Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsvorschlag:

Unter 1.1 Sachziele wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Holding übt die einheitliche Leitung bezüglich der Tochterunternehmen i.S. des § 18 AktG aus. Dies bedingt insbesondere, dass

  • alle wichtigen strategischen Entscheidungen in den Tochterkonzernen im Vorfeld über die LVV zu kommunizieren bzw. mit dieser zu erörtern sind
  • alle strategischen Grundsatzfragen, die den Gesamtkonzern betreffen, auf Ebene der LVV in Abstimmung mit dem Gesellschaftervertreter entschieden werden; die Regularien des Informations- und Zustimmungskataloges für die LVV-Gruppe bleiben davon unberührt
  • die Teilkonzerne sicherstellen, dass der LVV alle von ihr benötigten Schüsselinformationen zeitgerecht und aussagekräftig übermittelt werden
  • die LVV über eine eigenständige Konzernrevision verfügt
  • die Geschäftsführung der LVV als Gesellschaftervertreter in den Aufsichtsräten der Tochterkonzerne vertreten ist und dort mittelfristig auch den Vorsitz übernimmt
  • die gesamte Investitions- und Finanzplanung des Konzerns rechtzeitig, vor Entscheidung in den Aufsichtsräten der Teilkonzerne, mit der Geschäftsführung der LVV abgestimmt wird
  • die LVV zur Umsetzung der Vorgaben und Aufgaben mit entsprechend qualifizierten personellen Ressourcen ausgestattet wird

Unbeschadet dessen bleibt die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligungsunternehmen im jeweiligen operativen Kerngeschäft unberührt.

Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung der LVV mbH diese Zielvorgaben innerhalb des LVV-Konzerns bis zum 31.3.2009 umzusetzen und alle dafür ggf. erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Die Tochterunternehmen sind aufgefordert, ihre aktuellen Planungen mit den Vorgaben abzugleichen, ggf. anzupassen und weitergehend zu konkretisieren.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den finanziellen Fehlbedarf für das Schulschwimmen in Höhe von 50 T€ für das aktuelle Schuljahr abzusichern. Für den kommenden Haushalt sind diese Mehrkosten von vornherein einzuplanen.

Begründung

Das Schulschwimmen ist ein wichtiger Bestandteil der sportlichen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört aber nicht nur der sogenannte Pflichtteil im Grundschulbereich, sondern auch das Schulschwimmen im Mittelschul- und Gymnasialbereich.
Seit 1991 sind die Preise für eine Bahnstunde unverändert geblieben. Teil des Stadtratsbeschlusses (ab 01.09.2004) zur Übertragung der Bäder war auf Grund der steigenden Betriebskosten, eine moderate Erhöhung der Preise für eine Bahnstunde.
Der Aufsichtsrat der Sportbäder Leipzig GmbH beschloss 2006 für 2007 die erste Erhöhung der Bahnstunde auf 9 Euro. Hierzu liegt die Akzeptanz des Schulverwaltungsamtes vor. Ab 01.09.2008 erfolgt eine weitere Anhebung der Preise auf 10 Euro.
Laut Bäderfinanzierungsvertrag muss die Bädergesellschaft 875 Bahnstunden für den Schulsport vorhalten. Belegt werden durch das Schulverwaltungsamt jedoch nur ca. 624 Bahnstunden.
Für einen Teil der Bahnstunden wird die „Sachsentherme“ mit einem höheren Betrag als 10 Euro angemietet. Dies ist im Zusammenhang der eingeschränkten Finanzlage zu hinterfragen. Die Kürzung für die Sportbäder GmbH ist deshalb auf Kosten der Kinder und Jugendlichen nicht gerechtfertigt.

Änderungsvorschlag

Der Beschlusspunkt 3 der Vorlage wird wie folgt geändert:

Über die Umsetzung der Maßnahmen und Weiterentwicklung des Aktionsplanes ist dem Stadtrat jährlich zu berichten. Der erste Umsetzungsbericht erfolgt im 1. Quartal 2009. Dabei sind besonders die kurzfristigen Maßnahmen auf ihre Effizienz (Qualität, Personal und Finanzierung) zu untersuchen und mit Zahlen zu untersetzen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung stellt die notwendigen Mittel für das Sozialticket in den Haushaltsplanentwurf der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2009 ein.

Begründung:

Durch das Veto der Landesdirektion Leipzig konnte der Beschluss, das Sozialticket ab August 2008 einzuführen, nicht realisiert werden.
Bereits bei den Planungen zum Haushalt 2009 ist diese Summe zu berücksichtigen. Voraussetzung ist ein ausgeglichener Haushalt, damit den Vorgaben der Landesdirektion entsprochen wird.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung des Haushaltes für das kommende Jahr ausreichend Mittel für den kommunalen Radwegebau einzustellen, damit die vom Freistaat zur Verfügung stehenden Fördermittel vollständig abgerufen werden können.
Für folgende Maßnahmen sollen dabei vorrangig Gelder bereitgestellt werden:

  • Teerdecke auf der Haynaer Brücke als Lückenschluss zwischen Radweg S1 und Radwegenetz im Leipziger Land Richtung Schladitzer Bucht
  • Errichtung eines Radweges zwischen Lindenthal und Lützschena-Stahmeln (von S-Bahn-Haltepunkt Lützschena zur verlängerten E.-Thiele-Straße in Lindenthal)
  • Radwegebau parallel zur Lindenallee in Breitenfeld (zwischen Kreisverkehr und Ortsmitte)

Begründung:

Der zuständige sächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister T. Jurk hat im Ergebnis der Haushaltsklausur der Staatsregierung Anfang Juli erklärt, dass ein Landesprogramm zur Förderung des kommunalen Radwegebaus in Höhe von 5 Mio. Euro pro Jahr aufgelegt werden soll. Die sächsischen Gemeinden und Städte können über die Regierungspräsidien dazu Anträge auf Fördermittel stellen, müssen aber einen Eigenanteil aufbringen.
Angesichts der ständig steigenden Benzin- und Dieselpreise und eines erhöhten Umwelt- und Gesundheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger gewinnt das Fahrrad als Verkehrsmittel in der Stadt stetig an Bedeutung. In Leipzig wurde in den vergangenen Jahren viel für einen attraktiven Radverkehr getan. Dies soll unbedingt fortgeführt werden, wobei der Leipziger Norden eine besondere Bedeutung genießen soll, da hier in jüngster Vergangenheit viele Infrastrukturprojekte für andere Verkehrsträger (Straße, Schiene, Flughafen) realisiert wurden.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Aufsichtsrat der Leipziger Messe dafür einzusetzen, dass Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre kostenlosen Eintritt auf der Leipziger Buchmesse erhalten.

Begründung:

Eins der strategischen Ziele der Leipziger Kommunalpolitik richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat im Jahre 2007, dass Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren kostenloser Eintritt in Bildungseinrichtungen, wie etwa Museen, gewährt wird. In anderen Bildungseinrichtungen, wie der Stadtbibliothek, gilt für Kinder und Jugendliche eine stark ermäßigte Benutzungsgebühr.
In Fortführung dieser Intention ist es sinnvoll, Kindern und Jugendlichen auch auf der Leipziger Buchmesse kostenlosen Eintritt zu gewähren. Der aktuelle Preis für eine ermäßigte Tageskarte in Höhe von 9 Euro konterkariert das Ziel, Kindern und Jugendlichen einen möglichst breiten Zugang zu Bildung zu gewähren und die Lust am Lesen zu wecken.

Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion

Änderungsvorschlag:

Die Informationsvorlage wird zur Beschlussvorlage:
Folgender Beschluss wird gefasst:

  1. Das Ergebnis der Prüfung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Zum 01.08.2008 wird das Sozialticket „Leipzig Mobil Card“ zunächst befristet bis Ende 2010 eingeführt.
  3. Das Sozialticket wird in den Leipzig-Pass eingebunden. Es wird ein Ticket, das 24 Stunden am Tag Gültigkeit hat. Der Preis pro Ticket beträgt 25,- Euro/Monat.
  4. Parallel zur Einführung des Sozialtickets wird eine Evaluation der prognostizierten Nutzer und Verkehrslastwerte durchgeführt. Das Ergebnis der Evaluation ist dem Stadtrat im IV. Quartal 2009 vorzulegen.

Begründung:

s. Teil I – Sozialpolitische Aspekte der Einführung eines Sozialtickets der Informations-vorlage (DS IV/3136)