Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Antrags wird wie folgt ergänzt:
 

BP 1: Der SBB Nordwest wird zusätzlich am Runden Tisch beteiligt, da Konzerte im Haus Auensee – genauso wie Veranstaltungen im Stadion und in der Arena – regelmäßig überregionalen Besucherverkehr anziehen.

Neuer BP 7: Über die Zwischenstände und Ergebnisse des Runden Tisches wird regelmäßig im FA UKO informiert.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
 

BP 1: Der SBB Nordwest wird zusätzlich am Runden Tisch beteiligt, da Konzerte im Haus Auensee – genauso wie Veranstaltungen im Stadion und in der Arena – regelmäßig überregionalen Besucherverkehr anziehen.
 

Neuer BP 7: Über die Zwischenstände und Ergebnisse des Runden Tisches wird regelmäßig im FA UKO informiert.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktionen von Die Linke.

Beschlussvorschlag:

Die tarifliche Bindung der sechs Träger der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig ist in den Versorgungsverträgen zwingend zu verankern.  Hierzu wird der Passus im § 7 (3) Absatz 3 des aktuellen Vertragsentwurfs lt. Vorlage wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

Die unter diesem Vertrag vereinbarten Finanzierung der Personalstellen lt. § 3 errechnet sich entsprechend dem beim Träger geltenden Tarif.  Tariferhöhungen sind mit Inkrafttreten zu kalkulieren. Hinweis zu Kalkulation: Das Inkrafttreten eines neu geschlossenen Tarifvertrags (Lohn- und Gehaltstarifvertrag / Entgelt-Tarifvertrag, Rahmentarifvertrag, gesetzl. Mindestlohn, Firmentarifvertrag o. a.) sowie die Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen ist vom Träger unter Vorlage der entsprechenden Nachweise der Stadt unverzüglich anzuzeigen.  Die Stadt bestätigt die Übernahme der erhöhten Personalkosten innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Nachweises und weist zusätzlich den Differenzbetrag zur darauffolgenden Quartalszahlung ff. mit an.“

Begründung:

Tarifverträge bis zur Höhe des TVÖD sind nach ständiger Rechtsprechung wirtschaftlich und sparsam. Nebst dem Deckel des TVÖD ist vor diesem Hintergrund die Anerkennung aller beim Träger geltenden Tarife im Vertrag zu verankern. 

Die Versortungsverträge mit den sechs Trägern lt. Vorlage geben einen Umfang an personeller Ausstattung für die Leistungserbringung vor. Diese Personalstellen sind für die Leistungserbringung zwingend erforderlich. Es hat in den zurückliegenden Jahren bereits Abbau in der personellen Untersetzung der Angebote gegeben, was wiederum zu Leistungskürzung geführt hat. Eine weitere Leistungskürzung bei Angeboten für eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe ist unbedingt zu vermeiden. Folglich muss die tarifliche Bindung der Träger die Grundlage der Finanzierung bilden.

Dies bisher angewandte Vorgehensweise (zzgl. 2 % zu den bisherigen Personalkosten) berücksichtigt nicht die Tarife der Träger. Sie beruht auf von der Stadtverwaltung festgelegten Kostenpunkten. Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssen die Stellen voll finanziert werden. Die Eigenanteile der Träger decken Teile der Sachkosten. 

Wir beantragen diese Anpassung, damit die Leistungsangebote der in der Vorlage genannten sechs freien Träger der gemeindepsychiatrischen Zentren und die bisher schon anerkannten Personalstellen (Versorgungsumfang) sichergestellt sind.

Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag:

Die tarifliche Bindung der sechs Träger der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig ist in den Versorgungsverträgen zwingend zu verankern.  Hierzu wird der Passus im § 7 (3) Absatz 3 des aktuellen Vertragsentwurfs lt. Vorlage wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

Die unter diesem Vertrag vereinbarten Finanzierung der Personalstellen lt. § 3 errechnet sich entsprechend dem beim Träger geltenden Tarif.  Tariferhöhungen sind mit Inkrafttreten zu kalkulieren. Hinweis zu Kalkulation: Das Inkrafttreten eines neu geschlossenen Tarifvertrags (Lohn- und Gehaltstarifvertrag / Entgelt-Tarifvertrag, Rahmentarifvertrag, gesetzl. Mindestlohn, Firmentarifvertrag o. a.) sowie die Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen ist vom Träger unter Vorlage der entsprechenden Nachweise der Stadt unverzüglich anzuzeigen.  Die Stadt bestätigt die Übernahme der erhöhten Personalkosten innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Nachweises und weist zusätzlich den Differenzbetrag zur darauffolgenden Quartalszahlung ff. mit an.“

Begründung:

Tarifverträge bis zur Höhe des TVÖD sind nach ständiger Rechtsprechung wirtschaftlich und sparsam. Nebst dem Deckel des TVÖD ist vor diesem Hintergrund die Anerkennung aller beim Träger geltenden Tarife im Vertrag zu verankern. 

Die Versortungsverträge mit den sechs Trägern lt. Vorlage geben einen Umfang an personeller Ausstattung für die Leistungserbringung vor. Diese Personalstellen sind für die Leistungserbringung zwingend erforderlich. Es hat in den zurückliegenden Jahren bereits Abbau in der personellen Untersetzung der Angebote gegeben, was wiederum zu Leistungskürzung geführt hat. Eine weitere Leistungskürzung bei Angeboten für eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe ist unbedingt zu vermeiden. Folglich muss die tarifliche Bindung der Träger die Grundlage der Finanzierung bilden.

Dies bisher angewandte Vorgehensweise (zzgl. 2 % zu den bisherigen Personalkosten) berücksichtigt nicht die Tarife der Träger. Sie beruht auf von der Stadtverwaltung festgelegten Kostenpunkten. Um Leistungskürzungen zu vermeiden, müssen die Stellen voll finanziert werden. Die Eigenanteile der Träger decken Teile der Sachkosten. 

Wir beantragen diese Anpassung, damit die Leistungsangebote der in der Vorlage genannten sechs freien Träger der gemeindepsychiatrischen Zentren und die bisher schon anerkannten Personalstellen (Versorgungsumfang) sichergestellt sind.

gemeinsame Anträge mit anderen Fraktionen

Änderungsantrag 1 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)

Beschlussvorschlag:

§ 3 – Fraktionen

(2) wird wie folgt geändert:

Die Bildung, Veränderung und Auflösung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Vorsitzenden, der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter sowie die Namen der Mitglieder sind der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister schriftlich mitzuteilen.
Der Mitteilung ist eine Mehrfertigung der Fraktionsvereinbarung beizufügen. Sofern die Mitglieder einer Fraktion nicht auf Grundlage desselben Wahlvorschlages in die Ratsversammlung gewählt worden sind und die Fraktionsvereinbarung darüber keine Angaben enthält, ist der Mitteilung zusätzlich eine von allen Mitgliedern des Zusammenschlusses unterzeichnete Erklärung über die gemeinsam angestrebten kommunalpolitischen Ziele beizufügen.

(3) wird wie folgt geändert:

Das Ausscheiden aus einer Fraktion ist durch das scheidende Mitglied oder die Fraktion der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister unverzüglich in Textform bekannt zu geben.

Begründung:

Die Streichung unter (2) begründet sich aus unserer Sicht darin, dass eine Fraktionsvereinbarung ein internes vertrauliches Dokument darstellt, welches auch in der Vergangenheit dem Oberbürgermeister nicht zur Verfügung gestellt werden musste. Eine Erklärung über die gemeinsam angestrebten kommunalpolitischen Ziele soll zwar zum Ziel haben, reine Zählgemeinschaften zu verhindern, jedoch verfehlt eine solche Regelung trotzdem dieses Ziel, da sich keinerlei Kontroll- und Sanktionsmöglichkeit ableiten. Insofern ist eine Streichung konsequent.

Die Ergänzung unter (3) ist notwendig, da das Ausscheiden eines Fraktionsmitgliedes auch oder stattdessen durch die betreffende Fraktion angezeigt werden sollte.

Änderungsantrag 3 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)

Beschlussvorschlag:

§ 42 – Geschäftsgang

(3) Satz wird wie folgt ergänzt:


Die Sitzungen finden in der Regel in kommunalen Liegenschaften im Stadtbezirk statt. Die Sitzungsräume müssen öffentlich und grundsätzlich barrierearm zugänglich seindie erforderliche technische Ausstattung besitzen und ausreichend Platz für Besucher bieten.

Begründung:

Die Stadtbezirksbeiräte brauchen für ihre Sitzungen Räumlichkeiten, welche über Internetzugang, Strom und die Möglichkeit zur Nutzung von Präsentationen verfügen und zumindest barrierarm – im besten Fall sogar barrierefrei – zugänglich sein. Dies zu gewährleisten ist auch erklärtes Ziel der Verwaltung und laufende Anstrengung. Insofern sollte dieses Ziel auch festgeschrieben sein, auch wenn es im Einzelfall noch nicht gänzlich erreicht ist.

Änderungsantrag 4 (mit Grünen)

Beschlussvorschlag:

§ 19 – Änderungsanträge

(2) wird wie folgt geändert:

Änderungsanträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlusstext enthalten und sollen der bzw. dem Vorsitzenden in der Regel eine Woche vor der Sitzung schriftlich vorliegen. Die bzw. der Vorsitzende macht einen Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise. Dazu gibt die Verwaltung bis 2 Tage vor der Ratsversammlung eine angemessene Stellungnahme ab.

Begründung:

Damit zu Änderungsanträgen in der Ratsversammlung eine entsprechende Abwägung in der Entscheidungsfindung vorgenommen werden kann, ist eine Einschätzung der Verwaltung wichtig. Diese soll bis zwei Tage vor der Ratsversammlung vorliegen, um durch die Fraktionen bewertet werden zu können und so unnötige Debatten in der Ratsversammlung zu vermeiden.

Änderungsantrag 5 (mit CDU und Grünen)

Beschlussvorschlag:

§ 24 – Anfragen der Fraktionen

(4) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
 

Anfragen werden in der Regel schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen bis einen Tag vor der Sitzung vor. In der Sitzung erfolgt eine einminütige mündliche Antwort, sofern die Beantwortung nicht bis zum Tag vor der Sitzung schriftlich vorliegt. Wurde eine schriftliche Beantwortung vereinbart, reicht eine Einstellung am Tag der Sitzung.

Begründung:

Diese Vorgehensweise wird seit Monaten geprobt und hat sich bewährt. Da in Einzelfällen die Antwort nicht bis zum Beginn der Sitzung vorgelegen hat, schlagen wir mit einem Tag vor der Sitzung eine klare Frist vor, bis wann die Antwort im Allris öffentlich auffindbar sein muss.

Änderungsantrag 6 (mit CDU, Linken, Grünen und Freibeutern)

Beschlussvorschlag:

§ 11 – Öffentlichkeit der Sitzungen, Schutzwürdige Interessen

(8) wird wie folgt geändert:

Die Sitzungen der Ratsversammlung werden in der Regel in Bild und Ton live im Internet nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen übertragen (Live-Stream) und sind in einem Archiv rechtskonform bis zum Ende der Wahlperiode öffentlich verfügbar. Die Aufzeichnung ist in der Regel bis zur nächsten Sitzung auf der Internetseite der Stadt Leipzig online verfügbar. Hierfür bedarf es der schriftlichen Einwilligung und -teilnehmer. Sitzungsteilnehmerinnen und –teilnehmer können gegenüber der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister einer grundsätzlichen Übertragung ihrer Redebeiträge schriftlich widersprechen oder im Einzelfall zu Beginn eines Redebeitrages mündlich die Unterbrechung der Übertragung für die Dauer ihres Redebeitrages verlangen. In beiden Fällen ist die Bild- und Tonübertragung vorübergehend abzuschalten.

Begründung:

Die Formulierung „nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen“ soll helfen, dass die GO nicht immer wieder den sich wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden muss.

Außerdem wünschen wir, dass die Sitzungen der Ratsversammlung künftig nicht nur als Wortprotokolle dauerhaft zur Verfügung stehen, sondern ebenso die mühevoll erstellten Videoübertragungen. Es erschließt sich uns nicht, warum dieser Service gegenüber interessierten Bürgerinnen und Bürgern auch künftig eingespart werden soll.

Änderungsantrag 7 (mit CDU und Grünen)

Begründung:

§ 30- Niederschrift über die Sitzungen der Ratsversammlung

(6) wird gestrichen.

Personen, die in der Ratsversammlung ständiges Rederecht besitzen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionsgeschäftsstellen haben das Recht, Mitschnitte der Ratsversammlungen der letzten sechs Monate im Büro für Ratsangelegenheiten anzuhören und sich davon entsprechende Notizen zu machen.

Begründung:

Mit dem beantragten öffentlich zugänglichen Archiv (§11 (8)) ist dieser Absatz überflüssig.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird wie folgt ersetzt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2023 in Zusammenarbeit mit der Leipziger Wasserwerken ein Gesamtbetrachtung zu erarbeiten, wie Hitzeinseln in der Stadt vermieden, tropische Nächte verhindert und städtische Bereiche abgekühlt werden können. Der Hitzeplan der Stadt Wien, „Cooles Wien“, soll hierbei als Orientierung dienen.
 

2. Eine Umrüstung bzw. Ergänzung der städtischen Unterflurhydranten zu sogenannten „Trinkhydranten“ nach Wiener Vorbild (Brunnhilde) ist in diesem Zusammenhang genauso zu prüfen wie eine Installation von Trinkbrunnen, Sprüh- bzw. Nebenduschen an öffentlichen Plätzen in der Innenstadt, wie Spielplätzen und Sportanlagen.

Begründung:

Die Einzelmaßnahme „Brunnhilde“ als Aufsatz auf Überflurhydranten ist leider nur eine Maßnahme aus einem, aus unserer Sicht, sehr guten Programm gegen die Überhitzung der Stadt und stadtnahen Parks der Stadt Wien. Man kann und sollte aus diesem Plan mehr prüfen und im Erfolgsfall übernehmen als diesen einen Bestandteil.

Siehe: Cooles Wien – Maßnahmen gegen Hitzeinseln

Beschlussvorschlag:

Paragraph 38, Absatz 1a – Kleingartenbeirat – wird wie folgt (fett gedruckt) ergänzt:

§ 38 Zusammensetzung

(1) Ergänzend zu den Regelungen der Hauptsatzung gilt:

a)1Beim Kleingartenbeirat soll je eine sachkundige Einwohnerin bzw. ein sachkundiger Einwohner dem Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e. V. und dem Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. sowie dem Imkerverein Leipzig e.V. und dem Netzwerk Leipziger Gemeinschaftsgärten angehören. ²Die Verbände haben diesbezüglich ein Vorschlagsrecht.

Begründung:

Der Kleingartenbeirat hat die Funktion, die Stadtverwaltung und die Gremien des Stadtrates bei Fragen zur Entwicklung und Funktion von Kleingartenanlagen zu beraten. Um weitere Aspekte aus der Gesamtthematik Gärten im Beirat behandeln zu können, ist es sinnvoll, den Beirat um jeweils ein Mitglied der beiden genannten Organisationen zu ergänzen.