Anfragen der SPD-Fraktion.

Am 27.09.2023 fand das Richtfest für die neue Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz statt, mindestens eine weitere Schwimmhalle soll laut aktuellem Sportprogramm im Leipziger Süden entstehen. Am 23.10.2023 wird das neue Kraftwerk an der Bornaischen Straße offiziell eingeweiht, auch wenn es schon einige Monate in Betrieb ist.

Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde im April 2020 beschlossen, dass das Gelände an der Bornaischen Straße neben dem neuen Kraftwerk als Standort für die Schwimmhalle Süd favorisiert wird, auch da die unmittelbare Nähe zum Kraftwerk die Effizienz des Kraftwerkes weiter erhöht. Zuletzt hatte sich die SPD-Fraktion im April 2022 mittels Anfrage nach dem aktuellen Stand erkundigt. In der Antwort hat die Stadtverwaltung darüber informiert, dass die Stadtwerke Leipzig GmbH den Standort präferieren und die Stadtverwaltung bis II. Quartal 2022 eine finale Positionierung dem Stadtrat zur Information geben wird. Diese liegt bisher nicht öffentlich vor und auch zum Richtfest auf dem Otto-Runki-Platz wurde noch keine Standortentscheidung öffentlich bekanntgegeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadtverwaltung eine finale Entscheidung getroffen, die sie auch öffentlich bekanntgeben wird?
  1. Wenn ja, welche und wann erfolgt die versprochene Information an den Stadtrat?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche aktuellen Planungen zum Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden gibt es?
  4. Wird dabei ausschließlich eine 25-Meter-Schwimmhalle oder auch eine 50-Meter-Schwimmhalle in Betracht gezogen, wie sie laut Auskunft der Stadtwerke auf dem Gelände auf der Bornaischen Straße möglich wäre?
  5. Im aktuellen Haushalt sind Planungsmittel für den Bau der Schwimmhalle im Leipziger Süden eingestellt?
  1. Bis zu welcher Planungsphase sind die Mittel ausreichend und bis wann liegt diese Planungsphase vor?
  2. Auf welche Fördertöpfe wird sich die Stadt Leipzig mit der dann vorliegenden Planung für 2025/26 bewerben?

Antwort der Verwaltung

Frage

1. Hat die Stadtverwaltung eine finale Entscheidung getroffen, die sie auch öffentlich bekanntgeben wird?

a) Wenn ja, welche und wann erfolgt die versprochene Information an den Stadtrat?

b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Stadtverwaltung Leipzig hat eine Entscheidung getroffen und im April 2023 eine gemeinsame Absichtserklärung mit der Stadtwerke Leipzig GmbH sowie der Sportbäder Leipzig GmbH unterzeichnet. Diese Absichtserklärung wurde entsprechend dem Ratsbeschluss VII-A-00747 Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd am 02.05.2023 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau durch den Geschäftsführer der Sportbäder Leipzig GmbH und zeitgleich im Fachausschuss Sport durch Herrn Bürgermeister Rosenthal vorgestellt und erläutert.

Demnach soll auf dem Gelände des neuen Heizkraftwerkes Leipzig-Süd (Bornaische Str.) der Stadtwerke Leipzig GmbH eine Schwimmhalle gebaut werden.

Frage

2. Welche aktuellen Planungen zum Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden gibt es?

a) Wird dabei ausschließlich eine 25-Meter-Schwimmhalle oder auch eine 50-Meter-Schwimmhalle in Betracht gezogen, wie sie laut Auskunft der Stadtwerke auf dem Gelände auf der Bornaischen Straße möglich wäre?

Antwort

Über die im Sportprogramm 2024 der Stadt Leipzig aufgeführte 25 m Schwimmhalle hinaus gibt es keine anderslautenden Planungen. Von der Größenordnung wäre dies eine Schwimmhalle im Format ähnlich der neu entstehenden Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche lässt auch größere, alternative Varianten zu.

Frage

3. Im aktuellen Haushalt sind Planungsmittel für den Bau der Schwimmhalle im Leipziger Süden eingestellt?

a) Bis zu welcher Planungsphase sind die Mittel ausreichend und bis wann liegt diese Planungsphase vor?

b) Auf welche Fördertöpfe wird sich die Stadt Leipzig mit der dann vorliegenden Planung für 2025/26 bewerben?

Antwort

a) Die Planungsmittel von insgesamt 700 TEUR sind der Sportbäder Leipzig GmbH aus dem Haushalt der Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen.

Für 2023 (50 TEUR) und 2024 (150 TEUR) sind benannte Mittel im laufenden Haushaltsplan der Stadt Leipzig bereits vorgesehen.

In der Mittelfristplanung der Sportbäder Leipzig GmbH sind weitere 200 TEUR für 2025 und 300 TEUR für 2026 eingeplant. Die Mittelfristplanung geht jedoch von einer Steigerung der allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung aus dem Bäderleistungsfinanzierungsvertrag aus. Dieser ist bis zum 31.12.2024 geschlossen und die Fehlbetragsfinanzierung wurde für die Folgejahre in einer Höhe (6.006 TEUR) eingefroren. Damit sind die genannten Mittel für 2025 und 2026 nicht untersetzt und müssen im Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt werden.

Eine konkrete Zeitplanung liegt noch nicht vor. Realistisch erscheint eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung (Leistungsphase 3) im Jahr 2026. Damit liegen die Voraussetzungen für einen Förderantrag vor.

b) An geeigneten Fördermöglichkeiten mangelt es insgesamt. Die Sportförderung des Freistaates Sachsen stellt eine Möglichkeit dar, um ca. 50 % der förderfähigen Kosten abzufangen. Der aktuelle Schwimmhallenneubau auf dem Otto-Runki-Platz hat nach zwei nicht erfolgreichen Antragstellungen keine Förderung vom Freistaat Sachsen erhalten.

Andere Fördertöpfe, wie etwa die Sport-, Jugend- und Kulturförderung des Bundes sind in der Höhe begrenzt.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten werden in regelmäßiger Abstimmung mit dem Amt für Sport sondiert.

Der P+R-Parkplatz in Lausen an der Endhaltestelle der Tramlinie 1 dient vorrangig der Anbindung an die Straßenbahn und wird von vielen Auswärtigen zum Abstellen ihrer Autos genutzt. Aber auch Besucher des Kulkwitzer Sees, Badegäste und Sportinteressierte nutzen den Parkplatz regelmäßig, insbesondere in den Sommermonaten. Die Wegeverbindung an den See ist leider extrem schlecht. Ebenso ist der Rundweg um den Kulki in Abschnitten in einem schlechten Zustand.

Dafür wäre eigentlich der Zweckverband Kulkwitzer See zuständig, der leider praktisch handlungsunfähig ist, da er von den beiden Anrainerstädten aufgelöst werden soll. Die Auflösung zieht sich wahrscheinlich noch ein paar Jahre hin. Danach wäre die Stadt wieder Eigentümer der Flächen und könnte investieren. 

Neben sicheren Wegen an den See wären auch noch Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen von der Übergabestelle der Versorger nötig.

Wir fragen an:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wegeverbindungen zum und am See instandzusetzen bzw. zu sanieren, wenn sich die Grundstücke wieder im Eigentum der Stadt befinden?

2. Gibt es rechtliche Probleme, wenn die Stadt jetzt schon Planungen diesbezüglich einleitet?

3. Wie beurteilt die Stadt die Punkte Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wegeverbindungen zum und am See instandzusetzen bzw. zu sanieren, wenn sich die Grundstücke wieder im Eigentum der Stadt befinden?

Die Auflösung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ ist mit der Vorlage VII-DS-02751 vorbereitet, jedoch noch nicht vollzogen. Aus der Vorlage geht keine Zuordnung von Flächen in die fachliegenschaftsführenden Ämter hervor. Die Grundstücke müssen erst erfasst, bewertet und den einzelnen grundstücksverwalteten Ämtern zugeordnet werden. Die Instandsetzung wird dann in das gesamtstädtische Portfolio eingeordnet und entsprechende Haushaltsmittel für Bewirtschaftung und Investitionsmaßnahmen durch die jeweiligen Fachämter veranschlagt.

Frage 2. Gibt es rechtliche Probleme, wenn die Stadt jetzt schon Planungen diesbezüglich einleitet?

Neben der Ressourcenbindung, die umsetzbare Vorhaben an anderer Stelle verzögern würde, stellt sich die haushaltsrechtliche Frage, inwieweit Planungen für fremde Grundstücke vor der Übernahme dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Zum jetzigen Zeitpunkt, in dem feststeht, dass der vollständige wirtschaftliche Übergang nicht vor dem 31.12.2027 stattfinden wird, da sich der Geschäftsbesorger des Zweckverbandes die Bewirtschaftung bis zu diesem Zeitpunkt gesichert hat, werden keine Planungen beauftragt und keine städtischen Haushaltsmittel verwendet.

Frage 3. Wie beurteilt die Stadt die Punkte Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen?

Der Geschäftsbesorger erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Zweckverband. Es wird insgesamt von der Wirtschaftlichkeit der bestehenden Leistungsbeziehung ausgegangen. Die weitergehende Erschließung mit einer Sanierung bzw. Neugestaltung der Wasser- und Stromversorgung ist Gegenstand der Planungshoheit der Stadt Leipzig und kann wirtschaftlich von dieser erst nach Grundstückseigentumserlangung angegangen werden.

In der Stadtratssitzung am 18.05.2022 wurde mit dem Ratsbeschluss (Siehe hier.) der Antrag zum besseren Miteinander von Mensch und Hund in Leipzig beschlossen.

Dazu fragen wir an:

  1. Welche Ergebnisse hat die Standortprüfung – siehe Punkt 2 – ergeben und wie werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt und wie wird der Stadtrat über die Vorplanungen informiert und einbezogen?
  2. Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 eingezäunt?
  3. Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 neu eingerichtet?
  4. Auf welchen 5 Hundewiesen wurden neue Sitzgelegenheiten geschaffen und wie sind diese angeordnet und ausgestaltet?
  5. Wie setzen sich die Umsetzungen der Aufwertung und besseren Ausstattung mit Bänken, Einzäunungen und Müllentsorgung in den nächsten Jahren fort und welche Schritte und Aufwendungen sind dafür innerhalb der Verwaltung eingeplant? Bitte für jedes der folgenden Jahre detailliert aufführen.

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Welche Ergebnisse hat die Standortprüfung – siehe Punkt 2 – ergeben und wie werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt und wie wird der Stadtrat über die Vorplanungen informiert und einbezogen?

Es wurde geprüft, auf welchen Hundewiesen Sitzgelegenheiten ergänzt werden können und welche Hundewiese eingezäunt werden kann. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung (FA UKO) wird in 2023 über den aktuellen Planungsstand informiert, so dass die Ausschreibung der Bauleistungen noch in 2023 erfolgen kann.

Frage 2: Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 eingezäunt?

In 2023 wurde mit der Planung der Einzäunung für die Hundewiese an der Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee im Ortsteil Grünau-Mitte begonnen. Für diesen Standort liegt eine Ausführungsplanung vor. Die Einzäunung ist mit einem 1,2 Meter hohen Stabgitterzaun in der Farbe Anthrazit vorgesehen und beinhaltet zwei Tore als Eingänge zur Hundewiese. Innerhalb der eingezäunten Fläche sind vier neue Bänke mit Rücken- und Armlehne vorgesehen, die auf befestigten Flächen mit Großbetonplatten eingebaut werden. Aufgrund der Lage am Stadtteilzentrum Stuttgarter Allee wird auch das Umfeld in die Gestaltung einbezogen und Baum- und Strauchpflanzungen entlang des Zauns außerhalb der eingezäunten Fläche ergänzt. Die Bauleistungen sollen im IV. Quartal 2023 ausgeschrieben werden, so dass die Umsetzung im Frühling 2024 erfolgen kann.

Frage 3: Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 neu eingerichtet?

Die in der Vorlage VII-A-01389-NF-02-DS-02 aufgeführten Vorschläge zur Errichtung weiterer Hundewiesen befinden sich noch in Prüfung.

Frage 4: Auf welchen 5 Hundewiesen wurden neue Sitzgelegenheiten geschaffen und wie sind diese angeordnet und ausgestaltet?

Als Bestandteil der Baumaßnahme für die Einzäunung der Hundewiese Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee, werden im Frühjahr 2024 auf folgenden Hundewiesen neue Sitzgelegenheiten ergänzt:

  • Hundewiese Lützner Straße/Stuttgarter Allee
  • Hundewiese Volkshain Stünz (im LSG „Östliche Rietzschke-Stünz“)
  • Hundewiese Max-Liebermann-Straße/A. Bretschneider Park, ehem. Debrahof (im LSG „Nördliche Rietzschke“)
  • Hundewiese Bayrischer Bahnhof (Kohlenstraße/Arthur-Hoffmann-Straße)
  • Hundewiese Westufer Cospudener See

In urban geprägten Bereichen wird entsprechend der Standards für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig der Ausstattungskatalog zugrunde gelegt und der Bank Typ „Leipzig I“ verwendet. Der Einbau von Bänken in Landschaftsschutzgebieten bedarf der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde. Einbauten und Neuversiegelungen sind hier grundsätzlich zu vermeiden. Aus diesem Grund werden große Baumstämme mit ebener Oberfläche zum Sitzen vorgeschlagen. Je nach Lage und Flächengröße einer Hundewiese sind pro Hundewiese durchschnittlich zwei bis vier neue Sitzgelegenheiten (Bänke oder Baumstämme) vorgesehen. Diese werden am Rand der Hundewiese angeordnet.

Frage 5: Wie setzen sich die Umsetzungen der Aufwertung und besseren Ausstattung mit Bänken, Einzäunungen und Müllentsorgung in den nächsten Jahren fort und welche Schritte und Aufwendungen sind dafür innerhalb der Verwaltung eingeplant? Bitte für jedes der folgenden Jahre detailliert aufführen.

Über die jährlich vorgesehene Planung wir der FA UKO wie bei Frage 1 ausgeführt vor Ausschreibungsbeginn der Bauleistungen informiert. Folgende Planungsschritte sind jeweils erforderlich:

  1. Einzäunung von Hundewiesen im Bestand:

Die Einzäunung von Hundewiesen (Planung und Bau) erfolgt gemäß Leistungsbild Freianlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und beinhaltet folgende Schritte:

  • Grundlagenermittlung (Leitungsauskünfte, Vermessung, Baugrund)
  • Vorentwurfs- und Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung.
  • Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Baudurchführung durch eine qualifizierte Fachfirma
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für Saat- und Pflanzarbeiten.

Der Umsetzungszeitraum für Planung und Baudurchführung beträgt mindestens ein Jahr. Gemäß Ratsbeschluss VII-A-01389-NF-02-DS-02 „Besseres Miteinander von Mensch und Hund in Leipzig“ (Ratsversammlung 19.05.2022) werden in der Ausstattung mit Papierkörben keine Defizite gesehen.

  1. Ausweisung neuer Hundewiesen:

Im ersten Schritt muss eine Flächenprüfung auf Eignung erfolgen. Die Ausweisung neuer Hundewiesen beinhaltet in der Regel die Beschaffung und den Einbau von ein bis zwei Schildern sowie Leitungsauskünfte und ggf. Schachtgenehmigungen vor dem Einbau der Schilder und, sofern erforderlich, die Anpassung der Bewirtschaftung (Pflege- bzw. Mähintervalle). Weiterhin erfolgt die Aufnahme in das Kataster der Stadt Leipzig.

In keiner anderen Region Sachsens findet so wenig Verkehrsüberwachung statt wie im Polizeibezirk Westsachsen (siehe Anlagen). Vor diesem Hintergrund fragen wir an, was die Stadt Leipzig ggf. gemeinsam mit der Polizei unternommen hat, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen:

  1. Wie viele Verkehrsüberwachungsmaßnahmen fanden zwischen 2019 und 2023 statt und welche Ergebnisse brachten sie? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und überwachtem Verkehrsträger.)
  2. Wie viele stationäre Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  3. Wie viele stationäre Blitzer zur Überwachung von Rotlichtverstößen waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  4. Wie viele mobile Blitzer waren bzw. sind in Leipzig seit 2019 im Einsatz? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben seit 2019)
  5. Wie hoch waren die verhängten Bußgelder seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben und aufgeschlüsselt nach Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Falschparken.) Für das Jahr 2023 bitte das erste Halbjahr angeben. Wenn möglich, bei Rotlichtverstößen auch aufschlüsseln nach Verkehrsträger.
  1. Wie viele der vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlung 23/24 beschlossenen zusätzlichen Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sind bereits besetzt?
  2. Wann wird mit der Beschaffung der vom Stadtrat im Rahmen der Haushaltsverhandlung 23/24 beschlossen zusätzlichen Geschwindigkeitsüberwachungssysteme begonnen und wann werden diese verfügbar sein?

Die erwähnte Anlage finden Sie hier.

In fast allen Stadtbezirken von Leipzig zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Abfallbehälter werden bereits Tage vor dem Entleerungstermin auf die Gehwege gestellt und sind meist überfüllt. Die Tonnen blockieren die Gehwege, bei windigem Wetter verteilt sich der Müll im Stadtbezirk. Da dieser Umstand viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt stört, fragen wir an:

  1. Wie werden die Hausverwaltungen und Eigentümer über die Bereitstellungsfristen informiert?
  1. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Leipzig den Verstoß gegen die Abfallgebührensatzung zu ahnden?
  1. Finden Kontrollen statt? Wenn ja, wo und in welchem Turnus?
  1. Wie werden die Umweltdetektive in die Kontrollen einbezogen?
  1. Wie wird der Service des Eigenbetriebs Stadtreinigung angenommen, die Tonnen am Entleerungstag gegen eine Gebühr bereitzustellen und nach Abholung am gleichen wieder wegzuräumen?
  1. Andere Städte arbeiten für die Entsorgung von Verpackungsmüll mit dem „gelben Sack“. Wäre diese Entsorgungsform eine Variante für Leipzig gerade in den Stadtquartieren mit gründerzeitlicher Struktur, wo Tonnen schwer aus den Häusern nach außen geschafft werden können oder die Wege zur nächsten Hauptstraße weit sind?
  1. Können mögliche Strafgebühren voll auf die Mieter umgelegt werden und sind deshalb für die Hauseigentümer wenig schmerzhaft sowie für die Mieter in der Nebenkostenabrechnung schwer zu erkennen?

Im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/24 wurden zusätzliche Mittel für ein Quartiersmanagement in den Stadtteilen Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig zur Verfügung gestellt. Bei diesen Stadtteilen handelt es sich um sogenannte Aufmerksamkeitsgebiete, bei denen, anders als bei Fördergebieten, die Finanzierung von Quartiersmanagements nicht über die Städtebauförderung realisiert werden kann, sondern zu 100 Prozent aus dem kommunalen Haushalt erfolgen muss.

Für 2024 stehen deshalb 200.000 Euro zusätzlich im Haushalt zur Verfügung, um auf die sozio-ökonomischen und städtebaulichen Herausforderungen in Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig frühzeitig reagieren zu können. Allerdings ist dafür eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Bedarfen vor Ort, den Handlungsmöglichkeiten und auch den Erfolgsaussichten notwendig, um die Haushaltsmittel effektiv einsetzen zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1.  Welche vorbereitenden Arbeiten, um mit dem Beginn des Jahres 2024 mit dem Quartiersmanagement in den drei Aufmerksamkeitsgebieten starten zu können, wurden bereits vorgenommen?
  2. Welche Bedarfe und Handlungsoptionen sind für Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig diagnostiziert worden?
  3. Ist davon auszugehen, dass die Ausschreibung des Projektes bzw. der Projekte und die Auswahl der bzw. des Projektpartner/s so erfolgt, dass das Quartiersmanagement pünktlich zum Jahresbeginn die Arbeit aufnehmen kann?
    • Wird in Erwägung gezogen, dabei auf Partner zuzugehen, die bereits über Projekte, bspw. im Auftrag des Sozial- oder Jugendamtes, in den Quartieren aktiv sind und u.a. Stadtteilzentren betreiben? (Zielstellung könnte dabei sein, dass diese Akteure durch ihre bereits vorhandene Vernetzung zügiger mit der  Sacharbeit beginnen könnten, indem sie ihren Aufgabenbereich durch eine zusätzliche Stelle um das Quartiersmanagement ergänzen.)
    • Wenn nein: Was sind die Gründe dafür?

Inklusion spielt auf dem ersten Arbeitsmarkt eine immer größere Rolle. Etwa 1,3 Mio Menschen mit Behinderung arbeiten im ersten Arbeitsmarkt und decken dabei auch wichtige Fachkräftebedarfe ab. Dennoch sind Menschen mit Behinderung, trotz einer oft überdurchschnittlichen Qualifikation, häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen.  Gerade bei der Gewinnung von Fachkräften findet diese Gruppe häufig zu wenig Beachtung.

Wie die Situation in der Stadtverwaltung ist fragen wir hiermit ab: 

  1. Wie viele Stellen waren bzw. sind in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und aktuell mit Menschen mit Behinderung besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gesamt und Ämtern)

     
  2. Wie viele Stellen sind bzw. waren explizit für Menschen mit Behinderung vorgesehen, aber nicht besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren 2019-2023, Gesamt und Ämtern)

     
  3. Welche Projekte in Zusammenarbeit mit Werkstätten für Behinderung bzw. Inklusionsbetrieben gibt es?

     
  4. Gibt es Wünsche aus diesen Werkstätten heraus, einzelne Personen von einem sogenannten Außenarbeitsplatz in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Stadt Leipzig bzw. deren Eigenbetrieben umzuwandeln?
    • Wenn ja: Wird diesem Wunsch nachgekommen?
    • Wenn nein: Was sind die Gründe, dass dem nicht nachgekommen wird?