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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung per Gesellschafteranweisung zu beauftragen, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit für neue Schulen und Kindertagesstätten sowie Wohnungsbau oder Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig oder auch anderen kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig zum Verkehrswert zum Kauf anzubieten. Sollten die Kommune oder andere kommunale Gesellschaften kein Interesse an einem solchen Grundstück haben, verbleibt es vorerst im Portfolio des Ursprungsunternehmens.

Begründung:

Die kommunalen Beteiligungsunternehmen verfügen auf dem Leipziger Stadtgebiet über zahlreiche Grundstücke in unterschiedlichen Stadtbezirken und Ortsteilen. Bereits im Jahr 2013 hatte die SPD-Fraktion über ihren  Antrag  A 434/13 „Grundstücksverkäufe transparenter gestalten“ eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen gefordert, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Als Erweiterung dieser Forderung ist dieser Antrag zu verstehen, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig bzw. kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig angeboten zum Verkehrswert angeboten werden.

Die Stadt Leipzig erhält so die Möglichkeit, den Aufbau einer Flächenreserve zu beschleunigen, und kommunale Unternehmen werden dadurch auf Veräußerungsabsichten anderen kommunaler Unternehmen aufmerksam und könne so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.

Da in den vergangenen Jahren die Gelder für den strategischen Grunderwerb mitunter nicht ausgeschöpft worden sind, soll die Stadt diese Mittel auch hierbei einsetzen.

Nachdem dem ,So&So‘ auf dem Gelände des Freiladebahnhofs bereits gekündigt worden ist, hat der Investor nun dem TV-Club auch nur eine Bestandsgarantie am Standort bis Ende 2019 gegeben. Auch mehrere Unternehmen auf dem Areal stehen aufgrund außerordentlicher Kündigungen und fehlender Ersatzstandorte vor dem Aus. Die Leipziger SPD-Fraktion beobachtet die aktuelle Entwicklung kritisch:

„In mehreren Bürgerforen hatte sich die CG-Gruppe zum Erhalt der Kultureinrichtungen am Standort Freiladebahnhof bekannt. Die Kündigung des ,So&So‘ sowie die auf noch knapp anderthalb Jahre begrenzte Standortgarantie für den TV-Club lassen ein anderes Bild entstehen. Neue Stadtquartiere sind nicht nur zum Schlafen und Arbeiten da. Urbaner Raum ist nun einmal von einer Mischnutzung geprägt, also von Wohnen, Arbeiten, Kultur und Bildungsinfrastruktur gemeinsam. Wir appellieren an die CG-Gruppe, hier ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, den Kultureinrichtungen eine Zukunft auf dem Freiladebahnhof zu bieten“, so SPD-Fraktionschef Christopher Zenker.

Am vergangenen Freitag hat Christopher Zenker gemeinsam mit dem Grünen-Stadtrat Tim Elschner einen Antrag vorgestellt, in dem die beiden Ratsmitglieder fordern, dass die CG-Gruppe der Stadt nach Verhältnismäßigkeitsprüfung einzelne Baufelder des Areals  übertragen soll. Es geht dabei vorrangig um Grundstücke, auf denen öffentliche Infrastruktur, also insbesondere Sportflächen und Schulen, entstehen soll. Enthalten sind aber auch Grundstücke auf denen heute schon kulturelle Angebote vorhanden sind. Teil des Antrags ist es auch der Wunsch, dass bis zum Abschluss der Prüfung durch den Vorhabenträger keine unabänderlichen baulichen Veränderungen vorgenommen werden sollen und etwaige Miet- und Pachtverträge befristet verlängert bzw. erfolgte Kündigungen zurückgenommen werden sollen.

„Wir hoffen, dass die CG-Gruppe jetzt nicht Fakten schaffen will, die den Absprachen im Nachbarschaftsforum zuwiderlaufen. Das kooperative Beteiligungsverfahren, für das das Projekt bislang gelobt wurde, wäre damit beschädigt. Wir hoffen deshalb, dass die Kündigungen ausgesetzt werden und zum kooperativen Verfahren zurückgekehrt wird“, so Zenker.

Ähnlich verhält es sich mit weiteren Gewerbetreibenden, wie Farben-Schulze oder Metallhandel Jacob, die ebenfalls auf dem Areal angesiedelt sind und teilweise noch länger laufende Mietverträge haben. Diesen wurde durch den Investor außerordentlich gekündigt, was zur Existenzgefährdung der Unternehmen führt.

Hierzu erklärt Heiko Bär, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses der Stadt und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Die CG-Gruppe sollte sich an Absprachen halten und die Unternehmen am Standort bei der Suche nach Ersatzflächen sowie dem Umzug unterstützen. Es geht nicht, dass ein Immobilieninvestor nur seine Ziele erreichen will, aber die Suche nach Alternativstandorten für die Gewerbetreibenden und die Verlagerungskosten ausschließlich von der Stadt und den betroffenen Unternehmen getragen werden müssen. Hier steht nicht nur der Wert getätigter Investitionen auf dem Spiel sondern auch die Fortexistenz von Unternehmen, Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätzen. Ich sehe die CG-Gruppe in der Pflicht, sich im Sinne der kooperativen Baulandentwicklung um ihre Mieter zu kümmern, statt sie zu bekämpfen.“

Die SPD-Fraktion hofft, dass sich das Stadtplanungsamt und das Amt für Wirtschaftsförderung in den Konflikt einschalten und nach Lösungen suchen. Es geht neben dem Erhalt der Kultureinrichtungen auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Rednerin: Stadträtin Nicole Wohlfarth

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
werte Stadtratskollegen,
liebe Gäste,

Leipzig geht es gut! Die Arbeitslosenzahlen sind beständig gesunken und so niedrig wie seit 1990 nicht mehr. Aber nicht alle Menschen profitieren von der guten wirtschaftlichen Entwicklung, das zeigen uns die immer noch fast 6.000 Langzeitarbeitslosen. Oftmals sind es die Menschen, die es besonders schwer haben: Suchterkrankungen, Schulden, unpassende Ausbildungsberufe. Gerade dort sind auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jobcenters besonders gefordert. Aber gerade diese Menschen brauchen behutsame und langsame Heranführung an einen geregelten Tagesablauf mit körperlicher Belastung. Wir sehen, dass die Menschen in diesen Maßnahmen, im Laufe der Zeit Selbstbewusstsein erlangen, Motivation bekommen, ihr Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen, und sich um eine Beschäftigung zu bemühen.

Dafür brauchen wir Partner und das sind die Träger, die Vereine und die gGmbHs, die keine Gewinne aus diesen Maßnahmen ziehen, sondern oftmals mehr zuschießen müssen, als sie erstattet bekommen. Vor allem brauchen wir vielfältige, passgenaue Angebote für Menschen, die wirklich motivieren und nicht Träger, die in den bürokratischen Hürden des Jobcenters ertrinken.

Das Jobcenter Leipzig hat meines Erachtens das restriktivste Regelwerk für die Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung. Sie gehen weit über die Vorgaben des Bundes und auch vergleichbarer Jobcenter deutschlandweit hinaus. Wir wollen diese Regelungen durchlüften und dem Oberbürgermeister ein starkes Stadtratsmandat an die Hand geben, sich dafür einzusetzen. Wir nehmen auch die Sorgen des Jobcenters ernst, gehen aber davon aus, dass sich diese im Gespräch zwischen Stadtverwaltung, Jobcenter und Wirtschaftsvertretern auflösen werden. Daher haben wir Ihnen die im Antrag aufgeführten Vorschläge zur Prüfung vorgelegt, die dort besprochen werden sollen.

Fakt ist, dass sich die wirtschaftliche Situation in Leipzig massiv geändert hat, die es erfordert die Vorgaben für die öffentliche geförderte Beschäftigung zu überprüfen und zu entrümpeln. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, damit der Oberbürgermeister mit unserem Auftrag die Debatte mit allen Beteiligten anstoßen kann.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Wir bitten um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Welche Summe wurde 2013 aus dem Mittelstandsförderprogramm abgerufen? Bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Programmschwerpunkten.
  2. Welcher Arbeitsaufwand war 2013 mit der Umsetzung (nicht der Erstellung) des Mittelstandsförderprogramms verbunden? Nach Möglichkeit bitte um geschätzte Angabe in Arbeitsstunden, VZÄ und  äquivalenten Personalkosten in Euro.
  3. Mit welchem jährlichen Personalaufwand wird seitens der Verwaltung zukünftig für das Mittelstandsförderprogramm in seiner jetzigen Form bei voller Ausreichung aller im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gerechnet?