragen, ob die Art des Gedenkens noch die ist, die die Menschen anspricht.

Für das Erinnern ist es wichtig, die Zielgruppen zu erkennen, an die sich die verschiedenen Teile der Leipziger Erinnerungskultur richten. Warum das so ist, zeigten unter anderem die Diskussionen beim ersten Anlauf für das Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig. Es gab damals kritische Stimmen von Menschen, die den Herbst 1989 miterlebt haben, weil sie den Ort, also den Leuschner-Platz, für genauso unpassend hielten wie die Art des Denkmals. Aus Sicht der Zeitzeugen ist das durchaus nachvollziehbar. Aber wer sind die Adressaten dieses Gedenkens? Aus meiner Perspektive sind es vor allem jene Menschen, die diese Zeit nicht selbst miterlebt haben, weil sie schlicht zu jung oder noch nicht geboren waren. Ihnen muss nahegebracht werden, weshalb der Herbst `89 und die Friedliche Revolution ein integraler Teil der Identität unserer Stadt sind. Um die Erinnerung an den Mut der Menschen, die sich dem SED-Regime entgegengestellt haben, wach zu halten und damit auch gleichzeitig klar zu machen, weshalb es wichtig ist, sich immer wieder für die Demokratie und für Menschenrechte einzusetzen, müssen wir diese Menschen auch erreichen. Das beugt im Übrigen auch manch einem Versuch vor, eine beschämende Umdeutung der Geschichte und des Gedenkens zu unternehmen. Ich erinnere mich an Versuche, die Friedliche Revolution und die Montagsdemonstrationen umzudeuten und für eine rückwärtsgewandte Politik als Argumentationsgrundlage nutzbar zu machen.

Auch beim erinnerungspolitischen Konzeptist die Stadt Leipzig wieder Vorreiterin. Wenige deutsche Städte haben sich erst auf den Weg gemacht. Ich möchte dem Dezernat Kultur dafür danken, dass wir nun über das Konzept abstimmen können, auch wenn es auf dem Weg bis hierher ein paar Verzögerungen gab. Persönlich freue ich mich, nun über das Konzept abstimmen zu können, weil mich das Thema nicht nur im Rahmen meines Studiums der Kulturwissenschaften beschäftigt, sondern ich mich auch gefreut habe, dass wir im Rahmen der Verhandlungen zum aktuellen Doppelhaushalt die Gelder zur Verfügung stellen konnten.

Wir haben nun eine Grundlage für die erinnerungspolitische Arbeit, die wir in den nächsten Jahren sicher noch anpassen und ergänzen können. Ich finde es gut, dass das Konzept offen strukturiert ist und eben nicht eine zementierte Erinnerungskultur vorschreiben möchte, sondern die Vielfältigkeit und die Eigenarten der Anlässe und Gedenkformen berücksichtigt, wir aber dennoch das Stückwerk der vergangenen Jahre hinter uns lassen. Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen, dem Änderungsantrag der Grünen hingegen nicht.

Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

ich habe Freunde in Israel. Freunde, die wochenlang, manche monatelang gegen die Regierung Netanjahus auf die Straße gegangen sind. Israelische Freunde, die für Verständigungen zwischen Arabern, Palästinensern, Muslimen, Juden und Christen geworben haben. Freunde, die bereits in der Vergangenheit regelmäßig in den Schutzräumen waren, wenn die Hamas Raketen auf Israel abgefeuert hat. Freunde, die mir berichten, dass es kaum jemanden gibt, der nicht mindestens eines der über 1.200 Opfer des Terrorangriffs der Hamas vom 7.10.2023 kennt. Unter den Opfern sind auch Menschen aus unserer Partnerstadt Herzliya, die u.a. auf einem Festival feierten.

Ich habe israelische Freunde, die das sozialistische Kibbuz Be’eri in der Nähe des Gazastreifens kennen.  Ein Kibbuz, welches einen Fond für Bewohnerinnen und Bewohner des Gazastreifens aufgebaut hat. Ein Kibbuz, das für Verständigung stand, wo Menschen aus Gaza arbeiteten. Ein Kibbuz, in dem 130 Männer, Frauen, Kinder, Babies und damit 10 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner von etwa 70 Terroristen abgeschlachtet wurden. Denen die Kopfhaut abgezogen wurde, die erschossen mit Stacheldraht zusammengebunden und angezündet wurden. Kinder, die vor den Augen ihrer Eltern gequält und hingerichtet wurden. Die Terroristen der Hamas haben diese Taten gefilmt und an Familienangehörige der Opfer verschickt. Sie haben Geiseln vom zweijährigen Kind bis zur Rentnerin genommen, Frauen vergewaltigt, schwer misshandelt und die Entführten unter Jubel im Gaza zur Schau gestellt.

Die Terroristen wollten töten. Ihnen waren die Menschen egal. Sie haben ganz bewusst und gezielt keine Rücksicht genommen auf zivile Opfer, auf Babies, Kinder, Frauen und alte Menschen. Nach einem solchen Terrorakt, dem massivsten Zivilisationsbruch gibt es kein „Ja, aber“, kein Relativieren!

Insofern erfüllt es mich mit Entsetzen, dass der Terrorrangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 nicht gesamtgesellschaftlich, partei- und religionsübergreifend von allen „ohne Wenn und Aber“ verurteilt wird. Stattdessen müssen wir erleben, dass dieser menschenverachtende Terrorangriff auch in Deutschland von Islamistinnen und Islamisten bejubelt wird und auf den Straßen zur Feier Süßigkeiten verteilt werden. Wir müssen erleben, dass dieser Terrorakt zwar verurteilt wird, aber im nächsten Moment durch ein „ja, aber Israel hat“ oder „ja, aber die Juden haben doch“ relativiert wird.

In der Vergangenheit haben wir vor allem einen Antisemitismus von rechts erleben müssen. Auf diesen waren 90 Prozent der antisemitischen Straftaten zurückzuführen. Seit dem 7.10. müssen wir erleben, wie sich islamistischer und linker Antisemitismus Bahn brechen. Wir erleben, wie das Existenzrecht Israels auf so genannten propalästinensischen Demonstrationen in Frage gestellt oder verneint wird. Wir werden Zeugen, wie Jüdinnen und Juden noch weniger als zuvor öffentlich zu ihrem Glauben stehen können, weil sie Angst haben, eine Kippah zu tragen oder hebräisch zu sprechen.

Wir müssen auch feststellen, wie tief israelbezogener Antisemitismus auch in Leipzig wirkt. Israelbezogener Antisemitismus liegt vor, wenn an den einzigen jüdischen Staat andere Maßstäbe angelegt werden, als an alle anderen Länder dieser Welt.  Israelbezogener Antisemitismus liegt vor, wenn Israels Recht auf Selbstverteidigung in Frage gestellt wird. Es ist israelbezogener Antisemitismus, wenn die berechtigte Selbstverteidigung Israels gleichgesetzt wird mit den schrecklichsten Taten der Menschheit, der Shoah oder Genoziden an anderen Völkern.

Zu unterscheiden ist davon übrigens die Kritik an Regierungen, die selbstverständlich auch an der israelischen, wie an jeder anderen Regierung zulässig ist. Kritik, die an vielen Punkten wichtig und geboten ist. Kritik, wie sie im Übrigen zu 100.000enden von den Israelis selbst geübt wurde und wie sie auch die ehemalige Bürgermeisterin unserer Partnerstadt Herzliya geübt hat, indem sie mit der erneuten Vereidigung von Netanjahu von ihrem Botschafteramt in Paris zurückgetreten ist, da sie für diese Regierung nicht tätig sein wollte.

Es ging mir nah, als auf einer Kundgebung am 9.11.2023 die Namen der 242 durch die Hamas Entführten verlesen wurden. Mir treibt es auch die Tränen in die Augen, wenn ich das furchtbare Leid der Zivilbevölkerung im Gazastreifen sehe. Das ist Leid, das durch die Hamas verursacht wurde und wird. Denn alles wird knapp im Gazastreifen, Lebensmittel, Wasser, Strom, Medikamente, Benzin, aber die Raketen der Hamas scheinbar nicht. Für die Hamas spielen die Belange der zivilen Bevölkerung des Gaza-Streifens keine Rolle. Das Gegenteil ist der Fall: zivile Opfer sind Teil ihres Kalküls. Die Situation im Nahen Osten macht traurig und wütend. Auch wenn es in weiter Ferne scheint: Ich wünsche mir Frieden für die Menschen im Nahen Osten, ich wünsche mir eine Zwei-Staaten-Lösung. Diese wird nur ohne die Hamas gehen und auch nur wenn die Länder der Region dieses Ziel gemeinsam verfolgen.

Die Hamas hat einen Krieg entfesselt, der begleitet von Demonstrationen auch die Sicherheit von Israelis sowie Jüdinnen und Juden in Deutschland, auch in unserer Stadt Leipzig, gefährdet. Israelische und jüdische Einrichtungen und Geschäfte müssen wieder verstärkt geschützt werden. Unsere jüdischen und israelischen Freundinnen und Freunde, unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Leipzig haben Angst. Wir spüren diese Angst und wir nehmen sie ernst. Dass wie sie ernst nehmen, müssen wir jedoch noch stärker zeigen: Durch unsere Anteilnahme, durch ein deutliches Bekenntnis zum Miteinander, durch eine klare unmissverständliche Verurteilung des Terrors der Hamas, ganz ohne “ja, aber“. Denn für die Verbrechen der Hamas gibt es keine Relativierung!

Ich bin 1979 geboren. Ich trage keine Schuld an den Verbrechen der Nazis, an der Shoa. Aber ich trage Verantwortung. Verantwortung dafür, dass so etwas wie die Shoa nie wieder passiert. Deshalb setze ich mich ein: gegen Diskriminierung, gegen Rassismus und gegen Antisemitismus.

Ich verurteile Antisemitismus, wenn er von rechts kommt, z.B. durch die Relativierung der NS-Vergangenheit, wie sie die AfD regelmäßig betreibt, oder durch den Anschlag auf die Hallenser Synagoge am 9.10.2019. Aber ich verurteile Antisemitismus auch und erhebe meine Stimme, wenn Antisemitismus – getarnt als „Israelkritik“ in Worten und Taten – von islamistischer oder linker Seite kommt.

Wenn wir es ernst meinen, Antisemitismus nicht zu dulden, dann gilt das für alle Formen des Antisemitismus: Egal, ob er israelkritisch daherkommt, islamitisch, rechtsextrem oder links geprägt ist.

Nur dann meinen wir es ernst mit „Nie wieder“. Denn „Nie wieder“ ist jetzt!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender und sozialpolitischer Sprecher

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, verehrte Stadträtinnen und Stadträte, werte Gäste,

mit unserer Anfrage zur Entwicklung der Vergabe von Plätzen in kommunalen Kindertagesstätten sowie jenen in freier Trägerschaft aufgeschlüsselt nach Betreuungsverträgen, Integrationskindern und Kindern mit Migrationshintergrund wollte unsere Fraktion prüfen, ob sich bestimmte Eindrücke bestätigen.

Erstens, der Eindruck, dass Kitas in kommunaler Trägerschaft Betreuungsvereinbarungen nach tatsächlich genutzter Stundenzahl vergeben und deshalb weit weniger Verträge über 45h pro Woche abschließen. Der direkte Vergleich der Zahlen zeigt: nur 47% der Verträge wurden in kommunalen Kitas über 45 h/Woche abgeschlossen, bei den freien Trägern waren es hingegen über 75 %.

Es ist zu hinterfragen, ob Kinder in Kitas in freier Trägerschaft tatsächlich länger betreut werden müssen oder ob den Eltern in einer Vielzahl der Kitas in freier Trägerschaft ausschließlich 45h oder 40 h pro Woche-Verträge angeboten werden. Zunächst muss jede Kita den Eltern die Möglichkeit geben, einen Betreuungsvertrag mit der Höhe der Stundenzahl abzuschließen, wie sie die Eltern tatsächlich benötigen. Es ist sicherzustellen, dass allen Eltern das Wunsch- und Wahlrecht in jeder Kita zugestanden wird.

Wie allgemein bekannt, zählen aber aufgrund des Betreuungsschlüssels des Landes ausschließlich Verträge ab 45h/Woche als voll anzurechnende Betreuungsverträge. Die Anzahl der abgeschlossenen 45h/Woche-Verträge pro Kita haben somit erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der zugeteilten Personal- und Sachkosten pro Kita. Hier muss nach tatsächlich geleisteten Stundenzahlen verteilt werden.

Zweitens, der Eindruck, dass kommunale Kitas viel mehr Integrationskinder sowie Kinder mit Migrationshintergrund betreuen. Gerade bei Kindern mit Migrationshintergrund geht die Schere weit auseinander. 2022 wurden knapp 29% von ihnen in Kitas in freier Trägerschaft betreut, während die kommunalen Kitas 70% der Kinder betreuten.

Der Segregation in Kindertagesstätten muss aber entgegengewirkt werden, wir wollen eine soziale Durchmischung der Kinder in allen Leipziger Kitas. Nur so kann Integration wirklich gelingen. Zudem bedeuten die derzeitigen Zahlen eine höhere Arbeitsbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Kindergärten, da sie mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert sind, die im interkulturellen Zusammenleben entstehen, denn viele Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund sprechen kaum Deutsch.

In der vorliegenden Neufassung unseres gemeinsamen Antrags mit der Linken-Fraktion fordern wir deshalb entsprechende durch die Verwaltung erarbeitete Handlungsrichtlinien. Diese müssen gewährleisten, dass alle Erzieherinnen und Erzieher, unabhängig davon, ob sie in einer Kita in kommunaler oder freier Trägerschaft oder eines städtischen Eigenbetriebes arbeiten, einem ähnlichen Arbeitspensum ausgesetzt sind und den Eltern das Wunsch- und Wahlrecht zusteht. Auch braucht es dringend Weiterbildungsangebote für die Erzieher und Erzieherinnen, die Kinder mit Migrationshintergrund betreuen.

Wir übernehmen in weiten Teilen den Verwaltungsstandpunkt, fordern aber mehr Transparenz bei der Ausarbeitung der Kita-Grundsatzvereinbarung. So soll den aufgrund unserer Anfrage aufgeführten Missständen –  der Sicherung des Wunsch- und Wahlrechts bei der Betreuungszeit sowie der Segregation der Kinder – entgegengewirkt werden.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Christopher Zenker
Christopher Zenker

die ausreichende finanzielle Unterstützung, insbesondere für förderfähige Investitionen unserer Sportvereine war und ist der SPD-Fraktion ein wichtiges Anliegen, eine Herzensangelegenheit. Dies haben wir auch im Haushalt mit entsprechenden Anträgen bereits deutlich gemacht.

Gemeinsam mit den Kollegen der Linksfraktion und kurzfristig auch mit dem Olympiasieger und Stadtrat Jens Lehmann hatten wir daher einen Antrag im Oktober eingereicht, damit die investive Sportförderung zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht wird. Hintergrund ist, dass der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen hat, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Unsere Forderung war daher, dass die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellt, um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken.

Das Thema haben wir auch häufig im Sportausschuss erörtert und nachgefragt, wieviel Geld notwendigerweise bereitgestellt werden muss, um die Fördermittel möglichst vollständig abrufen zu können. Hier hätten wir, ehrlich gesagt, etwas mehr Initiative von der Verwaltung erhofft. Wir sind aber jetzt froh, dass der kurzfristige Verwaltungsstandpunkt unseren Antrag weiterqualifiziert. Es sind zwei nur zwei der von uns avisierten fünf Projekte übrig geblieben, da die anderen drei laut Aussage der Stadtverwaltung noch nicht die notwendige Bewilligungsreife haben. Wir holen mit unserem Beschluss noch einmal soviel Geld nach Leipzig, dass wir Turbine Leipzig und dem Verein Leipziger Sportverein Südwest dabei helfen können, zwei große Projekte mit jeweils über einer Million Euro Investsumme zu stemmen. Die Bedarfe und der Investitionsbedarf sind bei den Sportvereinen weiterhin hoch. Jede Maßnahme, die früher umgesetzt werden kann, hilft uns. Vom Freistaat und der SAB erwarten wir dennoch ein transparentes und abgestimmteres Verfahren zur Fördermittelvergabe, denn wie die Auswahl der Förderprojekte des Freistaates zustande kommt, konnten uns die Vertreter im Ausschuss bisher nicht wirklich erklären.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Abstimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

ich möchte heute zu den beiden Anträgen meiner Fraktion reden, die sich mit der Erinnerung an das jüdische Leben in Leipzig befassen. Wir sind froh, dass es 85 Jahre nach der Reichspogromnacht, 77 Jahre nach Ende der Nazidiktaur wieder jüdisches Leben in Leipzig gibt. Auch wenn dieses nun, sechs Wochen seit dem Angriff der Hamas und anderer islamistischer Terrorgruppen auf Israel und den damit auch auf in Leipzig lebende Jüdinnen und Juden verbunden Auswirkungen, unter noch höherem Druck steht. Viele Jüdinnen und Juden haben aufgrund dieser Ereignisse und deren Folgen Angst haben. Um so wichtiger ist aktives Erinnern, denn neben dem Wachhalten des Gedenkens zeigt es vor allem auch Solidarität und Emphatie mit den Jüdinnen und Juden, die heute in Leipzig leben.

Es war daher etwas beruhigend für mich, dass am 9. November dieses Jahr viel mehr Menschen unterwegs waren. Stolpersteine geputzt haben sowie Blumen und Kerzen niedergelegt haben. Dieses sichtbare Erinnern schafft Berührungspunkte, schafft Gedenken und hilft, nicht zu vergessen.

Leipzig hatte vor der Machtübertragung an die Nationalsozialisten ein reiches jüdisches Leben mit 13.000 Jüdinnen und Juden. Nach dem Krieg waren es keine 20 mehr. In den 1920er-Jahren gab es in Leipzig die sechst größte jüdische Gemeinde im damaligen Deutschland.

Die jüdischen Friedhöfe, die es in Leipzig gibt, sind ein Zeugnis dieser langen Geschichte. Der erste jüdische Friedhof innerhalb der Leipziger Stadtgrenzen befand sich im Johannistal und wurde um 1814 eingerichtet. Über 50 Jahre blieb dieser Friedhof in Betrieb, bis eine Gesetzesänderung einen Weiterbetrieb unmöglich machte und auf die Bestattungen in der Folge auf einem neuen Friedhof an der Berliner Straße, dem heutigen Alten Israelitischen Friedhof stattfanden. Der erste jüdische Friedhof im Johannistal blieb zunächst erhalten und war ab den 1830er-Jahren von Kleingärten umgeben. 1937 kündigte die Stadt den Pachtvertrag für den ersten Friedhof, beseitigte die Grabsteine, exhumierte die Gebeine und schlug das Areal der umgebenen Kleingartenanlage zu. Wir wollen, dass künftig an diesen ersten Friedhof erinnert wird und freuen uns, dass die Stadt hier schon weiter ist, als wir gedacht hatten. Wir nehmen den Verwaltungsstandpunkt zu Kenntnis und ziehen unseren Antrag hiermit zurück.

Der zweite Antrag befasst sich mit der Erinnerung an die früheren Synagogen und Bethäuser. Um es vorweg zu nehmen, den ziehen wir nicht zurück und der Verwaltungsstandpunkt geht auch nicht in die Richtung, die wir uns vorstellen. Digitale Erinnerung ja, aber bitte nicht als einziges Element, sondern als ergänzender Teil. Zuletzt standen in Leipzig verschiedene beleuchtete Stelen, die an die früheren Synagogen und Gebetshäuser erinnerten. Dieses Projekt war nur temporär angelegt, könnte aber aus unserer Sicht ein mögliches Vorbild für eine dauerhafte Erinnerung an die Orte des Leipziger jüdischen Lebens sein. Anders als der Verwaltungsstandpunkt umreißt, geht es uns nicht unbedingt darum, dieses Projekt 1:1 zu verstetigen – auch wenn das Projekt sehr gelungen war.  Wir wollen, dass überhaupt dauerhaft in einer geeigneten Weise an diese Orte erinnert wird und diese im öffentlichen Raum wahrnehmbar werden. Der Verwaltungsstandpunkt umreißt zudem einige Problemlagen, die einer dauerhaften Lösung im Weg stehen könnten, aber es müssen nicht unbedingt Stelen oder größere Installationen sein, mitunter würden vielleicht auch besondere Gehwegplatten an den Standorten der früheren Synagogen oder Beträume eine Möglichkeit des Erinnern bieten . Ich möchte hier allerdings allzu sehr eingreifen, denn es ist ja der Auftrag an die Verwaltung eine geeignete Form der analogen Erinnerung zu finden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag für die Erinnerung an ehemalige Synagogen und Bethäuser.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Die Bereitstellung kommunaler landwirtschaftlicher Pachtflächen erfolgt (gleichermaßen) nach dem Grundsatz der Versorgungssicherheit, zur Förderung des ökologischen Landbaus mit dem Ziel von mind. 30% Ökolandbau bis 2030 und zur Förderung der regionalen Landwirtschaft. Ausgeschlossen von diesen Regeln sind Biotop- und Ausgleichsflächen, bei denen durch die Verpachtung die jeweils festgelegten Pflege- und Entwicklungsziele sowie die Unterhaltung abgesichert werden.
  1. Ab dem Pachtjahr 2024/2025 erfolgt die Bereitstellung kommunaler landwirtschaftlicher Pachtflächen in Form eines Bieterverfahrens auf Basis eines Satzes von 20 Kriterien (gemäß Anlage 2) hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und kommunalem Nutzwert. Bei Punktegleichstand soll die Entscheidung nach Fokuskriterien (Nr. 11-13, 18) getroffen werden.
  1. Bewerbungsverfahren und Kriteriensatz werden erstmalig nach 3 Jahren und danach regelmäßig, aber mindestens alle fünf Jahre, auf Wirksamkeit hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und kommunalem Nutzwert überprüft und, falls erforderlich, aktualisiert.
  1. Die Verpachtung kommunaler Landwirtschaftsflächen bzw. die Zusammenstellung der Pachtlose erfolgt unter Berücksichtigung eines zukünftigen gesamtstädtischen integrierten Flächenkonzepts und weiterer relevanter Fachplanungen. Die strategische Landwirtschaftsflächenkulisse des gesamtstädtischen integrierten Flächenkonzepts bildet den zweiten Teil der Gesamtkonzeption „Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig“ und wird bis Ende des 2. Quartals 2025 vorgelegt. Bis Ende des 2. Quartals 2024 soll der Zwischenstand unter Einbeziehung der Rahmenkonzeption Flächen Erneuerbare Energien vorgelegt werdenDas Konzept zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten soll ebenfalls bis spätestens zum Ende 2024 vorgelegt.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Zur Bildung der jährlichen Pacht- und Flächenlose soll ein landwirtschaftliches Sachverständigengremium eingesetzt werden. Dieses setzt sich zusammen aus jeweils einer/einem Sachverständigen für Naturschutz (Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde), Gewässerschutz/ Freiraumentwicklung (Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilungen Gewässerentwicklung und Freiraumentwicklung), Klimaschutz (Referat für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz), Flächenbewirtschaftung (Liegenschaftsamt), Regenerative Energien (Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtentwicklung) und mind. einem/einer externen Wissenschaftler*in im Bereich nachhaltige Landwirtschaft (benannt durch das Liegenschaftsamt). Das Sachverständigengremium trägt dafür Sorge, dass insgesamt mind. 5% der verpachteten städtischen Landwirtschaftsflächen für Landschaftsstrukturelemente (Anlage 3) vorgesehen werden.
  1. Es werden mind. 720 ha städtische landwirtschaftliche Flächen identifiziert, die für mind. 15-25 Jahre verpachtet werden. Diese Flächen werden vor allem zur Förderung des Ökolandbaus, aber auch zur Unterstützung von Agri-Photovoltaik-Projekten vergeben. Für Betriebe in Umstellung auf Ökolandbau wird der Pachtzins um 50% reduziert.
  1. Der Oberbürgermeister soll ein Konzept vorlegen, dass die Stadt in die Lage versetzt die Gesamtfläche an landwirtschaftlichen Boden wieder im Minimum auf den Stand des Jahres 2010 durch Zukäufe und/oder Umwandlung oder Entsiegelung zu bringen. Hierfür soll auch die Übernahme/ Einrichtung eines eigenes landwirtschaftlichen Betriebes geprüft werden.
  1. Es werden ausreichend personelle Kapazitäten im Liegenschaftsamt geschaffen, um den Bearbeitungsstau und die Neuverpachtungen ab dem Pachtjahr 2024/2025 nach dem neuen Vergabesystem sicherzustellen.
  1. Zielstellungen und Vorgaben bei der Verpachtung, insbesondere die Anwendung des Kriteriensets bei der öffentlichen Ausschreibung von Landwirtschaftsflächen, sind von Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften der Stadt Leipzig (Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH) sowie für die Verpachtung kommunaler landwirtschaftlicher Flächen außerhalb des Leipziger Stadtgebiets analog insoweit in Anwendung zu bringen, dass die Unternehmensziele und die jeweiligen Gesellschaftszwecke nicht beeinträchtigt werden.

Anlage 2 wird wie folgt geändert:

  1. Kriterium 6: Fachliche Mindestanforderungen an den Pächter

Ergänzung unter 1.2.6.

Ein Pächter, oder im Falle von Vereinen/Genossenschaften mind. ein*e Mitarbeiter*in, muss die folgenden Mindestanforderungen hinsichtlich seiner fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können: […]

  1. Kriterium 7: Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung auf Flächen der Stadt Leipzig / unternehmensweit 1 Punkt / nachhaltige Wirtschaftsweise 1 Punkt (nur für Flächen ab 5 ha)

Die Nachhaltigkeitsbewertung soll mit einem Modell erfolgen, das sowohl die Treibhausgasbilanz eines Betriebes mit abbildet als auch eine Einzelfeldanalyse ermöglicht, wie das im zum Beispiel das im Grobkonzept vorgeschlagene Modell REPRO.

Liegt das Ergebnis der Nachhaltigkeitsbewertung bei mind. 0,75 (nachhaltige Wirtschaftsweise) erhält der Betrieb nach Prüfung durch das Sachverständigengremium 1 Punkt.

Nach 6 Jahren soll die Nachhaltigkeitsbewertung wiederholt werden. Ziel ist es, dann einen Wert von mind. 0,75 erreicht zu haben. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Stadt vor, unter Beteiligung des Grundstücksverkehrsausschusses vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

  1. Kriterium 9: Eigenschaft als Junglandwirt*in – 1 Punkt und /oder landwirtschaftliche*r Existenzgründer*in innerhalb der ersten fünf Jahre – 2 Punkte
  1. Kriterium 11: Ökologischer Landbau –  Gesamtbetrieb 4 Punkte, Teilbetrieb bzw. Tochterfirma in ökologischer Wirtschaftsweise – 2 Punkte

Tochterfirmen und Holdingstrukturen sollen für eine ökologische Teilbewirtschaftung nicht betrachtet werden. Für den ökologischen Teilbetrieb soll eine Mindestfläche in ökologischer Bewirtschaftung gemessen an der Gesamtbetriebsgröße in einem degressiven Modell eingeführt werden, zum Beispiel:

Bis 20 ha 100 % Ökolandbau  

21 bis 100 ha 50 % Ökolandbau  

101 bis 500 ha 25 % Ökolandbau  

Über 500 ha mind. 10 % Ökolandbau 

Wenn der gesamte Betrieb nach ökologischen Standards bewirtschaftet wird, sollen 4 Punkte vergeben werden.

  1. Kriterium 12: Solidarische, ökologische Landwirtschaft (nicht kombinierbar mit Nr. 11) 4 2 Punkte

Streichung unter 1.2.12.

Solidarische, ökologische Landwirtschaft führt zu einer sehr engen Identifikation des Konsumenten mit dem erzeugenden Betrieb […]

Kriterium 13: Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen auf den Pachtflächen (nicht kombinierbar mit Nr. 11) – 1 Punkt

Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen auf allen Pachtflächen (nicht kombinierbar mit Nr. 11) –  2 Punkte

  1. Kriterium 14: Tierbesatz (50% der Futtermittel aus eigenem Anbau, 100% aus Deutschland) – 1 Punkt

Ergänzung unter 1.2.14

[…] Tierhaltende Betriebe mit einem rechnerischen Tierbesatz von 0,5 bis 2,0 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar unter Bereitstellung von mind. 50% der Futtermittel aus eigenem Anbau und 100% aus Deutschland bekommen einen Bewertungspunkt.

  1. Kriterium 17: Regionale Herkunft des Bewirtschafters: 2 Punkte Betriebssitz Leipzig, 1 Punkt Betriebssitz Nachbarlandkreise 3 Punkte Betriebssitz im Stadtgebiet oder in angrenzenden Nachbarlandkreisen
  1. Neues Kriterium 18: Verzicht auf Mineraldünger (nicht mit Nr. 11 kombinierbar) – 1 Punkt
  1. Neues Kriterium 19: Geschlechtergerechtigkeit –  1 Punkt
  1. Neues Kriterium 20: Ausbildungsbetrieb –  2 Punkte

Begründung:

Zu BP 1) Gemäß den Zielvorgaben der Bundesregierung soll deutschlandweit der Anteil der öklogischen Landwirtschaft bis 2030 auf 30% erhöht werden. Leipzig sollte daher im eigenen Einflussbereich dafür sorgen, dass in Bezug auf die eigenen Flächen ebenso mind. 30% ökologische Bewirtschaftung bis 2030 erreicht werden kann.

Zu BP 2) Die Änderung stellt den klaren Bezug zum Kriterienset aus Anlage 2, Feinkonzept, her, da sonst unkonkret bleibt, um welche Kriterien es sich handelt.

Im Falle eines Punktegleichstands bei der Bewerbung um eine Fläche sollen die Kriterien 11-13 und 18 (neu: Verzicht auf Mineraldünger) als Fokuskritierien herangezogen werden, um ökologische und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftungen zu fördern.

Zu BP 3) Mit Einführung des neuen Vergabesystems gehen auf einmal sehr viele Flächen in die Neuverpachtung. Die Erstevaluation sollte daher zeitnah erfolgen, damit man Kriterien und Verfahren bei Bedarf anpassen kann.

Zu BP 4) Das gesamtstädtische, integrierte Flächenkonzept bildet die Grundlage u.a. für die künftige landwirtschaftliche Flächenkulisse. Hier würden sich Landwirt*innen bereits vor dem Pachtkonzept Klarheit wünschen, welche landwirtschaftlichen Flächen kurz-, mittel- und langfristig wegfallen. Dieser Teil des Gesamtkonzepts soll daher im 2. Quartal 2024 nachgereicht werden.

Ein Teil des Gesamtkonzepts Landwirtschaft betrifft daneben die Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten. Für regionale Erzeuger*innen ist die regionale Nachfrage ein zentraler Hebel für Produktion und Investition. Wenn es eine gesicherte Nachfrage in Leipzig nach regionalen und ökologischen Produkten gibt, fällt auch die Entscheidung für einen Umstieg auf ökologische Produktion leichter. Auch eine regionale Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte muss gestützt werden. Dieser Teil des Gesamtkonzepts soll daher auch im 2. Quartal 2024 vorgestellt werden.

Zu BP 5) Dieser Punkt aus dem Begleittext der Vorlage wird in den Beschlussvorschlag übernommen und um eine/n externe*n Wissenschaftler*in mit Expertise auf dem Gebiet nachhaltige Landwirtschaft ergänzt, um aktuelle wissenschaftliche Sachkenntnis in die naturschutzfachlichen Empfehlungen und Vorgaben einbringen zu können.

Insgesamt soll durch das Sachverständigengremium gewährleistet werden, dass mind. 5% der zu verpachtenden landwirtschaftlichen Fläche für Landschafts- und Artenschutz eingesetzt werden.

Zu BP 6) Von den ca. 1.800 ha landwirtschaftlichen Flächen im Besitz der Stadt Leipzig sind mind. 40 % (720 ha) für eine langfristige Verpachtung vorzusehen. Im Feinkonzept werden 1.300 ha identifiziert, die keiner Umnutzungsplanung unterliegen. Neben Ökolandbau (Ziel 30% bis 2030) braucht auch die Investition in Agri-Photovoltaik eine langfristige Planungssicherheit, die mit dieser langfristigen Vergabe grundsätzlich ermöglicht werden soll. Betriebe, die Ökolandbau betreiben, sollen vorrangig an die langfristigen Verträge gelangen.

Betriebe, die bei einer Neuverpachtung auf Ökolandbau umstellen, sollen für den Umstellungszeitraum von 2-3 Jahren nur 50 % des Pachtzinses zahlen, da sie ihre Produkte noch nicht mit einer Öko-Kennzeichnung vermarkten können. Wird die Fläche im Pachtzeitraum wieder konventionell bearbeitet (Rückumwandlung), muss die Pacht vollständig nachgezahlt werden.

Zu BP 7) In den letzten Jahren und jüngst durch die verstärkte Bautätigkeit sind erhebliche landwirtschaftliche Flächen durch verschiedenste Bauvorhaben entwidmet und versiegelt worden. Straßenneu- und -ausbauten, Gewerbe und Wohnbaustandorte haben die verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert. Es ist eine kluge Vorsorgepolitik, eine ausreichende Menge an Flächen vorzuhalten.

Zu BP 8) Im Begleittext der Vorlage wird erklärt, dass mit dem aktuellen Personalbestand 4-5 Jahre nötig sind, um den entstandenen Bearbeitungsstau an Neuverpachtungen abzuarbeiten. Viele Pächter*innen warten aber bereits sehr lange auf eine längerfristige Perspektive zur Nutzung der Flächen. Eine weitere Verzögerung muss daher unbedingt vermieden werden, auch um die mit der Vorlage anvisierten Ziele, etwa der Förderung des Ökolandbaus und anderer nachhaltiger Bewirtschaftungsweisen, näher zu kommen. Der Personalbedarf ist zu ermitteln und ggf. unterjährig über den Stellenpool zu decken. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau/GVA soll bis Ende des Jahres 2023 dazu unterrichtet werden.

Zu BP 9): Erfolgt mündlich.

Zu Anlage 2, Feinkonzept:

Kriterium 6: Der Pächterbegriff soll die pachtende Organisation umfassen. Die Mindestanforderung gilt auch dann als erfüllt, wenn mind. ein*e Mitarbeiter*in der pachtenden Organisation die fachlichen Mindestanforderungen erfüllt. Hintergrund ist, dass bei Vereinen/Genossenschaften häufig die Gärtner*innen/Landwirt*innen nicht im Vorstand vertreten sind, Vereine/Genossenschaften aber nicht von der Pachtvergabe ausgeschlossen werden sollen.

Kriterium 7: Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung auf Flächen der Stadt Leipzig / unternehmensweit 1 Punkt / nachhaltige Wirtschaftsweise 1 Punkt

Die Nachhaltigkeitsbewertung soll mit einem Modell erfolgen, das sowohl die Treibhausgasbilanz eines Betriebes mit abbildet als auch eine Einzelfeldanalyse ermöglicht, wie das im Grobkonzept vorgeschlagene Modell REPRO.

Betriebe, die die Nachhaltigkeitsbewertung unternehmensweit durchführen, erhalten 1 Punkt.

Liegt das Ergebnis der Nachhaltigkeitsbewertung bei mind. 0,75 (nachhaltige Wirtschaftsweise) erhält der Betrieb ebenfalls 1 Punkt.

Nach 6 Jahren soll die Nachhaltigkeitsbewertung wiederholt werden. Ziel ist es, dann einen Wert von mind. 0,75 erreicht zu haben. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Stadt vor, unter Beteiligung des Grundstücksverkehrsausschusses vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Für Flächen unter 5 ha entfällt das Kriterium 7.

Kriterium 9: Eigenschaft als Junglandwirt*in – 1 Punkt, und/oder landwirtschaftlicher Existenzgründer innerhalb der ersten fünf Jahre – 2 Punkte

Um Nachwuchs in der Landwirtschaft zu fördern, sollen Existenzgründer*innen, die ein schlüssiges Konzept für eine Betriebsgründung vorweisen können, zwei Punkte erhalten. Die Einstufung als Existenzgründer*in wird in den ersten 5 Jahren nach Betriebsgründung gewährt.

Bewerber*innen, die sowohl Junglandwirt*in als auch Existenzgründer*in sind, können die Punkte kombinieren und erhalten somit 3 Punkte.

Kriterium 11: ökologischer Landbau – Gesamtbetrieb – 4 Punkte, Teilbetrieb – 2 Punkte

Die ökologische Teilbewirtschaftung muss enger definiert werden.

Die Berücksichtigung einer Holdingstruktur, in der Tochterfirmen ökologisch betrieben werden, als ökologische Teilbewirtschaftung soll gestrichen werden. Es geht darum, dass Flächen in der Region Leipzig ökologisch bewirtschaftet werden.

Für den ökologischen Teilbetrieb soll eine Mindestfläche in ökologischer Bewirtschaftung gemessen an der Gesamtbetriebsgröße in einem degressiven Modell eingeführt werden,

zum Beispiel:

20 bis 100 ha 50 % Ökolandbau  

101 bis 500 ha 25 % Ökolandbau

Über 500 ha mind. 10 % Ökolandbau

Wenn der gesamte Betrieb nach ökologischen Standards bewirtschaftet wird, sollen 4 Punkte vergeben werden, um eine faire Bepunktung gegenüber dem ökologischen Teilbetrieb zu gewährleisten.

Kriterium 12: Solidarische Landwirtschaft

Solawis sind häufig nicht bio-zertifiziert aufgrund der hohen bürokratischen Anforderungen, die sich für Kleinstbetriebe im Genossenschaftsmodell nicht lohnen. Nichtsdestotrotz wirtschaften sie nach nachhaltigen und biodiversitätsfördernden Prinzipien, bspw. durch den Verzicht auf Pestizide und Mineraldünger. Das solidarische und konsument*innennahe Prinzip soll mit 2 statt 4 Punkten honoriert werden, dafür aber kombinierbar mit Kriterium 11 und anderen Kriterien sein.

Kriterium 13: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen

Die vorgeschlagene Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der beigefügte Maßnahmenkatalog können von der Stadt nicht wirksam kontrolliert werden. Damit besteht die Gefahr, dass sich die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes nur auf dem Papier vollzieht. Für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf den Pachtflächen soll 1 Punkt vergeben werden, für den Verzicht auf allen Flächen 2 Punkte.

Leipzig hat sich schon 2015 auf den Weg gemacht, pestizidfreie Kommune zu werden und auf kommunalen Flächen auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten. Es ist also nur konsequent, wenn nun auch auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz von Biodiversität und Gesundheit keine Pestizide eingesetzt werden. Dies entspricht auch dem Anliegen des Ende 2022 beschlossenen „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“, wonach für den Insektenschutz Biolandbau gefördert und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beschränkt werden soll.

Kriterium 14: Tierbesatz

Das Bewertungskriterium soll an einen Eigenfuttermittelanteil von mind. 50% und an eine 100%-ige Herkunft der Futtermittel aus Deutschland geknüpft werden. In der Tierhaltung werden Futtermittel häufig über teils sehr weite Entfernungen transportiert oder aus anderen Ländern importiert, was ökologische Folgeschäden wie Einsatz von Mineraldünger im Anbaugebiet, Landnutzungsänderungen, Biodiversitätsverlust, Transportemissionen und Überdüngung in Tierhaltungsgebieten hat.

Kriterium 17: Regionale Herkunft des Bewirtschafters – 3 Punkte

Die Punkteanzahl für dieses Kriterium soll erhöht werden, um ortsansässige Betriebe vor auswärtigen Investor*innen zu schützen. Wenn der Betriebssitz in Leipzig oder in den angrenzenden Nachbarlandkreisen liegt, sollen 3 Punkte vergeben werden.

Neues Kriterium 18: Verzicht auf Mineraldünger (nicht mit Nr. 11 kombinierbar) – 1 Punkt

Die Ausbringung von Mineraldünger steht mit der Belastung des Klimas durch Lachgasentstehung und der Belastung von Böden und Gewässern mit Nährstoffüberschüssen in Verbindung, die sowohl die Artenvielfalt als auch das Trinkwasser gefährden. Betriebe, die auf den Einsatz von Mineraldüngern auf den Pachtflächen verzichten, erhalten 1 Punkt.

Neues Kriterium 19: Geschlechtergerechtigkeit –  1-2 Punkte

Betriebe, die über alle Beschäftigungsverhältnisse gemittelt* einen geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied von weniger als 10% haben, erhalten einen Punkt. Für einen geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied von weniger als 5% können Betriebe 2 Punkte erhalten.

*Es werden alle Gehälter des Betriebs unabhängig von verschiedenen Positionen gemittelt. Eine Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen führt somit ebenso zu einem höheren gehaltsspezifischen Gehaltsunterschied wie ungleiche Bezahlung in derselben Position.

Neues Kriterium 20: Ausbildungsbetrieb –  2 Punkte

In der Landwirtschaft herrscht insgesamt eine „Überalterung“, die Erwerbstätigen in der Landwirtschaft sind durchschnittlich deutlich älter als die übrige Erwerbsbevölkerung. Nicht selten stehen Betriebe vor dem Problem der Betriebsnachfolge. Daher ist es wichtig, Betriebe zu honorieren, die junge Landwirt*innen ausbilden und fördern.

Beschlussvorschlag:

Änderungen in der Neufassung sind fett und kursiv gedruckt.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig, dem Studentenwerk Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
  1. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen und des Studentenwerks Leipzig erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
  1. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung:

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden sowie die Hochschulen und das Leipziger Studentenwerk sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.