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Im Rahmen des Aktionsprogramms Radverkehr hat die Schomburgkstraße beidseitig eine durchgängige Radverkehrsführung erhalten.

In nördliche Fahrtrichtung wird der Radverkehr ein Stück vor der Kreuzung mit der Merseburger Straße wieder auf den Hochbord gemeinsam mit dem Fußweg geführt.

Vor der Kreuzung Merseburger Straße gibt es einen sogenannten Schnellabbieger für den Kfz-Verkehr Richtung Innenstadt, der den Radweg kreuzt.

Wir möchten anfragen:

1. Wie sind die Unfallzahlen an der Kreuzung Schomburgkstraße/Merseburger Straße in den letzten fünf Jahren? Gibt es eine Veränderung des Unfallgeschehens seit der Abmarkierung der Radfahrstreifen?

2. Wie positioniert sich die Verwaltung zu einer baulichen Veränderung dahingehend, dass der rechtsabbiegende Kfz-Verkehr erst direkt an der Kreuzung mittels LSA abfahren kann, da sich Radfahrende durch den Kfz-Schnellabbieger auch in ihrem subjektiven Sicherheitsgefühl eingeschränkt fühlen?

3. Könnte ein gelbes Warnblinklicht an dieser Stelle ein Hilfsmittel sein, um die abbiegenden Kfz zusätzlich auf den Radweg aufmerksam zu machen?

4. Wie viele Kreuzungsbereiche in Leipzig haben ähnliche Problemlagen?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. eine Straßenreinigungssatzung für die Radwege, die bisher nicht von der derzeitig gültigen Satzung erfasst werden, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. In dieser sollte berücksichtigt werden, die Radwege in mindestens zwei Kategorien zu unterscheiden, z.B.

a) Hauptnetz Rad + Radschnellwege und Aktiv-Achsen mit einer Reinigungshäufigkeit von einmal pro Quartal

b) alle weiteren Radwege sofern nicht von 1a oder Straßenreinigungssatzung erfasst mit einmal halbjährlicher Reinigung.

2. Die Stadt Leipzig errichtet und wartet ein modernes Radwegweiser-System analog mit Schild oder digital und stellt die jährliche Befahrung der Anlagen, die jährliche Überprüfung der Anlagen und die Wartung aus Radfahrerperspektive im Jahreszyklus sicher.

3. Die Stadt prüft, ob der digitale Mängelmelder auf https://mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L um eine Kategorie „Verunreinigte bzw. Scherben auf Radwegen“ erweitert werden kann.

4. Die Stadt prüft, ob analog der Stadt Rostock, die Stelle eines städtischen Radwegewartes als Ansprechpartner, Versteher und Problembeseitiger im Bereich des VTA eingerichtet werden kann. Dieser könnte auch als Ansprechpartner der Branche fungieren, um Karten, Wegführungen oder Werkstättennetz zu erläutern und um dabei Probleme aufzudecken und zu lösen. Das Prüfergebnis soll bis Ende des 3. Quartals 2022 vorgelegt werden.

Begründung:

Scherben, Schlaglöcher oder fehlende Wegweiser sind auf Radwegen für Radfahrende ein Ärgernis und können je nach Art und Umfang ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grund sollte die in Pkt. 1 zu erstellende Straßenreinigungssatzung die gleichen Rechte für Radfahrende wie für den motorisierten Verkehr herstellen.

Mit der Einrichtung eines Mängelmelders kann die Bevölkerung aktiv eingebunden werden und so werte Hinweise geben.

In der Hansestadt Rostock ist seit dem Jahr 2011 ein Radwegewart mit Pedelec und Anhänger im Auftrag des Rostocker Umweltamtes unterwegs. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeiter der Stadtentsorgung, der Verschmutzungen und Wildwuchs auf den Radwegen entfernt. Schäden am Radwegebelag und an der Beschilderung werden dokumentiert und an die zuständigen Stellen weitergegeben. Der Radwegewart war in den ersten Jahren nur in den Monaten April bis Oktober unterwegs, aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen ist er seit 2017 ganzjährig im Dienst.

Das Stadtgebiet ist in neun Einsatzgebiete aufgeteilt, die in einem festen Turnus abgefahren werden. Anwohnende und Touristen können aber auch Schäden und Verunreinigungen direkt dem Amt für Umweltschutz melden, bei größeren Verschmutzungen sucht der Wegewart die betroffenen Stellen auch außerhalb der Reihe auf.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gestaltung und Ausführungen zum Radverkehr zu überprüfen und ggf. anzupassen:

  1. Dazu sollen verkehrsrechtliche Anordnungen geprüft werden. Im südlichen Teil auf Höhe Endstelle Bus bis Einmündung Am Apelstein soll der Radverkehr sicherer gemacht werden.
  2. Die Radwegeverbindung aus der alten S1 wird so geändert, dass die ausfahrende Radspur (siehe Anlage 3) südlich direkt an die markierte Radspur auf der Strasse An der Hufschmiede. angebunden wird.
  3. Die Radwegeverbindung in die alte S1 wird so angebunden, dass sie sicher mit einer Radabbiegespur oder alternativ einem Zebrastreifen in Höhe der Verkehrsinsel geführt wird (siehe Anlage 3 der Vorlage).

Begründung:

Beim Bau der S1, der Ortsumgehung der Gemeinde Lindenthal, wurde der Radweg rund um den Ort weggelassen und stattdessen genau in die Ortslage hineingeführt. Die Ortschaftsräte protestierten und wollten die komplette Umgehung auch mit Radwegen oder wenigstens, auf Höhe des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges, eine Querung der S1 durch eine Unterführung. Beides lehnte der Freistaat ab und erklärte den Ortschaftsräten jahrelang, beim Ausbau der Straße An der Hufschmiede würden wir diese Probleme gelöst. Die Stadträte fassten mehrere Beschlüsse zu Radwegen von Lützschena bzw. von Möckern zur Schladitzer Bucht oder auch von Wahren und Möckern ins GVZ. So fließt der Radverkehr, von der alten Landsberger Strasse oder der S1 kommend, über die Hufschmiede in Richtung des neuen Kreisverkehrs und quält sich dort durch parkende LKW und Busse an End- oder Wendestellen. Nordwärts, spätestens nach dem Kreisverkehr, muss man sich entscheiden, links oder rechts der Staatsstraße S1 zu bleiben, denn wie beschrieben, besteht keine Möglichkeit der Querung bis zur Autobahn A14.

Unserer Meinung nach müsste dem Radverkehr beim Umbau des Kreuzungsbereiches in Anlage 3 mit einer Abbiegespur in die alte S1 viel mehr Rechnung getragen werden, denn das müsste der Mündungsbereich der alten Bundestrasse welche zurückgekauft wurde vom Querschnitt möglich machen einen Radweg aus dem GVZ ohne Unterbrechung zu führen.

Die nördliche Radabbiegespur liegt sehr nahe an der Kreuzung Gustav-Adolf-Strasse/S1 neu. Von der S1 kommende Fahrzeuge (darunter leider auch viele LKW im Ausweichverkehr) können dort direkt ohne Ampel rechts abbiegen und würden, wenn die Planungen so blieben, die Verkehrsinsel und die Querungsstelle spät einsehen und ggf. mit etwas höherer Geschwindigkeit erreichen. Dort vermissen wir klare Aussagen und bauliche Anordnungen, um die abbiegenden Radfahrer zu schützen.

Da dieser Bauabschnitt der letzte ist, der errichtet werden soll – der Einbringer der Verwaltung im OR Lindenthal sprach von Spätsommer/Herbst 2023 -, müsste diese Überarbeitung ohne große Probleme möglich sein.

Hintergrund – Verbesserungen für den Radverkehr:

Der Straßenzug An der Hufschmiede liegt auf einer Hauptradroute der Kategorie IR III und stellt eine wichtige Relation des touristischen Radverkehrs zwischen der Innenstadt und der Schladitzer Bucht dar. Aus diesem Grund soll der Radverkehr, wo es möglich ist, mittels Schutzstreifen auf Fahrbahnniveau geführt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum Ende des III. Quartals 2022 zu prüfen:

– Welche beheizbare Halle in der Stadt als Übungshalle für die Radfahrausbildung von Grundschülern dauerhaft zur Verfügung stehen kann?

– Sollte keine Halle zur Verfügung stehen: Wo und Wann mit dem Bau einer beheizbaren Halle für die Radfahrausbildung für Grundschüler begonnen werden kann?

– Welche Freiflächen für die Herrichtung zweier Fahrradübungsplätze zur Verfügung stehen? Dabei ist darauf zu achten, dass diese Fahrradübungsplätze die bisherigen zwei frei verfügbaren Plätze im Leipziger Norden (Diderotstraße) und im Südosten (Kolmstraße) strategisch ergänzen.

– Wann mit der Herrichtung der Fahrradübungsplätze begonnen werden kann?

– Welche öffentlich zugängliche und zentral gelegene Flächen in einer Grünfläche so gestaltet werden kann, dass Kinder aller Altersstufen das Fahren im Straßenverkehr im geschützten Raum üben können?

Begründung

2023 ist Leipzig Ausrichter des internationalen Weltradgipfels Velo-City. Wer sich mit offenen Augen durch die Stadt bewegt, sieht, dass im täglichen Stadtverkehr das Fahrrad als eines der häufigsten Fortbewegungsmittel genutzt wird. Schon jetzt liegt Leipzig auf dem dritten Platz unter den fahrradfreundlichsten Städten Deutschlands (ADFC-Ranking, Stand: April 2019, Kategorie: Städte über 500.000 Einwohner).

Umso frappierender ist es, dass in den vergangenen Jahren bei einer stetig wachsenden Anzahl der Grundschulkinder nicht kontinuierlich in die räumlichen Voraussetzungen für eine für alle ViertklässlerInnen verfügbare Radfahrausbildung investiert wurde.

Derzeit stehen für GrundschülerInnen der Stadt Leipzig zwei frei verfügbare Fahrradübungsplätze zur Verfügung (Franz-Mehring-Grundschule in der Kolmstraße, Wilhelm-Hauff-Grundschule in der Diderot-Straße). Vier weitere Fahrradübungsplätze an verschiedenen Grundschulen können ausschließlich nur schulintern genutzt werden, da sie zugleich als Schulhof für Unterrichtspausen dienen. Ist ein Fahrradübungsplatz Teil eines Schulhofes, muss die Verkehrsausbildung während der Unterrichtspausen unterbrochen werden, was für die zu prüfenden Kinder äußerst demotivierend wirkt.

Die genannten Fahrradübungsplätze im Freien sind ausschließlich von März bis November nutzbar, ggf. müssen Fahrradprüfungen während dieser Monate bei Schlechtwetter abgesagt werden. Mit diesen Voraussetzungen werden am Ende des Schuljahres 2021/22 voraussichtlich nur die Hälfte der Leipziger ViertklässlerInnen die Grundschule mit einer absolvierten Fahrradprüfung verlassen. Es ist also davon auszugehen, dass rund 50% der FünftklässlerInnen in Leipzig zum neuen Schuljahr 2022/23 keine Möglichkeit hatten, ihr im Sachunterricht erworbenes theoretisches Wissen zum Thema Fahrrad und Verkehrserziehung in der Praxis zu erproben und professionell durch Fachkräfte der Polizei prüfen zu lassen.

Um eine Fahrradausbildung für alle GrundschülerInnen in Leipzig anbieten zu können, braucht es zu den zwei frei verfügbaren Fahrradplätzen an der Mehring- und an der Hauff-Grundschule zwei weitere Fahrradübungsplätze sowie eine Halle, die zur ganzjährigen Nutzung beheizt werden kann.

Fahrradübungsplätze müssen besonderen Anforderungen genügen: Das Gelände sollte 30×40 qm groß sein, damit die Schulkinder auf einer mittig gelegenen Kreuzung das Links-Abbiegen üben können. Der Platz muss separat gelegen sowie abgezäunt sein, damit er ganztägig nutzbar ist und nicht verschmutzt wird (z.B. durch zerbrochene Glasscherben). Zudem müssen in unmittelbarer Nähe des Übungsplatzes Gebäude zur Verfügung stehen, in denen sanitäre Anlagen untergebracht sind sowie ausreichend Räumlichkeiten, um einen Teil der zu prüfenden Klasse zu beherbergen. Die Klassen werden während der Prüfung geteilt, da die Anzahl der zu prüfenden SchülerInnen auf dem Platz sonst zu hoch ist. Zudem wird in dem Gebäude genügend Platz benötigt, um die durch die Polizei gestellten Fahrräder sowie Zubehör unterzustellen.

Auch benötigt es eine saisonal angepasste Pflege der Fahrradplätze, damit der Laubabwurf durch in der Nähe stehende Bäume im Herbst nicht zu einem Unfallrisiko für SchülerInnen wird oder im Sommer überwuchernde Büsche am Fahrbahnrand das Radfahren der Kinder beeinträchtigt.

Damit das Thema Verkehrserziehung auch außerschulisch durch Eltern und bereits vor Schulbeginn spielerisch bedient werden kann, ist ein entsprechender Platz, der den Anforderungen der StVO entspricht, in einer öffentlichen Grünanlage wünschenswert.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt (fett gedruckt) ergänzt:

Der Petitionsausschuss legt zur Petition folgenden Alternativvorschlag vor:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler ein beidseitiger Radfahrstreifen angelegt werden kann. Das Prüfergebnis wird bis Ende 2. Quartal 2022 vorgelegt, eine Umsetzung soll bei positiver Prüfung bis Ende 4. Quartal 2022 erfolgen.

Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt zu prüfen, ob dies bis zur Realisierung beidseitiger Radfahrstreifen im Zuge einer komplexen Baumaßnahme auch als Interim möglich ist und dabei das Parken entlang des vorgenannten Straßenzuges untersagt werden kann.

Beschlussvorschlag

Der OBM wird beauftragt, gegenüber LVB und MDV darauf hinzuwirken, dass für einen Testzeitraum von einem Jahr in den Schwachverkehrszeiten gemäß Nahverkehrsplan (NVP) (zweite Fortschreibung – VI-DS-08001) von Montag bis Sonnabend in den Zeiträumen von 19.30 bis 06.00 Uhr und am Sonntag ganztägig eine kostenfreie Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen und Bussen in der Tarifzone 110 ermöglicht wird. 

Rechtzeitig nach Ablauf des Testzeitraums wird dem FA Stadtentwicklung und Bau/dem Stadtrat eine schriftliche Auswertung vorgelegt und ein Vorschlag unterbreitet, ob das Modellprojekt dauerhaft durch LVB und MDV übernommen werden kann.

Begründung

Die Neufassung des Antrages übernimmt den Verwaltungsstandpunkt mit der Ergänzung bzgl. einer schriftlichen Auswertung nach Ablauf des Testzeitraums.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) zu prüfen, zu welchen Uhrzeiten – ggf. auch gestaffelt nach Werktag und Wochenende bzw. nach Schul- und Ferienzeit – eine kostenfreie Fahrradmitnahme in den Straßenbahnen in Leipzig möglich ist. Das Ergebnis wird im 4.Quartal 2021 dem Stadtrat vorgelegt. Zielsetzung ist eine Umsetzung der Prüfergebnisse ab 2022.

Mit Blick auf Ausflugsziele, wie die Seenlandschaft im Umland, sollen auch Mitnahmemöglichkeiten in Bussen geprüft und bei der Umstellung der Busflotte ggf. berücksichtigt werden.

Begründung

Eine Mitnahmepflicht für Fahrräder besteht aktuell in den Verkehrsunternehmen im MDV, also auch bei der LVB, nicht. Die Entscheidung über eine Mitnahme des Fahrrades und -anhängers richtet sich nach der Kapazität des Verkehrsmittels und wird im Zweifel vom Fahr- und Betriebspersonal getroffen. Kinderwagen und Rollstühle werden stets bevorzugt mitgenommen. In den Fahrzeugen dürfen nur so viele Fahrräder mitgenommen werden, wie es ohne Gefährdung und Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist.

Auf den Linien der PVG Burgenlandkreis ist die Mitnahme von Fahrrädern durch Befestigung an einem Fahrradträger, sofern vorhanden, am Heck des Linienbusses möglich. Die Mitnahme ist zudem nur bei freien Kapazitäten möglich und wenn keine Gewichtsüberschreitung erfolgt. Auf der Plus-Bus Linie 196 Leipzig, Hbf – Bad Düben der RVB Regionalverkehr Bitterfeld-Wolfen GmbH können auf fast allen Fahrten bis zu 4 zusätzliche Fahrräder auf Heckträgern befördert werden, jedoch nur an Haltestellen, die mit einer Haltestellenbucht ausgestattet sind.

Zur Stärkung der Fortbewegungsangebote im Umweltverbund sollen diese auch in Leipzig besser miteinander kombiniert werden können und dadurch insgesamt attraktiver werden.