Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss RBV-1276/12 der Ratsversammlung vom 20.06.2012 – 2.Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes sowie 2.Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig – wird für die Jahre 2017 – 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert: 
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und wirtschaftliche Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.
2. Die geplante Nettokredittilgung in Höhe von 112,8 Mill. EUR (incl. Sondertilgung) wird im Gesamtzeitraum 2017 – 2020 um maximal 100 Millionen Euro abgesenkt. In den jeweiligen Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung geplant.
3. Die Tilgungsreduzierung (FinHH) wird zusätzlich für bauliche Investitionen an kommunaler Infrastruktur, vorrangig zur Finanzierung von Schulen, eingesetzt und mit ausreichend Personal für die Planung der Maßnahmen untersetzt.
4. Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass das bisherige Urteil im KWL-Prozess auch im Zuge der Zulassung des Berufungsverfahrens Bestand hat. Sollte sich wider Erwarten ein für die Stadt Leipzig negatives Urteil ergeben, gilt der Beschlusspunkt 2 als aufgehoben. Er ist dann der aktuellen Situation anzupassen und erneut ins Verfahren zu geben.
5. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen des „Finanzberichtes zum Stichtag 31.12.“ über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption und ggf. der Rückführung der Bürgschaften. Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens 30.06.2020.

Information:
A) In Anlehnung an den RBV-1276/12 sollen die Bürgschaften im laufenden und den folgenden Haushaltsjahren nicht über 300 Mill. EUR steigen.
B) Von den vorgegebenen Orientierungswerten für die Entschuldung kann im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung wie folgt abgewichen werden:
1) in Zeiten wirtschaftlicher Depression, d. h. sinkender Steuereinnahmen und/oder sinkender Zuweisungen durch Land, Bund und EU und/oder
2) durch steigende Ausgaben aufgrund von zusätzlichen Pflicht- und Weisungsaufgaben ohne ausgleichende Kofinanzierung von Land, Bund und EU.

Sachverhalt:
Leipzig ist eine der am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands. Sie wird gern als „Boomtown des Ostens“ durch die überregionalen Medien bezeichnet. Zunehmende Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze und ein vielfältiges kulturelles Angebot stehen dafür.
Für Leipzig heißt dies, dass die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, vor allem in Schulen und Kitas, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Sanierung von Straßen und Brücken und in die Unterstützung von preiswertem Wohnraum (u. a. LWB) nicht nachlassen darf, sondern forciert werden muss.
Doch für diesen Ausbau stehen Leipzig fast keine finanziellen Reserven zur Verfügung. Ein eher mittlerer dreistelliger Millioneneurobetrag fehlt allein für die Umsetzung des notwendigen Schulhausneu- und -ausbaus sowie der dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, vom Investitionsbedarf in den v. g. anderen Bereichen und des dafür nötigen personellen Aufbaus ganz zu schweigen. Der Abbau des vorhandenen Investitionsstaus von mehr als einer Milliarde Euro ist u.a. auch durch fehlende Eigenmittel und mangels mindestens nicht ausreichender investiver Schlüsselzuweisungen durch das Land in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Stadt gefährdet.
Die bei den Kitainvestitionen überwiegend als Ersatz dienenden „Miet- bzw. privaten Finanzierungsmodelle“ helfen da nur im absoluten Ausnahmefall, da diese in der Regel doppelt so teuer sind und im Ergebnis künftige Haushalte der Stadt noch mehr einengen. Daher muss die jetzt gültige Entschuldungskonzeption an die Realität angepasst werden. Leipzig kann nicht weiter konsolidieren, wie dies schrumpfende Städte zu tun pflegen. Leipzig muss in sein Wachstum investieren. Daher sollen in einem ersten Schritt für den Zeitraum 2017 – 2020 bis zu 100 Millionen Euro weniger in die Entschuldung, sondern vorrangig für Investitionen und grundlegende Sanierungen von Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zuzüglich Fördermittel stünden dann etwa 200 bis 250 Millionen Euro zusätzlich für die Forcierung u. a. der v. g. Maßnahmen bereit.
Jedes Unternehmen, das wächst und wachsen will, muss investieren. Dies funktioniert in der Regel auch unter Einbeziehung eines Fremdmittelanteils. Leipzig soll und wird sich nicht wie in den neunziger Jahren verschulden. Aber im Angesicht der immensen Investitionsbedarfe einer stark wachsenden Stadt, im Einklang von „Neuem Kommunalen Finanzmanagement“ und Bilanzierung, einer robusten Eigenkapitalquote I Leipzigs mit 40,8 % (EK II: 63,9 %; siehe S. 151, DS 206/14,
„Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 …“ ) muss und kann die Entschuldung zeitlich gestreckt werden. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von zunehmenden Steuereinnahmen profitieren.

Antrag der SR M. Weber, SR U.E. Gabelmann, SR K. Schenk, SR F. Riekewald, SR M. Götze

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, dass in Bezug auf die Straßenbahninfrastruktur der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH kein Rückbau der Straßenbahngleise und der Tragwerke für den Fahrstrom auf dem Abschnitt zwischen
Connewitz Kreuz und Stadtgrenze erfolgt, mindestens bis zur Beschlussfassung des künftigen Nahverkehrsplans.

Begründung:
Siehe Originalantrag

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der dezentralen Verwaltungsliegenschaften vorzunehmen und Optionen für ein modernes gemeinsames
Verwaltungs- und Bürgerzentrum von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen – Neues Stadthaus – auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz zu prüfen.
Über das Prüfergebnis soll der Stadtrat bis zum 30.09.2016 informiert werden.

Begründung:
Die Stadtverwaltung unterhält derzeit zahlreiche Verwaltungsliegenschaften, vorrangig in angemieteten Objekten. Auch die Firmensitze der Kommunalunternehmen und ihrer Tochterunternehmen – mit Ausnahme der KWL – sind angemietet. Langfristig erscheint der Bau eines neuen Stadthauses auf einem städtischen Grundstück – analog dem neuen Firmensitz der LWB – wirtschaftlicher und somit sinnvoll.
Mit der Errichtung eines neuen Stadthauses versprechen wir uns auch einen Zugewinn für die Bürgerinnen und Bürger, da sie künftig durch die zentrale Lage Zeit und Wege sparen können.
Pläne, auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz ein neues Stadthaus zu errichten, existieren seit vielen Jahren. Zuletzt wurde vor ca. 10 Jahren geprüft, am Standort Nonnenmühlgasse ein solches Gebäude zu errichten.
Bürgerämter und Einrichtungen, wie die des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD), die bewusst dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, sollen natürlich erhalten bleiben und sind nicht Gegenstand dieses Antrages.
Der Stadtrat hat mit Ratsbeschluss vom 16.12.2015 die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“ beschlossen. Nunmehr soll zeitnah geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen ein solches Stadthaus errichtet und im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt werden kann.

Beschlussvorschlag:
Der jährliche Grundstücksmarktbericht wird dem Stadtrat als Informationsvorlage vorgelegt und der Öffentlichkeit als kostenfreier Download auf der Internetpräsenz der Stadt Leipzig zugänglich gemacht.

Begründung:
Jährlich im März/April veröffentlicht der Gutachterausschuss den Grundstücksmarktbericht für Leipzig. Hierin werden sämtliche Liegenschaftsübergänge preislich, quantitativ und qualitativ statistisch aufgearbeitet und veröffentlicht. Auf Grund der dynamischen Entwicklung des Liegenschaftsmarktes in Leipzig sehen wir ein erhöhtes öffentliches Interesse. Daher halten wir eine öffentliche Informationsvorlage für die Ratsversammlung für angebracht.
Der alleinige Verkauf für eine Schutzgebühr von 50 Euro stellt eine aus unserer Sicht unnötige Hürde dar und soll durch eine kostenfreie Downloadmöglichkeit ergänzt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsvorschlag zur Petition wird konkretisiert durch einen Passus, der, basierend auf
einem Bundesratsbeschluss von 2011, angibt, dass städtische Flàchen nicht mehr für Zirkusbetriebe
zur Verfügung gestellt werden, die nicht-menschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner,
Flußpferde und Giraffen mitführen.

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung beauftragt die LESG GmbH als 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig verstärkt mit der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierungen.
2. Die damit notwendige Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LESG hat der Oberbürgermeister durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen, zum Beispiel durch Kapitaleinlagen bzw. Grundstücksübertragungen sicherzustellen.

Begründung:
Inzwischen werden für einen Schulneubau von der Planung bis zur Übergabe mindestens fünf Jahre veranschlagt. Auch Sanierungsarbeiten benötigen lange Vorlaufzeiten. Angesichts der rasanten Bevölkerungsentwicklung und des Sanierungsvolumens ist das zu lange. Durch die Beauftragung der LESG GmbH für ausgewählte Projekte kann die Stadt in Ergänzung zum Amt für Gebäudemanagement weitere Kapazitäten zur Umsetzung der stark gestiegenen Bedarfe aufbauen und profitiert von der Flexibilität einer privatrechtlichen Gesellschaftsform. Insgesamt könnte dadurch eine größere Anzahl von Maßnahmen geplant und umsetzt werden, weil eine parallele Ausführung durch Verwaltung und LESG GmbH möglich ist.
Den Weg, eine 100-prozentige Tochter der Stadt mit der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu beauftragen, um damit das Amt für Gebäudemanagement zu entlasten, sind auch schon andere Städte mit ähnlichen Herausforderungen gegangen, z.B. Düsseldorf. Anders als Düsseldorf muss in Leipzig keine neue Gesellschaft gegründet werden, sondern kann mit der LESG GmbH auf eine bestehende Gesellschaft zurückgegriffen werden, die bereits Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat. So hat die LESG GmbH bereits Kita-Bauvorhaben realisiert und die neue Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg gebaut.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG soll durch o.g. Maßnahmen sichergestellt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat für den Bereich Eutritzscher Straße,
Delitzscher Straße, Bahnanlagen und Roscherstraße einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.

Begründung:
Leipzig verzeichnet seit nun 15 Jahren ein anhaltendes Bevölkerungswachstum. Seit 2009
beträgt die jährliche Einwohnerzunahme 10.000 Menschen und mehr. Im Jahr 2015 betrug
die Zunahme sogar über 16.000 Menschen. Gleichzeitig verfolgt die Stadtentwicklung
erfolgreich das Leitbild der Innenentwicklung. Vor diesem Hintergrund müssen
insbesondere große innerstädtische Brachflächen sowie ungenutzte Bereiche im Hinblick
auf ihre Nutzungszuweisung für die „Wachsende Stadt“ überprüft werden.
Auf der Fläche zwischen Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Bahnanlagen und
Roscherstraße bestehen derzeit lediglich im jeweiligen Randbereich der Straßen
gewerbliche Nutzungen, der Innenbereich liegt weitgehend brach. Notwendig sind deshalb
eine Überprüfung der Nutzungsvorstellungen sowie eine städtebauliche Gesamtplanung. In
diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob in bestimmten Bereichen
Bestandsnutzungen ggf. verlagert werden können, wenn hierdurch eine effektive
Nutzungszonierung und Nutzungsgliederung möglich wird.
Ein künftig gemischt genutztes Quartier in der entsprechenden Größe im städtischen
Gefüge soll eine eigenständige „stadtgestalterische Adresse“ entwickeln.
Die Antragsteller beauftragen deshalb den Oberbürgermeister, für den genannten
Stadtbereich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen.