Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsvorschlag:

Änderungsantrag zum Antrag des Jugendhilfeausschusses:

Streichung und Ersetzung letzter Satz:

Hierzu unterbreitet die Stadtverwaltung bis zum Ende des II. Quartals 2014 einen Vorschlag vor, wie und in welchem Zeitraum ein Stellenzuwachs von insgesamt fünf VZÄ in den Familien- und Erziehungsberatungsstellen realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang soll auch über eine weitere Ausdifferenzierung und notwendigen Fortbildungsbedarf in der Familien- und Erziehungsberatung informiert werden.

Änderungsvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Prioritätenliste der Radverkehrsmaßnahmen im Mittelfristigen Investitionsprogramm und die Prioritätenliste des Radverkehrsentwicklungsplanes umgehend zu harmonisieren.
  2. Darüber hinaus werden die beiden Prioritätenlisten unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft Radverkehrsförderung jährlich überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
  3. Kenntlich gemacht in den Änderungen sind die Prioritätenlisten dem jährlichen Bericht des Radverkehrsbeauftragten anzufügen.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag 1 wird wie folgt geändert:
Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Sächsischen Staatsregierung und beim Landtag sowie beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag dafür ein, dass durch Beschluss des Sächsischen Landtages bei Neuvermietungen die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird, da es in Leipzig in einer Reihe von Quartieren und in bestimmten Segmenten bereits zu Wohnungsengpässen kommt.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Beschlusspunkt 3 der Vorlage wird wie folgt geändert:

Die Stadt Leipzig verfolgt die Anbindung des Lindenauer Hafens an den Saale-Elster-Kanal einschließlich des Baus der Lyoner Brücke.

Begründung:
Über den Bau und die Finanzierung der Lyoner Brücke soll zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert und mit einem separaten Bau- und Finanzierungsbeschluss entschieden werden.
Angesichts des enormen Investitionsstaus der Stadt Leipzig insbesondere bei Schulen, Kindertagesstätten und der Verkehrsinfrastruktur ist eine kurzfristige Mittelbindung in Größenordnung für die Verbindung vom Lindenauer Hafen zum Elster-Saale-Kanal (Lyoner Brücke) schwer zu begründen.
Im „Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020“ (DS Nr. V/3095) ist die Lyoner Brücke in der Prioritätenliste Brücken nicht enthalten.

Beschlussvorschlag:

1. Per Gesellschafterweisung werden die städtischen Unternehmen dazu angehalten, ab den 01.01.2014 vor Grundstücksverkäufen eine Stellungnahme des Gesellschafters einzuholen, um zu vermeiden, dass städtische Interessen dem entgegen stehen bzw. alternativen Nutzungen den Vorzug erhalten. Die Stellungnahme ist dem Aufsichtsrat vor Beschlussfassung zum Verkauf vorzulegen.

2. Bei Verkäufen von städtischen Grundstücken ist in den entsprechenden Beschlussvorlagen darzulegen, zu welchem Ergebnis die Prüfungen städtischer Interessen an diesen Liegenschaften bzw. möglicher alternativer Nutzungen geführt haben. Dabei sind alle Dezernate einzubinden.

Begründung:

Der Verkauf des Jahrtausendfeldes, dass als Schulstandort vorgesehen ist, oder der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, der nur durch einen Antrag der SPD-Fraktion verhindert werden konnte, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können, haben die Notwendigkeit von zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung von Grundstücksverkäufen gezeigt. Dies betrifft letztendlich die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen. Beim Verkauf von städtischen Grundstücken soll zukünftig der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt werden. Die Vorlagen für den Grundstücksverkehrsausschuss müssen dafür kurze Stellungnahmen der einzelnen Dezernate enthalten.

Die städtischen Unternehmen bzw. der jeweilige Aufsichtsrat sind in ihrer Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung sie ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußern. Eine solche Entscheidung kann jedoch gesamtstädtischen Interessen entgegenstehen. Daher ist dem Aufsichtsrat eine Stellungnahme des Gesellschafters zum beabsichtigten Verkauf vorzulegen.

Wichtig ist, dass der Austausch zu den Interessen nicht erst bei einem konkreten Verkauf besprochen wird, sondern das Portfolio regelmäßig geprüft wird, um Verkaufsgespräche nicht in einer späten Phase zu gefährden. Dadurch können die Interessen weitsichtig in die Unternehmensentscheidung einfließen. Hierzu ist es notwendig, dass die Unternehmen der Stadt in regelmäßigen Abständen nicht betriebsnotwendige Grundstücke mitteilen. Gegebenenfalls ist auf Seiten der Stadt eine Schnittstelle einzurichten und den Unternehmen zu benennen, damit ein proaktiver, wiederkehrender Abstimmungsprozess stattfinden kann.

Ziel beider Beschlusspunkte ist es, mögliche Konflikte in der Nutzung – beispielweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – kenntlich zu machen, um eine transparente Entscheidung zu ermöglichen.

Änderungsvorschlag:

1. Der Beschlußpunkt 1 wird wie folgt gefasst:

Die Ratsversammlung beschließt das Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im
Leipziger Mittelstand in seiner Pilotphase von 2013 bis 2015 (Mittelstandsförderprogramm). Über die weitere Arbeit des Programms und dessen inhaltliche und finanzielle Ausstattung legt die Verwaltung dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage vor.

2. Der Unterpunkt „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“ (Seite 7 in der Vorlage) wird ergänzt durch die Maßnahme:

Erstellung einer Beschlussvorlage zu den Leitlinien einer mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung in Leipzig bis Ende 2014, in der verbindliche Kriterien und Leistungsversprechen für die mittelstandsorientierte Arbeit festgeschrieben sind.

Begründung:

zu 1.:
Das Mittelstandsförderprogramm kann bisher nur von 2013 bis 2015 beschlossen werden, da nur für diesen Zeitraum die gegenwärtige mittelfristige Finanzplanung vorliegt. Für den Antragsteller ist klar, dass das Mittelstandsförderprogramm im Erfolgsfall weiterentwickelt werden muss. Deshalb soll sich dies klar im Beschlusstext widerspiegeln.

zu 2.:
Eine mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung ist das A und O für alle Unternehmen der Stadt, egal ob Bestandsunternehmen, Existenzgründer oder Neuansiedlung und unabhängig von der Förderfähigkeit. Die beiden Anfragen der SPD-Fraktion zu diesem Thema von 2012 und 2013 haben noch weitreichende Verbesserungspotentiale bei der Mittelstandsorientierung der Leipziger Verwaltung aufgezeigt. Die Verbesserungsmöglichkeiten müssen mit einer entsprechenden Vorlage endlich systematisch bearbeitet werden.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit städtischen Unternehmen, die Realisierung von betriebsnahen Kindertagesstätten voranzubringen. Darüber hinaus sollen private Unternehmen angesprochen werden, um sie auf die Möglichkeit von Betriebseigenen- bzw. Betriebsnahen Kindertagesstätten hinzuweisen. Dabei sollen die Unternehmen auch auf Fördermöglichkeiten des Bundes für die Errichtung von Betriebskindergärten aufmerksam gemacht werden.
2. Die Stadtverwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit Trägern der Tagespflege einen Rahmenvertrag für die Einrichtung von betriebseigener bzw. betriebsnaher Tagespflege.
 

Begründung:

Laut der Elternumfrage 2013 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind 88 Prozent der Beschäftigten der Meinung, dass Betriebe eine Mitverantwortung bei der Kinderbetreuung haben. Von 57 Prozent der Befragten werden flexible Betreuungszeiten dabei die größte Bedeutung zugemessen.

In Leipzig gibt es aktuell nur im St. Georg Krankenhaus eine betriebseigene Kindertagesstätte. Zusätzlich gibt es einige betriebsnahe Kindertagesstätten. Hierzu zählen die Caritas Kindertagesstätte „Elifant“ auf dem Gelände es St. Elisabeth Krankenhauses, die Plaußiger Johanniter Kindertagesstätte „Strolche“, die von BMW unterstützt wurde, sowie die Fröbel Kindertagesstätte „Einsteinchen“, welche mit dem Studentenwerk kooperiert.
Betriebsnahe Kindertagesstätten bzw. Tagespflege sind auch für Kinder außerhalb des Unternehmens geöffnet und werden generell von einem freien oder kommunalen Träger geführt. Das betriebliche Engagement kann beispielsweise von einer Finanzierung der Ausstattung, dem zur Verfügung stellen eines Grundstücks / bzw. von Räumlichkeiten bis hin zur Beteiligung an den laufenden Betriebskosten reichen. In der Tagespflege kann das bedeuten, dass das Unternehmen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt oder sich an den Gehaltskosten der Tagespflege beteiligen.

Für die Unternehmen bietet eine betriebseigene Betreuung in einer Kindertagesstätte oder bei Tagespflegepersonen insbesondere die Vorteile die Betreuungszeiten an die Arbeitszeiten des Unternehmens bzw. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen und die Nähe des Arbeitsplatzes zur Betreuungseinrichtung. Tagespflege könnte sogar in Betriebseigenen Räumen stattfinden. Für die ersten zwei Jahre besteht die Möglichkeit einer Förderung durch den Bund.

Auch wenn es in Leipzig bereits betriebseigene bzw. betriebsnahe Kindertagesstätten gibt, ist das Engagement diesbezüglich bisher als gering anzusehen. Während es in anderen Städten bereits erfolgreiche Beispiele von Kooperationen zwischen Tagespflege und Unternehmen gibt, wird dieses Modell, welches gerade für kleinere und mittlere Unternehmen interessant sein könnte, bisher nicht praktiziert. Die Stadtverwaltung ist daher aufgefordert, diese Form der Kooperationen aktiver zu bewerben und durch Musterverträge die notwendigen Rahmenbedingungen für solche Kooperationen zu schaffen.

Bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind auch die Unternehmen gefordert, insbesondere wenn es darum geht, die Betreuungszeiten den Bedarfen des Unternehmens bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzupassen. Dabei sollten städtische Unternehmen ebenso mit gutem Beispiel vorangehen wie der Arbeitgeber Freistaat Sachsen, um dadurch auch andere Unternehmen zu animieren sich im Bereich Kinderbetreuung zu engagieren. Die Anfragen von kleineren und mittleren Unternehmen für Kooperationen mit Tagespflege liegen bereits vor, die Stadtverwaltung ist hier aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingen zu schaffen, diese auch mit möglichst geringem Aufwand für das Unternehmen zu ermöglichen.  Der Ausbau betrieblicher Kindertagesstätten bzw. Tagespflege kann ein Baustein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Er bietet für die Unternehmen die Möglichkeit sich als Arbeitgeber von anderen Unternehmen abzuheben und verschafft sich dadurch einen Vorteil bei der Gewinnung von Fachkräften. Viel wichtiger ist jedoch, dass dadurch zusätzliche Betreuungsplätze entstehen können, die den Mangel an Betreuungsplätzen reduzieren können.