Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig erstellt einfaches Informationsmaterial für Eltern zu den Schwerpunktauffälligkeiten bei jugendärztlichen Untersuchungen wie Sprachauffälligkeiten, sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten sowie fein- und grobmotorischen Defiziten. 
Darin werden die Eltern über wesentliche Schwerpunkte der Auffälligkeiten informiert und es werden Hilfsangebote aufgezeigt.
2. Die Stadt Leipzig prüft, ob die Finanzierung über Werbeeinnahmen auf dem Informationsmaterial erfolgen kann.

Begründung:
2010 wurden beispielsweise im Rahmen der Schuluntersuchung bei 32,4 Prozent der Kinder Sprachauffälligkeiten, bei 21,6 Prozent von ihnen feinmotorische Defizite und bei 17,2 Prozent der Schulanfänger sozial- emotionale Auffälligkeiten festgestellt. Die Eltern werden bei der Schuluntersuchung persönlich, bei der Untersuchung im 4. Lebensjahr und in der 2. Klasse schriftlich informiert.
Oft wissen die Eltern nicht, wie sie mit den entsprechenden Befunden umgehen sollen.
Ein Faltblatt und Informationsmaterial in den Kinderarztpraxen könnten Eltern wichtige Ansprechpartner und Hilfeangebote aufzeigen.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig verstärkt ihr Engagement in der Familienbildung und legt dem Stadtrat ein Entwicklungskonzept bis zum IV. Quartal 2011 vor. Darin sollen vor allem Vorschläge zum Thema Familienberatung enthalten sein.

Begründung:
Das Handeln der Stadt Leipzig richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Familienbildung ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. In den letzten Jahren wurde der Bereich Familienbildung zu einem Schwerpunkt in der Jugendhilfe. Ein Beispiel ist das Modellprojekt KIFAZ, welches seit September 2009 erfolgreich läuft. Zudem wurde 2011 das Amt für Jugend, Familie und Bildung neu geschaffen.
Die Ziele der Familienbildung sind die Stärkung und Entwicklung der elterlichen Erziehungskompetenz, der Beziehungskompetenz, der Alltagskompetenz, der Medienkompetenz, Gesundheitskompetenz sowie der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungsgestaltung.
Fast jedes Kind in Leipzig im Alter von drei Jahren bis zum Schulbeginn besucht einen Kindergarten. Nahezu alle Eltern dieser Kinder stehen damit im Kontakt zu einer Kindertageseinrichtung. Es ist sinnvoll, die familienergänzende und familienunterstützende Funktion des Kindergartens auch im Bereich der Elternbildung zu nutzen.
In der Stadt Leipzig gibt es ein großes Angebot an Vereinen und Verbänden, medizinischen Einrichtungen und professionellen Beratungsstellen, die Kinder und Eltern entsprechend dem Handlungsbedarf frühzeitig fördern können.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig prüft, ob die Schaffung eines Modellprojektes Vorschulgruppe für schulpflichtige Kinder, welche noch nicht die nötige Schulreife erlangt haben, zur intensiven Schulvorbereitung möglich ist. Ziel des Modellprojektes Vorschulgruppe soll es sein, Kinder für die reguläre Grundschule vorzubereiten, bei denen in der Schuluntersuchung Entwicklungsdefizite in Sprache, Motorik oder Verhalten festgestellt wurden.
2. Die Stadt Leipzig prüft darüber hinaus, ob das Modellprojekt durch das Projekt „Lernen vor Ort“ begleitet und ausgewertet werden kann und eine Finanzierung von Maßnahmen zur intensiven Schulvorbereitung durch das Bildungs- und Teilhabepaket möglich ist.

Begründung:
Nach dem Sozialreport 2010 ist die Anzahl der Kinder, die eine Empfehlung zur Rückstellung vom Schulbesuch erhalten, mit 5,4 Prozent auf einem konstant hohen Wert. Weitere 4,9 Prozent der Kinder erhalten die Empfehlung zum Besuch einer sonderpädagogische Fördereinrichtung. Viele Kinder, die bei der Schuluntersuchung zurück gestellt werden, müssen trotzdem in eine Förderschule eingeschult werden.
Um den Wert zu verringern, werden diese Kinder in einer speziellen Gruppe auf die Schule vorbereitet.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:

2.  Bei allen Projekten der Metropolregion ist sicherzustellen, dass die Belange der Stadt  Leipzig Berücksichtigung finden. Zu den Belangen der Stadt Leipzig gehört auch die positive Entwicklung des Wirtschaftsraums insgesamt.

3. Jährlich ist der Stadtrat schriftlich über die Aktivitäten der Metropolregion zu informieren.

4. Die Stadt Leipzig wirkt im Rahmen ihrer Beteiligung an der Metropolregion  Mitteldeutschland darauf hin, die Arbeit der Metropolregion sehr deutlich auszuweiten, zu intensivieren und zu professionalisieren. Dazu gehören das Formulieren konkreter, überprüfbarer Ziele mit Zeitvorgaben und deren Kontrolle, die Schaffung einer unabhängigen Geschäftsstelle, die Prüfung der organisatorischen Zersplitterung, die Anhebung der Beiträge aller Mitglieder, eine Maßstabssetzung an der Arbeit vergleichbarer Metropolregionen  Westeuropas, die Mitgliedschaft der Landkreise in der  Metropolregion und die Gewinnung von weiteren Partnern aus der Wirtschaft zum Zwecke der  Beratung und Information sowie Bereitstellung von personellen und  finanziellen Ressourcen.

5. Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt, zu prüfen, inwiefern eine organisatorische Umstrukturierung innerhalb der Verwaltung die Arbeit an der Metropolregion Mitteldeutschland verstetigt und erstattet dem Stadtrat bis Ende 2011 darüber Bericht.

Begründung:
Die Verwaltungsvorlage schildert in Ihrer Begründung eindrucksvoll die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit in der Metropolregion. („Keine der Kernstädte bzw. der dazugehörigen Stadtregionen der Metropolregion besitzt im Hinblick auf Größe, Finanz- und Wirtschaftskraft eine kritische Masse, um sich auf Dauer erfolgreich im globalen Wettbewerb behaupten zu können.“, „In Zeiten einer fortschreitenden Globalisierung ist es sehr schwer, eine einzelne Stadt mit der Größe Leipzigs international zu vermarkten bzw. im Kampf um Köpfe und Finanzen gut zu positionieren.“) Weil gerade die noch immer bestehende strukturelle wirtschaftliche Schwäche Ostdeutschlands für gesellschaftliche und soziale Probleme vor Ort hauptverantwortlich ist, muss ein Hauptaugenmerk auf der wirtschaftlichen Entwicklung der Region liegen.

Dazu passt dann aber nicht, dass die Metropolregion Mitteldeutschland im Vergleich zu den anderen deutschen und westeuropäischen Metropolregionen ein Schattendasein fristet. Der geringe Umfang und die (angesichts der o.g. Bedeutung) geringe Wertigkeit der in der Vorlage aufgeführten Projekte sowie die eingeräumte, unzureichende Verknüpfung mit der regionalen Wirtschaft belegen dies.

Hier wäre es unverantwortlich, keine Verbesserungen der Arbeit in Form von Ausweitung, Intensivierung und Professionalisierung einzufordern und wie bisher weiter zu machen. Die organisatorische Anbindung der Geschäftsstelle an jeweils eine Mitgliedsstadt gestaltet eine kontinuierliche Arbeit schwierig und bringt Abhängigkeiten von Partikularinteressen mit sich. Die organisatorische Zersplitterung in gemeinsamen Ausschuss, Lenkungsausschuss, Geschäftsstelle, Arbeitsgruppen und Metropolregionskonferenz stellt keine klaren Verantwortlichkeiten dar. Demzufolge gibt es weder konkrete Ziel- und Zeitvorgaben noch deren Kontrolle, wie es in professionellen Organisationen üblich ist. Selbstverständlich bringt dies einen höheren finanziellen Aufwand mit sich, welchen die Mitgliedskommunen aufbringen müssten. Die gemeinsamen Interessen der ganzen Region können nur dann wirklich verfolgt werden, wenn sich auch die Landkreise der Metropolregion und die regionale Wirtschaft beteiligen und mitziehen, wie es in anderen Metropolregionen üblich ist. Die unbefriedigende Situation der Metropolregion Mitteldeutschland kommt in folgendem Bild gut zum Ausdruck:

Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Karte_Metropolregionen.svg; By Overview_Maps_of_Municipalities_in_Germany.svg:
Benutzer:TUBS.derivative work: NNW (Overview_Maps_of_Municipalities_in_Germany.svg) [Public domain],
via Wikimedia Commons from Wikimedia Commons

Die weitere Arbeit der Metropolregion Mitteldeutschland sollte, wie beschrieben, in erster Linie der wirtschaftlichen Entwicklung dienen und erst in zweiter Linie der gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen. Entsprechend sind die Instrumente der Raumordnung eines von mehreren Instrumenten. Um die Verwechslung von Zielen und Instrumenten zu verhindern, und einen wirtschaftsfördernden Habitus in die Tätigkeit der Metropolregion einzubringen, sollte deshalb eine organisatorische Umstrukturierung innerhalb der Verwaltung geprüft werden.

Ansprechpartner: Heiko Bär (Kontakt: 01577-1583356)

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Ende 2. Quartal 2011 zur Sanierung des Sommerbades Schönfeld alternative Finanzierungsmodelle zu
prüfen.

Begründung:
Ein Gutachten der BBVL sieht im Sommerbad Schönefeld bei einer Investition von 500.000 Euro ein Einsparpotential von 100.000 bis 150.000 Euro jährlich.
Investitionen, die zu Attraktivitätssteigerungen und gleichzeitig zu enormen Einsparungen führen, sollten daher zeitnah realisiert und nicht in eine ungewisse Zukunft verschoben werden.
Die Sportbäder GmbH und das Sportdezernat sind daher aufgefordert, neue Wege der Finanzierung der Investition in das Sommerbad Schönefeld zu suchen.

Änderungsvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Ratsversammlung am 22. Juni 2011 eine adäquate und kostengünstige Lösung des Problems der rathausnahen Parkmöglichkeiten für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte zu finden. Ferner sollen die aktuell geltenden Parkplatzregelungen zur Überbrückung dieses vergleichsweise kurzen Zeitraums fortgeführt werden.

Begründung:

Der rechtliche Status zur Bereitstellung bzw. Behandlung von Parkflächen für Ausnahmegenehmigungen stellt sich problematisch dar. Der aktuelle Verwaltungsvorschlag, die Sitzungsgelder zu erhöhen, trifft einerseits nicht die Intention des Großteils der Stadträte und berücksichtigt darüber hinaus auch nicht die vielfältigen Tätigkeiten und Aufgaben im Rahmen der Wahlfunktion, die weitaus vielfältiger sind, als nur Ausschuss- und Ratssitzungen.

Änderungsvorschlag:
Der Beschlusspunkt 1 wird um einen Punkt e ergänzt:
• § 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

(2) Die Nutzung der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen – mit Ausnahme von Musikinstrumenten ohne Verstärkeranlage – zur Außenbeschallung, insbesondere an Gaststätten, Freisitzen, Diskotheken und Handelseinrichtungen ist nicht gestattet, soweit sich aus den nachfolgenden Absätzen keine andere Regelung ergibt. Unter Außenbeschallung wird in diesem Zusammenhang das Installieren von Lauterzeugungsquellen in oder an Gebäuden bzw. auf Freiflächen mit dem Ziel, der Beschallung eines außerhalb von Gebäuden befindlichen Bereiches verstanden.
• In § 12 wird folgender Absatz  als Absatz 3 eingefügt:
Für Gaststätten und Freisitze außerhalb geschlossener Wohnlagen kann die Kreispolizeibehörde eine Genehmigung zur Abweichungen von den Regelungen des Absatzes 2 erteilen. Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die Beschallung nicht zu einer unzumutbaren Belästigung der nächsten Anwohner führt oder dem primären Nutzungszweck der unmittelbaren Umgebung unverhältnismäßig entgegen steht. Die Kreispolizeibehörde kann die Genehmigung zu diesem Zweck unter Auflagen erteilen.
     

Begründung:
§ 12 Abs. 2 der Polizeiverordnung enthält ein ausnahmsloses Verbot für die Verwendung von Verstärkertechnik im Außenbereich. Einbezogen in dieses Verbot ist auch die Verwendung von Musikinstrumenten. Dies führt dazu, dass in Gaststätten generell die Durchführung von Musikveranstaltungen untersagt wird und zwar selbst dann, wenn sie nicht stören, z. B. Jazzfrühschoppen.

Eine Ausnahme enthält nur § 12 Abs. 3 für anlassbezogene Veranstaltungen.

Die strikte Regelung des § 12 Abs. 2 gibt der Behörde keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum, eine Außenbeschallung dort zuzulassen, wo sie zu keinen Beeinträchtigungen der Anwohner führt. Ein generelles Verbot von Außenbeschallung ist aber für den Schutz der Anwohner nicht in jedem Fall notwendig und schränkt die kulturelle Betätigung von Gaststätten deshalb unnötig ein. Die Regelungen sollten infolgedessen grundsätzlich eine Einzelfallprüfung erlauben.

Die Verordnung bedarf deshalb einer Lockerung dahingehend, dass eine Außenbeschallung dann zuzulassen ist, wenn diese nicht zu einer unzumutbaren Belästigung von Anwohnern führt, also insbesondere dort, wo sich die Gaststätte selbst außerhalb geschlossener Wohnbebauung befindet. Dies ist in Leipzig insbesondere in den zahlreichen Parkgaststätten der Fall, also dort, wo allein durch den geografischen Abstand zwischen Gaststätte und Wohnbebauung eine Belästigung ausgeschlossen werden kann.

Kleinere und nicht störende Musikveranstaltungen im Park bereichern das kulturelle Leben in der Stadt und werden von den Parkbesuchern gern aufgesucht. Durch die Einfügung des Absatzes 3 soll eine Möglichkeit geschaffen werden, diese im Einklang mit dem Stadtrecht und den Anwohnerinteressen zu ermöglichen
Darüber hinaus kann die Nutzung von Beschallungstechnik auch dazu dienen, dass die Lautstärke und die Tonhöhen gemäß den potenziell zu schützenden Anliegern genauer justiert werden können. Eine Möglichkeit, die man bei unverstärkter Livemusik (mit Schlagzeug, Trompete und Basstuba) nicht hat. Diese moderne Technik kann nach gegenwärtig geltender Polizeiordnung nicht zum Schutz der Anlieger eingesetzt werden. Vielmehr überlässt man den Umgang mit Livemusik dem subjektiven Empfinden beider Seiten.

Die Leipziger Polizeiverordnung enthält im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Anordnungen sehr strikte Vorschriften, die der Verwaltung keine Möglichkeit zur Ermessenausübung und damit zu einer größeren Einzelfallgerechtigkeit einräumen. So enthält beispielsweise die Polizeiverordnung von Dresden lediglich folgende Regelungen:

§ 4
Benutzung von akustischen Geräten und Musikinstrumenten
(1) Akustische Geräte und Musikinstrumente dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte und Musikinstrumente bei offenen Fenstern, Türen, auf Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2) Musikbeschallungen aus oder vor Ladengeschäften, beispielsweise für Werbeaktionen, sind so durchzuführen, dass die Schallrichtung der Lautsprecher ausschließlich auf den Eingang des jeweiligen Geschäfts gerichtet ist und Anwohner durch Lärm nicht erheblich belästigt werden.

§ 5
Lärm aus Gast- und Veranstaltungsstätten
Aus Gast- und Veranstaltungsstätten sowie Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.

Bemerkenswert ist hier insbesondere, dass die Einschränkungen  zum einen nur sehr allgemein gehalten sind und deshalb einen erweiterten Beurteilungsspielraum der Behörde einräumen, zum anderen, dass die Einschränkungen von vornherein keine Parkgaststätten betreffen, weil sie auf die Nähe von Wohngebäuden abstellen.

Durch die vorgeschlagene Neuregelung bleibt es in Leipzig zwar bei dem grundsätzlichen Verbot der Außenbeschallung, aber erlaubt Ausnahmen, wo dies nach Abwägung aller Interessen geboten ist.