Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Stadteinwärts verbleibt es bei der gemeinsamen Nutzung von Geh- und Radweg auf der bisherigen Verkehrsführung.
  2. Stadteinwärts verbleibt es bei einer zweispurigen Fahrbahnnutzung für Kfz.
  3. Stadtauswärts wird ein zusätzlicher Radfahrstreifen, entsprechend der derzeitigen Planung, geschaffen.
  4. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Schaffung zusätzlicher Park-and-Ride-Möglichkeiten in Südost entlang der Straßenbahnlinie 15. Das Konzept ist in 2025 vorzulegen.
  5. Die Naunhofer Straße wird als Fahrradstraße entsprechend dem Radverkehrsentwicklungsplan entwickelt. Eine Umwidmung in eine Fahrradstraße erfolgt in 2025.
  6. Weitere Entlastungsmaßnahmen für den Durchgangsverkehr werden umgesetzt. Hierzu zählen u.a. der Kreisverkehr in der Naunhofer Straße sowie eine Veränderung der Einmündung für Radfahrer und Fußgänger der Naunhofer Straße in die Kommandant-Prendel-Allee.
  7. Die Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs in der Augustinerstraße werden dauerhaft errichtet.
  8. Die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfangers werden weiterentwickelt.
  9. Die Ludolf-Colditz-Straße wird vom geplanten Kreisverkehr bis zur Prager Straße für eine beidseitige Verkehrsnutzung durch Kfz umgewandelt.

Begründung:

Auf der Prager Straße kommt es stadteinwärts besonders in den Morgenstunden zu einem hohen Verkehrsaufkommen. Ohne ein ausreichendes P+R-Angebot ist davon auszugehen, dass die Nutzung neben Fußgänger/-innen, Radfahrer/-innen und dem ÖPNV auch weiterhin von vielen PKW und Wirtschaftsverkehr genutzt werden wird.

Stadtauswärts streckt sich die Verkehrsbelastung über deutlich mehr Stunden. Außerdem sind weder Rad- noch Fußweg ausreichend gut vorhanden.

Mit der Öffnung der Ludolf-Colditz-Straße entstehen zusätzliche Verkehrswege, die zu einer Entlastung des Verkehrs auf der Prager Straße beitragen. 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Einspeisung des erzeugten Stroms in das LVB-Netz bzw. für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – Marie-Curie-Schulgymnasium der Stadt Leipzig und OS Wiederitzsch inkl. Sporthallen – möglich ist.

Änderungsantrag 06: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis spätestens zum Ende des 3. Quartals 2027 die neue Entgeltordnung für das Naturkundemuseum dem Stadtrat vorzulegen.

Änderungsantrag 08:Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Inbetriebnahme des neuen Naturkundemuseums im Bowlingtreff den bisherigen Standort des Naturkundemuseums in der Lortzingstraße zu verkaufen.

Begründung: Bekanntermaßen möchte das Naturkundemuseum aus seinem alten Standort nicht nur ausziehen, weil die Räumlichkeiten für die Präsentation des Sammlungsbestandes nicht ausreichend sind, sondern auch, weil das Gebäude äußerst sanierungsbedürftig ist.

Deshalb sollte das Gebäude in der Lortzingstraße verkauft werden, um zwangsläufig entstehende Mehrkosten für die Stadt abzuwenden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:

  1. Die Parkraumsituation in den beiden Wohnkomplexen soll mittels einer „Parkraumkonzeption“ analysiert werden. Für möglicherweise wegfallende Parkflächen sollen in einem transparenten Verfahren quartiersgerechte Lösungen für die Anwohner/innen gefunden werden. Das Ziel ist, dass die Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, auch in Zukunft eine wohnortnahe Abstellmöglichkeit finden.

    2. Das Quartierskonzept wird mit dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Grünau 2030 weiter synchronisiert.

    3. Über die Umsetzungsmaßnahmen wird regelmäßig im FA Stadtentwicklung und Bau, sowie im Stadtbezirksbeirat West, berichtet.

    Begründung:

    Auf Seite 54 des Konzeptes steht: „An den Rändern der beiden WK befinden sich oftmals Flächen für den ruhenden Verkehr. Nicht selten bilden diese Räume Übergangsbereiche zu benachbarten Landschaftsräumen. Für eine bessere Integration dieser Flächen in das Freiflächennetz sollen diese künftig da wo möglich entsiegelt und mit Begrünungselementen versehen werden.“

    Die Pkw-Stellflächen entlang der „Straße am See“ (Zingster, Binzer, Selliner Straße) sollen somit perspektivisch in Grünflächen umgewandelt werden. Angesichts dieses immer wieder emotional aufgeladenen Themas möchten wir darauf hinwirken, dass die Stadt hier lösungsorientiert mit den Anwohnern bzw. mit den angrenzenden Vermietern (Genossenschaften) Lösungen sucht und diese auch transparent kommuniziert.

    Änderungsantrag:

    Beschlussvorschlag

    Die Vorlage wird wie folgt geändert:

    1. Der noch nicht untersetzte Betrag zur Tourismusförderung i. H. v. 2.127.065,18 EUR wird zur Deckung von voraussichtlichen Mehraufwendungen für die UEFA Euro 2024 vorgehalten. Sollte er nicht in vollständiger Höhe benötigt werden, erfolgt eine Übertragung der verbleibenden Restmittel nach 2025.
    1. Die laufenden Nummern 15 und 16 (Robert-Koch-Park Sitzgelegenheiten und Leitsystem) der Anlage werden bestätigt.
    1. Ldf. Nr. 89 (mehrsprachige Audioguides in städt. Museen) wird erneut als Maßnahme im Umfang von 100 TEuro für 2025 für alle städt. Museen geprüft.
    1. Lfd. Nr. 90 (Leih-Rollstühle und tragbare Sitzgelegenheiten in Museen) wird erneut in Höhe von 100 TEuro für 2025 geprüft und die Stadtverwaltung mit der zwischenzeitlichen Umsetzung und Auswertung des Pilotprojektes beauftragt.

    Begründung:

    zu 2.: Die Ergänzung aus dem Text der Erläuterung zur Vorlage wird zum Beschluss erhoben.

    zu 3.: Das Gesamtkonzept liegt inzwischen vor. Der Park wird im Zuge dessen zu einem tagestouristisch interessanten und anziehenden Ort weiterentwickelt.

    zu 4.: Im Rahmen der Vorlage wird ein mehrsprachiger Audioguide im Alten Rathaus (lfd. Nr. 38) realisiert. Das Angebot in den anderen Museen ist dem gegenüber noch offen, wird aber für sinnvoll erachtet.

    zu 5.: Nach dem Pilotprojekt sollen Mittel bereitstehen, um dieses ggf. ausweiten zu können.

    Beschlussvorschlag:

    Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

    BP 1: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zeitnah zu prüfen, ob noch in diesem Jahr auf der südlichen Seite der Karl-Heine-Straße durch entsprechende Abmarkierungen, Parkmöglichkeiten für die Anwohner/innen der Straße geschaffen werden können. 

    Durch das Aufstellen von Pflanz-, Blumenkübeln, Bänken o.ä. soll das Einfahren über den Fußweg in die Parkflächen verhindert und außerdem kurzfristig auch die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes erhöht werden.

    Der OBM wird außerdem beauftragt zu prüfen, ob weitere Teilbereiche der Karl-Heine-Straße (oder die Straße gänzlich) zwischen 8 und 18 Uhr mit Tempo 30 ausgewiesen werden können, um die Verkehrssicherheit – auch bzgl. Ein- und Ausparken – zu gewährleisten. 

    Im Zuge der Planung der weiteren Sanierung und Umgestaltung der Karl-Heine-Straße sollen auch im Bereich zwischen Kolbestraße und Erich-Zeigner-Allee Parkbuchten eingerichtet werden. Konfliktsituationen mit zu Fuß gehenden sollen künftig ausgeschlossen werden. Daher sind die Belange der Fußgänger/innen hinreichend zu berücksichtigen. Eine Parkraumbewirtschaftung in der Karl-Heine-Straße soll geprüft werden, ebenso Anwohnerparken und die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen. In einer Bürgerinformationsveranstaltung soll die Planung vorab vorgestellt und erörtert werden.

    Begründung: 

    Jahrelang wurde das Parken auf einem Teil des sehr breiten Gehweges der Karl-Heine-Straße geduldet. Es ist nicht nachvollziehbar, eine jahrelang gängige Praxis von heute auf morgen zu bestrafen, ohne Alternativen anbieten zu können. Interessanterweise dürfen Autos im vorderen bereits sanierten Bereich der Karl-Heine-Straße zwischen Nonnen- und Kolbestraße in Parkbuchten genauso parken, wie bisher im hinteren Bereich Richtung Erich-Zeigner-Allee, was jetzt durch das Ordnungsamt sanktioniert wird. 

    Im vom Stadtrat im letzten Jahr beschlossenen Bauprogramm Basismodul Hauptachsen ist die Sanierung der K.-Heine-Straße zwischen Kolbestraße und Felsenkeller für 2027/28 eingeordnet.

    Durch das Aufstellen von Pflanz-, Blumenkübeln, Bänken o.ä. soll verhindert werden, dass die Kfz weiterhin über den Fußweg in die Parkflächen fahren. Künftig sollen die Autos in die Parkposition nur noch von der K.-Heine-Straße aus ein- bzw. ausfahren können. Außerdem kann die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes damit erhöht werden. 

    Auch die Wegeverbindungen der Schüler/innen von und zum Gymnasium am Palmengarten, sowie der Schulwegplan des gemeinsamen Schulbezirkes SW1 (Erich-Zeigner-Schule, Fanny-Hensel-Schule, Schule am Auwald) sollen hinreichend beachtet werden, d.h. insbesondere im direkten Umfeld der LVB-Haltestelle Alte Straße sind keine Parkflächen auszuweisen.

    Beschlussvorschlag:

    Der Aufstellungsbeschluss wird wie folgt geändert:

    Folgender Satz wird gestrichen: „Es ist davon auszugehen, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, ggf. auch planextern, durchgeführt werden müssen.“

    Begründung:

    Wenn nicht planintern möglich, sollen Ersatzmaßnahmen zumindest raumnah erfolgen. Es soll ggf. auch geprüft werden, ob die Bäume mit Renaturierung der Quellarme der nördlichen Rietzschke – also hier der Mühlgraben mit Bäumen oder Agroforst im Uferbereich – als Ausgleiche genutzt werden können.