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Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Strategie- und Maßnahmenplan zu entwickeln, wie mit Neobiota (Neozoen, Neophyten und Neomyzeten), also Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten, die sich aufgrund menschlicher Einflussnahme in Gebieten etabliert haben, in denen sie vorher nicht heimisch waren, auf dem Gebiet der Stadt Leipzig umgegangen werden soll. Dies soll vor allem für Tier- und Pflanzenarten geschehen, die nach 1492 hierher kamen, wobei die sich ändernden klimatischen Verhältnisse besonders berücksichtigt werden sollten.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dazu nötige Zusammenarbeit mit beiden anliegenden Landkreisen zu suchen und gemeinsame Strategien zu entwickeln.
     
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Staatsregierung den sächsischen Kommunen bei der Umsetzung der bereits 2015 von der EU beschlossenen und in den Jahren 2017, 2019, 2022 und 2024 erweiterten Liste der invasiven Arten und der daraus resultierenden Durchführungsverordnungen mit Personal und Ressourcen unterstützt um eine flächige Umsetzung zu ermöglichen.
     
  4. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 einen Maßnahmenplan vor, der sich an dem Deutschen Bundesamt für Naturschutz und dem Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten orientiert. Darin sollen folgende Themen enthalten sein:
    1. Vorsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit und Prävention,
    2. Monitoring, Früherkennung sowie Sofortmaßnahmen bei angezeigten oder selbst entdeckten Problemen,
    3. Akzeptanz, Kontrolle aber auch Informationen zu Beseitigung und Bekämpfung,
    4. Ermittlung des Aufwandes und der daraus resultierenden Bedarfe, beispielsweise an Biotoppflegern, Umwelt-, Wasserwirtschafts- oder Gärtnerpersonal im Verhältnis zu den vorhandenen Möglichkeiten der Fachgebiete und Bauhöfe.

Begründung:

Zur Genese dieser Neufassung ist zu sagen, dass die Stadt in ihrem Verwaltungsstandpunkt von Mitte 2022 darauf verwiesen hat, dass der Freistaat seine Hausaufgaben bei diesem Thema noch nicht umfänglich gemacht habe und die Stadt dem deshalb nicht vorgreifen wolle. Der Freistaat hat das Landeskonzept  im November 2021 beschlossen und inzwischen veröffentlicht. Nun ist es an der Stadt Leipzig und der Region, einen eigenen Umsetzungsplan zu entwickeln. Das ist Gegenstand des Antrags.

Einige invasive Arten, die hier ohne natürliche Feinde aufwachsen, gefährden unsere natürliche Vielfalt bei Pflanzen und Tieren. Rund 10-20 Prozent der invasiven Arten stellen eine tatsächliche Gefährdung für die heimische Flora und Fauna dar. Der Klimawandel könnte hierbei ohnehin schon problematische Prozesse beschleunigen und verstärken.

Aktuell scheint es bei der Stadt keine Richtlinien zu geben, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurden auf europäischer und Bundesebene zahlreiche Verordnungen verabschiedet, die sich mit der Problematik befassen. Die Stadtverwaltung muss klären, wie hier vor Ort diese Verordnungen umgesetzt werden können. 

Folgende Beispiele (nicht abschließend, denn die Liste der EU umfasst deutlich mehr Neobiota) zeigen den mitunter negativen Einfluss von Neobionten auf die heimische Flora und Fauna:

  •         Riesenbärenklau oder Beifussblättrige Ambrosie: Beide Pflanzen können heftige allergische Reaktionen bei Menschen und Tieren auslösen. Hier muss entschieden werden, ob und wo solche Pflanzen wachsen dürfen bzw. wann sie zu beseitigen sind und was für Mittel oder Maßnahmen eingesetzt werden.
  •         Japanischen Knöterich: Durch ihre schnelle Ausbreitung stellt diese Pflanze eine Gefahr für heimische Gewächse dar und deshalb muss beispielsweise auch hier geklärt werden, wie damit umgegangen werden soll. Vor allem bei der Beseitigung übersehene oder beim Abtransport gar breit gestreute Pflanzenteile kann eine massive Ausbreitung befördert werden. In Uferbereichen, wo der Japanische Knöterich optimale Bedingungen findet, ist er dann unter anderem ausschlaggebend für die Vertreibung von Bruttieren, besonders von im Schilf brütenden Vögeln. Deshalb müssen beispielsweise Bauhöfe oder die Stadtreinigung Handreichungen bekommen, wie mit diesen Pflanzen umgegangen werden soll.
  •         Gemeiner Sonnenbarsch: In sehr vielen privaten Teichen oder Schwimmteichen ist der Gemeine Sonnenbarsch zu finden und wurde bewusst eingesetzt. In natürlichen Gewässern ist er praktisch ohne Fressfeinde, sodass er sich ungehindert vermehren kann und heimische Arten verdrängt. Hier ist zu klären, wie verhindert werden kann, dass der Gemeine Sonnenbarsch in öffentlichen Gewässer ausgesetzt wird.
  •         Waschbär: Die Population der Waschbären wächst immer stärker an, deshalb fallen ihm immer mehr brütende Vögel und andere Tiere zum Opfer. In den Gebieten der Aue die wir vernässen und wo flache Gewässer entstehen fressen Waschbären alle Amphibien die sie bekommen und stören so das Ökosystem und befeuern die Ausbreitung und Vermehrung von Stechinsekten. Eine AG Waschbär macht sich seit Jahren auf diese Folgen zu untersuchen und einzudämmen.

Potenzielle Fragen wären hier zum Beispiel auch, welche Insekten eine potenzielle Gefahr durch eine Vernässung des Auenwaldes im Zusammenspiel mit der Klimaerwärmung darstellen.

Quellen:    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN

Vor einigen Jahren hat die Stadt Leipzig den Klimanotstand ausgerufen und seitdem werden in den B-Plänen der Stadt Leipzig naturschutzrechtliche und klimaschützende Belange immer stärker verankert. In alten B-Plänen findet sich dazu wenig und es ergibt sich der Verdacht, dass sogar das Wenige, das festgelegt wurde, kaum umgesetzt und kaum kontrolliert wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie werden die wenigen Festlegungen in alten B-Plänen, insbesondere für Gewerbegebiete, kontrolliert?
     
  2. Wer ist in der Stadtverwaltung dafür zuständig, dass die Festlegungen zur Begrünung und zu Ausgleichen aus B-Plänen korrekt umgesetzt werden?
     
  3. In vielen gewerblichen Ansiedlungen stehen vertrocknete, nicht angewachsene oder vom Sturm umgeknickte erbärmliche Überreste von Versuchen, Bäume oder Büsche anzupflanzen. Dabei stellt sich die Frage: Wann ist ein Baum ein Baum und erfüllen diese Überreste (Beispiel siehe Anlage) bereits die Verpflichtungen aus B-Plänen bzw. Baugenehmigungen oder müssen sie zeitnah ersetzt bzw. ergänzt werden?
     
  4. Wer prüft bei der Verpflichtung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, die Bauart, Funktionsfähigkeit und den Zustand der Regenrückhalteanlagen oder -becken? Wie stellt die Stadt sicher, dass diese Anlagen auch biologisch so errichtet sind, dass sie Phasen von Trockenheit oder Starkregen unbeschadet überstehen und funktionsfähig bleiben?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie werden die wenigen Festlegungen in alten B-Plänen, insbesondere für Gewerbegebiete, kontrolliert?

Die Einhaltung der Festsetzungen ist durch die Antragsteller im Bauantrag nachzuweisen. Soweit die Angaben nicht in den Antragsunterlagen enthalten sind, werden sie durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, ABD) nachgefordert. Bei gewerblichen Neubauten finden auch häufig, bevor der Bauantrag eingereicht wird, Beratungen zwischen dem Antragsteller und den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung statt. Bei vollständigen Unterlagen werden die zuständigen Ämter im sog. Sternverfahren beteiligt, die dann im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Übereinstimmung mit den Festsetzungen prüfen. Sollte der Antrag nicht den Festsetzungen des B-Plans entsprechen, kann dies zur Ablehnung des Bauantrags führen.

Die Kontrolle der grünordnerischen Festsetzungen in „alten“ B-Plänen erfolgt aktuell, wenn Mängel bekannt werden. Die Kontrolle geschieht derzeit hauptsächlich im Bereich von B-Plänen, bei denen im Zusammenhang mit Bauvorhaben städtebauliche Verträge mit privaten Vorhabenträgern erstellt wurden, die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen aus dem B-Plan vertraglich festgelegt und Sicherheitsleistungen hinterlegt wurden. Da die Stadt im Falle der Nichterfüllung der Pflanzanforderungen auf die Sicherheitsleistung zurückgreifen kann, haben die Erschließungsträger einen Anreiz, die Begrünung entsprechend den Festsetzungen aus den B-Plänen umzusetzen. Die Kontrolle der Begrünung erfolgt durch  das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) im Rahmen der Erfolgskontrolle im Rahmen vorhandener Ressourcen.

  1. Wer ist in der Stadtverwaltung dafür zuständig, dass die Festlegungen zur Begrünung und zu Ausgleichen aus B-Plänen korrekt umgesetzt werden?

Für die korrekte Umsetzung der Maßnahmen ist zunächst der Antragsteller verantwortlich. Die Stadtverwaltung kontrolliert im Rahmen der Baukontrolle die tatsächliche Umsetzung. Bei Maßnahmen, die aus Grünfestsetzungen resultieren, liegt die Zuständigkeit der Erfolgskontrolle beim Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG). Die Kontrollfunktion, die im Rahmen der Erfolgskontrolle ausgeübt wird, bezieht sich auf die fachliche Kontrolle, Feststellung und Beurteilung der umgesetzten Maßnahmen, wobei dies in enger Zusammenarbeit mit Amt für Umweltschutz (AfU) und dem Stadtplanungsamt (SPA) geschieht. Bei Maßnahmen, die in städtebaulichen Verträgen verankert sind (z.B. Ausgleichsmaßnahmen) liegt das Controlling beim Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA). Festgestellte Mängel werden in Abstimmung zwischen VTA und ASG durch den Einbehalt von Sicherheitsleistungen beim Erschließungsträger angemahnt, der die Maßnahmen dann im eigenen Interesse umsetzt.

Sofern keine vertraglichen Verpflichtungen mehr bestehen oder es sich um „alte B-Plan-Gebiete“ handelt, kann die Kommune bei Nichterfüllung von grünordnerischen Festsetzungen im Rahmen eines Pflanzgebotes nach § 178 BauGB die Umsetzung fordern.

  1.  In vielen gewerblichen Ansiedlungen stehen vertrocknete, nicht angewachsene oder vom Sturm umgeknickte erbärmliche Überreste von Versuchen, Bäume oder Büsche anzupflanzen. Dabei stellt sich die Frage: Wann ist ein Baum ein Baum und erfüllen diese Überreste (Beispiel siehe Anlage) bereits die Verpflichtungen aus B-Plänen bzw. Baugenehmigungen oder müssen sie zeitnah ersetzt bzw. ergänzt werden?

Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass der ganz überwiegende Teil der Pflanzmaßnahmen den Vorgaben entsprechend umgesetzt wurde. Mit gewissen Ausfällen der angepflanzten Bäume ist und war schon immer naturgemäß zu rechnen. Angesichts des Klimawandels mit längeren Trockenperioden und Wassermangel ist dies bedauerlicherweise zunehmend der Fall.

Soweit das Anpflanzen von Bäumen in Bebauungsplänen festgesetzt oder in Städtebaulichen Verträgen geregelt ist, besteht die grundsätzliche Verpflichtung, abgestorbene Bäume zu ersetzen. Die Verpflichtung zum Anpflanzen eines Baumes ist nämlich nicht damit abschließend erfüllt, dass einmalig ein Baum gepflanzt wurde. Die Verpflichtung ist nur dann erfüllt, wenn tatsächlich ein vitaler Baum vorhanden ist. Aus personellen Gründen ist der Verwaltung die Kontrolle der Erfüllung von Pflanzverpflichtungen und erst recht die fortlaufende Kontrolle der Vitalität der Bäume nicht in dem Maße möglich, wie es erforderlich wäre.

Abzuwarten bleibt, inwieweit sich aus den Projekt „UrbanGreenEye“ eine Verbesserung der Möglichkeiten ergibt: dabei werden über Satellitendaten jährlich und flächendeckend hochaufgelöste Informationen für Entscheidungs- und Planungsprozesse zur Verfügung gestellt. Die klimaanpassungsrelevanten Indikatoren sollen u.a. auch Grünvolumen und Vitalität des Gehölzbestandes umfassen.

  1. Wer prüft bei der Verpflichtung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, die Bauart, Funktionsfähigkeit und den Zustand der Regenrückhalteanlagen oder -becken? Wie stellt die Stadt sicher, dass diese Anlagen auch biologisch so errichtet sind, dass sie Phasen von Trockenheit oder Starkregen unbeschadet überstehen und funktionsfähig bleiben?

Aus der Festsetzung, Regenwasser komplett auf dem Grundstück zu belassen, ergibt sich nicht unmittelbar die Verpflichtung, derartige Anlagen zu bauen. Sind sie doch notwendig, um der Festsetzung entsprechen zu können, ist für die Prüfung und Sicherstellung das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD) zuständig.

In den letzten Jahren kam es in Leipzig gefühlt häufiger zu Bränden in Kleingartenanlagen durch Brandstiftung, durch Brände auf umliegenden Feldern oder trockenen Wiesen oder aus anderen Gründen.

Während für jede Bebauung im Rahmen des Bauantrages das Vorhandensein von Löschwasser, Rettungswegen und Aufstellflächen geprüft wird, gibt es logischerweise für nicht ganzjährig genutzte Gebäude in Gartenanlagen solche Auflagen nicht.

Trotzdem stellen sich, aufgrund der klimatischen Veränderungen und der gefühlt höheren Anzahl von Bränden in Leipziger Kleingartenanlagen, folgende Fragen:
 

  1. Wie steht es um den Brandschutz und die Löschwasserversorgung in und an unseren Kleingartenanlagen, besonders bei den großen Vereinen, wo die Gärten weit entfernt von Straßen liegen?
  2. Wie kann man dort etwas verbessern und die Sicherheit erhöhen? 
  3. Welche Maßnahmen haben Stadt- und Kleingartenvereine bereits angestrebt?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Wie steht es um den Brandschutz und die Löschwasserversorgung in und an unseren Kleingartenanlagen, besonders bei den großen Vereinen, wo die Gärten weit entfernt von Straßen liegen?

Antwort:

Ein Kleingarten bzw. Kleingartenanlagen dienen der nichtgewerblichen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (vgl. Bundeskleingartengesetz (BKleingG) § 1 Abs. 1 Punkt 1). Eine feste Wohnnutzung ist nach dem Gesetz nicht gestattet (vgl. BKleingG § 3 Abs. 2). Daher wird bei der Fläche der gesamten Kleingartenanlage von einer landwirtschaftlichen Fläche ausgegangen.

Für den Brandschutz und die Löschwasserversorgung von Kleingartenanlagen gibt es keine speziellen Vorgaben.

Die Kleingartenanlagen verfügen meistens nicht über eine Löschwasserversorgung, lediglich auf den öffentlichen Straßen befinden sich Hydranten, die zur Löschwasserversorgung herangezogen werden können. Für die Verteilung des Löschwassers vom Hydranten bis zur Brandstelle muss die Branddirektion im Einsatz selbst sorgen. Dieses kann über Fahrzeugtanks der Löschfahrzeuge oder über eine sogenannte lange Wegstrecke erfolgen.

Frage 2: Wie kann man dort etwas verbessern und die Sicherheit erhöhen?

Antwort:

Durch ein (mit Löschfahrzeugen) befahrbares und nutzbares Wegenetz als Feuerwehrzufahrt und eine Löschwasservorhaltung kann der Brandschutz in den Kleingartenanlagen aus Sicht der Branddirektion erheblich verbessert werden.

Frage 3: Welche Maßnahmen haben Stadt- und Kleingartenvereine bereits angestrebt?

Antwort:

Für die Sicherheit in Kleingartenanlagen sind in erster Linie grundsätzlich die Vereinsvorstände zuständig. Für die individuelle Sicherheit in den Parzellen trägt der/die jeweilige Kleingärtner/-in (Pächter/-in) Verantwortung.

Für eine Beratung hinsichtlich möglicher Präventionsmaßnahmen können sich Vereinsvorstände und Kleingärtner/-innen an die „Arbeitsgruppe Sicherheit in Kleingärten“ des Kommunalen Präventionsrates Leipzig (KPR) wenden. In der Broschüre „Sicherheit in Leipzigs Kleingärten“ der Arbeitsgruppe findet das Thema ebenfalls Beachtung.

Ca. 98 % der Kleingartenvereine im Stadtgebiet Leipzig gehören den beiden lokalen Kleingartenverbänden an („Stadtverband Leipzig der Kleingärtner“ e. V. und „Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen“ e. V.). Vorgaben zum Umgang mit Feuer sowie zu präventiven Maßnahmen zum Brandschutz sind in der für die Mitgliedsvereine verbindlichen Kleingarten- und Bauordnung des Kreisverbandes sowie in die Kleingartenordnung des Stadtverbandes enthalten. Beide Kleingartenverbände schulen die Vereinsvorstände in Informationsveranstaltungen regelmäßig im Hinblick auf die Beachtung des Brandschutzes in Kleingartenanlagen. Ausgerufene Waldbrandstufen werden vom Verband umgehend an die Vereine weitergeleitet. Bei Verbands-Begehungen von Kleingartenanlagen wird auf mögliche Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes hingewiesen, z. B. dem umgehenden Beseitigen von unzulässigen Metall-Gerätehäusern. Auch die Wertermittler, welche die Parzellen bei Pächterwechsel begutachten, nehmen die Pflicht zur Entfernung von risikoreichen Baulichkeiten in die entsprechenden Protokolle auf.

Um das schnelle Auffinden eines Einsatzortes zu ermöglichen, sind die Kleingartenvereine zudem aufgefordert, jede Parzelle sichtbar mit einer Nummer auszustatten und entsprechende Parzellenpläne an zentralen Punkten der Anlage auszuhängen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat aktuell den Versiegelungsgrad und das Grünvolumen aller deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht. Leipzig liegt danach im Mittelfeld, die anderen Städte in Sachsen liegen jedoch im Vergleich weiter vorn.

Link: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2024/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_240729.pdf

Wir fragen an:
 

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe?
     
  2. Welche Herausforderungen sieht die Stadt Leipzig, auch mit Blick auf  vergleichbare Städte, die hierbei besser aufgestellt sind?
     
  3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Stadt aus dem Vergleich?

Antwort der Verwaltung:

Die Deutsche Umwelthilfe hat aktuell den Versiegelungsgrad und das Grünvolumen aller deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht. Leipzig liegt danach im Mittelfeld, die anderen Städte in Sachsen liegen jedoch im Vergleich weiter vorn.

Link: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2024/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_240729.pdf

Zu Frage 1:

Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe?

Der Hitze-Check ist ein wertvolles Instrument zur Bewertung der Anpassung der Städte an den Klimawandel. Für den Check wurden KI-Modelle kombiniert mit Sentinel-2-Satellitendaten des Copernicus Programmes genutzt, wodurch deutschlandweit Städte miteinander verglichen werden konnten. Erdbeobachtungsdaten haben viele Vorteile (regelmäßige Aktualisierung, freie Zugänglichkeit, etc.) und vergleichbare Daten standen bisher für die kommunale Anwendung nicht zur Verfügung.

Solche Analysen sind wichtig, um die Dringlichkeit hervorzuheben, Städte an den Klimawandel anzupassen. Die Verwendung von Satellitendaten zur Bewertung von Versiegelung und Grünvolumen ist eine objektive Methode für ein zeitlich hochaufgelöstes Monitoring. Die Stadtverwaltung Leipzig setzt sich seit 2022 im Forschungsprojekt UrbanGreenEye für die Kommunale Nutzung von klimaanpassungsrelevanten Indikatoren ein (https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/urbangreeneye). Einige Daten wurden u. a. bei dem Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe verwendet, im Projekt werden auch weitere Indikatoren zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 2:

Welche Herausforderungen sieht die Stadt Leipzig, auch mit Blick auf vergleichbare Städte, die hierbei besser aufgestellt sind?

Leipzig schafft es mit 44,94 % Versiegelung noch knapp in den grünen Bereich, während das Grünvolumen mit 2,57 m³/m² fast in den roten Bereich übergeht. Leipzig steht im Vergleich zu anderen sächsischen Städten damit in beiden Punkten vor der Herausforderung, den Schutz und die Entwicklung der grün-blauen Infrastruktur bei anhaltendem Wachstum der Stadt zu beachten. Wichtige Beiträge dazu leisten:

  • die Ausweitung des Straßenbaumbestandes und damit einhergehend die Steigerung des Beschirmungsgrads
  • die Pflege und Entwicklung der Park- und Grünanlagen
  • die Pflege und Entwicklung des Leipziger Stadt- und Auwaldes
  • die Revitalisierung der Auenlandschaft
  • Baumpatenschaften, wie z. B. „Baumstarke Stadt“
  • Begrünungssatzung
  • Gründachförderung und Förderung zur Fassadenbegrünung in Zusammenarbeit mit dem Ökolöwen e. V. (Projekt Kletterfix)
  • Instrumente der wassersensiblen Stadtentwicklung
  • Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung.

Zu Frage 3:

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Stadt aus dem Vergleich?

Eine weitere Stärkung der grün-blauen Infrastruktur ist maßgeblich, um Leipzig als lebenswerte und resiliente Stadt zu stärken.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Stadtrat bekräftigt seine ablehnende Haltung gegenüber der Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See und fordert die Verwaltung auf, in diesem Sinne alle möglichen und nötigen Schritte zu unternehmen. Der Stadtrat, sowie der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung, werden über den Fortgang des Verfahrens selbständig und fortlaufend informiert.

Begründung

Die Intention des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nachvollziehbar und wird im Grundsatz auch von der SPD-Fraktion geteilt. Allerdings geht der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags über die Kompetenzen der Stadtverwaltung in diesem Punkt hinaus, denn Schiffbarkeitserklärungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig, sondern sind Landesaufgabe.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall der Einführung einer Verpackungssteuer eine geeignete Unterstützung von Betrieben zur Anschaffung und/oder dem Betrieb von Mehrwegsystemen zu entwickeln. Hierzu wird zunächst in den zuständigen Fachausschüssen auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer solchen Steuer eine Abwägung zu den Vor- und Nachteilen bezüglich Erforderlichkeit, Eignung, Verhältnismäßigkeit vorgelegt und je nach Ausgang der Diskussion eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet.

Begründung

Die Formulierung des Verwaltungsstandpunktes kann – unter Voraussetzung der rechtlichen Zulässigkeit – als Vorentscheidung über die Einführung einer Verpackungssteuer missverstanden werden. Insofern stellt der Änderungsantrag klar, dass zunächst die Vor- und Nachteile zu betrachten sind.

Den Antrag, der über unseren Änderungsantrag qualifiziert werden sollte, finden Sie hier.

Im Februar 2021 wurde der Antrag „VII-A-01895 Erhalt und Aufwertung des Fockebergs“ im Sinne des Verwaltungsstandpunkts beschlossen. Ziel war es, bis zum 4. Quartal 2021 im Eingangsbereich zum Fockeberg Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine neue Sitzgelegenheit an der Aufahrt zu installieren, die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten freizuhalten sowie die bereits vorhandenen Sitzgelegenheiten zu reparieren. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung ebenfalls bis zum 4. Quartal 2021, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Konzept zu Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.

Im November 2021 wurde von den ganzen Punkten zunächst die Sitzbank umgesetzt und mittlerweile sind auch die Sichtfenster freigeschnitten worden. Allerdings sind die auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten bislang nicht erneuert worden und auch zum Bürgerbeteiligungsverfahren gab es auch unsere Anfrage vom 18.10.2023 die Information, dass ein beauftragtes Ingenieurbüro, das über ein Vergabeverfahren den Zuschlag bekommen hat, seine Konzeptidee auf einer ersten Bürgerbeteiligung vorstellen möchte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?
  2. Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden?
    1. Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
    2. Wenn nein:
      1. Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?
      2. Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?
      3. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?
  3. Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten?

Antwort der Verwaltung

  1. War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockeberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?

Antwort:

Eingangs wird auf die Antwort im Stadtrat vom 18.10.2023 (VII-F-09177-AW-01) hingewiesen. Das Vergabeverfahren ist leider noch immer nicht abgeschlossen. Ein Büro wurde aktuell noch nicht beauftragt.

  1. Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden? 

Antwort:

Nein

  1. Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
  2. Wenn nein:
  1. Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?

Antwort:
Zur Beantwortung wird wiederholt auf die Ausführungen vom 18.10.2023 Bezug genommen. „Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Gefahrenbeseitigung die Metalltreppe im südlichen Hangbereich zurückgebaut. In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, wurde unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können Besucher auf der Rundbank Platz nehmen. In den letzten Jahren wurde die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs priorisiert und die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund. Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich war.“

Durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden aktuell Verbesserungen vor Ort durch das Freischneiden der Sichtachsen und die Reparatur von Sitzgelegenheiten sowie durch das Aufstellen drei neuer Sitzbänke und von fünf Fahrradbügeln geschaffen. Auf dem Plateau wird eine weitere Bank in Kürze installiert.

  1. Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?

Antwort:
Die durchgeführten Maßnahmen haben zu Verbesserungen der örtlichen Situation geführt. Eine Information des Stadtrates und der Leipzigerinnen und Leipziger erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 18.10.2023. Sinnvoll wäre es gewesen, den Stadtrat im Februar 2024 darüber zu informieren, das die Beauftragung des Planungsbüros sich weiter verzögert. 

  1. i. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?

Antwort:
Die nächsten Planungsschritte sind:

bis Ende II. Quartal 2024 Auftragsvergabe an ein Planungsbüro
bis Ende IV: Quartal 2024 Durchführung des Beteiligungsprozesses
bis Ende II. Quartal 2025 Fertigstellung und Beschluss des Nutzungskonzeptes

Über die Beteiligungsschritte wird rechtzeitig öffentlich informiert.

  1. Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten

Antwort:

Entlang der Fockestraße werden im Straßenraum gegenüber von zwei Parkeingängen weitere Fahrradanlehnbügel aufgestellt. Hier erfolgt die Umgestaltung der Parkeingänge aus dem Fußverkehrsentwicklungsplan durch das Verkehrs- und Tiefbauamt voraussichtlich Ende des IV. Quartals 2024/Anfang des I. Quartals 2025 (siehe Beispiele in der Aurelienstraße am Eingang zum Spielplatz Karl-Heine-Platz).