Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.07.2006 einen Bericht des Referates Ausländerbeauftragter als Informationsvorlage in der Ratsversammlung vorzulegen.

Begründung:

Im Jahr 1996  erschien letztmalig ein Bericht des Ausländerbeauftragten. Seitdem ist die Anzahl der Ausländer auf derzeit ca. 6 Prozent der Leipziger Wohnbevölkerung angestiegen. Schon allein aus diesem Grunde sollte die Öffentlichkeit mit einem aktuellen Bericht über konkrete Ansätze einer Integrationspolitik der Stadt Leipzig detailliert informiert werden.
Der Bericht soll nicht aus einer Zusammenstellung von statistischen Angaben zur ausländischen Wohnbevölkerung bestehen (dazu liegen Berichte des Amtes für Statistik und Wahlen vor), sondern die Aktivitäten des Referates Ausländerbeauftragter zur Integration von Ausländern und Migranten darstellen.

Dabei sollte u.a. auf folgende Fragen eingegangen werden:

  1. Wie erfolgt die Unterstützung der Selbstorganisation von Ausländern, die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Vereinen und Institutionen im interkulturellen Bereich und die Initiierung, Koordination und Förderung interkultureller Vorhaben in der Stadt?
  2. Welche Beratungsgremien zu Teilbereichen des Themenkomplexes Migration gibt es? Wie oft und zu welchen Themen fanden Treffen statt? Welche lokalen Vereine wurden einbezogen?
  3. Wann und zu welchen Themen fanden Gespräche des Referates Ausländerbeauftragter mit Migrantenvereinen in Leipzig statt?
  4. In welchen Fällen und bei welchen Problemlagen war das Referat Ausländerbeauftragter Ansprechpartner für die Vereine?
  5. In welcher Form und mit welchem Inhalt erfolgt eine Zusammenarbeit des Referates Ausländerbeauftragter mit dem Netzwerk Integration Migranten in Leipzig?
  6. Welche Stellungnahmen wurden vom Referat Ausländerbeauftragter zu Vorhaben und Maßnahmen der Stadtverwaltung zu ausländerspezifischen Problemen erstellt? Welche Vorlagen wurden erarbeitet?
  7. Auf welchen konzeptionellen Grundlagen beruht die Integrationspolitik der Stadt Leipzig?

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Zusätzlicher Beschlusspunkt 4:
Die Eigenbetriebe Kultur – Gewandhaus und Oper – leisten durch zusätzliche Aktivitäten einen Beitrag zu Gunsten der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung.

Begründung:

Das Erbe der Stadt Leipzig ist vielfältig und umfangreich. Dieses nationale Erbe zu bewahren und zu pflegen, ist eine Verpflichtung, der sich die Stadt stellt.
Die Erfüllung der Vorlage erfordert eine weitere und große Kraftanstrengung. Es erscheint deshalb unabdingbar und angemessen, die Eigenbetriebe Gewandhaus und Oper, welche dem Erbe von Mendelssohn-Bartholdy in besonderer Weise verpflichtet sind, aufzufordern, über ihr bisher geleistetes Engagement hinaus, aktiv zu werden.
Um die vielfältige und lebendige Kulturlandschaft der Stadt Leipzig zu bewahren und deren Zukunftsfähigkeit zu sichern, sind auch die Kulturschaffenden der Eigenbetriebe der Stadt in ganz besonderem Maße gefordert.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bonusmodell für Kinder der Stadt Leipzig entwickelt werden kann, das die Teilnehmerzahl bei der ärztlichen Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten, die in der Regel im 4. Lebensjahr durchgeführt wird, prämiert. Weiterhin soll geprüft werden, wie die Benachrichtigung von Eltern, deren Kinder keine Kindertagesstätte besuchen, verbessert werden kann.

Begründung:

Trotz vielfältiger Hinweise auf entsprechende Angebote nehmen nicht alle Leipziger Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes teil. Dies gilt insbesondere für Kinder, die nicht eine Kindertagesstätte besuchen.
Ein frühzeitiges Erkennen von Seh- und Hörstörungen sowie motorischen und Sprachauffälligkeiten im Vorschulalter erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Behandlung und für das Aufholen von Entwicklungsrückständen.
Ein attraktives Bonusmodell (z.B. Freikarten für den Leipziger Zoo oder Freikarten für Kindervorstellungen in einer städtischen Kultureinrichtung) könnte ein Anreiz für Eltern und Kinder sein, mit dem die Teilnehmerzahl bei den Vorsorgeuntersuchungen erhöht wird.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 41 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung wird beschlossen, dem Verwaltungsausschuss die Angelegenheit der Strategischen Ausrichtung der LVV-Gruppe zur Vorberatung zu übertragen.
Dazu soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine zeitweilige Arbeitsgruppe „Städtische Beteiligungsunternehmen“ eingerichtet werden. Die Arbeitsgruppe soll sich aus neun Stadträtinnen und Stadträten zusammensetzen.
 

Begründung:

Der Oberbürgermeister hat angekündigt, dem Stadtrat in Kürze eine Vorlage über die künftige Ausrichtung der Stadt-, Wasserwerke, sowie der Leipziger Verkehrsbetriebe vorzulegen. Dabei soll auch die Rolle der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) als Holdinggesellschaft möglicherweise neu strukturiert werden.
Da die strategische Führung der genannten Unternehmen nur in komplexen Zusammenhängen zu diskutieren sein wird, ist eine besondere Beratung sämtlicher Strategiemöglichkeiten notwendig.
Um die Kompetenz des Stadtrates in dieser Diskussion nachhaltig einbinden zu können, ist die Gründung einer Arbeitsgruppe, die sich explizit mit diesem Thema befasst, sinnvoll.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2005 dem Stadtrat einen Prüfbericht vorzulegen, der die Zusammenlegung (Verschmelzung) der BIC GmbH, der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft Gewerbepark Althen GmbH, des Gewerbezentrums Liebertwolkwitz GmbH und der Leipziger Gewerbehofgesellschaft mbH zum Gegenstand hat.

Begründung:

Die Stadt Leipzig ist als Allein- bzw. Mitgesellschafterin an den im Beschlusstext angeführten Unternehmungen beteiligt. Unternehmenszweck sind insbesondere die Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung.
Hinsichtlich der Betriebe ist zu prüfen, ob diese nicht in einem Unternehmen einheitlich verbunden werden können. Hieraus sind Einspareffekte und möglicherweise Steueroptimierungen anzustreben.
In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass allein für den einzelnen Betrieb der jeweiligen Unternehmung jeweils separate Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskosten zu tragen sind, die dem Zweck Wirtschaftsförderung damit entzogen werden.
Eine einheitliche Betriebsführung würde auch einer erweiterten Transparenz der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Leipzig und insbesondere der städtischen Wirtschaftsförderungspolitik entsprechen.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2005 ein Konzept zur Veräußerung der Gesellschaftsanteile der Stadt Leipzig an der Gartenvorstadt Leipzig-Marienbrunn GmbH, an der Haus- und Grundstücksgesellschaft Holzhausen mbH und der Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Engelsdorf – vorrangig an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH – vorzulegen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig unterhält als Alleingesellschafterin eine eigene Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB GmbH ), den größten Wohnungsanbieter der Stadt Leipzig.
Neben der LWB beteiligt sich die Stadt Leipzig als Alleingesellschafterin, als Mehrheitsgesellschafterin oder Minderheitsgesellschafterin (z.B. Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Engelsdorf) an weiteren Unternehmen des Wohnungsbaus.
Eine transparente Beteiligungspolitik der Stadt Leipzig erfordert, eine einheitliche Betriebsführung zu erreichen.
Sollten die Anteile durch die LWB GmbH übernommen werden, wären möglicherweise Einspareffekte bzw. Steueroptimierungen zu generieren. Für den Fall der Fremdveräußerung könnten die zu erzielenden Veräußerungsentgelte zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2005 eine Konzeption für das Aufbauwerk Region Leipzig GmbH vorzulegen.

Begründung:

Seitens des Wirtschaftsdezernenten wurde in der Vergangenheit mehrfach angekündigt, eine Konzeption für das Aufbauwerk Region Leipzig GmbH vorzulegen. In der Konzeption sollte dargestellt werden, ob sich die Stadt Leipzig auch zukünftig an dem Aufbauwerk Region Leipzig GmbH beteiligt.
Die zugesicherte Konzeption wurde bisher nicht vorgelegt.
Um überprüfen zu können, ob die Stadt Leipzig sich weiterhin in dem bisherigen Umfang (57 %) an dem Aufbauwerk Region Leipzig GmbH beteiligt, ist zunächst eine derartige Konzeption vorzulegen.