Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird in Umsetzung des BPKt. 4a) des o.g. RB vom 15.11.2006 beauftragt, bei einem Vorschlag über die Mittelverwendung die Stärkung der finanziellen Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Stadt und die vom Stadtrat beschlossenen strategischen Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.
  2. Dementsprechend sind die Gelder, die im Zuge einer vollständigen Tilgung des an die LVV GmbH ausgereichten Gesellschafterdarlehens dem Haushalt zufließen sollen, einzusetzen für:
    1. eine nachhaltige Entschuldung entsprechend den bisherigen Vorgaben zur Haushaltssicherung in Höhe von 112 Mio. € sowie darüber hinaus zur Deckung etwaiger Fehlbeträge bis 2009,
    2. einen Abbau des nach wie vor – insbesondere im Schul- und Kindertagesstättenbereich – bestehenden Investitionsstaus, sowie zur Ko-Finanzierung von ASW-Maßnahmen zur Stadtteilsanierung,
    3. Maßnahmen und Projekte im Zusammenhang mit der Ansiedlung neuer und/oder Erweiterung bestehender Unternehmen am Standort Leipzig.
  3. Der nach Abzug der für 2.1 erforderlichen Mittel vorhandene Betrag wird im Haushalt 2008 zunächst einer zweckgebundenen Rücklage für Investitionen zugeführt. Zusammen mit den dann auflaufenden Zinsen sind die Gelder ausschließlich zur Ko-Finanzierung von Maßnahmen unter Pkt. 2.2 und 2.3 auf Basis gesonderter Beschlusslagen einzusetzen.
  4. Ein ggf. über den Betrag zur Tilgung des Gesellschafterdarlehens hinausgehender Verkaufserlösanteil ist ebenfalls zur Entschuldung und/oder für Investitionen – vor allem für Zukunftstechnologien – zu verwenden. Hierbei sind insbesondere auch den Erfordernissen einer nachhaltigen Entschuldung und Investitionstätigkeit des LVV-Konzerns Rechnung zu tragen.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 15.11.2006 (DS Nr. IV/1897) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Falle eines Veräußerungsvorschlages von bis zu 49,9% der Gesellschaftsanteile der LVV an den Stadtwerken Leipzig GmbH, zugleich dem Stadtrat einen Vorschlag für die Mittelverwendung zu unterbreiten. Der vorliegende Antrag soll dazu Eckpunkte definieren. Der Antrag fußt dabei auf folgenden Grundlagen bzw. trägt entsprechenden Notwendigkeiten Rechnung:
Oberste Priorität muss der Wiederherstellung der finanziellen Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Stadt beigemessen werden. In diesem Zusammenhang sind die dafür einschlägigen Grundlagen auf Basis von Ratsbeschlüssen, wie z.B. das „Mittelfristige Haushaltssicherungskonzept 2007-2009“ (DS IV/2288) oder die Entschuldungskonzeption (DS IV/1941) zu beachten.
Dies bedeutet, dass von einem etwaigen Verkaufserlös zunächst zwingend die bereits beschlossenen und/oder seitens der Rechtsaufsichtsbehörde beauflagten Prämissen für eine nachhaltige Entschuldung (s.a. Genehmigungsbescheide bzgl. Haushalte 2005ff. u. Haushaltssicherungskonzepte) zu berücksichtigen sind. Im Ergebnis bedeutet dies, dass von einem etwaigen Verkaufserlös zunächst das seitens der Stadt an die LVV GmbH ausgereichte Gesellschafterdarlehen von dieser vollständig zu tilgen ist. Von dem bei der Stadt dadurch ankommenden Betrag sind zunächst 112 Mio. Euro zur nachhaltigen Entschuldung einzusetzen. Darüber hinaus wären weitere Beträge zum Ausgleich ggf. noch bestehender Altfehlbeträge bzw. Defizite zu verwenden. Durch die dadurch mögliche nachhaltige Entschuldung werden zukünftige Haushalte der Stadt infolge entfallender Verpflichtungen für Zins- und Tilgungszahlungen entlastet und Handlungsspielräume zur Finanzierung erforderlicher Aufgaben eröffnet.
Darüber hinaus sind aus unserer Sicht die „Strategischen Ziele der Kommunalpolitik für die Haushaltsplanung ab 2006“ zu beachten. Diese setzen weitere Rahmenbedingungen, an denen sich eine etwaige Mittelverwendung zu orientieren hat. Die SPD-Fraktion sieht in diesem Zusammenhang die dringende Notwendigkeit für Zukunftsinvestitionen in die kommunale Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen „Wirtschaftsnahe Infrastruktur“ und „Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur“ als maßgeblich an.
Im Mittelpunkt müssen hier zwingend notwendige Investitionen in die Bereiche „Kindertagesstätten und Schulen“ einerseits und in die Fortführung erfolgreicher Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsprojekte andererseits stehen. Gerade im erstgenannten Bereich besteht ein Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe. Dessen schnellstmöglicher Abbau muss ein Markenzeichen familienfreundlicher Politik der Stadt Leipzig werden. Im letztgenannten Bereich besteht aufgrund der absehbaren negativen Entwicklung der Förderkulisse dringender Handlungsbedarf.
Mit einem Einsatz entsprechender Gelder in obige drei zentrale Bereiche wird sichergestellt, dass neue kommunale Vermögenswerte geschaffen und bestehende, z.B. durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen, vergrößert werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass z.B. mit einem Euro Eigenmittel durchschnittlich zwei Euro Fördermittel akquiriert werden können. D.h. mit z.B. 10 Mio. € Einsatz von Verkaufserlösgeldern können Investitionen von rd. 30 Mio. € in der Stadt Leipzig erfolgen. Von diesem Investitionsvolumen, welches auf anderem Wege gerade nicht generierbar wäre, wird nicht zuletzt die regionale Wirtschaft im Zuge der Auftragsvergabe profitieren, was dort wiederum Arbeitsplätze sichert und im Ergebnis auch Sozialkosten vermeidet.
Die SPD-Fraktion möchte in diesem Zusammenhang zudem sicherstellen, dass, bis zur Vorlage entsprechender Konzeptionen und/oder Maßnahmen für entsprechende Investitionen, die finanziellen Mittel insgesamt zunächst einer entsprechenden zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Dabei wird es als notwendig erachtet, dass über den konkreten Mitteleinsatz der Stadtrat jeweils anhand entsprechender Einzelvorlagen gesondert entscheidet.
Entsprechend der bekannten Verschuldungsproblematik einerseits und der Notwendigkeit der Finanzierung des ÖPNV auch nach einem Verkauf von Minderheitsanteilen an den Stadtwerken Leipzig andererseits ist es aus unserer Sicht zudem erforderlich, dass auch seitens der LVV aufgenommene Darlehen zur nachhaltigen Entschuldung des Konzerns zurückgeführt werden. Dafür wäre dann ebenfalls ein entsprechender Anteil am Verkaufserlös einzusetzen.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Ratsversammlung fasst folgende Beschlüsse:

  1. Grundsatzbeschluss zur künftigen Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen an die LVB entsprechend Artikel 5 der künftigen EG-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
  2. Beauftragung der Leipziger Verkehrsbetriebe mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – entsprechend des EuGH-Urteils „Altmark Trans“ – für die öffentliche Zuschüsse gewährt werden und Anpassung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages (VLFV) an die Kriterien des EuGH-Urteils zur Sicherstellung einer beihilfekonformen Finanzierung

Begründung:

Mit dem Beschluss zur 29. Ratsversammlung zur Umsetzung des mittelfristigen Haushaltsicherungskonzeptes 2006 – 2009 wurde die Veräußerung von 49,9 % der Gesellschafteranteile der Stadtwerke Leipzig GmbH (SWL) und die Vorlage eines Vorschlages zur Veräußerung von einer Minderheit der Gesellschaftsanteile an der LVV GmbH bis zum 30. Juni 2009 verabschiedet. Laut Beschluss ist in diesem Zusammenhang die Finanzierung des ÖPNV über die LVV-Gruppe sicherzustellen, sowie die Stadt Leipzig von jeglicher künftigen finanzieller Verpflichtung zur Finanzierung des ÖPNV freizustellen. Vor diesem Hintergrund darf der Erhalt des steuerlichen Querverbundes zur Finanzierung des ÖPNV nicht gefährdet werden.
Die EG-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (Nachfolgeverordnung 1191/69) sieht künftig grundsätzlich zwei Formen der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen durch die jeweils zuständige Behörde, die Stadt Leipzig, vor. Die Stadt kann dabei entsprechende Dienstleistungsaufträge europaweit ausschreiben oder aber, wenn sie selbst, oder ein Unternehmen, welches sich in ihrem Eigentum befindet, Verkehre betreibt, den Dienstleistungsauftrag direkt an diesen internen Betreiber vergeben.
Eine künftig alternativ mögliche Ausschreibung von Verkehrsleistungen könnte dazu führen, dass der öffentliche Auftrag an einen Dritten vergeben wird. Damit wäre die Finanzierung über den steuerlichen Querverbund mit den entsprechenden Steuervorteilen hinfällig, da ein Drittunternehmen nicht Mitglied der steuerlichen Organschaft der LVV ist. Darüber hinaus müsste die LVB auch nach Vergabe an einen Dritten ihre Beschäftigungsverhältnisse fortsetzen und die damit verbundene Finanzierung bis Ende 2015 sicherstellen. Da bei den LVB beginnend ab dem Jahr 2009 bis 2012 sämtliche Liniengenehmigungen für Busverkehre auslaufen, würde eine Neuvergabe dieser Verkehrsleistungen bereits unter das Vergaberegime der neuen Verordnung fallen.
Die künftige Direktvergabe des öffentlichen Auftrages zur Erbringung von Verkehrsleistungen an die LVB vorausgesetzt, kann vor dem Hintergrund einer EuGH-konformen Finanzierung der LVB bereits heute eine langfristige Finanzierung der LVB über den steuerlichen Querverbund sicher gestellt werden.
Der EuGH hatte in seiner Entscheidung vom 24. Juli 2003 Kriterien aufgestellt, die zu berücksichtigen sind, damit öffentliche Zahlungen an Unternehmen des ÖPNV außerhalb des Beihilferechts gewährt werden können. Die Kriterien 1 bis 3, die auch in den Text der künftigen Verordnung eingeflossen sind, betreffen dabei das beiderseitige Verhältnis zwischen der Stadt Leipzig und LVV auf der einen und der LVB auf der anderen Seite. Öffentliche Zuschüsse und Ausgleichszahlungen sind demnach zulässig, wenn:

  1. Das begünstigte Unternehmen mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut worden ist, und diese Verpflichtungen klar definiert sind
  2. Die Parameter für den finanziellen Ausgleich im Vorfeld transparent und objektiv aufgestellt worden sind
  3. Die Ausgleichsleistung nicht über den Betrag hinausgeht, welcher für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und einen angemessenen Gewinn notwendig sind.

Die Einhaltung dieser Kriterien ist durch die LVB sicherzustellen.

Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion mit Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, zu welchen Konditionen ein ganztägiges Sozialticket für den ÖPNV für Leipzig-Pass-Inhaber eingeführt werden kann.
Auf der Grundlage dieses Prüfergebnisses wird ein Entscheidungsvorschlag bis zur Stadtratssitzung im November 2007 erarbeitet.

Begründung:

Die Bürgerinitiative „Leipzig braucht ein Sozialticket“ hat am Rande der Stadtratssitzung am 20. Juni 2007 dem Oberbürgermeister 10.000 Unterschriften übergeben. Damit wurde der Forderung nach einem sozial verträglichen Ticket für den ÖPNV für Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII erhalten, Ausdruck verliehen.
Mobilität ist ein entscheidender Faktor, um sozialer Isolation und Ausgrenzung entgegen zu wirken. Sie ist zum anderen auch Voraussetzung für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Deshalb sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit alle ihr Recht auf ganztägige Mobilität wahrnehmen können.
Das „ABO-Sparling“ als preisgünstigstes Angebot liegt zwar mit dem Preis von 18,75 Euro im Bereich des Regelsatzes, der für Verkehrsdienstleistungen entsprechend der HARTZ-Gesetzgebung veranschlagt ist, aber die Nutzung ist auf die Zeiträume von 10.00 bis 15.00 Uhr und 19.00 bis 01.00 Uhr beschränkt. Das bedeutet, dass die gleichberechtigte Teilhabe einer Vielzahl von Menschen am gesellschaftlichen Leben und an kulturellen, sportlichen und sozialen Ereignissen stark eingeschränkt ist. Gefordert ist deshalb ein sozial verträgliches Ticketangebot, das 24 Stunden am Tag genutzt werden kann.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen Punkt 3 ergänzt:
3.  Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist unter Beteiligung des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zu prüfen,

  • ob die bestellten fachinhaltlichen Anforderungen an den Betrieb eines Chipkartensystems vollständig abgedeckt werden sowie
  • das System gegenüber Alternativlösungen wirtschaftlich ist.

Nach dieser Prüfung ist entweder das System zu beauftragen, oder eine Ausnahmegenehmigung beim Sächsischen Staatsministerium des Innern bezüglich der Barauszahlung von Taschengeld und Sachleistungen (per Zahlungsanweisungen) zu beantragen.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Der Punkt 7 der Vorlage „Untersuchungsaufträge“ wird wie folgt geändert:
Der Untersuchungsauftrag für die Linie 14 zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und S-Bahnhof Plagwitz wird gestrichen.

Begründung:

Die positive Entwicklung von Plagwitz soll durch einen dauerhaften Betrieb der Straßenbahnverbindung in der Karl-Heine-Straße langfristig gefestigt werden. Die Schaubühne Lindenfels, das BIC, das Technologiezentrum „Garage“, aber auch die geplante Entwicklung des Jahrtausendfeldes erfordern eine attraktive Anbindung mit dem ÖPNV an die Innenstadt, der durch die Straßenbahnlinie 14 gegeben ist.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.06.2008 Konzepte für wichtige Einfallstraßen und Magistralen zu erstellen, wie diese schrittweise entwickelt werden können.
Die Konzepte sollen – neben einer Prioritätenliste der Straßen/Magistralen – eine Bestandsanalyse zu Mängeln und Fehlentwicklungen, sowie Aussagen zur Art und Weise einer Entwicklung, den Zuständigkeiten, den erforderlichen Mittelumfang und eine Zeitschiene für die Entwicklung enthalten.
Nach der Sommerpause 2007 soll dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau ein Bericht vorgelegt werden, welche Mittel/personelle Ressourcen für die Erstellung der Konzepte notwendig sind.

Begründung:

Viele große Zufahrtsstraßen, Magistralen und Bahntrassen in Leipzig sind in einem unbefriedigenden Zustand. Eine Entwicklung zu Einkaufs-, Wohn- bzw. Bürokomplex-Meilen ist wünschenswert. Dazu sollen Konzepte – unter Mitwirkung der Stadtbezirks- bzw. Ortschaftsräte, der Bürger vor Ort, sowie von Bürgervereinen – erstellt werden.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:Die Stadtverwaltung wird beauftragt:

  1. Qualitätsentwicklungsinstrumente für die Kindertagespflege zu prüfen und gegebenenfalls ihre Umsetzung zu veranlassen, um die Qualität von Kindertagespflege weiterzuentwickeln;
  2. ein effizientes Vertretungssystem für die Kindertagespflege zu entwickeln und modellhaft zu erproben;
  3. Fachveranstaltungen (zusätzlich zu den Fortbildungsangeboten) für die inhaltliche Qualifizierung der Tagespflegepersonen zu organisieren;
  4. sich bei dem Staatsministerium für Soziales dafür einzusetzen, dass eine sachsenweite Initiative zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagespflege gestartet wird.

Für die Punkte 1-3 sollen Fördergelder eingeworben werden. Das Projekt soll ab Mittelzusage für ein Jahr durchgeführt werden.

Begründung:

Im Sächsischen Kindertagesstättengesetz wird die Kindertagespflege als Alternative zur Förderung in Kindertagesstätten ausgewiesen. Der Sächsische Bildungsplan gilt als Grundlage für die pädagogische Arbeit.
Für die inhaltliche Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Leipzig werden zur Zeit zwei Schwerpunkte gesehen:

  1. die zielgerichtete Qualitätsentwicklung der Tagespflegeangebote nach dem sächsischen Bildungsplan und
  2. die Einführung eines verlässlichen Vertretungssystems.