Antragsteller: SPD-Fraktion
Änderungsvorschlag:
Beschlusspunkt 2: Als allgemeine Planungsgrundsätze werden beschlossen:
- Die Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität und persönliche Freiheit für alle Bewohner der Stadt Leipzig. Grundsätzlich dienen alle Verkehrsplanungen im öffentlichen Raum diesem Ziel. Dabei sind möglichst alle Verkehrsmittel auch für behinderte Bürger nutzbar zu machen.
- Das Verkehrsnetz der Stadt Leipzig, bestehend aus Straßen, Bahnanlagen und Flughafen, soll künftig so leistungsfähig sein, das sowohl der umgebende Wirtschaftsraum, als auch das gesamte Bundesgebiet und darüber hinaus alle Teile Europas gut zu erreichen sind.
- Stadt- und umweltverträgliche Verkehrsmittel, wie der öffentliche Personennahverkehr sind besonders zu fördern. Die Rahmenbedingungen für Fußgänger und Radfahrer sind attraktiv zu gestalten. Es ist ein durchgängiges Radverkehrssystem zu schaffen.
- Im Vordergrund aller Verkehrsplanungen steht das Bestreben, den öffentlichen Raum schonend und sparsam zu nutzen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer als oberstes Gebot zu betrachten und die Anwohner soweit wie möglich vor größeren Belastungen zu schützen.
- Um unnötige Verkehrsbewegungen weitgehend zu vermeiden, sind zielführende Leiteinrichtungen zu entwickeln, die bereits auf Stadtplänen erkennbar werden und sich im Stadtbild wiederfinden. Auf diese Weise sind attraktive Ziele ohne Umwege zu erreichen und es können nahe gelegene Parkmöglichkeiten benutzt werden.
- Die Leipziger Innenstadt sollte weitgehend von Individualverkehr entlastet werden und nur zeitlich begrenztem Wirtschaftsverkehr vorbehalten bleiben. Busparkplätze für Besuchergruppen sind auszubauen und in der Nähe des Promenadenringes bereitzuhalten.
- Der begonnene Aufbau leistungsfähiger Ringsysteme – des Tangentenvierecks und des Mittleren Rings – zur Entlastung städtischer Wohngebiete vom durchgehenden Kfz-Verkehr, ist in Abhängigkeit vom Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten der Stadt schrittweise fortzusetzen.
- Bei allen Verkehrsplanungen sind die Bürger rechtzeitig zu beteiligen. Ihre Wünsche und Hinweise werden in die Überlegungen der Planer aufgenommen. Es sind konsensorientierte Lösungen anzustreben.