Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der dezentralen Verwaltungsliegenschaften vorzunehmen und Optionen für ein modernes gemeinsames
Verwaltungs- und Bürgerzentrum von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen – Neues Stadthaus – auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz zu prüfen.
Über das Prüfergebnis soll der Stadtrat bis zum 30.09.2016 informiert werden.

Begründung:
Die Stadtverwaltung unterhält derzeit zahlreiche Verwaltungsliegenschaften, vorrangig in angemieteten Objekten. Auch die Firmensitze der Kommunalunternehmen und ihrer Tochterunternehmen – mit Ausnahme der KWL – sind angemietet. Langfristig erscheint der Bau eines neuen Stadthauses auf einem städtischen Grundstück – analog dem neuen Firmensitz der LWB – wirtschaftlicher und somit sinnvoll.
Mit der Errichtung eines neuen Stadthauses versprechen wir uns auch einen Zugewinn für die Bürgerinnen und Bürger, da sie künftig durch die zentrale Lage Zeit und Wege sparen können.
Pläne, auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz ein neues Stadthaus zu errichten, existieren seit vielen Jahren. Zuletzt wurde vor ca. 10 Jahren geprüft, am Standort Nonnenmühlgasse ein solches Gebäude zu errichten.
Bürgerämter und Einrichtungen, wie die des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD), die bewusst dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, sollen natürlich erhalten bleiben und sind nicht Gegenstand dieses Antrages.
Der Stadtrat hat mit Ratsbeschluss vom 16.12.2015 die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“ beschlossen. Nunmehr soll zeitnah geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen ein solches Stadthaus errichtet und im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt werden kann.

Beschlussvorschlag:
Der jährliche Grundstücksmarktbericht wird dem Stadtrat als Informationsvorlage vorgelegt und der Öffentlichkeit als kostenfreier Download auf der Internetpräsenz der Stadt Leipzig zugänglich gemacht.

Begründung:
Jährlich im März/April veröffentlicht der Gutachterausschuss den Grundstücksmarktbericht für Leipzig. Hierin werden sämtliche Liegenschaftsübergänge preislich, quantitativ und qualitativ statistisch aufgearbeitet und veröffentlicht. Auf Grund der dynamischen Entwicklung des Liegenschaftsmarktes in Leipzig sehen wir ein erhöhtes öffentliches Interesse. Daher halten wir eine öffentliche Informationsvorlage für die Ratsversammlung für angebracht.
Der alleinige Verkauf für eine Schutzgebühr von 50 Euro stellt eine aus unserer Sicht unnötige Hürde dar und soll durch eine kostenfreie Downloadmöglichkeit ergänzt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsvorschlag zur Petition wird konkretisiert durch einen Passus, der, basierend auf
einem Bundesratsbeschluss von 2011, angibt, dass städtische Flàchen nicht mehr für Zirkusbetriebe
zur Verfügung gestellt werden, die nicht-menschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner,
Flußpferde und Giraffen mitführen.

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung beauftragt die LESG GmbH als 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig verstärkt mit der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierungen.
2. Die damit notwendige Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LESG hat der Oberbürgermeister durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen, zum Beispiel durch Kapitaleinlagen bzw. Grundstücksübertragungen sicherzustellen.

Begründung:
Inzwischen werden für einen Schulneubau von der Planung bis zur Übergabe mindestens fünf Jahre veranschlagt. Auch Sanierungsarbeiten benötigen lange Vorlaufzeiten. Angesichts der rasanten Bevölkerungsentwicklung und des Sanierungsvolumens ist das zu lange. Durch die Beauftragung der LESG GmbH für ausgewählte Projekte kann die Stadt in Ergänzung zum Amt für Gebäudemanagement weitere Kapazitäten zur Umsetzung der stark gestiegenen Bedarfe aufbauen und profitiert von der Flexibilität einer privatrechtlichen Gesellschaftsform. Insgesamt könnte dadurch eine größere Anzahl von Maßnahmen geplant und umsetzt werden, weil eine parallele Ausführung durch Verwaltung und LESG GmbH möglich ist.
Den Weg, eine 100-prozentige Tochter der Stadt mit der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu beauftragen, um damit das Amt für Gebäudemanagement zu entlasten, sind auch schon andere Städte mit ähnlichen Herausforderungen gegangen, z.B. Düsseldorf. Anders als Düsseldorf muss in Leipzig keine neue Gesellschaft gegründet werden, sondern kann mit der LESG GmbH auf eine bestehende Gesellschaft zurückgegriffen werden, die bereits Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat. So hat die LESG GmbH bereits Kita-Bauvorhaben realisiert und die neue Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg gebaut.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG soll durch o.g. Maßnahmen sichergestellt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat für den Bereich Eutritzscher Straße,
Delitzscher Straße, Bahnanlagen und Roscherstraße einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.

Begründung:
Leipzig verzeichnet seit nun 15 Jahren ein anhaltendes Bevölkerungswachstum. Seit 2009
beträgt die jährliche Einwohnerzunahme 10.000 Menschen und mehr. Im Jahr 2015 betrug
die Zunahme sogar über 16.000 Menschen. Gleichzeitig verfolgt die Stadtentwicklung
erfolgreich das Leitbild der Innenentwicklung. Vor diesem Hintergrund müssen
insbesondere große innerstädtische Brachflächen sowie ungenutzte Bereiche im Hinblick
auf ihre Nutzungszuweisung für die „Wachsende Stadt“ überprüft werden.
Auf der Fläche zwischen Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Bahnanlagen und
Roscherstraße bestehen derzeit lediglich im jeweiligen Randbereich der Straßen
gewerbliche Nutzungen, der Innenbereich liegt weitgehend brach. Notwendig sind deshalb
eine Überprüfung der Nutzungsvorstellungen sowie eine städtebauliche Gesamtplanung. In
diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob in bestimmten Bereichen
Bestandsnutzungen ggf. verlagert werden können, wenn hierdurch eine effektive
Nutzungszonierung und Nutzungsgliederung möglich wird.
Ein künftig gemischt genutztes Quartier in der entsprechenden Größe im städtischen
Gefüge soll eine eigenständige „stadtgestalterische Adresse“ entwickeln.
Die Antragsteller beauftragen deshalb den Oberbürgermeister, für den genannten
Stadtbereich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen.

  1. Der Masterplan Naturkundemuseum Leipzig 2012 (ANLAGE 2), der Standortvergleich (ANLAGE 3), die Studie zum Kostenrahmen der Standorte Bowlingtreff und Lortzingstraße 3 (ANLAGE 4) und die Standortprüfung Halle 7 Baumwollspinnerei (ANLAGE 5) werden zur Kenntnis genommen. Die grundsätzlichen Aussagen des Masterplans zu den Aufgaben, Zielen und Potentialen des Naturkundemuseums Leipzig sind Grundlage für die Neuausrichtung.

  2. Als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig werden mit Ziel der Eröffnung des Museums im Jahr 2020 Flächen in der Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei entwickelt.

  3. Unter Federführung der neuen Leitung des Naturkundemuseums Leipzig wird dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2017 die Museumskonzeption für den Standort Halle 7 Baumwollspinnerei vorgelegt.

  4. Im Jahr 2017 wird der Planungsbeschluss zur Umsetzung der Museumskonzeption vorgelegt. Über die Bereitstellung der im Ergebnis der Vorplanung ermittelten Kosten wird im Rahmen der Haushaltsplanung entschieden. Die Mittel werden dann entsprechend durch das Fachamt angemeldet, ebenso die Mittel der Bewirtschaftung. Zur Verbesserung der personellen und sächlichen Ausstattung erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Personalstellen des Naturkundemuseums auf mindestens 12,75 VzÄ und einer ebenfalls schrittweisen Erhöhung des Gesamtetats auf mindestens 1.400.000 Euro jährlich bis zum Jahr 2019. Die Einordnung der Maßnahme Erhöhung des Gesamtetats erfolgt mit der Haushaltsplanung in den Folgejahren und wird erst mit deren Beschlussfassung wirksam.

  5. Bei Bestätigung der Halle 7 Baumwollspinnerei als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig wird die Liegenschaft Lortzingstraße 3 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt zur Veräußerung ausgeschrieben. Der Verkaufserlös fließt in den Gesamthaushalt ein und dient der Deckung der Ausgaben für den neuen Standort.

6. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2017 dar, wie der Standort Halle 7 besser an das ÖPNV-Netz angeschlossen wird. Dabei ist insbesondere eine veränderte Linienführung der Buslinie 60 direkt zur Halle 7 und eine weitere südliche Wegeverbindung zum S-Bahnhof Plagwitz mit Zugang zur S-Bahn und zur Straßenbahn zu untersuchen.

Begründung:
Das Naturkundemuseum hat am Standort Lortzingstraße im Vergleich zu den anderen städtischen Museen wenig Beschäftigte und einen bescheidenen Etat. Nach den jetzigen Zeitplan wird das Personal des Naturkundemuseums ab 2017 parallel zur Betreibung des Naturkundemuseums auch an der inhaltlichen Gestaltung des neuen Naturkundemuseums in der Halle 7 auf dem Spinnereigelände mit einbezogen werden. Daher ist eine schrittweise Erhöhung auf die im Masterplan genannten 12,75 VzÄ bis 2019 gegeben. Diesen Personalschlüssel braucht das Museum und einen größeren Gesamtetat braucht das Naturkundemuseum auch nach der Eröffnung um das neue Haus optimal betreiben zu können. Hierbei ist auch auf einen höheren Öffentlichkeitsetat zu achten.
Der geplante Standort für das neue Naturkundemuseum, das LOFFT e.V. und das LTT e.V. ist durch die S-Bahn, die Straßenbahn und den Bus im weiteren Umfeld gut zu erreichen. Der fehlende direkte Zugang zum ÖPNV soll insbesondere durch eine veränderte Busverbindung und durch eine zusätzliche Wegeverbindung im Süden des Bahnhofes Plagwitz mit verbessertem Zugang zur S-Bahn und Straßenbahn (Linie 14) geprüft werden.

Beschlussvorschlag

  1. Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses zum wohnungspolitischen Konzept sind die Eigentümerziele der LWB neu zu bewerten und fortzuschreiben. Eine entsprechende Beschlussfassung ist der Ratsversammlung bis zum 30.06.2016 vorzulegen. Darauf aufbauend, ist die strategische Unternehmensplanung 2022 durch die LWB zu überarbeiten und anzupassen.
  2. Der OBM wird beauftragt, ggfls. unter Beauftragung der BBVL, zu prüfen, ob und wie Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen, an die LWB übertragen werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind ebenfalls bis zum 30.06.2016 vorzulegen.

Begründung:

Der Leipziger Wohnungsmarkt gerät aufgrund des nachhaltigen und dynamischen Bevölkerungswachstums zunehmend unter Druck. Die Neuerrichtung von Wohnungen hält mit der Bevölkerungsentwicklung nicht Schritt, mit der Folge eines zügigen Abschmelzens der Leerstandsreserve in der Stadt. Im Ergebnis des beschlossenen wohnungspolitischen Konzeptes kommt der LWB eine marktstabilisierende Rolle zu. Um dieser gerecht zu werden, ist ein moderates Wachstum durch Wohnungsneubau und Zukauf von Wohnungen unerlässlich. Der Stadtrat selbst kann aber nur über eine Aktualisierung der Eigentümerziele Einfluss auf die strategische Unternehmensplanung der LWB nehmen. Eine direkte Beauftragung der Geschäftsführung ist nicht möglich. Da die letzte grundsätzliche Aktualisierung der Eigentümerziele im Jahr 2011 erfolgte, ist eine Fortschreibung sinnvoll und geboten.
Eine Übertragung von Wohnungen, die bisher im Besitz der Stadt Leipzig und anderer kommunaler Unternehmungen sind, kann zu weiteren Effizienzsteigerungen hinsichtlich der Verwaltung dieser Objekte führen und die LWB weiter wirtschaftlich stabilisieren. Die Prüfung wurde bereits mit Beschluss des Antrages vom 26.06.2015 der Fraktion Bündnis 90/Grüne „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik…“ beauftragt, in dem der Antrag der SPD Fraktion vom 07.10.2013 zur Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien bei der LWB mit aufgenommen wurde. Ein Ergebnis der Prüfung durch das Dezernat 7 liegt noch nicht vor. Eine durch den OBM veranlasste direkte Prüfung durch die BBVL erscheint sinnvoll, um somit ein unter Abwägung gesamtstädtischer Interessen erarbeitetes Prüfungsergebnis vorzulegen.