Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

6.2.2.2. Zuschüsse für von freien Trägern organisierte Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Förderfähig sind Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit Leipziger Schüler-/innen der 1. bis 12. Klassen der allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne berufsbildende Schulen), die in den Schulferien stattfinden und deren Dauer mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen beträgt.
Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe bis zu 2,00 € pro Tag und Teilnehmer-/in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmerbetrag.

Begründung:

In der derzeitigen Haushaltssituation sollte die pauschale Förderung eingeschränkt werden.
Im Haushaltsjahr 2006 werden Ferienmaßnahmen mit 2 € pro Tag und Teilnehmer gefördert.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Ratsversammlung beschließt, dass jeder Migrant und jede Migrantin, der bzw. die nach Leipzig kommen und sich bei der Ausländerbehörde angemeldet haben, das Recht und die Pflicht haben, sofern er bzw. sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, einen Sprach- und Orientierungskurs zu belegen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund sie bzw. er gekommen sind und ob sie bzw. er dauerhaft hier bleiben kann.
Das Angebot soll auch zielgruppenspezifische Kurse (z.B. Mütterkurse, Jugendkurse, Alphabetisierungskurse) enthalten.     
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum 31.03.2007 ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept dafür zu entwickeln.

Begründung:

Das Thema Integration von Zuwanderern hat sich inzwischen zu einer der zentralen Zukunftsfragen entwickelt. Sie ist nicht mehr nur ein bedeutender Faktor für den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen, sondern zunehmend auch ein weicher Wirtschaftsfaktor.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist die zentrale Voraussetzung zur Integration auf allen Ebenen. Dies hat die Politik erkannt und deshalb verpflichtend Integrationskurse für dauerhaft hier lebende Migrantinnen und Migranten eingeführt.
Nicht erfasst werden von dieser Regelung z.B. Asylbewerber, deren Aufenthaltsstatus noch nicht abschließend geklärt ist oder deren Bearbeitung in der Warteschleife hängt. Auch Migranten und Migrantinnen mit Kettenduldungen haben keinen Zugriff auf diese Kurse. Diese Menschen leben aber oftmals bereits seit vielen Jahren (bis zu 10 Jahren und mehr) in Deutschland und ihre Kinder gehen hier zur Schule. Einerseits sollen sie sich nicht integrieren, da ja nicht klar ist, ob sie wirklich in Deutschland bleiben werden. Andererseits wird dieses im Alltag (bei Behörden, in der Schule, beim Arzt etc.) permanent von Ihnen verlangt.
Laut Einwanderungsgesetz können die Kommunen neben den verpflichtenden Integrations- und Sprachkursen durch zusätzliches freiwilliges Engagement stark zu einer besseren Integration beitragen. Viele Kommunen, so z.B. Essen und Stuttgart, gehen bereits diesen Weg.
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, einer der vier Gewinner des Wettbewerbs „Erfolgreiche Integration ist kein Zufall. Strategien kommunaler Integrationspolitik“ der Bertelsmann Stiftung und des Bundesministerium des Innern, bietet beispielsweise Sprachkurse für Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Übergangseinrichtungen an. Die Maßnahme ist mit dem Angebot einer Hausaufgabenhilfe für deren Schulkinder verbunden.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Vor dem letzten Absatz soll eingefügt werden:

Durch die Erweiterung des bestehenden Fanprojekts muss sichergestellt werden, dass zukünftig die räumlichen und personellen Voraussetzungen zur Betreuung der Fangruppen des FC Sachsen Leipzig, sowie der Fangruppen des 1. FC Lokomotive Leipzig vorhanden sind.
Das bedeutet, dass mindestens ein weiterer Sozialarbeiter eingestellt werden muss, so dass ein Sozialarbeiter die Fans des FC Sachsen Leipzig betreut und ein weiterer Sozialarbeiter die Fans des 1. FC Lokomotive Leipzig. Darüber hinaus sollte eine Betreuung der Fans des Roten Stern Leipzig stattfinden.

Neufassung des Antrages der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung leitet kurzfristig Maßnahmen ein, mit dem Ziel, alle Öffentlichkeitsbereiche von Rathaus und Stadthaus generell als rauchfreie Zone einzurichten.
  2. Es wird geprüft, ob Räume für Raucher zur Verfügung gestellt werden können.
  3. Bei Veranstaltungen Dritter können auf Antrag durch das Hauptamt Ausnahmen zugelassen werden.
  4. Die Einrichtung weiterer rauchfreier Zonen in anderen Dienstgebäuden der Stadt Leipzig wird geprüft.

Begründung:

Mit diesen Maßnahmen sollen die nicht rauchenden Personen, die sich im Rathaus/Stadthaus aufhalten, vor dem Passivrauchen geschützt werden. Die Besucherinnen und Besucher – auch die Schülerinnen und Schüler, die als Zuschauer die Ratsversammlungen beobachten – sollen ein rauchfreies Rathaus/Stadthaus antreffen.
Stadtverwaltung und Ratsversammlung sollen sich im Hinblick auf gesundheitsbewusstes Verhalten und Suchtprävention vorbildlich zeigen.
Mit dem Ziel „Rauchfreies Rathaus/Stadthaus Leipzig“ soll ein entsprechendes Signal gesetzt werden.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Sicherheit des Schulweges der Schüler der „Filatow Schule“ für Blinde und Sehschwache, Am Kirschberg 49, ist zu erhöhen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeit kurzfristig und kostengünstig umgesetzt werden kann.

Begründung:

An der Lützner Str., Höhe „Am Kirschberg“ befindet sich beidseitig eine Haltestelle der Buslinien 61 und 65 und der Übergang zur Straßenbahnhaltestelle.
Diese Linien werden von den sehbehinderten Schülern und von Schülern des Gymnasiums Grünau genutzt, die die stark befahrene Lützner Str. an dieser Stelle queren müssen.
Für Kraftfahrer ist die Haltestelle mit dieser Besonderheit spät oder gar nicht zu erkennen. Daraus ergibt sich eine akute Gefährdung der Schüler. Es haben sich bereits Unfälle ereignet.
Der Bereich ist bisher nicht im Programm Schulwegsicherheit 2005-2008 enthalten.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob eine Verschrottung der eingelagerten Teile der demontierten Fußgängerbrücke vom Brühl („Blaues Wunder“) Einnahmen für den städtischen Haushalt erbringen.

Begründung:

Laut Auskunft der Stadtverwaltung zur Anfrage Nr. 209 des Stadtrates K.-H. Obser wurde bisher ohne Erfolg untersucht, Brückenelemente des „Blauen Wunders“ an anderen Standorten (Brücke über die Parthe an der Straße „An den Pferdner Kabeln“, Limburger Steg, Hakenbrücke, Schreberbadbrücke) zum Einsatz zu bringen, wie es der Beschluss der Ratsversammlung vom 18.06.03 vorsieht.
Die Stadt schätzt ein, dass ein wirtschaftlicher Einsatz nach vorliegenden Prüfergebnissen schwer zu realisieren sein wird. Dagegen könnte eine Verschrottung der eingelagerten Teile der demontierten Fußgängerbrücke vom Brühl möglicherweise Einnahmen für den städtischen Haushalt bringen.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) darauf hinzuwirken, dass die Deutsche Bahn AG in die Lage versetzt wird, Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Damaschke-Siedlung in Möckern-Wahren umzusetzen. Dazu muss die derzeit gültige Förderrichtlinie des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes durch das BMVBW angepasst werden.

Dafür sind sofort Gesprächstermine mit der DB AG, dem Bundesverkehrsministerium und dem RP zu vereinbaren. Parallel dazu werden durch das Umweltamt Lärmschutzmessungen im genannten Bereich durchgeführt. In den zuständigen Ausschüssen berichtet die Stadtverwaltung zeitnah vom Fortschritt ihrer diesbezüglichen Aktivitäten.