Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Die Stellungnahme soll einfordern, dass landwirtschaftliche Nutzflächen mit einer Bodenwertzahl > 50 in der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen als Vorranggebiete Landwirtschaft in Kombination mit Agri-PV festgelegt werden und sie somit vor einer reinen Inanspruchnahme durch Photovoltaik-Freiflächenanlangen gesichert sind.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt erweitert:

Der Oberbürgermeister stellt im Rahmen des Erbbaupachtvertrages sicher, 

  1. dass die zu verpachtende Fläche zur Stärkung des Grünzugs und Biotopverbundes zwischen nördlich und südlichem Auwald barrierefrei herangezogen werden kann 
  2. dass der Vorplatz zwischen Pachtfläche und Jahnallee unter Mitwirkung des Pächters entsiegelt und teilweise begrünt wird, um den Grün- und Biotopverbund zwischen historischer Tankstelle “Herr Kauzig” und Elsterflutbett zu stärken
  3. dass im Umfeld des Pachtgeländes zwischen historischer Tankstelle “Herr Kauzig” bis Motodrom über die Straße Arenablick die Barrierefreiheit (keine Einzäunung) gewährleistet wird, um auch diesen Biotopverbund nicht zu gefährden
  4. die Fuß- und Radwegverbindung zwischen Erich-Köhn-Straße und Cottaweg für die Öffentlichkeit erhalten bleibt und in der im B-Plan angelegten Art barrierefrei her- und fertiggestellt wird. 

und findet dafür geeignete Formulierungen im Vertrag. 

Begründung: 

Entlang des Elsterbeckens ist die Auenlandschaft besonders schmal und durch menschliche Nutzung überprägt. Diese Engstelle schränkt den Biotopverbund des Auwaldes stark ein. Die Wanderung und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen ist hier kaum noch möglich. Mit einer veränderten Nutzung des Festplatzes am Cottaweg ab dem Jahr 2032 ergibt sich die einmalige Chance für die Stadt Leipzig, den Auwald als Biotopverbund zu stärken. Die zu verpachtende Fläche bietet am Rand zwischen historischer Tankstelle “Hr. Kauzig” entlang der Capastraße bis zur Erich-Köhn-Straße ideale Voraussetzungen. 

Gemäß Bebauungsplan für das Areal ist die Wegeverbindung zwischen Wohngebiet Lindenau (Erich-Köhn-Straße) und Cottaweg bereits gesichert. Hierauf soll im Vertrag nochmals hingewiesen werden und die barrierefreie Nutzung durch die Öffentlichkeit sichergestellt werden. 

Beschlussvorschlag:

1. Bei der vorliegenden sechsten Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig ab dem Schuljahr 2026/27 muss eine Einzelabstimmung pro Schulbezirk ermöglicht werden (hier: §1 SW1 separat sowie §1 NO1 separat).

2. Das Amt für Schule muss in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung Leipzig (LaSuB) für die neu zu benennenden SW1 und NO1 tragfähige Lösungen finden, um diese Schulbezirke grundlegend neu zu strukturieren. Bei der gemeinsamen Abstimmung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Aufteilung von SW1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
  2. Aufteilung von NO1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
  3. Zumutbare Schulweglänge
  4. Neuordnung der DaZ- Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen
  5. Aufteilung der LRS-Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen

Begründung:

Die in der Vorlage VI-DS-08053-DS-06 neu festzulegenden Schulbezirk SW1 und NO1 sind in ihrer Maximalausdehnung mit vier bis fünf Grundschulen zu groß. Der bis zu 4 km lange Schulweg entspricht nicht den Vorgaben eines zumutbaren Schulweges für Kinder im Grundschulalter („Kurze Wege für kurze Beine.“)

Vor allem neugebaute und sanierte Schulen in den Schulbezirken werden hohe Anmeldezahlen haben, was zum einen zur Überlastung der einzelnen Schulen beim Anmeldeprozess führt. Zudem werden unsanierte Schulen in den Schulbezirken zu einer weiteren Quelle der sozialräumlichen Segregation.

Beschlussvorschlag:

Die Anpassung der Elternbeiträge erfolgt ab 01.06.2025 wie folgt:

  • Krippe (1. Kind, 9-Std.-Vertrag) auf 220,00€ monatlich
  • Kindergarten (1. Kind, 9-Std.-Vertrag) auf 140,00€ monatlich
  • Hort (1. Kind, 6-Std.-Vertrag) auf 85,00€ monatlich.

Begründung:

Die Vorlage VIII-DS-00140 begründet schlüssig, dass eine Anpassung – und damit Erhöhung – der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege der Stadt Leipzig notwendig ist.

Da 2017 die letzte Erhöhung der Elternbeiträge erfolgte, ist die jetzige Anpassung der monatlichen Elternbeiträge enorm: Für ein Krippenkind sind 18€, für ein Kindergartenkind sind 19,88€ und für ein Hortkind sind 10,85€ mehr zu zahlen.

Die finanziellen Belastungen von Eltern mit Kindern und Jugendlichen sind bekanntermaßen hoch. Deshalb sehen wir in der moderaten Anpassung der Elternbeiträge eine Kompromisslösung für Stadt und Eltern.

In der beigefügten Tabelle ist eine Aufschlüsselung der in der Vorlage geforderten Kostenerhöhung im Vergleich zum hier eingereichten Beschlussvorschlag ersichtlich:

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, wie eine App bzw. ein Online-Meldesystem zu den Themen Mietenwucher und Zweckentfremdung von Wohnraum bis zum 30.06.2025 bei der Stadt Leipzig eingerichtet werden kann.

Begründung:

Eine „Mietenwucher-App“ bzw. ein „Mietenwucher-Melder“ ist ein hilfreiches Tool, das Mietern hilft, überhöhte Mieten zu erkennen und zu melden. Wie in vielen Städten steigen auch in Leipzig die Mietpreise stetig, und es ist für Mieter oft schwierig, den Überblick über faire Mietpreise zu behalten. Der „Mietenwucher-Melder“ oder die „Mietenwucher-App“ können Plattformen sein, auf der Mieter über unangemessene Mietpreise informieren können. Der „Mietenwucher-Melder“ bzw. die „Mietenwucher-App“ können somit ein wertvolles Instrument der Stadt Leipzig sein, um Mieter zu unterstützen und gegen unfaire Mietpraktiken vorzugehen. Die bestehende Leipzig-App könnte hierbei als Plattform genutzt werden.

Die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes – welches der Stadtrat im August 2024 beschlossen hat – trägt zur Sicherung der Wohnnutzung im Wohnungsbestand und dem Erhalt bezahlbarer Wohnungen bei. Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum für andere als Wohnzwecke genutzt wird. Tatbestände sind ausschließlich die Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung an Urlaubsgäste und das Leerstehen lassen von Wohnraum. Auch hier ist ein Online-Meldesystem bzw. eine App ein hilfreiches Instrument zur Anzeige bei der Stadt Leipzig. Der bestehende Mängelmelder für Sauberkeit in Leipzig könnte hierbei als Plattformbeispiel dienen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mindestens 100 neue Parkflächen bis zum Wegriss der Garagenhöfe zu schaffen. Die Parkflächen sollen mit einer einfachen Beschaffenheit – geschotterte Fläche mit Beleuchtung – im Umfeld der Katzmannstraße errichtet werden.
  2. Die Verwaltung prüft eine Bewohnerparkregelung, damit diese Parkflächen für die unmittelbaren Anwohner/innen zur Verfügung stehen.
  3. Die Verwaltung führt unter den Garagenbesitzern eine Bedarfsabfrage für kostenpflichtige Parkplätze durch.

Begründung:

Die Stadtverwaltung plant den Abriss eines Garagenhofes in der Katzmannstraße (214 Garagen). Rund 200 Autos würden dann wahrscheinlich zusätzlich auf der Straße stehen und die Parkplatznot in dem dicht besiedelten Wohngebiet weiter verschärfen. Auf dem Grundstück des jetzigen Garagenhofes beabsichtigt die Stadt, bis Mitte 2028 eine sogenannte „Auslagerungsschule“ zu errichten. Diese ist in den nächsten Jahren als Interim für gleich mehrere Schulen notwendig, die dann aufgrund von Bau- und Sanierungsarbeiten ihre eigentlichen Gebäude nicht nutzen können.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich über den Deutschen Städtetag für eine bundesweite Reform des Paragraphen 265a StGB einzusetzen.

Begründung:

Wir denken, dass der veraltete Paragraph §265a StGB aus dem Jahr 1935 endlich gestrichen werden sollte. Unter der Drucksache 20/14257 wurde im Dezember 2024 u.a. dazu ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafrechts in den Bundestag eingebracht.