Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft, wie auch mit Blick auf Fördermittelbindungen oder Urheberrechte nach Architekturwettbewerben, sichergestellt werden kann, dass kommunale Freiflächen und Plätze entsprechend sich ändernder Anforderungen (Nutzungsart, -verhalten und -intensität) zeitnah angepasst werden können.

Begründung:

Das urbane Leben ist mit vielfältigen Veränderungen verbunden. Aufgrund sich ändernder Bevölkerungsstrukturen wie auch der zunehmenden Verdichtung in der Stadt ändern sich auch der Bedarf an Grün- und Freiflächen sowie deren Nutzung. Anpassungen bei Zuschnitt, Ausstattung und Struktur bereits vorhandener Grün- und Freiflächen können deshalb für die Stadtverwaltung notwendig werden, um die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu erhöhen. Allerdings sind solche Veränderungen aufgrund von rechtlichen Vorgaben (bspw. Fördermittelbindung oder Urheberrechte nach Architektenwettbewerben) mitunter erst nach vielen Jahren möglich. Die Stadtverwaltung soll deshalb prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, bei Platz- und Freiraumgestaltungen schneller reagieren zu können, um diese Flächen an die Bedarfe der Bevölkerung anzupassen.

Der bis 2013 umgestaltete Huygensplatz ist ein Beispiel dafür, wie Platzgestaltungen künftig nicht mehr realisiert werden sollten. Aufgrund eines Architektenwettbewerbs und der damit verbundenen Urheberrechte der beteiligten Architekten, kann dieser Platz für viele Jahre nicht mehr umgestaltet werden, selbst wenn die Stadt auf sich ändernde Nutzungen oder das steigende Bedürfnis nach mehr Grün im urbanen Raum reagieren möchte.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu veranlassen, dass künftig bei Straßensanierungen und –neubauten die für die Elektromobilität notwendige (Schnell-) Ladeinfrastruktur sowie Stellplätze für das Carsharing realisiert werden. Sollte das nicht möglich sein, wird dies in der entsprechenden Vorlage begründet.

Begründung:

Bei Straßensanierungen und –neubauten ist es notwendig künftige Anforderungen an diese Bereiche, insbesondere sich ändernde Mobilitätsgewohnheiten, zu berücksichtigen. Hierbei spielt vor allem auch die Ausrüstung der Straßen mit der für die Elektromobilität notwendigen (Schnell-) Ladeinfrastruktur eine wichtige Rolle. Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Elektrofahrzeuge in den nächsten Jahren weiter erhöhen wird, sodass auf diese sich ändernden Bedarfe bei Planung und Bau von Straßen Rücksicht genommen werden sollte.

Darüber hinaus sieht der STEP Verkehr eine Stärkung des Carsharings vor, um damit mehr Menschen den Anreiz zu geben, auf ein eigenes Auto zu verzichten. Um das Carsharing jedoch wirksam stärken zu können, muss die Zahl der Stellplätze hierfür erhöht werden, was ebenfalls bei Sanierung und Neubau von Straßen beachtet werden muss.

Natürlich gibt es Gründe, weshalb diese Anforderungen nicht bei jedem Vorhaben erfüllt werden können. Für diese Fälle sollen in den entsprechenden Beschlussvorlagen die Gründe benannt werden.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, angesichts von Finanzierungsproblemen von Baugruppen infolge ausbleibender KfW-Förderung, steigender Baukosten und Zinsen

  1. für die derzeit in Konzeptverfahren der Stadt Leipzig (KZV kooperativ, KZV sozial) befindlichen Projekte eine kurzfristige Objektförderung (Investiver Direktzuschuss) zu prüfen;
  2. Gespräche mit Bund und Land zu suchen, um eine kurz- und mittelfristige Co-Finanzierung für eine Objektförderung von Baugruppen zu erwirken;
  3. angesichts der Dringlichkeit bis Juli 2022 im Grundstücksverkehrsausschuss und im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen über den Sachstand sowie Prüf- und Gesprächsergebnisse zu berichten.

Begründung:

Angesichts ausbleibender KfW-Förderung, steigender Baukosten und Bankzinsen sind derzeit im Konzeptverfahren der Stadt Leipzig befindliche und in Erbbaurechtsverträgen fixierte Projekte mit erheblichen Finanzierungsproblemen konfrontiert. Dies betrifft aktuell mehrere Wohnungsbauprojekte auf städtischen Grundstücken:

  • fünf Wohnprojekte, die 2021 den Zuschlag im Konzepterfahren für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen erhalten haben;
  • ein Wohnprojekt mit 100 % sozialem Wohnungsbau (inkl. einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung);
  • ein Wohnprojekt auf einem von der BImA für diesen Zweck angekauften Grundstück mit 50 % sozialem Wohnungsbau.

Trotz verstärktem finanziellen Engagement und erheblicher Umplanungen seitens der betroffenen Projektträger drohen die Vorhaben und die mit ihnen jeweils verbundenen kommunalen Zielsetzungen ohne eine ergänzende kurzfristige finanzielle Förderung zu scheitern.

Bundesländer mit anderen Rahmenbedingungen, wie zuletzt zum Beispiel Baden-Württemberg, reagieren im Rahmen ihrer Verwaltungsvorschriften zur Wohnraumförderung darauf mit einer „Kompensation des Wegfalls der bundesseitigen Zuschussförderung für das Effizienzhaus der Stufe KfW 55 oder besser im Neubau durch die Wohnraumförderung des Landes“ zu pauschal je 18.000 € Zuschussförderung pro Wohneinheit im Segment des geförderten sozialen und des gemeinschaftlichen Wohnungsbau. So kann an den in den Konzeptverfahren für Grundstücke beschlossenen Zielen und den auf dieser Basis bewertet und ausgewählten Konzepten festgehalten werden. Damit wird auf die Anfälligkeit der mehrere Jahre dauernden Abstimmungsprozesse der Konzeptverfahren gegenüber außergewöhnlich stark schwankender Rahmenbedingungen reagiert.

Parallel zu dem akuten Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene soll sich der Oberbürgermeister auf Bundes- und Landesebene für eine für die Stadt Leipzig finanziell tragbare Förderkulisse in den Jahren 2023 bis 2025 einsetzen. Weder auf Bundesebene noch seitens der Sächsischen Landesregierung scheint eine baldige Anpassung der Förderkulisse möglich zu sein, welche rechtzeitig die aktuell gefährdeten Leipziger Projekte im Konzeptverfahren absichern könnte. Hierbei geht es um Bauprojekte, welche einen Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt unterzeichnet haben, jedoch aufgrund der rapide verschlechternden Rahmenbedingungen keinen Darlehensvertrag mit einer Bank abschließen können. Erst nach Erhalt eines projektspezifischen Förderbescheides können diese Projekte sich einen Zinssatz für ein Bankdarlehen fixieren, da sie aufgrund der inhaltlichen Festlegungen in den Konzeptverfahren und den Erbbaurechtsverträgen nur begrenzt konzeptionelle Anpassungen vornehmen können. Trotz seitens der Projektträger angekündigter zusätzlicher finanzieller Anstrengungen sind die für die Grundstücke vertraglich vereinbarten Zielsetzungen nicht ohne ergänzende finanzielle Förderungen unter den aktuell gegebenen Bedingungen realisierbar. Gerade Projekte mit einem höheren Anteil an gefördertem sozialen Wohnungsbau und zugesagten freiwillig längeren Bindungsdauern sind aktuell nicht finanzierbar, da die theoretischen Anfangsmieten der Wohnraumförderung nicht mehr den möglichen Herstellungskosten entsprechen.

Die jahrelange Arbeit der Stadt Leipzig, von Bürgern und lokalen sozialen Akteuren im Rahmen der Konzeptverfahren droht entwertet zu werden. Es könnte mehrere Jahre benötigen, ehe die in Leipzig immer noch sehr kleinteilig strukturierten Zielgruppen sich vom Scheitern fast aller Vorhaben in der ersten Tranche kommunaler Grundstücke im Konzeptverfahren erholt haben und wieder Vertrauen in entsprechende künftige Kooperationen mit der Stadt entwickeln. Ohne eine kommunale Förderung in der akuten Situation würde das kommunale Instrument der Konzeptverfahren in Leipzig dadurch auf Jahre nur noch eingeschränkter anwendbar sein.

Es gilt, das Konzeptverfahren als kommunales Instrument abzusichern und die Projekte mit ihren langfristig gebundenen Anteilen an sozialem Wohnungsbau, integrativen Wohneinheiten für Menschen mit Behinderung und bezahlbaren Räumlichkeiten für stadtteilspezifische Bedarfe und eine für lokale soziale Akteure bezahlbare Nutzung zu ermöglichen.

Eine genauere Aufstellung über die Zielsetzung und konzeptionellen Elemente der Projekte kann den entsprechenden Dokumentationen des AWS entnommen werden. In der Sitzung des zwbA Wohnen am 17. Mai 2022 wurde die Problematik dargelegt.

[Link zur Seite vom AWS mit einem Überblick zu den beiden Konzeptverfahren-Strängen in Leipzig:]

https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/staedtische-immobilien-und-grundstuecke/konzeptverfahren/konzeptverfahren-fuer-den-mietpreis-und-belegungsgebundenen-wohnraum-1

https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/staedtische-immobilien-und-grundstuecke/konzeptverfahren/abgeschlossene-konzeptverfahren-zum-kooperativen-und-bezahlbaren-bauen-und-wohnen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Regularien der Stadt zum zeitlichen Ablauf der Gestaltung von Ausgleichsflächen dahingehend anzupassen, dass auch bei einer Vergabe von Gewerbegrundstücken in Erbpacht zügig mit der Gestaltung der vorgeschriebenen Ausgleichsflächen begonnen wird.

Begründung:

Aktuell beziehen sich die Regelungen der Stadt zur Gestaltung von Ausgleichsflächen noch immer darauf, dass die Grundstücke in der Vergangenheit verkauft wurden und nach der Einzahlung des Kaufpreises mit der Gestaltung der Ausgleichsflächen begonnen wird. Dadurch jedoch, dass viele Flächen nur noch in Erbpacht vergeben werden, dauert es lange, bis die notwendigen Mittel über die Pachtzahlungen eingegangen sind. Das führt dazu, dass Ausgleichsflächen erst Jahre später gestaltet werden, was im Sinne des Naturschutzes nicht sinnvoll ist. Deshalb sollen die Regularien der Stadt so angepasst werden, dass auch bei der Bebauung von verpachteten Grundstücken ein zeitnaher Ausgleich erfolgt. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusammen mit den Stadtwerken Leipzig und dem Abfallzweckverband als Betreiber der Deponie in Seehausen Vorschläge vorzulegen, die in Form einer in den nächsten 3 Jahren abzuarbeitenden Liste von Maßnahmen erstellt wird. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind personell und finanziell zu untersetzen, um, trotz der Nutzung der Deponie Seehausen als Solarberg, im Umfeld und vor allem in den Ortsteilen von Seehausen Lebensqualität zu erhalten und zu steigern.

Mindestens sollen folgende Maßnahmen enthalten sein:

1. Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur sollen zu einem großen Teil direkt vor Ort realisiert werden. Dazu sind auch kleinteilige Maßnahmen wie Grün- oder Baumstreifen an Straßen und Radwegen sowie das Anlegen eines Grünstreifens an der Autobahn A 14, als Beitrag des Zweckverbandes auch im B-Plan-Gebiet vor Ort zu prüfen und ggf. zu realisieren. Da die Gebiete Teile der Frischluftschneise der Stadt Leipzig sind und im Rahmen des Wasserkonzeptes z.B. die Nördliche Rietzschke oder Mühlgraben renaturiert werden sollen, könnte eine wasserführende Rietzschke, verbunden mit der entsprechenden Bepflanzung mit geeigneten Bäumen, die Frischluftgewinnung unterstützen.

2. Es soll so viel Grün wie möglich auf dem Berg zu erhalten bleiben und Lücken zwischen der PV-Anlage mit geeigneten Pflanzen begrünt sowie alle Wege rund um die Deponie, so weit möglich, saniert, begrünt und nutzbar gemacht werden (Bsp.: Podelwitzer Weg und Bergweg).
 

3. Orientiert an der Maßnahmenliste der Bürger der Seehausener Ortsteile, werden Gebäude, Flächen und Einrichtungen für eine Vereinsnutzung optimiert und dazu eine gemeinsame Liste geeigneter Maßnahmen für die 3 Jahre in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat erstellt und abgearbeitet.
 

4. Geplante Baumaßnahmen an Straßen, Rad- und Fußwegen, die bereits vorgesehen sind, aber bislang eine niedrigere Priorität haben, werden geprüft und ggf. vorgezogen, um zügig einen Ausgleich herzustellen. (Beispiele: Fuß- und Radweg von Göbschelwitz nach Hohenheida, Göbschelwitz zur B2, Gottscheina nach Merkwitz inkl. Radweg, Hohenheida zu BMW inkl. Radweg)
 

5. Im Zuge der Anbindung der Gewerbegebiete rund um Seehausen wird geprüft, wie dabei der ÖPNV auch für die Ortslagen verbessert werden kann und dazu ein Vorschlag vorgelegt.

Begründung:

Gerade die Ortsteile im Norden der Stadt tragen erhebliche Lasten der wirtschaftlichen Entwicklung, von der die Gesamtstadt profitiert. Deshalb muss ein Anliegen der Stadtverwaltung sein, hier zügig entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen, um die Lebensqualität im Norden der Stadt zu erhalten und zu steigern. Das geht auch mit kleineren, zügig umsetzbaren Maßnahmen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen und einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie eine öffentliche Nutzung/Mehrfachnutzung von Ausgleichsflächen bereits bei der Festlegung der Entwicklungsziele in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren grundsätzlich beachtet und rechtlich eingeordnet werden kann. Das Prüfergebnis soll dem FA Stadtentwicklung und Bau bis Ende 2022 vorgelegt werden.

Begründung:

Die multifunktionale Nutzung von Ausgleichsflächen ist ein wichtiger Aspekt, vor allem auf Grund der immer weniger zur Verfügung stehenden Flächen in Leipzig. Hierfür gibt es auch Beispiele, wie die Entsiegelung und Begrünung im Cäcilienpark oder Uranuspark. Aber auch die Entsiegelung und Begrünung einer Schulhoffläche in der Raschwitzer Straße. Hier wurde die öffentliche Nutzung bereits bei der Festlegung des Entwicklungszieles im jeweiligen Planungsverfahren mit beachtet. Eine spätere Änderung hat eine Änderung der jeweiligen Genehmigung des Eingriffes (Planfeststellungsverfahren, Satzungsbeschluss, Fachgenehmigungen) zur Folge.

Die Stadtverwaltung soll daher einen grundsätzlichen Verfahrensvorschlag unterbreiten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. eine Straßenreinigungssatzung für die Radwege, die bisher nicht von der derzeitig gültigen Satzung erfasst werden, bis zum Ende des 4. Quartals 2022 dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. In dieser sollte berücksichtigt werden, die Radwege in mindestens zwei Kategorien zu unterscheiden, z.B.

a) Hauptnetz Rad + Radschnellwege und Aktiv-Achsen mit einer Reinigungshäufigkeit von einmal pro Quartal

b) alle weiteren Radwege sofern nicht von 1a oder Straßenreinigungssatzung erfasst mit einmal halbjährlicher Reinigung.

2. Die Stadt Leipzig errichtet und wartet ein modernes Radwegweiser-System analog mit Schild oder digital und stellt die jährliche Befahrung der Anlagen, die jährliche Überprüfung der Anlagen und die Wartung aus Radfahrerperspektive im Jahreszyklus sicher.

3. Die Stadt prüft, ob der digitale Mängelmelder auf https://mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L um eine Kategorie „Verunreinigte bzw. Scherben auf Radwegen“ erweitert werden kann.

4. Die Stadt prüft, ob analog der Stadt Rostock, die Stelle eines städtischen Radwegewartes als Ansprechpartner, Versteher und Problembeseitiger im Bereich des VTA eingerichtet werden kann. Dieser könnte auch als Ansprechpartner der Branche fungieren, um Karten, Wegführungen oder Werkstättennetz zu erläutern und um dabei Probleme aufzudecken und zu lösen. Das Prüfergebnis soll bis Ende des 3. Quartals 2022 vorgelegt werden.

Begründung:

Scherben, Schlaglöcher oder fehlende Wegweiser sind auf Radwegen für Radfahrende ein Ärgernis und können je nach Art und Umfang ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grund sollte die in Pkt. 1 zu erstellende Straßenreinigungssatzung die gleichen Rechte für Radfahrende wie für den motorisierten Verkehr herstellen.

Mit der Einrichtung eines Mängelmelders kann die Bevölkerung aktiv eingebunden werden und so werte Hinweise geben.

In der Hansestadt Rostock ist seit dem Jahr 2011 ein Radwegewart mit Pedelec und Anhänger im Auftrag des Rostocker Umweltamtes unterwegs. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeiter der Stadtentsorgung, der Verschmutzungen und Wildwuchs auf den Radwegen entfernt. Schäden am Radwegebelag und an der Beschilderung werden dokumentiert und an die zuständigen Stellen weitergegeben. Der Radwegewart war in den ersten Jahren nur in den Monaten April bis Oktober unterwegs, aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen ist er seit 2017 ganzjährig im Dienst.

Das Stadtgebiet ist in neun Einsatzgebiete aufgeteilt, die in einem festen Turnus abgefahren werden. Anwohnende und Touristen können aber auch Schäden und Verunreinigungen direkt dem Amt für Umweltschutz melden, bei größeren Verschmutzungen sucht der Wegewart die betroffenen Stellen auch außerhalb der Reihe auf.