Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alles Nötige zu tun, um die Bäume entlang der Staatsstraße S 8 im Nordraum zu erhalten.

Dafür werden folgende 3 Punkte umgehend geprüft, dem Stadtrat die Prüfungsergebnisse bis zum 3. Quartal 2024 vorgelegt und in Abstimmung mit dem Stadtrat das beste Konzept umgesetzt.
 

  1. Die Stadt prüft, ob der vierspurige Ausbau der Staatsstraße S 8 wirklich nötig ist oder ob ein Ausbau der Knotenpunkte zur Bundesstraße B 6, zur Hugo-Junkers-Straße und am Kreisverkehr zur Poststraße ausreicht, um den Verkehr zu gewährleisten.
     
  2. Die Stadt prüft, ob und wie ein geeignetes Konzept für den öffentlichen Nahverkehr realisiert werden kann, um Verkehre im Schichtwechsel zu minimieren, um Lieferverkehre aufrechtzuerhalten. Das könnte mit dem Bau von S-Bahn-Haltepunkten plus Bus-Shuttle-Verkehre geplant werden.
     
  3. Die Stadt prüft, ob bei der Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus die Bäume entlang der Radefelder Allee gerettet und umgepflanzt werden können, analog der Bäume in der Gorkistrasse. Dazu nimmt die Stadt sofort Gespräche auf, um die Möglichkeit und die Kosten zu ermitteln. Sie nimmt parallel dazu mit allen Beteiligten, die von einem möglichen Ausbau der S 8 profitieren, Gespräche auf, um sie an den Kosten zu beteilige. Das können die anliegenden Firmen sein, welche ihre Schichtwechselzeiten nicht besser abstimmen, aber Zero impact Versprechen abgeben, die Stadt Schkeuditz mit dem großen Interesse an einer funktionierenden Verbindung zwischen Kernstadt und nördlichen Ortsteilen und mit dem Flughafen/Freistaat, der ein großes Interesse am Ausbau der Gewerbeflächen rund um den Flughafen hat.

Bevor die Stadt Leipzig mit den Planungen für einen möglichen Ausbau beginnt, sind diese Fragen in den Fachausschüssen zu diskutieren und abzuwägen und im Stadtrat zu berichten.

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Begründung

Laut übereinstimmenden Medienberichten und Berichten in den nichtöffentlichen Ausschüssen gibt es die Absicht, im Rahmen des 45 Mio.-Euro-Pakets für die Kommunen, im Umfeld des Flughafens die S 8 vierspurig auszubauen.

Das wird aus unserer Sicht nicht gehen, ohne die Bäume auf mindestens einer Seite der erst kürzlich erbauten Straße zu entfernen. Wir zweifeln aus eigener Betrachtung, ob diese Maßnahme wirklich nötig ist, denn die Straße ist nur wochentags und zwar genau 3-mal zum Schichtwechsel voll und ist den Rest des Tages kaum befahren und steht am Wochenende auch schon mal leer.

Wir wollen überprüfen lassen, ob man den Ausbau umgehen könnte, indem man mit den vorhandenen Straßen und einem Ausbau des ÖPNV arbeiten kann.

Als zweiten Schritt sehen wir den teilweisen Ausbau nur an den Knotenpunkten, damit könnten die meisten Bäume dort erhalten werden und der Verkehr staut sich nicht auf Strecke, sondern nur an den Knotenpunkten, weil der Verkehrsfluss dort nicht optimal passt.

Als dritten Schritt sehen wir die Chance auf Gespräche mit den anliegenden Firmen, die mit “Zero Impact“ werben, ob sie ihre Schichtwechselzeiten so abstimmen können, dass nicht alle zur gleichen Zeit die Straße nutzen müssen.

Und als ultimo ratio sehen wir das Retten der Bäume an der ganzen Allee an, was jedoch zeitnah geprüft und geplant werden muss.

Weil die Summe, die der Freistaat der Stadt Leipzig für diesen Ausbau zur Verfügung stellt, nicht ausreichen wird und insbesondere verschiedene Unternehmen in besonderem Maße von dem Ausbau der Straße profitieren werden, wollen wir die Kosten für die Umpflanzaktion, wenn andere Optionen nicht möglich sein sollten, auch auf die Profiteure aufteilen, denn die angebotenen Mittel werden hierfür nicht ausreichen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
um die Schulwegsicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Portitz, vor
allem im Knotenbereich Tauchaer Straße/Heckenweg/Am Künstlerbogen herzustellen.
Zur Lösungsfindung werden der Elternrat und die Schulleitung der Grundschule Portitz
einbezogen.
Die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Jugend, Schule und Demokratie
werden über die Umsetzung informiert.


Begründung:

Bereits mit Anfrage VII-F-10269 hat die SPD-Fraktion auf das Problem einer fehlenden
sicheren Querung der Tauchaer Straße im Knotenbereich Tauchaer Straße/Heckenweg/Am
Künstlerbogen hingewiesen. Die umfangreichen Ausführungen der Stadt Leipzig sind
nachvollziehbar, lassen aber keinen Willen zur Behebung der Problematik erkennen. Ein
Warten bis 2027 auf den Ausbau des Knotenpunktes durch den vor Ort tätigen Investor ist
für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht hinnehmbar.
Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Schreiben der Schulleitung vom 05.08.2024, sowie
E-Mails der Elternvertreter sowie von Anwohnerinnen und Anwohnern vom Mai 2024 (siehe
Anlage).
Aufgrund der hohen Gefährdungslage ist eine unverzügliche Lösungsfindung geboten. In
diese sind die Gremien der Grundschule (Schulleitung und Elternvertretung) einzubeziehen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Balkonsolar-Förderung zum Jahreswechsel 2024/25 zu aktualisieren. 

Gefördert werden sollen künftig auch Balkonsolaranlagen, die das Geländer – komplett oder teilweise – als Solaranlage nutzen. Insbesondere die LWB und Wohnungsgenossenschaften sollen in die Förderung solcher Anlagen einbezogen werden.

Die Förderung soll bei Sanierung oder bei Neubau der Balkongeländer gewährt werden, unter der Maßgabe, dass alle Mieter des Hauses von dieser Anlage profitieren.

Begründung: 

Inzwischen haben namhafte Hersteller die Potentiale der kompletten Balkongeländer als Solarerzeuger erkannt und bieten dazu verschiedene Produkte an.

Statt doppelt Material zu verschwenden und optisch nicht optimale Lösungen zu erzielen, könnte man mit der Förderung einzelner Pilotprojekte – insbesondere bei der LWB oder den Genossenschaften – auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen, die Nutzbarkeit an verschiedenen Fassaden erproben und die Mieter in den Genuss preiswerten Stromes kommen zu lassen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft im Rahmen der kommenden Ausschreibung für Cateringunternehmen für Schulen in kommunaler Trägerschaft in 2025, ob ein Mittagessen-to-go in weiterführenden Schulen angeboten werden kann. Dieses Mittagessen-to-go sollte nach DGE-Empfehlungen ausgewogen in der Zusammensetzung (z.B.Sandwich/Salate, Obst/Gemüse, gesunde Snacks) und kostengünstig sein. Ebenso sollte das Mittagessen-to-go für das Angebot gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung nach Bildung und Teilhabe abgerechnet werden können.

Begründung:

Gerade ab der 6. Klasse lässt sich in weiterführenden Schulen der Trend beobachten, dass junge Menschen nicht mehr an der Schulverpflegung teilnehmen wollen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Oftmals ist aber gerade die Dynamik der Freundesgruppe (Cool ist, wer nicht mitisst.) ausschlaggebend für das Ablehnen einer Mittagsmahlzeit in der Schule. 

Damit auch junge Menschen ein Angebot haben, ein Mittagessen einzunehmen und den Ort dafür wählen können (Mensa, Pausenhof, für Jugendliche ab Klasse 9 oder 10 Orte im Umfeld der Schule) wäre ein Mittagessen-to-go ein sinnvolles Angebot. Dass dieses sowohl günstig im Preis sein sollte, als auch nach BuT abrechenbar, ist notwendig, um möglichst viele junge Menschen mit diesem Angebot zu erreichen.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. GQuartal 2024 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Sanierung folgender Schulmensen vorzuziehen:

– Neue Nikolaischule

– Geschwister-Scholl-Schule

– Joachim-Ringelnatz-Schule

– Robert-Schumann-Schule

– Friedrich-Schiller-Schule

Ebenso soll in dem genannten Zeitraum eine Prüfung erfolgen, ob andere Schulmensen ähnliche Problemlagen aufweisen und ggf. in die Maßnahmen mit einbezogen werden müssen.

2. Die vorgezogenen Sanierungsmaßnahmen bzw. Erweiterungsmaßnahmen sollen bis spätestens 2030 abgeschlossen sein.

Begründung:

Die Anfragen der SPD-Fraktion „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333) sowie „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen verbessern“ (VII-F-10332) ergab, dass einige der Leipziger Schulen Mensen vorhalten, die für die Anzahl der Schüler und Schülerinnen zu wenig Platz bieten.

Besonders gravierend ist dies bei den o. g. Schulen, bei denen mitunter auch bauliche Mängel hinzukommen. Die o.g. Schulen sind in der Schulbaustrategie aber erst nach 2030 vorgesehen.

Eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, gerade auch, weil die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen immer länger werden. Deshalb muss bei den o. g. Schulen eine zeitnahe Sanierung der Mensen bzw. eine Erweiterung des Platzangebotes erfolgen.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/DieGrünen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung vollzieht das Pilotvorhaben „Kommunales JugendWohnen“. Hierbei werden Kriterien der Wirksamkeit und Messung im Rahmen des Pilotvorhabens herangezogen. Eine Fremdfinanzierung durch private Dritte wird ausgeschlossen.
  2. Nach der Durchführung des Pilotprojekts erfolgt eine ausführliche Auswertung, die mögliche Übertragbarkeiten auf andere Wirkungsbereiche beinhaltet. Stadtrat und Öffentlichkeit werden über die Ergebnisse entsprechend informiert.
  3. Der Beschluss zur Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04) wird in den Punkten 3 und 4 aufgehoben. Stattdessen wird das Objekt Bochumer Straße 26 dem Zweck des Kommunalen JugendWohnens zugeführt.
  4. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Objekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen. Dem Jugendhilfeausschuss ist bis Ende 2024 darüber Bericht zu erstatten.

Begründung

Am 17. Mai 2023 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD den Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ im Sinne der Neufassung VII-A-07760-NF-02. Dabei wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Umsetzung des Vorhabens ‚Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt‘ eine konkrete Bedarfs- und Standortanalyse anzufertigen. Dabei soll auch ein geeigneter sozialräumlicher Bezug für die Verteilung der zu schaffenden Angebote definiert und die rechtliche Verortung der Maßnahme im SGB VIII (insbesondere in Bezug zum §41 SGB VIII) und Schnittstellen zur Wohnungslosenhilfe geklärt werden. An diesem Analyse- und Umsetzungsprozess sind neben dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weitere Expert/-innen (bspw. Careleaver/-innen) zu beteiligen. Daraus resultierend sollte dem Stadtrat bis Ende 2023 ein Konzept zur Umsetzung des Vorhabens sowie seiner zeitlichen und finanziellen Einordnung vorgelegt werden. Ziel war im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 ein weiteres Angebot im Bereich Jugendwohnen zu etablieren.

Der Alternativvorschlag der Verwaltung zum Antrag VII-A-09457 „Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik“ offenbart nun interessanterweise die Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses zum Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ (VII-A-07760-NF-02).

Dem ist aus Sicht der Antragsteller*innen unbedingt zu folgen. Um hier keine weiteren Verzögerungen vor dem neuen Doppelhaushalt aufkommen zu lassen, braucht es dazu einen schnellstmöglichen Stadtratsbeschluss bis August 2024. Dabei ist auch zu bedenken, dass das kommunale Objekt in der Bochumer Straße 26 für das Kommunale Jugendwohnen genutzt werden soll. Dies steht im Gegensatz zum geänderten Beschluss der Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04). Insofern ist dieser Beschluss in diesem Zuge teilweise aufzuheben und abzuändern. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang aber beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Ersatzobjekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen.

Im Weiteren auf die beiden nichtöffentlichen Anlagen unter VII-A-09457-VSP-02 verwiesen sowie auf den angepassten Begründungstext:

Das Vorhaben „Kommunales JugendWohnen“ ist als Modellprojekt umzusetzen.

Als wachsende Stadt hat Leipzig mit Herausforderungen an Mietmarkt zu kämpfen: Das stetig schrumpfende Wohnraumangebot geht mit steigenden Bestands-  und vor allem Angebotsmieten einher. Gleichzeitig verzeichnet Leipzig weiterhin eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote (2023 7,1% im Jahresschnitt inklusive steigender Jugendarbeitslosigkeit in Leipzig). Zeitgleich können zahlreiche Betriebe vakante Stellen nicht adäquat bzw. überhaupt nicht besetzen. Besonders betroffen von diesen Verwerfungen auf dem Miet- wie auch auf dem Arbeitsmarkt sind Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang ins Erwerbsleben, die ohne eigenes Einkommen gerade die hohen Angebotsmieten nicht aufbringen können, die aber auch – das zeigt die steigende Jugendarbeitslosigkeit – Probleme beim Einstieg in das Berufsleben haben. Insbesondere das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Bereich der beruflichen Ausbildung mit einem deutlichen Angebotsüberhang bei benannter, steigender Jugendarbeitslosigkeit, bildet diese negative Entwicklung ab.

Mit dem umgreifenden Ansatz des „Kommunalen JugendWohnens“ soll diesen Fehlentwicklungen mit einem sowohl sozialpolitische, jugendhilfeplanerische als auch arbeitsmarktpolitische Elemente verbindenden Konzept entgegengewirkt werden. 

Dieses Brückenangebot umfasst dabei einerseits die Unterbringung der Klienten in unterschiedlichen Wohnformen sowie andererseits ihre sozialpädagogische Betreuung mit einem klaren Fokus auf der Herstellung von Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit.

Zeitplan

Die Einbindung der konkreten Projektpartner erfolgt umgehend mit Beschlussfassung. Basierend auf der Suche geeigneter Wohnobjekte sowie der Gründung eines Projektlenkungsgruppe, ist der Projektstart für das erste Quartal 2025 angepeilt. Die Vorarbeiten erfolgen umgehend nach Beschlussfassung. Ein erster Umsetzungsbericht ist für 2026 zu erwarten.

Finanzen

Zur Umsetzung des Vorhabens sind folgende finanzielle Aufwendungen vorgesehen:

 Kosten PersonalSonstige KostenKosten gesamt
2025372.675,19 € 349.200,00 € 721.875,19 € 
2026413.922,53 € 259.200,00 € 673.122,53 € 
Gesamt786.597,72 € 608.400,00 € 1.394.997,72 € 

Dabei ist mit einer Fremdfinanzierung i. H. v. ca. 248.800€ aus BaFöG- und BAB-Mitteln zu rechnen.

Bei der Stadt Leipzig verbleiben mithin Kosten i. H. v. 1.146.597,82€, die im Falle möglicher weiterer Fremdfinanzierungsquellen noch vermindert werden könnten.

Der Antrag wurde als Änderungsantrag zum Antrag „Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik“ in der Ratsversammlung am 19.6.2024 beschlossen.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig erstellt ein „Konzept zur Inklusiven Kindertagesbetreuung in Leipzig“. Daran werden Träger der Inklusionsarbeit beteiligt. Das Konzept wird dem Stadtrat zum Ende des 2. Quartals 2026 vorgelegt.
  2. Die Stadt Leipzig startet zu Beginn des Schuljahres 2025/26 ein Modellprojekt zur integrativen Betreuung von Kindern mit hohem heilpädagogischen Förderbedarf. Die Erkenntnisse des Modellprojektes sollen in die Erstellung des „Konzeptes zur Inklusiven Kindertagesbetreuung“ einfließen.
  3. Die Stadt Leipzig wird spätestens zum Ende des IV. Quartals 2024 ein Konzept für ein niedrigschwelliges Beratungsangebot vorlegen, um die Selbstbetreuungsquote insbesondere in den Sozialräumen mit hohen Armutsquoten und für Familien mit Einwanderungsgeschichte zu senken.
  4. Dem Stadtrat wird bis zum Jahresende eine Übersicht und Prognose über Kinderzahlen und Personalentwicklung in den Kindertagesstätten für die Kitajahre 2024/ 2025 und 2025/ 2026 vorgelegt.  Darin werden die Kosten der „demografischen Rendite“, also der Weiterbeschäftigung des Betreuungspersonals abzüglich Altersabgängen transparent dargestellt. Die Stadt Leipzig wird sich in den entsprechenden Gremiensitzungen (bspw. des Sächsischen Städte- und Gemeindetags) für eine zeitnahe Ausfinanzierung und Nutzung der demografischen Rendite und darüber hinaus für eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation einsetzen.
  5. Dem Stadtrat wird zum Jahresende 2024 eine Übersicht der derzeit als Kindertagesstätten genutzten Liegenschaften vorgelegt, die Informationen über die Perspektiven der Einrichtungen – Sanierung, Weiternutzung, Beendigung der Nutzung als Kita, jeweils mit Terminangaben – enthält. Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass stets weitere Optionen, wie bspw. Kapazitätsreduzierungen oder auch eine Umnutzung von Räumlichkeiten, geprüft werden.

Begründung

Die Neufassung basiert auf der Zusammenführung der Anträge „Beratungsangebote zur Kinderbetreuung in Schwerpunkträumen“ (VII-A-09721) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und „Sinkende Kinderzahlen nutzen: Personal in den Kindertagesstätten entlasten, Betreuungsqualität verbessern, Inklusive Kindertagesbetreuung fortentwickeln“ (VII-A-09869) der Fraktionen Die Linke und SPD unter weitgehender Berücksichtigung der Alternativvorschläge der Verwaltung.