Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beschluss der Ratsversammlung zur „Sozialgerechten Bodennutzungsverordnung“ (SoBoN) bis Mitte 2015 vorzubereiten.

Begründung:

Unter der Bezeichnung „Sozialgerechte Bodennutzung“ schuf die Stadt München ein Instrument zur Mitfinanzierung städtebaulicher Planungen und damit auch zur Entlastung des städtischen Haushalts. Die SoBoN leistet seit ihrer Einführung bis heute einen wesentlichen Beitrag zur zeitnahen Realisierung einer bedarfsgerechten und qualitativ anspruchsvollen Stadtplanung.
Die SoBoN ist ein Regelwerk für den Abschluss städtebaulicher, d.h. planungs-begleitender Verträge und Vereinbarungen. Sie sorgt für Transparenz der Verhandlungen, Kalkulierbarkeit der Kosten und Bindungen für die Investorenseite und die Stadt, sie sorgt für Gleichbehandlung der Vertragspartnerinnen und -partner. Die SoBoN beruht auf der Einsicht, dass wünschenswerte und erforderliche städtebauliche Planungen in der Regel – bei allen Vorteilen für die urbane Entwicklung – mit großen wirtschaftlichen Belastungen für Städte und Gemeinden verbunden sind,
die aus den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht vollständig finanziert werden können. Soll die Stadtplanung trotzdem kontinuierlich weitergeführt werden, bleibt nur die Alternative, auch die Planungsbegünstigten, denen primär die Vorteile in Form von planungsbedingten Grundstückswertsteigerungen zufließen, zur Finanzierung der Voraussetzungen und Folgen solcher Planungen mit heranzuziehen und bestimmte Planungsziele vertraglich zu verankern.
Dabei muss den Betroffenen aber ein angemessener Teil des planungsbedingten Wertzuwachses verbleiben, damit ein Investitionsanreiz besteht und die individuellen Kosten – einschließlich eines angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn – gedeckt werden können.
Auch andere Städte wie Hamburg und Frankfurt/Main haben ähnliche Regelwerke.

Beschlußvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Januar 2015 für das Objekt in der Klingenthaler Straße 14 in Thekla gemeinsam mit dem Träger des dort ansässigen Freizeittreffs (OFT) Internationaler Bund (IB) ein tragfähiges Entwicklungskonzept zu erarbeiten.
2. Mit dem Konzept sind Wege aufzuzeigen, wie das Gebäude schrittweise saniert
werden kann, so dass die Arbeitsfähigkeit des OFT und der anderen dort tätigen Vereine/Institutionen in den nächsten Jahren gesichert ist.

Begründung:

Im Mai diesen Jahres wurden die Nutzer des Objektes in der Klingenthaler Straße 14 in Thekla vom Amt für Jugend, Familie und Bildung informiert, dass sie in diesem Gebäude aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs keine Perspektive haben. Sie wurden aufgefordert, sich nach anderen Räumlichkeiten umzusehen.

Hauptnutzer des Gebäudes ist der OFT „50° NordOst“ in Trägerschaft des IB. Es ist der einzige Freizeittreff für Kinder und Jugendliche im Planungsraum. Laut Jugendhilfeplan ist ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Planungsraum Nordost vorzuhalten. Die Suche nach alternativen Räumlichkeiten hat ergeben, dass es diese zumindest im näheren Umfeld nicht gibt. Das hat die Antragsteller bewogen, zu beantragen, das Objekt in der Klingenthaler Straße so weit zu entwickeln und instandzusetzen, dass die Arbeitsfähigkeit der dort ansässigen Vereine und Institutionen für die nächsten Jahre gesichert ist.

Geänderter Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister legt bis zum IV. Quartal 2014 dem Stadtrat ein Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft vor.

Folgende Prämissen sind dabei zu beachten:
 
• „Die Betreibung für das gesamte Gebäude wird einem Betreiber übertragen. Dies kann sowohl ein städtisches Amt als auch ein privater oder freier Träger sein. Die notwendigen finanziellen   Mittel werden dem Betreiber zur Verfügung gestellt.
 
• Die Völkerfreundschaft steht als offenes Haus den verschiedenen Vereinen, Institutionen, Initiativen, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit für Veranstaltungen (vorzugsweise in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur und Sport) zur Verfügung.
 
• Der Offene Freizeittreff bleibt als ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft erhalten.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Nach Ende des 100. Katholikentag wird dem Stadtrat eine Aufstellung der direkt an die Stadt (inklusive der städtischen Unternehmen) zurückgeflossenen Mittel vorgelegt.

Begründung:

Der Finanzplan, der vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken für den Katholikentag in Deutschland informativ vorgelegt worden ist, beinhaltet eine sogenannte Vollkostenrechnung.

Diese geht vom gegenwärtigen Stand davon aus, dass über 80 Prozent der von der Stadt Leipzig beigesteuerten Mittel direkt über die entsprechenden Leistungsbeziehungen an die Stadtverwaltung und an kommunale Unternehmen zurückfließen.

Einen genauen Überblick darüber, wie hoch die Rückflüsse tatsächlich sind, kann allerdings erst nach Ende des Katholikentages eine entsprechende Aufstellung bieten.

Diese Informationen sind für die Stadt hilfreich, wenn es um die künftige Unterstützung ähnlicher Großveranstaltungen geht.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte ergänzt:

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Plakatierung im öffentlichen Raum Leipzigs zu den Europa-, Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen eingeschränkt werden kann.
4. Dafür sollen an zentralen Stellen in den jeweiligen Stadt- und Ortsteilen Bereiche zur Verfügung gestellt werden, an denen die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien Wahlwerbung betreiben können.

Begründung:
Einige Gemeinden sind dazu übergegangen, freies Plakatieren zu verbieten und im Gegenzug den Parteien und Wählervereinigungen Flächen zur Wahlwerbung zur Verfügung zu stellen.

Änderungsvorschlag:

Im Beschlusspunkt 3 wird aus dem ersten Satz das Wort „meistbietend“ gestrichen.

Begründung:

Die Stadt vergibt Chancen bei der Entwicklung des Grundstücks, wenn sie sich von vorn herein darauf festlegt, allein dem höchsten Gebot den Zuschlag bei der Veräußerung des Grundstücks Gottschedtstraße 16 zu erteilen.
Vielmehr sollte auch die Option offen gehalten werden, dass neben dem rein finanziellen Erlös auch die künftige Nutzung des Areals bei der Verkaufsentscheidung eine wichtige Rolle spielen kann. Mit der vorgeschlagenen Streichung wäre diese Möglichkeit gegeben.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Leipziger Bildungsträger und ggf. einer Forschungseinrichtung, ein Pilotprojekt zur tätigkeitsbegleitenden Ausbildung von Tagespflegepersonen zur staatlich anerkannten Erzieher/in zu initiieren und mit dem Land abzustimmen. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ist bis zum Ende des ersten Quartals 2015 über den aktuellen Stand zu informieren. Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2015/16 soll die tätigkeitsbegleitende Ausbildung erstmalig angeboten werden.

Begründung:

Aktuell gibt es kein Ausbildungsangebot, welches Vollzeit berufstätigen Tagespflegepersonen ermöglicht eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher/in zu machen. Eine Abfrage unter den in der Tagespflege beschäftigten Personen hat jedoch ergeben, dass unter den Tagespflegepersonen ein hohes Interesse an einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung besteht. Von den 103 Personen, die an der Abfrage teilgenommen haben, zeigten über 87 Prozent der Tagespflegepersonen Interesse an einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung. Mehr als 83 Prozent haben angegeben Interesse an einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher/in zu haben. Der zunehmende Fachkräftemangel kann durch die Weiterbildung von Tagespflegepersonen teilweise begegnet werden. Hinzu kommt, dass diese Personen durch Ihre Tätigkeit Berufserfahrung und ein hohes Interesse an der Arbeit mit Kindern mitbringen und damit einer aktuellen Initiative der Bundesregierung zur Fachkräftegewinnung entsprechen, in welcher es heißt Personen aus berufsfeldaffinen Berufen für die Tätigkeit als Erzieher/in zu gewinnen. Dieses Potential sollte besser genutzt werden.