Anfragen der SPD-Fraktion.

In der bayrischen Landeshauptstadt München ist es ab September 2023 möglich, den Preis für eine Taxifahrt vorher mit dem Taxiunternehmen zu vereinbaren. Damit sind Umleitungen oder Staus zumindest beim Fahrpreis kein Thema mehr. Die Möglichkeit, einen Festpreis zu vereinbaren, haben die Fahrgäste in München, wenn sie ihre Fahrt per App oder telefonisch vereinbaren.

Auch Taxiunternehmen in Leipzig haben durch Carsharing-Apps oder Leihwagenanbieter zusätzliche Konkurrenz bekommen, bei denen der Kunde oder die Kundin schon bei der Buchung der Fahrt wissen, was die Tour schlussendlich kosten wird. Taxis als Teil des ÖPNV müssen konkurrenzfähig bleiben sowie für jüngere Kundengruppen und durch ein modernes Buchungsverhalten attraktiv bleiben.

Unberührt davon bleibt natürlich die Möglichkeit bestehen, den Festpreis abzuwählen und weiter nach Taxameter zu fahren und zu bezahlen.

 Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Gibt es auch in Leipzig Überlegungen, eine Festpreisoption für Taxis einzuführen?
  2. Wenn ja: Wann ist mit der Einführung zu rechnen und sind zunächst nur einzelne Routen als Testlauf für Festpreisfahrten vorgesehen?
  3. Wenn nein: Gibt es rechtliche Schwierigkeiten, die die Einführung erschweren oder welche Hürden gibt es, die beseitigt werden müssten?
  4. Welche Preisspanne im Rahmen der Gebührenordnung sieht die Stadt Leipzig als realistisch an, um Stabilität und Vertrauen aufzubauen, und zu verhindern, dass besonders zu Stoßzeiten oder in der Rushhour Preissprünge stattfinden?
  5. Welche Möglichkeiten für Festpreise sieht die Stadt Leipzig, wenn Fahrten in Kommunen der benachbarten Landkreise gehen sollen?

Im Zuge des Antrags – VII-A-01862 hat die Stadtverwaltung ausgeführt, dass bis 2024 ein dauerhaftes Lastenradverleihsystem aufgebaut werden soll. 

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden dafür jeweils 60.000 Euro für die HH-Jahre 2023 und 2024 zusätzlich bereitgestellt (insgesamt 100.000 Euro pro HH-Jahr).

Wir fragen an:

  1. Wie sind die Planungen für das Konzept?
  2. Wofür die die Verwendung der durch den Stadtrat beschlossenen 200.000 Euro zum Ausbau des Lastenradverleihsystems geplant?
  3. Ist eine öffentliche Ausschreibung geplant?
  4. Wie ist der konkrete Zeitplan für eine ggf. notwendige Ausschreibung und Umsetzung, da die Stadtverwaltung eine Umsetzung ab 1. Quartal 2024 plant?
  5. Welche Parameter werden an eine Ausschreibung gelegt? (Anzahl der Stationen, Anzahl der Räder, stadtweite Abdeckung, Spezialfahrzeuge [Tandems, Rollstuhllastenfahrräder…], Ermäßigungen)
  6. Wie viele Standorte zum Ausleihen von Lastenrädern sind in der Umsetzung ab 1. Quartal 2024 geplant? Wie viele bis Ende 2024?

In Leipzig sind die zahlreichen Ferienwohnungen, die aus der Umwandlung von Wohnungen
entstanden sind, mitverantwortlich dafür, dass bezahlbarer Wohnraum bzw. Wohnraum an
sich knapp geworden ist.
Die Nutzungsänderungen baulicher Anlagen – zum Beispiel Umnutzung „klassischer“
Wohnungen zu Ferienwohnungen – müssen in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung
bei der Stadt Leipzig beantragt und genehmigt werden.


Wir fragen an:

  1. Wie viele Umnutzungen von Wohnungen wurden bei der Stadt Leipzig seit
    Einführung der sozialen Erhaltungssatzungen im Jahr 2020 beantragt? (Bitte
    aufschlüsseln nach Gebiet und Jahr)
  2. Wie viele Umnutzungen wurden durch die Stadt genehmigt? (Bitte aufschlüsseln
    nach Gebiet und Jahr)
  3. Welche Art der Umnutzung (Ferienwohnung, Büro, etc.) wurden dabei beantragt
    bzw. genehmigt?
  4. Wie hoch schätzt die Stadt Leipzig die Dunkelziffer von nicht beantragten und
    genehmigten Umnutzungen?
  5. Wie geht die Stadt Leipzig in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung gegen illegale
    Zweckentfremdung vor?
  6. Wie viele Fälle wurden dabei verfolgt?

Das urbane Leben wird von vielfältigen Veränderungen beeinflusst. Aufgrund sich ändernder Bevölkerungsstrukturen wie auch der zunehmenden Verdichtung in der Stadt, ändern sich auch der Bedarf an Grün- und Freiflächen sowie deren Nutzung. Anpassungen bei Zuschnitt, Ausstattung und Struktur bereits vorhandener Grün- und Freiflächen können deshalb für die Stadtverwaltung notwendig werden, um die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu erhöhen. Allerdings sind solche Veränderungen aufgrund von rechtlichen Vorgaben (bspw. Fördermittelbindung oder Urheberrechte nach Architektenwettbewerben) mitunter erst nach vielen Jahren möglich. Im März 2023 wurde der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, der die Verwaltung beauftragte, entsprechende Flexibilisierungsmöglichkeiten zu prüfen. Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag, der nicht Inhalt des Ratsbeschlusses geworden ist, legte dar, dass eine entsprechende juristische Prüfung im 2. Quartal abgeschlossen werden würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1. Wie ist der Stand der Prüfung?
     
  2. Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung hierbei gekommen?
     
  3. Wie werden sich die Ergebnisse auf die künftige Gestaltung von Freiräumen auswirken?
     
  4. Gibt es aus Sicht der Verwaltung bereits bestehende Flächen, die sofern das Prüfergebnis eine zeitnahe Veränderung von gestalteten Freiflächen möglich macht, die in naher Zukunft überarbeitet bzw. umgestaltet werden sollen?

Im Juni 2022 wurde die Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss beauftragt, als wichtigen Bestandteil der Leipziger Klimaanpassungsstrategie bis zum II. Quartal 2023 die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplanes mit folgenden Schwerpunkten vorzuziehen:

I. Risikokommunikation zur Steigerung der Hitzeresilienz der Bevölkerung und saisonaler Vorbereitung einschließlich Etablierung von Kommunikationskaskaden und Kooperationsstrukturen

II. Management von Akutereignissen mit besonderem Schutz hitzesensibler, vulnerabler Gruppen

Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen seiner Aktivitäten im Deutschen Städtetag für die Erarbeitung eines nationalen Hitzeaktionsplanes zu werben.

Im Herbst 2022 fand dazu in der Volkshochschule der Auftakt-Workshop – organisiert vom Amt für Umweltschutz – statt.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans der Stadt Leipzig?
  2. Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen des BMUV für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen?
  3. Welche Maßnahmen, insbesondere im Bereich Risikokommunikation können in Leipzig kurzfristig umgesetzt werden?
  4. Was plant die Stadt für die Hitzeperioden im Sommer 2023 zum besonderen Schutz von hitzesensiblen, vulnerablen Gruppen?

Die sächsische Regierungskoalition hat sich Mitte Juni darauf verständigt, ein Gesetz zu erarbeiten, dass es den Städten und Gemeinden möglich machen soll, Zweckentfremdungsverbote zu erlassen. Bereits vor 5 Jahren gab es die erste Initiative im Rat – ausgehend von der SPD-Fraktion –, mit der die Stadtverwaltung einerseits beauftragt wurde, sich gegenüber der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, entsprechende Satzungen aufstellen zu können. Andererseits erhielt die Stadt den Auftrag, eine Datengrundlage zu schaffen, in welchem Umfang es im Leipzig zur Zweckentfremdung von Wohnraum kommt. Sachstände wurden über die Jahre im Rahmen verschiedener Anfragen abgeklopft.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Vorbereitungen hat die Stadtverwaltung bereits getroffen, um, sobald die gesetzliche Grundlage existiert, zügig eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen?
  2. Was schätzt die Verwaltung, wie lange sie, auf Grundlage der aktuellen Informationen, für die Erarbeitung  einer entsprechenden Satzung benötigen wird?

    a) Gibt es bereits einen Satzungsentwurf, auf den zurückgegriffen werden könnte?

Immer mehr Veranstaltungen beleben das Stadtbild und zeigen, dass der öffentliche Raum gern von den Menschen genutzt wird. Leider verursachen diese Veranstaltungen immer mehr auch Verunreinigungen durch Abfall oder beschädigen Wege, Papierkörbe oder die Grünanlagen, welche unsere Stadt so lebenswert machen.

Das Wochenende vom 3. und 4. Juni 2023 mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, wie dem Stadtfest, dem Grönemeyer-Konzert oder dem Public Viewing zum DFB-Pokaldfinale, zeigt beispielhaft, was ein zunehmendes Problem ist oder wird: Vandalismus, Schäden, Aufräumarbeiten. Hohe Belastungen, die auch enorme Kosten bei der Stadt erzeugen. 

 Dazu fragen wir an:

  1. Welche Vorgaben (Auflagen) gelten bei der Durchführung von (Groß-) veranstaltungen und wie werden diese kontrolliert?
  2. Welchen Aufwand und welche Kosten hatte die Stadt in den Jahren 2019 bis 2023 bei der Reinigung und Abfallentsorgung im Nachgang von Veranstaltungen im öffentlichen Raum inkl. Parks (Versammlungen, Demonstrationen, Feste, Partys etc.)?
  3. Wie erfolgt die Finanzierung der städtischen Reinigungs- und Müllentsorgungsleistungen?
  4. Wie werden die Veranstalter an den Kosten beteiligt?
  5. Wie geht die Stadt mit diesen Herausforderungen um? Welche Maßnahmen gibt es und welche sind geplant?