Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Stadtrat bis spätestens zum 30.06.2004 ein Konzept zur Umsetzung des im Rahmen des Hartz IV-Gesetzes für die Kommunen vorgesehenen Optionsmodells bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II vorzulegen.

Begründung:

Im Dezember 2003 sind durch den Bundesgesetzgeber Veränderungen hinsichtlich der Beschäftigungspolitik beschlossen worden. Den Kommunen wurde dabei bzgl. der bisherigen Arbeitslosen-, sowie der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger das Optionsrecht eingeräumt, die Aufgaben der bisherigen Arbeitsverwaltung wahrzunehmen. Die Optionsentscheidung muss bis zum 01.08.2004 durch die jeweilige Kommune getroffen werden. Um die Folgen einer derartigen Entscheidung hinreichend beurteilen zu können, ist die Ausarbeitung eines Konzeptes notwendig, in dem sämtliche Vor- und Nachteile des Optionsmodells dargestellt werden.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das am 18.09.1996 mit der DS-Nr. II/733 vom Stadtrat beschlossene Betreiberkonzept für das Theaterhaus am Lindenauer Markt bis zum 30.06.2004 zu aktualisieren. Das neue Konzept soll darauf abzielen, dass das gesamte Haus optimal ausgelastet und der Lindenauer Markt als Kern des Stadtviertels stärker belebt wird.

Begründung:

Das bestehende Betreiberkonzept für das Theaterhaus am Lindenauer Markt ist in wesentlichen Teilen überholt, da der Große Saal fertiggestellt ist, ein Mieter (Rosalinde e. V.) auszog und das Haus gastronomisch nicht bewirtschaftet wird. Die gegenwärtige Zuordnung der Spielstätten steht einer optimalen Nutzung entgegen. Die der Freien Szene gegenüber aufgeschlossene Theaterleitung des TdJW soll Projekte binden neben den von LOFFT vermittelten Veranstaltungen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Liste 2

Die Heinrich-Heine-Schule wird aus der Liste der zu präzisierenden Schulen gestrichen und in die Liste der Schulen mit besonderen Beobachtungsstatus eingetragen.

Liste 3

die 54. Schule wird von der Liste 3 gestrichen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Der Punkt 4 der Vorlage wird gestrichen.

Begründung:

Der zusätzliche Hinweis, dass die Schulentwicklungsplanung im Jahre 2005 fortgeschrieben wird und dass dabei das Stadtentwicklungskonzept Grünau berücksichtigt wird, ist nicht erforderlich. Dies ist Verwaltungshandeln.

Des Weiteren führte dieser Beschlusspunkt bei den Vertretern der beiden Schulkonferenzen zur Verunsicherung, dass im Jahre 2005 möglicherweise ihre Schulen trotzdem geschlossen werden.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ergänzt:

Die Schulkonferenz wird beauftragt, nach der Bildung des Gymnasiums, dem Stadtrat in absehbarer Zeit einen Namensvorschlag zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Für den Erhalt und die Werbung von Schülern ist es erforderlich, dem Gymnasium einen Namen zu geben, mit dem sich die Schüler identifizieren können. Der Name „Gymnasium Grünau“ sollte nur eine Übergangslösung darstellen.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Neue Beschlusspunkte:

  1. Über die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes werden die Stadträte im Fachausschuss Umwelt/Ordnung jährlich informiert.
  2. Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes ist mittelfristig abzuschließen. Im Jahre 2008 soll eine erneute Fortschreibung durch die Verwaltung vorgelegt werden.
  3. Damit jederzeit kurzfristig zur Verfügung stehende Fördermittel für Investitionen abgerufen werden können, sind im Brandschutzamt die notwendigen planerischen Vorbereitungen umgehend zu treffen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 17.03.2004 zu prüfen, ob den Eigenbetrieben Gewandhaus, Oper, Theater der Jungen Welt und Schauspiel, künftig jeweils im Februar des laufenden Jahres der Zuschuss für die Folgejahre (vom 01.08. des laufenden Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres) verbindlich zugesagt werden kann, damit die Wirtschaftspläne für das abweichende Wirtschaftsjahr fristgemäß zur Beschlussfassung gelangen können.

Begründung:

Im Theater- und Konzertbetrieb ist es unumgänglich, dass vertragliche Verpflichtungen auf längere Zeit, mindestens aber für die Folgespielzeit festgelegt werden. Dies bedeutet für die Betriebsleitungen, dass sie im Vorgriff auf den künftigen Haushalt mit Partnern rechtsverbindliche Verträge abschließen müssen, für die derzeit keine finanzielle Sicherheit existiert. Da sich evtl. nötige Kürzungen, die bis zum Beschluss des vom Haushaltjahr abweichenden Wirtschaftsplanes ausgesprochen werden können und daraus resultierende Vertragsstrafen bzw. Einnahmeverluste die Waage halten, besteht keine Notwendigkeit, die Zusage von Zuschüssen so lange offen zu halten, bis 3 Monate der Spielzeit vergangen sind. Die zu späte Beschlussfassung wurde auch alljährlich vom Rechnungsprüfungsamt und von der BBVL kritisiert.