Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

1. Das 365-Euro-Jahresticket soll zunächst stufenweise für ausgewählte Gruppen ab dem 01.08.2021 eingeführt werden. In einem ersten Schritt wird

a) der Preis für die LeipzigPass-MobilCard im Jahresabo auf 365 Euro reduziert,

b) für alle Leipziger bis 27 Jahre das personengebundene Jahres-Abo (Abo light) auf 365 Euro abgesenkt,

c) ein 365-Euro-Jobticket für Angestellte der Stadtverwaltung eingeführt. Auf dieser Grundlage werden in der Folge auch mit anderen Unternehmen entsprechende Vereinbarungen angestrebt.

d) Die Finanzierung der Angebote aus 1a bis c soll aus Mitteln des Bundes für Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV erfolgen, die ausdrücklich zur Entwicklung attraktiver Fahrpreistarife, wie Job-Tickets, Angebote für Berufseinsteiger etc., vorgesehen sind.

e) Zum 30. Juni 2022 erfolgt ein erster Bericht zur Umsetzung und Annahme der Modelle des 365 Euro-Tickets

2. Die Cross-Selling-Strategie in der L-Gruppe wird durch die Entwicklung weiterer bzw. die Weiterentwicklung bestehender Angebote ausgebaut, um die Nachfrage zu verbessern.

3. Die Stadtverwaltung erstellt, basierend auf dem Beschluss des Antrags VII-A-01471 (Park&Ride schaffen – Umstieg auf den ÖPNV erleichtern) vom 11. November 2020 bis Ende des 2. Quartals 2021 ein entsprechendes Umsetzungskonzept. Neben dem Park-&-Ride-Konzept sind auch klimafreundliche Car-Sharing-Optionen unter Einbindung des Umlandes und Einbezug von Flächen Privater zu prüfen.

Begründung:

Das 365-Euro-Ticket soll ein Beitrag dafür sein, den ÖPNV attraktiver zu machen und den urbanen Verkehr entsprechend der beschlossenen Mobilitätsstrategie neu zu strukturieren. Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte- insbesondere des städtischen Haushaltes – wegen der Corona Pandemie ist eine zeitnahe Einführung des Tickets für alle leider nicht machbar. Wir halten es jedoch mit Blick auf die Verkehrswende und unsere beschlossenen Klimaschutzziele, die wir schaffen müssen und schaffen wollen, für sinnvoll, mit der schrittweisen Einführung des Tickets zu beginnen. In einem ersten Schritt sollen – unter Einbeziehung der 100-prozentigen finanziellen Einbeziehung des Bundes – vor allem im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, das „Sozialticket“ für Menschen mit geringem Einkommen gestärkt werden.

Weiterhin sollen jungen Leipzigerinnen und Leipziger unter 28 Jahren profitieren, um diesen für den Einstieg in oder Umstieg auf den ÖPNV ein attraktives Angebot zu machen. Gerade bei Berufseinsteigern ist ein preiswertes Angebot sinnvoll, da diese noch nicht auf ein bestimmtes Verkehrsmittel festgelegt sind und somit eine Kundenbindung über das Studium bzw. die Ausbildung hinaus möglich ist. Außerdem ist die Kaufkraft vieler junger Menschen nach Studium oder Ausbildung noch nicht so ausgeprägt (z.B. durch eine neue Wohnung oder Familiengründung), deshalb wollen wir die Differenz zwischen dem günstigen Azubi/Semesterticket und dem Normaltarif verringern. Darüber hinaus wollen wir unter partnerschaftlicher Beteiligung von Unternehmen und LVB Jobticketangebote auf 365-Euro-Basis realisieren. Die Stadt soll bei der Neustrukturierung des Jobtickets vorangehen, hierfür wird mit Mehrkosten von rund 150.000 Euro gerechnet. Für solche innovativeren Tarifangebote stehen voraussichtlich Fördermittel des Bundes aus dem Klimaschutzprogramm 2030 (siehe Beschlusspunkte 1a bis c) ab dem kommenden Jahr zur Verfügung. Die Einführung der Tarife entsprechend der Punkte 1a und 1b würden jährlich etwa 2,3 Mio. Euro Mehraufwendungen verursachen, also deutlich weniger als die prognostizierten 30 Mio. Euro p.a. für die Einführung eines 365-Euro-Tickets für alle Monatskarten und Abo-Nutzer der LVB.

Aus Sicht der Kunden der Leipziger Gruppe und eben zur verbesserten Kundenbindung, vorrangig bei Stadtwerken oder Verkehrsbetrieben, sind Cross-Sellings-Strategien sinnvoll. Bislang wird davon in nicht ausreichendem Maße Gebrauch gemacht, obwohl das die Angebote der Unternehmen der L-Gruppe noch attraktiver machen könnte. Gerade im Zusammenhang mit der Sportbäder GmbH und der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bieten sich hier Rabattlösungen für Kunden der Stadtwerke an.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt wird beauftragt bis zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2020/2021 eine geeignete technische Möglichkeit (Lernrobotor / Lernavatare) anzuschaffen, um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Regelunterricht zu ermöglichen, welche aufgrund von Erkrankungen keine regelmäßige bzw. kontinuierliche oder dauerhafte Teilnahme am Unterricht möglich ist. Dies kann beispielsweise bei chronischen oder akut verlaufenden Krankheiten der Fall sein. Ein möglicher Partner wäre die Lecos GmbH oder das Medienpädagogische Zentrum Leipzig. Diese werden beauftragt zu prüfen:

a. Welche weiteren Partner*innen zur Umsetzung notwendig sind

(bspw. der Leibniz-WissenschaftsCampus – Postdigitale Partizipation)

b. an welchen Schulen die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und Lehrer*innen entsprechend für das Projekt gewonnen und fortgebildet werden können

c. zu eruieren an welchen Stellen in Land und Bund die Stadt Fördermittel für das Projekt erhalten kann

2. Nach einem Jahr wird der pilothafte Einsatz evaluiert, weitere Nutzungsszenarien geprüft und ggf. ausgeweitet. Der Fachausschuss Bildung und Schule ist geeigneter Weise über die Fortschritte des Projektes und die Auswertung zu informieren.

Begründung:

Krankheitsbedingte Veränderungen sind immer eine große Herausforderung für Kinder- und Jugendliche, ihre Familien und das gesellschaftliche Umfeld. Nicht nur durch Corona, aber besonders vor diesem Hintergrund. Aufgrund von Erkrankungen ist die Teilnahme am Unterricht für viele Kinder- und Jugendliche nicht immer und nicht kontinuierlich oder gar dauerhaft möglich (bspw. bei Nierenerkrankungen, Krebs etc.). Nicht selten können diese Kinder- und Jugendliche durch den Genesungsprozess mehre Schuljahre nicht- oder nicht vollständig teilnehmen. Aus Sicht der betroffenen Schulkinder stellen sich viele Fragen: Werde ich mit meinen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden mithalten können, wenn ich weiter zu Hause lerne? Wie kann ich den Unterrichtsstoff nachholen? Werde ich in der nächsten Klassenstufe zurechtkommen? Werde ich in die nächste Klassenstufe versetzt? Wann kann ich meine Schulfreunde wiedersehen?

Nach bspw. Transplantationen, bei Krankenhausaufenthalten oder in der aktuellen Pandemie gehört Isolation von Freunden und Abwesenheit in der Schule zum Alltag der erkrankten Kinder- und Jugendlichen. Die Klinikschulen an den Krankenhäusern halten bei stationären Aufenthalten den Kontakt zur „Heimatschule“ und versuchen den Ausfall bestmöglich zu kompensieren. Für eine gute Gesamtgesundheit der Schülerinnen und Schüler braucht es soziale Kontakte, ein aktives Teilnehmen an Aktivitäten sowie Sicherheit und ein gutes Gefühl die Anforderungen des Lebens zu meistern. Isolation fördert dies nicht und ist dennoch für die Genesung wichtig.

Es ist daher wichtig, die Teilhabe an Schulen – trotz Distanz zu ermöglichen. Hierfür soll die Stadt ein geeignetes technologisches System, was möglichst wartungsfrei, einfach in den „normalen“ Schulalltag integrierbar (bspw. Fragen stellen, zuhören, mitlesen, Mitnahme des Geräts durch Lehrkräfte in andere Unterrichtsräume), eine einfache Verteilung an die Schülerinnen und Schüler ermöglicht, Datenschutzkonform ist, anschaffen. Ein Projekt wurden bspw. durch den Förderkreis Kinderdialyse Leipzig e.V. bereits gestartet (SchlauMe) und sollte durch die Stadt Leipzig in der Form unterstützt werden, in dem die Stadtverwaltung eigene technologische „Lernroboter“ vorhält, um möglichst viele Kinder- und Jugendliche mit den unterschiedlichen Krankheitsbildern zu unterstützen.

Geeignete Technologien sind bereits am Markt verfügbar (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Virtuelles-Klassenzimmer-Roboter-helfen-kranken-Kindern-bei-Unterrichtsteilnahme-3990705.html) und sollten schnellst möglich, auch für Leipziger Kinder- und Jugendliche zugänglich gemacht werden. Neben der Teilhabe der Kinder am „normalen“ Unterricht ist dies auch ein wichtiges Signal zur Digitalisierung der Schulen.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, wie eine erlebbare Grünfläche mit generations-, milieuübergreifendem, barrierefreiem Bewegungs- und Gesundheitspark inkl. Spielplatz auf dem W.-Leuschner-Platz geschaffen werden kann, um so den Leipzigern innenstadtnah zusammenwachsend beitragende Möglichkeiten zu bieten, nicht-kommerziell sportlichen Aktivitäten nachzugehen und dafür auch entsprechende Infrastruktur vorzuhalten.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Regelungen zu schaffen, um das Viertel auf dem Leuschner-Platz grün zu gestalten. Hierbei sollen insbesondere Möglichkeiten für vertikales Grün an den Gebäuden (vertikale Wälder oder hängende Gärten) im Vordergrund stehen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu klären, wie zusätzliche Fahrradstellplätze geschaffen werden können. In diesem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer Fahrradgarage zu prüfen.

Begründung:

Zu 1.    Die Schaffung einer erlebbaren Grünfläche mit einem Bewegungs- und Gesundheitspark ist ein einmaliges Angebot auf einem sicheren innenstädtischen Raum, der generations-, milieuübergreifend, barrierefrei gestaltet werden soll, und dazu beiträgt, den Stadtraum aufzuwerten. Eine solche Arealentwicklung ergänzt hervorragend die Innenstadt und dient als Schnittstelle für Handel (Markt, Brühl, Hauptbahnhof, Petersstr.), Gastronomie/Tourismus, dichte Wohnbebauung, Kultur (Oper, Gewandhaus, Theater, Museen, Bibliothek), die Stadtverwaltung, Kitas, Schulen, Universität/Hochschulen, Kirchen, Sicherheit (Polizei, Feuerwehr), usw. Dieser gut erreichbare zentrale Ort soll so entwickelt werden, dass ihn alle Leipziger rund um die Uhr nutzen können. Damit bleibt der Wilhelm-Leuschner-Platz den Namen „Sportstadt“ und „Grüne Stadt“ Leipzig treu. Die Integration eines Spielplatzes erhöht die Aufenthaltsattraktivität des Parks. Im Leipziger Zentrum gibt es derzeit nur den Spielplatz Labyrinth in der Reichsstraße und den Spielplatz „An der Moritzbastei“.  Ein größerer Spielplatz für große und kleine Kinder fehlt ganz. Daher sollte im Zuge der Freiflächenplanung auch die Möglichkeit für einen Spielplatz auf dem W.-Leuschner-Platz geprüft werden.

Zu 2. Mehr Grün in den Innenstädten ist insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt den Klimanotstand ausgerufen hat, ein besonders aktuelles Thema. Die Bebauung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz bietet die Möglichkeit, hier neue Konzept auszuprobieren und die Innenstadt durch vertikales Grün besser an die sich wandelnden klimatischen Bedingungen anzupassen. Beispiele für solche Arten der Stadtbegrünung gibt es in Singapore, wo grüne Hochhäuser bereits Realität sind, oder auch in Mailand, denn mit ihren Bosco Verticale ist die Stadt Vorreiter beim vertikalen Wald.

Zu 3. Im Zuge der vom Stadtrat beschlossenen Stärkung des Radverkehrs sollen zusätzliche Radabstellmöglichkeiten, z.B. in Form einer Fahrradgarage, für Beschäftigte, Besucher und Gäste des künftigen Areals Wilhelm-Leuschner-Platz geschaffen werden.

Wir sind davon überzeugt, dass grüner Wasserstoff in Zukunft einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten wird. Aktuell strebt Deutschland im Bereich Wasserstoff die Technologieführerschaft an. Leipzig ist mit seinen ansässigen Unternehmen gut aufgestellt, um in diesem Bereich für Mitteldeutschland führender Technologiestandort zu werden. Aus diesem Grund wird der Oberbürgermeister beauftragt, folgende Anliegen umzusetzen:

  1. Im Rahmen der Evaluierung des Beschlusses „Ausstieg aus dem Fernwärmebezug aus Lippendorf“ ist bis Mitte 2021 ein Strategiekonzept vorzulegen, wie der Kraftwerksstandort Leipzig-Süd zu einem „Leuchtturm“ im Rahmen der am 10. Juni 2020 im Bundeskabinett beschlossenen „Nationalen Wasserstoffstrategie“ weiterentwickelt werden kann. Denkbar wäre beispielsweise die Nutzung der aktuell ungenutzten, denkmalgeschützten ehemaligen Kraftwerkshalle am Standort Süd, um dort mittels Elektrolyse Wasserstoff für die direkte Weiterverwendung im Heizkraftwerk sowie für andere Nutzungen, bspw. in Bussen der LVB, herzustellen.
  2. Mit diesem Konzept bewirbt sich die Stadt Leipzig gemeinsam mit geeigneten Partnern um Fördermittel des Bundes.

Begründung:

Mit dem beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und braunkohlebasierten Fernwärmeversorgung muss es der Stadt Leipzig gelingen, für die ansässigen kommunalen Gesellschaften sowie die in Mitteldeutschland ansässigen Unternehmen Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Die Weichen dafür müssen bereits jetzt gestellt werden, denn die Bewahrung des in Deutschland vorhandenen Technologievorsprungs im Bereich Wasserstoff kann auch im weltweiten Wettbewerb nur dann gelingen, wenn echte Anwendungsfälle entwickelt werden. Damit verbunden wären hochqualifizierte Arbeitsplätze über den Bereich Forschung und Entwicklung hinaus.

Neben den Partner/-innen VNG AG, LVV GmbH, HTWK und Universität Leipzig, mit denen die Stadt bzgl. einer regionalen Wasserstoffstrategie laut eigener Auskunft bereits zusammenarbeitet, sollten weitere Partner wie die Metropolregion, das Fraunhofer Institut Halle, der Flughafen Halle/Leipzig oder auch Partner aus der freien Wirtschaft, wie beispielsweise Siemens, eingebunden werden. Letzteres Unternehmen liefert die Turbinen für das moderne Kraftwerk. Diese sind bereits so ausgelegt, dass sie mit Wasserstoff betrieben werden können. Um die Sektorenkopplung bzgl. Wasserstoff voranzutreiben, sind weitere Partner denkbar, wie Unternehmen aus den Chemieregionen Bitterfeld-Wolfen und Leuna, Logistiker wie DHL oder die Linde AG, die das bereits bestehende regionale Wasserstoffnetz betreibt. Vorstellbar wäre in diesem Zusammenhang, dass der Europäische Metropolregion Mitteldeutschland e.V. als Verein und Netzwerk die Koordinierung der verschiedenen Akteure übernehmen könnte, denn viele der genannten Unternehmen und Institutionen sind bereits Mitglied des Vereins.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Pilotprojektes den Radfahrstreifen im Bereich Richard-Lehmann-Str. /Höhe Postfiliale (Gebäude der Karl-Liebknecht-Str. 143) bis Ende des 1. Quartals 2021 abzupollern. In der Folge wird diese Maßnahme evaluiert und bei einem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase auf andere Bereich in der Stadt angewandt, in denen eine sehr ähnliche Konstellation vorliegt.

Begründung:

Regelmäßig wird der Radfahrstreifen im o.g. Bereich zugeparkt, weil vor allem Nutzerinnen und Nutzer der Postbankfiliale ihn als Kurzzeitparkplatz verwenden. Selbst durch eine intensivere Kontrolle könnte man dem Problem an dieser Stelle nicht Herr werden. Durch das Parken entsteht für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie den übrigen fließenden Verkehr durch Ausweichmanöver eine Gefahrensituation. Ähnliche Gefahrenpotenziale bestehen auch in anderen Teilen der Stadt, wo Radfahrstreifen als Kurzzeitparkplätze genutzt werden, um schnelle Erledigungen in nahen der Post- oder Bankfiliale zu machen. Aus diesem Grund wollen wir die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt vor der Postfiliale in der Richard-Lehmann-Straße nutzen, um auch an anderen, ähnlich gelagerten Stellen mehr Sicherheit zu schaffen.


Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2020 einen Vorschlag für einen Maßnahmenplan „Mensch und Hund“ und zur Überarbeitung der Hundesteuersatzung vorzulegen. Inhalt des Maßnahmenplans soll die Ausweitung von Angeboten für und Kontrollen von Hundebesitzern in der Stadt sein. Dazu gehören unter anderem mehr Hundewiesen, mehr Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekot und mehr Kontrollen von Leinenpflicht und Kotentsorgung. Auch die Möglichkeit, eine Begleithundeprüfung (Hundeführerschein) zu absolvieren, soll besser beworben werden.

Sachverhalt:

Zweck des Antrags ist es, ein besseres Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt zu erreichen. Sowohl im Sinne von Hundehaltern, als auch aller anderen Einwohner, soll es mehr Möglichkeiten geben, Hunde auch mal frei laufen zu lassen und den Kot zu entsorgen. Dem gegenüber steht aber auch die stärkere Kontrolle der Einhaltung von Pflichten durch Hundehalter. Auch bei der Hundesteuer gilt das Gesamtdeckungsprinzip für alle kommunalen Ausgaben. Aus politischen und haushalterischen Gründen ist aber die prinzipielle Gegenfinanzierung der zusätzlichen Aufwendungen für die Hundehaltung in der Stadt durch eine Anpassung der Hundesteuersatzung geboten. Da die Ergebnisse des Antrags mit zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben verbunden sind, soll eine Vorlage der nötigen Beschlüsse noch vor Einbringung der kommenden Haushaltssatzungen im Stadtrat erfolgen.

Beschlussvorschlag:

Nachdem der Bürgerdialog über den Schulstandort ein eindeutiges Ergebnis gebracht hat, schafft die Stadtverwaltung schnellstmöglich die Voraussetzungen für den Neubau. Dazu werden die Prozesse zur Planung der Grundschule, für das Wegekonzept und die Ertüchtigung für Rad- und Gehwege sowie eine eventuell nötige B-Plan-Änderung parallel durchgeführt. Ziel soll es sein, bereits im Sommer 2025 die Grundschule zu eröffnen.

Sachverhalt:

Durch die konstruktive Mitarbeit des Ortschaftsrates beim Beschluss des B-Planes und die eingefügten Regelungen zum Schulstandort gehen wir davon aus, dass der Weg dafür frei ist, die notwendigen Prozesse umgehend zu starten und parallel laufen zu lassen.