Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag

  1. Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses zum wohnungspolitischen Konzept sind die Eigentümerziele der LWB neu zu bewerten und fortzuschreiben. Eine entsprechende Beschlussfassung ist der Ratsversammlung bis zum 30.06.2016 vorzulegen. Darauf aufbauend, ist die strategische Unternehmensplanung 2022 durch die LWB zu überarbeiten und anzupassen.
  2. Der OBM wird beauftragt, ggfls. unter Beauftragung der BBVL, zu prüfen, ob und wie Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen, an die LWB übertragen werden können. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind ebenfalls bis zum 30.06.2016 vorzulegen.

Begründung:

Der Leipziger Wohnungsmarkt gerät aufgrund des nachhaltigen und dynamischen Bevölkerungswachstums zunehmend unter Druck. Die Neuerrichtung von Wohnungen hält mit der Bevölkerungsentwicklung nicht Schritt, mit der Folge eines zügigen Abschmelzens der Leerstandsreserve in der Stadt. Im Ergebnis des beschlossenen wohnungspolitischen Konzeptes kommt der LWB eine marktstabilisierende Rolle zu. Um dieser gerecht zu werden, ist ein moderates Wachstum durch Wohnungsneubau und Zukauf von Wohnungen unerlässlich. Der Stadtrat selbst kann aber nur über eine Aktualisierung der Eigentümerziele Einfluss auf die strategische Unternehmensplanung der LWB nehmen. Eine direkte Beauftragung der Geschäftsführung ist nicht möglich. Da die letzte grundsätzliche Aktualisierung der Eigentümerziele im Jahr 2011 erfolgte, ist eine Fortschreibung sinnvoll und geboten.
Eine Übertragung von Wohnungen, die bisher im Besitz der Stadt Leipzig und anderer kommunaler Unternehmungen sind, kann zu weiteren Effizienzsteigerungen hinsichtlich der Verwaltung dieser Objekte führen und die LWB weiter wirtschaftlich stabilisieren. Die Prüfung wurde bereits mit Beschluss des Antrages vom 26.06.2015 der Fraktion Bündnis 90/Grüne „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik…“ beauftragt, in dem der Antrag der SPD Fraktion vom 07.10.2013 zur Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien bei der LWB mit aufgenommen wurde. Ein Ergebnis der Prüfung durch das Dezernat 7 liegt noch nicht vor. Eine durch den OBM veranlasste direkte Prüfung durch die BBVL erscheint sinnvoll, um somit ein unter Abwägung gesamtstädtischer Interessen erarbeitetes Prüfungsergebnis vorzulegen.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen Beschlusspunkt 3 ergänzt:

Für das westlich von der Markthallenstraße gelegene Quartier wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der eine künftige Bebauung der Platzfläche und den dauerhaften Erhalt des Königsplatzes zum Inhalt hat.
Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb wird in einer gesonderten Beschlussfassung formuliert.

Die Leitlinien 1, 2, 4 und 6 werden wie folgt geändert:

1. Städtebauliche Grundlage

Städtebauliche Grundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanes 392 bildet die im Rahmen der Städtebauwerkstatt 2010 priorisierte Variante A hinsichtlich der Platzaufteilung (vgl. RBV-815/11).

2. Nutzungsstruktur

Angestrebt wird ein gemischt genutztes Stadtviertel im Übergang zwischen Innenstadt und Südvorstadt. Als Bestandteile einer Nutzungsmischung sollen zugelassen werden:

a Wissenschafts-, Forschungs- und öffentliche Bildungseinrichtungen,

b Wohnen: Der Mindestwohnanteil wird mit 20 Prozent der Geschossfläche für das nördliche Quartier und ab 2. Obergeschoss ausschließlich für das südliche Quartier festgelegt. Im nördlichen Quartier können die Wohnungen mit anderen Nutzungen gemischt werden, im südlichen Quartier sind zur Windmühlenstraße und zur Brüderstraße auch Einzelgebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung ausdrücklich gewünscht (vertikale Mischung),

c Büros,

d Gastronomie,

e eine Markthalle mit ergänzenden Einzelhandelsnutzungen bis maximal 800 m² Verkaufsfläche,

f nicht großflächiger Einzelhandel im Erdgeschoss des nördlichen und südlichen Quartiers,

g Anlagen für religiöse, kulturelle und gesundheitliche Zwecke,

h Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs.

4. Stadtökologie/Klima

Der Punkt 4 Stadtökologie/Klima der Leitlinien wird um den Punkt Sky Farming/vertikaler Wald/Begrünung von Fassaden ergänzt.

6. Öffentlicher Platzraum

Die Platzfläche zwischen Königsplatz und Markthallenstraße wird einer Zwischennutzung bis zur Entscheidung zu einer künftigen Bebauung als Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Der Königsplatz wird auch künftig als öffentlicher Platz von Bebauung dauerhaft freigehalten.

Begründung:
Wir sehen es als geboten an, dass nach den geänderten Rahmenbedingungen, die sich u.a. aus der Beendigung des Wettbewerbs zum Freiheits- und Einheitsdenkmal ergeben haben, der westliche Teil des Wilhelm- Leuschner- Platzes städtebaulich neu geordnet wird. Mit der Gestaltung der jetzt zur Verfügung stehenden Brachfläche muss der Bedeutung des Wilhelm-Leuschner-Platzes im städtebaulichen Gefüge Rechnung getragen werden. Eine öffentliche Platzfläche in dieser Dimension dauerhaft zu erhalten, lehnen wir ab.
Mit der geänderten Leitlinie 1 und der Bebauung einer Teilfläche westlich der Markthallenstraße (Beschlusspunkt 3) werden die Planungs- und Bebauungszeiträume zeitlich entkoppelt. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, zwei unterschiedliche Gestaltungsideen zu verwirklichen und damit einer indirekten Monotonie der Stadt- und Baugestaltung entgegenzuwirken.
Die Bepflanzung, sowohl auf den Dächern, wie auch an den Fassaden der Häuser hat eine positive Wirkung auf die Reduktion von Lärm, Reduzierung der Feinstaubbelastung und einen geringeren Anstieg der Temperaturen.

Änderungsvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt komplett ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Juni 2016 einen Vorschlag für einen Zielfindungsprozess unter Wachstumsbedingungen für das Gesamtareal Wilhelm-Leuschner-Platz zur Beschlussfassung vorzulegen. In den Prozess sollen die Bürgerschaft, die interessierte lokale Fachöffentlichkeit sowie Fachexperten eingebunden werden.
Die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates – u.a. zur Markthalle – sollen dabei berücksichtigt werden.
In dem Prozess sollen insbesondere die Fragen, welche Nutzungen das Areal Leuschnerplatz unter Wachstumsbedingungen bezüglich seiner Gebäude aufnehmen und welche Funktionen der Freiraum (Platzraum) erfüllen soll, erörtert werden.

Begründung:
Die Diskussion zu dieser Vorlage zeigt, dass die Anforderungen hinsichtlich der künftigen Nutzung und Gestaltung des Areals Wilhelm-Leuschner-Platz, sowohl im fachöffentlichen Diskurs, als auch bei den politischen Akteuren sehr unterschiedlich eingeschätzt werden.
Daher möchten wir intensiv dafür werben, diesen notwendigen Diskurs weiterzuführen und in einen Zielfindungsprozess zu lenken. Erst auf der Grundlage der Diskussionsergebnisse sollte dann entschieden werden, wie städtebaulich weiter zu verfahren ist. Dies könnte dann auch ein neuer Wettbewerb sein.
Der Zeitraum ist so gewählt, dass die aus dem Vorschlag resultierenden
Kosten in die Haushaltsplanung 2017/2018 noch eingestellt werden können.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung prüft bei der Überarbeitung bzw. Präzisierung des mittelfristigen Investitionsprogramms eine Einordnung des Ausbaus der Kreuzung Essener Straße/Delitzscher Straße mit höchster Priorität.

Begründung:
Der Ausbau dieser Kreuzung ist sinnvoll, um den zunehmenden (Durchgangs)verkehr insbesondere in Ost-West-Richtung im Leipziger Norden, vor allem in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs, noch besser auf der Trasse des Mittleren Ringes abzuwickeln. Dafür wären nach einer ersten Schätzung Mittel in Höhe von ca. 300.000 Euro notwendig.
Im aktuell vom Stadtrat beschlossenen mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist der Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße derzeit nicht enthalten.
Bezug nehmend auf den aktuellen Vorschlag zur Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Stötteritz und Probstheida soll auch ein Verkehrskonzept für den Leipziger Norden (im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+) erarbeitet werden. Darin soll nach Möglichkeit der Ausbau der Kreuzung Essener Straße / Delitzscher Straße berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat verfolgt in der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes nur die Variante „starkes Wachstum (obere Prognosevariante)“ und untersetzt diese Variante, nach Vorliegen der Bevölkerungsprognose 2016, bis zum Ende des 3. Quartals 2016 entsprechend dieser Prognose.

Darauf aufbauend werden Instrumente und Maßnahmen, deren Prüfung bei stärkerem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes vorgesehen sind, vertieft und gemeinsam mit Vertreter/-innen der Wohnungsmarktakteure, Stadtgesellschaft und Politik diskutiert.

Begründung:
Die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes wurde im Zeitraum Mai 2014 bis Juni 2015 unter Einbeziehung und Beteiligung von ExpertInnen und BürgerInnen erarbeitet. Der Entwurf geht in Punkt 1.3 Szenarien der zukünftigen Entwicklung von drei Varianten des Bevölkerungswachstums aus: Geringes, mäßiges und starkes Wachstum. Das mit der oberen Prognosevariante angenommene Wachstum geht von einem Plus der Zahl der Haushalte von 2013 bis 2020 um 28.000 aus. Demgegenüber steht eine stetig hohe, die Prognosen übertreffende Zuzugszahl. Laut Statistischem Quartalsbericht steigt die „Einwohnerzahl […] weiter kräftig an, insbesondere durch die hohe Zahl an Zuzügen nach Leipzig. Im 1. Quartal 2015 zogen 7 675 Personen nach Leipzig, der Wanderungsgewinn betrug 2 696 Personen, 605 mehr als im 1. Quartal 2014.“
Zudem ist die wachsende Zahl an Asylsuchenden, in diesem Jahr werden 5.400 Menschen in Leipzig erwartet, nicht ausreichend in die Prognosen einkalkuliert. Aus Sicht des Netzwerkes „Stadt für alle“ wird vor diesem Hintergrund der Wert der optimistischsten Bevölkerungsprognose „bei Fortschreibung der tatsächlichen Zuzugszahlen der letzten Jahre eher ca. 2017 erreicht“.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre, in denen wenig realistische Bevölkerungsvorausschätzungen zu massiven Engpässen bei der Kita- und Schulinfrastruktur geführt haben, halten es die Antragsteller für geboten, mindestens die optimistische Variante der Bevölkerungsvorausschätzung zur Grundlage des Wohnungspolitischen Konzeptes zu machen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die verschiedenen für diese Variante erarbeiteten Ansätze, Maßnahmen und Instrumente sofort zum Zuge kommen zu lassen.
Insbesondere die Entwicklung des Leerstands und die Notwendigkeit des Wohnungsneubaus sind vor dem Hintergrund realistischer Zahlen neu zu bestimmen.

Beschluss:

  1. Alle von der Stadt Leipzig (mit-)finanzierten Schulsozialarbeiter dokumentieren und evaluieren die eigenen Aktivitäten. Die Daten sind Bausteine, um Aussagen zur Wirksamkeit der Schulsozialarbeit zu tätigen. Eine Übersicht dieser Daten fließt zum Ende eines Schuljahres in den Jahresbericht eines Schulsozialarbeiters. Weiter wird an allen Leipziger Schulen eine Bestandsaufnahme zur jetzigen Ausgangslage der jeweiligen Schule durchgeführt und die Bedarfe für Schulsozialarbeit bis zum IV. Quartal 2015 ermittelt.

  2. Die Stadt Leipzig wird beauftragt ein Rahmenkonzept Schulsozialarbeit zu erstellen und dem Stadtrat zur Votierung bis zum IV. Quartal 2015 vorzulegen. Das Rahmenkonzept wird unter Einbeziehung aller in der Schulsozialarbeit aktiven Akteure erarbeitet und definiert den Mindeststandart für die Umsetzung von Schulsozialarbeit in der Stadt Leipzig. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme verbunden mit dem Rahmenkonzept fließen in die Zielvereinbarung über den konkreten Auftrag der Schulsozialarbeit in der jeweiligen Schule ein.

  3. Es wird ein Zielvereinbarungsgespräch mit jeder Schule mit Schulsozialarbeit bis Ende des Schuljahres 2015/16 geführt. Die Zielvereinbarung wird durch die Koordination mit allen Beteiligten (Stadt Leipzig, Schulleitung, Träger und Schulsozialarbeiter) in einem Zielvereinbarungsprotokoll schriftlich festgehalten, um eine Verbindlichkeit zwischen den Beteiligten herzustellen und damit eine Auswertung möglich zu machen. Ziele können von allen beteiligten Partnern eingebracht werden und im Konsens verabschiedet werden. Einmal jährlich wird die Zielvereinbarung ausgewertet und weiterentwickelt.

  4. Dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird einmal jährlich ein Bericht zur Schulsozialarbeit zu den oben genannten Punkten schriftlich zur Kenntnis gegeben.

Begründung:

Schulsozialarbeit ist ein niedrigschwelliges Angebot der Jugendhilfe. Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind alle, die jeweilige Schule besuchende, Schüler und Schülerinnen, aber insbesondere solche, für die Unterstützungsbedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gesehen wird. Schulsozialarbeit als so verstandener Aufgabenbereich vor allem der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII setzt demgemäß vor allem auch dann ein, wenn Schüler nicht den durchschnittlichen Entwicklungsstand aufweisen, sondern im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, weil soziale Benachteiligung ausgeglichen oder individuelle Beeinträchtigungen überwunden werden sollen.

Durch politischen Entscheidungswillen wurde die Schulsozialarbeit in Leipzig in den letzten Jahren enorm ausgebaut. Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Schulleitern, Lehrern und Eltern sind für die Schulsozialarbeit an ihrer Schule. Die finanzpolitische Diskussion, wie dieser Ausbau und Erhalt der Schulsozialarbeit zu finanzieren ist, hat in Diskussion um die inhaltliche Ausrichtung, Weiterentwicklung und Ziele bisher überdeckt. Dies soll sich durch die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für alle Schulen mit Schulsozialarbeit, den Setzen von Zielvereinbarungen für jede einzelne Schule mit Schulsozialarbeit und einer Evaluation der Schulsozialarbeit ändern.

Beschluss:

  1. Die Stadtverwaltung beauftragt die LESG GmbH als 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig mit der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierungen bei Maßnahmen, deren Investitionsvolumen eine Million Euro übersteigt.

  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es dafür ggf. zusätzlicher kommunal- und/oder gesellschaftsrechtlicher Voraussetzungen bedarf. In diesem Fall ist ein Umsetzungsvorschlag bis zum 4. Quartal 2015 vorzulegen.

  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verwaltungsinterne Verfahren und Strukturen so auszurichten, dass sie den oben genannten Zielsetzungen bestmöglich gerecht werden.

Begründung

Inzwischen werden für einen Schulneubau von der Planung bis zur Übergabe mindestens fünf Jahre veranschlagt. Auch Sanierungsarbeiten benötigen lange Vorlaufzeiten. Angesichts der rasanten Bevölkerungsentwicklung und des Sanierungsvolumens ist das zu lange. Durch die Beauftragung der LESG GmbH für ausgewählte Projekte kann die Stadt in Ergänzung zum Amt für Gebäudemanagement weitere Kapazitäten zur Umsetzung der stark gestiegenen Bedarfe aufbauen und profitiert von der Flexibilität einer privatrechtlichen Gesellschaftsform. Insgesamt könnte dadurch eine größere Anzahl von Maßnahmen geplant und umsetzt werden, weil eine parallele Ausführung durch Verwaltung und LESG GmbH möglich ist.

Im Hinblick auf die in BP 3 genannten Verfahren und Strukturen, wäre im Zusammenhang mit planmäßig an die LESG zu vergebenden Aufträgen eine Prüfung denkbar, ob das zuständige Bauherrenamt die LESG GmbH direkt beauftragen könnte, um Doppelprüfungen mit teilweise mehreren Monaten Zeitverlust zu vermeiden.

Den Weg, eine 100-prozentige Tochter der Stadt mit der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu beauftragen um damit das Amt für Gebäudemanagement zu entlasten, sind auch schon andere Städte mit ähnlichen Herausforderungen gegangen, z.B. Düsseldorf. Anders als Düsseldorf muss in Leipzig keine neue Gesellschaft gegründet werden, sondern kann mit der LESG GmbH auf eine bestehende Gesellschaft zurückgegriffen werden, die bereits Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat. So hat die LESG GmbH bereits Kita-Bauvorhaben realisiert und die neue Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg gebaut.