Anfragen der SPD-Fraktion.

Die ursprüngliche Anfrage wurde in der Neufassung um die Fragen 8 bis 11 ergänzt.

In der Ratsversammlung im Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Organisationseinheit einzurichten, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist, einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist Altfälle abgearbeitet werden können, ohne dabei die Bearbeitung von neu hinzugekommenen Anträgen zu verzögern, und bis Ende des 1. Quartals 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann.

Im Mai 2023 haben wir uns bereits einmal nach dem Stand der Umsetzung erkundigt und erfuhren dabei, dass einige Punkte noch in der Erarbeitung waren. Insbesondere das Konzept zur Verminderung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall war zu diesem Zeitpunkt noch in der Phase, dass ein interkommunaler Erfahrungsaustausch ausgewertet wurde, um daraus Rückschlüsse für die Prozesse bei der Stadt Leipzig zu gewinnen. 

In jüngerer Vergangenheit wurden wir über Bürgerinnen und Bürger zudem darüber informiert, dass es bei der Ausländerbehörde auch Verzögerungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gibt. Daran hängen jedoch oft auch die beruflichen Existenzen von Menschen, deren Aufenthaltstitel in naher Zukunft auslaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir: 

  1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?
  2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Auftrag aus dem Beschluss vom Dezember 2022 war es auch, 5 VZÄ für die Abarbeitung von Altfällen bereitzustellen und einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist die schon lange in der Ausländerbehörde anhängigen Altfälle abgearbeitet werden können.

  1. Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Zur Absenkung der Personalintensität pro Fall sollte ein Konzept erarbeitet werden.

  1. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Konzepts zur Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?
  2. Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?
  3. Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Chancenaufenthaltsgesetz, dass es geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, binnen 18 Monaten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

  1. Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fällen wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Verringerung der Frist für Einbürgerungen auf 5 bzw., bei besonderen Leistungen, auf 3 Jahre:

  1. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Zum Thema der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  1. Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln? 
  2. Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?
  3. Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz akut gefährdet ist?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?

Das Sachgebiet umfasst derzeit eine Sachgebietsleitung und dreizehn Stellen für die Sachbearbeitung. Dabei konnten alle der 15 avisierten Stellen besetzt werden. Die letzte Umsetzung erfolgt zum 01.04.2024.

2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Die hohe Nachfrage nach Einbürgerungen ist nach wie vor ungebrochen. Hinzu kommt eine gesteigerte Zahl an Anfragen seit dem Beschluss des Bundestages zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Es gehen täglich mehr Anfragen ein, als bearbeitet werden können. Die Wartezeiten konnten daher noch nicht signifikant verkürzt werden.

3. Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Bezüglich des erarbeiteten Zeitplans wurde eine Informationsvorlage erstellt, welche sich aktuell im Verwaltungsverfahren befindet. Die Altfälle werden chronologisch abgearbeitet.

4. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Konzepts zur Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?

Die Erarbeitung des Konzepts zur Verringerung der Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang befindet sich in den finalen Zügen und wird demnächst ins Verfahren gegeben. Zentrale Punkte des Konzepts sind 1.) der Umgang mit Beratungsterminen, 2.) die Hinzuziehung von Hilfskräften für Routineaufgaben sowie 3.) die Einführung eines Einbürgerungslotsensystems. Daneben soll der Internetauftritt des Bereichs Einbürgerung grundlegend neu konzeptioniert werden mit dem Ziel, relevante Informationen zu Ablauf und Verfahren sowie zum aktuellen Bearbeitungsstand (transparentes Wartelistenmanagement) anschaulich und gut strukturiert zur Verfügung zu stellen.

5. Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?

Mit der Umsetzung des Konzepts wurde seit Gründung des Sachgebiets begonnen.

6. Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Besonders die Implementierung einer Sachgebietsleitung hat sich als äußert gewinnbringend erwiesen. So war es möglich, weitere Punkte des Konzeptes umzusetzen.  Zum Beispiel konnte ein intensiver Austausch mit dem Regierungspräsidium Darmstadt stattfinden, um zu prüfen, ob das dort entwickelte Programm „E-Staatsangehörigkeit“ in Leipzig genutzt werden kann. Auch für die Personalverstärkung war die Einrichtung der Sachgebietsleitung unverzichtbar, um den Prozess der Personalauswahl engmaschig zu betreuen. Bei drei Ausschreibungsrunden sind insgesamt 76 Bewerbungen eingegangen. Es mussten daher zeitintensiv zahlreiche Unterlagen gesichtet und Auswahlgespräche geführt werden, um das Sachgebiet bestmöglich zu verstärken. Weiterhin konnte der Einsatz von Praktikanten in dem Sachgebiet organisiert werden, welche zur Unterstützung eingesetzt wurden. Aufgrund des schnell gewachsenen Teams musste zudem das Zugehörigkeitsgefühl und die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt werden, um eine Fluktuation zu vermeiden.

Um die Einarbeitung der neuen Beschäftigten effektiv zu gestalten, zeitnah abzuschließen und im Hinblick auf die Aus- und Weiterbildung der bestehenden Mitarbeiter/-innen werden gewonnene Erfahrungen zur Dokumentation von Grundsatzentscheidungen und Entwicklung von standardisierten Vorlagen genutzt. Somit entsteht eine fortlaufende Prozessanalyse und -optimierung, welche durch die Sachgebietsleitung begleitet wird. Zudem wurde der Internetauftritt des Bereichs Einbürgerung angepasst. Neben einer kurzen und verständlichen Darstellung des Verfahrensablaufs ist dort der aktuelle Bearbeitungsstand der Warteliste sowie eine Prognose für die nächsten sechs Monate zu finden. Des Weiteren wurde die automatische Ansage der Hotline angepasst, damit Interessierte bereits dort notwendige Auskünfte erhalten. Durch diese Transparenz können sich Betroffene online und telefonisch schnell und unkompliziert ohne persönliches Gespräch zum aktuellen Stand erkundigen, womit die Anzahl der individuellen Anfragen per Hotline oder Mail gesunken sind.

Gleichzeitig konnte mit der Gründung des Sachgebiets „Einbürgerung“ das Sachgebiet „Asyl, Aufenthaltsbeende Maßnahmen“ (zu dem der Bereich „Einbürgerung“ zuvor gehörte) gestärkt werden. So war es möglich, die Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts zeitnah zu gewährleisten und die Herausforderungen der aktuellen Asylsituation zu bewältigen.

7. Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fällen wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Von den rund 1.400 potentiellen Begünstigten, die die Voraufenthaltszeit für einen Chancenaufenthalt erfüllen, haben seit dem 31.12.2022 insgesamt 979 Personen einen Antrag auf Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels gestellt (Stand: 31.01.2024). Dies entspricht einer Quote von 70 Prozent. Hiervon konnten bisher 606 Anträge (62 Prozent) positiv beschieden werden, während 28 Anträge (3 Prozent) abgelehnt werden mussten. Eine Auswertung der durchschnittlichen Antragsbearbeitungszeit ist leider nicht möglich.

8. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts noch nicht in Kraft getreten ist. Es kann daher nur vermutet werden, welche konkreten Auswirkungen dieses auf die Fallzahlen haben wird. Dennoch ist damit zu rechnen, dass nach Eintritt der Gesetzesänderung verstärkt Anträge von Personen gestellt werden, für welche die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit der Hinderungsgrund einer Einbürgerung darstellte und vor allem auch für Kinder die Einbürgerung beantragt wird, bei denen eine Entlassung aktuell erst ab Volljährigkeit möglich wäre. Zusätzlich wird auch die Verkürzung der Aufenthaltszeiten unmittelbar nach Inkrafttreten zu einer nicht unwesentlichen Zunahme der Antragstellungen führen. Gerade seit den letzten drei Jahren ist festzustellen, dass ein Einbürgerungs-interesse unmittelbar nach Erreichen der Gesetzesfrist bekundet wird, teilweise bereits davor. Generell wird bundesweit von einer Zunahme der Anträge in zwei- bis dreifacher Menge ausgegangen. Gleichzeitig sinkt die mittlere Bearbeitungszeit durch den Wegfall der Entlassungsverfahren nur geringfügig.

Die Stadt Leipzig hat sich in den vergangenen Wochen umfassend mit den voraussichtlichen Auswirkungen beschäftigt und wird dem Stadtrat in der nächsten Ratsversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.

9. Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln? 

Eine konkrete mittlere Verfahrensdauer ist aus den Systemen der Ausländerbehörde leider nicht auswertbar. Erfahrungsgemäß ist es uns in der Regel möglich spätestens drei Monate nach Antragseingang auf diesen zu reagieren. (Intern haben wir uns das Ziel spätestens nach vier Wochen eine Eingangsbestätigung / Unterlagenanforderung zu versenden.) Kann über den Antrag dabei aufgrund unvollständiger Unterlagen oder weiterer Prüf- bzw. Beteiligungsbedarfe nicht entschieden werden, wird den Antragstellern eine Fiktionsbescheinigung zugeschickt. Diese weist nach, dass der Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend gilt (siehe: Informationen zur Fiktionsbescheinigung – Stadt Leipzig). Das umfasst auch die mit dem Aufenthaltstitel verfügte Arbeitserlaubnis.

Dabei variiert die Bearbeitungsdauer von Fall zu Fall stark und ist sowohl von der Arbeitsauslastung des jeweiligen Mitarbeiters, als auch der Vollständigkeit der Unterlagen und der Rückmeldegeschwindigkeit der Antragsteller abhängig. Im Musterfall: Student, Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG, vollständige Unterlagen, mittelmäßig ausgelasteter Mitarbeiter, kann innerhalb von einer Woche nach Antragseingang über den Antrag entschieden werden. Der Antragsteller erhält innerhalb von weiteren drei Wochen einen Termin zur Aufnahme seiner biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel und kann diesen zwei Wochen später abholen. Verschiebt man das ein oder andere Merkmal an dieser Konstellation kann die Bearbeitung jedoch deutlich länger dauern. In seltenen Ausnahmefällen kommt es durch Überlastung und/oder mehrfache Veränderungen der Sachlage (Arbeit, keine Arbeit, Arbeit in Probezeit, Ermittlungsverfahren, langsame Rückmeldung) zu Verfahrensdauern von Jahren.

10. Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?

Die Ausländerbehörde bearbeitet im Jahr rund 20.000 Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Hinzu kommen einige tausend Duldungen, Gestattungen und Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Die Bearbeitungsdauer für sich genommen bewirkt, dass zu jeder Zeit ein entsprechender Bestand offener Fälle existiert, der für sich genommen jedoch nicht problematisch ist. Aus dieser Gesamtheit eine Menge an Anträgen zu ziehen, die zeitnah entschieden werden muss ist statistisch leider nicht auswertbar. Wir setzen daher darauf, dass wir für die Betroffenen ansprechbar und erreichbar sind und in Eilfällen pragmatisch und flexibel zu helfen – soweit uns dies rechtlich möglich ist. Die Ausländerbehörde verringert daher die in den letzten Jahren aufgelaufenen Bearbeitungsrückstände kontinuierlich und steigert die telefonische und elektronische Erreichbarkeit.

(Im Zeitraum 11/22 – 10/23 erreichten uns allein auf der zentralen Hotline der Ausländerbehörde 70.000 Anrufe, von denen 20.000 beantwortet wurden. Das entspricht einer Quote von rund 30%. Unser Ziel ist diese in 2024 auf 60% zu steigern.)

Dabei hilft uns auch der Umstand, dass wir zum Jahreswechsel die Mehrbedarfsstellen des HH 23/24 besetzen konnten. Die Einarbeitung läuft derzeit. Weiterhin haben wir mit verschiedenen Netzwerkpartnern (Leistungsbehörden, Migrationsberatungsstellen, Arbeitgebervertreter, IHK, Forschungseinrichtungen, Hochschulen) Eskalationsmechanismen für Eilfälle etabliert und unser Kontaktformular um eine Abfrage für eilige Fälle ergänzt. Diese werden priorisiert bearbeitet.

Um hier konkreter zu antworten müssten wir den problembehafteten Bereich konkreter gefasst bekommen. Allerdings wäre auch in diesem Fall keine eindeutige Identifikation „zeitnah“ zu bescheidender Anträge möglich.

11. Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz akut gefährdet ist?

Hierzu ist keine Aussage möglich, da wir die akute Existenzgefährdung unmittelbar nach Bekanntwerden abstellen. Die über die o. g. Eskalationsschleifen an uns herangetragenen Eilfälle bewegten sich in den letzten Monaten im einstelligen Bereich.

Der sächsische Landtag hat Ende Januar 2024 der Vorlage der Regierungsfraktionen zur Schaffung eines sächsischen Zweckentfremdungsverbots zugestimmt. Damit gibt es nun auch in Sachsen die gesetzliche Grundlage für Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt, eigene Zweckentfremdungsverbotssatzungen zu erlassen. Die Datengrundlage, auf deren Basis eine solche Satzung gerechtfertigt werden kann, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses vom Juni 2018 bereits erhoben. Die Ergebnisse der Untersuchung sind bemerkenswert, denn in Leipzig werden insgesamt rund 20.000 Wohnungen (Stand 2020) anderweitig genutzt, wovon rund 600 Wohnungen, Tendenz deutlich steigend, dauerhaft in Ferienwohnungen umgewandelt wurden. Auf unsere Anfrage zur Ratsversammlung im Juni 2023 hin wurde uns mitgeteilt, dass die Stadt von den Plänen der Regierungsfraktionen zur Schaffung eines Zweckentfremdungsverbotsgesetzes aus der Presse erfahren und deshalb zum damaligen Zeitpunkt auch noch kein Satzungsentwurf vorgelegen habe. Seitdem sind rund acht Monate vergangen und der Landtag hat mittlerweile die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadt bereits den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung erarbeitet?
  1. Wenn ja: Wann wird dieser im Rat zur Abstimmung gestellt?
  1. Wenn nein: In welchem Zeitraum ist mit diesem Entwurf zu rechnen?
  1. Wurde in Vorbereitung auf die Zweckentfremdungsverbotssatzung die Datengrundlage von 2020  weiter fortgeschrieben und wenn ja, wie hat sich die Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig entwickelt?
  1. Plant die Stadtverwaltung die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen oder soll der Fokus hierbei auf einzelne Stadtteile gelegt werden?
  1. Zur Eindämmung der illegalen Zeckentfremdung von Wohnraum: Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden aus, die berechtigt sind, Zugriff auf die Daten von AirBnB und Co. einzufordern, und damit auch die Anbieter von möglichweise illegal zweckentfremdetem Wohnraum in Leipzig ermitteln können?

Antwort der Verwaltung

Frage 1: Hat die Stadt bereits den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung erarbeitet?

a. Wenn ja: Wann wird dieser im Rat zur Abstimmung gestellt?

b. Wenn nein: In welchem Zeitraum ist mit diesem Entwurf zu rechnen?

Die Stadt arbeitet bereits an einer entsprechenden Satzung. Ziel ist es, die Satzung am 19. Juni 2024 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Frage 2: Wurde in Vorbereitung auf die Zweckentfremdungsverbotssatzung die Datengrundlage von 2020 weiter fortgeschrieben und wenn ja, wie hat sich die Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig entwickelt?

Nein, die Daten wurden nicht fortgeschrieben. Bis Sommer 2023 gab es keine verbindlichen Aussagen des Freistaates, ob und wann ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf der Grundlage des Koalitionsvertrages erlassen wird.

Frage 3: Plant die Stadtverwaltung die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen oder soll der Fokus hierbei auf einzelne Stadtteile gelegt werden?

Geplant ist, die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen. Der angespannte Wohnungsmarkt betrifft die gesamte Stadt Leipzig. Damit sollen alle Wohnungen stadtweit erhalten bleiben.

Frage 4: Zur Eindämmung der illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum: Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden aus, die berechtigt sind, Zugriff auf die Daten von AirBnB und Co. einzufordern, und damit auch die Anbieter von möglichweise illegal zweckentfremdetem Wohnraum in Leipzig ermitteln können?

Die Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde wird geprüft. Die Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass die Auskünfte der häufig im Ausland ansässigen Unternehmen oft nicht sehr hilfreich sind. In anderen Städten wird primär auf Hinweise aus der Bevölkerung reagiert.

1. Ist die Antwort auf Frage 2 so zu verstehen, dass es über den Einbehalt bzw. Rückzahlung der regulären Entgelte für zuvor vereinbarte aber dann nicht erbrachte Leistungen hinaus keine zusätzlichen Pönalen (Vertragsstrafen als pauschalisierten Schadensersatz) gibt?

2. Falls ja, wie stehen a) die Stadtverwaltung und b) der ZVNL zu Pönalen in zukünftigen Verträgen mit Leistungserbringern, um z.B. eine wirtschaftliche Motivation für die Vertragspartner zur zuverlässigeren Leistung zu schaffen, wirtschaftlichen Schaden für Stadt und ZVNL auszugleichen (Ruf als unzuverlässiges Verkehrsmittel, langfristig geringere Fahrkartenverkäufe da als unzuverlässig oder unattraktiv geltend, Organisieren von Ersatzangeboten, Verfehlen der Ziele zur Verkehrswende ect.) oder auch um wirtschaftlichen Schaden für die Fahrgäste (zu spät kommen, mehr Zeit für Fahrten einplanen, private Alternativen organisieren ect.) zu berücksichtigen?

3. Was sind die Maßnahmen der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm und welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen der LVB werden unterstützt? (siehe Antwort auf Frage 3)

Antwort der Verwaltung:

Die Antwort wurde mit einer Zuarbeit des Zweckverbands für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr erstellt.

  1. Ist die Antwort auf Frage 2 so zu verstehen, dass es über den Einbehalt bzw. Rückzahlung der regulären Entgelte für zuvor vereinbarte aber dann nicht erbrachte Leistungen hinaus, keine zusätzlichen Pönalen (Vertragsstrafen als pauschalisierten Schadensersatz) gibt?

Nein, das ist so pauschal nicht zu verstehen. Entsprechend der sich über die Jahre ändernden Rechtsprechung und Vorschriften zur Vergabe sowie der bei den Auftraggebern (AT) gesammelten Erfahrungen, gibt es Unterschiede zwischen den Verträgen. Je nach Sachlage gibt es über die Nichtbezahlung für nicht erbrachte Leistungen hinaus, auch zusätzliche Vertragsstrafen für die Eisenbahnverkehrs-unternehmen (EVU). Bei der Vertragsgestaltung muss aber darauf geachtet werden, dass die Höhe aller Vertragsstrafen gesetzlich gedeckelt ist und auch nicht durch vertragliche Regelungen zwischen den AT und EVU überschritten werden darf. Somit ist eine extensive Ausdehnung der Vertragsstrafen nicht möglich. Davon unberührt ist die Nichtbezahlung nicht erbrachter Leistungen.

  1. Falls ja, wie stehen a) die Stadtverwaltung und b) der ZVNL zu Pönalen in zukünftigen Verträgen mit Leistungserbringern, um z.B. eine wirtschaftliche Motivation für die Vertragspartner zur zuverlässigeren Leistung zu schaffen, wirtschaftlichen Schaden für Stadt und ZVNL auszugleichen (Ruf als unzuverlässiges Verkehrsmittel, langfristig geringere Fahrkartenverkäufe da als unzuverlässig oder unattraktiv geltend, Organisieren von Ersatzangeboten, Verfehlen der Ziele zur Verkehrswende ect.) oder auch um wirtschaftlichen Schaden für die Fahrgäste (zu spät kommen, mehr Zeit für Fahrten einplanen, private Alternativen organisieren ect.) zu berücksichtigen?

Der ZVNL reizt die Möglichkeiten aus. Das wird auch daraus deutlich, dass von den EVU regelmäßig die Reduzierung der Minderungen und Vertragsstrafen gefordert wird, diese Strafen also bereits entsprechend belastend sind. Der in diesem Punkt genannte Schadensausgleich setzt jedoch eine gerichtsfeste Beweislage für die Höhe des eingetretenen Schadens voraus. Das wird für die genannten Fallbeispiele nicht umsetzbar sein und ist auch aus diesem Grund so nicht in den Verkehrsverträgen vorgesehen.

Weiterhin gibt es einen nicht unerheblichen Anteil von Qualitätsminderungen, die sich aus Infrastrukturmängeln ergeben. Hier kommen die „Nutzungsbedingungen Netz (NBN)“ als Vertragsgrundlage für Trasse und Serviceeinrichtungen zum Tragen, die durch die Bundesnetzagentur bestätigt sind. Die AT bedauern, dass es hier nicht zu restriktiveren Strafen bei Qualitätsmängeln kommt. Es ist jedoch außerhalb des direkten Einflussbereichs, diese Bedingungen zu ändern. Über den Branchenverband SchienenNahverkehr e.V. (BSN) wird versucht entsprechenden Einfluss zu nehmen. Zu beachten ist, dass es sich bei der DB InfraGO AG um ein Unternehmen des Bundes handelt, dass nicht den Beschlüssen kommunaler Gremien untersteht.

  1. Was sind die Maßnahmen der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm und welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen der LVB werden unterstützt? (siehe Antwort auf Frage 3)

Für folgende Maßnahmen der LVB der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm erfolgte eine entsprechende Mitfinanzierung:

  • Planung für barrierefreie Bushaltestellen,
  • Erneuerung und Neubau verschiedenster Bahnstromtrassen,
  • Betriebswerkstatt Heiterblick (Lph. 5-6),
  • Abstellerweiterung /-halle Heiterblick,
  • Hauptbahnhof 3. BA; Abzweig Goethestraße und Westseite – Realisierung Gleisbau,
  • Neuanschaffung transportables Gleichrichterunterwerk,
  • Beschaffung und Einbau von Fahrgastzählsystemen,
  • Machbarkeitsstudie Straßenbahnverlängerung,
  • Erneuerung/Modernisierung Infotainmentanlagen (Fahrgast TV-Anzeige),
  • Fahrschulsimulator NGT+ mit Software für Simulation Streckennetz.

In der Ratsversammlung im Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Organisationseinheit einzurichten, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist, einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist Altfälle abgearbeitet werden können, ohne dabei die Bearbeitung von neu hinzugekommenen Anträgen zu verzögern, und bis Ende des 1. Quartals 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann.

Im Mai 2023 haben wir uns bereits einmal nach dem Stand der Umsetzung erkundigt und erfuhren dabei, dass einige Punkte noch in der Erarbeitung waren. Insbesondere das Konzept zur Verminderung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall war zu diesem Zeitpunkt noch in der Phase, dass ein interkommunaler Erfahrungsaustausch ausgewertet wurde, um daraus Rückschlüsse für die Prozesse bei der Stadt Leipzig zu gewinnen.

In jüngerer Vergangenheit wurden wir über Bürgerinnen und Bürger zudem darüber informiert, dass es bei der Ausländerbehörde auch Verzögerungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gibt. Daran hängen jedoch oft auch die beruflichen Existenzen von Menschen, deren Ausenthaltstitel in naher Zukunft auslaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?
  2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Auftrag aus dem Beschluss vom Dezember 2022 war es auch, 5 VZÄ für die Abarbeitung von Altfällen bereitzustellen und einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist die schon lange in der Ausländerbehörde anhängigen Altfälle abgearbeitet werden können.

  • Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Zur Absenkung der Personalintensität pro Fall sollte ein Konzept erarbeitet werden.

  • Wie ist der Stand beim der Erarbeitung des Konzepts zu Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?
  • Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?
  • Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Chancenaufenthaltsgesetz, dass es geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, binnen 18 Monaten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

  • Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fälle wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Veringerung der Frist für Einbürgerungen auf 5 bzw., bei besonderen Leistungen, auf 3 Jahre:

  • Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Zum Thema der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  • Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln?
  • Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?
  • Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz aktut gefährdet ist?

Straßenbaumaßnahmen stellen naturgemäß für viele Leipzigerinnen und Leipziger eine Herausforderung dar, weil die täglichen Wege anders geplant werden müssen und sich der Verkehr dann an anderen Stellen verdichtet. Besonders erschwert wird die Situation, wenn mehrere Straßen in einem Stadtbezirk parallel oder wichtige Verbindungsstraßen saniert werden. Hier kommt es vor allem auf eine sinnvolle Koordination der Baustellen und ganz besonders auf die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern an. 

In der Vergangenheit gab es ein paar Fälle, bei denen die Kommunikation mit den Anwohnern nicht optimal verlaufen ist (bspw. die Radstreifenmarkierung in der Leinestraße oder die Verlängerung der Baustelle in der Dieskaustraße), weil womöglich nicht die zielführendsten Kommunikationswege genutzt wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie werden anstehende Straßenbaumaßnahmen vonseiten der Stadtverwaltung kommuniziert?
  2. Werden dabei neben den Anwohnerinnen und Anwohnern vor allem auch Gewerbetreibende (bspw. ortsansässige EInzelhändler, Handwerker oder Pflegedienste) informiert, um dadurch u.a. Liefer- und Haltealternativen zu benennen?
  3. Welche Informationsinstrumente werden, abgesehen von Medieninformationen, genutzt, um möglichst alle Anwohner zu erreichen?
  4. Werden Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Evaluation der Kommunikationskanäle genutzt?
    1. Wenn ja: Wie und mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein: Warum nicht?

Antwort der Verwaltung:

Der Beantwortung der konkreten Fragen sei vorausgeschickt, dass Straßenbaumaßnahmen der Stadt – sowohl alleinige als auch Komplexmaßnahmen mit der L-Gruppe – grundsätzlich koordiniert werden und zu jeder Maßnahme Verkehrsführungspläne zu erarbeiten sind, die von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden müssen.

Dabei führen Straßenbaumaßnahmen zwangsläufig zu Erschwernissen während der Bauzeit, insbesondere, wenn sie stark befahrene Straßenabschnitte betreffen und/oder mehrere Straßen im räumlichen Umfeld betroffen sind, was sich nicht immer vermeiden lässt. Dies auch, da bei weitem nicht alle Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum von der Stadt durchgeführt werden oder längerfristig planbar sind (u.a. Arbeiten anderer Versorger und kurzfristiger notwendige Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen).

Die Kommunikation ist daher eine wesentliche Aufgabe, um die Öffentlichkeit über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen zu informieren.

  1.               Wie werden anstehende Straßenbaumaßnahmen vonseiten der Stadtverwaltung kommuniziert?

Bei Komplexbaumaßnahmen kommuniziert die Stadt gemeinsam mit der L-Gruppe. In Regelterminen werden die Bauvorhaben kontinuierlich besprochen und die Kommunikation festgelegt. Je nach Umfang und Art der Baumaßnahme finden über den gesamten Projektzeitraum Bürgerinformationsveranstaltungen statt. In einzelnen Fällen werden externe Dienstleister gebunden, die Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar adressieren, beispielsweise durch Anwohnerinformationen in Form von Hausaushängen oder Posteinwürfen, Flyern und Plakaten bei örtlichen Gewerbetreibenden, Beiträge in Ortsteilblättern sowie durch Bürgerinformationsveranstaltungen. Kurz vor Baubeginn werden die Bürger über den Baustart, die Bauphasen und Umleitungen informiert.

Darüber hinaus werden die in den Informationsveranstaltungen gehaltenen Präsentationen online entweder auf städtischer Seite oder auf der Seite der L-Gruppe zur Verfügung gestellt. Bei einer virtuellen/digitalen Bürgerveranstaltung ist der Live-Stream zum Nachschauen auf den Bauherrenseiten abrufbar. Neben den Präsentationen sind Plandarstellungen der Projekte, Umleitungspläne sowie weitere Projektinformationen online einsehbar. Flyer zur Baumaßnahme werden an die umliegenden Haushalte per Posteinwurf verteilt.

Im Vorfeld einer Baumaßnahme erfolgt immer eine Pressemitteilung. Je nach Anlass wird auch ein Pressegespräch oder ein Vor-Ort-Termin durchgeführt.

Bei Einzelbaumaßnahmen der Stadt wird die Bürgerschaft nach Möglichkeit vor der Beschlussfassung des Stadtrates über die anstehende Maßnahme informiert.

Zunehmend werden auch bei kleineren Baumaßnahmen (ohne formale Zuständigkeit der Ratsversammlung) und behördliche Anordnungen die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte einbezogen und die Kommunikation verstärkt. Trotz des hohen zeitlichen und personellen Aufwands werden durch die Verwaltung oder in Rücksprachen mit den lokalen Gremien anlassbezogen Vor-Ort-Termine angeboten und Aushänge im direkten Umfeld verteilt.

Außerdem sind alle großen und kleinen Baumaßnahmen in der Baustellenliste auf der Internetseite www.leipzig.de/baustellen täglich aktuell einsehbar. Die Informationen der Baustellenliste werden grundsätzlich auch von den Medien – insbesondere Presse und Rundfunk – genutzt, um deren regelmäßigen Informationsangebote zum Baustellen- und Verkehrsgeschehen in Leipzig zu aktualisieren.

Im Zuge der Corona-Krise sind zusätzliche digitale Angebote etabliert worden (u.a. Live-Stream, bzw. Aufzeichnungen von Bürgerveranstaltungen etc.).

Werden dabei neben den Anwohnerinnen und Anwohnern vor allem auch Gewerbetreibende (bspw. ortsansässige Einzelhändler, Handwerker oder Pflegedienste) informiert, um dadurch u.a. Liefer- und Haltealternativen zu benennen?

Im Zuge der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für eine komplexe Baumaßnahme der L-Gruppe und Stadt wird die Anzahl der betroffenen Gewerbetreibenden eruiert. Je nachdem in welcher Anzahl Gewerbetreibende betroffen sind, werden diese entweder im Rahmen einer gesonderten Informationsveranstaltung über die Maßnahme informiert oder durch die Projektleitung Bau einzeln informiert. 

Nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer Bau wird frühzeitig Kontakt mit den größeren Gewerbetreibenden (z.B. Logistikunternehmen, produzierendes Gewerbe etc.) aufgenommen. Darauf folgen i.d.R. 14 Tage vor Baubeginn Aushänge bei den Anliegern und insbesondere zusätzlich auch teilweise Gespräche mit dem einzelnen Kleingewerbe (Einzelhändler, Imbiss etc.). Eine Woche vor Baubeginn wird noch eine Medieninformation veröffentlicht.

Auch bei Einzelbaumaßnahmen der Stadt sind die ausführenden Baufirmen beauftragt, die Anwohner per Hautüraushang über die bevorstehende Baumaßnahme zu informieren.

  1.               Welche Informationsinstrumente werden, abgesehen von Medieninformationen, genutzt, um möglichst alle Anwohner zu erreichen?

Je nach Maßnahme werden folgende Instrumente genutzt: Verteilung von Flyern per Posteinwurf im Einzugsgebiet, Information an Hauseingängen, Information der entsprechenden SBB oder OR, Information über Stadtteilzeitungen und auch Bürgervereine, Information auf Webseite, Social-Media-Kanäle der Stadt Leipzig.

Grundsätzlich sollte man jedoch nicht die Erwartung haben, vor einer Maßnahme alle (potentiell) Betroffenen erreichen zu können, da Informationen über Maßnahmen in Teilen erst dann als persönlich relevant wahrgenommen werden, wenn eine Baumaßnahme / Verkehrsraumeinschränkung real wahrgenommen wird.

  1. Werden Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Evaluation der Kommunikationskanäle genutzt?
    1.                            Wenn ja: Wie und mit welchem Ergebnis?
    2.                            Wenn nein: Warum nicht?

Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu den Kommunikationskanälen und –mitteln werden immer aufgenommen. Die Vorschläge werden auf Ihre Umsetzbarkeit anhand der notwendig personellen und finanziellen Ressourcen geprüft und bewertet.

So wurde z.B. an die Verwaltung herangetragen, die geplanten Vorhaben der Mobilitätsstrategie in ein öffentliches Dashboard zu überführen. Das Anliegen wurde aufgegriffen und wird im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplans Mobilität Anfang des Jahres umgesetzt.

Die Ressourcen des Fachamtes sind dabei jedoch begrenzt. Wesentliche Kommunikationsleistungen werden durch die zuständigen Fachplanerinnen und Fachplaner erbracht, die vorrangig mit Planungsaufgaben gebunden sind. Zusätzliche Kanäle, insbesondere Social-Media-Kanäle, benötigen nicht nur in der Vorbereitung (Bilder/Video) mehr Zeit und Ressourcen, sondern verursachen verstärkte Nachfragen in den folgenden Tagen. Hierzu gibt es regelmäßige Abstimmungen innerhalb der Verwaltung.

In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im November dieses Jahres wurden die ursprünglichen Kürzungen für die Jobcenter von bundesweit angenommenen 1,1 Mrd. Euro teilweise zurückgenommen. Die Jobcenter sollen zudem weitere 750 Millionen Euro erhalten. Davon wird schätzungsweise 1 Prozent, also rund 7,5 Millonen Euro, beim Jobcenter ankommen.
 

Wir fragen daher an:

  1. Wird die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung des Jobcenters an dem bisher geplanten Verwaltungshaushalt festhalten und es damit ermöglichen, dass alle Mittel, die zusätzlich an Jobcenter Leipzig fließen, dem Eingliederungshaushalt zugeordnet werden?
     
  2. Hat das Jobcenter Leipzig bereits mit einer Vorplanung zur Verwendung der zusätzlich vorgesehenen Mittel begonnen, damit diese Gelder, sobald der Bescheid der Bundessagentur vorliegt, zügig verwenden werden können?

Antwort der Verwaltung:

Die Antworten geben den Stand der Information am 11.12.2023 wieder.

Frage1:
Wird die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung des Jobcenters an dem bisher geplanten Verwaltungshaushalt festhalten und es damit ermöglichen, dass alle Mittel, die zusätzlich ab Jobcenter Leipzig fließen, dem Eingliederungshaushalt zugeordnet werden?

Antwort:

Aufgrund der andauernden parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2024 kann zur Mittelausstattung der einzelnen Jobcenter (noch) keine neue Aussage getroffen werden. Das BMAS hat keine neuen Schätzwerte für die Planung der Jobcenter übermittelt. Unter diesen Bedingungen hat die Bundesagentur für Arbeit entschieden, die Planungen der Jobcenter weiter mit den ersten Schätzwerten durchzuführen.

Teilt der Bundestag für 2024 zusätzliche Mittel an, wird das Jobcenter die Planung ändern.

Aktuell wurden die Geschäftsführungen der Jobcenter von der Bundesagentur für Arbeit darüber informiert, dass der Bundestag den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht mehr vor Jahresende beschließen wird. In der Konsequenz wird davon ausgegangen, dass das Jahr 2024 mit einer vorläufigen Haushaltsführung beginnt.

Die konkreten Rahmenbedingungen werden mit einem Haushaltsführungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt, welches der Bundesagentur für Arbeit über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugestellt wird. Dieses enthält unter anderem Aussagen dazu, in welchem Umfang Ausgabereste genutzt und in welcher Höhe Ausgaben während der vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit hofft, dass das Haushaltsführungsschreiben noch vor der Weihnachtswoche an die Bundesministerien geht.

Frage 2:

Hat das Jobcenter Leipzig bereits mit einer Vorplanung zur Verwendung der zusätzlich vorgesehenen Mittel begonnen, damit diese Gelder, sobald der Bescheid der Bundessagentur vorliegt, zügig verwenden werden können? 

Antwort:

Auf Grund der oben genannten unklaren Lage zum Bundeshaushalt 2024 kann das Jobcenter noch keine verbindliche Neuplanung unter Berücksichtigung eventuell zur Verfügung stehender zusätzlicher Mittel vornehmen. Das Jobcenter hat aber verschiedene Planungsvarianten erarbeitet, falls kurzfristig eine geänderte Mittelzuteilung erfolgt.

In der Ratsversammlung vom 08.02.2023 wurde der Antrag der SPD-Fraktion Mittel für Baumpflanzungen (A 0165/ 23/24-01-NF) – Vorlage: VII-HP-08838 – ungeändert beschlossen.

Danach sollte die Stadtverwaltung bis zum 3. Quartal 2023 ein Konzept vorlegen, wie nicht nur die avisierten Straßenbäume realisiert, sondern darüber hinaus auch durch Fällungen bzw. aufgrund von Dürrejahren abgestorbene Bäume ausgeglichen werden können. Das Konzept sollte außerdem für 2024 finanziell untersetzt werden.

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Konzeptes?
  2. Wann wird das Konzept dem Stadtrat übergeben?
  3. Werden im Rahmen des Konzeptes auch Projekte, wie das Einheitsbuddeln oder die Aktion Baumschenkungen in Herford u.a., berücksichtigt und spielen neben Baumpflanzungen auch Pflanzungen von Sträuchern zur Stärkung der Biodiversität eine Rolle?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie ist der Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Konzeptes?

Die Stadt Leipzig verfügt über ein Straßenbaumkonzept. Dieses sieht unterschiedliche Maßnahmen zum Bestanderhalt und zur Erweiterung des Straßenbaumbestandes vor. Für Nachpflanzungen in Grün- und Parkanlagen wird derzeit ein Konzept erarbeitet, welches sich an den Grundgedanken des Straßenbaumkonzeptes orientiert und die Besonderheiten von Baumpflanzungen in Grün- und Parkanlagen berücksichtigt.

  1. Wann wird das Konzept dem Stadtrat übergeben?

Das Konzept befindet sich aktuell in Bearbeitung und wird dem Stadtrat in Q1/2024 vorgelegt.

  1. Werden im Rahmen des Konzeptes auch Projekte, wie das Einheitsbuddeln oder die Aktion Baumschenkungen in Herford u.a., berücksichtigt und spielen neben Baumpflanzungen auch Pflanzungen von Sträuchern zur Stärkung der Biodiversität eine Rolle?

In der Stadt Leipzig ist die Aktion „Baumstarke Stadt“ fest verankert. Das Konzept des Einheitsbuddelns ist als Bestandteil in die Aktion „Baumstarke Stadt“ integriert und stellt bereits jetzt einen Baustein dar, um Baumpflanzungen mit interessierten. Bürgerinnen und Bürgern zu realisieren und so den Baumbestand in der Stadt zu mehren. Inwieweit Aktivitäten aus anderen Städten eingebunden werden, wird im Rahmen des Konzeptes dargelegt.

Das Konzept legt seinen Schwerpunkt auf Baumpflanzungen.

Bei der Überarbeitung und Neuanlage von Grün- und Parkanlagen werden nach den Gegebenheiten der jeweiligen Standorte auch Strauchpflanzungen berücksichtigt, um die Biodiversität zu stärken.