Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Beethovenstraße zwischen Universitätsbibliothek und Geisteswissenschaftlichen Zentrum der Universität eine geeignete Querungshilfe, wie z.B. Zebrastreifen, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt einzurichten.

Begründung:

Trotz eines Tempolimits von 30 km/h ist die Beethovenstraße in o.g. Bereich ein Gefahrenpunkt, da täglich viele Menschen, vor allem Studierende die Straße überqueren müssen und Autofahrer sich oft nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Ein Zebrastreifen könnte das Problem entschärfen

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen Prüfbericht vorzulegen, in dem das Leistungsspektrum der BBVL dargestellt wird.

Begründung:

Der Grundvertrag der BBVL mit der Stadt Leipzig regelt die Tätigkeiten der BBVL für die Stadt Leipzig. Neben diesen durch den Grundvertrag geregelten Tätigkeiten wird die BBVL durch städtische Unternehmen oder Eigenbetriebe der Stadt Leipzig umfangreich durch Einzelbeauftragungen beschäftigt. In dem zu erstellenden Prüfbericht sollte dargelegt werden, ob diese Einzelbeauftragungen der BBVL möglicherweise in Kollision zu dem Beteiligungsmanagement der BBVL stehen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

1. Änderungsvorschlag:

Anlage 3 Seite 42 UA: 352,00 Stadtbibliotheken Leipzig VWHH HHSt. 1352.586.300,40 Erwerb und Unterhaltung von Büchern; Kürzung von 527.549 EUR um 38.230 EUR auf 489.319 EUR Diese Position wird nicht gekürzt. Die Deckung erfolgt aus nicht verbrauchten Zuschüssen des EB Gewandhaus.

Begründung:

Am 17.12.03 hat die Ratsversammlung die Bibliotheksentwicklungskonzeption nach intensiver Beratung der eingesetzten Arbeitsgruppe verabschiedet. Es wurden die Mindeststandards und -kriterien für die Bibliotheken festgelegt, um eine Verbesserung der bibliothekarischen Versorgung der Bürger und zum anderen eine Entlastung des städtischen Haushaltes zu erreichen. Mit einer Kürzung des Erwerbsetats würde der erst kürzlich gefasste Beschluss wieder eingeschränkt.

2. Änderungsvorschlag:

  1. In der Anlage 3 Seite 49; UA: 551,00 HHSTELLEHÜ 1.551.678.000,00 Kostenerstattung Sportvereine für Pflege Pachtobjekte – wird keine Kürzung vorgenommen.
  2. auf der gleichen Seite UA: 561,00 HHSTELLEHÜ 1.561.523.00,30; 1561.523.100,00 und 1.561.523.200,60 die ARENA betreffend – werden keine Kürzungen vorgenommen.

Die Gesamtsumme der Kürzung für beide Bereiche beläuft sich auf 111.017,00 EUR Die Deckung erfolgt durch Umverteilung der Mittel im Sport- und Bäderamt.

Begründung:

Auf der Seite 5 der Vorlage unter Punkt 3, 5. Anstrich heißt es: Klare Schwerpunktsetzungen in Form von:

  • Keine weiteren Kürzungen bei Vereinen und Verbänden (s. Pkt.1.)
  • Sicherstellung der Umsetzung des Olympia-Sofortprogramms (s. Pkt.2.)

Eine Kürzung in den o.g. Bereichen widerspricht der Schwerpunktsetzung der Vorlage.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Rechtsform für die großen Kultureinrich-tungen/Eigenbetriebe (Oper, Gewandhaus, Schauspiel, Theater der Jungen Welt) geändert werden sollte. Im Ergebnis der Prüfung sind auch die Voraussetzungen zu benennen, die eine Rechtsformän-derung ermöglichen. Im Fall der Befürwortung ist ein Stufenplan zu Umsetzung zur erarbeiten.

Begründung:

Die großen Kulturinstitutionen bestehen seit 1995 als Eigenbetriebe. Damit wurde ein wesent-licher Schritt zur wirtschaftlichen und effektiven Haushaltsführung und -ergebnisrechnung ge-tan. Die Betriebsform führte bis 1999 zu einer deutlichen Haushaltskonsolidierung. Seit 2000 stag-niert diese Entwicklung und der Finanzbedarf steigt von Jahr zu Jahr.

In der Bundesrepublik Deutschland erhöht sich die Zahl der Kulturinstitutionen, die als gGmbH arbeiten. Also sind die Vor- und Nachteile dieser Betriebsform hinreichend bekannt.

Das Augenmerk der Prüfung ist auf die speziellen Bedingungen der Stadt Leipzig zu richten und auf die Voraussetzungen, die zu einer Rechtsformumwandlung erforderlich sind.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich eine Lösung für den Interessengegensatz zu entwickeln, der zwischen einigen Eigenbetrieben Kultur bei der Planung und Verrechnung von Dienstleistungen besteht. Dabei müssen sowohl die Möglichkeit für Haushaltskonsolidierungen als auch Transparenz und detaillierte Zuordnung der Kostenrechnungen gewährleistet sein. Neue Vereinbarungen sind vertraglich zu fixieren.

Begründung:

Bei den Eigenbetrieben Kultur, Gewandhaus, Leipziger Oper, Schauspiel Leipzig und Theater der Jungen Welt bestehen unterschiedliche Interessen bezüglich der Planung und Verrechnung von Dienstleistungen. Der Konflikt gründet einerseits auf dem Zwang zur Haushaltkonsolidierung, andererseits auf der Erwartung der dienstleistenden Betriebe, dass die erteilten Aufträge die vorhandenen Ressourcen auslasten.

Die genannten Betriebe verrechnen pro Wirtschaftsjahr folgende Leistungen: die der Oper zugeordneten Werkstätten liefern Kostüme und Dekoration an Schauspiel und Jugendtheater, das Gewandhausorchester spielt im Großen Haus der Oper, in Diskussion ist die Mitwirkung des Opernchors an Konzerten im Gewandhaus. Seit der Bildung der Eigenbetriebe wurde zwischen Oper und Gewandhaus pauschal vergütet in einem gewohnheitsmäßig feststehenden Prozentsatz, der nicht immer den tatsächlichen Leistungen entspricht. Die Verrechnung mit den Werkstätten wurde bereits verändert, jedoch zögerlich und unvollständig. Die Argumente der „Dienstleister“ für Planungssicherheit und Erhalt der Arbeitsplätze und der Zwang zu Einsparungen bei den „Dienstleistungsempfängern“ stehen sich gegenüber. Verträge mahnt das Rechnungsprüfungsamt seit Jahren an. Lösungsziel sollte sein, Aufwand und Kosten im echten Maß dort auszuweisen, wo die Leistungen in Anspruch genommen werden, und eine detaillierte Abrechnung pro Sparte und Inszenierung innerhalb der Betriebe zu sichern.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung ein Managementsystem im Ausnahmefall für den Winterdienst für das Nebenstraßennetz zu erarbeiten. Das notwendige Konzept soll bis Ende September 2004 erarbeitet werden.

Dazu gehört:

  • Ermittlung und Priorisierung von Gefahrenbereichen
  • Erfordernis von Reinigungs- und Streuleistungen mit Großtechnik
  • Notwendigkeit und Beschaffung von Kleintechnik
  • erforderlicher Personaleinsatz
  • Einsatz von Hilfskräften
  • notwendiger Einsatz von Kontrollkräften (Ahndung von Ordnungswidrigkeiten)
  • Bedarf von zusätzlichen finanziellen Mitteln
  • Notwendigkeit der Einarbeitung in die Winterdienstsatzung

Begründung:

Der ungeräumte Zustand vieler Nebenstraßen in der Frostperiode in diesem Winter macht es erforderlich, künftig auch für Nebenstraßen ein Gefahrenmanagement im Ausnahmefall für den Winterdienst zu erarbeiten.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche geeigneten Strukturen innerhalb des Dezernates VII geschaffen werden können, damit der Bereich Beschäftigungspolitik gestärkt werden kann.

Begründung:

Derzeit existieren im Dezernat VII lediglich das Liegenschaftsamt und das Amt für Wirtschaftsförderung. Aufgrund der Neukonzeption des Dezernates ist auch die Beschäftigungspolitik der Stadt hier angesiedelt. Keines der bisherigen Ämter im Dezernat VII beschäftigt sich primär mit dem Thema Beschäftigungspolitik. Anhand der Erfahrungen auch anderer Kommunen soll deshalb der Bereich Beschäftigungspolitik im Amt für Wirtschaftsförderung integriert werden.