Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung intensiviert die Planungen für einen Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden, auf dem Gelände des neuen Kraftwerkstandortes auf der Bornaischen Straße. Die Planungen sind dabei soweit voranzutreiben, dass im Jahr 2025 für die Jahre 2026 ff Förderanträge zur Co-Finanzierung des Neubaus durch Land und/oder Bund gestellt werden können. In der Regel muss dazu Leistungsphase 3 erreicht werden.
     
  2. Die entsprechenden Planungsmittel zum Erreichen der Leistungsphase 3 sind in der Entwurfsplanung für den Doppelhaushalt 2025/26  für das Jahr 2025 zu berücksichtigen.
     
  3. In den Planungen wird, in Abstimmung mit den Schwimmverbänden und des Stadtsportbundes, bis Ende 2024 auch geprüft, inwiefern abweichend vom aktuellen Sportprogramm 2024 doch eine 50m Schwimmhalle benötigt wird. Das Prüfergebnis fließt in die Fortschreibung des noch bis Ende 2024 laufenden Sportprogramms ein.

Begründung:

Anders als im Rahmen der Haushaltsverhandlungen mitgeteilt, plant die Stadtverwaltung nicht mehr damit, bis Ende 2024 die Leistungsphase 3 für einen Schwimmhallenneubau im Leipzig Süden zu erreichen. Laut der schriftlichen Antwort zur SPD-Anfrage – VII-F-09176-AW-01 aus dem Oktober 2023 soll diese Leistungsphase sogar erst frühestens 2026 erreicht werden. Angesichts der Beantragung notwendiger Fördermittel hält die SPD-Fraktion dies für deutlich zu spät. Außerdem plant die Stadtverwaltung mit Fertigstellung der Schwimmhalle am Rabet Anfang 2025, so dass die dann freiwerdenden Kapazitäten für die Planung der nächsten Schwimmhalle verwendet werden können. Die Stadtverwaltung ist daher aufgefordert, den Prozess zu beschleunigen und diesen auch im kommenden Haushalt zu untersetzen, so dass 2025, vor Einreichung möglicher Förderanträge, die Leistungsphase erreicht wird. Die notwendigen Planungsmittel dafür müssen im Jahr 2025 zur Verfügung gestellt werden.

In den Schwimmverbänden läuft zudem eine Diskussion über eine zweite kommunale 50-Meter-Schwimmhalle. Im aktuellen Sportprogramm ist jedoch nur eine 25-Meter-Halle geplant. In Vorbereitung auf die Planungen und die Fortschreibung des Sportprogramms muss daher zeitnah geklärt werden, welche Version weiterverfolgt werden soll. Dazu sind die lokalen Schwimmverbände und Vereine einzubinden.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Um den Gewaltschutz in Leipzig langfristig und bedarfsgerecht auszubauen und damit die aktive Verhinderung von Femiziden zu stärken, beschließt der Stadtrat:

  1. Die Stadt Leipzig richtet mit Unterstützung des Landes zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein gemeinsames Modellprojekt ein, um die Kapazitäten für den Gewaltschutz entsprechend der wachsenden Bedarfe in Leipzig auszubauen und damit die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) spürbar zu entlasten.
  2. Die städtischen Fördermittel für die Zentrale Sofortaufnahme der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen werden ab 01.01.2024 um zunächst 20.400 Euro p.a. für 0,3 VZÄ in der Sozialarbeit aufgestockt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget „Förderung von Vereinen und Verbänden“ (50_331_ZW). Bei weiterem Förderbedarf werden ab 2025 mit dem neuen Doppelhaushalt 2025/26 die Mittel weiter erhöht.
  3. Bei Vermittlung von Nutzerinnen durch die Sozialarbeiterinnen in den Schutzeinrichtungen werden die Nutzerinnen verstärkt zum Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt und die Zusammenarbeit ausgebaut.
  4. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die in der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit enthaltenen Förderhöchstbeträge je Einrichtung bedarfsgerecht angehoben werden.
  5. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention geschaffen wird und sich der Bund an der Finanzierung beteiligt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des 1. Quartals 2024 eine Strategie zur Ertüchtigung von Räumlichkeiten im Stadtteil Paunsdorf zur Nutzung durch Vereine und Volkshochschule vorzulegen. 

Der Oberbürgermeister prüft dabei die Ertüchtigung des Objekts Wiesenstraße 18/20 in Leipzig vor 2030, möglichst zum Haushaltsjahr 24/25.

Begründung: 

Bereits im Juni 2022 teilte das zuständige Amt zum Objekt Wiesenstraße 18/20 mit, dass eine Komplexsanierung ab dem Jahr 2030 eingeordnet wird. 

Vor dem Hintergrund des Zuzugs von Geflüchteten auch in den Stadtteil Paunsdorf und das Nichtvorhandenseins von Räumlichkeiten für Vereine und Volkshochschule in diesem Stadtteil, stellen wir fest, dass die Zeitschiene für die Ertüchtigung des Objekts Wiesenstraße neu überdacht werden muss. 

Paunsdorf ist Fördergebiet „Soziale Stadt“. Ziel des Förderansatzes ist, die physischen Wohn- und Lebensbedingungen, sowie die wirtschaftliche Basis im Gebiet zu stabilisieren, Lebenschancen durch Bildung zu erhöhen und das Image des Quartiers zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle Möglichkeiten ergriffen werden.

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion mit den Fraktionen B90/Die GRÜNEN und DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch das Sozialamt und unter Einbeziehung der AG Recht auf Wohnen bis Mitte 2024 konkrete Maßnahmen für die Versorgung und Unterbringung junger wohnungsloser Menschen zu erarbeiten.

Hierbei sind in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie und dem Jobcenter insbesondere die Schnittstelle zwischen Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe und Leistungen nach SGB VIII auszuloten und die Kooperation der Dienste zu verbessern.

Bereits für den anstehenden Winter und damit sofort wird als eine Lösung für junge wohnungslose Menschen, das bereits vom Sozialamt aufgesetzte Careleaver-Angebot ausgebaut, zusätzlich wird geprüft, befristete Bürgschaften nach geeigneten Kriterien für zu definierende junge Mieter*innen als Einzelfallhilfe zu gewähren, um den Zugang zu eigenem Wohnraum zu öffnen.

Gemeinsamer Antrag SPD-Fraktion/ Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Evaluation Grundsatzvereinbarung

  1.             Die Verwaltung evaluiert bis zum 31.12.2023 die „Grundsatzvereinbarung Kita“ hinsichtlich der Ziele und Umsetzung und legt das Ergebnis mit etwaigen Konsens- und Dissenspunkten zwischen Verwaltung und freien Trägern bis zum 31.12.2023 dem Jugendhilfeausschuss vor.
  2.             Dem Stadtrat wird zum 31.12.2023 eine Übersicht über die Sachkosten der Kindertageseinrichtungen in freier und kommunaler Trägerschaft vorgelegt. Diese Übersicht soll die Ausgaben des kommunalen und der freien Träger hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes, des Betriebsaufwandes und des Betreuungsaufwandes in einer vergleichbaren Form abbilden.

Verfahrensvorschläge Segregation

  1.             Die Verwaltung erarbeitet Verfahrensvorschläge, welche einer Segregation in Kindertageseinrichtungen (Durchmischung im Hinblick auf Kinder im SGB II/XII-Bezug, Kinder ausländischer Herkunft und Integrationskinder) entgegenwirken, und legt diese bis zum 31.12.2023 dem Jugendhilfeausschuss zur Diskussion vor.

Überarbeitung Grundsatzvereinbarung

  1. Die überarbeitete Grundsatzvereinbarung wird dem Stadtrat bis zum 28.02.2024 vorgelegt. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
    1. Die Verwaltung wird die freien Träger im Rahmen der Neuverhandlung zur Einhaltung der freien Wahl der Betreuungszeit durch die Eltern verpflichten, verbunden mit einer Anpassung der Refinanzierung der Sachkosten.
    2. Die Verwaltung wird Ergebnisse aus den in Punkt 3 genannten Verfahrensvorschlägen verbindlich festhalten.
    3. Es wird das Ziel der Annäherung der Höhe der Sachkosten zwischen kommunalem und freien Trägern verfolgt. Dabei soll im Mittelpunkt stehen, dass allen Kindern unabhängig von der Trägerschaft eine bedarfsgerechte Betreuung zugutekommt.
    4. Die Verwaltung baut gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten zu den Themen migrationsgesellschaftliche Öffnung, kultursensible Betreuung, Umgang mit Kindern mit Flucht- und Migrationsgeschichte für Erzieherinnen und Erzieher auf. Dafür sind ausreichende finanzielle Mittel einzustellen.

Ergebnisse Elternbefragung

  1.            Die Ergebnisse der im 3. Quartal 2023 gestarteten Elternbefragung zur Qualität, Zufriedenheit und Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen werden den freien Trägern und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über eine geeignete Form der Veröffentlichung und aus den Ergebnissen zu ziehende Konsequenzen. Die Ergebnisse werden im Anschluss dem Stadtrat vorgelegt.

Weitere Maßnahmen

  1.            Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig über aktuelle Bedarfseinschätzungen zur Kinderbetreuung und entsprechende (Bau-)Vorhaben sowie deren Standorte maßnahmebezogen informiert.
  2.            Im Kontext der Vergabe der Trägerschaft wird der Stadtrat im 1. Quartal 2024 per Informationsvorlage über die bestehenden Entscheidungsverfahren informiert. In der Beschlussvorlage zu einzelnen Maßnahmen wird die Auswahl transparent dargestellt.
  3.            Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landesregierung für eine bessere personelle Ausstattung derjenigen Abteilungen des Landesjugendamtes ein, die für die Kontrolle der Kita-Qualität zuständig sind.

Begründung:

Die Antragsstellerinnen übernehmen den Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VII-A-08524 in weiten Teilen mit Änderungen.

Da die Auswertung der Kita-Grundsatzvereinbarung zwischen Verwaltung und Trägern bereits begonnen hat, ist vor allem das Ergebnis dieses Prozesses transparent zu machen. Der Jugendhilfeausschuss soll insbesondere über Dissense informiert und in Entscheidungen zur Fortschreibung einbezogen werden.

Im Vorfeld der Annäherung der Sachkostenhöhe bei Kita in freier und kommunaler Trägerschaft soll Transparenz über die aktuellen Ausgaben/ Einnahmen geschaffen werden: Dabei sind die Unterschiede im Hinblick auf Struktur und Kostenarbeiten zu beachten und herauszuarbeiten und eine Vergleichbarkeit herzustellen. Im Zuge der Verpflichtung zur freien Wahl der Betreuungszeit sollen auch sich verändernde Sachkostenaufwände betrachtet werden.

Sowohl die Verfahrensvorschläge gegen Segregation als auch die Ergebnisse der Elternbefragung sollen federführend im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und die Verfahren der Umsetzung bzw. Veröffentlichung dort erörtert werden.

Beschlussvorschlag:

Änderungen in der Neufassung sind fett und kursiv gedruckt.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig, dem Studentenwerk Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
  1. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen und des Studentenwerks Leipzig erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
  1. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung:

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden sowie die Hochschulen und das Leipziger Studentenwerk sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Beschlusspunkt ergänzt:

Die Erstellung quartiersbezogener Klimawandelanpassungskonzepte beinhaltet auch die Betrachtung wassersensibler Aspekte im Vorhabengebiet. Die Niederschlagsbewirtschaftung und damit verbundene Festsetzungen sollen sich am Ziel der Abbildung des natürlicherweise vorhandenen Gebietswasserhaushaltes und dessen Hauptkomponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss orientieren. Dazu können auch Regenwassernutzungen beispielsweise für die Bewässerung von Pflanzen zählen, die über die Verdunstung der Vegetation dann auch dem Gebietswasserhaushalt zugutekommen. Das Verhältnis der drei Hauptkomponenten zueinander orientiert sich an der natürlicherweise vorhandenen Verteilung und den heutigen örtlichen Gegebenheiten. Dem Ziel der stadtklimatischen Anpassung dient dabei ein möglichst hoher Verdunstungsanteil. Im Rahmen der Konzepte soll auch die Möglichkeit der Einleitung in ein Oberflächengewässer (§55 Abs. 2 WHG), Grünanlagen oder Parks geprüft werden.

Bauleitplanungen, die älter als 5 Jahre, jedoch noch nicht vollständig umgesetzt und bebaut sind, werden vor weiterer Bebauung auf die Angemessenheit der wasserwirtschaftlichen Inhalte und Festsetzungen nach aktuellem Wissensstand und unter Berücksichtigung klimatischer Veränderungen überprüft und Anpassungsbedarfe ermittelt. Hierfür sind Experten für Wasserwirtschaft und Umweltschutz zur Unterstützung heranzuziehen.

Begründung

Erfolgt mündlich.