Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 2 der Vorlage wird wie folgt geändert (fett gedruckt):

  1. Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) stellt für die Erweiterung einen Grundstock von 30 malermäßig instandgesetzten und bezugsfertigen Wohnungen im 1. Halbjahr 2025 in Tranchen von monatlich fünf Wohnungen beginnend ab Januar 2025 und weitere Wohnungen entsprechend des Bedarfes der Teilnehmer/-innen zu KdU-angemessen Preisen bereit.
    Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, mit den Wohnungsgenossenschaften in unserer Stadt, der Vereinigung der Haus- und Wohnungseigentümer Haus & Grund sowie weiteren Wohnungsmarktakteuren Gespräche zur verbindlichen Wohnungsakquise aufzunehmen. Ziel ist es mit diesen Wohnungsanbieter/-innen ab 2026 die jährliche Kapazität um weitere 15 Wohnungen zu erweitern. Bei erfolgreicher Wohnungsakquise werden unterjährig zusätzliche Mittel für die soziale Betreuung ab 2026 bereitgestellt.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsstandpunkt wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Gelände der ehemaligen Gasanstalt „Ost“ in Sellerhausen ein Entwicklungskonzept zum Kreativquartier unter Berücksichtigung von Szenarien für die zukünftige Unterbringung der Abteilung Stadtbeleuchtung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vorzulegen.
  2. Die Ergebnisse der Szenarien-Untersuchung werden dem Stadtrat bis Ende Q4/2024 vorgelegt.
  3. Sofern sich aus den Szenarien eine alternative Unterbringung für die Stadtbeleuchtung ergibt, wird die Entwicklung eines KreativQuartiers mit den Nutzungsschwerpunkten Gewerbe, Kultur, Arbeit, Wohnen und Soziales unter Betrachtung des Stadtraums geprüft.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zum Antrag.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:

  1. Das Stadtplatzprogramm wird beschlossen. Im Punkt 2.2 wird das Ziel „Multifunktionalität“ ergänzt. 
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.8.2024
    1. einen Maßnahmenplan für die Umsetzung von Garten- und Dorfplätzen vorzulegen, mit dem mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden können. Dazu berät die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Ortschaftsratsvorsitzenden, welche Dorfplätze als Maßnahmenbündel im Sinne des Stadtplatzprogramms für den Haushalt 2025/2026 berücksichtigt werden.
    2. ein Umsetzungskonzept einschließlich Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung für Kurzfristumbau/-gestaltung und Pop-up-Plätze (geringer Planungs- und Umsetzungsaufwand und Umsetzung innerhalb eines Jahres) vorzulegen. Zu berücksichtigen sind Stadtplätze, die nicht als Komplett- oder Teilumbaumaßnahme vorgesehen sind sowie bereits aufgeführte Dorf- und Gartenplätze.
    3. eine Liste vorzulegen, welche Plätze aufgrund des baulichen Zustandes „Schädigungen“ und des hohen Entwicklungspotentiales (z.B. Plagwitzer Rathausplatz, Floßplatz und Platz an der Arthur-Hoffmann-Straße) als Maßnahmenbündel mit Planungsbeginn spätestens im 1. Quartal 2025 eingeordnet und anschließend in die Umsetzung im Haushalt 2027/2028 eingeordnet werden. 
    4. eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen vorzulegen, aus der ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen und welche Plätze mit dem Haushalt 2025/2026 realisiert werden. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.
    5. Leitlinien für eine klimaangepasste Realisierung von Stadtplätzen als Grundlage für alle weitere Beteiligungs-, Planungs- und Umsetzungsschritte vorzulegen. Im Zuge der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sollen die Beschlusslagen der Stadt – insbesondere zu den Themen Biodiversität, Artenvielfalt und Wasserkonzeption – hinreichend beachtet werden.
  3. Das Stadtplatzkonzept wird im Jahr 2026 evaluiert und fortgeschrieben. Hierbei sollen die Begegnungs-, Fest- Markt-, Versammlungs- und Aufenthaltsplätze für alle Generationen, aber auch für temporäre Veranstaltungen, einbezogen werden. Insbesondere die Ortschaften sowie Stadtteile, die mit Platzangeboten unterversorgt sind, sollen hierbei Beachtung finden. Die Fortschreibung ist dem Stadtrat bis zum 30.08.2026 vorzulegen. In dieser sind die Plätze zu definieren, welche mit dem Haushalt 2027/2028 realisiert werden.
  4. Die Stadt prüft bei der Gestaltung der Plätze die Inanspruchnahme von EU-, Bundes- und Landesförderprogrammen sowie Ausgleichszahlungen in Sanierungsgebieten.  
  5. Die Federführung für die weitere Bearbeitung und Umsetzung soll beim Stadtplanungsamt liegen. Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA Stadtentwicklung und Bau sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Der Änderungsantrag führt die Änderungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD zusammen.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. In das Programm werden weitere Umsetzungskategorien aufgenommen:

– Kurzfristumbau/-gestaltung (Umsetzung innerhalb eines Jahres)

– Pop-up-Plätze (Umsetzung innerhalb eines Jahres).

Die Stadtverwaltung untersetzt diese Umsetzungskategorien mit Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung innerhalb eines Jahres und ordnet die bereits aufgeführten Dorf- und Gartenplätze entsprechend zu.

Darüber hinaus wird die Priorisierung in der Umsetzung dahingehend geändert, dass mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden.

Die Ergebnisse sind im FA Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt/Ordnung/Klima bis zum 30.06.2024 vorzulegen.

2. Die Verwaltung erstellt eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen, damit ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.

Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA S+B, sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Die Vorlage eines Stadtplatzprogrammes begrüßt die SPD-Fraktion sehr. Die Priorisierung der Plätze nach Komplett- und Teilumbaumaßnahmen ist nachvollziehbar, lässt aber gerade die Garten- und Dorfplätze – die oft nicht im Innenstadtbereich liegen – in der Gestaltung außen vor. Oftmals sind hier mit kleinen Maßnahmen ohne Ausschreibung und komplexer Vorplanung Aufwertungen möglich.

Die Neuaufnahme von Pop-up-Plätzen in die Umsetzung versetzt die Stadt Leipzig in die Lage, kurzfristig in Quartieren neue Formen der Straßenraumgestaltung durch Aufbringen von Farbe und Möblierungen auszuprobieren, Flächen an den Klimawandel anzupassen und somit schnell nutzbar zu machen.

Beschlussvorschlag:

Änderung und Ergänzung des Beschlusspunktes 2 (fett gedruckt):

Jeder Stadtbezirk, für den die Stadtbezirksverfassung gemäß § 29 Abs. 1 der Hauptsatzung eingeführt ist, erhält ein pauschales Budget pro Haushaltsjahr in Höhe von 55.000 Euro. Mit Beschluss jedes Doppelhauhalts wird über eine mögliche Inflationsanpassung entschieden.

Begründung:

Durch eine allmähliche Inflation würden die Möglichkeiten der SBBe stetig kleiner werden. Deshalb soll bewusst im Rahmen der Abwägung innerhalb des zur Verfügung stehenden Stadthaushalts über Anpassungen entschieden werden. Für den Doppelhaushalt 2025/26 schlägt die SPD-Fraktion eine Erhöhung auf 55.000 Euro je SBB vor, um die letzte Teuerungswelle auszugleichen.

Link zur Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsvorschlag wird wie folgt (fettgedruckt) ergänzt:

Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 1. Quartals 2024 Handlungsoptionen zur nachhaltigen Stärkung der Leipziger Wirtschaft, und zwar in einer Größenordnung in Höhe der Hälfte der Nettoinvestitionsmittel des Jahres 2023 (d.h. Cash-Flow lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. ordentliche Tilgung einschließlich Tilgungsanteil für kreditähnliche Rechtsgeschäfte).

Begründung

Die Handlungsoptionen sollen sich dabei auf langfristige, strukturelle Standortverbesserungen konzentrieren, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Infrastruktur sowie verbesserte Finanzierungsangebote für lokale Unternehmen. Dabei sind auch bereits vorgestellte und geplante Projekte der Wirtschaftsförderung, wie die EnergyCity, die Wasserstoffringleitung und die Empfehlungen der kurzfristig erwarteten Evaluation der Clusterförderung besonders zu berücksichtigen.