Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,
1. sich beim Bund für die weitere Förderung zusätzlicher Schulsozialarbeit aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes nach 2013 einzusetzen.
2. für den Fall des Auslaufens des Bildungs- und Teilhabepakets, sich beim Bund und dem Freistaat Sachsen für eine anderweitige dauerhafte Finanzierung und den Ausbau der Schulsozialarbeit einzusetzen.
3. alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Staatsregierung dazu zu veranlassen, das Förderprogramm „Chancengerechte Bildung des Freistaates Sachsen“ weiter zu finanzieren.
4. sich auch in den zuständigen Gremien des Deutschen und des Sächsischen Städte- und Gemeindetags für eine Finanzierungsbeteiligung des Bundes beziehungsweise des Freistaates Sachsen in der Schulsozialarbeit als Forderung einzusetzen.
5. dass die Schulsozialarbeit in bisheriger Qualität ab 2014ff fortgesetzt wird. Hierzu ist dem Stadtrat ein Finanzierungskonzept bis zum IV. Quartal 2013 vorzulegen. Weiter führt die Stadt Leipzig eine Evaluierung der Schulsozialarbeit durch und überprüft Synergieeffekte mit anderen von der Stadt finanzierten Maßnahmen in Schulen (Schulbegleiter, Schulclub).

Begründung:
Mit der Verabschiedung des aktuellen Fachplans Kinder- und Jugendförderung (RBV 1348/12) wurde der Bedarf für die bestehenden Schulsozialarbeitstandorte und der Handlungsbedarf zum weiteren Ausbau von Schulsozialarbeit an Grundschulen für 14 weitere Grundschulstandorte aufgezeigt. Bisher gibt es Schulsozialarbeit an 43 Schulstandorten in kommunaler Trägerschaft.

Allein über das Bildungs- und Teilhabepaket werden in Leipzig aktuell an 16 Schulen Schulsozialarbeit finanziert. Die erfolgreiche Förderung zusätzlicher Schulsozialarbeit aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets droht am 31.12.2013 auszulaufen. Auch das Förderprogramm „Chancengerechte Bildung des Freistaates Sachsen“, worüber 1,6 VzÄ Schulsozialarbeiterstellen an der Nachbarschaftsschule finanziert werden, läuft voraussichtlich Anfang 2014 aus.

Schulsozialarbeit hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern.
Es ist eine simple Erkenntnis, dass bei fehlender Prävention Problemlagen nicht frühzeitig behandelt werden können und deren Lösungen später um ein Vielfaches teurer werden.

Der Stadtrat Leipzig soll daher alle politischen Kräfte auffordern, sich für eine Verstetigung der Schulsozialarbeit einzusetzen und sich mit Nachdruck für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel stark zu machen.

 

Änderungsvorschlag:

Die Verwaltung erarbeitet für das 5-zügige Gymnasium ein Verkehrskonzept und legt dies dem Stadtrat bis Ende des II. Quartals 2016 vor.

Begründung:

Das zukünftige Gymnasium in der Telemannstraße wird tägliches Ziel von über 1000 Menschen sein. Die meisten sind dabei auf den Umweltverbund angewiesen. Die einzig in der Nähe verkehrende ÖV Linie 89 mit dem Solaris Urbino 12 Var.III verfügt lediglich über 32 Sitzplätze. Größere Bustypen können wiederum nicht durch die Fußgängerzonen der Innenstadt fahren. Aus diesem Grund muss die gesamte Verkehrsinfrastruktur, auch vor dem Hintergrund der Verkehrsbelastung auf der Wundtstraße und der Karl-Tauchnitz-Straße, untersucht und an die Mobilitätsbedürfnisse, die durch den gymnasialen Neubau entstehen, angepasst werden.

Beschlussvorschlag:

1. Die E.-Manet-Schule wird die Grundschule der Stadt Leipzig für die ,,Vor-Thomaner-Ausbildung“, d.h. es gibt eine städtisch getragene Nachwuchsausbildung für den
Thomanerchor.
2. Es ist zu prüfen, ob die Schule als Ganztagsschule geführt werden kann.
3. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, welches für die Schüler die besten Voraussetzungen bietet, nach entsprechender Vorbereitung in den Thomanerchor aufgenommen zu
werden.
Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt durch die Dezernate Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie Kultur. Die Mitarbeiter des Thomanerchores sind in die Erarbeitung
unbedingt einzubeziehen. Die Leitung des Thomanerchores übernimmt die fachliche Ausbildung der Thomaneranwärter.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Bildungsagentur um Mitarbeit im Prozess der Profilbildung zu bitten.
4. Nach Vorliegen des Konzeptes soll umgehend, ggfs. auch schrittweise, mit dessen Umsetzung begonnen werden.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, dezernatsübergreifend ein Konzept für die Ertüchtigung der E.-Manet-Grundschule zu erarbeiten.
6. Die Finanzierung ist dezernatsübergreifend sicherzustellen.
7. Die E.-Manet-Grundschule als Schule für die Nachwuchsausbildung des Thomanerchores wird Bestandteil des Campus Forum Thomanum.

Begründung:
Der Thomanerchor als ein außerordentlich bedeutsames kulturelles Aushängeschild der Stadt Leipzig bedarf der besonderen Aufmerksamkeit und Förderung durch diese,
So muss die Stadt Leipzig als Trägerin des Chores in der Lage sein, die für den Chor und seine Entwicklung notwendigen frnanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Leistungsfähigkeit eines solchen Chores kann nur gewährleistet sein, wenn eine kontinuierliche Nachwuchsarbeit stattfindet.
Zu dieser Nachwuchsarbeit und Nachwuchsgewinnung muss sich die Stadt bekennen.
Deshalb wurde dieser fraktionsübergreifende Antrag gestellt.
Eine in kommunaler Trägerschaft geführte Grundschule kann und muss sich diesen Anforderungen und Aufgaben stellen.
Ziel muss es sein, eine musisch betonte Grundschule zu schaffen, die der Aus- und Heranbildung des Chornachwuchses dient und möglichst vielen Jungen und Mädchen eine
fundierte musikalische Ausbildung ermöglicht.

Beschlussvorschlag:

Die Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) werden um die folgenden Punkte ergänzt:

1. Sollte es zukünftig weiterhin notwendig sein, bewohnte Gebäude zu veräußern, so ist zwingend eine Sozialcharta mit dem zukünftigen neuen Eigentümer zu verabschieden.
2. Für die LWB wird ein Kernbestand von mindestens 34.000 Wohneinheiten (WE) in der Stadt Leipzig dauerhaft festgeschrieben. Eine Gleichverteilung der Wohneinheiten auf die einzelnen Ortsteile im Stadtbezirk ist anzustreben.
3. Die LWB soll einen festen Kernbestand an Wohneinheiten als strategisches Minimum von mindestens 2 Prozent im Verhältnis zu den Einwohnern mit Hauptwohnsitz in allen Stadtbezirken bis zum Jahr 2020 erreichen.
4. Die Stadtverwaltung legt dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau – beginnend im 2. Halbjahr 2013 – einmal im halben Jahr eine Vorlage mit allen geplanten Abgängen (Verkauf, Abriss) sowie den Zugängen (Neubau und Ankäufe) von unbebauten Grundstücken und Wohneinheiten der LWB vor.

Begründung:

Mit Beschluss RBV-900/11 hat die Ratsversammlung im August 2011 die Eigentümerziele für die LWB beschlossen. Seitdem ist der Wohnungsmarkt in Leipzig von deutlichen Veränderungen geprägt (siehe Kurzbericht Monitoring Wohnen 2012), auf die der Stadtrat reagieren soll.
Dabei soll nunmehr ein Kernbestand an kommunalen Wohneinheiten in allen Stadtbezirken von Leipzig sichergestellt werden, um auch zukünftig kommunale Handlungsoptionen in den Quartieren zu behalten.
Insbesondere in den Stadtbezirken Nord (Mit Stand 31.12.2012 befinden sich nur noch 1,5 Prozent aller Wohneinheiten im Besitz der LWB im Verhältnis zu den Einwohnern mit Hauptwohnsitz – siehe Ortsteilkatalog 2012), Nordwest (Ist-Stand: 2,5 Prozent), Südwest (Ist-Stand: 1,3 Prozent) und Altwest (Ist-Stand: 4,8 Prozent, wobei sich die LWB-Wohnungen fast ausschließlich im Stadtteil Neulindenau befinden) sind die Einflussmöglichkeit der Stadt hinsichtlich einer durchmischten Stadt über ihr kommunales Wohnungsunternehmen nur noch gering.
Daher soll die mögliche Veräußerung, sowie der Neubau und mögliche Ankäufe von Wohneinheiten und Freiflächen mit den zuständigen Gremien der Stadt (Dezernat und FA Stadtentwicklung und Bau) im Sinne der wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt zwingend diskutiert werden. Dazu soll halbjährlich eine Übersicht der zu veräußernden Wohneinheiten und Freiflächen, sowie der geplanten Neubauten und Ankäufe vorab von der LWB an die Stadt übergeben werden.
Des Weiteren soll eine Sozialcharta zwischen den Vertragspartnern verabschiedet werden, damit die Mieter künftig dort, wo zwingend notwendige Veräußerungen von Wohnungen der LWB getätigt werden, eine soziale Absicherung festgeschrieben bekommen.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für ein gefördertes Deckenbau-/Sanierungsprogramm zur kurzfristigen Beseitigung von Straßenwinterschäden ein.

2. Die Stadt Leipzig stellt unterjährig zusätzlich mindestens 1 Million Euro zur Verfügung, um damit Winterschäden auf Straßen im Stadtgebiet beseitigen zu können.

Begründung:
Die Straßen in der Stadt Leipzig weisen durch den lang anhaltenden Winter erhebliche Schäden auf. Die für Straßenunterhaltung im Haushaltsplan 2013 vorgesehenen Mittel wurden im Zuge der Haushaltsdiskussion von 4,3 Millionen Euro aufgestockt, sind aber angesichts der enormen Schadenhöhe keinesfalls ausreichend. Die Straßenverkehrsbehörde bräuchte für die Unterhaltung der Straßen ca. 6 bis 7 Millionen Euro jährlich. Der Haushaltsansatz für Straßenunterhaltungen soll daher wenigstens um 1 Million Euro erhöht werden, um die notwendigsten Reparaturen absichern zu können.

Wir sehen an dieser Stelle auch den Freistaat Sachsen in der Pflicht, finanzielle Unterstützungen zu gewähren, sodass die Stadt sowohl auf den Fahrbahnen als auch im Bereich der ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogenen Schienenwege die Winterschäden beseitigen kann.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag schätzt allein die Winterschäden auf Sachsens Straßen auf mindestens 89 Millionen Euro, mehr als dreimal soviel wie im vorherigen Winter 2011/12.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen zusätzlichen Haltepunkt für den ÖPNV in der Könneritzstraße zu prüfen. Das Prüfergebnis ist dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und dem Stadtbezirksbeirat Südwest bis September 2013 mitzuteilen.

Begründung:

Das gründerzeitliche Umfeld der Könneritzstraße zeichnet sich durch eine hohe Bevölkerungsdichte aus, die westlich von der Magistrale für einen enormen Parkdruck sorgt. Bereits im Zwischenbericht der Stadt Leipzig zur Parkraumsituation in Schleußig vom März 2009 wird gefordert, die Attraktivität des ÖPNV weiter zu steigern. Eine nachhaltige Verbesserung bewirkt u.a. eine Erhöhung der Haltepunktdichte des ÖPNV’s. Der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig fordert eine durchschnittlichen Haltestellenabstand von 300 Meter. Derzeitig beträgt der Abstand der Haltepunkte in der Könneritzstraße:

Haltestellenabstand                stadteinwärts   stadtauswärts
Holbeinstraße – Stieglitzstraße  550m              480m
Stieglitzstraße – Rödelstraße     600m              540m

Auch wenn die derzeitige Erschließungs- und Bedienungsqualität des ÖPNV westlich und östlich der  Quartiere der Könneritzstraße laut Nahverkehrsplan erfüllt sind (80 Prozent leben/arbeiten 300 Meter Luftlinie zum nächsten Haltepunkt entfernt), so sollte dennoch ernsthaft eine weitere Verbesserung der Erschließung aus dem vorgenannten Grund geprüft werden, um diese in der Vorplanung zum Baubeschluss der Könneritzstraße zu berücksichtigen. Durch den Wegfall des Haltepunktes Schnorrstraße in den 90iger Jahren liegen Teile der Schnorr-, Holbein-  und Brockhausstraße außerhalb des 300 Meter Radius.

Änderungsvorschlag:

Sollte im Bauabschnitt (20.2) der Lützner Str. der Gehweg schmaler als 2,00 Meter im Vorentwurf geplant worden sein, so soll in jenen Bereichen auf die Einordnung von Parktaschen verzichtet und übergehbare Baumscheiben zur Verwendung kommen.

Begründung:

Der durch den Stadtrat beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum besagt das „Grundsätzlich eine freie Mindestbreite von 2,50m in Straßen mit wenig regelmäßigem Fußgängerverkehr und an punktuellen Engpässen von 2,00m nicht unterschritten werden soll.“

Das technische Regelwerk RASt 2006 fordert zusätzlich zu den 2,50m rechts und links einen Sicherheitsabstand von 0,5m. In Summe wären Regelgehwegbreiten von 3,50m zu planen.

Die Regelgehwegbreite im Bauabschnitt liegt meist unter den Anforderungen der RASt 2006.
In den Abschnitten Henriettenstraße und Jordanstraße wurde auf Grund der Einordnung von Parktaschen der Gehweg mit 1,81m und  zwischen der Eisenbahnüberführung und der Ausfahrt Bushof mit 1,90m geplant.

Gerade auf Gehwegen liegen unterschiedliche Nutzungsansprüche vor. Da gehört die Berücksichtigung des Begegnungsfalls, das befahren mit Rollatoren und Kinderwägen ebenfalls dazu wie der notwendige soziale Abstand zu Objekten und andern Menschen. Gehört die Förderung des
Fußverkehrs zur Agenda wie in der Stadt Leipzig, so sollten solche Nutzungsansprüche berücksichtigt werden.