Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Gemeinsamer Antrag SPD-Fraktion/ Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Evaluation Grundsatzvereinbarung

  1.             Die Verwaltung evaluiert bis zum 31.12.2023 die „Grundsatzvereinbarung Kita“ hinsichtlich der Ziele und Umsetzung und legt das Ergebnis mit etwaigen Konsens- und Dissenspunkten zwischen Verwaltung und freien Trägern bis zum 31.12.2023 dem Jugendhilfeausschuss vor.
  2.             Dem Stadtrat wird zum 31.12.2023 eine Übersicht über die Sachkosten der Kindertageseinrichtungen in freier und kommunaler Trägerschaft vorgelegt. Diese Übersicht soll die Ausgaben des kommunalen und der freien Träger hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes, des Betriebsaufwandes und des Betreuungsaufwandes in einer vergleichbaren Form abbilden.

Verfahrensvorschläge Segregation

  1.             Die Verwaltung erarbeitet Verfahrensvorschläge, welche einer Segregation in Kindertageseinrichtungen (Durchmischung im Hinblick auf Kinder im SGB II/XII-Bezug, Kinder ausländischer Herkunft und Integrationskinder) entgegenwirken, und legt diese bis zum 31.12.2023 dem Jugendhilfeausschuss zur Diskussion vor.

Überarbeitung Grundsatzvereinbarung

  1. Die überarbeitete Grundsatzvereinbarung wird dem Stadtrat bis zum 28.02.2024 vorgelegt. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
    1. Die Verwaltung wird die freien Träger im Rahmen der Neuverhandlung zur Einhaltung der freien Wahl der Betreuungszeit durch die Eltern verpflichten, verbunden mit einer Anpassung der Refinanzierung der Sachkosten.
    2. Die Verwaltung wird Ergebnisse aus den in Punkt 3 genannten Verfahrensvorschlägen verbindlich festhalten.
    3. Es wird das Ziel der Annäherung der Höhe der Sachkosten zwischen kommunalem und freien Trägern verfolgt. Dabei soll im Mittelpunkt stehen, dass allen Kindern unabhängig von der Trägerschaft eine bedarfsgerechte Betreuung zugutekommt.
    4. Die Verwaltung baut gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten zu den Themen migrationsgesellschaftliche Öffnung, kultursensible Betreuung, Umgang mit Kindern mit Flucht- und Migrationsgeschichte für Erzieherinnen und Erzieher auf. Dafür sind ausreichende finanzielle Mittel einzustellen.

Ergebnisse Elternbefragung

  1.            Die Ergebnisse der im 3. Quartal 2023 gestarteten Elternbefragung zur Qualität, Zufriedenheit und Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen werden den freien Trägern und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über eine geeignete Form der Veröffentlichung und aus den Ergebnissen zu ziehende Konsequenzen. Die Ergebnisse werden im Anschluss dem Stadtrat vorgelegt.

Weitere Maßnahmen

  1.            Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig über aktuelle Bedarfseinschätzungen zur Kinderbetreuung und entsprechende (Bau-)Vorhaben sowie deren Standorte maßnahmebezogen informiert.
  2.            Im Kontext der Vergabe der Trägerschaft wird der Stadtrat im 1. Quartal 2024 per Informationsvorlage über die bestehenden Entscheidungsverfahren informiert. In der Beschlussvorlage zu einzelnen Maßnahmen wird die Auswahl transparent dargestellt.
  3.            Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landesregierung für eine bessere personelle Ausstattung derjenigen Abteilungen des Landesjugendamtes ein, die für die Kontrolle der Kita-Qualität zuständig sind.

Begründung:

Die Antragsstellerinnen übernehmen den Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VII-A-08524 in weiten Teilen mit Änderungen.

Da die Auswertung der Kita-Grundsatzvereinbarung zwischen Verwaltung und Trägern bereits begonnen hat, ist vor allem das Ergebnis dieses Prozesses transparent zu machen. Der Jugendhilfeausschuss soll insbesondere über Dissense informiert und in Entscheidungen zur Fortschreibung einbezogen werden.

Im Vorfeld der Annäherung der Sachkostenhöhe bei Kita in freier und kommunaler Trägerschaft soll Transparenz über die aktuellen Ausgaben/ Einnahmen geschaffen werden: Dabei sind die Unterschiede im Hinblick auf Struktur und Kostenarbeiten zu beachten und herauszuarbeiten und eine Vergleichbarkeit herzustellen. Im Zuge der Verpflichtung zur freien Wahl der Betreuungszeit sollen auch sich verändernde Sachkostenaufwände betrachtet werden.

Sowohl die Verfahrensvorschläge gegen Segregation als auch die Ergebnisse der Elternbefragung sollen federführend im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und die Verfahren der Umsetzung bzw. Veröffentlichung dort erörtert werden.

Beschlussvorschlag:

Änderungen in der Neufassung sind fett und kursiv gedruckt.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig, dem Studentenwerk Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
  1. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen und des Studentenwerks Leipzig erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
  1. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung:

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden sowie die Hochschulen und das Leipziger Studentenwerk sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Beschlusspunkt ergänzt:

Die Erstellung quartiersbezogener Klimawandelanpassungskonzepte beinhaltet auch die Betrachtung wassersensibler Aspekte im Vorhabengebiet. Die Niederschlagsbewirtschaftung und damit verbundene Festsetzungen sollen sich am Ziel der Abbildung des natürlicherweise vorhandenen Gebietswasserhaushaltes und dessen Hauptkomponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss orientieren. Dazu können auch Regenwassernutzungen beispielsweise für die Bewässerung von Pflanzen zählen, die über die Verdunstung der Vegetation dann auch dem Gebietswasserhaushalt zugutekommen. Das Verhältnis der drei Hauptkomponenten zueinander orientiert sich an der natürlicherweise vorhandenen Verteilung und den heutigen örtlichen Gegebenheiten. Dem Ziel der stadtklimatischen Anpassung dient dabei ein möglichst hoher Verdunstungsanteil. Im Rahmen der Konzepte soll auch die Möglichkeit der Einleitung in ein Oberflächengewässer (§55 Abs. 2 WHG), Grünanlagen oder Parks geprüft werden.

Bauleitplanungen, die älter als 5 Jahre, jedoch noch nicht vollständig umgesetzt und bebaut sind, werden vor weiterer Bebauung auf die Angemessenheit der wasserwirtschaftlichen Inhalte und Festsetzungen nach aktuellem Wissensstand und unter Berücksichtigung klimatischer Veränderungen überprüft und Anpassungsbedarfe ermittelt. Hierfür sind Experten für Wasserwirtschaft und Umweltschutz zur Unterstützung heranzuziehen.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Bei Komplexsanierungen oder Neuerrichtungen von Schulen und Kindertagesstätten soll das Regenwasserbewirtschaftungsmanagement mitgedacht, eingeplant und auch umgesetzt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wasserwerken Leipzig wird hierfür ein Konzept erarbeitet, wie das komplette Regenwasser im Gelände der jeweiligen Schule belassen und genutzt werden kann. 
  3. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden Möglichkeiten zur grünen Schulhofgestaltung erarbeitet und umgesetzt.

Begründung

Als eines der Vorbilder könnte das Schulhöfe Regenwasser Bewirtschaftungsprogramm der Stadt Hamburg (https://www.hamburg.de/risa/) bzw. die Vorhaben der Berliner Regenwasseragentur (Regenwasserbewirtschaftung macht Schule | Regenwasseragentur) dienen.

Unabhängig von den Vorgaben des sächsischen Schul- und Lehrplanes erkennt Leipzig Regenwasserbewirtschaftung als eines der dringlichsten Probleme der heutigen Zeit an und verankert an den Schulen mit Regenwasserbewirtschaftung das Thema im Schulalltag. Beispielsweise so: (Materialpaket-Regenwasser-Lehrermaterial.pdf (klassewasser.de) ) 

Die Möglichkeiten des Regenwassermanagements gehen einher mit einer komplett entsiegelten Gestaltung aller Flächen der Schulhöfe, die nicht zwingend befestigt sein müssen und einer räumlichen Gestaltung und Bepflanzung, die das komplette Rückhalten und Nutzen des Regenwassers ermöglichen. 

Wir versprechen uns neben eine Entlastung der Kanalisation besonders eine Abkühlung des Mikroklimas, eine Aufwertung der Schulhöfe in den Punkten Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt, und eine bessere Vermittlung der Zusammenhänge zwischen blauer und grüner Infrastruktur. Vor allem reagiert die Stadt Leipzig damit proaktiv auf die Regelungen, die mit der Wasserrahmenrichtlinie einhergehen werden.

Ähnlich wie beim Umbau der Heizungs- und Energieversorgung kann dazu eine gemeinsame Unternehmung der Stadt und der Wasserwerke gegründet werden.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag

Die investive Sportförderung wird zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht. 

Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.

Begründung

Der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – hat, anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken, muss die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
     
  3. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
     
  4. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden und Hochschulen sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende des vierten Quartals 2024 ein Atelierprogramm zu erarbeiten. Parallel zum Freiraummanagement soll gemeinsam mit erfahrenen Partnern wie dem Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. ein Konzept zum Erhalt und Neuschaffung von Atelierräumen für bildende Künstler:innen ausgearbeitet werden. 
  2. Das Atelierprogramm soll auch einen Kriterien – und Maßnahmenkatalog beinhalten, der definiert, welche Voraussetzungen Künstlerinnen und Künstler erfüllen müssen (bspw. Professionalität, Residenz, thematische Befassung mit Leipzig etc.), um über das Programm entsprechende Arbeitsräume bekommen zu können.
  3. Sofern bereits Gebäude für die kulturelle und künstlerische Nutzung im Rahmen der Umsetzung des Freiraummanagements identifiziert wurden, sind diese auch auf eine Nutzbarkeit für Ateliers zu prüfen. Die Akquise geeigneter Arbeitsräume für bildende Künstler soll verstärkt und das Schaffen von Atelierräumen bei städtebaulichen Projekten intensiver berücksichtigt sowie andererseits deren Vergabe an Künstlerinnen und Künstler besser gesteuert werden. 
  4. Nach der Erarbeitung des Konzepts soll dessen Umsetzung in einer Pilotphase von 2 Jahren getestet und im Abschluss daran evaluiert werden.

Begründung

Durch das stetige Wachstum der Stadt und den sich verändernden Mietmarkt wird es für bildende Künstlerinnen und Künstler immer schwieriger, geeignete und vor allem bezahlbare Atelierflächen zu finden. Sie drohen dadurch, aus der Stadt verdrängt zu werden.

Leipzig profitiert wirtschaftlich, touristisch und kulturell vom hohen kreativen Potenzial der Künstlerinnen und Künstler, die einen beträchtlichen Anteil für die Lebensqualität aller Bewohner dieser Stadt leisten. Darüber hinaus steht unsere Stadt – neben musikalischer, dichterischer und darstellender Exzellenz und kultureller Vielfalt – für zeitgenössische bildende Kunst mit einer besonderen nationalen und internationalen Strahlkraft, die mit Städten wie Berlin vergleichbar ist. Für viele Künstlerinnen und Künstler stellt die Stadt bzw. Leipzig ein zentrales Thema ihres Schaffens dar. Eine vermehrte Abwanderung von Künstlerinnen und Künstlern in das Umland oder andere Regionen kann sich negativ auf die kulturelle Landschaft in unserer Stadt auswirken. Deshalb halten wir es für sinnvoll, wenn die Stadt bei der Suche nach Arbeitsräumen für Künstler ein eigenes Atelierprogramm intensiviert.

Eine Anbindung des Atelierprogramms an das Kompetenzzentrum Freie Szene und/oder das Freiraummanagement, wie im Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag vorgesehen, erscheint suboptimal, weil die Zielgruppen hier mitunter weit auseinander driftende Interesse haben. Dessen ungeachtet können sich durchaus Synergien ergeben, die genutzt werden sollten.