Anfragen der SPD-Fraktion.

Ende April verunglückte ein 31-jähriger Kajak-Fahrer am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe tödlich. Zur Aufklärung der Todesursache und zu den Todesumständen wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Auch wenn die Strecke für Paddler nicht als offizieller Wasserwanderweg ausgeschrieben ist, ist diese Strecke auf der Kleinen Luppe unerlaubt befahrbar.

Wir möchten anfragen:

1.     Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Landestalsperrenverwaltung, um die Sicherheit am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe zu erhöhen? Ist die Beschilderung ausreichend und auch für Ortsfremde klar und gut ersichtlich?

2.     Ist es denkbar, ähnliche Sicherungsmaßnahmen wie am Palmengartenwehr/Elsterwehr einzurichten und/oder Rettungsmittel und Ausstiegshilfen zu installieren?

 3. Sind der Stadt weitere Gefahrenstellen bekannt, die im Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung liegen?

Ein Parkplatz für ein Elektroauto ist mit einer Lademöglichkeit ausgestattet und wird entweder durch besondere Markierungen auf dem Boden bzw. Verkehrszeichen oder nur eines von beiden gekennzeichnet. Besitzer von E-Autos bzw. auch Verleiher von diesen (z. B. beim Carsharing) dürfen diese Flächen dann nutzen, um ihre Fahrzeuge aufzuladen.

Eine einheitliche, rechtliche Vorschrift gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parken für ein Elektrofahrzeug seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020). Sind solche Parkplätze amtlich durch Verkehrszeichen als Parkfläche ausgewiesen, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Seit November 2021 gibt es durch die Änderung des Bußgeldkataloges auch ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro, wenn Verkehrsteilnehmer unberechtigt auf einem E-Parkplatz parken.

Da die Anzahl vorhandener Elektroparkplätze immer noch sehr begrenzt ist, wollen Städte und Gemeinden meist verhindern, dass diese dauerhaft durch nur wenige Nutzer besetzt sind. Daher ist auf einem solchen Elektro-Parkplatz das Parken oft zeitlich begrenzt. Neben der Einschränkung, dass das Parken nur beim Laden zulässig ist, kann generell die erlaubte Parkdauer ebenfalls durch Zusatzbestimmungen begrenzt sein.

Wir fragen an:

  1. Wie reagiert die Stadt auf Elektroautos, die auf einem E-Ladeplatz stehen, aber nachweislich keinen Strom laden? Können diese E-Fahrzeuge auch abgeschleppt werden?
  2. Wie ahndet die Stadtverwaltung Parkverstöße von E-Fahrzeugen, die gerade an der Ladesäule laden, dabei z.B. aber auf einem Gehweg parken oder ein Zeitlimit für den Ladevorgang/Parkdauer überschreiten?
  3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten von parkenden E-Fahrzeugen wurden im Leipziger Stadtgebiet in den Jahren 2021 und 2022 registriert?
  4. Wie viele falsch parkende Elektrofahrzeuge mussten in den Jahren 2021 und 2022 abgeschleppt werden?

Antwort der Verwaltung

1. Wie reagiert die Stadt auf Elektroautos, die auf einem E-Ladeplatz stehen, aber nachweislich keinen Strom laden? Können diese E-Fahrzeuge auch abgeschleppt werden?

In Leipzig dürfen die ausgewiesenen Stellflächen für Elektrofahrzeuge sowohl zum Parken als auch zum Laden für vier Stunden genutzt werden. Voraussetzungen sind das korrekte Auslegen der Parkscheibe und das Vorhandensein eines E-Kennzeichens. Somit muss also nicht zwingend ein Ladevorgang gestartet werden. Häufig ist auch die Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht zeitlich begrenzt (z. B. von 8:00 bis 18:00 Uhr).

2. Wie ahndet die Stadtverwaltung Parkverstöße von E-Fahrzeugen, die gerade an der Ladesäule laden, dabei z.B. aber auf einem Gehweg parken oder ein Zeitlimit für den Ladevorgang/Parkdauer überschreiten?

Es wird die jeweils vorliegende Ordnungswidrigkeit entsprechend dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zur Anzeige gebracht. Bei angeschlossenem Ladekabel ist das Abschleppen eines E-Fahrzeuges aus technischen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten von parkenden E-Fahrzeugen wurden im Leipziger Stadtgebiet in den Jahren 2021 und 2022 registriert?

Für das Jahr 2021 können aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Löschfristen keine aussagefähigen Fallzahlen ermittelt werden, da abgeschlossene Verfahren bereits vernichtet wurden.

Im Jahr 2022 gingen 5.521 Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen im Ruhenden Verkehr in der Zentralen Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig ein.

4. Wie viele falsch parkende Elektrofahrzeuge mussten in den Jahren 2021 und 2022 abgeschleppt werden?

Eine entsprechende Auswertung der Fallzahlen von abgeschleppten Elektrofahrzeugen für das Jahr 2021 ist nicht möglich, da abgeschlossene Verfahren bereits – analog der Beantwortung zu Frage 3 – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet wurden.

Im Jahr 2022 wurden 94 Elektrofahrzeuge abgeschleppt.

Im Februar 2022 beschloss der Stadtrat mehrheitlich, dass kostenlose Menstruationsprodukte in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig (VII-A-06243) frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden sollen.

Wir fragen an:

1. An welchen Schulen (Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen) liegen kostenlose Menstruationsprodukte aus?

2. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Nutzung dieses Angebotes zu verzeichnen?

3. Plant die Stadt eine Ausweitung des Angebots zur Abgabe kostenloser Menstruationsprodukte über einen „Automaten“ an allen weiterführenden Schulen?

a) Wenn ja, bis wann?

b) Wenn nein, wieso nicht?

4. An wie vielen Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen) ist Toilettenpapier nicht in den WC-Kabinen verfügbaren Boxen zu finden, sondern muss im Sekretariat oder anderen Orten zuvor abgeholt werden?

5. An welchen dieser Schulen hält die Stadt dieses Vorgehen für vertretbar und mit den Persönlichkeitsrechten der Schülerinnen und Schüler für vereinbar?

Antwort der Verwaltung:

1. An welchen Schulen (Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) liegen kostenlose Menstruationsprodukte aus?

Die Übersicht ist der Beantwortung als Anlage beigefügt.

2. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Nutzung dieses Angebotes zu verzeichnen?

Eine Evaluation ist bis 12/2023 vorgesehen. Auf Grund fehlender Referenzen (Quantität, etc.) kann bisher lediglich die Annahme des Angebotes bestätigt werden.

3. Plant die Stadt eine Ausweitung des Angebots zur Abgabe kostenloser Menstruationsprodukte über einen „Automaten“ an allen weiterführenden Schulen? 

Ja, grundsätzlich sollen alle weiterführenden Schulen bis spätestens 2025 ausgestattet werden.

4. An wie vielen Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) ist Toilettenpapier nicht in den in WC-Kabinen verfügbaren Boxen zu finden, sondern muss im Sekretariat oder anderen Orten zuvor abgeholt werden?

Der Stadtverwaltung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich werden die Verbrauchsmittel im örtlichen Zusammenhang mit dem Sanitärtrakt bereitgestellt. Auf Grund der vorherrschenden Ferienzeit muss eine klärende Abfrage noch erfolgen. Das Ergebnis wird nachgereicht.

5. An welchen dieser Schulen hält die Stadt dieses Vorgehen für vertretbar und mit den Persönlichkeitsrechten der Schülerinnen und Schüler für vereinbar?

Unter Bezug auf die Beantwortung Frage 4 wird darauf verwiesen, dass bei vorliegenden Erkenntnissen eine Lösung mit den örtlichen Beteiligten angestrebt wird, welche alle Belange – im Besonderen soziale Aspekte – betrachtet.

Die Stadt plant,wie unter anderem auch im Antrag VII-A-08238 gefordert, das 49-Euro-Ticket wie das Jobticket zu behandeln und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen entsprechenden Zuschuss zu gewähren. Damit setzt die Stadt unter anderen Rahmenbedingungen aus unserem Änderungsantrag zum Klimaschutzsofortprogramm erneut um, weil der Erwerb dieser Fahrkarte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiver gestaltet wird. Dadurch, dass der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15,01 Euro über der Marke von 25 Prozent des Preises liegt, gewähren Bund und Länder einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent. Das Deutschland-Ticket kostet für die Bediensteten der Stadt deshalb dann nicht mehr 49 Euro pro Monat, sondern, entsprechend der Mitarbeiterinformation der Stadtverwaltung, nur noch 31,54 Euro. Damit haben wir im Bereich des Jobtickets fast die 365-Euro-Fahrkarte erreicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie wird der Zuschuss genau ausgestaltet, kann er monatlich in Anspruch genommen werden oder nur, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket für ein Jahr erwerben?
  2. Wie kommuniziert die Stadtverwaltung dieses Angebot an die Bediensteten der Stadtverwaltung?
  3. Gibt es eine Informationskampagne, die über eine Mitarbeitermail an die Beschäftigten mit einer leipzig.de-Adresse hinausgeht, weil u.a. nicht alle Bediensteten auf diesem Wege erreichbar sind?
    • Wenn ja: Wie sieht das aus?
  4. Wird auch den Beschäftigten der kommunalen Beteiligungsunternehmen ein ähnliches Angebot von ihren Gesellschaften unterbreitet?
    • Wenn nein:
      • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung fördern den Erwerb eines Deutschlandtickets für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht?
      • Was sind die Gründe dafür , dass kommunale Unternehmen die Förderung eines Deutschlandtickets für ihre Angestellten nicht vornehmen möchten?
    • Wenn ja:
      • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung bezuschussen den Erwerb eines Deutschlandtickets?
      • Wie sehen die Angebote in den einzelnen Unternehmen konkret aus?

Das Jobticket für die Bediensteten der Leipziger Stadtverwaltung ist damit günstiger als die Leipzig-Pass-Mobilcard, für die Menschen außerhalb einer Abonnementlösung 35 Euro pro Monat zahlen müssen. Deshalb fragen wir:

5. Denkt die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets über Veränderungen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard nach?

  • Wenn nein: Warum nicht?
  • Wenn ja: Welche Überlegungen dazu gibt es?

Antwort der Verwaltung

1. Wie wird der Zuschuss genau ausgestaltet, kann er monatlich in Anspruch genommen werden oder nur, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket für ein              Jahr erwerben?

Antwort:

Das Deutschland-Ticket kann monatlich gekündigt werden. Diese Nutzungsbedingung gilt auch für das Deutschland-Ticket als Jobticket, d. h. bei Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses von mind. 25 %. Erwerb und Nutzung des Tickets für einzelne Monate sind somit möglich. Der Arbeitgeberzuschuss wird für die betreffenden Monate entsprechend des Gültigkeitszeitraums gezahlt.

2. Wie kommuniziert die Stadtverwaltung dieses Angebot an die Bediensteten der Stadtverwaltung?

 Antwort:

 siehe Antwort zu 3.

3. Gibt es eine Informationskampagne, die über eine Mitarbeitermail an die  Beschäftigten mit einer leipzig.de-Adresse hinausgeht, weil u.a. nicht alle              Bediensteten auf diesem Wege erreichbar sind? Wenn ja: Wie sieht das aus?

Antwort:

Die Informationen werden im Intranet eingestellt und über Mail-Verteiler an die Beschäftigten versendet.

Neben dem Mail-Verteiler, mit dem alle Mitarbeiter/innen über dienstliche Accounts mit einer leipzig.de-Adresse erreicht werden, gibt es einen direkten Verteiler an die Kitas und Horte, um die Beschäftigten dort gut anzubinden. Zudem wird mit einem Verteiler an private Mailadressen gearbeitet, für den sich die Beschäftigten anmelden können. Dies wird rege genutzt.

Überdies wird in den Verteiler-Mails darauf hingewiesen und gebeten, die Informationen in geeigneter Form auch an Kolleginnen und Kollegen ohne dienstlichen PC-Zugang weiterzugeben.

Damit ist die Kommunikation in alle Bereiche der Stadtverwaltung gewährleistet. 

4. Wird auch den Beschäftigten der kommunalen Beteiligungsunternehmen ein ähnliches Angebot von ihren Gesellschaften unterbreitet?             

 Wenn nein:

  • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung fördern den Erwerb eines Deutschlandtickets für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht?
  • Was sind die Gründe dafür, dass kommunale Unternehmen die Förderung eines Deutschlandtickets für ihre Angestellten nicht vornehmen möchten?

 Antwort:

Die kommunalen Beteiligungsunternehmen entscheiden in eigener Verantwortung, inwiefern sie den Beschäftigten ein ähnliches Angebot unterbreiten.

5. Denkt die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets über Veränderungen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard nach?

Antwort:

Die Stadtverwaltung prüft gemeinsam mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH die Möglichkeiten zur Einführung eines vergünstigten Deutschland-Tickets für Leipzig-Pass-Empfänger. Allerdings existieren für die Zielgruppe der Leipzig-Pass-Mobilcard keine bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen, wie sie zum Beispiel für das Jobticket-Deutschland und für das Semesterticket-Upgrade vorgesehen sind. Auch seitens des Freistaates Sachsen sind derzeit keine Sonderregelungen vorgesehen.

Wenn ja, welche Überlegungen dazu gibt es?

Dazu können aktuell noch keine Aussagen getroffen werden. Konkrete Vorschläge bedürfen umfangreicher rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Vorprüfungen.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat nach einer Anfrage aus dem Bundestag ein recht umfassendes Portfolio von Grundstücken, die auf dem Gebiet der Stadt Leipzig in den nächsten Jahren veräußert werden sollen (siehe Anlage).

Bei einigen dieser Grundstücke verhandelt die Stadt Leipzig bereits über eine vergünstigte Abgabe mit der BImA, um dort sozialen Wohnungsbau zu realisieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Hat die Stadt Leipzig bereits Vorstellung, wie die von der BImA angebotenen Grundstücke, die nicht ausschließlich für den Wohnungbau geeignet sind, entwickelt werden können?
     
  2. Für welche der genannten Grundstück hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?
     
  3. Bei Grundstücken, an denen städtischerseits kein Interesse besteht: Warum hält es die Stadtverwaltung nicht für nötig diese Grundstücke zu erwerben?

Antwort der Verwaltung

1. Hat die Stadt Leipzig bereits Vorstellung, wie die von der BImA angebotenen Grundstücke, die nicht ausschließlich für den Wohnungsbau geeignet sind, entwickelt werden können?

Das Erstandienungsrecht für die Ankäufe der BImA-Grundstücke unterliegen den Maßgaben der Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (Verbilligungsrichtlinie 2018 des Bundes, kurz VerbR 2018). Der Stadt Leipzig steht das Erstzugriff nur zu, wenn sie einen konkreten Verbilligungszweck verbindlich gegenüber der BImA erklärt. Insoweit ist bei Grundstücken, die nicht ausschließlich für den Wohnungsbau geeignet sind, zu prüfen, in welchem Umfang diese den Verbilligungstatbeständen unterliegen und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben beitragen.

Bei der Bedarfsprüfung werden die kommunalen Bedarfe sowie die strategischen Potentiale der Grundstücke ermittelt. Insofern liegt bei jedem zu erwerbenden Grundstück bereits eine konkrete Verwendungsabsicht, insbesondere Konzept­verfahren zum Wohnungsbau, vor.

2. Für welche der genannten Grundstücke hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?

Zunächst meldete die Stadt Leipzig pauschal den Bedarf für alle 14 entbehrlich gemeldeten Liegenschaften des Bundes an. Nach einer ersten Vorprüfung erklärte die Stadt Leipzig fristwahrend konkrete Kaufabsichten für die Mehrzahl der Grundstücke. Im Anschluss konnten die Grundstücke weiter intensiv und ämterübergreifend geprüft werden. 

3. Bei Grundstücken, an denen städtischerseits kein Interesse besteht: Warum hält es die Stadtverwaltung nicht für nötig, diese Grundstücke zu erwerben?

Der Bund hat pauschal alle entbehrlichen Liegenschaften gemeldet. Darunter sind auch Miteigentumsanteile an Flächen oder sehr kleine Flächen mit schwierigen Entwicklungsmöglichkeiten. Deren Nutzungs- und Ankaufsoptionen werden angesichts der Maßgaben der Verbilligungsrichtlinie noch geprüft. Ziel ist es, so viele wie möglich der BImA-Grundstücke anzukaufen.

Der Mängelmelder der Stadt Leipzig ist in verschiedene Kategorien untergliedert. Unter anderem gibt es eine Kategorie zum Thema „Schäden in der Verkehrsinfrastruktur“, wo 244 Problemanzeigen (Stand: 23.3.2023) erfasst sind.

Wir haben die Information erhalten, dass Mängel, die über das Portal gemeldet wurden, nur sehr schleppend im System abrufbar sind und auch eine Berichterstattung zur Umsetzung scheinbar nicht funktioniert. Ein Blick in den Mängelmelder zeigt, dass dort die aktuell besagten 244 Meldungen als neu und kein gemeldeter Mangel als erledigt angezeigt werden. In den Statusbereichen „In Bearbeitung“ oder „Geschlossen“ sind keinerlei Anzeigen erfasst. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie ist der Prozessablauf, wenn Bürgerinnen und Bürger Mängel über das Portal melden und wie läuft die Bearbeitung der Anliegen ab?
  2. In welchem zeitlichen Rahmen bewegen sich bei der Verkehrsinfrastruktur jeweils die Erfassung der Mängel, die Prüfung, die Auftragserteilung und schließlich die Erledigung des Anliegens?
  3. Gibt es sachliche Gründe (Witterung etc.), die es bedingen, dass zwar jede Menge Problemanzeigen zur Verkehrsinfrastruktur eingegangen sind und eingehen, aber deren Abarbeitung zu stocken scheint?
  4. Sind ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt hinterlegt, um zumindest kleinere Mängel in der Verkehrsinfrastruktur zügig beseitigen zu können?

Antwort der Verwaltung

1. Wie ist der Prozessablauf, wenn Bürgerinnen und Bürger Mängel über das Portal melden und wie läuft die Bearbeitung der Anliegen ab?

2. In welchem zeitlichen Rahmen bewegen sich bei der Verkehrsinfrastruktur jeweils die Erfassung der Mängel, die Prüfung, die Auftragserteilung und schließlich die Erledigung des Anliegens?

Die Anliegen zum Thema „Schäden in der Verkehrsinfrastruktur“ gehen zentral in der Abteilung Straßenbau und –unterhaltung des VTA ein und werden in die zuständigen Sachgebiete und dort an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet, welche die Meldungen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen vorliegen haben.

Diese prüfen die Sachverhalte, auch in Abhängigkeit der Schadensschilderung und des Ortes, dann meist innerhalb von drei Werktagen. Viele Mängel sind dem VTA durch die eigenen regelmäßigen Kontrollen auch bereits bekannt. Entsprechend des Prüfergebnisses werden diese priorisiert bzw. wenn erforderlich an die zuständige Stelle (z. B. an die Leipziger Verkehrsbetriebe bei Schäden im Gleisbereich) weitergeleitet.

Oberste Priorität besitzt die Beseitigung von unmittelbaren Gefahrstellen und Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit. Im Anschluss daran wird die Beseitigung von Mängeln vorrangig im Hauptstraßennetz und dann im Nebenstraßennetz entsprechend den dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und entsprechend der Witterungsbedingungen veranlasst. Hier kann wegen der großen Unterschiedlichkeit keine konkrete zeitliche Aussage getroffen werden.

Die entsprechenden Bearbeitungsstände werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mängelmelder registriert.

3. Gibt es sachliche Gründe (Witterung etc.), die es bedingen, dass zwar jede Menge Problemanzeigen zur Verkehrsinfrastruktur eingegangen sind und eingehen, aber deren Abarbeitung zu stocken scheint?

Der Mängelmelder zu diesem Thema wurde Mitte Januar eingerichtet. Die Meldungen sind im VTA eingegangen und wurden umgehend bearbeitet. Aufgrund technischer Probleme konnten die Bearbeitungsstände bzw. die Erledigung der Sachverhalte jedoch nicht im Mängelmelder registriert werden. Zwischenzeitlich wurden die technischen Schwierigkeiten behoben, so dass künftig auch die Bearbeitungsstände bzw. die Erledigung der Anliegen vermerkt werden können. Die im Mängelmelder als noch „offenen“ Sachverhalte gekennzeichneten Anliegen werden entsprechend den personellen Möglichkeiten nachträglich aktualisiert.

4. Sind ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt hinterlegt, um zumindest kleinere Mängel in der Verkehrsinfrastruktur zügig beseitigen zu können?

Eine gesonderte Kostenplanung für die im Mängelmelder angezeigten Sachverhalte existiert nicht, die Mängelbeseitigung ist Bestandteil der Straßenunterhaltung und der Unterhaltung der Verkehrsleiteinrichtungen.

2023 stehen für die bauliche Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Unterhaltung von Verkehrsleiteinrichtungen rund 8,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt entsprechend oben genannten Priorisierung.

Mit Ratsbeschluss vom 22.01.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, das “Einheitsbuddeln” in die Kampagne “Baumstarke Stadt” zu integrieren. Für die Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation der Spendensammlung soll mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie dem Umweltbund “Ökolöwe” und dem BUND, zusammengearbeitet werden.

Nach unseren Informationen wurde 2021 im Rahmen des „Einheitsbuddelns“ eine Pflanzaktion in Sellerhausen im Projekt Grünflächengestaltung Östliche Rietzschke durchgeführt. Und im April 2022 wurden gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern der Initiative „Leipzig pflanzt“ auf dem Bürgerbahnhof Plagwitz nördlich der Antonienbrücke insgesamt 140 Vogelkirschensetzlinge und 300 Eichensetzlinge gepflanzt. Auf dem ehemaligen Bahngelände soll dadurch ein kleiner Wald etabliert werden, damit die stadtökologischen Funktionen des attraktiven und abwechslungsreichen Freiraums zwischen der Karl-Heine-Straße und der Schwartzestraße im Leipziger Westen gestärkt werden.

Wir fragen an:

1. Wie ist der Stand des Konzepts zur Integration des “Einheitsbuddeln” in die Aktion Baumstarke Stadt und was ist das Ergebnis?

2. Welche Pflanzaktionen im Rahmen des „Einheitsbuddeln“ sind in diesem und im nächsten Jahr an welchen Orten geplant?

3. Wie werden diese Pflanzaktionen beworben? Wie können die Bürgerinnen und Bürger diese Aktionen unterstützen?

Antwort der Verwaltung

1. Wie ist der Stand des Konzepts zur Integration des “Einheitsbuddeln” in die Aktion Baumstarke Stadt und was ist das Ergebnis?

Das „Einheitsbuddeln“ wurde als jährlich wiederkehrende Pflanzaktion in die Aktion „Baumstarke Stadt“ integriert. Diese wird im Laufe des Kalenderjahres geplant und im Pflanzzeitraum nach dem 3. Oktober durchgeführt. Die Verfügbarkeit geeigneter Flächen stellt jedoch nach wie vor eine große Herausforderung dar.

2. Welche Pflanzaktionen im Rahmen des „Einheitsbuddeln“ sind in diesem und im nächsten Jahr an welchen Orten geplant?

Aktuell werden noch Flächen für das „Einheitsbuddeln“ in 2023 und 2024 geprüft. Die Standorte werden frühzeitig bekanntgegeben.

3. Wie werden diese Pflanzaktionen beworben? Wie können die Bürgerinnen und Bürger diese Aktionen unterstützen?

Die Pflanzaktion wird auf der Internetseite der Stadt Leipzig und durch beteiligte Vereine und Verbände beworben.

Die Bürgerinnen und Bürger können diese Aktionen in Form von Spenden, Arbeitsleistungen wie pflanzen und gießen, Betreuung und Versorgung der Helferinnen und Helfer unterstützen.