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Pflegefamilien erhalten Pflegegeld, mit dem monatliche Ausgaben, die der Pflegefamilie aufgrund der Versorgung eines Pflegekindes entstehen, gedeckt werden sollen. Zudem können für außergewöhnliche finanzielle Ausgaben, die durch das Pflegekind entstehen können, Kostenerstattungen beantragt werden. Zu den außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben zählen u.a. die Erstausstattung bei Aufnahme des Pflegekindes; Bekleidung, einmalige Anlässe (wie Kommunion oder Konfirmation); Klassenfahrten, Bildungsticket, schulische Nachhilfe in begründeten Fällen. Für die Auszahlung der außergewöhnlichen finanziellen Belastungen ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt zuständig.

Wir fragen an:

1. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich für eine Pflegefamilie von der Antragsstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bis zur Rückerstattung der außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben?

Eine statistische Erhebung zu Anträgen auf Erstattung außergewöhnlicher finanzieller Ausgaben und deren Bearbeitungsdauer erfolgt nicht. Detaillierte Angaben könnten nur sehr aufwendig manuell ermittelt werden.

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung werden Anträge von Pflegeeltern priorisiert bearbeitet, da es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, die Sicherung des umfassenden Lebensunterhaltes nach § 39 SGB VIII, handelt.

Die Bearbeitungszeit im Sachgebiet ist zum einen von der Einreichung eines vollständigen, bearbeitungsfähigen Antrags sowie von Zuarbeiten und Autorisierungen durch den Pflegekinderdienst und den Allgemeinen Sozialdienst abhängig.

Die Anträge müssen, auch wenn sie direkt im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung eingehen, zunächst vom Pflegekinderdienst und in vielen Fällen zusätzlich auch vom Allgemeinen Sozialdienst sachlich geprüft und bestätigt werden, so dass eine Gesamtbearbeitungsdauer von 15 Tagen ab Antragstellung bis zur Bewilligung daher als Idealbearbeitungszeit angesehen werden muss, wobei keinerlei Abwesenheiten von beteiligten Akteuren zum Tragen kommen und sämtliche Zuarbeiten sofort vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zu weiteren Verzögerungen dieses Prozesses kann es durch das Nachfordern von fehlenden Informationen/Unterlagen oder das Beseitigen von Unklarheiten in der Hilfegestaltung kommen. Eine übliche Bearbeitungszeit dürfte daher nach vorsichtiger Schätzung ungefähr zwei Monate betragen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auch länger sein. Hierbei handelt es sich jedoch um Einzelfälle mit besonderen Fallgestaltungen/Sachverhalten/Anliegen, welche mehrmalige Abstimmungsbedarfe zwischen den Beteiligten, ggf. zusätzliche Autorisierungen von Vorgesetzen oder zusätzliche Helferkonferenzen erfordern.

2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bearbeiten derzeit wie viele Anträge von Pflegefamilien?

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung sind 25 Mitarbeitende für die Betreuung von 517 (Stand 11/2024) Pflegeverhältnissen zuständig. Im 3. Quartal 2024 wurden hochgerechnet etwa 120 Anträge bearbeitet.

Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?
  2. Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?
  3. Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019? 

Christopher_Zenker2„Stationäre Angebote sind familienersetzende Hilfen, können eine Familie aber nicht ersetzen. Dort, wo Familien nicht vorhanden sind, ist der beste Ersatz das Umfeld und die Geborgenheit einer Pflegefamilie“, so Stadtrat Christopher Zenker. „Wir setzen wir uns deshalb dafür ein, dass im Pflegekinderdienst mindestens eine neue Stelle geschaffen wird, damit weniger Kinder in den für sie langfristig ungeeigneten Hilfeformen wie der Übergangspflege oder in Wohngemeinschaften leben müssen und stattdessen in Pflegefamilien vermittelt werden können.“

Der Pflegekinderdienst kümmert sich um die Vermittlung und spätere Begleitung von Kinder aus stationären Einrichtungen. Die Unterbringung in Pflegefamilien hat mehrere Vorteile: Die Pflegefamilien können den Kindern Halt geben und besser auf deren Bedürfnisse eingehen. Die Unterbringung in Pflegefamilien kann daher ein gelungener Ansatz sein um Kinder in für sie ungeeigneten Hilfen oder Kinder, die nach Deutschland geflohen sind, besser gesellschaftlich zu integrieren. Dadurch können Folgekosten verringert werden. Zudem ist die Unterbringung in Pflegefamilien kostengünstiger als jene in stationären Einrichtungen. Die öffentlichen Veranstaltungen auf denen das Amt für Jugend, Familie und Bildung über die Möglichkeiten von Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche informierte, haben gezeigt, dass viele Leipzigerinnen und Leipziger bereit sind, Pflegekinder und -jugendliche in ihren Familien aufzunehmen.

Je jünger ein Kind ist, desto besser kann eine Pflegefamilie für das Kind sein. Aktuell sind fast 50 Kinder zwischen null und drei Jahren und 40 Kinder zwischen vier und sechs Jahren in stationären Einrichtungen. „Der Kinderpflegedienst stößt jedoch an seine personellen Grenzen, wodurch eine stärkere Vermittlung nicht möglich ist. Zu Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, der Vermittlung und der späteren Begleitung der Familien ist mehr Personal notwendig. Deshalb sind wir gut beraten, hier nachzusteuern“, so Zenker abschließend.