Der Mängelmelder der Stadt Leipzig ist in verschiedene Kategorien untergliedert. Unter anderem gibt es eine Kategorie zum Thema „Schäden in der Verkehrsinfrastruktur“, wo 244 Problemanzeigen (Stand: 23.3.2023) erfasst sind.

Wir haben die Information erhalten, dass Mängel, die über das Portal gemeldet wurden, nur sehr schleppend im System abrufbar sind und auch eine Berichterstattung zur Umsetzung scheinbar nicht funktioniert. Ein Blick in den Mängelmelder zeigt, dass dort die aktuell besagten 244 Meldungen als neu und kein gemeldeter Mangel als erledigt angezeigt werden. In den Statusbereichen „In Bearbeitung“ oder „Geschlossen“ sind keinerlei Anzeigen erfasst. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie ist der Prozessablauf, wenn Bürgerinnen und Bürger Mängel über das Portal melden und wie läuft die Bearbeitung der Anliegen ab?
  2. In welchem zeitlichen Rahmen bewegen sich bei der Verkehrsinfrastruktur jeweils die Erfassung der Mängel, die Prüfung, die Auftragserteilung und schließlich die Erledigung des Anliegens?
  3. Gibt es sachliche Gründe (Witterung etc.), die es bedingen, dass zwar jede Menge Problemanzeigen zur Verkehrsinfrastruktur eingegangen sind und eingehen, aber deren Abarbeitung zu stocken scheint?
  4. Sind ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt hinterlegt, um zumindest kleinere Mängel in der Verkehrsinfrastruktur zügig beseitigen zu können?

Antwort der Verwaltung

1. Wie ist der Prozessablauf, wenn Bürgerinnen und Bürger Mängel über das Portal melden und wie läuft die Bearbeitung der Anliegen ab?

2. In welchem zeitlichen Rahmen bewegen sich bei der Verkehrsinfrastruktur jeweils die Erfassung der Mängel, die Prüfung, die Auftragserteilung und schließlich die Erledigung des Anliegens?

Die Anliegen zum Thema “Schäden in der Verkehrsinfrastruktur” gehen zentral in der Abteilung Straßenbau und –unterhaltung des VTA ein und werden in die zuständigen Sachgebiete und dort an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet, welche die Meldungen in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen vorliegen haben.

Diese prüfen die Sachverhalte, auch in Abhängigkeit der Schadensschilderung und des Ortes, dann meist innerhalb von drei Werktagen. Viele Mängel sind dem VTA durch die eigenen regelmäßigen Kontrollen auch bereits bekannt. Entsprechend des Prüfergebnisses werden diese priorisiert bzw. wenn erforderlich an die zuständige Stelle (z. B. an die Leipziger Verkehrsbetriebe bei Schäden im Gleisbereich) weitergeleitet.

Oberste Priorität besitzt die Beseitigung von unmittelbaren Gefahrstellen und Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit. Im Anschluss daran wird die Beseitigung von Mängeln vorrangig im Hauptstraßennetz und dann im Nebenstraßennetz entsprechend den dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und entsprechend der Witterungsbedingungen veranlasst. Hier kann wegen der großen Unterschiedlichkeit keine konkrete zeitliche Aussage getroffen werden.

Die entsprechenden Bearbeitungsstände werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mängelmelder registriert.

3. Gibt es sachliche Gründe (Witterung etc.), die es bedingen, dass zwar jede Menge Problemanzeigen zur Verkehrsinfrastruktur eingegangen sind und eingehen, aber deren Abarbeitung zu stocken scheint?

Der Mängelmelder zu diesem Thema wurde Mitte Januar eingerichtet. Die Meldungen sind im VTA eingegangen und wurden umgehend bearbeitet. Aufgrund technischer Probleme konnten die Bearbeitungsstände bzw. die Erledigung der Sachverhalte jedoch nicht im Mängelmelder registriert werden. Zwischenzeitlich wurden die technischen Schwierigkeiten behoben, so dass künftig auch die Bearbeitungsstände bzw. die Erledigung der Anliegen vermerkt werden können. Die im Mängelmelder als noch “offenen” Sachverhalte gekennzeichneten Anliegen werden entsprechend den personellen Möglichkeiten nachträglich aktualisiert.

4. Sind ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt hinterlegt, um zumindest kleinere Mängel in der Verkehrsinfrastruktur zügig beseitigen zu können?

Eine gesonderte Kostenplanung für die im Mängelmelder angezeigten Sachverhalte existiert nicht, die Mängelbeseitigung ist Bestandteil der Straßenunterhaltung und der Unterhaltung der Verkehrsleiteinrichtungen.

2023 stehen für die bauliche Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Unterhaltung von Verkehrsleiteinrichtungen rund 8,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt entsprechend oben genannten Priorisierung.