Schlagwortarchiv für: Leipzig

Gemeinsamer Antrag mit Stadtrat Falk Dossin (CDU-Fraktion).

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird durch einen neuen Beschlusspunkt 4:

Die Stadtverwaltung ermittelt bis zur Sitzung des erweiterten Fachausschusses Finanzen am 14.1.2023 den finanziellen Nachteil, der Leipziger Sportvereinen mit Sportpachtanlagen durch die Umstellung entsteht, und macht im Rahmen der Sitzung einen Vorschlag wie der Nachteil ausgeglichen wird. Darüber hinaus ist bis zur regulären Sitzung des Fachausschusses Finanzen am 9. Januar 2023 zu prüfen, ob es weitere Auswirkungen auf gemeinnützige Vereine und Verbände gibt und, wenn ja, in welchem Umfang.

Begründung:

Durch ein Anpassung an rechtliche Regelungen zur Umsatzbesteuerung wird u.a. in den Pachtzuschüssen, die an Sportvereine ausgereicht werden, die Umsatzsteuer ausgewiesen, wodurch die Vereine effektiv weniger Geld für die Unterhaltung der von ihnen betreuten Sportpachtanlagen bekommen, weil darin künftig immer ein Umsatzsteueranteil enthalten ist.

Die Stadtverwaltung soll den finanziellen Nachteil der Vereinen durch diese Umstellung entsteht, ermitteln und dem Stadtrat Vorschläge zum Ausgleich dieser Nachteile unterbreiten.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist. Die Stadtverwaltung informiert den FA Umwelt/Klima/Ordnung sowie den Migrantenbeirat über das Ergebnis der Prüfung und erläutert dabei auch das weitere Vorgehen.
     
  2. Im Ordnungsamt werden zum 01.12.2022 fünf VzÄ für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen, gem. § 77 Abs. 3 Nr. 7 SächsGemO, unbefristet eingerichtet.
     
  3. Um abschätzen zu können, ob die zum 01.12.2022 geschaffenen fünf VZÄ ausreichend sind, legt die Stadtverwaltung bis Ende Januar 2023 einen Zeitplan vor, in welcher Frist die aufgelaufenen Altfälle abgearbeitet werden können, wobei berücksichtigt werden muss, dass durch hinzukommende Neufälle kein erneuter Bearbeitungsstau entsteht.
     
  4. Die Stadtverwaltung legt bis Ende 1. Quartal 2023 ein Konzept vor, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann. Hierbei soll unter anderem geprüft werden, ob und wie auf die aktuell obligatorischen, zeit- und somit personalintensiven Beratungstermine für Einbürgerungswillige, verzichtet werden kann oder wie diese mindestens teilweise durch Gruppentermine ersetzt werden können. Ferner soll untersucht werden, ob für Routineaufgaben, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern, beispielsweise Hilfskräfte eingesetzt werden können. Bei der Erarbeitung und Fortentwicklung dieses Konzepts wird auf die der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung sowie der Migrantenbeirat eingebunden werden.
     
  5. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie der Migrantenbeirat werden halbjährlich über den Stand der Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen informiert.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind in Leipzig über 3000 Einbürgerungsgesuche noch nicht bearbeitet und entschieden worden. Wie den Statistiken entnommen werden kann, werden werden in Leipzig jährlich etwa 500-600 Menschen eingebürgert. Rein rechnerisch würde es also über fünf Jahre dauern, die noch offenen Einbürgerungsgesuche abzuarbeiten. Dabei sind regelmäßig neu hinzukommende Anträge nicht berücksichtigt.

Für die Ausländerbehörde, die neben neuen Einbürgerungsanträgen schon jetzt diese hohe Zahl von Altfällen bearbeiten muss, heißt das, dass Einbürgerungswillige über Jahre vertröstet werden müssen, weil die personellen Ressourcen fehlen, die Menschen im Vorfeld zu beraten, geschweige denn die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Bei weiter steigenden Fallzahlen werden die Wartezeiten ebefalls weiter steigen, wenn nicht gegengesteuert wird.

Neben einer Zuführung von zusätzlichem Personal ist es deshalb notwendig, auch verschiedene Prozesse innerhalb der Ausländerbehörde zu überprüfen, um hier Möglichkeiten einer Reduktion der Personalintensität in den Antragsverfahren oder einer Entlastung der Sachbearbeiter bei Routineaufgaben durch Hilfskräfte zu eruieren. Beispielsweise könnte womöglich auf die obligatorischen Beratungstermine für Einbürgerungswillige verzichtet oder diese so organisieren werden, dass sie als Gruppentermine stattfinden, wenn die Rahmenbedingungen es erlauben, denn häufig geht es vor allem um Unterlagen, die für ein Einbürgerungsgesuch beigebracht werden müssen.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig verfolgt mittelfristig das Ziel einer flächendeckenden Ausstattung aller Schulen mit Schulsozialarbeit, unabhängig von der Schulform.
  2. Die Stadt Leipzig fordert das Land eindringlich auf, die flächendeckende Schulsozialarbeit gesetzlich zu verankern und eine entsprechende dauerhafte Förderung für die Schulträger auf den Weg zu bringen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich entsprechend bei der Staatsregierung dafür einzusetzen.
  3. In einem Konzept stellt die Stadt Leipzig bis Ende II. Quartal 2023 dar, wie viele Stellen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel (incl. Sachmittel) nach dem Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit benötigt werden, wenn die flächendeckende Ausstattung mit Schulsozialarbeit ab dem Haushaltsplan A) 2025/26, B) 2027/28, C) 2029/30 erfolgt. Der Stadtrat entscheidet im Anschluss über das favorisierte Szenario.

Begründung:

Schulsozialarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bildet die Grundlage dafür.

Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule und wird an allen Schularten benötigt. Die Problemlagen unterscheiden sich je nach Schulform, weniger sind sie deshalb nicht.

Die Hauptaufgabe von Schulsozialarbeit ist es, die individuellen, sozialen und schulischen Entwicklungen der Kinder und Jugendlichen zu fördern und Bildungsbenachteiligungen auszugleichen, egal in welchem sozialen Umfeld sie aufwachsen.

Alle Kinder und Jugendlichen in Leipzig sollen das Recht auf Schulsozialarbeit haben. Die Stadt Leipzig sollte daher den Weg einschlagen, alle Schulen — unabhängig von der Schulform — mit Schulsozialarbeit auszustatten. Dabei muss stets die Forderung ans Land gerichtet bleiben, es möge seiner Verantwortung nachkommen und die Kosten refinanzieren.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept für eine zukunftsweisende, kindgerechte und grüne Pausenhofgestaltung, welche dann in die laufenden und zukünftigen Schulbauprogramme mit aufgenommen werden kann. Auch die Partizipation der gesamten Schulfamilie muss dabei mitaufgeführt werden. Mit enthalten sein soll auch ein Konzept, wie die Umgestaltung bestehender Pausenhöfe umgesetzt werden kann. Dabei soll der Weg von der Entsiegelung hin zu einer Umgestaltung zu naturnahen Schul- und Pausenhöfen mit aufgezeigt werden. Die Ausgestaltung der Schulhöfe soll zur Bewegung und zum Naturerlebnis anregen, eine andere Qualität an Pausenerlebnissen bieten und darüber hinaus einen Beitrag zum Umweltschutz – mit besonderem Fokus auf Klimaanpassung und Biodiversität – leisten. Zudem soll aufgezeigt werden, wie diese naturnahen Schulhöfe – vor allem in der Innenstadt – ebenso jungen Menschen im Viertel öffentlich zugänglich gemacht werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig treibt nicht nur den Ausbau und die Modernisierung der Schulgebäude voran, sondern hat gleichzeitig den Menschen und die Umwelt im Blick bei der gesamten Schulgeländegestaltung. Leipzig soll sich so auf den Weg machen, zukunftsweisende naturnahe Schulhöfe für die Schulfamilie und den öffentlichen Raum umzusetzen. Leipziger Schulhöfe sind oft öde und versiegelte Flächen. Das Aufbrechen der Asphalt- und Betonflächen dient dem Bodenschutz, der Klimaverbesserung und der Artenvielfalt. Gleichzeitig beinhaltet eine naturnahe Schulhofgestaltung vielfältige Möglichkeiten, den Kindern und den Erwachsenen Pausen zum Aufatmen, Wohlfühlen, Bewegen und einem sinnvollen Miteinander zu ermöglichen.

Um in Hitzesommern verschattete Plätze zu schaffen, könnten beispielsweise begrünte (Weiden-) Lauben oder Pergolas geschaffen werden. Um an Hitzetagen praktische Möglichkeiten zum Refill von Wasserflaschen zu schaffen und auch vielfältigere Spielmöglichkeiten zu offerieren, ist die Einrichtung von (Trinkwasser-)brunnen zu prüfen. In den Höfen könnten außerdem Spielgeräte und Klettergerüste aus Baumstämmen angebracht werden, zusätzlich eignen sich auch Barfußpfade, um das Naturerleben zu intensivieren. Bei der Bepflanzung soll eine hohe Diversität unterschiedlicher Pflanzenarten vorgesehen sein, Wiesen sollen nur noch zweimal jährlich gemäht werden, um Blühwiesen entstehen zu lassen. Den Kindern/Jugendlichen können durch das Aufstellen von Hochbeeten Techniken des Urban Gardenings nähergebracht werden. Für Vögel können Futterstationen mit Vogelhäuschen und -bädern aufgestellt werden, sowie Insektenhotels und Laubhaufen im Herbst zur Ansiedlung verschiedenster Kerbtiere. Der Pausenhof bietet so gleichzeitig vielfältige Lernmöglichkeiten, die in den Unterricht integriert werden können.

Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Welche Auswirkung hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

2. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November erhöhten Kosten für Tierärzte?

3. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/24 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Auswirkungen hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

Antwort:

Hunde sind vergleichsweise betreuungsaufwändiger als andere Tierheimtiere, da sie, soweit tierindividuell möglich, ausgeführt werden. Außerdem wird im Bedarfsfall mit den Hunden, die länger im Tierheim leben, trainiert. Daher steigt der Betreuungsaufwand der Tierheimmitarbeiter bei einer Zunahme der Anzahl der vorübergehend gehaltenen Hunde. Für das Ausführen von Hunden stehen dem Tierheim zusätzlich ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung. So bleibt den Tierheimangestellten auch bei voller Auslastung mit Hunden ausreichend Zeit für die anderen Tierbereiche.

In Bezug auf die ehrenamtlichen Gassi-Geher muss das Tierheim jedoch auch die Sicherheitsaspekte beachten. Hunde, die länger im Tierheim leben, wurden häufig aus Gefahrenabwehrgründen eingewiesen. Das heißt, diese Tiere habe eine „Beißhistorie“ oder vergleichbare unerwünschte Verhaltensweisen. Nicht jeder ehrenamtlich Engagierte ist in der Lage, mit einem solchen Hund umzugehen. Im vergangenen Jahr sind viele am Gassi-Gehen Interessierte durch eine Hundetrainerin im Tierheim individuell beraten worden. Leider hat das noch nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Ehrenamtlichen geführt. Die Gründe reichen von abweichenden persönlichen Vorstellungen zu den Hunden im Tierheim im Vergleich zur Realität bis hin zur eher ungünstigen Anbindung des Tierheims mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auf die Tierheimkosten wirkt sich eine Schwankung von üblicherweise zehn bis 20 Hunden nur marginal aus, wenn es sich um längerfristig zu betreuende Hunde handelt. Aufgrund günstiger Vereinbarungen wird dem Tierheim Hundefutter gesponsert. Das senkt die Futterkosten spürbar. Meist sind die Langzeithunde auch keine Tierarztkostentreiber, sondern eher die gesünderen Tiere. Wenn die Stadt jedoch Hunde aus schlechter Haltung einweist, steigen die Tierarztkosten sprunghaft an. Diese Summe wird jedoch auf den verantwortlichen Tierhalter umgelegt.

Die Kostenschwerpunkte im Hundebereich sind die Energie-/Heizkosten und die Personalkosten. Hierbei handelt es sich aber um sog. „Sowieso-Kosten“. Die oben aufgeführte Schwankung der Hundezahl spielt kostenmäßig daher kaum eine Rolle, denn bei dieser Schwankungsbreite wird weder weniger geheizt noch Personal betriebsbedingt entlassen.

Grundsätzlich haben Langzeithunde, also Hunde, die auf längere Zeit im Tierheim gehalten werden, eine Flächenrelevanz. Das heißt, dass weniger Hunde aus Privatabgaben aufgenommen werden können.

  1. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt Leipzig durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November 2022 erhöhten Kosten für Tierärzte?

Antwort:

Welche Auswirkungen die höheren Energiepreise, die gestiegenen Spritkosten sowie die höheren Tierarztkosten auf die Stadt Leipzig haben, ist auf Grund des vereinbarten Abrechnungsmodus zwischen Tierheimbetreiber und Stadt nicht genau bezifferbar. Die gewichtigste Kostensteigerung wird durch die Erhöhung der Mindestlöhne erwartet. Grundsätzlich rechnet der Tierheimbetreiber bei den Kosten für tierärztliche Leistung und Energie mit mindestens ca. 30.000 bis 40.000 Euro Steigerung in 2023, wobei für die Elektroenergie noch keine Erhöhungsinformationen vorliegen.

Für die daraus resultierenden anteiligen Kosten der Stadt Leipzig spielt wegen der Vertragslage die größte Rolle, wie viele Tiere in 2023 eingewiesen werden und wie lange diese Tiere der Stadt zurechnungsfähig sind. In beiden Fällen sind die Zahlen nicht im Voraus bezifferbar. Sie sind abhängig von der Anzahl der Tierschutzfälle, der Fundtiere, der Quarantänen für Auslandshunde und sonstiger eingewiesener Tiere, z. B. Gefahrhunde. Die Abrechnung 2023 wird zudem erst in 2024 – 2025 erfolgen. Aktuelle Tiervergleiche haben ergeben, dass die Anzahl der Tierneuaufnahmen und Verwahrtage in 2019 und 2020 vergleichbar hoch waren. Trends sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Ca. zwei bis drei gravierende Tierschutzfälle mit hoher Tierzahl und längerer Verwahrdauer haben mittelbare Auswirkungen auf die der Stadt Leipzig zuzurechnenden Kosten.

  1. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/2024 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort:

Für den Doppelhaushalt 2023/2024 sind jeweils Mittel in Höhe von 73.600,00 Euro zusätzlich eingeplant und bewilligt worden.

Mehraufwendungen für Energiekosten sind vom TSV als Betreiber zu tragen und werden nur prozentual entsprechend der Quote Verwahrtage und Neuaufnahmen von durch die Stadt Leipzig eingewiesenen Tieren auf die Stadt Leipzig umgelegt (Kosten für Tierheimunterkunft).

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat die Zahl der Hunde nicht nur in Leipzig, sondern auch deutschlandweit zugenommen. Das stellt die Stadt vor große Herausforderungen, ob tierschutzrelevante Aspekte der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren ausreichend berücksichtigt werden.

Wir bitten die Stadtverwaltung deshalb um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie hoch ist die Zahl der angemeldeten Hunde in den letzten zwei Jahren im Vergleich zu den Zahlen vor der Pandemie?

2. Wie viele Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung von Hunden hat die Stadtverwaltung 2020, 2021 und im laufenden Jahr durchgeführt?

3. Wie viele unangemeldete Hunde wurden in den jeweiligen Jahresscheiben dabei entdeckt?

4. Gibt es plausible Abschätzungen, wie viele unangemeldete Hunde in Leipzig gehalten werden (absolut bzw. prozentual)?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1:

Wie hoch ist die Zahl der angemeldeten Hunde in den letzten zwei Jahren im Vergleich zu den Zahlen vor der Pandemie ?

Diese Übersicht gibt Auskunft über die Entwicklung der Hundesteueranmeldungen in den Jahren vor und mit der Pandemie, sowie den aktuellen Stand des Jahres 2022.

Kennziffer 20182019202020212022
       
  Anzahl der zu versteuernden Hunde 21 457  22 497  23 582  24 711  25 490  
       
  Anzahl der Hundehalter 20 551  21 456  22 378  23 500  24 192  
  Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz 590 337  596 517601 668 605 407  609 869
  Steuersatz für 1. Hund€/Jahr 96   96   96   96  96
  Steuersatz für jeden weiteren Hund€/Jahr 192   192   192   192  192
       
  Hundesteueraufkommen1 000 €1 885  2 031  2 145  2 275  2 297
       
Quelle: Stadtkämmerei Amt für Statistik und Wahlen Leipzig 

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Pandemiegeschehen und den steigenden Hundeanmeldungen lässt sich aufgrund der ebenso prozentual steigenden Einwohnerzahl nicht ableiten.

Zu den Fragen 2. und 3:

Wie viele Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung von Hunden hat die Stadtverwaltung 2020, 2021 und im laufenden Jahr durchgeführt?

Wie viele unangemeldete Hunde wurden in den jeweiligen Jahresscheiben dabei entdeckt?

Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die durchgeführten Kontrollen des in der Stadtkämmerei angebundenen Außendienstes Steuern.

Frage20202020 2021 2022
(Stand 30.11.)
2Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung (anlassbezogen)424326228
mobile Kontrollen11356310
3unangemeldete Hunde – anlassbezogene Kontrollen23317956
unangemeldete Hunde – mobile Kontrollen21135

Zu Frage 4:

Gibt es plausible Abschätzungen, wie viele unangemeldete Hunde in Leipzig gehalten werden (absolut bzw. prozentual)?

In der Stadt Leipzig wird statistisch von einer Dunkelziffer von ca. 1/3 unangemeldeter Hunde ausgegangen.

Im Juli 2021 wurde das vom Dezernat VI erarbeitete Konzept „Stadionumfeld – Rahmenplan für den öffentlichen Raum“ im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt und angekündigt, dass den politischen Gremien ein Entwurf des Rahmenplans bis zum IV. Quartal 2021 zur Diskussion vorgelegt werden soll.

Auf der Internetseite https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/projekte/stadionumfeld-rahmenplan-fuer-den-oeffentlichen-raum informiert die Stadt über Inhalt, Ziele, Arbeitsstand und den zeitlichen Rahmen.

Während die Öffentlichkeit bereits informiert wurde, liegt dem Leipziger Stadtrat bis heute keine Beschlussvorlage vor.

Wir fragen an:

1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand zum Rahmenplan?

2. Warum wurden die politischen Gremien nicht wie geplant beteiligt?

3. Wann erfolgt die Übergabe der Vorlage an den Stadtrat?

4. Welche Maßnahmen des Rahmenplans werden aktuell schon umgesetzt bzw. sind in Planung für eine Umsetzung?

Antwort der Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand zum Rahmenplan?

Der Rahmenplan befindet sich derzeit in Überarbeitung und soll im Januar 2023 zur Dienstberatung des Oberbürgermeisters angemeldet werden.

2. Warum wurden die politischen Gremien nicht wie geplant beteiligt?

Der Entwurf des Rahmenplans wurde noch nicht den politischen Gremien vorgestellt, da er noch nicht abgeschlossen ist. Auf Grund von personellen Veränderungen Ende 2021 und in 2022 konnte das Projekt nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt abgeschlossen werden.

3. Wann erfolgt die Übergabe an den Stadtrat?

Der Rahmenplan soll nach der DB OBM im ersten Quartal 2023 als Beschlussvorlage zur Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt werden.

4. Welche Maßnahmen des Rahmenplans werden aktuell schon umgesetzt bzw. sind in der Planung für eine Umsetzung?

In Abstimmung mit dem Rahmenplanentwurf befinden sich Teilaspekte in Planung bzw. in Umsetzung. Der Rahmenplan legt dabei u. a. die Grundlinien für nachfolgende aktuelle Vorhaben:

– Straßenbahnschleife Friedrich-Ebert-Straße

– Zugänge zum Stadion über die Festwiese

– Sukzessiver Aufbau von Fahrradbügeln rund um das Stadion

– Schulstandort auf der Fläche des ehemaligen Schwimmstadions.