Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

BP 1: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zeitnah zu prüfen, ob noch in diesem Jahr auf der südlichen Seite der Karl-Heine-Straße durch entsprechende Abmarkierungen, Parkmöglichkeiten für die Anwohner/innen der Straße geschaffen werden können. 

Durch das Aufstellen von Pflanz-, Blumenkübeln, Bänken o.ä. soll das Einfahren über den Fußweg in die Parkflächen verhindert und außerdem kurzfristig auch die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes erhöht werden.

Der OBM wird außerdem beauftragt zu prüfen, ob weitere Teilbereiche der Karl-Heine-Straße (oder die Straße gänzlich) zwischen 8 und 18 Uhr mit Tempo 30 ausgewiesen werden können, um die Verkehrssicherheit – auch bzgl. Ein- und Ausparken – zu gewährleisten. 

Im Zuge der Planung der weiteren Sanierung und Umgestaltung der Karl-Heine-Straße sollen auch im Bereich zwischen Kolbestraße und Erich-Zeigner-Allee Parkbuchten eingerichtet werden. Konfliktsituationen mit zu Fuß gehenden sollen künftig ausgeschlossen werden. Daher sind die Belange der Fußgänger/innen hinreichend zu berücksichtigen. Eine Parkraumbewirtschaftung in der Karl-Heine-Straße soll geprüft werden, ebenso Anwohnerparken und die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen. In einer Bürgerinformationsveranstaltung soll die Planung vorab vorgestellt und erörtert werden.

Begründung: 

Jahrelang wurde das Parken auf einem Teil des sehr breiten Gehweges der Karl-Heine-Straße geduldet. Es ist nicht nachvollziehbar, eine jahrelang gängige Praxis von heute auf morgen zu bestrafen, ohne Alternativen anbieten zu können. Interessanterweise dürfen Autos im vorderen bereits sanierten Bereich der Karl-Heine-Straße zwischen Nonnen- und Kolbestraße in Parkbuchten genauso parken, wie bisher im hinteren Bereich Richtung Erich-Zeigner-Allee, was jetzt durch das Ordnungsamt sanktioniert wird. 

Im vom Stadtrat im letzten Jahr beschlossenen Bauprogramm Basismodul Hauptachsen ist die Sanierung der K.-Heine-Straße zwischen Kolbestraße und Felsenkeller für 2027/28 eingeordnet.

Durch das Aufstellen von Pflanz-, Blumenkübeln, Bänken o.ä. soll verhindert werden, dass die Kfz weiterhin über den Fußweg in die Parkflächen fahren. Künftig sollen die Autos in die Parkposition nur noch von der K.-Heine-Straße aus ein- bzw. ausfahren können. Außerdem kann die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes damit erhöht werden. 

Auch die Wegeverbindungen der Schüler/innen von und zum Gymnasium am Palmengarten, sowie der Schulwegplan des gemeinsamen Schulbezirkes SW1 (Erich-Zeigner-Schule, Fanny-Hensel-Schule, Schule am Auwald) sollen hinreichend beachtet werden, d.h. insbesondere im direkten Umfeld der LVB-Haltestelle Alte Straße sind keine Parkflächen auszuweisen.

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss wird wie folgt geändert:

Folgender Satz wird gestrichen: „Es ist davon auszugehen, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, ggf. auch planextern, durchgeführt werden müssen.“

Begründung:

Wenn nicht planintern möglich, sollen Ersatzmaßnahmen zumindest raumnah erfolgen. Es soll ggf. auch geprüft werden, ob die Bäume mit Renaturierung der Quellarme der nördlichen Rietzschke – also hier der Mühlgraben mit Bäumen oder Agroforst im Uferbereich – als Ausgleiche genutzt werden können. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. Der Oberbürgermeister führt Gespräche mit den regionalen, bevorzugt Bio-Landwirten der Region und den Verantwortlichen der beiden anliegenden Landkreise, mit dem Ziel der Gründung einer interkommunalen Genossenschaft mit dem Ziel, die Eigenvermarktung der (Bio)-Bauern zu unterstützen und zu koordinieren.

2. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat im Jahr 2025, also deutlich vor Beginn der Ökofeldtage im Raum Leipzig, einen Vorschlag vor, wie eine Umsetzung der interkommunalen Genossenschaft von der Stadt Leipzig und den beiden Landkreisen initiiert, unterstützt, angeregt oder selber umgesetzt werden kann.

3. Die nächsten Ausschreibungen der Vergabe für Schul- Kita- oder anderes Mensa- essen werden im Sinne unseres Landwirtschaftskonzeptes so gestaltet, dass regionale (Bio)-Produkte in hoher Qualität bezahlbar Einzug in die Gemeinschaftsversorgung halten.

Begründung:

Als Beispiel könnte die Genossenschaft der Öko-Bauern gelten – siehe Zur Genossenschaft | Genossenschaft der Oeko-Bauern e.G. (genossenschaft-der-oeko-bauern.de)

Attraktiv für Landwirte und Handel

Die Erzeugnisse ihrer Lieferanten werden von der Genossenschaft gebündelt und bedarfsgerecht an Handel und Verarbeitungsindustrie verkauft. Damit erschließen sich den Landwirten attraktive Vermarktungswege, über die sie gemeinsam auch große Mengen sicher, verhandlungsstark und zu fairen Preisen absetzen können. Handel und Industrie wiederum profitieren von ständiger Lieferbereitschaft selbst bei großen Bestellungen, zudem von kostengünstigen Strukturen, schneller Lieferung, geprüfter Qualität, garantierter Bio-Erzeugung und Frische.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Leipzig bekennt sich zum Projekt Filmkunsthaus und strebt eine zügige Umsetzung an. Im Rahmen der Gesamtmittel werden 8 Millionen Euro für das Projekt eingeplant unter der Voraussetzung, dass die avisierten Fördermittel von Bund und Land vom Projektträger Cinémathèque e. V.  abgerufen werden können.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

  1. die s.g. Verpackungssteuer in allen Verwaltungsdokumenten künftig als Take-Away-Steuer zu bezeichnen, um Klarheit über den Charakter der Besteuerung herzustellen.
  2. dem Stadtrat unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.09.2025, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Zulässigkeit einer kommunalen Take-Away-Steuer) und nach Abwägung der mit der Take-Away-Steuer verbundenen Vor- und Nachteile eine Informationsvorlage bezüglich der Bewertung der Steuer, sowie daraus abgeleiteter Pläne und Schritte der Stadt Leipzig vorzulegen. Die entsprechende Infovorlage ist den zuständigen Ausschüssen, sowie dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.
  3. Im Falle einer positiven Bewertung die Einführung der Verpackungssteuer an die Etablierung eines möglichst in ganz Leipzig gültigen Mehrweg- bzw. Pfandsystems zu koppeln und dem Stadtrat mit dem Satzungsbeschluss über eine Take-Away-Steuer auch eine Vorlage über ein solches Mehrwegsystem vorzulegen. Dieses System soll flächendeckend und einheitlich genutzt werden, um zu vermeiden, dass Systeme entstehen, die nur in einem oder wenigen Geschäften gültig sind. Dafür ist es gemeinsam mit den Umweltverbänden und der IHK zu entwickeln.

Dieser gemeinsame Änderungsantrag ersetzt den bisherigen Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

8. Zur Sicherung der Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts werden der LWB sowie weiteren Wohnungsbauträgern, die sich zu Gemeinwohlzielen gemäß Wohngemeinützigkeitsgesetz verpflichten, zusätzlich insgesamt bis zu 120 Mio. EUR in Form von Grundstückeinlagen sowie finanziellen Mitteln bis 2030 zur Verfügung gestellt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 2. Quartal 2025 einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

9. Die Stadt legt im Rahmen des Monitorings jährlich einen Umsetzungsstand mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Erreichung der zentralen Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts vor:

– Schaffung von zusätzlichem und bezahlbaren Wohnraum

– bedarfsgerechte Aktivierung von Wohnbauflächen

– Klimaneutralität des Wohnungsbestandes

10. Der Oberbürgermeister prüft, inwiefern Unternehmen in der Stadt Leipzig wie DHL,

Deutsche Bahn, Porsche, BMW am Wohnungsbau mit Werkswohnungen beteiligt werden können und legt dem Stadtrat bis 1. Quartal 2025 ein Strategiepapier mit geeigneten Kriterien vor.

Folgende Ziele werden wie folgt angepasst:

1.3 geändert

Aufgrund der steigenden Nachfrage und des steigenden kommunalen Steuerungs- und Versorgungsbedarfs (vgl. Leitlinie 2) soll der kommunale Wohnungsbestand der LWB von 36.733 Wohnungen im Jahr 2022 bis Ende 2030 um 3.267 Wohnungen auf 40.000 Wohnungen erhöht werden. Damit verbunden ist eine Zunahme des Marktanteils von derzeit ca. 10,5 % auf ca. 11 %. Die erforderlichen Planungsbeschlüsse für die Erweiterung des Gesamtwohnungsbestandes auf 40.000 Wohnungen müssen bis zum Jahr 2027 erfolgt sein. Die Zunahme des kommunalen Wohnungsbestands soll zu mind. 50 % durch Neubau mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen erfolgen. Das entspricht knapp 1.000 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Darunter zählen auch geförderte Wohnungen, die perspektivisch durch einen zweiten Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen errichtet werden.

Die Anzahl an Wohnungen der LWB steigt jährlich um durchschnittlich 400 Wohnungen, davon mindestens 130 mit Mietpreis- und Belegungsbindung, bis 2030 auf insgesamt 40.000

Wohnungen.

Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 50 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden, sofern Mittel der sozialen Wohnraumförderung bereitstehen.

1.5 ergänzt:

Dabei werden vorrangig versiegelte und zügig nach § 34 planbare Flächen im Stadtgebiet, unter Berücksichtigung der Großwohnsiedlungen im Rahmen einer maßvollen Hebung von Flächenpotentialen auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzeptionen mit dem Ziel einer Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Soziales, Bildung und Kultur sowie umweltfreundlicher Mobilität aktiviert. Parallel werden im Rahmen des STEP Wohnbauflächen Gebietsentwicklungen im Außenbereich vorbereitet.

2.6. ergänzt:

Das Wohnraumangebot für Senioren wird weiterentwickelt.

Zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des Wohnraumangebots für Senior/innen sollen Mehrgenerationenhäuser, Betreutes Wohnen und Projekte, in denen Senioren in Wohngemeinschaften oder Hausgemeinschaften leben und sich gegenseitig unterstützen ausgeweitet werden. Hierzu werden Beratungsangebote und finanzielle Förderung gestärkt sowie Pilotprojekte eingerichtet.

Entwicklungsindikator: Angebot alternativer Wohnungsangebote für Senior/innen.

Angestrebte Entwicklung: Wert soll steigen.

4.2. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken.

4.4. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken

4.5. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Entsiegelte und begrünte Flächen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll steigen.

Als neue Maßnahme wird ergänzt:

Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger serieller Gebäude (Leipzig-Haus)

Leitlinie: Leitlinie 1, Leitlinie 4

Unterstützung von Wohnbauträgern und Bauwirtschaft bei der Umsetzung bestehender Systeme des seriellen und modularen Bauens sowie Beteiligung an der Weiterentwicklung der Ansätze (z.B. in Kooperation mit der Bundesstiftung Bauakademie oder dem GdW).

Die Vorteile des seriellen und modularen Bauens (Skalierbarkeit, Typengenehmigung, Verzicht auf europaweite Ausschreibung) sind durch Nutzung anerkannter Verfahren Dritter auszuschöpfen. In diesem Rahmen ist die Entwicklung eines seriellen und modularen Gebäudetyps (Leipzig-Haus), der kostengünstig mit nachhaltigen Baustoffen und in klimaangepasster Bauweise realisiert werden kann, zu prüfen.

Anpassungsbedarf:

Umsetzungsschritte:

Erarbeitung einer Umsetzungskonzeption und Realisierung auf der Grundlage identifizierter Flächenpotentiale.

Folgende Handlungsfelder werden angepasst:

Handlungsfeld 1 – Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – wird wie folgt ersetzt:

– Analyse der Wohnbaupotentiale im Innen- und Außenbereich (ab Q1-4/2024)

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale von 20.000 Wohneinheiten im Innenbereich bis 2050

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale   20.000 Wohneinheiten im Außenbereich bis 2050

– dem Stadtrat werden entsprechend der Prüfung der Wohnbauflächenpotenziale ab 2026ff jährlich hinreichend Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplanungen für große Gebietsentwicklungen vorgelegt

– Ermittlung des Personalbedarfs zur Aktivierung der ermittelten Potentiale und Anmeldung von

Personalbedarf für Doppelhaushalt 2025/2026 bis Ende 2.Quartal 2024

– Analysen zu alternativen Wohnungsangeboten für Familien sowie dem Generationenwechsel in

bestehenden Einfamilienhäusern Ende 2.Quartal 2024

Handlungsfeld 2 – Kooperatives Baulandmodell – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

– Verpflichtung zur Herstellung von 50% sozial gefördertem Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung für alle neuen Bebauungspläne mit Wohnnutzung > 2.000 m² BGF, Voraussetzung ist die Sicherung ausreichend verfügbarer Mittel der Wohnraumförderung und die Vorabdeckung des Bedarfs der LWB an Wohnraumfördermitteln.

– Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 ein kooperatives Baulandmodell vor, welches eine 50 %ige kommunale Flächensicherung in Bebauungsplänen vorsieht und kann damit die Festschreibung der Belegungsbindung im Rahmen von Bebauungsplänen ersetzen.

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat für eine Ergänzungsförderung für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum durch gemeinwohlorientierte Wohnungsakteure durch die Landesebene nach Vorbild u.a. der Hamburger Förderrichtlinie Baugemeinschaften ein. Behelfsweise wird eine kommunale Ergänzungsförderung entwickelt.

Handlungsfeld 3 – Strategischer Flächen und Gebäudeerwerb wird wie folgt geändert:

– Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- oder Bodenfonds bis Ende 2024,

Handlungsfeld 7 – Wohnungsnotfallhilfe – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Wohnungsamtes, in dem dezernatsübergreifend Abteilungen der Stadtverwaltung angesiedelt werden können, die a) mit der Entstehung und der Planung (Dez. 6) und b) mit der Vergabe und Belegung von Wohnraum (Dez. 5) betraut sind bis Ende 2024.

Handlungsfeld 8 – Mieter/-innenberatung – wird wie folgt ergänzt:

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Die Stadtverwaltung prüft für Leipzig-Pass-Inhaber/-innen den Beitrag für den Mieterverein Leipzig. Dafür wird ein Verfahren entwickelt, mit dem die Leipzig-Pass-Inhaber*innen, die keine Grundsicherung erhalten, in begründeten Fällen des Vorgehens gegen den/die Vermieter*in, die Übernahme des Beitrages für den Mieterverein Leipzig beantragen können

– Prüfung bis Ende 2024 einer weiteren Mieter/-inneninformationsstelle z.B. durch das Leipziger Erwerbslosenzentrums, diese ist vorzugsweise im Osten der Stadt anzusiedeln.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Wohnungspolitischen Konzept ist in diesem gemeinsamen Antrag aufgegangen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

5. In das strategische Unternehmenskonzept ist aufzunehmen: Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft stellt der breiten Öffentlichkeit und legt dem Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2024 ein Modell zur ihre Einschränkung des von Mieterhöhungsverlangen, welches bei Mieterinnen und Mietern vor, bei denen die Kaltmiete einer angemessenen Wohnung 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens überschreitet und sich an der Wohngeldflächenverordnung anlehnt, vor. Die Nachweise der Mieterinnen und Mieter können bspw. über den Steuerbescheid geschehen. Dieses Modell ergänzt die Eigentümerziele der LWB.

 

 

 

Das Kapitel 1.1.1 wird wie folgt gefasst:

 

Seitens LWB ist ein Marktanteil i. H. v. mindestens 11,0 % anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gesellschaft vereinbar ist. Dabei ist der Wohnungsbestand bis spätestens Ende 2035 2030 auf mindestens 40.000 Wohnungen zu erweitern. Bis spätestens 2030 2027 sind alle entsprechend notwendigen Planungsbeschlüsse zur Erreichung des Wachstumsziels bis 2035 2030 vorzulegen. Der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist dabei Vorrang vor Erwerb einzuräumen. (…)

 

Das Kapitel 1.1.2 wird wie folgt ergänzt:

 

„Die LWB trägt unter der Nebenbedingung des Erhalts der nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens aktiv zur Versorgung von Haushalten mit geringem Einkommen oder mit einem besonderen Versorgungsbedarf oder Marktzugangsschwierigkeiten bei. Im Einzelnen setzt sie folgende Maßnahmen der sozialen Wohnraumversorgung in Kooperation mit dem Sozialamt Leipzig um:

– Die LWB stellt Wohnraum bereit, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entspricht. Dieser Wohnraum soll mindestens 1/3 des Gesamtbestandes der LWB umfassen. Bei der Neuvermietung von KdU-fähigem Wohnraum behandelt die LWB Vermittlungsersuchen des Sozialamtes vorrangig.

– Die LWB stellt weiterhin preisgünstigen Wohnraum bereit. Die Miete in diesen Wohnungen soll max. 10% über dem KdU-Mietniveau liegen.

Die LWB unterbreitet darüber hinaus ein Wohnungsangebot, das auch das mittlere und höherpresige Segment einschließt und gewährleistet so ein Wohnraumangebot für alle Bevölkerungsgruppen. Sofern es dem Wunsch der Mietgemeinschaft (WG oder Familie) entspricht, werden auch nach bisheriger Praxis überlegte Wohnungen vergeben, sofern dies im Rahmen der geltenden Rechtssprechung keine Überbelegung darstellt.“

 

Ergänzung 1.1.13 (neu): Die LWB fördert den Wohnungstausch innerhalb ihrer Bestände zu gleichen Mietkonditionen und entwickelt hierzu geeignete analoge und digitale Informations- und Beratungsangebote sowie Maßnahmen zur Unterstützung des Umzugs insbesondere älterer und mobilitätseingeschränkter Personen.

 

 

Ergänzung 1.3.:

 

Ergebnisziel: …stehen. Im Neubau werden vorrangig kreislauffähige und nachwachsende Baustoffe (Holzbau) eingesetzt.

 

Vorgehensziel 1.3.1.

 

– Miminierung von Versiegelung durch vorrangige Bebauung versiegelter Flächen und Entsiegelung im LWB-Gesamtbestand, eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 wird angestrebt

 

 

2. Mieter/-innen-Mitbestimmung

 

1.6. Ergebnisziel

Die LWB entwickelt Konzepte zur Transparenz und Partizipation. Sie ermöglicht und erweitert die aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung ihrer Mieter/-innen.

 

Vorgehensziele

 

1.6.1. Die LWB schlägt dem Stadtrat bis 31.12.2024 eine Satzung und Wahlordnung vor, der der Arbeit des bisherigen Mieterbeirats eine Grundlage gibt, seine Wahl formalisiert und seine Aufgabengebiete und Kompetenzen regelt.

 

1.6.2. Bis zum 4. Quartal 2025 wird durch LWB und ihren Mieterbeirat unter Beteiligung des Stadtrats und des Netzwerkes Leipziger Freiheit eine Neustrukturierung der Mitbestimmung erarbeitet.

Dabei wird die Schaffung eines stadtweiten LWB-Mieterrates verankert, der die Beteiligung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen gewährleistet.

Der Mieterrat soll sich insbesondere mit Unternehmensplanungen bei den Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen befassen, zu den entsprechenden Vorhaben Stellung nehmen und die dazu erforderlichen Informationen erhalten. Der Mieterrat soll Mitglieder in den Aufsichtsrat der LWB entsenden dürfen.

Der bisherige Mieterbeirat bleibt erhalten und soll quartiersbezogen arbeiten und dabei stärker an die bestehenden Kioske an- und eingebunden werden. Er steht in engem Austausch mit dem Mieterrat.

Als Vorbild für die erweiterte Mitbestimmung von Mieter/-innen kann das seit 1993 praktizierte Modell der Wohnbau Gießen GmbH bzw. das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (2015/2023) herangezogen werden. Ein aktiver Austausch zu diesen Konzepten und Gesetzen mit den jeweiligen Wohnungsunternehmen ist wünschenswert.

 

1.6.3. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Stadtrat richtet die LWB eine Geschäftsstelle des Mieterrates ein, der zukünftig die Interessen der Mieter/-innen vertritt und deren aktive Mitbestimmung fördert (z.B. Öffentlichkeits-, Bildungsarbeit) und koordiniert.

 

 

Ergänzung Eigentümerziele:

 

Die LWB berichtet in Abstimmung mit dem Sozialamt einmal quartalsweise im FA Soziales, Gesundheit, Vielfalt über die Vergabe und Belegung der 450 Gewährleistungswohnungen der Gesellschaft.