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Im Rahmen der Diskussionen zum Doppelhaushalt 2021/22 wurde beschlossen, dass die Stadt Leipzig elf Flächen für nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen ausweist. Im Juni 2022 wurde der Beschluss umgesetzt und Flächen ausgewiesen, für die eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt.

Nicht-kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind Freiluftveranstaltungen, die ohne

Gewinnerzielungsabsicht organisiert werden und bei denen die Einnahmen lediglich der

Kostendeckung dienen. Es dürfen dabei also keine Eintrittsgelder, verpflichtende Spenden oder Nutzungsgebühren verlangt werden.

Angeblich verlangt die Stadtverwaltung seit diesem Jahr von den Veranstaltern im Rahmen des Antragsverfahrens aktuelle Vogelschutzgutachten, bevor die Open-Air-Veranstaltungen genehmigt werden können. Aus unserer Sicht beißt sich das mit dem Konzept, hierbei nicht-kommerzielle Veranstaltung fördern zu wollen, denn entsprechende Gutachten sind kostenintensiv. Was solche Veranstaltungen gerade in der Open-Air-Saison weitgehend verhindert, weil Eintrittsgelder, die zur Deckung der Kosten für solche Gutachten notwendig werden, nicht statthaft sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)
  2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?
  3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?
  4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?
  5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende

Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebieteausweichen?

  1. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort der Verwaltung

Zu 1: Wie viele Veranstaltungen wurden 2022 und 2023 an welchen Orten über das vereinfachte Antragsverfahren beantragt, genehmigt und abgelehnt? (Bitte nach Jahren auf die 11 Flächen aufschlüsseln.)

Antwort:

Für nicht kommerzielle Open-Air-Veranstaltungen sind zehn Flächen festgelegt worden.

Für das Jahr 2022 liegt keine Statistik vor.

Im Jahr 2023 wurden 18 Veranstaltungen genehmigt und zehn Veranstaltungen aus diversen Gründen abgelehnt (siehe Tabelle).

Open-Air-Übersicht 2023genehmigtabgelehnt
Auensee1
Clara-Zetkin-Park12
Erholungspark Lößnig-Dölitz02
Friedenspark22
Küchenholz11
Lene-Voigt-Park1
Richard-Wagner Hain51
Schönauer Park11
Volkshain Stünz1
Wilhelm-Külz-Park51
Summe1810

Stand 29.09.2023

Zu 2. Ist die Information richtig, dass seit diesem Jahr nun auch Vogelschutzgutachten erstellt werden sollen?

Antwort:

Veranstaltungen, die zur Hauptbrutzeit im Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ stattfinden sollen, müssen vorab auf ihre Verträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet geprüft werden (§ 34 Abs. 1 BNatSchG). Gleiches gilt für Veranstaltungen auf Flächen, bei denen das Vorkommen von störempfindlichen und geschützten Arten bekannt ist. Dies wurde bereits im Juli 2023 kommuniziert. Dabei wurden ebenfalls die Rahmenbedingungen genannt, unter denen bei den betroffenen Flächen kein Gutachten erforderlich ist.

Zu 3. Wenn ja, wie verträgt sich das mit einem vereinfachten Antragsverfahren?

Antwort:

Auch im vereinfachten Antragsverfahren sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei kann unter Einhaltung von bestimmten Rahmenbedingungen (z. B. Schallrichtung) auch auf eine artenschutzfachliche Untersuchung verzichtet werden.

Zu 4. Gibt es für das Jahr 2024 weitere neue Auflagen?

Antwort:

Für das Jahr 2024 wurden keine weiteren Auflagen formuliert. Die oben genannten Einschränkungen wurden bereits im Bescheid der Naturschutzbehörde aus dem Juli 2023 kommuniziert.

Zu 5. Sieht die Stadt Leipzig nicht die Gefahr, dass durch neue Auflagen, entsprechende Veranstaltungen in die Illegalität und damit unter Umständen in Naturschutzgebiete ausweichen?

Antwort:

In der wachsenden Stadt Leipzig soll auch unter Bedingungen des Bevölkerungs-wachstums und unterschiedlichster Nutzungsansprüche ein vielfältiges und entsprechendes Nutzungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Stadt geschaffen werden. Hierzu leistet das Angebot der bisher 10 nichtkommerziellen Open-Air-Flächen einen Beitrag. Im Rahmen dessen müssen jedoch die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Daher muss bei Veranstaltungen zur Hauptbrutzeit gewährleistet sein, dass es zu keinen artenschutzrechtlichen Verboten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kommt. Auch außerhalb von Schutzgebieten dürfen seltene und somit geschützte Arten nicht erheblich gestört werden.

Zu 6. Plant die Stadt für die elf ausgewiesenen Open-Air-Flächen eigenständig entsprechende Gutachten zu erstellen, um Veranstaltern, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, klare Auskünfte geben zu können, ob zum entsprechenden Zeitraum an den avisierten Orten Veranstaltungen möglich sind?

Antwort:

Die Erstellung eigenständig erstellter Gutachten durch die Stadt Leipzig ist zurzeit nicht vorgesehen.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit über den Doppel-Haushalt 2025/26 die Anzahl der Umweltdetektive verdoppelt werden kann.

Begründung

Am 31.03.2021 beschloss der Stadtrat ein Konzept zur Implementierung von „Umweltdetektiven“ bei der Leipziger Stadtreinigung. Die Umweltdetektive sollen dazu beitragen, die illegale Müllentsorgung zu bekämpfen. Dabei helfen sie beim Aufspüren von illegal entsorgtem Abfall und suchen vor allem nach Hinweisen auf die Verursacher. Das Signal an die Verursacher ist, dass sie nicht ungesehen bleiben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass die Kosten der Beseitigung des illegal entsorgten Abfalls dann nicht mehr von der Allgemeinheit getragen werden müssen, sondern den Verursachern samt eines Ordnungsgeldes in Rechnung gestellt werden.

Ein knappes Jahr nach dem Start konnte der Eigenbetrieb Stadtreinigung Fortschritte bei der Bekämpfung illegaler Müllentsorgung verzeichnen. Im vergangenen Jahr kamen die drei Umweltdetektive an 1953 Orten im Leipziger Stadtgebiet zum Einsatz. Dabei wurden ca. 1125,34 m³ Abfall geprüft und abtransportiert. Am wichtigsten ist jedoch, dass 472 Verursacher ermittelt werden konnten. Dies wäre ohne die Kooperation mit Polizei und Ordnungsamt nicht möglich. Umso bemerkenswerter ist das, weil die Besetzung der Stellen nicht einfach war und erst seit Mai zwei Stellen und im Sommer 2023 die dritte Stelle besetzt wurden. Durch den Einsatz der Umweltdetektive konnte bei fast jedem vierten gemeldeten Fall ein Verursacher ermittelt werden. 

Ursprünglich hatte die SPD-Fraktion zehn Umweltdetektive gefordert, um in jedem Stadtbezirk einen einsetzen zu können. Der schon jetzt absehbare Erfolg des Projekts sollte eine Ermunterung sein, die Zahl der Umweltdetektive zumindest ab 2025/26 zu verdoppeln. Damit würde der Druck auf Verursacher weiter erhöht werden. Illegal entsorgter Abfall ist in Leipzig nach wie vor ein Problem. Allzu oft sind die Verursacher in der Vergangenheit ungeschoren davongekommen, weil sie nicht ermittelt werden konnten und die Entsorgungskosten musste deshalb die Allgemeinheit tragen. Das darf nicht sein. Die Arbeit der Umweltdetektive ist wertvoll im Sinne einer sauberen Stadt.

Beschlussvorschlag

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, im Bereich der geplanten Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See bis zu ihrer Umsetzung eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zu realisieren. (Übernahme VSP)
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie vorrangig Mittel der LMBV und des Freistaates für eine Realisierung genutzt werden können. (Neuer Punkt v. SPD-Fraktion)
  3. Hierzu legt der Oberbürgermeister bis Ende 2024 das Ergebnis seiner Bemühungen und einen daraus ggf. resultierenden Umsetzungsvorschlag vor. Zielstellung für eine bauliche Umsetzung soll spätestens 2025/26 sein. (Übernahme NF Antrag Grüne letzter Satz mit Streichung „spätestens“)

Begründung

Der Änderungsantrag übernimmt in BP 1 den VSP, ergänzt diesen mit einem Prüfauftrag hinsichtlich der Finanzierung in BP 2 und macht einen Vorschlag zur Zeitschiene Umsetzung in BP 3, der sich an der Neufassung des Antrages der Grünen orientiert.

Beschlussvorschlag

  1. Bei Komplexsanierungen oder Neuerrichtungen von Schulen und Kindertagesstätten soll das Regenwasserbewirtschaftungsmanagement mitgedacht, eingeplant und auch umgesetzt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wasserwerken Leipzig wird hierfür ein Konzept erarbeitet, wie das komplette Regenwasser im Gelände der jeweiligen Schule belassen und genutzt werden kann. 
  3. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Möglichkeiten zur grünen Schulhofgestaltung erarbeitet und umgesetzt.

Begründung

Als eines der Vorbilder könnte das Schulhöfe Regenwasser Bewirtschaftungsprogramm der Stadt Hamburg (https://www.hamburg.de/risa/) bzw. die Vorhaben der Berliner Regenwasseragentur (Regenwasserbewirtschaftung macht Schule | Regenwasseragentur) dienen.

Unabhängig von den Vorgaben des sächsischen Schul- und Lehrplanes erkennt Leipzig Regenwasserbewirtschaftung als eines der dringlichsten Probleme der heutigen Zeit an und verankert an den Schulen mit Regenwasserbewirtschaftung das Thema im Schulalltag. Beispielsweise so: (Materialpaket-Regenwasser-Lehrermaterial.pdf (klassewasser.de) ) 

Die Möglichkeiten des Regenwassermanagements gehen einher mit einer komplett entsiegelten Gestaltung aller Flächen der Schulhöfe, die nicht zwingend befestigt sein müssen und einer räumlichen Gestaltung und Bepflanzung, die das komplette Rückhalten und Nutzen des Regenwassers ermöglichen. 

Wir versprechen uns neben eine Entlastung der Kanalisation besonders eine Abkühlung des Mikroklimas, eine Aufwertung der Schulhöfe in den Punkten Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt, und eine bessere Vermittlung der Zusammenhänge zwischen blauer und grüner Infrastruktur. Vor allem reagiert die Stadt Leipzig damit proaktiv auf die Regelungen, die mit der Wasserrahmenrichtlinie einhergehen werden.

Ähnlich wie beim Umbau der Heizungs- und Energieversorgung kann dazu eine gemeinsame Unternehmung der Stadt und der Wasserwerke gegründet werden.

Was beim diesjährigen Firmenlauf noch abgewendet werden konnte, hat nun die Laufgruppe der SG LVB getroffen: Aufgrund der Auflagen des Amts für Umweltschutz musste der diesjährige Crosslauf durch den Auwald abgesagt werden. Dieser sollte ursprünglich am kommenden Samstag stattfinden.

Christopher Zenker

„Für mich ist und bleibt es nicht nachvollziehbar, dass aufgrund der Auflagen vom Umweltamt kleine, rein ehrenamtlich organisierte Sportveranstaltungen, die bislang im Auwald möglich waren, nun nicht mehr stattfinden können sollen. Nach wie vor stellt sich die Frage, weshalb Läufer, die mit einer Startnummer am Trikot auf vorhandenen Wegen durch den Auwald joggen, gefährlicher und störender für Flora und Fauna sein sollen als Sportler, die einfach so in ihrer Freizeit im Wald unterwegs sind. Wir reden zudem von Läufen mit maximal 250 Teilnehmenden“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der auch dem städtischen Sportausschuss vorsitzt, und kritisiert: „Leipzig schmückt sich gern mit dem Beinamen Sportstadt, wird dem, mit Blick auf Laufveranstaltungen, leider mehr nicht gerecht.“

Bereits im Mai, als es die Diskussion um den Firmenlauf gab, hat die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass neben dieser kommerziellen Veranstaltung auch viele ehrenamtlich organsierte Lauf-Events in diesem Jahr auf der Kippe stünden, weil im Amt für Umweltschutz aktuell eine scheinbar überstrenge Auslegung von Richtlinien und Vorschriften gepflegt wird. Die Sozialdemokraten haben sich deshalb für langfristige Lösungen ausgesprochen, um nicht jedes Jahr und bei jeder Laufveranstaltung im Freien vor dem gleichen zähen Problem zu stehen.

Zenker weiter: „Beim Firmenlauf bedurfte es der Intervention des Oberbürgermeisters, um die Veranstaltung durchführen zu können. Der Oberbürgermeister ist aber nicht für den Sport zuständig, sondern Bürgermeister Rosenthal mit seinem Dezernat für Umwelt, Ordnung und Sport. Wie der Name des Dezernats schon sagt, werden dort beide Bereiche, Umwelt und Sport, bearbeitet. Ich denke, es ist nicht zu viel verlangt, dass Bürgermeister Rosenthal auch beides unter einen Hut kriegt und beim Sport nicht nur auf Veranstaltungen abzielt, die auf entsprechenden Anlagen oder in Sporthallen stattfinden. Leipzig will Sportstadt sein und deshalb erwarte ich, dass die Stadtverwaltung – und hier explizit das zuständige Dezernat –  Ermöglicherin und Partnerin und nicht Verhinderin und Gegnerin ist. Aktuell macht es leider nicht den Anschein.“ Die SPD-Fraktion wird die Thematik im nächsten Fachausschuss Sport erneut aufrufen und erwarten Lösungsvorschläge. „Wir wollen das Leipzig den Beinamen Sportstadt behält und zurecht trägt – und das nicht nur, wenn es um Großsportveranstaltungen geht“, so Zenker abschließend.

Neufassung des Antrags „Erwerb von Flächen am Nordufer des Zwenkauer Sees“ vom 9.2.2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, vor Beschlussfassung des Bebauungsplans „Neue Harth-Süd“ den B-Plan den Gremien des Stadtrates, insbesondere den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau, Sport sowie Umwelt/Klima/Ordnung, zur Anhörung und Diskussion zur Kenntnis zu geben.

Der Bebauungsplan wird in den Fachausschüssen ausführlich vorgestellt und diskutiert, mit dem Ziel, die Stadträte zu informieren, mitzunehmen, um im Idealfall mit einer einvernehmlichen Lösung für Verwaltung und Rat in die Debatte im ZV Neue Harth zu gehen.

Folgende Punkte sind dabei darzustellen:

– Waldmehrung, Bäume, Klimaschutz,

– Anbindung Medien und Verkehr,

– Einbindung in das Konzept Radtourismus in Sachsen,

– Geplante Vorhaben vs. wechselnder Gewässerhöhe für Hochwasserschutz,

– Freihalten der Uferbereiche und Zugänglichkeit eines kompletten Rundweges,

– verkehrsarme Erschließung,

– ökologische Entsorgung,

– Vorteile für Leipzig und Möglichkeiten für Grünausgleiche

Begründung:

Die Planungen zur Entwicklung des Nordufers des Zwenkauer See laufen mitunter den im Rahmen der Ausrufung des Klimanotstand formulierten Ziele der Stadt Leipzig. Statt ein Waldmehrung, die auf dem Areal auf Leipziger Flur möglich wäre, sollen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur entstehen, die dem Ziel einer naturnahen, behutsamen Nutzung des Geländes für Sport und Naherholung widersprechen. Da die Flächen nicht der Stadt Leipzig gehören und Eigentümerin eine Veräußerung an die Stadt Leipzig vorsieht, soll zumindest versucht werden, den Einfluss der Stadt Leipzig im ZV „Neue Harth“ zu nutzen, um eine behutsamere Entwicklung zu ermöglichen.

Christian Schulze

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat kritisiert den offensichtlichen Schildbürgerstreich der Verwaltung in Leutzsch.

„Da wird Am Tanzplan hinter der Leutzscher Kirche mitten auf dem Platz ein Baum gepflanzt und eine Sitzbank kommt noch dazu. Sieht sicher schön aus, wenn es fertig ist und ist bestimmt auch eine Aufwertung des öffentlichen Raumes. Wenn aber die Folge ist, dass die Stadtreinigung ihre Fahrzeuge nicht mehr wenden kann und die Bürger ihren Müll sonstwohin bringen sollen zur Abholung, werden die Anwohnerinnen und Anwohner nachhaltig verärgert. Die Frage, wie die Feuerwehr rein- und rauskommt, wird auch aufgeworfen. Hier hat offenbar die Koordination im Rathaus überhaupt nicht geklappt“, kritisiert Christian Schulze, Stadtrat aus Altwest.

Schulze weiter: „Ich fordere die beteiligten Dezernate auf, bei solchen Aufwertungsmaßnahmen immer auch die alltäglichen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Blick zu haben und diese frühzeitig in die Planungsprozesse einzubeziehen. Es ist ein Unding, dass die Baumaßnahme offensichtlich ohne Abstimmung mit der Stadtreinigung und der Branddirektion erfolgte. Für den Tanzplan konkret fordern wir die Bürgermeister Dienberg und Rosenthal auf, eine für die Anwohnerinnen und Anwohner akzeptable Lösung zu finden. Im Zweifelsfall muss die Bauminsel wieder verkleinert werden.“