Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:
1. Das Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Leipzig ist, bezüglich der Erfahrungen aus dem Januarhochwasser 2011, nachzujustieren und zügig umzusetzen.
2. Zu diesem Zweck sind dem Stadtrat die Ergebnisse des Monitorings zur Flutung des Auwaldes über das Nahleauslassbauwerk und damit die Bewertung des Auwalds als Polder vorzulegen.
3. Rechtzeitig vor der nächsten Baumfällungssaison sind Entscheidungen zur Notwendigkeit der Deiche, u. a. am nordwestlichen Luppeufer, sowie zum Schutz von Einzelobjekten und der Ortslagen am Auwald zu treffen.
4. Das Hochwasserschutzkonzept ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Dabei sind die Variantenvergleiche unter Berücksichtigung abgestufter Hochwasserschutzziele in einem transparenten Verfahren unter Beteiligung von Stadtrat und Naturschutzverbänden abzuwägen.

Begründung:
Schon im Ergebnis des Augusthochwassers 2002 wurde für das Leipziger Gewässersystem  ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet, welches unter anderem Maßnahmen, wie die Ertüchtigung des Zwenkauer Sees zu einem Hochwasserrückhaltebecken für die Weiße Elster, die Einbindung der Parthe in die Neue Luppe zur Entlastung der Unteren Weißen Elster, die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Parthe, Schutz der Ortslagen am östlichen Ufer der Neuen Luppe, enthält. Bisher geschehen ist: die Sanierung der Parthe, die Sanierung der Deiche am Elsterflutbett (im Bereich Kläranlage Rosental) sowie die Sanierung der Deiche am nördlichen Ufer der Luppe. Die technische Überleitung der Weißen Elster zum Zwenkauer See wird erst gegenwärtig gebaut.

Der Umgang mit den Deichen im nördlichen Auwald, insbesondere am südlichen Ufer der Neuen Luppe ist bis zum heutigen Tag nicht entschieden. In den Jahren 2002 – 2004 wurden unterschiedliche Szenarien erarbeitet, die von der umfänglichen Stabilisierung des gegenwärtigen Deichsystems bis zur Aufgabe des südlichen Deiches, bei gezieltem Schutz der Ortslagen und Einzelobjekte, reichte. Gemäß Hochwasserschutzkonzept ist eine planmäßige Flutung der Südlichen Luppeaue ohnehin für eine wirksame Überleitung des Parthehochwassers nötig. Die Flutung des Auwalds über das Nahleauslassbauwerk hat sehr anschaulich gezeigt, dass der Auwald immer noch seine Funktionsfähigkeit hat und das Hochwasser zügig abgelaufen ist. Trotz des Fehlens des Zwenkauer Sees als Hochwasserspeicher und bisher nicht umgesetzter Schutzmaßnahmen in der Südlichen Luppeaue, konnte das Hochwasser recht schadlos durch Leipzig geleitet werden. Im FA Umwelt und Ordnung wurde festgelegt, dass dies in einem Monitoring zu beobachten und zu bewerten ist. Im Ergebnis dessen sind endlich die Entscheidungen zum Umgang mit den Deichen zu treffen.

Im Falle des teuren Erhalts des gegenwärtigen Deichsystems ist Leipzig gezwungen, die Funktion des vielfältig geschützten Auwaldes (NSG, FFH, IBA,  NATURA 2000) durch teure zusätzliche Flutungsprojekte aufrecht zu erhalten, deren tatsächliche Erfolge recht umstritten sind. Darüber hinaus ist noch nicht gesichert, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch nahe dem Eingriffsort erfolgen. Weiterer wirtschaftlicher Schaden für Leipzig resultiert auch aus der Minimierung der Erholungsfunktion im Zuge der weitgehenden Rodungen.

Mit den Erfahrungen aus dem Januarhochwasser, d. h. den Schadensbildern und den Aussagen zur Funktion des Auwalds, und mit der Ertüchtigung des Zwenkauer Sees, sind die Voraussetzungen geschaffen, um endlich sachliche Entscheidungen über einen wirtschaftlich, ökologisch und auch sozial (Sicherung der Erholungsfunktion des Auwaldes) sinnvollen und somit tatsächlich nachhaltigen Hochwasserschutz  für Leipzig zu realisieren und damit das in Europa einzigartige stadtnahe Auwaldsystem zu sichern. Mit einer Reduzierung der Deichanlagen würde außerdem der laufende Aufwand für deren Erhaltung sinken. Der Hochwasserschutz für Leipzig ist dann weniger von der Haushaltslage in Land, Bund und Europa abhängig.

Leipzig muss endlich selbst die Entscheidungen in die Hand nehmen. Mit der Weiße-Elster-Hochwasser-Konferenz 2002 wurde der Grundstein dazu gelegt.

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 01577-2537393)

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft bis Ende des dritten Quartals 2011 die Einrichtung von Carsharing-Parkplätzen im Rahmen eines Pilotprojekts im öffentlichen Verkehrsraum.
2. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Realisierung in Leipzig möglich ist, setzt sich die Stadt Leipzig mit geeigneten Anbietern zur Realisierung des Vorhabens in Verbindung. Die Anbieter sollten das Umweltzeichen „Blauer Engel“ nachweisen.
3. Die Stadtverwaltung setzt sich bei den zuständigen Ministerien in Bund und Land dafür ein, die rechtlichen Voraussetzungen für Carsharing im öffentlichen Raum mittels Beschilderung zu schaffen.

Begründung:

Nach wie vor ist es Carsharing-Anbietern auf Grund der geltenden Rechtslage nicht gestattet, Fahrzeugstellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen, um von dort aus ihre Dienstleistungen anzubieten. Die Folge dessen ist, dass diese Firmen auf angemietete oder gepachtete Stellplätze ausweichen müssen, die zwar über die Stadt verteilt sind, aber dennoch nicht in jedem Fall kurze Wege für die Nutzer bedeuten. Um die Attraktivität des Carsharings zu erhöhen und damit diese nachhaltigere Form des motorisierten Individualverkehrs weiter zu fördern, soll die Stadt Leipzig im Rahmen eines Pilotprojekts prüfen, inwiefern für das Carsharing Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sind u.a. Entwidmung, Teilentziehung, Sondernutzung und § 46 der StVO mit zu berücksichtigen.
Als Beispiele, wie Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden können, könnten die Modellprojekte in Köln, Berlin, Ulm, Hamburg oder München dienen.
Bei der Auswahl von geeigneten Anbietern ist darauf zu achten, dass diese nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu den Verkehrsträgern des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad und Fuß) stehen, sondern den Umweltverbund vielmehr ergänzen.

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 01577-2537393)

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig erstellt einfaches Informationsmaterial für Eltern zu den Schwerpunktauffälligkeiten bei jugendärztlichen Untersuchungen wie Sprachauffälligkeiten, sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten sowie fein- und grobmotorischen Defiziten. 
Darin werden die Eltern über wesentliche Schwerpunkte der Auffälligkeiten informiert und es werden Hilfsangebote aufgezeigt.
2. Die Stadt Leipzig prüft, ob die Finanzierung über Werbeeinnahmen auf dem Informationsmaterial erfolgen kann.

Begründung:
2010 wurden beispielsweise im Rahmen der Schuluntersuchung bei 32,4 Prozent der Kinder Sprachauffälligkeiten, bei 21,6 Prozent von ihnen feinmotorische Defizite und bei 17,2 Prozent der Schulanfänger sozial- emotionale Auffälligkeiten festgestellt. Die Eltern werden bei der Schuluntersuchung persönlich, bei der Untersuchung im 4. Lebensjahr und in der 2. Klasse schriftlich informiert.
Oft wissen die Eltern nicht, wie sie mit den entsprechenden Befunden umgehen sollen.
Ein Faltblatt und Informationsmaterial in den Kinderarztpraxen könnten Eltern wichtige Ansprechpartner und Hilfeangebote aufzeigen.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig verstärkt ihr Engagement in der Familienbildung und legt dem Stadtrat ein Entwicklungskonzept bis zum IV. Quartal 2011 vor. Darin sollen vor allem Vorschläge zum Thema Familienberatung enthalten sein.

Begründung:
Das Handeln der Stadt Leipzig richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Familienbildung ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. In den letzten Jahren wurde der Bereich Familienbildung zu einem Schwerpunkt in der Jugendhilfe. Ein Beispiel ist das Modellprojekt KIFAZ, welches seit September 2009 erfolgreich läuft. Zudem wurde 2011 das Amt für Jugend, Familie und Bildung neu geschaffen.
Die Ziele der Familienbildung sind die Stärkung und Entwicklung der elterlichen Erziehungskompetenz, der Beziehungskompetenz, der Alltagskompetenz, der Medienkompetenz, Gesundheitskompetenz sowie der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungsgestaltung.
Fast jedes Kind in Leipzig im Alter von drei Jahren bis zum Schulbeginn besucht einen Kindergarten. Nahezu alle Eltern dieser Kinder stehen damit im Kontakt zu einer Kindertageseinrichtung. Es ist sinnvoll, die familienergänzende und familienunterstützende Funktion des Kindergartens auch im Bereich der Elternbildung zu nutzen.
In der Stadt Leipzig gibt es ein großes Angebot an Vereinen und Verbänden, medizinischen Einrichtungen und professionellen Beratungsstellen, die Kinder und Eltern entsprechend dem Handlungsbedarf frühzeitig fördern können.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig prüft, ob die Schaffung eines Modellprojektes Vorschulgruppe für schulpflichtige Kinder, welche noch nicht die nötige Schulreife erlangt haben, zur intensiven Schulvorbereitung möglich ist. Ziel des Modellprojektes Vorschulgruppe soll es sein, Kinder für die reguläre Grundschule vorzubereiten, bei denen in der Schuluntersuchung Entwicklungsdefizite in Sprache, Motorik oder Verhalten festgestellt wurden.
2. Die Stadt Leipzig prüft darüber hinaus, ob das Modellprojekt durch das Projekt „Lernen vor Ort“ begleitet und ausgewertet werden kann und eine Finanzierung von Maßnahmen zur intensiven Schulvorbereitung durch das Bildungs- und Teilhabepaket möglich ist.

Begründung:
Nach dem Sozialreport 2010 ist die Anzahl der Kinder, die eine Empfehlung zur Rückstellung vom Schulbesuch erhalten, mit 5,4 Prozent auf einem konstant hohen Wert. Weitere 4,9 Prozent der Kinder erhalten die Empfehlung zum Besuch einer sonderpädagogische Fördereinrichtung. Viele Kinder, die bei der Schuluntersuchung zurück gestellt werden, müssen trotzdem in eine Förderschule eingeschult werden.
Um den Wert zu verringern, werden diese Kinder in einer speziellen Gruppe auf die Schule vorbereitet.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:

2.  Bei allen Projekten der Metropolregion ist sicherzustellen, dass die Belange der Stadt  Leipzig Berücksichtigung finden. Zu den Belangen der Stadt Leipzig gehört auch die positive Entwicklung des Wirtschaftsraums insgesamt.

3. Jährlich ist der Stadtrat schriftlich über die Aktivitäten der Metropolregion zu informieren.

4. Die Stadt Leipzig wirkt im Rahmen ihrer Beteiligung an der Metropolregion  Mitteldeutschland darauf hin, die Arbeit der Metropolregion sehr deutlich auszuweiten, zu intensivieren und zu professionalisieren. Dazu gehören das Formulieren konkreter, überprüfbarer Ziele mit Zeitvorgaben und deren Kontrolle, die Schaffung einer unabhängigen Geschäftsstelle, die Prüfung der organisatorischen Zersplitterung, die Anhebung der Beiträge aller Mitglieder, eine Maßstabssetzung an der Arbeit vergleichbarer Metropolregionen  Westeuropas, die Mitgliedschaft der Landkreise in der  Metropolregion und die Gewinnung von weiteren Partnern aus der Wirtschaft zum Zwecke der  Beratung und Information sowie Bereitstellung von personellen und  finanziellen Ressourcen.

5. Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt, zu prüfen, inwiefern eine organisatorische Umstrukturierung innerhalb der Verwaltung die Arbeit an der Metropolregion Mitteldeutschland verstetigt und erstattet dem Stadtrat bis Ende 2011 darüber Bericht.

Begründung:
Die Verwaltungsvorlage schildert in Ihrer Begründung eindrucksvoll die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit in der Metropolregion. („Keine der Kernstädte bzw. der dazugehörigen Stadtregionen der Metropolregion besitzt im Hinblick auf Größe, Finanz- und Wirtschaftskraft eine kritische Masse, um sich auf Dauer erfolgreich im globalen Wettbewerb behaupten zu können.“, „In Zeiten einer fortschreitenden Globalisierung ist es sehr schwer, eine einzelne Stadt mit der Größe Leipzigs international zu vermarkten bzw. im Kampf um Köpfe und Finanzen gut zu positionieren.“) Weil gerade die noch immer bestehende strukturelle wirtschaftliche Schwäche Ostdeutschlands für gesellschaftliche und soziale Probleme vor Ort hauptverantwortlich ist, muss ein Hauptaugenmerk auf der wirtschaftlichen Entwicklung der Region liegen.

Dazu passt dann aber nicht, dass die Metropolregion Mitteldeutschland im Vergleich zu den anderen deutschen und westeuropäischen Metropolregionen ein Schattendasein fristet. Der geringe Umfang und die (angesichts der o.g. Bedeutung) geringe Wertigkeit der in der Vorlage aufgeführten Projekte sowie die eingeräumte, unzureichende Verknüpfung mit der regionalen Wirtschaft belegen dies.

Hier wäre es unverantwortlich, keine Verbesserungen der Arbeit in Form von Ausweitung, Intensivierung und Professionalisierung einzufordern und wie bisher weiter zu machen. Die organisatorische Anbindung der Geschäftsstelle an jeweils eine Mitgliedsstadt gestaltet eine kontinuierliche Arbeit schwierig und bringt Abhängigkeiten von Partikularinteressen mit sich. Die organisatorische Zersplitterung in gemeinsamen Ausschuss, Lenkungsausschuss, Geschäftsstelle, Arbeitsgruppen und Metropolregionskonferenz stellt keine klaren Verantwortlichkeiten dar. Demzufolge gibt es weder konkrete Ziel- und Zeitvorgaben noch deren Kontrolle, wie es in professionellen Organisationen üblich ist. Selbstverständlich bringt dies einen höheren finanziellen Aufwand mit sich, welchen die Mitgliedskommunen aufbringen müssten. Die gemeinsamen Interessen der ganzen Region können nur dann wirklich verfolgt werden, wenn sich auch die Landkreise der Metropolregion und die regionale Wirtschaft beteiligen und mitziehen, wie es in anderen Metropolregionen üblich ist. Die unbefriedigende Situation der Metropolregion Mitteldeutschland kommt in folgendem Bild gut zum Ausdruck:

Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Karte_Metropolregionen.svg; By Overview_Maps_of_Municipalities_in_Germany.svg:
Benutzer:TUBS.derivative work: NNW (Overview_Maps_of_Municipalities_in_Germany.svg) [Public domain],
via Wikimedia Commons from Wikimedia Commons

Die weitere Arbeit der Metropolregion Mitteldeutschland sollte, wie beschrieben, in erster Linie der wirtschaftlichen Entwicklung dienen und erst in zweiter Linie der gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen. Entsprechend sind die Instrumente der Raumordnung eines von mehreren Instrumenten. Um die Verwechslung von Zielen und Instrumenten zu verhindern, und einen wirtschaftsfördernden Habitus in die Tätigkeit der Metropolregion einzubringen, sollte deshalb eine organisatorische Umstrukturierung innerhalb der Verwaltung geprüft werden.

Ansprechpartner: Heiko Bär (Kontakt: 01577-1583356)

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Ende 2. Quartal 2011 zur Sanierung des Sommerbades Schönfeld alternative Finanzierungsmodelle zu
prüfen.

Begründung:
Ein Gutachten der BBVL sieht im Sommerbad Schönefeld bei einer Investition von 500.000 Euro ein Einsparpotential von 100.000 bis 150.000 Euro jährlich.
Investitionen, die zu Attraktivitätssteigerungen und gleichzeitig zu enormen Einsparungen führen, sollten daher zeitnah realisiert und nicht in eine ungewisse Zukunft verschoben werden.
Die Sportbäder GmbH und das Sportdezernat sind daher aufgefordert, neue Wege der Finanzierung der Investition in das Sommerbad Schönefeld zu suchen.