Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Änderungsvorschlag:

Die Vorlage wird im Punkt 1 geändert und um Punkt 3 ergänzt:
1. Die Ratsversammlung beschließt zur Finanzierung des Leipziger Wirtschafts-, Standort- und
Tourismusmarketings die Erhöhung der jährlichen Grundfinanzierung 2014 auf 2.000.000 Euro,
2015 auf 2.200.000 Euro und 2016 auf 2.300.000 Euro (PSP-Element : 1.100.57.5.0.01 –
Tourismusförderung). Der Ansatz für 2017 wird auf dem Niveau von 2016 festgeschrieben.

2. -unverändert-

3. Die Stadtverwaltung legt die Destinationsstrategie Leipzig und Region (siehe
Ratsbeschlussnummer RBV-1672/13) sowie den Touristischen Entwicklungsplan (siehe Ratsbeschluss RBV-1339/12) spätestens im 1. Quartal 2015 dem Stadtrat zu Beschlussfassung vor.

Begründung:

Eine Anpassung der Zuschüsse wegen Gehaltsanpassungen, stärkeren Anstrengungen im Bereich des Online-Marketings sowie aufgrund der höheren Anforderungen an die Tourist-Information bzw. das Call-Center ist durchaus nachvollziehbar.
Andererseits stellen die Zuschüsse an die LTM GmbH bereits heute den Löwenanteil am
Zuschussbudget des Dezernates VII dar. So ist der LTM-Zuschuss bereits heute größer als der
Zuschuss zu Clusterförderung, Technologieförderung, Ansiedlungsförderung, Mittelstandsförderung,
Gewerbeflächenvorbereitung, Hochschulkooperationen und Co-Finanzierung von EU-Projekten zusammen. Bereits im Haushaltsjahr 2014 ist LTM von den 10-prozentigen Sparvorgaben zulasten der anderen Bereiche ausgespart geblieben. Die von uns vorgeschlagene Erhöhung ermöglicht bereits die o.g. nachvollziehbaren Verwendungen sowie eine leichte Erhöhung der weiteren Marketing und Vertriebsaufwendungen. Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist im Rahmen der weiteren wirtschafts- und haushaltspolitischen Herausforderungen unverhältnismäßig und nicht ausreichend begründet.
Darüber hinaus wurden in den Jahren 2012 und 2013 im Stadtrat Beschlüsse zur strategischen
touristischen Entwicklung gefasst. Leider liegt dem Stadtrat bis dato kein entsprechendes Konzept
vor, auf dessen Grundlage die künftige finanzielle Unterstützung der LTM GmbH diskutiert werden
kann. Aus diesem Grund fordern wir, dem Rat diese Konzeption bis zum 1. Quartal 2015
vorzulegen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlusspunkt wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat bis Ende des
2. Quartals 2015 ein Verfahren (Wahlverfahren, Quoten, Wahlberechtigte etc.) zu entwickeln, durch
das die Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder des Stadtrates sind, in
direkter Wahl bestimmt werden können.
Befristet bis zur Beschlussfassung einer entsprechenden Wahlsatzung für die direkte Wahl von Mitgliedern des Migrantenbeirates wird der Migrantenbeirat mit dem Beginn der neuen Wahlperiode nach dem bisher üblichen Verfahren gebildet.
Nach Beschluss der Wahlsatzung im Stadtrat und einer möglicherweise notwendigen Anpassung
der Geschäftsordnung des Beirates wird die Wahl für den Migrantenbeirat zum nächst möglichen
Zeitpunkt angesetzt.

Begründung:

Die direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder der
Ratsversammlung sind, ist begrüßenswert. Allerdings ist bislang nicht geklärt, wer unter welchen Umständen wahlberechtigt ist und wie die Wahl erfolgt, sodass eine direkte Wahl der Mitglieder des Beirates sinnvoll und rechtssicher vonstatten gehen kann.
Möglicherweise kann hier die Dresdner Satzung für die Wahl des Ausländerbeirates hilfreich sein,
auch wenn dort nicht alle Migranten ein aktives Wahlrecht haben, denn lediglich Ausländer (!), die
mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet sind, dürfen dort wählen. Deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund haben bei dieser Wahl kein Wahlrecht.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beschluss der Ratsversammlung zur „Sozialgerechten Bodennutzungsverordnung“ (SoBoN) bis Mitte 2015 vorzubereiten.

Begründung:

Unter der Bezeichnung „Sozialgerechte Bodennutzung“ schuf die Stadt München ein Instrument zur Mitfinanzierung städtebaulicher Planungen und damit auch zur Entlastung des städtischen Haushalts. Die SoBoN leistet seit ihrer Einführung bis heute einen wesentlichen Beitrag zur zeitnahen Realisierung einer bedarfsgerechten und qualitativ anspruchsvollen Stadtplanung.
Die SoBoN ist ein Regelwerk für den Abschluss städtebaulicher, d.h. planungs-begleitender Verträge und Vereinbarungen. Sie sorgt für Transparenz der Verhandlungen, Kalkulierbarkeit der Kosten und Bindungen für die Investorenseite und die Stadt, sie sorgt für Gleichbehandlung der Vertragspartnerinnen und -partner. Die SoBoN beruht auf der Einsicht, dass wünschenswerte und erforderliche städtebauliche Planungen in der Regel – bei allen Vorteilen für die urbane Entwicklung – mit großen wirtschaftlichen Belastungen für Städte und Gemeinden verbunden sind,
die aus den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht vollständig finanziert werden können. Soll die Stadtplanung trotzdem kontinuierlich weitergeführt werden, bleibt nur die Alternative, auch die Planungsbegünstigten, denen primär die Vorteile in Form von planungsbedingten Grundstückswertsteigerungen zufließen, zur Finanzierung der Voraussetzungen und Folgen solcher Planungen mit heranzuziehen und bestimmte Planungsziele vertraglich zu verankern.
Dabei muss den Betroffenen aber ein angemessener Teil des planungsbedingten Wertzuwachses verbleiben, damit ein Investitionsanreiz besteht und die individuellen Kosten – einschließlich eines angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn – gedeckt werden können.
Auch andere Städte wie Hamburg und Frankfurt/Main haben ähnliche Regelwerke.

Beschlußvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Januar 2015 für das Objekt in der Klingenthaler Straße 14 in Thekla gemeinsam mit dem Träger des dort ansässigen Freizeittreffs (OFT) Internationaler Bund (IB) ein tragfähiges Entwicklungskonzept zu erarbeiten.
2. Mit dem Konzept sind Wege aufzuzeigen, wie das Gebäude schrittweise saniert
werden kann, so dass die Arbeitsfähigkeit des OFT und der anderen dort tätigen Vereine/Institutionen in den nächsten Jahren gesichert ist.

Begründung:

Im Mai diesen Jahres wurden die Nutzer des Objektes in der Klingenthaler Straße 14 in Thekla vom Amt für Jugend, Familie und Bildung informiert, dass sie in diesem Gebäude aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs keine Perspektive haben. Sie wurden aufgefordert, sich nach anderen Räumlichkeiten umzusehen.

Hauptnutzer des Gebäudes ist der OFT „50° NordOst“ in Trägerschaft des IB. Es ist der einzige Freizeittreff für Kinder und Jugendliche im Planungsraum. Laut Jugendhilfeplan ist ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Nordost vorzuhalten. Die Suche nach alternativen Räumlichkeiten hat ergeben, dass es diese zumindest im näheren Umfeld nicht gibt. Das hat die Antragsteller bewogen, zu beantragen, das Objekt in der Klingenthaler Straße so weit zu entwickeln und instandzusetzen, dass die Arbeitsfähigkeit der dort ansässigen Vereine und Institutionen für die nächsten Jahre gesichert ist.

Geänderter Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister legt bis zum IV. Quartal 2014 dem Stadtrat ein Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft vor.

Folgende Prämissen sind dabei zu beachten:
 
• „Die Betreibung für das gesamte Gebäude wird einem Betreiber übertragen. Dies kann sowohl ein städtisches Amt als auch ein privater oder freier Träger sein. Die notwendigen finanziellen   Mittel werden dem Betreiber zur Verfügung gestellt.
 
• Die Völkerfreundschaft steht als offenes Haus den verschiedenen Vereinen, Institutionen, Initiativen, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit für Veranstaltungen (vorzugsweise in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur und Sport) zur Verfügung.
 
• Der Offene Freizeittreff bleibt als ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft erhalten.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Nach Ende des 100. Katholikentag wird dem Stadtrat eine Aufstellung der direkt an die Stadt (inklusive der städtischen Unternehmen) zurückgeflossenen Mittel vorgelegt.

Begründung:

Der Finanzplan, der vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken für den Katholikentag in Deutschland informativ vorgelegt worden ist, beinhaltet eine sogenannte Vollkostenrechnung.

Diese geht vom gegenwärtigen Stand davon aus, dass über 80 Prozent der von der Stadt Leipzig beigesteuerten Mittel direkt über die entsprechenden Leistungsbeziehungen an die Stadtverwaltung und an kommunale Unternehmen zurückfließen.

Einen genauen Überblick darüber, wie hoch die Rückflüsse tatsächlich sind, kann allerdings erst nach Ende des Katholikentages eine entsprechende Aufstellung bieten.

Diese Informationen sind für die Stadt hilfreich, wenn es um die künftige Unterstützung ähnlicher Großveranstaltungen geht.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte ergänzt:

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Plakatierung im öffentlichen Raum Leipzigs zu den Europa-, Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen eingeschränkt werden kann.
4. Dafür sollen an zentralen Stellen in den jeweiligen Stadt- und Ortsteilen Bereiche zur Verfügung gestellt werden, an denen die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien Wahlwerbung betreiben können.

Begründung:
Einige Gemeinden sind dazu übergegangen, freies Plakatieren zu verbieten und im Gegenzug den Parteien und Wählervereinigungen Flächen zur Wahlwerbung zur Verfügung zu stellen.