Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

1. Schulsozialarbeit wird ab 2014 an allen 22 derzeit bestehenden Oberschulen der Stadt Leipzig mit je 0,8 VzÄ pro Standort angeboten. Damit wird auch die bis 31.12.2013 befristete und bisher über BuT finanzierte Schulsozialarbeit an sechs Oberschulstandorten fortgeführt. Dafür werden 264.000 Euro in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt.

2. Für die Kofinanzierung der Schulsozialarbeit an der Nachbarschaftsschule aus dem Landesprogramm „Chancengerechte Bildung“ werden 21.846 Euro in 2014 in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt.

3. Schulsozialarbeit wird ab 2014 an 12 Grundschulen der Stadt Leipzig angeboten. Damit wird auch die bis 31.12.2013 befristete und bisher über BuT finanzierte Schulsozialarbeit an zehn Grundschulstandorten mit je 0,8 VzÄ pro Standort fortgeführt. Im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 440.000 Euro in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt. In den Verwaltungsinternen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2014 ist folgende Positionen zu berücksichtigen: 1.100.36.2.0.01.90 Projekte Jugendarbeit § 11 +440.000 Euro.

4. Die Evaluierung der Schulsozialarbeit erfolgt im Rahmen des Förderverfahrens zur Förderung freier Träger im Bereich  SGB VIII §§ 11-14 und § 16 bis zum vierten Quartal 2014.

5. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich weiter für eine Verstetigung und dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit beim Freistaat Sachsen und beim Bund einzusetzen.

Begründung:


Mit der Verabschiedung des aktuellen Fachplans Kinder- und Jugendförderung (RBV 1348/12) wurde der Bedarf für die bestehenden Schulsozialarbeitstandorte und der Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau von Schulsozialarbeit an Grundschulen für 14 weitere Grundschulstandorte aufgezeigt. Bisher gibt es Schulsozialarbeit an 43 Schulstandorten in kommunaler Trägerschaft.

Allein über das Bildungs- und Teilhabepaket werden in Leipzig aktuell an 16 Schulen Schulsozialarbeit finanziert. Die erfolgreiche Förderung zusätzlicher Schulsozialarbeit aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets droht am 31.12.2013 auszulaufen. Auch das Förderprogramm „Chancengerechte Bildung des Freistaates Sachsen“, worüber 1,6 VzÄ Schulsozialarbeiterstellen an der Nachbarschaftsschule finanziert werden, läuft voraussichtlich Anfang 2014 aus.

Schulsozialarbeit hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern.
Es ist eine simple Erkenntnis, dass bei fehlender Prävention Problemlagen nicht frühzeitig behandelt werden können und deren Lösungen später um ein Vielfaches teurer werden.

Der Stadtrat Leipzig soll daher alle politischen Kräfte auffordern, sich für eine Verstetigung der Schulsozialarbeit einzusetzen und sich mit Nachdruck für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel stark zu machen.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:

Im Zuge der Evaluierung der Schulsozialarbeit werden auch die tatsächlichen Bedarfe der kommunalen Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) untersucht. Das Ergebnis ist dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und dem Jugendhilfeausschuss bis zum Ende des III. Quartals 2014 vorzulegen.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Änderungsantrag zum Antrag des Jugendhilfeausschusses:

Streichung und Ersetzung letzter Satz:

Hierzu unterbreitet die Stadtverwaltung bis zum Ende des II. Quartals 2014 einen Vorschlag vor, wie und in welchem Zeitraum ein Stellenzuwachs von insgesamt fünf VZÄ in den Familien- und Erziehungsberatungsstellen realisiert werden kann. In diesem Zusammenhang soll auch über eine weitere Ausdifferenzierung und notwendigen Fortbildungsbedarf in der Familien- und Erziehungsberatung informiert werden.

Änderungsvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Prioritätenliste der Radverkehrsmaßnahmen im Mittelfristigen Investitionsprogramm und die Prioritätenliste des Radverkehrsentwicklungsplanes umgehend zu harmonisieren.
  2. Darüber hinaus werden die beiden Prioritätenlisten unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft Radverkehrsförderung jährlich überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
  3. Kenntlich gemacht in den Änderungen sind die Prioritätenlisten dem jährlichen Bericht des Radverkehrsbeauftragten anzufügen.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag 1 wird wie folgt geändert:
Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Sächsischen Staatsregierung und beim Landtag sowie beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag dafür ein, dass durch Beschluss des Sächsischen Landtages bei Neuvermietungen die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird, da es in Leipzig in einer Reihe von Quartieren und in bestimmten Segmenten bereits zu Wohnungsengpässen kommt.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Änderungsvorschlag:

Beschlusspunkt 3 der Vorlage wird wie folgt geändert:

Die Stadt Leipzig verfolgt die Anbindung des Lindenauer Hafens an den Saale-Elster-Kanal einschließlich des Baus der Lyoner Brücke.

Begründung:
Über den Bau und die Finanzierung der Lyoner Brücke soll zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert und mit einem separaten Bau- und Finanzierungsbeschluss entschieden werden.
Angesichts des enormen Investitionsstaus der Stadt Leipzig insbesondere bei Schulen, Kindertagesstätten und der Verkehrsinfrastruktur ist eine kurzfristige Mittelbindung in Größenordnung für die Verbindung vom Lindenauer Hafen zum Elster-Saale-Kanal (Lyoner Brücke) schwer zu begründen.
Im „Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020“ (DS Nr. V/3095) ist die Lyoner Brücke in der Prioritätenliste Brücken nicht enthalten.

Beschlussvorschlag:

1. Per Gesellschafterweisung werden die städtischen Unternehmen dazu angehalten, ab den 01.01.2014 vor Grundstücksverkäufen eine Stellungnahme des Gesellschafters einzuholen, um zu vermeiden, dass städtische Interessen dem entgegen stehen bzw. alternativen Nutzungen den Vorzug erhalten. Die Stellungnahme ist dem Aufsichtsrat vor Beschlussfassung zum Verkauf vorzulegen.

2. Bei Verkäufen von städtischen Grundstücken ist in den entsprechenden Beschlussvorlagen darzulegen, zu welchem Ergebnis die Prüfungen städtischer Interessen an diesen Liegenschaften bzw. möglicher alternativer Nutzungen geführt haben. Dabei sind alle Dezernate einzubinden.

Begründung:

Der Verkauf des Jahrtausendfeldes, dass als Schulstandort vorgesehen ist, oder der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, der nur durch einen Antrag der SPD-Fraktion verhindert werden konnte, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können, haben die Notwendigkeit von zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung von Grundstücksverkäufen gezeigt. Dies betrifft letztendlich die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen. Beim Verkauf von städtischen Grundstücken soll zukünftig der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt werden. Die Vorlagen für den Grundstücksverkehrsausschuss müssen dafür kurze Stellungnahmen der einzelnen Dezernate enthalten.

Die städtischen Unternehmen bzw. der jeweilige Aufsichtsrat sind in ihrer Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung sie ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußern. Eine solche Entscheidung kann jedoch gesamtstädtischen Interessen entgegenstehen. Daher ist dem Aufsichtsrat eine Stellungnahme des Gesellschafters zum beabsichtigten Verkauf vorzulegen.

Wichtig ist, dass der Austausch zu den Interessen nicht erst bei einem konkreten Verkauf besprochen wird, sondern das Portfolio regelmäßig geprüft wird, um Verkaufsgespräche nicht in einer späten Phase zu gefährden. Dadurch können die Interessen weitsichtig in die Unternehmensentscheidung einfließen. Hierzu ist es notwendig, dass die Unternehmen der Stadt in regelmäßigen Abständen nicht betriebsnotwendige Grundstücke mitteilen. Gegebenenfalls ist auf Seiten der Stadt eine Schnittstelle einzurichten und den Unternehmen zu benennen, damit ein proaktiver, wiederkehrender Abstimmungsprozess stattfinden kann.

Ziel beider Beschlusspunkte ist es, mögliche Konflikte in der Nutzung – beispielweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – kenntlich zu machen, um eine transparente Entscheidung zu ermöglichen.