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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig erstellt bis zum 3. Quartal 2024 ein Shared-Mobility-Konzept für Leipzig, also ein Konzept, wie eine gemeinsame Nutzung unterschiedlicher Fahrzeuge (Carsharing, Fahrrad-, Lastenrad- und E-Roller-Verleih sowie ÖPNV und Taxis) besser und ineinandergreifend organisiert werden kann, das die vielfältigen bereits vorhanden als auch künftige Mobilitätsformen der geteilten Mobilität einschließt. Hierbei sind sämtliche geteilte und vernetzte Angebote zu behandeln und als Bestandteil eines sogenannten Mobility-as-aService (MaaS)-Systems (Mobilitätslösungen statt persönlicher Verkehrsmittel) zu integrieren.

    Das Shared-Mobility-Konzept soll planerisch-konzeptionelle, rechtliche, finanzielle sowie inklusive Rahmenbedingungen schaffen, um die multi- und intermodale Mobilitätswende zu fördern. Es soll ein flächendeckendes, sowohl in den ÖPNV integriertes als auch unabhängig von Angeboten der L-Gruppe nutzbares Shared-Mobility-System stadtweit entwickeln und die Anbindung des Umlandes aktiv einbeziehen.

    Die Leipziger Verkehrsbetriebe als städtisches Mobilitätsunternehmen sollen nach Maßgabe der strategischen, konzeptionellen und operativen Vorgaben der Stadt die Rollen des Integrators (systemische Integration und App – LMove) übernehmen.

    Das Shared-Mobility-Konzept soll insbesondere beinhalten:
  • Bestandsanalyse,
  • Potenzialanalyse,
  • Definition von Zielen und Qualitäten für das Netz und die Anbieter (Steuerung der Sicherstellung des Service Levels),
  • Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Ziele für eine Ausschreibung der Leistungen sowie
  • Definition der Anforderungen an den Integrator.
     
  1. In einem zweiten Schritt sind die Anbieter von MaaS-Systemen auf die städtischen Ziele zu verpflichten und wo nötig durch Ausschreibungen vertraglich zu binden.
  1. Im Vorgriff auf das Konzept und dessen Umsetzung sollen die bestehenden Mobilitätspunkte zügig weiter ausgebaut werden, die im EKSP beschlossenen 400 Mobility-Hubs zeitnah realisiert und zusätzlich Sofortmaßnahme zum Ausbau von Carsharing zum 1. Quartal 2024 die Flächen für mindestens 400 Stellplätze bereitgestellt an mindestens 100 Stationen ausgeschrieben werden.

Begründung:

Leipzig hat sich mit der Mobilitätsstrategie Leipzig 2030 das ambitionierte Ziel gesetzt, dass bis 2030 70% aller Wege im Umweltverbund zurückgelegt werden sollen. Im Rahmenplan zur Mobilitätstrategie sind Bündel von Maßnahmen enthalten, die die Mobilitätswende vorantreiben und attraktive Angebote für alle LeipzigerInnen schaffen sollen.

Die Erfahrungen aus Städten, in denen die Mobilitätswende zügig voran geht zeigen, dass neben dem ÖPNV, dem Rad- und Fußverkehr insbesondere Angebote geteilter Mobilität (Mobility as a Service [MaaS]), wie  stationäres, teil- und vollflexibles Carsharing, Scooter-, Fahrrad- und Lastenradverleih, Fahrgemeinschaften, Bedarfsverkehre (Ridehailing – Rufsysteme und Ridepooling – Fahrdienste für gemeinschaftliche Fahren) und viele andere Mobilitätsvarianten, ein wesentlicher Schlüssel sind, um attraktive Alternativangebote zum individualisierten Autoververkehr zu schaffen. Viele progressive Städte in denen die Mobilitätswende zügig voranschreiten haben bereits MaaS-Angebote massiv ausgebaut und sie in das System der Öffentlichen Daseinsvorsorge integriert.

Auch in Leipzig sind verschiedene Anbieter tätig, die Ihre Services in Eigenregie in der Stadt ausbauen. Eine strukturelle stadtweite Planung – die auch die Anbindung des Umlandes einschließt – für ein multi- und intermodales Maas-Angebot existiert nicht. Einzig die Leipziger Verkehrsbetriebe haben für ihre Kunden einzelne Anbieter integriert.

Seit Jahren beklagen die Anbieter von Maas-Systemen Abstimmungsprobleme und dadurch Reibungsverluste beim Ausbau von Systemen. Der Ausbau des Carsharing stagniert, weil nicht ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden – obwohl die Förderung von Carsharing Bestandteil zahlreicher Konzepte der Stadt ist. Der Ausbau eines flächendeckenden Lastenradverleihsystem ist vom Stadtrat beschlossen und die Umsetzung – losgelöst von anderen Systemen? – derzeit in Arbeit. Der Leipziger Stadtrat hat vor über 10 Jahren den Aufbau von Fahrradverleihstationen beschlossen, wofür die Stadt bis heute kein Konzept vorgelegt hat. Für den Ausbau einer Verleih-E-Bike-Flotte wären Stationen zum Laden zwingend.

Ziel des Antrages ist es in einem ersten Schritt, einen planerisch-konzeptionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen für ein flächendeckendes System geteilter Mobilität zu schaffen. So soll für mehr BürgerInnen multi- und intermodale Mobilität ohne eigenes Auto flächendeckend möglich gemacht und die Mobilitätswende befördert werden.

In keiner anderen Region Sachsens findet so wenig Verkehrsüberwachung statt wie im Polizeibezirk Westsachsen (siehe Anlagen). Vor diesem Hintergrund fragen wir an, was die Stadt Leipzig ggf. gemeinsam mit der Polizei unternommen hat, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen:

  1. Wie viele Verkehrsüberwachungsmaßnahmen fanden zwischen 2019 und 2023 statt und welche Ergebnisse brachten sie? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und überwachtem Verkehrsträger.)
  2. Wie viele stationäre Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  3. Wie viele stationäre Blitzer zur Überwachung von Rotlichtverstößen waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  4. Wie viele mobile Blitzer waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  5. Wie hoch waren die verhängten Bußgelder seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben und aufgeschlüsselt nach Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Falschparken.) Für das Jahr 2023 bitte das erste Halbjahr angeben. Wenn möglich, bei Rotlichtverstößen auch aufschlüsseln nach Verkehrsträger.
  1. Wie viele der vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlung 23/24 beschlossenen zusätzlichen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sind bereits besetzt?
  2. Wann wird mit der Beschaffung der vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlung 23/24 beschlossen zusätzlichen Geschwindigkeitsüberwachungssysteme begonnen und wann werden diese verfügbar sein?

Die erwähnte Anlage finden Sie hier.

In fast allen Stadtbezirken von Leipzig zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Abfallbehälter werden bereits Tage vor dem Entleerungstermin auf die Gehwege gestellt und sind meist überfüllt. Die Tonnen blockieren die Gehwege, bei windigem Wetter verteilt sich der Müll im Stadtbezirk. Da dieser Umstand viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt stört, fragen wir an:

  1. Wie werden die Hausverwaltungen und Eigentümer über die Bereitstellungsfristen informiert?
  1. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Leipzig den Verstoß gegen die Abfallgebührensatzung zu ahnden?
  1. Finden Kontrollen statt? Wenn ja, wo und in welchem Turnus?
  1. Wie werden die Umweltdetektive in die Kontrollen einbezogen?
  1. Wie wird der Service des Eigenbetriebs Stadtreinigung angenommen, die Tonnen am Entleerungstag gegen eine Gebühr bereitzustellen und nach Abholung am gleichen wieder wegzuräumen?
  1. Andere Städte arbeiten für die Entsorgung von Verpackungsmüll mit dem „gelben Sack“. Wäre diese Entsorgungsform eine Variante für Leipzig gerade in den Stadtquartieren mit gründerzeitlicher Struktur, wo Tonnen schwer aus den Häusern nach außen geschafft werden können oder die Wege zur nächsten Hauptstraße weit sind?
  1. Können mögliche Strafgebühren voll auf die Mieter umgelegt werden und sind deshalb für die Hauseigentümer wenig schmerzhaft sowie für die Mieter in der Nebenkostenabrechnung schwer zu erkennen?

Im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/24 wurden zusätzliche Mittel für ein Quartiersmanagement in den Stadtteilen Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig zur Verfügung gestellt. Bei diesen Stadtteilen handelt es sich um sogenannte Aufmerksamkeitsgebiete, bei denen, anders als bei Fördergebieten, die Finanzierung von Quartiersmanagements nicht über die Städtebauförderung realisiert werden kann, sondern zu 100 Prozent aus dem kommunalen Haushalt erfolgen muss.

Für 2024 stehen deshalb 200.000 Euro zusätzlich im Haushalt zur Verfügung, um auf die sozio-ökonomischen und städtebaulichen Herausforderungen in Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig frühzeitig reagieren zu können. Allerdings ist dafür eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Bedarfen vor Ort, den Handlungsmöglichkeiten und auch den Erfolgsaussichten notwendig, um die Haushaltsmittel effektiv einsetzen zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1.  Welche vorbereitenden Arbeiten, um mit dem Beginn des Jahres 2024 mit dem Quartiersmanagement in den drei Aufmerksamkeitsgebieten starten zu können, wurden bereits vorgenommen?
  2. Welche Bedarfe und Handlungsoptionen sind für Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig diagnostiziert worden?
  3. Ist davon auszugehen, dass die Ausschreibung des Projektes bzw. der Projekte und die Auswahl der bzw. des Projektpartner/s so erfolgt, dass das Quartiersmanagement pünktlich zum Jahresbeginn die Arbeit aufnehmen kann?
    • Wird in Erwägung gezogen, dabei auf Partner zuzugehen, die bereits über Projekte, bspw. im Auftrag des Sozial- oder Jugendamtes, in den Quartieren aktiv sind und u.a. Stadtteilzentren betreiben? (Zielstellung könnte dabei sein, dass diese Akteure durch ihre bereits vorhandene Vernetzung zügiger mit der  Sacharbeit beginnen könnten, indem sie ihren Aufgabenbereich durch eine zusätzliche Stelle um das Quartiersmanagement ergänzen.)
    • Wenn nein: Was sind die Gründe dafür?

Inklusion spielt auf dem ersten Arbeitsmarkt eine immer größere Rolle. Etwa 1,3 Mio Menschen mit Behinderung arbeiten im ersten Arbeitsmarkt und decken dabei auch wichtige Fachkräftebedarfe ab. Dennoch sind Menschen mit Behinderung, trotz einer oft überdurchschnittlichen Qualifikation, häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen.  Gerade bei der Gewinnung von Fachkräften findet diese Gruppe häufig zu wenig Beachtung.

Wie die Situation in der Stadtverwaltung ist fragen wir hiermit ab: 

  1. Wie viele Stellen waren bzw. sind in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und aktuell mit Menschen mit Behinderung besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gesamt und Ämtern)

     
  2. Wie viele Stellen sind bzw. waren explizit für Menschen mit Behinderung vorgesehen, aber nicht besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren 2019-2023, Gesamt und Ämtern)

     
  3. Welche Projekte in Zusammenarbeit mit Werkstätten für Behinderung bzw. Inklusionsbetrieben gibt es?

     
  4. Gibt es Wünsche aus diesen Werkstätten heraus, einzelne Personen von einem sogenannten Außenarbeitsplatz in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Stadt Leipzig bzw. deren Eigenbetrieben umzuwandeln?
    • Wenn ja: Wird diesem Wunsch nachgekommen?
    • Wenn nein: Was sind die Gründe, dass dem nicht nachgekommen wird?

Bei der Schuleingangsuntersuchung 2022 wurde 507 Kindern durch das Gesundheitsamt eine sonderpädagogische Zurückstellung empfohlen, d.h. das so genannte Vorschuljahr soll in der Kita wiederholt werden. 2021 wurde diese Empfehlung für 579 Kinder ausgesprochen. Damit die Kinder, bei denen diese sonderpädagogische Zurückstellung ausgesprochen wird, tatsächlich kompetent für den Schuleintritt werden, braucht es gezielte Förderung.  

Wir fragen an:

1. Welche Qualitätsstandards werden bei der Wiederholung des Vorschuljahres festgelegt:

a) für das Personal?

b) für das Konzept? 

c) an Kitas in freier Trägerschaft?

2. Durch wen werden die Kitas beraten, dass Kinder mit sonderpädagogischer Zurückstellung eine gezielte Förderung erhalten können?

3. Werden für die Förderung zusätzliche Personalstunden bereitgestellt?

4. Was unternehmen die Träger von Einrichtungen, um sicherzustellen, dass möglichst alle Kinder am Vorschuljahr teilnehmen?

5. Was unternehmen die Träger, wenn Kinder nur sehr unregelmäßig am Vorschuljahr teilnehmen?

In den Leipziger Kindertagesstätten, Horten und Kinder- und Familienzentren sind zwei Programme des Jugendamtes und des Referates für Migration und Integration im Einsatz: Sprach- und Kulturmittler/-innen (SKM) und Sprach- und Integrationsmittler/-innen (Sprint). Diese sollen unterstützend für Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund wirken.

Wir fragen an:

1.  Wie viele Fachkräfte sind im Jahr 2023 für SKM und Sprint in wie vielen Einrichtungen im Einsatz? 

2. Wie viele Kinder können dadurch betreut werden?

3. Bis wann werden diese Programme verbindlich fortgeführt?

4. Welche konkreten Förderpläne werden für Kinder mit Migrationshintergrund umgesetzt?

5. Wenn Kinder mit Migrationshintergrund im Vorschuljahr der Kita, aufgrund von mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache, das Wiederholen des Kindergartenjahres vor Eintritt in die Grundschule empfohlen wird:

  • Welche Inhalte von Förderplänen werden dann konkret in dem zusätzlichen Kindergartenjahr umgesetzt?
  • Wer erstellt diese Förderpläne?

6. An welchen Kindertagesstätten sind Sprach- und Kulturmittler/-innen bzw. Sprach- und Integrationsmittler/-innen eingesetzt und nach welchen Kriterien wurden die Einrichtungen hierfür ausgewählt?