Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Antrag der Stadträte Traudl Weise (SPD-Fraktion) und Dr. Sabine Heymann (CDU-Fraktion)

 

Beschlussvorschlag:

1. Zur Herstellung einer verbindlichen Form der Bürgerbeteiligung, über die gesetzlich geregelten Formen hinaus, ist der öffentliche Diskussionsprozess einzuleiten.

2. Als Grundlage für diesen Diskussionsprozess ist bis zum Mai 2009 ein Verfahrensvorschlag, aufbauend auf dem bisher schon vorliegenden Arbeitsstand, durch die Verwaltung zu erarbeiten.

3. Die öffentliche Diskussion sollte im Rahmen des Forums „Bürgerstadt Leipzig“ erfolgen.

 Begründung:

In Leipzig wurden und werden neben den gesetzlich vorgeschriebenen Formen der Bürgerbeteiligung, z.B. im Rahmen der Bauleitplanung, sporadisch verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung angeboten. Dies geschieht insbesondere auf Aufforderung durch den Stadtrat (Stammtisch zur Nordtangente) oder durch die Bürger selbst (Bürgerbegehren zum Stadtwerkeanteilsverkauf). Sobald für die Beteilung keine rechtlich verbindliche Form vorliegt (wie bei einem Bürgerbegehren) gelingt es nur selten die Ergebnisse allen Entscheidungsträgern transparent und nutzbar zu machen. So entstehen Mehraufwendungen und Missverständnisse, die Bürgerbeteiligung für die Betroffenen und die Entscheider unattraktiv machen. Potenziale der Verbesserung der Akzeptanz von Entscheidungen des Stadtrates und der Verwaltung werden so nicht gehoben.
Seit mehr als einem Jahr befassen sich Bürger und darunter auch Stadträte, die sich im Forum „Bürgerstadt Leipzig“ engagieren, mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Beteiligung der Bürger an strategischen Entscheidungen für Leipzig insgesamt sowie für seine Stadt- und Ortsteile. Zwar wurden die Arbeitsstände zum Thema einer Klausurtagung der Verwaltung gemacht, in der Verabredungen zur weiteren Bearbeitung getroffen wurden. Da aber weder eine konkrete Terminierung zur Vorlage eines endgültigen Verfahrensvorschlages erkennbar ist noch eine Beteiligung der Bürgerschaft im Vorfeld einer sich verfestigenden Strategie der Verwaltung vereinbart wurde, soll dies über den vorliegenden Antrag geheilt werden. Die Einführung verlässlicher Verfahrensweisen und Instrumente der Bürgerbeteiligung sollen der Verwaltung und dem Stadtrat dazu dienen, frühzeitig Bürgerinteressen zu grundsätzlichen Entscheidungen für die Stadt insgesamt und teilweise auch für Stadt- und Ortsteile aufzunehmen und Entscheidungswege transparent zu gestalten. Dies enthebt die Verwaltung und den Stadtrat nicht der Verantwortung für die jeweils ihnen zukommenden Entscheidungen. Eine praxisnahe Beteiligungskultur sollte aber alle Beteiligten dazu auf- und herausfordern verantwortlich und kompromissbereit mit Interessen und Bedürfnissen aller umzugehen. Auch schon die Erarbeitung der dafür erforderlichen Strukturen und Verfahren sollte in einem hohen Maße von der Beteiligung der Öffentlichkeit geprägt sein. Es bietet sich dazu das Forum „Bürgerstadt Leipzig“ an, welches offen für alle Bürger, Vereine und Verbände ist und sich originär mit Beteiligung der Bürger an der Entwicklung ihrer Stadt befasst. Einzelne Bestandteile eines Verfahrensvorschlages sind jetzt schon im Entwurf fertig, wie Prozessmanagement, inkl. Beteiligungscontrolling, Übersicht typischer Entscheidungsphasen, sowie ein erster Instrumentenkoffer mit in ihrer potenziellen Wirksamkeit bewerteten Methoden der Beteiligung (von der Informationsveranstaltung über das Interview bis zur Planwerkstatt). Es gilt nun mit den Fachämtern, dem Stadtrat und den Bürgern zu prüfen, wie man Verbindlichkeit und Praktikabilität für alle Seiten herstellt. Dabei soll eine Form gefunden werden, die sowohl strategische Überlegungen der Verwaltung, des Stadtrates als auch der Bürger selbst in einen Beteiligungsprozess einspeist.

Änderungsvorschlag:

1. Im Bereich Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung werden für Sanierung und Ausbau des Tanztheaters im Lokschuppen Mittel in Höhe von 400.000,00 EUR bereitgestellt.

2. Als Deckungsvorschlag wird die Freiflächengestaltung/Begrünung Czermaks Garten 8 in den Bereich der Ersatzvorhaben verschoben.

Begründung:

Das Leipziger Tanztheater ist eines der ältesten (Gründung 1967) und größten Tanzensembles für zeitgenössischen Tanz in Deutschland. Es ist zum einen Produzent von Tanzstücken und zum anderen kulturelle Ausbildungsstätte für zeitgenössischen Tanz. Mit 350 tanzbegeisterten jungen Menschen, beginnend beim vierjährigen Kind bis zum Berufstänzer, ist es ein fester Bestandteil der Leipziger und Sächsischen Kulturlandschaft und gleichsam anerkannt als Träger der freien
Jugendhilfe.

Mit derzeit vier künstlerischen und pädagogischen Mitarbeitern und einem Geschäftsführer sowie vielen ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern bewegt der Verein 350 Kinder, Jugendliche und Erwachsene in 17 Tanzklassen (Kinder) und 3 Companies. Mit jährlich vier Neuproduktionen und zahlreichen Aufführungen in Leipzig, Deutschland und auf internationalen Bühnen mit über 11.000 Zuschauern (2007) verdeutlichen das Engagement.

Die große Nachfrage nach Mitwirkung in diesem Ensemble kann seit Längerem nicht mehr bedient werden. Die jetzige Trainings- und Probenstätte in Leipzig-Lößnig muss zur Zeit durch Anmietungen weiterer Räume unterstützt werden. Für das Zukunftsmodell des LTT mit einem integrativen Ansatz der Verbindung von Kultur in alle gesellschaftlichen Bereiche, vorrangig der kulturellen Bildung, fehlt der Raum.
Die Möglichkeiten des Ausbaus dieser Arbeit sind an die Entwicklung eines neuen Objektes gebunden.

Mit dem Vorhaben der Errichtung eines Tanzhauses im Lokschuppen in Leipzig-Reudnitz werden sich das LTT und alle Partner nachhaltig in die Gestaltung der Gesellschaft in Leipzig einbringen.

Der Kofinanzierungsbetrag stellt einen wichtigen Baustein zum Zustandekommen der geplanten Sanierung in der Ausbaustufe 1 dar.

 

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2009 – Neufassung (Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke)

 

Änderungsvorschlag: 
Der Jugendhilfeetat wird um 400.000,- Euro erhöht.

Die Gelder werden dazu genutzt, um ein neues Projekt im Bereich der Jugendberufshilfe für nicht ausbildungsfähige Jugendliche zu entwickeln und um die Personalkostenpauschalen zu erhöhen.

Begründung:

s. Ursprungsanträge

 

Änderungsvorschlag:
Die Vereinbarung ist dem Ergebnis der Haushaltsplanberatungen 2009 ff. anzupassen.

Hintergrund ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Haushaltsplanentwurf 2009 „Erhöhung des Zuschusses für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt“.
Danach soll der Zuschuss für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt in Höhe von 2.810.200 € um 300.000 € auf 3.110.200 € erhöht werden, um die  Attraktivität des Kinder- und Jugendtheater zu erhöhen, den Bildungsauftrag für Kinder und Jugendliche dieser Stadt besser zu erfüllen, in dem das TdJW als außerschulischer Lernort in enger Vernetzung mit Schulen agiert.
Eine Weiterführung des Kulturbetriebes auf dem bisher erreichten Niveau ist aufgrund der derzeitigen Finanzlage nicht mehr realisierbar.

 

Ergänzungsvorschlag:
Für das gesamte Areal des ehemaligen Schwimmstadions ist bis Ende des 1. Quartals 2009 ein Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Die bereits im Sportprogramm erwähnte Schulsporthalle muss dabei genauso berücksichtigt werden, wie zum Beispiel das Sportmuseum, das im ehemaligen Kassenhäuschen untergebracht werden soll.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

1. Beide Schulen erarbeiten gemeinsam ein Konzept zur schrittweisen Zusammenführung. Sie werden dabei von der Sächsischen Bildungsagentur und dem Schulverwaltungsamt unterstützt.

2. Die 55. Schule wird formal zum 31.07.2009 aufgehoben. Die Aufnahmeschule ist die 84. Schule.

3. Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 erfolgt die Zusammenlegung der 55. Schule mit der 84. Schule im Objekt Ratzelstraße 26. Die Unterrichtung der verbleibenden Klassen der 55. Schule soll im bisherigen Klassenverband an der 84. Schule erfolgen.

4. Das Schulgebäude der ehemaligen 84. Schule soll barrierefrei saniert werden. Mit Abschluss der Sanierung erfolgt der Umzug der 84. Schule in das sanierte Schulhaus Stuttgarter Allee 5.

5. Die Schulkonferenz der fusionierten Schule wird beauftragt, ein Jahr vor dem avisierten Umzug dem Stadtrat einen Schulnamensvorschlag zu unterbreiten.

6. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen.

7. Damit ändert sich der Beschluss der Ratsversammlung RBIV-650/06 vom 19.07.2006.

Begründung:

Eine – wie im ursprünglichen Beschlussvorschlag dargestellte – Verlagerung des fusionierten Mittelschulstandorts 84. Schule aus dem Grünauer Kerngebiet heraus würde städtebaulich und sozial-integrativ negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Stadtteils Leipzig-Grünau bedeuten.

Das frei werdende Gebäude der dann ehemaligen 55. Schule in der Ratzelstraße 26 wird auf Eignung für eine Nachnutzung durch die Martin-Schule (Schule für geistig Behinderte) geprüft.

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, dass in der Kiewer Strasse, Höhe Schönauer Welle, in geeigneter Weise darauf hingewiesen wird, dass Schulkinder die Strasse queren.

Begründung:
Mit Änderung der Schulbezirke gehört die Neubausiedlung an der Schönauer Welle zum Schulbezirk der 91. Grundschule.
Damit müssen die Kinder aus dieser Siedlung die Kiewer Strasse queren, um die Schule zu erreichen.
Da Kinder erfahrungsgemäß den kürzesten Weg nutzen, werden sie die Strasse nicht an der ca. 100 Meter entfernten Fußgängerampel überqueren.
Die Querungsmöglichkeit an der Schönauer Welle ist für Kraftfahrer fast nicht erkennbar, da Kinder durch Straßenbegleitgrün verdeckt werden. Daher sollte in geeigneter Weise auf diese Querung aufmerksam gemacht werden.