Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der LVB zu prüfen, inwieweit das Deutschland-Ticketangebot der Leipziger Verkehrsbetriebe durch ein Carsharing-Angebot ergänzt und ausgebaut werden kann. 
  1. Dabei soll insbesondere geprüft werden,
    1. – ob vergünstigte Mietpreise für Freefloating-Fahrzeuge (“cityflitzer”) ab 17 Uhr eingeführt werden können. 
    2. – inwieweit Leipziger Deutschlandticket-Nutzer:innen vergünstigte Mietkonditionen für z.B. Transporter erhalten können.
  1. Gleichzeitig setzt sich die LVB dafür ein, dass die Nutzungsflächen von stationsunabhängigem Carsharing insbesondere an Endhaltestellen von Straßenbahnlinien ausgebaut werden. 

Begründung:

Städte wie Würzburg und Dresden zeigen mit verschiedenen Modellen, wie man erfolgreich das Deutschlandticket mit weiteren Mobilitätsformen verknüpft. Dabei wird gleichzeitig der Kauf des Deutschlandtickets im eigenen Vertriebskanal der lokalen Verkehrsbetriebe gestärkt. Auch überregionale Anbieter wie TicketPlus+ bieten kluge Lösungen für eine Vernetzung des Deutschlandtickets mit Shared-Mobility-Angeboten. Es wird Zeit, das auch in Leipzig einzuführen.

Durch ein attraktives Ticket-Angebot sollen auch mehr Menschen die Dienstleistungen der Leipziger Verkehrsbetriebe nutzen. Für viele Personen stellt sich dabei die Frage, wie die Mobilität auf der letzten Meile bzw. in den Randgebieten bedient werden kann und wie besondere Mobilitätsbedarfe ohne ein eigenes Auto abgebildet werden können. Die Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel kann dabei ein entscheidendes Argument sein.

Wir wollen das Deutschland-Ticket der Leipziger Verkehrsbetriebe daher auch in diese Richtung ausbauen und die bestehende Kooperation von LVB und Teilauto/Cityflitzer intensivieren.

Langfristig ist auch überlegenswert, ob man bestimmte Ortsrandlagen wirtschaftlicher mit einer Beauftragung durch Carsharing statt FLEXA abdeckt oder zumindest sinnvoll ergänzt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister beschließt mit der LWB eine Eigentümerzielvereinbarung für eine dauerhafte Nutzung der „Villa Davignon“ (Friedrich-Ebert-Straße 77) durch gemeinnützige Träger aus dem inklusiven Bereich in einem „Haus der Inklusion“. Diese Eigentümerzielvereinbarung muss spätestens zum Ende des 2. Quartals 2025 vorliegen.

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2025 zu prüfen,

a). welche Träger- und Betreiberstrukturen im inklusiven Bereich in der Stadt Leipzig vorhanden sind

b). welche Vereine, die beratend und unterstützend für Menschen mit Behinderung tätig sind, in einem „Haus der Inklusion“ eine neue Wirkungsstätte finden können. Dabei soll auch der bisher im Haus ansässige Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL) mit geprüft werden.

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende des 3. Quartals ein Konzept für die weitere Nutzung der „Villa Davignon“ als „Haus der Inklusion“ vorzulegen. Hier geht es vor allem darum, eine geeignete Träger- und Betreiberstruktur zu definieren, die die Interessen der LWB als Eigentümerin, der Stadt Leipzig sowie der verschiedenen gemeinnützigen Träger als zukünftigen Nutzer hinreichend berücksichtigt und abbildet.

Begründung:

Die „Villa Davignon“ in der Friedrich-Ebert-Straße 77 war bisher der Wirkungsort des Stadtverbandes der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL). Neben der Verbandsarbeit bietet der SVHGL ein umfangreiches Beratungsangebot in Bezug auf Hörschädigungen an. Er betreibt auch das „Haus ohne Barrieren“ in der Friedrich-Ebert-Straße 77 in Leipzig, das speziell für die Bedürfnisse von Menschen mit Hörschädigungen ausgebaut und gleichzeitig barrierefrei gestaltet ist, um auch anderen Nutzergruppen den Zugang zu ermöglichen. Bekanntermaßen musste der SVHGL Insolvenz anmelden.

Entscheidend ist es nun, dass die Immobilie „Villa Davignon“, die sich im Besitz der LWB befindet, auch weiterhin im sozial-caritativen Bereich genutzt wird. Durch die bisherige Nutzung durch den SVHGL ist Barrierefreiheit gegeben. Auch wäre es gerade für Menschen mit Behinderung ein sehr sinnvolles Serviceangebot, an einem gut erreichbaren Ort mehrere Vereine unter einem Dach zu wissen, deren grundlegend wichtiger Arbeitsbereich die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist.

Deshalb muss die LWB diese Immobilie auch weiterhin dafür vorhalten. Ebenso muss zeitnah eine Prüfung der Angebote der Trägerlandschaft im inklusiven Bereich erfolgen, damit zeitnah ein adäquates Konzept für ein „Haus der Inklusion“ erstellt und umgesetzt werden kann.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Möglichkeiten für Parkerleichterungen für Menschen mit schwerer Gehbeeinträchtigung im Gebiet der Stadt Leipzig zu schaffen.

Davon sollen Menschen mit Gehbeeinträchtigung profitieren, deren Behinderung nicht in dem Krankheitskatalog der bisherigen Regelung für Parkausweise aufgenommen ist und die aufgrund ihrer Behinderung eine Gehbeeinträchtigung nachweisen können.

Dazu sollen sich die entsprechenden Ämter der Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Rechtsamt) beraten und bis zum Ende des 3. Quartals 2025 eine umsetzbare Lösung erarbeiten.

Falls die Einführung eines eigenen Parkausweises rechtlich oder verwaltungstechnisch nicht umsetzbar ist, sollten alternative Maßnahmen für entsprechende Parkerleichterungen geprüft werden.

Begründung:

Nicht alle Menschen mit einer schweren Gehbeeinträchtigung haben einen Anspruch auf einen Parkausweis und damit eine Möglichkeit ihr Auto so zu parken, dass der Laufweg so kurz wie möglich gehalten wird. In den beigefügten Hinweisen zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte (siehe: Hinweise zu Parkerleichterungen für Schwerbehinderte) sind die entsprechenden Vergabevoraussetzungen für den blauen, orangenen und gelben Parkausweis aufgelistet.

Um bestehende Lücken bei der Vergabe der oben genannten Parkausweise zu schließen, sollte die Einführung eines kommunalen Parkausweises als Erweiterung des gelben Parkausweises in Sachsen geprüft werden.

Die Einführung eines erweiterten kommunalen Parkausweises für Menschen mit dem Merkzeichen „G“ wäre ein entscheidender Schritt für mehr Inklusion und Barrierefreiheit in der Stadt Leipzig.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und der Deutschen Bahn (DB) die Einführung von Messe-Sonderzügen zur Leipziger Buchmesse ab dem Jahr 2026 einzurichten und entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.

Ziel ist es, während der Messetage einen regelmäßigen Pendelverkehr zwischen dem Leipziger Hauptbahnhof und dem Messebahnhof einzurichten, um den wachsenden Besucherzahlen Rechnung zu tragen und um die LVB-Straßenbahnlinie
16 zu entlasten.


Begründung:

Die Leipziger Buchmesse gewinnt stetig an Bedeutung und zieht jedes Jahr erfreulicherweise mehr Besucherinnen und Besucher an. Die bestehenden ÖPNV-Verbindungen, insbesondere die Straßenbahnlinie 16, wie auch die aktuellen S-Bahn-Verbindungen, stoßen dabei an ihre Kapazitätsgrenzen. Überfüllte Bahnen und die teilweise Sperrung der Bahnsteige waren in diesem Jahr leider zu konstatieren.
Durch die Einführung von Messe-Sonderzügen zwischen Hauptbahnhof und Bahnhof Leipzig Messe kann eine schnelle, sichere, komfortable und umweltfreundliche Anreise sichergestellt werden. Die Reisezeit zur Messe würde sich außerdem für die Besucherinnen und Besucher von ca. 20 Minuten in der Straßenbahn auf 5 Minuten bis zum Messebahnhof
verkürzen.
Die Stadt Leipzig sollte daher frühzeitig mit den Akteuren in den Dialog treten, um eine Umsetzung zur Buchmesse 2026 zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. zu prüfen, dass alle Schülerinnen und Schüler an Förderschulen bei Bedarf auch während der Ferien den Fahrdienst an ihrer Förderschule nutzen können, um dort das Betreuungsangebot(BTA) besuchen zu können.

2. zu prüfen, dass die Fahrzeit für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen nicht länger als 30 Minuten pro Wegstrecke betragen sollte. Dabei soll geprüft werden, inwieweit weitere Mobilitätsanbieter wie z.B. Flexa oder örtliche Taxi-Unternehmen für einzelne Beförderungen mit eingebunden werden können.

Begründung:

Zu 1: Für viele Schüler und Schülerinnen an Förderschulen ist der Besuch des Betreuungsangebotes während der Ferien eine wichtige Konstante, um auch während der Ferien eine Tagesstruktur zu erleben, die sie in ihrer Entwicklung unterstützt. Davon betroffen sind fast 1.000 Schülerinnen und Schüler der Stadt Leipzig (vgl. Anfrage der SPD Fraktion VIII-F-00394-AW-01).

Pädagogisches Personal berichtet, dass Kinder mit erhöhtem Förderbedarf oft vergleichsweise lang brauchen, um sich wieder an eine geordnete Tagesstruktur zu gewöhnen, wenn sie die Schule und/oder das Betreuungsangebot über einen längeren Zeitraum nicht besucht haben. Deshalb sollte den Eltern grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, sich auch während der Ferien für das Betreuungsangebot für ihre Kinder entscheiden zu können, wenn sie auf den Fahrdienst für die Beförderung ihrer Kinder angewiesen sind.

Zu 2: Zum Wohle der Kinder muss die Fahrzeit pro Wegstrecke auf 30 Minuten begrenzt werden. Sowohl vor als auch nach dem Schul- oder BTA-Besuch ist eine Wegstrecke von mehr als 30 Minuten eine erhebliche Belastung für Kinder, die unter körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen leiden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein verkehrsrechtliches Gutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit des Konzepts Schulstraße in Leipzig – temporäre Sperrung von Straßenabschnitten vor Schulzugängen zu Schulbeginn und Schulende – mit dem deutschen Straßenverkehrsrecht erstellen zu lassen. 

Mit dem Gutachten sollen 

◦ die grundsätzliche verkehrsrechtliche Zulässigkeit des Konzepts untersucht, 

◦ Möglichkeiten der verkehrsrechtlichen Anordnung aufgezeigt sowie 

◦ Umsetzungsmöglichkeiten für temporäre Absperrungen der Straßen dargestellt

werden. 

Außerdem sollen allgemeine Rahmenbedingungen von Schulstandorten aufgezeigt werden, die eine verkehrsrechtliche Zulässigkeit des Konzepts darlegen.

Begründung:

Sogenannte „Schulstraßen“ werden aktuell durch einige deutsche Kommunen als Instrument zur Entschärfung des Bring- und Holverkehrs im Sinne der Schulwegsicherheit und zur Förderung des aktiven Schulwegs erprobt. 

Als Schulstraßen werden im derzeitigen Sprachgebrauch Straßenabschnitte im unmittelbaren Einzugsbereich von Zugängen zu Schulen bezeichnet, die zeitlich beschränkt vor Schulbeginn für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Die Sperrungen können auch bei Schulschluss erfolgen. Ziel ist die Förderung der selbstständigen und sicheren Teilnahme von Kindern am Straßenverkehr auf ihrem Schulweg.

Die Stadt Wien hat das Konzept Schulstraße bereits in Piloten erprobt und evaluiert und richtet seitdem Schritt für Schritt weitere Schulstraßen ein. In Frankfurt am Main wird derzeit eine Schulstraße in einem Verkehrsversuch erprobt. München hat aktuell die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen geprüft, unter denen erste Schulstraßen erprobt werden können.

Antrag von Stadtrat Andreas Geisler

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der unteren
    Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche ein
    Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und Kleintieren regelt.
  2. Beispielgebend für eine Allgemeinverfügung können die im Herbst 2024 beschlossenen
    Regelungen aus Köln gelten und als Anregung genutzt werden.

Begründung:
Der Igel zählt nach Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. In den
letzten Jahren wurde eine stetige Bestandsabnahme der einst häufigen Art beobachtet. Im
Jahr 2024 hat die Deutsche Wildtierstiftung den Igel zum Wildtier des Jahres gewählt.
Inzwischen steht der Igel auf der roten Liste der zu schützenden Tiere. Um den Rückgang
der Igelbestände besonders in urbanen Räumen zu schützen, sind Schutzmaßnahmen
unerlässlich.
Wir sind mit diesem Problem nicht alleine und andere Städte wie beispielsweise Köln haben
bereits reagiert und entsprechende Regelungen erlassen. Siehe Anlage
Uns ist natürlich klar, dass wir als Stadt nicht das Ordnungsamt in jeden Garten schicken
können und wollen, aber mit einer Allgemeinverfügung können wir das Thema öffentlich
machen, aufrütteln und wenigstens versuchen, diejenigen zu erreichen, welche noch mit
vernünftigen Argumenten zu erreichen sind.
Als Vorsitzender des Tierschutz-Beirates erreichten mich in den vergangenen Jahren Bilder
und Zahlen von verletzten und getöteten Igeln durch Mähroboter und auch Rasentrimmer,
die aufrütteln müssen. Alleine im Jahr 2024 sind mir Zahlen von bis zu 400 schwerverletzten
Igeln im Stadtgebiet Leipzig bekannt. Ich füge nur 1-2 Bilder der in 2024 verletzten Tiere an,
denn diese können verstörend wirken. Gerne kann ich, wenn gewünscht weiteres Material
zur Verfügung stellen.