Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Im Rahmen der Erstellung des Grünflächen- und Grünflächenpflegekatasters werden jene Grünflächen gesondert ausgewiesen, die für eine Waldmehrung in besonderer Weise geeignet sind. Die Stadtverwaltung erstellt auf dieser Basis einen Plan zur Erhöhung der Waldflächen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig.

Begründung:

Eine starre Festlegung auf einen Flächenanteil von 10 Prozent, der für Wald genutzt werden soll, erscheint wünschenswert, ist jedoch nicht in jedem Fall zielführend. Aktuell sind rund 7 Prozent der Fläche der Stadt Leipzig Waldflächen. Eine Aufforstung, die die Waldfläche auf mittlere Sicht um etwa 50 Prozent erhöhen soll, ließe sich deutlich stringenter verfolgen, wenn insbesondere jene Flächen dafür genutzt werden, sie sich aufgrund von Lage und Beschaffenheit für Biotopverbünde geeignet sind. Würden dafür die Daten genutzt werden, die für den Aufbau des Grünflächen- und Grünflächenpflegekatasters erhoben werden, ließe sich deutlich zielgerichteter vorgehen. Dadurch könnten zusammenhängende Waldflächen geschaffen werden, deren ökologischer Nutzen höher zu bewerten ist, als kleinere Wälder, die an verschiedenen Stellen der Stadt gepflanzt werden könnten. 

Beschlussvorschlag:

Unter Punkt 8.1 der “Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zur Vergabe von Leistungen” werden folgende Änderungen bei den Bestimmung zur Zusammensetzung Vergabegremien vorgenommen (kursiv gedruckt):

Vergabegremium „Lieferungen und Dienstleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates.
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Vergabegremium „Bauleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates.
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Vergabegremium „Architekten- und Ingenieurleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates, welche zugleich dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau angehören
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Begründung:

Bislang gehört jeweils ein Mitglied der vier größten Fraktionen den Vergabegremien der Stadt an. Da es jedoch immer wieder vorkommt, dass Diskussionen und Entscheidungen in den Vergabegremien an den Vertretern der Fraktionen, die nicht zu den vier größten Fraktionen gehören, vorbeigehen und dadurch mindestens ein Informationsdefizit, wenn nicht sogar ein Legitimationsdefizit bei demokratischen Entscheidungen der Gremien vorliegt, sollen künftig alle Fraktionen des Stadtrates jeweils ein Mitglied in die Vergabegremien entsenden können.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Freibeuter-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Es wird folgender Beschlusspunkt als Beschlusspunkt 4 ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushalt 2023/24 einen Planungskostenzuschuss für die Sportbäder Leipzig GmbH für die vorgesehene Schwimmhalle Süd einzustellen, damit die Planungen für diesen Schwimmhallenneubau ungemindert fortgesetzt werden können.

Begründung:

Aufgrund der Baukostensteigerung bei der Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz werden auch Mittel eingesetzt, die für die Planung der neuen Schwimmhalle im Leipziger Süden vorgesehen waren. Dadurch ergibt sich entsprechend des Kapitels 2.4 der Vorlage das Fehlen eines Planungsvorlaufs zur Beantragung von Fördermitteln, sodass sich die Realisierung des Vorhabens bis zum Ende der 2020er-Jahre verzögern würde. Da jedoch Schwimmhallenflächen dringend benötigt werden, um u.a. das Schul- und Vereinsschwimmen abdecken zu können, sollen schon jetzt ein entsprechender Planungskostenzuschuss für die Sportbäder Leipzig GmbH im kommenden Doppelhaushalt vorgesehen  werden, um den benötigten Planungsvorlauf zu ermöglichen. Der Planungsvorlauf ist notwendig, damit, für den Fall eines Förderprogramms von Bund oder Land, Planungen vorliegen, auf deren Basis entsprechende Fördermittel beantragt werden können.

Die zu ändernde Vorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt (Änderungen der Neufassung sind fett und kursiv gedruckt):

  1. Die Stadtverwaltung prüft, wie im Bereich der Gleiskurve Gorki-/Ossietzkystraße eine sichere Radverkehrsführung ermöglicht werden kann. Die Absenkung der Bordsteinkanten und ein gemeinsamer Fuß-/Radweg bzw. die Freigabe des Fußweges auch für Radfahrende in diesem Bereich soll dabei insbesondere geprüft werden.
  2. Im Zuge des Einrichtung von Parkflächen an der Gorkistraße, zwischen Kohlenweg und Ossietzkystraße, werden im Bereich der Volksgartenstraße/Bautzner Straße oder im Bereich Löbauer Straße/Volksgartenstraße mindestens eine öffentliche Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge sowie mindestens eine Stellfläche für das Carsharing eingerichtet.

Begründung:

Zu 1. Die der Vorlage zugrundeliegende Entwurfsplanung sieht eine Radverkehrsführung auf der Straße zwischen Kfz- und Straßenbahnverkehr vor, die wahrscheinlich subjektiv wie objektiv als unsicher zu bezeichnen ist. Auch die AG Rad hat die hier fehlenden separaten Radverkehrsanlagen beanstandet.

Zu 2. Bei Straßensanierungen ist es notwendig künftige Anforderungen an die Bereiche zu berücksichtigen. Insbesondere die Ausrüstung mit (Schnell-) Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist bislang noch mangelhaft und sollte insbesondere bei Neubau und Sanierung von Straßenabschnitten in einem ausreichenden Maße realisiert werden. Ferner besteht laut STEP Verkehr das Ziel, das Carsharing zu stärken, um mehr Menschen dazu zu bewegen, möglichst auf ein eigenes Auto zu verzichten. Die Sanierung des Abschnitts der Gorkistraße bietet deshalb die Möglichkeit, in den o.g. Bereichen mindestens eine Stellfläche für Carsharing-Fahrzeuge zu schaffen und diese bestenfalls auch Schnellladeinfrastruktur auszustatten.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung des Investitionsaufwandes für die „dringend notwendige Beckenerneuerung im Sommerbad Schönefeld“ werden für das Jahr 2025 die entsprechenden finanziellen Mittel (aktuell 1,5 Mio. EUR) im PSP-Element 7.0002290.740 „Investitionszuschuss an Sportbäder GmbH“ bestätigt. Die Beschlussfassung stellt einen Vorgriff auf den Haushalt des Jahres 2025 dar und steht daher unter Haushaltsvorbehalt.

Begründung:

Schon jetzt ist der Betrieb des Sommerbades aufgrund des schadhaften Beckens nur mit Unterbrechungen und erheblichen Mehraufwendungen für die laufenden Betriebskosten möglich. Dies schadet u. a. wegen des hohen Wasserverbrauches nicht nur der Umwelt, sondern auch der Gewinn- und Verlustrechnung der Sportbäder GmbH. Um eine dauerhafte Schließung des Sommerbades Schönefeld nach 2025 zu vermeiden, ist der o. s. Investitionszuschuss durch die Stadt Leipzig unabdingbar notwendig und leider auch nicht durch die Sportbäder GmbH, der KWL bzw. der LVV mittelfristig leistbar.

Die zu ändernde Vorlage finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Bei einer rechtzeitigen Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig werden die für die Wilhelm-Busch-Schule vorgesehenen Stellplätze entsprechend reduziert.

Begründung:

Dadurch, dass der Schulneubau im Bereich des Lene-Voigt-Parks erfolgt und somit die Grün- und Freiflächen weiter reduziert werden, soll zumindest die Zahl der Stellplätze reduziert werden, um so viel Freifläche wie möglich zu erhalten. 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass auch in diesem Jahr im Rahmen der EMW ein autofreier Tag stattfindet. Die Umsetzung soll ggf. an einen Verein übertragen werden. Für die EMW inkl. autofreien Tag werden außerplanmäßig die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Im Rahmen von jährlich wiederkehrenden Aktionsveranstaltungen (Europäische Mobilitätswoche, autofreier Tag, „Stadtradeln“) sollen die umwelt- und verkehrspolitischen Akteure in Leipzig besser vernetzt und in der Öffentlichkeit bekannter werden.“ (STEP VöR 2015, S. 25)

Die Stadt zeigt ihren Bürgerinnen und Bürgern hierdurch, dass nachhaltige Mobilität attraktiv ist und praktisch gelebt werden kann. Dies ist eine sinnvolle Kommunikationsmaßnahme zur Umsetzung der politischen Zielsetzung, den Umweltverbund zu fördern,

Der autofreie Tag ist ein Höhepunkt der Aktionswoche und soll auch in diesem Jahr stattfinden.