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Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
     
  3. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
     
  4. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden und Hochschulen sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Die Fachförderrichtlinie Anpassung von Wohnraum für Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen soll angepasst und verbessert werden. „Die Einkommensgrenzen werden etwas nach oben gesetzt, so dass künftig mehr Menschen eine Förderung beantragen können. Die Richtlinie ist auch Ergebnis eines Haushaltsantrages der SPD-Fraktion, in dem wir die Weiterführung im aktuellen Doppel-Haushalt beantragt hatten“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Anja Feichtinger

Feichtinger weiter: „Konkret hatten wir gefordert, für ein Förderprogramm zur Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung in den Haushaltsplan 2021/2022 Mittel i. H. v. 150.000 EUR/Jahr einzustellen. Mit je 150.000 Euro pro Jahr können je nach Kostenhöhe der Einzelmaßnahmen und je nach Anteil an barrierefreien Maßnahmen in etwa 80 bis 100 Maßnahmen gefördert werden.“

Mit der Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung werden die Fördermittel aus der Landesrichtlinie ergänzt. Mit dem Programm werden Anpassungsmaßnahmen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gefördert. Zielgruppe sind Mieter und Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit geringem Einkommen. Die Einkommensgrenze soll nun erhöht werden unter Anwendung der Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (§1) vom 10.03.2021 + 10 Prozent.

Die entsprechende Vorlage soll voraussichtlich in der Juli-Ratsversammlung verabschiedet werden.12:58

Anja Feichtinger

Wie die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) mitgeteilt hat, startet heute ein Konzeptvergabeverfahren, um drei Wohnimmobilien in Erbpacht an Menschen zu vergeben, die ein attraktives Konzept für die weitere Nutzung der Häuer vorlegen können.

„Das ist eine tolle Sache“, erklärt SPD-Stadträtin Anja Feichtinger, die im Aufsichtsrat der LWB sitzt. „Damit wird den bislang leerstehenden Häusern wieder Leben eingehaucht. Vor allem aber ist das Angebot, diese Immobilien für 99 Jahre in Erbpacht zu übernehmen, vor allem für jene attraktiv, die sich aufgrund der in Leipzig drastisch gestiegenen Grundstückpreise sonst kein Wohneigentum mehr leisten können.“

Die drei Grundstücke, für die das Konzeptvergabeverfahren startet, waren bis vor Kurzem in städtischem Eigentum und wurden Anfang 2021 an die LWB übertragen. Die Grundstücke liegen in Engelsdorf, Volkmarsdorf und Sommerfeld.

„Aus Sicht der SPD-Fraktion freut uns diese Entwicklung in besonderem Maße, denn schließlich haben wir uns bereits seit 2013 dafür eingesetzt, dass städtische Wohnimmobilien an die LWB übertragen werden sollen, um sie wieder an den Wohnungsmarkt bringen zu können. Dass es über sieben Jahre gedauert hat, bis unser Antrag umgesetzt wurde, ist natürlich kein Ruhmesblatt für die Stadtverwaltung“, so Feichtinger. „Am Ende zählt jedoch das Ergebnis und das ist erfreulich, denn auch über solche Maßnahmen gelingt es uns, den Wohnungsmarkt wieder ein Stück weit zu entlasten.“

Nähere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren der LWB finden Sie hier.

Den Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2013, der die Grundlage für die Übertragung städtischer Wohnimmobilien an die kommunale LWB ist, finden Sie hier.

Anja Feichtinger

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt die Ankündigung der Stadt Leipzig, dass in diesem Jahr 25 Millionen Euro Fördermittel in den sozialen Wohnungsbau fließen sollen. „Wir hatten uns über die SPD-Landtagsfraktion immer wieder dafür stark gemacht, dass die Mittel des Freistaates für den sozialen Wohnungsbau mindestens verstetigt werden. Umso erfreulicher, dass nun sogar eine Erhöhung um fünf Millionen Euro geplant ist. Wir setzen nun darauf, dass der Landtag diese Summe im Rahmen des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2021/22 im Frühjahr bestätigt“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion.

Feichtinger weiter: „Insbesondere die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) hat einen großen Anteil am geförderten Mietwohnungsneubau, was wir politisch seit Jahren unterstützen. Aber auch bei großen Vorhaben der Privatwirtschaft, wie dem Areal Bayrischer Bahnhof und dem ehemalige Eutritzscher Freiladebahnhof steht der soziale Wohnungsbau im Fokus und es werden nach unseren Informationen hier rund 16 bzw. sogar 32 Millionen Euro Fördermittel zukünftig Schritt für Schritt benötigt. Daher ist es gut, wenn der Freistaat die Höhe jetzt zumindest ein Stück aufstockt.“

„Wichtig ist uns außerdem, dass die politischen Akteure der Landesebene darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Leipzig die ihr zur Verfügung stehenden Mittel inzwischen vollständig vertraglich gebunden hat. Aus städtischer Sicht ist jedoch mehr Flexibilität beim Förderprogramm des Landes notwendig, hinsichtlich der Bewilligungszeiträume und der Übertragbarkeit bei den unterschiedlichen Programmjahren“, erläutert Feichtinger abschließend.

Eine Übersicht über die vorliegenden Anträge erhalten Sie über folgenden Link: https://linktr.ee/spdfraktionle

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
liebe Gäste,

ich freue mich, dass uns nunmehr diese Vorlage zur Entscheidung durch die Verwaltung übergeben wurde. Die Genese der Vorlage, die bis ins Jahr 2013 zurückreicht, trübt jedoch meine Freude ein wenig.

Im Oktober 2013 hatte die SPD-Fraktion einen Antrag zur Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien an die LWB eingereicht, leider kam dazu nie ein Verwaltungsstandpunkt.

Im Jahr 2015 brachte die Fraktion Bündnis 90 die Grünen einen Antrag zur „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) – Kein Verkauf“ ein. Im Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag wurde dann vom Dez. VII auch auf unseren Antrag eingegangen, indem von Verhandlungen mit der LWB zur Übernahme städtischer Wohnimmobilien gesprochen wurde.

In den Jahren 2018 folgten mehrere Anfragen seitens unserer Fraktion, wann mit einer entsprechenden Umsetzung durch die Verwaltung zu rechnen ist.

Nunmehr liegt uns diese Vorlage zur Bestätigung vor. Mit dieser der städtische Wohnungsbestand auf die LWB und Saatzucht Plaußig gemäß einer Auflistung übergehen soll.

Leider hat die Verwaltung die zwischen Antragstellung und Vorlage vergangene Zeit nicht genutzt, die nunmehr im Raum stehenden Fragen mit den übernehmenden Gesellschaften zu klären. Sie möchte diese den Aufsichtsräten der übernehmenden Gesellschaften überlassen.

Darüber hinaus gibt es keine Rechtssicherheit für die Übertragung, da das gemäß EU-Beihilferecht vorzulegende Gutachten fehlt und erst noch eingeholt werden muss.

Wichtige Aspekte – wie der Ausschluss des Weiterverkaufs der Immobilien – werden in der Vorlage erwähnt, aber nicht festgeschrieben.

Die vorgelegten Änderungsanträge zeigen, das wichtige Aspekte der Wohnungspolitik nicht betrachtet wurden.

Kurzum: Eine vollumfängliche Betrachtung der Übertragung sowie Ableitungen für die wohnungspolitische Ausrichtung der Stadt Leipzig fehlen. Alle involvierten Parteien, sei es die LWB, die Saatzucht, die Stadt- und Ortschaftsräte werden mit einer Vorlage konfrontiert, die viele Fragezeichen hinterlässt. Sieben Jahre hätten genutzt werden können, alle Aspekte in den Ausschüssen zu diskutieren. Schade ….

Aus diesen Gründen haben wir uns dazu entschieden, einen gemeinsamen Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90 Die Grünen einzureichen, der alle fehlenden Aspekte aufgreift. Zur Begründung hat Herr Wehmann schon ausgeführt.

Ich werbe nochmals um Ihre Zustimmung.

Zu den weiter vorliegenden Änderungsanträgen:

Ortschaftsrat Rückmarsdorf:

An dieser Stelle möchten wir das Anliegen des Ortschaftsrats aufgreifen und bitten die Verwaltung nochmals um Prüfung der Liegenschaft „An der Teichmühle 1 und 1a, ob diese nicht doch einer sozialen Nutzung zugeführt werden kann. Dazu ist es erforderlich, diese Liegenschaft temporär aus der Liste der zu übertragenden herauszunehmen.

Ortschaftsrat Liebertwolkwitz:

Dem Antrag können wir in den Punkten 1 bis 6 zustimmen, der Punkt 7 ist mit der Neufassung des Änderungsantrags erledigt und die Punkte 8 bis 9 werden wir ablehnen. Wir bitten deshalb um punktweise Abstimmung dieses Änderungsantrags.

CDU-Fraktion:

Dem Änderungsantrag für die Herauslösung eines Grundstücks in der Engelsdorfer Straße 108/110 werden wir zustimmen.

Vielen Dank!

Heiko_Osswald2Seit Jahren mahnt die sozialdemokratische Fraktion einen nachhaltigeren Umgang mit Immobilien an, die sich im Eigentum der Stadt und der städtischen Unternehmen befinden.  Die Leipziger SPD-Fraktion begrüßt deshalb, dass es bei der Stadtverwaltung nun scheinbar ein Umdenken bei der Liegenschaftspolitik geben soll.

„Seit 2012 haben wir die Liegenschaftspolitik der Stadt verstärkt auf unserer Agenda“, erklärt Heiko Oßwald, LWB-Aufsichtsrat und Finanzpolitiker der Fraktion. „Vor allem der Verkauf von Immobilien zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung, waren uns in Anbetracht der Herausforderungen, vor denen die Stadt aufgrund ihres dynamischen Wachstums steht, ein Dorn im Auge. Schließlich hat die Stadt damit Chancen verspielt, notwendige Infrastrukturprojekte realisieren zu können.“

Christopher_Zenker2SPD-Sozialpolitiker Christopher Zenker ergänzt: „Insbesondere die soziale Infrastruktur bildet dabei einen Schwerpunkt, denn mit dem Wachstum der Stadt durch Zuzug und weiterhin steigende Geburtenzahlen erhöht sich schlicht und einfach der Bedarf an Kindertagesstätten und Schulen. Auch das Thema Flüchtlingsunterbringung stellt die Stadt vor große Herausforderungen. Schon 2012haben wir  einen Fachplan für soziale Infrastruktur, Flächenentwicklung und -vorhaltung gefordert,  damit die Stadt über ihre eigenen aber auch über die Grundstücke kommunaler Unternehmen endlich einen Überblick bekommt und weiß, was sie hat und wie sie es wofür nutzen kann. Wir hoffen, dass dieser Beschluss nun endlich umgesetzt wird.“

Ergänzt wurde der Antrag dann durch zwei Initiativen der Fraktion zum Haushalt 2013, die zum einen bilanziellen Ausgleich zwischen Verkauf und Zukauf von Flächen und zum anderen den strategischen Flächenerwerb für soziale Infrastruktur zum Ziel hatten.

„Die Übertragung von Wohnimmobilien an die LWB, die kommunalen Unternehmen wie der Saatzucht Plaußig gehören oder durch Eingemeindungen an das Liegenschaftsamt gefallen sind,  geht auf die Initiative der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2013 zurück. Es ist gut, dass die Verwaltung endlich – zwar mit knapp zweijähriger Verspätung – damit beginnen möchte, Wege zu suchen, wie diese Wohnimmobilien bei der LWB gebündelt werden können, um tatsächlich stadtweit kommunalen Wohnraum effizient verwalten und anbieten zu können“, so Oßwald abschließend.

Beschlussvorschlag:


1. Der Oberbürgermeister prüft, ob und wie Wohnimmobilien kommunaler Unternehmen und solche, die unter anderem aufgrund von Eingemeindungen unter die Verwaltung des Liegenschaftsamtes gefallen sind, an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) übertragen werden können.

2. Ergibt die Prüfung, dass diese Übertragung möglich und sinnvoll ist, wird bis Ende des 1. Quartals 2014 ein Konzept erarbeitet, das aufzeigt, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung solcher Wohnimmobilien an die LWB erfolgen kann.

Begründung:


Um Abstimmungsdefiziten, Effizienzverlusten und Steuerungsnachteilen entgegenwirken zu kommen, soll geprüft werden, ob und wie die Übertragung der nicht unerheblichen Wohnungsbestände von Liegenschaftsamt und anderen kleineren kommunalen Firmen an die LWB erfolgen kann.
Die Stadt Leipzig ist unter anderem durch Eingemeindungen zu Immobilienbesitz gekommen, der momentan durch das Liegenschaftsamt verwaltet bzw. veräußert wird. Um zu verhindern, dass Immobilien veräußert werden, die ins Portfolio der LWB passen und die Versorgung mit preiswerten Wohnraum im gesamten Stadtgebiet begünstigen würden, soll geprüft werden, ob und wie eine Übertragung dieser Immobilien an die LWB sinnvoll und zielführend gestaltet werden kann. Zudem haben auch verschiedene kommunale Unternehmen Wohnimmobilien in ihrem Besitz, deren Übertragung an die LWB sinnvoll sein kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird ein Konzept erarbeitet, das darstellt, unter welchen Bedingungen die Überführung von städtischen Wohnimmobilien in das Eigentum der LWB erfolgen kann.