Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsvorschlag:
Der Beschlusspunkt 1 wird um einen Punkt e ergänzt:
• § 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

(2) Die Nutzung der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen – mit Ausnahme von Musikinstrumenten ohne Verstärkeranlage – zur Außenbeschallung, insbesondere an Gaststätten, Freisitzen, Diskotheken und Handelseinrichtungen ist nicht gestattet, soweit sich aus den nachfolgenden Absätzen keine andere Regelung ergibt. Unter Außenbeschallung wird in diesem Zusammenhang das Installieren von Lauterzeugungsquellen in oder an Gebäuden bzw. auf Freiflächen mit dem Ziel, der Beschallung eines außerhalb von Gebäuden befindlichen Bereiches verstanden.
• In § 12 wird folgender Absatz  als Absatz 3 eingefügt:
Für Gaststätten und Freisitze außerhalb geschlossener Wohnlagen kann die Kreispolizeibehörde eine Genehmigung zur Abweichungen von den Regelungen des Absatzes 2 erteilen. Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die Beschallung nicht zu einer unzumutbaren Belästigung der nächsten Anwohner führt oder dem primären Nutzungszweck der unmittelbaren Umgebung unverhältnismäßig entgegen steht. Die Kreispolizeibehörde kann die Genehmigung zu diesem Zweck unter Auflagen erteilen.
     

Begründung:
§ 12 Abs. 2 der Polizeiverordnung enthält ein ausnahmsloses Verbot für die Verwendung von Verstärkertechnik im Außenbereich. Einbezogen in dieses Verbot ist auch die Verwendung von Musikinstrumenten. Dies führt dazu, dass in Gaststätten generell die Durchführung von Musikveranstaltungen untersagt wird und zwar selbst dann, wenn sie nicht stören, z. B. Jazzfrühschoppen.

Eine Ausnahme enthält nur § 12 Abs. 3 für anlassbezogene Veranstaltungen.

Die strikte Regelung des § 12 Abs. 2 gibt der Behörde keinen Entscheidungs- oder Ermessensspielraum, eine Außenbeschallung dort zuzulassen, wo sie zu keinen Beeinträchtigungen der Anwohner führt. Ein generelles Verbot von Außenbeschallung ist aber für den Schutz der Anwohner nicht in jedem Fall notwendig und schränkt die kulturelle Betätigung von Gaststätten deshalb unnötig ein. Die Regelungen sollten infolgedessen grundsätzlich eine Einzelfallprüfung erlauben.

Die Verordnung bedarf deshalb einer Lockerung dahingehend, dass eine Außenbeschallung dann zuzulassen ist, wenn diese nicht zu einer unzumutbaren Belästigung von Anwohnern führt, also insbesondere dort, wo sich die Gaststätte selbst außerhalb geschlossener Wohnbebauung befindet. Dies ist in Leipzig insbesondere in den zahlreichen Parkgaststätten der Fall, also dort, wo allein durch den geografischen Abstand zwischen Gaststätte und Wohnbebauung eine Belästigung ausgeschlossen werden kann.

Kleinere und nicht störende Musikveranstaltungen im Park bereichern das kulturelle Leben in der Stadt und werden von den Parkbesuchern gern aufgesucht. Durch die Einfügung des Absatzes 3 soll eine Möglichkeit geschaffen werden, diese im Einklang mit dem Stadtrecht und den Anwohnerinteressen zu ermöglichen
Darüber hinaus kann die Nutzung von Beschallungstechnik auch dazu dienen, dass die Lautstärke und die Tonhöhen gemäß den potenziell zu schützenden Anliegern genauer justiert werden können. Eine Möglichkeit, die man bei unverstärkter Livemusik (mit Schlagzeug, Trompete und Basstuba) nicht hat. Diese moderne Technik kann nach gegenwärtig geltender Polizeiordnung nicht zum Schutz der Anlieger eingesetzt werden. Vielmehr überlässt man den Umgang mit Livemusik dem subjektiven Empfinden beider Seiten.

Die Leipziger Polizeiverordnung enthält im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Anordnungen sehr strikte Vorschriften, die der Verwaltung keine Möglichkeit zur Ermessenausübung und damit zu einer größeren Einzelfallgerechtigkeit einräumen. So enthält beispielsweise die Polizeiverordnung von Dresden lediglich folgende Regelungen:

§ 4
Benutzung von akustischen Geräten und Musikinstrumenten
(1) Akustische Geräte und Musikinstrumente dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte und Musikinstrumente bei offenen Fenstern, Türen, auf Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2) Musikbeschallungen aus oder vor Ladengeschäften, beispielsweise für Werbeaktionen, sind so durchzuführen, dass die Schallrichtung der Lautsprecher ausschließlich auf den Eingang des jeweiligen Geschäfts gerichtet ist und Anwohner durch Lärm nicht erheblich belästigt werden.

§ 5
Lärm aus Gast- und Veranstaltungsstätten
Aus Gast- und Veranstaltungsstätten sowie Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.

Bemerkenswert ist hier insbesondere, dass die Einschränkungen  zum einen nur sehr allgemein gehalten sind und deshalb einen erweiterten Beurteilungsspielraum der Behörde einräumen, zum anderen, dass die Einschränkungen von vornherein keine Parkgaststätten betreffen, weil sie auf die Nähe von Wohngebäuden abstellen.

Durch die vorgeschlagene Neuregelung bleibt es in Leipzig zwar bei dem grundsätzlichen Verbot der Außenbeschallung, aber erlaubt Ausnahmen, wo dies nach Abwägung aller Interessen geboten ist.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Die Stadt Leipzig erhöht den Haushaltsansatz für die Straßenunterhaltung um 1 Million Euro, um damit Winterschäden auf Straßen im Stadtgebiet zu beseitigen.

Mögliche Deckungsquelle: Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus Umsatzsteuer (A 95) oder Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A96).

Begründung:

Die Straßen in der Stadt Leipzig weisen nach diesem Winter erhebliche Schäden auf. Die für Straßenunterhaltung im Haushaltsplanentwurf 2011 bereits vorgesehenen Mittel von 3,3 Millionen Euro sind hierfür keinesfalls ausreichend. Die Straßenverkehrsbehörde bräuchte für die Unterhaltung der Straßen schon allein 6-7 Millionen Euro, worin noch keine Mittel zur Beseitigung von Winterschäden vorgesehen sind.
Wir sehen an dieser Stelle auch den Freistaat Sachsen in der Pflicht, finanzielle Unterstützungen zu gewähren, sodass die Stadt sowohl auf den Fahrbahnen als auch im Bereich der ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogenen Schienenwege die Winterschäden beseitigen kann.

Die SPD-Fraktion möchte den Haushaltsansatz für Straßenunterhaltungen wenigstens um 1 Million Euro erhöhen, um die notwendigsten Reparaturen absichern zu können.

 

Auch in der Diskussion zum Haushalt 2011 wurde über einen zusätzlichen Bedarf an Spielplätzen diskutiert. Die angespannte Haushaltssituation lässt jedoch in diesem Jahr keine großen Sprünge zu. Aus diesem Grund fordert die SPD-Fraktion ein Pilotprojekt „Öffentliche Schulspielplätze“. Ziel ist, dass Schulspielplätze auch tagsüber von Kindern und Tageseltern im Wohngebiet genutzt werden können.

Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion, zur Intention des Antrages: „Angesichts eines geringen Investitionsspielraums und einer Unterversorgung mit Spielplätzen in einigen Stadtteilen müssen neue Wege bei der Nutzung von öffentlich finanzierten Spielplätzen gegangen werden. Öffentlich nutzbare Schulhöfe können dazu beitragen, das Spielplatzangebot zu erhöhen. Gleichzeitig sollte ein Patenschaftsmodell für diese Spielplätze aufgebaut werden, damit diese auch am Wochenende tagsüber nutzbar sind und vor Verunreinigungen geschützt werden.“

Nach positivem Verlauf der Testphase sollte das Projekt „öffentliche Schulspielplätze“ auf weitere Schulen ausgedehnt werden.

Beschlussvorschlag des Antrages:
1. Die Stadt Leipzig führt das Pilotprojekt „Öffentliche Schulspielplätze“ ein. Hierzu werden im Stadtgebiet mehrere kommunale Schulspielplätze ausgewählt, welche während der Schulstunden beziehungsweise nach Unterrichtsende von den Kindern im Wohngebiet und Tageseltern genutzt werden können.
2. Zur Betreuung und Pflege der Schulspielplätze soll versucht werden, Spielplatzpaten zu gewinnen.
3. Zur Sicherheit werden die Schulspielplätze vom Hausmeister/Sicherheitsdienst auf- und zugeschlossen.
4. Das Pilotprojekt wird zunächst über einen Zeitraum von 12 Monaten getestet.
5. Bis Ende 2.Quartal 2011 ist dem Stadtrat ein Konzept für d. Pilotprojekt vorzulegen.
6. Weiter soll geprüft werden, ob Tageseltern die Spielplätze von Kindereinrichtungen mit nutzen können.

Begründung:
Mehr Spielplätze in Leipzig werden von einer Vielzahl von gesellschaftlichen Akteuren gefordert. Die Nutzung der vorhandenen Spielplätze in den Schulen kann bei der Prüfung nach Erweiterungsmöglichkeiten eine elegante Lösung für die Stadt darstellen.
Von einer Unterversorgung an Spielplätzen sind vor allem Kinder aus den Randgebieten von Leipzig betroffen. Auch verfügen Kinder bei Tageseltern, anders als Kinder in Kitas, meist nicht über einen eigenen Spielplatz und sind auf die öffentlichen Spielplätze angewiesen, welche jeweils unterschiedlich weit entfernt liegen. Hier kann die Öffnung von Schulspielplätzen eine sinnvolle Erweiterung des Angebotes für die betroffenen Kinder darstellen.
Während des Testzeitraumes sollen Erfahrungen gesammelt werden, ob Geräte zerstört werden oder Schmutz und Abfall auf dem Schulhof liegenbleibt und gegebenenfalls Maßnahmen dagegen ergriffen werden müssen.

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 01577-2537393)

Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Unterstützung und den Beitritt der Stadt Leipzig zum „Bündnis für eine Soziale Stadt“.

Begründung:
Anfang des Jahres hat sich das bundesweit agierende „Bündnis für eine Soziale Stadt“ gegründet. Gründungsmitglieder sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Mieterbund, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, die Schader-Stiftung und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt.
Anlass der Gründung sind die von der Bundesregierung beschlossenen radikalen Kürzungen des Programms „Soziale Stadt“. Kernanliegen des Programms, die Verknüpfung baulich-investiver und sozialer Maßnahmen, werden dadurch in diesem Jahr nur noch stark eingeschränkt zugelassen. Mit Hilfe des Programms „Soziale Stadt“ konnten auch in Leipzig in den vergangenen Jahren zahlreiche Verbesserungen im Leipziger Osten und in Grünau erreicht werden.
Das „Bündnis für eine Soziale Stadt“ fordert die Regierungskoalition auf, die beabsichtigten Kürzungen zurück zu nehmen, damit in 2012 wieder die gleiche Höhe an Fördermitteln wie im vergangenen Jahr zur Verfügung steht. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag im Bereich der integrierten Stadtentwicklung und hilft, die soziale Stabilität in den Kommunen zu sichern.

Ansprechpartner: Axel Dyck (Kontakt: 034206-743168)

Beschlussvorschlag:
1. Das Verkehrsschild an der Ecke Wundtstraße/Karl-Tauchnitz-Straße „Für LKW frei bis F.-Rhode-Straße“ wird entfernt und durch ein übliches LKW-Verbotsschild ohne Ortshinweis ersetzt.
2. Die Stadt soll bis zum 30.06.2011 eine Verkehrszählung in quantitativer und qualitativer Hinsicht für LKW ab 3,5 Tonnen und Schwerlaster vornehmen. Dabei soll eruiert werden, wie hoch die Anteile von Durchgangs- und Zielverkehren sind.
3. Sollte es sich um einen erheblichen Anteil von Durchgangsverkehren handeln, soll ein generelles LKW-Verbot (mit Ausnahme Lieferverkehr frei) innerhalb des Autobahnringes, wie in München bereits eingeführt, für Leipzig geprüft und umgesetzt werden.
4. Das bisherige Verkehrskonzept der Stadt soll generell überprüft und weiter entwickelt werden. Dazu wird dem Stadtrat in diesem Jahr eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.

Begründung:
Die aktuelle Entwicklung im Musikviertel hinsichtlich der Proteste gegen die Verkehrssituation gibt Anlass zur Sorge. Die Ferdinand-Rhode-Straße, als Anwohnerstraße ausgewiesen, ist überhaupt nicht, sowohl vom Zustand als auch vom Verlauf, für Durchgangsverkehr geeignet. Vor allem sind hier direkt mehr Anwohner – besonders Familien und Senioren – betroffen als in der Harkortstraße, die nun vom Schwerlastverkehr befreit ist.
In der F.-Rhode-Straße befindet sich ein großer Kindergarten. Viele Eltern bringen und holen ihre Kinder mit dem Auto ab. Die Gefahrenquellen, die man damit schafft, sind keinesfalls hinnehmbar und auch nicht durch den Luftreinhalteplan zu rechtfertigen.
Im Zuge der Weiterentwicklung des gesamtstädtischen Verkehrskonzeptes muss insbesondere die Reduzierung des LKW-Durchgangsverkehrs eine Schlüsselrolle spielen.

Ansprechpartner: Heiko Oßwald (Kontakt: 0179-2157105)

Beschlussvorschlag:
Der Leipziger Stadtrat spricht sich im Rahmen der Schließung der Sparkassen-Filiale Selliner Straße für den Einsatz von Selbstbedienungsautomaten für Bargeld und Überweisungen (SB-Filiale) als Ausgleichsmaßnahme aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Leipzig sich für dieses Anliegen einzusetzen.

Begründung:
Das Wohngebietszentrum im Grünauer WK 8 versorgt etwa 10.000 Einwohner der Stadt Leipzig. Es ist als ein Stabilisierungskern innerhalb des Stadtumbaugürtels in Grünau ausgewiesen. Bisher wird dies insbesondere durch private Investitionen gewährleistet. Zur langfristigen Funktionsfähigkeit eines solchen Zentrums gehören jedoch neben diversen öffentlichen Investitionen auch grundlegende Dienstleistungen wie Bargeldversorgung und Zahlungsabwicklungen.
Durch die Schließung der Selliner Straße als Vollfiliale kann die Sparkasse Leipzig bereits deutliche Einsparungen am Standort vornehmen. Die verbleibenden Kosten für den Betrieb von Selbstbedienungsautomaten müssen von der Sparkasse Leipzig im Rahmen ihres Versorgungsauftrages weiter getragen werden. Von einer deutlichen und hohen Nachfrage kann aufgrund der bisher möglich gewesenen Nutzung als Vollfiliale ausgegangen werden. Auch die Lage im Herzen des WK 8, inmitten eines Ärzte-, Einkaufs- und Kulturzentrums sprechen dafür.

Ansprechpartner: Heiko Bär (Kontakt: 01577-1583356)

Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung (Stadtrat) der Stadt Leipzig und ihre Ausschüsse wird unter §13 Anfragen wie folgt geändert:

(4) Für die Beantwortung von Anfragen nach Abs. 1 steht je Sitzung ein Zeitraum von einer Stunde zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann eine schriftliche Beantwortung vereinbart werden. Nicht erledigte Anfragen und unbeantwortet gebliebene Zusatzfragen werden vom Oberbürgermeister innerhalb einer Frist von zehn Tagen schriftlich gegenüber allen Stadträten beantwortet. Alle Antworten, ob sie mündlich in der Ratsversammlung oder entsprechend schriftlich beantwortet wurden, werden umgehend in das elektronische Ratsinformationssystem eingepflegt.

Form der schriftlich beantworteten Anfragen:
Jeder einzelnen Antwort in einer Anfrage ist die zugehörige Frage voranzuführen.

Ansprechpartner: Mathias Weber (Kontakt: 0341-1232139 – über die Fraktionsgeschäftsstelle)