Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Ortschaften den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, welche Fest- oder Marktplätze der eingemeindeten Ortsteile überarbeitet, entsprechend saniert und damit an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden müssen. Von diesem Bedarf werden die Umsetzungsschritte abgeleitet. Die Ortschaftsräte werden aktiv in den Prozess einbezogen. Eine Konzeption soll bis Ende 2023 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung:

Mit dieser NF wird der VSP übernommen mit den o.g. Ergänzungen hinsichtlich Einbeziehung Ortschaftsräte und Erstellung Konzeption.

22 Jahre nach der Eingemeindung sind viele Markt- und Festplätze in den früher eigenständigen Kommunen nicht mehr zeitgemäß. Um die Lebensqualität in den Ortsteilen am Rand der Stadt zu erhöhen, sollen diese Flächen perspektivisch saniert werden, um sie technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen und an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Über ein gesondertes Programm soll hierbei sichergestellt werden, dass mindestens ein Fest- oder Marktplatz in einem der Ende der 1990er-/Anfang der 2000er-Jahre eingemeindeten Ortsteile pro Jahr saniert wird. Die Ausstattung der Plätze soll möglichst vergleichbar sein, um den künftigen Wartung- und Pflegeaufwand zu verringern.

Ferner soll darauf geachtet werden, dass für die Umgestaltung der Fest- und Marktplätze keine Architekten eingebunden oder die Verträge so gestaltet werden, dass Anpassungen an sicher verändernde Bedürfnisse zeitnah möglich wären.

gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, schrittweise in jedem Stadtbezirk Jugendwohnangebote für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII zu realisieren, welche in begründeten Fällen auch auf 16- bis 27jährige ausgeweitet werden können. Dazu sollen geeignete Objekte bei unterschiedlichen Wohnungsvermietern identifiziert, angemietet und eingerichtet werden und für eine Betreibung durch VKKJ und freie Träger der Jugendhilfe adäquat zum bereits etablierten Projekt des Jugendhaus e. V. entsprechende Ausschreibungen erfolgen.
  2. Die Finanzierung dieses Teilleistungsbereiches soll entweder außerhalb der Kinder- und Jugendförderung möglichst institutionell durch die Erarbeitung einer separaten Fachförderrichtlinie erfolgen oder aber durch ein für diesen Zweck zusätzlich zur Verfügung gestelltes Budget innerhalb der Kinder- und Jugendförderung, über die letztlich der Jugendhilfeausschuss entscheidet, sichergestellt werden.
     
  3. Der Jugendhilfeausschuss ist über die Realisierungsschritte halbjährlich einzubeziehen.
     
  4. Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird als erster Schritt die Anzahl der Plätze für das Jugendwohnprojekt Bornaische Straße verdoppelt. Mit der LWB werden zeitnah Verhandlungen über die Bereitstellung eines weiteren Objekts geführt

Begründung:

Die Zahl der wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Jugendlichen steigt. Der Bedarf an jungen Careleavern, die das Hilfesystem mit Ablauf des 18. Lebensjahres verlassen und übergangsweise auf weitere Hilfe, insbesondere Wohnraum und selbstbestimmtes Wohnen, angewiesen sind, wächst seit Jahren. Dieser Bedarf kann durch das einzige, bislang über das Budget der Kinder- und Jugendförderung des Jugendhilfeausschusses geförderte Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ des Trägers Jugendhaus Leipzig e. V. mit zwei Häusern bei Weitem nicht gedeckt werden. Bei dem Projekt „Leipziger Jugendwohnen“ handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Trägers Jugendhaus Leipzig und der LWB. Die teilsanierten Häuser befinden sich im Stadtteil Connewitz und umfassen drei Ein-, zwölf Zwei-, drei Dreiraumwohnungen und eine Dreiraumwohngemeinschaft für junge Familien. „Mit dem Jugendwohnprojekt sollen junge Menschen befähigt werden, einen eigenen Mietbereich zu führen und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Im geschützten Rahmen des Jugendwohnens werden die Jugendlichen von SozialpädagogInnen begleitet und unterstützt. Sie arbeiten dabei vor allem an Themen wie Haushaltsführung, Finanzeinteilung, Integration in Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt und dem friedlichen Miteinander der HausbewohnerInnen“, beschreibt der Träger das Angebot. Denn mit einer Wohnung steht und fällt die Verselbständigung junger Menschen, wenn sie dabei Verantwortung  tragen. Das Projekt bietet daher für seine Zielgruppe Chancen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt, denn ohne eine geeignete Unterstützung droht den Betroffenen erneute oder neue Obdachlosigkeit, Schulden und oft auch Straffälligkeit.

In Juni 2022 wurde das Jugendhilfegesetz im § 41 SGB VIII geändert (siehe hervorgehoben unten). Nunmehr sind Hilfen auch jungen Volljährigen zu gewährleisten. Die Stadt Leipzig ist daher gefordert, eine unverzügliche Implementierung des Gesetzes in Leipzig zu leisten und auch entsprechende Unterkünfte für wohnungslose Jugendliche vorzuhalten. Daher fordern wir den sukzessiven Aufbau von Einrichtungen, welche schrittweise in jedem Stadtbezirk angeboten werden sollen.

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht aus.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Absatz 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Soll eine Hilfe nach dieser Vorschrift nicht fortgesetzt oder beendet werden, prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor dem hierfür im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt, ob im Hinblick auf den Bedarf des jungen Menschen ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist.
     
  2. Die betreffende Organisationseinheit der Ausländerbehörde wird bis Mitte 2023 personell und technisch so ausgestattet, dass Einbürgerungsgesuche durchschnittlich binnen sechs Monaten bearbeitet werden können. Die Mitarbeiter sollen räumlich so untergebracht werden, dass Abstimmung und Kommunikation innerhalb der Organisationseinheit unkompliziert möglich sind.
     
  3. Darüber hinaus werden dem aktuellen Sachgebiet„Asyl / aufenthaltsbeendende Maßnahmen / Einbürgerung“ (OE 32.72) temporär so viele VZÄ zugeführt, dass der Antragsstau der letzten Jahre innerhalb des Jahres 2023 abgearbeitet und die vorliegenden Altfälle entschieden werden können.
     
  4. Der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung wird halbjährlich über den Stand bei der Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen informiert.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind in Leipzig über 3000 Einbürgerungsgesuche noch nicht bearbeitet und entschieden worden. Jährlich werden in Leipzig etwa 500-600 Menschen eingebürgert, wie den Statistiken entnommen werden kann. Rein rechnerisch würde es also über fünf Jahre dauern, die noch offenen Einbürgerungsgesuche abzuarbeiten. Dabei sind regelmäßig neu hinzukommende Anträge nicht berücksichtigt.

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. In Anbetracht des Wachstums der Stadt auch durch Zuwanderung inkl. der Fluchtbewegungen der vergangenen Jahre, werden in den nächsten Jahren deutlich mehr Menschen die zeitlichen Kriterien erfüllen, um eine Einbürgerung beantragen zu können. Zu den Kriterien gehören unter anderem:

  • Ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
  • eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit,
  • das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes,
  • grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit,
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
  • ein Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest),
  • die Fähigkeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen,
  • die Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten sowie
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat.

Für die Ausländerbehörde, die neben neuen Einbürgerungsanträgen schon jetzt eine hohe Zahl von Altfällen bearbeiten muss, heißt das, dass Einbürgerungswillige über Jahre vertröstet werden, weil die personellen Ressourcen fehlen, die Menschen im Vorfeld zu beraten, geschweige denn die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Viele Betroffene warten bereits jetzt schon mindestens ein Jahr, um nach einer Antragstellung einen Termin für ein Beratungsgespräch zu bekommen. Bei weiter steigenden Fallzahlen werden die Wartezeiten weiter steigen, wenn nicht gegengesteuert wird. Allerdings war der Wille zum Gegensteuern und zur besseren personellen Ausstattung der Ausländerbehörde in den vergangenen Jahren nicht zu erkennen. Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, die Ausländerbehörde personell zu stärken und bestenfalls eine eigene Organisationseinheit zur Bearbeitung von Einbürgerungen einzurichten. Aus unserer Sicht ist das Teil der Willkommenskultur in Deutschland und entspricht den strategischen Zielen der Stadt, wie „Leipzig stärkt seine Internationalität“ und „Leipzig besteht im Wettbewerb“, weil sich durch zügige Einbürgerungen auch Perspektiven für die Fachkräftesicherung und die Fachkräftegewinnung ergeben. Durch die lange Bearbeitungszeit von Einbürgerungen verlieren wir Fachkräfte in Richtung anderer Kommunen, in denen das deutlich schneller und zielgerichteter läuft.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Strategie- und Maßnahmenplan zu entwickeln, wie mit Neobiota (Neozoen, Neophyten und Neomyzeten), also Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten, die sich aufgrund menschlicher Einflussnahme in Gebieten etabliert haben, in denen sie vorher nicht heimisch waren, umgegangen werden soll. Dies soll vor allem für Tier- und Pflanzenarten geschehen, die nach 1492 hierher kamen, wobei die sich ändernden klimatischen Verhältnisse besonders berücksichtigt werden sollen.

  1. Es sollen Maßnahmen abgeleitet werden, wie mit invasiven Tierarten umgegangen werden soll, die in Obhut von Menschen bzw. von Tierheimen gelangen oder dort gehalten werden oder die einen Einfluss auf die heimische Tierwelt hier vor Ort haben und von denen durch den Klimawandel eine Gefährdung ausgehen könnte.
     
  2. Insbesondere sollen Maßnahmen entwickelt werden, wie mit invasiven Pflanzenarten umgegangen werden soll, die potenziell gefährlich für Menschen sind oder wichtige Arten der Vegetation oder Tierwelt verdrängen.
     
  3. Es ist ein Managementplan für invasive Arten zu erarbeiten und umzusetzen, der folgende Themen enthalten soll:
    • Vorsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit und Prävention,
    • Monitoring, Früherkennung sowie Sofortmaßnahmen bei angezeigten oder selbst entdeckten Problemen,
    • Akzeptanz, Kontrolle aber auch Informationen zu Beseitigung und Bekämpfung,
    • Ermittlung des Aufwandes und der daraus resultierenden Bedarfe, beispielsweise an Biotoppflegern, Umwelt-, Wasserwirtschafts- oder Gärtnerpersonal im Verhältnis zu den vorhandenen Möglichkeiten der Fachgebiete und Bauhöfe.

Ein erster Maßnahmenplan wird bis Ende 2022 vorgelegt.

Begründung:

Einige invasive Arten, die hier ohne natürliche Feinde aufwachsen, gefährden unsere natürliche Vielfalt bei Pflanzen und Tieren. Rund 10-20 % der invasiven Arten stellen eine tatsächliche Gefährdung für die heimische Flora und Fauna dar, aber der Klimawandel könnte hierbei problematische Prozesse beschleunigen und verstärken.

Aktuell scheint es bei der Stadt keine Richtlinien zu geben, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurden auf europäischer und Bundesebene zahlreiche Verordnungen verabschiedet, die sich mit der Problematik befassen. Die Stadtverwaltung muss klären, wie hier vor Ort diese Verordnungen umgesetzt werden können.

Folgende Beispiele (nicht abschließend, denn die Liste der EU umfasst deutlich mehr Neobiota) zeigen den mitunter negativen Einfluss von Neobionten auf die heimische Flora und Fauna:

  • Riesenbärenklau oder Beifussblättrige Ambrosie: Beide Pflanzen können heftige allergische Reaktionen bei Menschen und Tieren auslösen. Hier muss entschieden werden, ob und wo solche Pflanzen wachsen dürfen bzw. wann sie zu beseitigen sind und was für Mittel oder Maßnahmen eingesetzt werden.
  • Japanischen Knöterich: Durch ihre schnelle Ausbreitung stellt diese Pflanze eine Gefahr für heimische Gewächse dar und deshalb muss beispielsweise auch hierbei geklärt werden, wie damit umgegangen werden soll. Vor allem durch bei der Beseitigung übersehene oder beim Abtransport gar breit gestreute Pflanzenteile kann eine massive Ausbreitung befördert werden. In Uferbereichen, wo der Japanische Knöterich optimale Bedingungen findet, ist er dann unter anderem ausschlaggebend für die Vertreibung von Bruttieren, besonders von im Schilf brütenden Vögeln. Deshalb müssen beispielsweise Bauhöfe oder die Stadtreinigung Handreichungen bekommen, wie mit diesen Pflanzen umgegangen werden soll.
  • Gemeiner Sonnenbarsch: In sehr vielen privaten Teichen oder Schwimmteichen ist der Gemeine Sonnenbarsch zu finden und wurde bewusst eingesetzt. In natürlichen Gewässern ist er praktisch ohne Fressfeinde, sodass er sich ungehindert vermehren kann und heimische Arten verdrängt. Hier ist zu klären, wie verhindert werden kann, dass der Gemeine Sonnenbarsch in öffentlichen Gewässer ausgesetzt wird.
  • Waschbär: Die Population der Waschbären wächst immer stärker an, deshalb fallen ihm immer mehr brütende Vögel und andere Tiere zum Opfer. Hier ist unter anderem zu klären, wie mit dem Waschbären umgegangen werden soll. Reicht es, ihn zu bejagen oder wird die dadurch entstandene „Lücke“ von anderen Waschbärenfamilien zügig gefüllt? Sollte es ein Kastrationsprogramm, ähnlich wie bei streunenden Katzen, geben, damit die Tiere in ihrem Revier verbleiben und langsam weniger werden.

Potenzielle Fragen wären hier zum Beispiel auch, welche Insekten eine potenzielle Gefahr durch eine Vernässung des Auenwaldes im Zusammenspiel mit der Klimaerwärmung darstellen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. neu zu bauende Schulen (Oberschulen, Gymnasien und Grundschulen) zukünftig als Gemeinschaftsschulen zu planen und zu bauen. Dabei ist zu beachten, dass die Standorte von Gemeinschaftsschulen gut erreichbar über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind.
     
  2. den Schulleitungen und Lehrerkollegien, Eltern- und Schülervertretern sowie Mitgliedern der Schulkonferenzen Beratungs- und Informationsangebote zum Thema Gemeinschaftsschule zu unterbreiten, damit unter den Bestandsschulen die Möglichkeiten zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule bekannt sind, Schulentwicklungsperspektiven erörtert werden sowie Kooperationen zwischen Grundschulen und Oberschulen bzw. Gymnasien entstehen können. In gemeinsamen Beratungen mit den Schulleitungen oder einem Gemeinschaftsschultag sollen die Grundsätze zur Schulartumwandlung transparent und informativ dargestellt werden. Ziel ist es, dass bestehende Schulen einen Schulentwicklungsprozess initiieren an dessen Ende eine Schulartumwandlung steht, um so einer Vielzahl an Kindern längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen.
     
  3. die Schulnetzplanung mit Blick auf eine Verteilung von Gemeinschaftsschulen auf das gesamte Stadtgebiet fortzuschreiben und dabei die Varianten der Schulneugründung sowie Schulartumwandlung zu berücksichtigen. Ziel ist es in den kommenden fünf Jahren fünf Gemeinschaftsschulen zu etablieren.

Begründung:

Mit dem Beschluss, die Schule am Dösner Weg als Gemeinschaftsschule (VII-DS-02831) zu bauen, wurde ein entscheidender Schritt getan, um Schülern und Schülerinnen ab dem Schuljahr 2026/27 auch in Leipzig einen Bildungsort zu bieten, in dem ein gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen in einer Klasse unabhängig von ihrer sozialen Herkunft sowie mit ihren unterschiedlichen Begabungen und Interessen möglich ist.
 

Das selbst formulierte Ziel der Stadtverwaltung nach Schaffung von sozialer Stabilität wurde im Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ‚Leipzig 2030 – Leipzig wächst nachhaltig‘ festgeschrieben und schließt den Handlungsschwerpunkt ‚Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote‘ ein. Der Neubau einer Gemeinschaftsschule trägt zur so genannten „bedarfsgerechten Bildungsinfrastruktur“ bei.
 

Offensichtlich kann nur eine Gemeinschaftsschule für ganz Leipzig aber den hohen Bedarf nach dieser Form sozial integrierenden Lernens nicht abdecken. Gemeinschaftsschulen mindern den erheblichen psychischen Druck bei vielen Kindern und in vielen Familien, einer zu frühen Leistungsauslese in der 4. Klasse genügen zu müssen. Gerade für den Bereich der weiterführenden Bildungsentwicklung wird ein großer Effekt durch den Besuch von Gemeinschaftsschule bei jenen Schülern erwartet, die wegen ihrer schulischen Leistungen keine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium zum Zeitpunkt des Überganges in die Klassenstufe 5 erteilt bekommen können. Gemeinschaftsschulen ab der 1. Klasse bis zur 12. Klasse machen Bildungsempfehlungen überflüssig und ermöglichen eine bessere Planbarkeit bei der Schulentwicklungsplanung. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber Bund und Land dafür ein, dass in der Bewertungsmatrix für notwendige Ausgleichsmaßnahmen jene Maßnahmen in besonderer Weise berücksichtigt werden, die in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsgebiet erfolgen und insbesondere auf die Verringerung der Folgen des Klimawandels angelegt sind (bspw. „Schwammstadt“-Maßnahmen). Ferner sollen Maßnahmen als Ausgleich finanziert werden, die der Entstehung von Kaltluft in Stadtnähe dienen, die Frischluftschneisen in die warmen Stadtgebiete fördern und die Abluftbahnen für die überhitzte Innenstadtlagen ermöglichen.

Begründung:

Ausgleichsmaßnahmen, die Jahre später und weit weg vom eigentlichen Eingriffsort stattfinden, mögen in der Gesamtbilanz einen Nutzen haben. Der Nutzen solcher Ausgleichsmaßnahmen wäre jedoch deutlich höher, wenn sie in möglichst unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort stattfinden. Dadurch würde der Mehrwert der Ausgleichsmaßnahme für Flora, Fauna und Menschen nahe des Grundes für die Ausgleichsmaßnahmen deutlich höher.

Ferner sollen vor allem auch Maßnahmen, die die Folgen des Klimawandels vor Ort verringern und den Luftaustausch in der Stadt begünstigen, besonders in den Fokus gerückt werden. Hierbei würden sich bspw. Maßnahmen zur Umsetzung des Wasserkonzepts, weil sie zu einer Verbesserung des Mikroklimas und dadurch auch zu einer höheren Wirksamkeit von Frischluftschneisen beitragen können, sowie zur Förderung und Vernetzung der Kaltluftentstehungsgebiete mit Frischluftschneisen und Abluftbahnen anbieten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Programm aufzulegen, über das in den nächsten Jahren regelmäßig Fest- oder Marktplätze der eingemeindeten Ortsteile überarbeitet, entsprechend saniert und damit an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anpasst werden. Jährlich soll mindestens ein entsprechender Platz überarbeitet werden.

Wichtig ist dabei, dass die vorgesehene Ausstattung dieser Plätze mit Pollern, Strom- und Medienanschlüssen sowie Bänken möglichst ähnlich gestaltet wird, um den Pflege- und Wartungsaufwand zu verringern.

Besonderes Augenmerk legt die Verwaltung darauf, gemeinsam mit den Ortsvorstehern Ideen zu entwickeln sowie Notwendigkeiten und eine mögliche Priorisierung festzulegen. Um diese Plätze auch in Zukunft weiterentwickeln und den Bedürfnissen anpassen zu können, soll entweder auf die Beteiligung von Architekten verzichtet oder die Verträge so gestaltet werden, dass eine Veränderung jederzeit möglich bleibt.

Begründung:

22 Jahre nach der Eingemeindung sind viele Markt- und Festplätze in den früher eigenständigen Kommunen nicht mehr zeitgemäß. Um die Lebensqualität in den Ortsteilen am Rand der Stadt zu erhöhen, sollen diese Flächen perspektivisch saniert werden, um sie technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen und an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Über ein gesondertes Programm soll hierbei sichergestellt werden, dass mindestens ein Fest- oder Marktplatz in einem der Ende der 1990er-/Anfang der 2000er-Jahre eingemeindeten Ortsteile pro Jahr saniert wird. Die Ausstattung der Plätze soll möglichst vergleichbar sein, um den künftigen Wartung- und Pflegeaufwand zu verringern.

Ferner soll darauf geachtet werden, dass für die Umgestaltung der Fest- und Marktplätze keine Architekten eingebunden oder die Verträge so gestaltet werden, dass Anpassungen an sicher verändernde Bedürfnisse zeitnah möglich wären.