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Im Rahmen der Diskussionen zum Doppelhaushalt 2021/22 wurde beschlossen, dass die Stadt Leipzig elf Flächen für nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen ausweist. Im Juni 2022 wurde der Beschluss umgesetzt und Flächen ausgewiesen, für die eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.

Nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind Freiluftveranstaltungen, die ohne

Gewinnerzielungsabsicht organisiert werden und bei denen die Einnahmen lediglich der

Kostendeckung dienen. Es dürfen dabei also keine Eintrittsgelder, verpflichtende Spenden oder Nutzungsgebühren verlangt werden.

Angeblich verlangt die Stadtverwaltung seit diesem Jahr von den Veranstaltern im Rahmen des Antragsverfahrens aktuelle Vogelschutzgutachten, bevor die Open-Air-Veranstaltungen genehmigt werden können. Aus unserer Sicht beißt sich das mit dem Konzept, hierbei nicht-kommerzielle Veranstaltung fördern zu wollen, denn entsprechende Gutachten sind kostenintensiv. Was solche Veranstaltungen gerade in der Open-Air-Saison weitgehend verhindert, weil Eintrittsgelder, die zur Deckung der Kosten für solche Gutachten notwendig werden, nicht statthaft sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)
  2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?
  3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?
  4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?
  5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende

Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebieteausweichen?

  1. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort der Verwaltung

Zu 1: Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)

Antwort:

Für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind zehn Flächen festgelegt worden.

Für das Jahr 2022 liegt keine Statistik vor.

Im Jahr 2023 wurden 18 Veranstaltungen genehmigt und zehn Veranstaltungen aus diversen Gründen abgelehnt (siehe Tabelle).

Open-Air-Übersicht 2023genehmigtabgelehnt
Auensee1
Clara-Zetkin-Park12
Erholungspark Lößnig-Dölitz02
Friedenspark22
Küchenholz11
Lene-Voigt-Park1
Richard-Wagner Hain51
Schönauer Park11
Volkshain Stünz1
Wilhelm-Külz-Park51
Summe1810

Stand 29.09.2023

Zu 2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?

Antwort:

Veranstaltungen, die zur Hauptbrutzeit im Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ stattfinden sollen, müssen vorab auf ihre Verträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet geprüft werden (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Gleiches gilt für Veranstaltungen auf Flächen, bei denen das Vorkommen von störempfindlichen und geschützten Arten bekannt ist. Dies wurde bereits im Juli 2023 kommuniziert. Dabei wurden ebenfalls die Rahmenbedingungen genannt, unter denen bei den betroffenen Flächen kein Gutachten erforderlich ist.

Zu 3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?

Antwort:

Auch im vereinfachten Antragsverfahren sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei kann unter Einhaltung von bestimmten Rahmenbedingungen (z. B. Schallrichtung) auch auf eine artenschutzfachliche Untersuchung verzichtet werden.

Zu 4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?

Antwort:

Für das Jahr 2024 wurden keine weiteren Auflagen formuliert. Die oben genannten Einschränkungen wurden bereits im Bescheid der Naturschutzbehörde aus dem Juli 2023 kommuniziert.

Zu 5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebiete ausweichen?

Antwort:

In der wachsenden Stadt Leipzig soll auch unter Bedingungen des Bevölkerungs-wachstums und unterschiedlichster Nutzungsansprüche ein vielfältiges und entsprechendes Nutzungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Stadt geschaffen werden. Hierzu leistet das Angebot der bisher 10 nichtkommerziellen Open-Air-Flächen einen Beitrag. Im Rahmen dessen müssen jedoch die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Daher muss bei Veranstaltungen zur Hauptbrutzeit gewährleistet sein, dass es zu keinen artenschutzrechtlichen Verboten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt. Auch außerhalb von Schutzgebieten dürfen seltene und somit geschützte Arten nicht erheblich gestört werden.

Zu 6. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort:

Die Erstellung eigenständig erstellter Gutachten durch die Stadt Leipzig ist zurzeit nicht vorgesehen.

Es ist soweit: Die Stadt Leipzig hat insgesamt elf Flächen für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen ausgewiesen.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Damit setzt die Stadtverwaltung einen Antrag um, den wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltsverhandlungen gestellt haben. Uns ging es damals darum, dass nicht nur über die Corona-Zeit für die Leipziger Clubs Flächen für Freiluftveranstaltungen und entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, sondern langfristig gedacht wird“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Wir hatten die Stadtverwaltung deshalb zugleich beauftragt, ein Frei- und Veranstaltungsflächenkonzept zu erstellen, um dauerhaft Flächen auszuweisen, wo nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen stattfinden können. Dass wir nun an dem Punkt sind, dass elf entsprechende Areale ausgewiesen sind, freut mich. Erstaunlich ist, dass nun auch Flächen in der Liste zu finden sind, die vor Jahren bereits für solche Veranstaltungen – auch von mir –  vorgeschlagen wurden, die die Stadt damals jedoch ablehnte.“

Auf der Internetseite der Stadt finden sich unter dem Link www.leipzig.de/open-airs die wichtigsten Informationen für Veranstalter. Diese können auf einer interaktiven Karte einsehen, wo die Flächen zu finden sind und unter den Informationen zu den Möglichkeiten und Einschränkungen für die verschiedenen Flächen ist auch ein digitales Anmeldeformular hinterlegt.

„Auch wenn es sehr lange gedauert hat und mehrfachen Drucks aus dem Stadtrat bedurfte, steht nun ein gut durchdachtes Instrument zu Verfügung, dass es Veranstaltern leichter macht, legal nicht-kommerzielle Freiluftveranstaltungen zu organisieren.“, so Zenker abschließend.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

das fast zu viel des Lobes, Herr Kasek. Aber weil wir heute, im Gegensatz zu gestern, in lockerer Atmosphäre beginnen, die uns hoffentlich über den Tag trägt, und sie sogar unseren Änderungsantrag übernommen haben, möchte ich mich fast meinem Harmoniebedürfnis hingeben. Aber, ein wenig Kritik muss dann doch sein: Wir beraten heute über einen Antrag, über den wir eigentlich gar nicht beraten müssten, weil er dem Grunde nach, spätestens seit den Verhandlungen zum Haushalt, Beschlusslage im Rat und damit eigentlich überflüssig ist.
Sie haben es allerdings geschafft, die Verwaltung davon zu überzeugen, dass hier die eigentlich sinnvoll sechsmonatige Sperre nicht gilt. Aber sei es drum, machen wir jetzt das Beste draus.

Das passt auch gleich als Überleitung zum Änderungsantrag, den ich gestern gemeinsam mit der Kollegin März und den Kollegen Kumbernuß und Rambow ins Verfahren gegeben habe. Warum haben wir den Antrag formuliert? Wir wollen weitere Verzögerungen für nichtkommerziellen Freiflächenveranstaltungen vermeiden und haben deshalb eine konkrete Frist vorgeschlagen, bis wann ein Kriterienkatalog unter Beteiligung der von Clubs und anderen Akteueren der Kunst- und Kulturlandschaft entwickelt werden sollen. Das soll, nach unserer Vorstellung, bis zum Beginn der Sommerferien erfolgen. Ein Monat bleibt da noch. Das ist sicher zu schaffen, denn die Ideen liegen auf dem Tisch. Man muss also nur miteinander reden und einen Kompromiss finden. Es kann deshalb zügig vorangehen, um noch im Sommer mit nicht kommerziellen Open-Air-Veranstaltungen beginnen zu können, die das kulturelle Leben in unserer Stadt wieder beleben. Das Anmeldeverfahren soll niederschwellig sein, aber dennoch müssen Regeln für Lärmschutz usw. gelten, denn das Ganze darf natürlich nicht ausufern. Ich bin übrigens davon überzeugt, dass solche Veranstaltungen bzw. Konzerte einen Beitrag leisten können, dass es nicht zu solchen Exzessen, Gewalttaten und Vermüllungen kommt wie auf der Sachsenbrücke. Zumindest ist es einen Versuch wert.

Die Erfahrungen aus dem Sommer 2021, also quasi der Pilotphase, sollen dazu genutzt werden, bis Ende des 1. Quartals 2022 ein Konzept mit verbindlichen Regeln zur niederschwelligen Durchführung von nichtkommerziellen Freiluftveranstaltungen erarbeitet werden, dass eben auch Auskunft über nutzbare Flächen – auch über eine interaktive Karte – und Belange des Umwelt-, Natur- und Lärmschutz gibt.

Vielen Dank!