Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker

bis 2024 sollen, wie in unserem aktuellen Sportprogramm vorgesehen, zwei neue Schwimmhallen entstehen. Für die eine haben wir den Standort Otto-Runki-Platz bereits festgelegt und es hätte dieses Jahr losgehen soll, wenn die notwendigen Fördermittel des Freistaats gekommen wären. Es ist ärgerlich, dass die Mittel dieses Jahr nicht kommen, wir hoffen nun, dass es zumindest nächstes Jahre losgehen kann, schließlich benötigen wir dringend Wasserflächen für Schul- und Vereinssport, sowie das öffentliches Baden.

Neben dem Leipziger Osten gehört ist insbesondere der Leipziger Süden zu den mit Schwimmflächen unterversorgten Gebieten. Eine neue Schwimmhalle für den Leipziger Süden wurde daher nicht nur im Sportprogramm 2024, sondern auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verankert. Konkret haben wir mit dem INSEK sogar ein Zielgebiet beschlossen. Laut INSEK soll die Schwimmhalle im Stadtteil Lößnig entstehen.

Auf diese Beschlusslage wollen wir aufsatteln und dabei wertvolle Synergien nutzen: Die Stadtwerke Leipzig bauen an der Bornaischen Straße in Lößnig ein neues Gas-Heizkraftwerk und in dem Zusammenhang bietet es sich an, dort auch eine Schwimmhalle zu errichten, da Kraftwerke, anders als in der Vergangenheit nicht mehr so viel Platz fressen. Die Vorstellung des Kraftwerkprojektes in einer Bürgerversammlung hat deutlich gezeigt, dass ausreichend Platz vorhanden ist. Es sollte doch möglich sein, dort ein Schwimmbad zu bauen, wenn es in Dänemark beispielsweise möglich ist, eine Sommerskibahn auf einer Müllverbrennungsanlage zu errichten.

Wir würden damit Synergien heben und die Akzeptanz des Kraftwerkes an dem Standtort erhöhen. Synergien insbesondere deshalb, weil die niedertemperaturige Abwärme des Kraftwerks, nicht ins Fernwärmenetz eingespeist und deshalb nur an die Umwelt abgegeben werden kann, zum Beheizen des Schwimmbades genutzt werden kann. Dies erhöht den Wirkungsgrad des Kraftwerkes, macht es klimafreundlicher und wirtschaftlicher.

Darüber wäre auch die Lage gut. Gute Anbindung an den ÖPNV und SPNV und im Umfeld gibt es mehrere Schulen.

Wir begrüßen den Verwaltungsstandpunkt und stellen diesen heute zur Abstimmung, da wir selbstverständlich wollen, dass der Bau des Kraftwerkes unvermindert weitergehen kann und wir aber dennoch dem Verwaltungsstandpunkt entnehmen, dass auch die Stadtverwaltung sowie die Stadtwerke Leipzig diesen Standort favorisieren. Den Änderungsantrag der CDU-Fraktion bitten wir, abzulehnen. Nicht, weil wir den Standort für völlig ungeeignet halten, sondern weil wir der Auffassung sind, dass der Standort in der Bornaischen Straße besser geeignet ist, sowohl wirtschaftlich, ökologisch als auch sozial-räumlich. Hinzu kommt, dass der von der CDU zusätzlich vorgeschlagene Standort räumlich relativ dicht an der Schwimmhalle in der Tarostraße liegt. Dennoch, sollte ein Schwimmhallenbau in der Bornaischen Straße nicht möglich sein, muss auch die Arno-Nitzsche-Straße als Standort geprüft werden, jetzt sollte man sich aber erst einmal fokussieren, denn jede Prüfung kostet Zeit und Geld.

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat mit großem Interesse die Detailuntersuchung zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Auftrag der Stadt Leipzig vernommen.

„Auf kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Windu oder 9flats werden viele Wohnungen in Leipzig für Touristen als Feriendomizil angeboten. Darunter sind häufig auch Wohnungen zu finden, die eigens dafür angemietet wurden, um sie als Ferienwohnungen an Touristen unterzuvermieten“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Das hat natürlich Auswirkungen auf dem Mietmarkt, denn ihm wird so dauerhaft Wohnraum entzogen. Bei einer Leerstandquote von unter zwei Prozent ist das nicht hinnehmbar“, erklärt Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Christopher Zenker

Die SPD-Fraktion hatte deshalb im Jahr 2018 einen Antrag eingebracht, in dem die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern. Ein Punkt dabei war auch eine Studie, durch die ermittelt werden sollte, wie die Lage tatsächlich ist. Die Ergebnisse dieser Studie hat die Stadt Leipzig nun veröffentlicht.

„Die Zahlen bestätigen unsere Annahmen. Allein für den Marktführer Airbnb geht die Studie von inzwischen etwa 2000 Wohnungen, die als komplette Wohnung vermietet werden. Zudem geht die Studie davon aus, dass jährlich 200 bis 300 Wohnungen dazu kommen. Besonders drastisch ist die Situation im Zentrum und zentrumsnahen Gebieten, wo bis zu 14 Prozent der Wohnungen zweckentfremdet werden. Die Entwicklung offenbart den Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Millionen ausgeben müssen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auf der anderen Seite Mietwohnungen vom Markt gewonnen werden, um sie als Ferienwohnungen zu vermieten.“, so Zenker weiter.

Die Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum bildet eine wichtige Grundlage zur Umsetzung des auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept verankerten Zieles „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Bezahlbares Wohnen“. Die Untersuchung liefert den Beleg, dass es zur mittel- bis langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums für die Gesamtstadt kommunale Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Wohnraumzweckentfremdung braucht. Dieser Nachweis ist erforderlich, um – wie vom Sächsischen Staatsministerium des Innern gefordert – den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung durch den Freistaat Sachsen für ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Leipzig zu begründen.

„Die Stadt kann ein Zweckentfremdungsverbot leider nicht alleine einführen, sie ist hierbei auf Schützenhilfe der Staatsregierung angewiesen. Der Ball liegt nunmehr in Dresden. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde auf Landesebene vereinbart, den Kommunen zu ermöglichen, bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen neben der Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen auch Zweckentfremdungs- und Umnutzungsverbote. Wir setzen darauf, dass eine entsprechende landesrechtliche Regelung zeitnah gefunden wird, damit die Kommunen, die davon Gebrauch machen möchten, ein Zweckentfremdungsverbot umsetzen können“, so Zenker abschließend.

Die Corona-Krise hat deutliche Auswirkungen auf die meisten Bereiche des Lebens, sei es für das wirtschaftliche Leben als auch für den privaten Bereich. Bund, Land und Kommunen haben viele Hilfs- und Förderprogramme aufgelegt, um die Auswirkungen der Pandemie abfedern zu können.

Christopher Zenker

„Diese Programme sind notwendig und sind auch gut angelegtes Geld, denn es geht darum, die Menschen in dieser Situation über eine Durststrecke zu bringen“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Wir stehen allerdings auch vor einer finanziell extrem schwierigen Situation. Den höheren Ausgaben zur Abfederung der Pandemiefolgen stehen geringere Einnahmen, beispielsweise aus Steuern, gegenüber. Was wir als Reaktion auf diese Situation jedoch nicht wollen, sind planlose Kürzungen, um gewachsene Strukturen nicht zusätzlich zu beschädigen. Hier bedarf es intensiver Prüfungen.“

Die Prognosen der Stadtverwaltung gehen davon aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen in den nächsten Jahren um bis zu 50 Prozent zurückgehen werden.

„Leipzig hat sich in den vergangenen Jahren wirtschaftlich gut entwickelt. Die steigenden Einnahmen und auch die Arbeitslosenzahlen, die vor Beginn der Pandemie deutlich gesunken waren, haben da eine deutliche Sprache gesprochen. Diese an sich gute Ausgangslage hat sich seit Mitte März nun deutlich verschlechtert. Wir gehen aktuell wegen hoher Sonderaufwendungen, die für das Abdämpfen der Pandemiefolgen notwendig wurden, von einem Haushaltsdefizit von 91 Millionen Euro aus. Und das sogar trotz zugesagter Unterstützungen des Freistaats mit einem Volumen von rund 100 Millionen Euro“, erläutert SPD-Stadtrat Christian Schulze, der seine Fraktion seit nunmehr 30 Jahren im Finanzausschuss vertritt. „Die Stadtverwaltung und Stadtrat haben sich darauf verständigt, insbesondere im Investitionsbereich keinerlei Beschränkungen zu veranlassen, um damit wichtige Impulse für die Wirtschaft zu geben. Wir müssen uns allerdings damit befassen, die kommunalen Aufgaben neu zu priorisieren, denn die finanzielle Lage der Stadt wird zumindest die nächsten zwei bis drei Jahre schwierig bleiben.“

Christian Schulze

Für die Leipziger SPD-Fraktion ist klar, dass die Kommunen ihre aktuelle Lage nicht selbst bewältigen können. Hier bedarf es verschiedener Hilfsmaßnahmen, die in einander greifen müssen. „Neben Rettungsschirmen, zum Beispiel für die Kommunen selbst und auch den ÖPNV, die es ermöglichen, dass Aufgaben weiter erfüllt werden können, benötigen wir ein Konjunktur- und Modernisierungsprogramm. Dadurch sollen zusätzliche Investitionen beispielsweise in Schulen, Kitas, moderne Verkehrsinfrastruktur, Umweltschutz oder in schnelle Netze möglich werden, wodurch einerseits die Wirtschaft wieder Fahrt aufnehmen soll und gleichzeitig auch die Kommunen und das gesamte Land einen Modernisierungsschub erfahren. Die kommunale Verwaltung ist aufgefordert jetzt vorbereitende Planungen auf den Weg zu bringen, damit, wenn ein Konjunkturpaket von Bund oder Land kommt, sofort mit der Umsetzung begonnen werden kann“, so Zenker abschließend.

Die Leipziger SPD-Fraktion fordert Bund und Land auf, die bestehenden Corona-Hilfsprogramme weiterzuentwickeln, um dabei auch besondere Bedürfnisse einzelner Branchen im Blick zu behalten, bei denen eine Lockerung der Restriktionen so schnell nicht zu erwarten ist.

Christopher Zenker

„Bund und Länder haben sich auf schrittweise Lockerungen geeinigt, um das öffentliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wieder ein Stückchen näher an die Normalität heranzurücken. Allerdings ist bereits jetzt klar, dass einigen Branchen noch eine längere Durststrecke bevorstehen wird“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker. „Das betrifft beispielsweise Gastronomen aber vor allem auch Unternehmen der Kultur- und Veranstaltungsbranche, denn für sie ist nach Verlautbarungen von Bund und Ländern vermutlich erst im Herbst mit Lockerungen zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Hauptsaison aber schon gelaufen und kann nicht nachgeholt werden.“

Bund und Länder haben vielfaltige Programme aufgelegt, sei es mit direkten Unterstützungen oder durch verschiedene Darlehensformen, allerdings sind die meisten dafür ausgelegt, kürzere Zeiträume zu überbrücken, in denen es wegen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Engpässen kommt.

Heiko Bär

„Hier sollte nachgesteuert werden“, erklärt auch Heiko Bär, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion und erläutert: „Wenn bereits jetzt absehbar ist, dass verschiedene Wirtschaftszweige erst auf längere Sicht wieder anlaufen können, um die Infektionsgefahren für die Gesellschaft insgesamt zu verringern, sollte frühzeitig überlegt werden, wie diesen Branchen über die bestehenden Hilfsprogramme entgegengekommen werden kann. Dabei kann es beispielsweise um Zuschüsse in mehreren Tranchen gehen, die womöglich bis in den Herbst hinein gestaffelt werden müssen, um das Überleben der Unternehmen zu sichern, um großzügigere Stundungsvereinbarungen mit den Finanzämtern oder um langfristige Regelungen zu Steuervorauszahlungen bzw. gar deren Abschaffung für kleine Unternehmen.“

Christopher Zenker ergänzt abschließend: „Es muss auch darüber nachgedacht werden, ob die Programme in den Branchen mit nahezu Totalausfall bis in den Herbst hinein erweitert werden, für Soloselbstständige wie für Unternehmen mit Mitarbeitern. So können gemeinnützige Vereine mit Veranstaltungsbetrieb aktuell keine Darlehen beantragen und Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern bekommen keine direkten Zuschüsse. Hier muss nachjustiert werden, denn ein halbes Jahr gänzlich ohne Einnahmen stehen auch solide Unternehmen und Vereine nicht durch. “

Die Leipziger SPD-Fraktion sieht schon jetzt die Notwendigkeit, Lösungen für Unternehmen zu finden, bei denen die krisenbedingten Folgewirkungen länger anhalten.

Die Hilfsprogramme, die Bund und Land aufgelegt haben, helfen vor allem Kleinunternehmen, die unter der Krise besonders intensiv leiden, weil bei ihnen oft kein finanzielles Polster vorhanden ist. Allerdings gibt es auch Soloselbständige, die hierbei durchs Raster fallen. Wir fordern deshalb vom Bund und vom Freistaat Sachsen ein Schließen dieser Regelungslücke, analog den Initiativen anderer Bundesländer.

Christopher Zenker

„Insbesondere trifft das Freiberufler, Teile der Kreativwirtschaft und freischaffende Künstler, die als Soloselbständige keine Betriebsstätte, also kein Büro oder keine Werkstatt, angemietet haben und oft keine Leasingraten zahlen müssen, da sie von zu Hause aus arbeiten. Dadurch können sie keine Betriebsausgaben bei der Beantragung von Unterstützungen vorweisen“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der auf diese Problematik von Betroffenen aufmerksam gemacht wurde und ergänzt: „Die Einnahmen, die Künstler u.a. über Honorare erzielen, fließen in der Regel direkt in den Lebensunterhalt und durch niedrige Honorare ist es für die meisten Künstler ohnehin schwierig, finanzielle Reserven für schwierige Zeiten anzulegen. Es geht also nicht um Betriebskosten, die momentan nicht bedient werden können, sondern schlicht und einfach um die wirtschaftliche Existenz.“

Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der Leipziger SPD-Fraktion Heiko Bär sieht hier deutlichen Bedarf zum Nachsteuern und erklärt:

„In anderen Bundesländern, wie beispielsweise in NRW gibt es entsprechende Regelungen, die eine Soforthilfe auch dann ermöglichen, wenn die Selbständigen ihren eigenen Lebensunterhalt und damit im Grunde ihr eigenes Gehalt durch das Wegbrechen von Aufträgen nicht mehr erwirtschaften können. Das ist aus meiner Sicht eine sehr sinnvolle Regelung und sollte auch in Sachsen aufgenommen werden.“

Die Leipziger SPD-Stadtratsfraktion hat sich vor diesem Hintergrund bereits an die eigenen Abgeordneten des Bundes- und des Landtags gewandt, um hier zügig eine Verbesserung zu erreichen.

Zenker abschließend: „Ein kommunaler Soforthilfetopf kann nur das letzte Mittel sein, wenn Bund oder Land ihre Programme nicht nachbessern, denn wir benötigen keinen sächsischen oder bundesdeutschen Flickenteppich, sondern einheitliche Regelungen für alle Betroffenen, unabhängig vom Wohnort. Wie sehr gerade Kunst und Kultur fehlen bzw. wie sehr wir sie benötigen, merken wir besonders in einer Zeit, wo wir sie gar nicht oder eben nur eingeschränkt nutzen können.“

+++UPDATE+++

Der Freistaat Sachsen hat am 2. April 2020 neue Regelungen für Soloselbständige bekannt gegeben, dass auch diejenigen, die keinerlei Betriebskosten vorweisen können, weil sie keine Werkstätten und Büros angemietet haben oder Leasingverträge bedienen müssen, ebenfalls Unterstützung erhalten können. Diese Unterstützungen sehen so aus, dass sie ein zinsloses Soforthilfe-Darlehen in Anspruch nehmen können. Insbesondere Einzelunternehmer, wie Kreative, können damit jetzt ihr ausbleibendes Unternehmergehalt finanzieren. Dieses ergibt sich aus dem Vorjahresgehalt, vier Zwölftel davon müssen angegeben werden, welche die 5.000 Euro-Grenze überschreiten müssen. Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren zinslos und muss drei Jahre lang nicht zurückgezahlt werden. Die bankübliche Bonitätsprüfung entfällt. Anträge können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (www.sab.sachsen.de) gestellt werden.

Im Gegensatz zum Soforthilfe-Darlehen des Freistaates deckt der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes den Unternehmerlohn nicht. Dafür hat der Bund im Rahmen seines Sozialpaketes eine vorübergehende Neuausrichtung der Grundsicherung beschlossen. Wer kein zinsfreies Darlehen aufnehmen möchte, kann auch die Grundsicherung beantragen, ohne dass Vermögen und Wohnungsgröße geprüft werden. Ausgaben für Miete und Heizung werden in den ersten sechs Monaten in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dazu online umfassende Informationen bereit (https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/).

Die CDU-Fraktion hat einen Antrag ins Ratsverfahren gegeben, der einen Beschluss aus dem Novem-ber 2019 partiell aushebeln soll, indem eine Vorfestlegung zur Ausweisung der Kochstraße als Fahr-radstraße vorgeschlagen wird.

„Selbstverständlich kann die CDU-Fraktion einen Antrag stellen, der eine Umwandlung der Kochstra-ße in eine Fahrradstraße fordert. Allerdings wundert mich das Timing dieses Antrags. Im November letzten Jahres hat der Stadtrat die Verwaltung, auch auf Initiative der SPD-Fraktion hin, damit beauf-tragt, mehrere Straßen für eine Umwandlung in eine Fahrradstraße zu prüfen, darunter neben der Bernhard-Göring-Straße auch die Kochstraße. Das Prüfergebnis soll spätestens Ende Juni dieses Jah-res vorliegen. Die CDU-Fraktion hatte dieses Vorgehen seinerzeit sogar begrüßt, somit macht es wenig Sinn, jetzt in die beschlossene und laufende Prüfung mit einem gesonderten Antrag einzugrei-fen“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungs- und verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Anja Feichtinger

„Wir sind froh, dass die CDU endlich auch den Radverkehr entdeckt, selbst wenn sie erst vor knapp drei Monaten einen Teil eines unserer Anträge abgelehnt hat, der eine Stärkung der Radinfrastruktur auf Nebenstraßen, wie der Kochstraße, vorgesehen hat. Es gibt gute Gründe für die Kochstraße, aber auch ebenso gute Gründe für andere Strecken parallel zur Karl-Liebknecht-Straße. Deshalb war es uns wichtig, die im Jahr 2012 im Radverkehrsentwicklungsplan festgeschriebenen 26 Straßen im Stadtgebiet auf ihre Tauglichkeit als Fahrradstraße zu überprüfen und, wenn sinnvoll, auch entsprechend auszuweisen und umzubauen. Diese Prüfungen stehen seit 2012 allerdings noch aus, sollen aber in den nächsten Monaten endlich abgeschlossen sein. Anschließend macht es Sinn, dass der Stadtrat eine Entscheidung trifft und entsprechende Mittel für den Umbau bereitstellt. Wir freuen uns auf vielleicht auch gemeinsame Anträge mit der CDU zur Stärkung des Radverkehrs im anstehen-den Doppelhaushalt. Denn ohne Geld werden wir die Maßnahmen in jedem Fall nicht umsetzen können“, ergänzt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der den Wahlkreis Süd im Stadtrat vertritt.

Christopher Zenker

Christopher Zenker

Der Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) des Sächsischen Landtages hat heute erneut über Geld aus dem Zukunftssicherungsfonds für dringend notwendige Investitionen entschieden. Dazu erklären die Leipziger Landtagsabgeordneten Holger Mann und Dirk Panter:

“Auf seiner heutigen Sitzung hat der HFA Mittel aus dem sogenannten ‘Bildungsinfrastrukturprogramm’ in Höhe von 11,7 Mio. Euro für den Bau von sieben Kitas in Leipzig bewilligt. Außerdem wurden 3,1 Mio. Euro, die bereits letztes Jahr bewilligt wurden, für drei weitere Kitas freigegeben.

Damit entstehen in Leipzig 405 neue Krippenplätze und 1106 neue Kindergartenplätze. Diese Kapazitätserweiterung stellt damit neben der berufsbegleitenden Erzieherausbildung in Leipzig und den ‘Leipzig-Kitas’ einen weiteren wichtigen Schritt für die Versorgungssicherheit in der Stadt dar.”

„Ich freue mich, dass durch das Förderprogramm des Freistaats 10 neue Kitas in Leipzig ermöglicht werden. In den letzten fünf Jahren haben wir in Leipzig bereits rund 9.000 Kitaplätze neu geschaffen. Damit ist möglich, dass wir in den nächsten Monaten die Nachfrage nach Betreuungsplätzen zunächst decken können“, erklärt der Leipziger SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt:

„Wir dürfen aber jetzt nicht nachlassen, um nicht irgendwann wieder in die Situation zu kommen, dem Bedarf hinterherzulaufen. Deshalb ist dieses Förderprogramm wichtig für Leipzig. Parallel dazu müssen wir aber auch gemeinsam mit dem Freistaat die Herausforderungen des Fachkräftemangels bei Erzieherinnen und Erziehern meistern, denn andernfalls könnten bald viele Kitaplätze wegen fehlender Mitarbeiter nicht besetzt werden.“

Folgende Kita-Neubauprojekte werden gefördert:
Gerichtsweg/Reichpietschstraße (Reudnitz-Thonberg)
Liliensteinstraße 1b (Lausen-Grünau)
Holbeinstraße 58 (Schleußig)
Arthur-Nagel-Straße (Großzschocher)
Linnéstraße (Zentrum-Südost)
Prießnitzstraße/Rietschelstraße (Leutzsch)
Holsteinstraße 46 (Reudnitz-Thonberg)
Trufanowstraße (Zentrum-Nord)
Meusdorfer Straße/Hammerstraße (Connewitz)
Windscheidstraße 45 (Connewitz)

Hintergrund:

In den Haushaltsverhandlungen Ende 2018 setzte sich die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag für das „Bildungsinfrastrukturprogramm“ ein. Aus diesem Programm erhalten die kreisfreien Städte und Landkreise zusätzliche Mittel zum Neubau von Kita- und Schulgebäuden. Gleichzeitig wurde der Eigenanteil der Kommunen von 60 % auf 40 % gesenkt.