Gelebte Inklusion für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen
Menschen mit Gehbeeinträchtigungen sollen durch ein erweitertes Anrecht auf Parkausweise mehr Erleichterungen im öffentlichen Raum erfahren.
„Menschen mit Gehbeeinträchtigung müssen von einem erweiterten Anrecht auf Parkausweise profitieren, wenn ihre Behinderung nicht in dem Krankheitskatalog der bisherigen Regelung für Parkausweise aufgenommen ist“, fordert die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Pia Heine.
Bisher können nur Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen über den blauen, orangenen oder gelben Parkausweis verschiedene Parkflächen nutzen. Diese Parkflächen sollten in Gehentfernung von 100 Metern zum Zielpunkt liegen. Die Grauzone, wenn Menschen z. B. nur vorübergehend gehbeeinträchtigt sind oder eine amtlich noch nicht anerkannte Mobilitätseinschränkung haben, wurde in verschiedenen Bundesländern durch einen erweiterten kommunalen Parkausweis bereits geregelt. Rein rechtlich liegt die Einführung eines solchen erweiterten Parkausweises also beim Freistaat Sachsen.

„Sehr gern folgen wir deshalb dem Vorschlag der Verwaltung, der Oberbürgermeister solle sich beim Freistaat für eine landesweite Änderung des kommunalen Parkrechts einsetzen. Gelebte Inklusion heißt, dass auch Menschen, die vorübergehend beeinträchtigt sind, Unterstützung erfahren.“
„Uns ist es wichtig, dass der erweiterte kommunale Parkausweis rasch eingeführt wird. Deshalb soll der Stadtrat bis zum März 2026 über den Verhandlungsstand informiert werden. Auch werden wir über die landespolitischen Sprecher/ -innen das Thema im Landtag platzieren. Wir hoffen auf eine Umsetzung unseres Antrags im Verlauf des kommenden Jahres“, so Pia Heine abschließend.
Die SPD-Fraktion hat den Verwaltungsstandpunkt übernommen, welcher in der Folge einstimmig beschlossen wurde.