Anfragen der SPD-Fraktion.

In der Ratsversammlung vom 20.05.2020 haben die Stadträtinnen und Stadträte einstimmig den Vorschlag des Petitionsausschusses zur Petition VII-P-00375-DS-02 „Fußgängerampel an der Kreuzung Käthe-Kollwitz-Straße/Schreberstraße“ bestätigt. Danach sollte im Rahmen der Planungen der Komplexbaumaßnahme Umgestaltung Käthe-Kollwitz-Straße die Anordnung einer Fußgängersignalanlage am Knoten Schreberstraße als eine Möglichkeit der sicheren Querung mit untersucht werden. Über die konkret zu realisierende Lösung wird mit dem Baubeschluss zur Umgestaltung entschieden.

Um kurzfristig eine Verbesserung für FußgängerInnen, insbesondere für die SchülerInnen der Thomasschule und der Grundschule forum thomanum zur sicheren Querung der K.-Kollwitz-Straße zu ermöglichen, sollte die technische Machbarkeit und die verkehrsrechtliche Zulässigkeit einer bis dahin temporären Ampel an diesem Knoten bis spätestens Ende Juni 2020 geprüft und unverzüglich umgesetzt werden. Über die Umsetzungsschritte wird der Petitionsausschuss und der FA Stadtentwicklung und Bau informiert.

Aktuell wird die Baumaßnahme Stadthafen realisiert, so dass künftig mit einer Zunahme von Fußgängerinnen und Fußgängern, sowie Radfahrenden an dieser Stelle zu rechnen ist. Seit kurzem sind mehrere Baustellenampeln zur Querung der K.-Kollwitz-Straße in Höhe der Schreberstraße aufgestellt.

Wir fragen an:

1. Wie ist der aktuelle Stand und Zeitplan für eine Sanierung der K.-Kollwitz-Straße?

2. Bleiben die aktuellen Baustellenampeln zur Überquerung der K.-Kollwitz-Straße auch nach Beendigung der Baumaßnahme Stadthafen dort aufgestellt?

3. Wenn nein, wie kann eine sichere Querung der K.-Kollwitz-Straße in Höhe der Schreberstraße bis zur Umgestaltung und Sanierung erfolgen?

Antwort der Verwaltung

1. Wie ist der aktuelle Stand und Zeitplan für eine Sanierung der K.-Kollwitz-Straße?

Die Vorplanung für die Umgestaltung der Käthe-Kollwitz-Straße im Rahmen der Komplexmaßnahme Käthe-Kollwitz-Straße von Klingerweg bis Westplatz einschließlich Klingerbrücke und Marschnerbrücke wird derzeit erstellt. In allen in Ausarbeitung und anschließender Bewertung befindlichen Varianten sind im Zuge der Käthe-Kollwitz-Straße über den gesamten Planungsabschnitt durchgängig Radfahrstreifen enthalten. Bestandteil der Komplexmaßnahme ist auch der Abschnitt der Marschnerstraße zwischen Mainzer Straße und Sebastian-Bach-Straße, in dem ebenso durchgängig Radfahrstreifen vorgesehen sind. Die Planungen enthalten in allen Varianten für den Knotenpunkt Käthe-Kollwitz-Straße/Schreberstraße eine vollständige Signalisierung. Der zwischen den Bauherren Stadt Leipzig und den LVB GmbH abgestimmte Rahmenterminplan sieht unter Berücksichtigung aller noch erforderlichen Planungen, Gutachten, Beschlüsse der Ratsversammlung, Baurechtsverfahren und öffentlichen Vergabeverfahren einen Baubeginn in 2029 vor.

2. Bleiben die aktuellen Baustellenampeln zur Überquerung der K.-Kollwitz-Straße auch nach Beendigung der Baumaßnahme Stadthafen dort aufgestellt?

Die aktuelle transportable Signalanlage wird im Zusammenhang mit der Hochbaumaßnahme in der Käthe-Kollwitz-Straße 46d bis voraussichtlich 21.04.2023 betrieben. Es handelt sich hierbei um eine Engstellensignalisierung im Knoten mit Fußgängersignalisierung. Aufgrund der speziellen, auf die temporäre Verkehrsraumeinschränkung und Situation zugeschnittenen Signalisierung kann diese Signalanlage nach Abschluss der Arbeiten nicht weiterbetrieben werden und wird daher wieder abgebaut.

3. Wenn nein, wie kann eine sichere Querung der K.-Kollwitz-Straße in Höhe der Schreberstraße bis zur Umgestaltung und Sanierung erfolgen?

Derzeit erfolgt die Planung einer transportablen Lichtsignalanlage an der Kreuzung Käthe-Kollwitz-Straße/Schreberstraße einschließlich kleinerer baulicher Anpassungen. Ein positives Ausschreibungsergebnis vorausgesetzt ist die Realisierung von 08/2023 bis 10/2023 geplant. Diese transportable Lichtsignalanlage wird bis zum Umbau der Käthe-Kollwitz-Straße betrieben und ermöglicht dem Fußgänger- und Radverkehr in diesem Zeitraum eine gesicherte Querung der Käthe-Kollwitz-Straße.

Im Juli 2022 hat die Stadt Leipzig ihren Maßnahmenplan zur Einsparung von Erdgas, Strom und Fernwärme bekannt gegeben. Der Maßnahmenplan war mehrstufig strukturiert, um entsprechend auf potenzielle Herausforderungen reagieren zu können. Ziel war es, 15 Prozent an Energie einzusparen. Zu diesem Maßnahmenplan gehört die Absenkung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden, die Absenkung der Wassertemperatur bei den Sportbädern, die mittlerweile zurückgenommen wurde, oder das Abschalten der Effektbeleuchtungen an öffentlichen Gebäuden, wie dem Neuen Rathaus oder dem Völkerschlachtdenkmal. Sogar eine Stilllegung einzelner Objekte, die freiwilligen Aufgabenbereichen dienen, war eine mögliche Maßnahme, wenn eine Energiemangellage angestanden hätte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Energieeinsparungen konnten über die ab Juli 2022 eingeleiteten Maßnahmen erzielt werden?
     
  2. In welchem Bereich wurden hierbei die größten Einsparungen erzielt?
     
  3. Haben sich daraus Potenziale für künftige Energieeinsparmaßnahmen ergeben, die unabhängig von potenziellen Energiemangellagen verfolgt werden können?
     
  4. Wie haben Stadt Leipzig und Eigenbetriebe die Einhaltung der Absenkung der Heiztemperatur kontrolliert und ist zukünftig der Einbau digitaler Thermostate vorgesehen?
     
  5. Welche Überlegungen gibt es, die Energieeinsparmaßnahmen auch mit Blick auf die weitere weltpolitische Entwicklung im kommenden Winter wieder zu etablieren und welche Maßnahmen haben sich diesbezüglich als am sinnvollsten dargestellt?

Antwort der Verwaltung:

1. Welche Energieeinsparungen konnten über die ab Juli 2022 eingeleiteten Maßnahmen erzielt werden?

Für die kommunalen Liegenschaften, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen wurden nachfolgende Einsparungen erzielt (ohne Sozialamt, Marktamt und Liegenschaftsamt):

absolute Verbräuche ohne Witterungsbereinigung

         
 Verbrauch 2022 in GWhVeränderung 2022 zum Vorjahr in %Veränderung 2022 zum 3-Jahresmittel in %Veränderung 2022 gegenüber 2019 in %    
Strom*47,05-0,32-1,76-5,98    
Fernwärme72,91-15,72-1,067,54    
Erdgas/Wärme LKE28,05-14,73-12,72-16,82    
Summe148,01-11,16-3,72-2,35
* Verbräuche 2022 aufgrund fehlender Daten teilweise prognostiziert

Verbräuche mit Witterungsbereinigung


 
       
 Verbrauch 2022 in GWhVeränderung 2022 zum Vorjahr in %Veränderung 2022 zum 3-Jahresmittel in %Veränderung 2022 gegenüber 2019 in %    
Strom*47,05-0,32-1,76-5,98    
Fernwärme86,15-4,762,827,21    
Erdgas/Wärme LKE33,15-3,65-9,86-17,08    
Summe166,35-3,32-1,25-2,36
* Verbräuche 2022 aufgrund fehlender Daten teilweise prognostiziert

Grundlegend ist trotz Flächenzuwachs durch Schul- und Kitabaumaßnahmen eine Verbrauchsreduktion für Strom und Wärme gegenüber dem Durchschnitt der letzten Jahre als auch dem Vor-Corona-Jahr 2019 erzielt wurden. Wesentliche Beiträge lieferten hierfür die Umrüstung auf LED bei Straßenbeleuchtung und kommunalen Gebäuden (Intracting), die Nutzersensibilisierung über Halbe-Halbe und die eingeleiteten Maßnahmen aufgrund der Energiekrise, Modernisierung der Heizungsanlagen mit der LKE und die Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Wärme ist zu beachten, dass eine fortlaufende Umstellung von Gebäuden von Erdgas auf Fernwärme erfolgt und weiter angestrebt wird.

Auch bei den Eigenbetrieben wurden Einsparungen erzielt. So wurden im Gewandhaus zu Leipzig beim Stromverbrauch 156.240 kWh eingespart. Dies entspricht ca. 14% im Vergleichszeitraum. Bei Wärme wurden 635.000 kWh eingespart. Dies entspricht ca. 29% im Vergleichszeitraum. Der Vergleichszeitraum war Juli 2021 bis Februar 2022 mit dem Zeitraum Juli 2022 bis Februar 2023. Die Angaben sind nicht wetterbereinigt und nicht veranstaltungsbereinigt (u.a. Corona)!).

Der Eigenbetrieb Klinikum St. Georg erreichte eine Einsparung von 9% Erdgas am Standort Delitzscher Straße. Aufgrund der Ausnahmen für medizinische Einrichtigungen in der Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaV) und den hygienischen Anforderungen erfolgten weitestgehend keine Raumtemperaturabsenkungen und Eingriffe in die Warmwasserbereitung. Der Fokus lag auf technische Maßnahmen wie hydraulischer Abgleich, LED-Beleuchtung und Optimierung des Anlagenbetriebes.

Nicht in allen Bereichen liegen die Notwendigen Daten aufgrund fehlender Abrechnungen vor.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Einsparungen je nach Objekt stark variieren.

Eine weiterführende Berichterstattung ist für den Energiebericht vorgesehen. Hier soll dann der Zeitraum bis zum Ende der Heizperiode betrachtet werden.

  1. In welchem Bereich wurden hierbei die größten Einsparungen erzielt?

Die größten Einsparungen wurden im Wärmesektor erreicht. Bei Strom ist neben dem Flächenzuwachs die zunehmende Technisierung und Digitalisierung der Liegenschaften zu beachten.

Im Bereich der öffentlichen Beleuchtung wurden in dem Zeitraum durch die Abschaltung der Anstrahlungsanlagen und durch zusätzliche Reduzierung der Verkehrsbeleuchtung in den Dunkelstunden insgesamt 1.316.540 kWh eingespart. Das sind ca. 12 % Energieeinsparung bei der öffentlichen Beleuchtung und ca. 1 %  bei der Anstrahlung.

  1. Haben sich daraus Potenziale für künftige Energieeinsparmaßnahmen ergeben, die unabhängig von potenziellen Energiemangellagen verfolgt werden können?

Um künftig weitere Energieeinsparungen zu erzielen, sind die in den Antworten der Fragen  1. und 5. aufgeführten Maßnahmen fortzuführen. Wesentliche Maßnahmen wurden im Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030 der Stadt Leipzig verankert. Um die Komforteinschränkungen gering zu halten, sind technische Maßnahmen weiter zu führen. Maßnahmen die weitergeführt werden sollen, müssen objektkonkret betrachtet werden.

  1.  Wie haben Stadt Leipzig und Eigenbetriebe die Einhaltung der Absenkung der Heiztemperatur kontrolliert und ist zukünftig der Einbau digitaler Thermostate vorgesehen?

Mitarbeitende wurden zu Energiesparmaßnahmen unterwiesen, es wurde ein Intranetbereich zur Energiekrise eingerichtet, die Hausmeister-/innen erhielten Checklisten und Arbeitsanweisungen und die Schulen und Kindertagesstätten wurden über die Fachämter zu den Maßnahmen informiert. Wo die Absenkung durch technische Anlagen möglich war, wurde dies umgesetzt.

Im Rahmen des Intractings und des Projektes Halbe-Halbe wurden vereinzelt digitale Thermostate eingebaut. Dies wird im Rahmen der Programme fortgeführt. Mit den vorhandenen Mitteln kann die Umrüstung nur sukzessive erfolgen. Teilweise ist auch die Modernisierung der Gebäudeleittechnik sinnvoller.

Auch die Eigenbetriebe prüften die Nachrüstung von digitalen Themostaten. Alternativ bringt auch der hydraulische Abgleich in Verbindung mit der Nachrüstung von Behördenkappen deutliche Einspareffekte.

  1. Welche Überlegungen gibt es, die Energieeinsparmaßnahmen auch mit Blick auf die weitere weltpolitische Entwicklung im kommenden Winter wieder zu etablieren und welche Maßnahmen haben sich diesbezüglich als am sinnvollsten dargestellt?

In den Ämtern und Eigenbetrieben wird die Fortführung von Einsparmaßnahmen grundsätzlich weiterverfolgt. Hier ist es das Ziel, eine Balance zwischen den Auswirkungen von Einsparmaßnahmen auf die Nutzung und die zu erzielenden Einsparungen zu finden.

Beispielsweise ist eine Fortführung der Sensibilisierung und Information der Mitarbeitenden und der gebäudenutzenden Personen geplant. Hierzu sollen für die kommunalen Gebäude auch digitale Möglichkeiten ausgeschöpft werden. So startete bereits vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine und der folgenden Energiekrise ein Projekt über die Smart City Challaenge (SmartCity Challenge Leipzig 2022 – Digital Campus Leipzig). Der Prototyp eines Onlineportals zur Information über Energieverbräuche, Energiekosten und Einsparmaßnahmen für die Nutzer-/innen der kommunalen Gebäude wurde bis Ende Februar 2023 fertiggestellt. An der produktiven Nutzung wird mit den Projektpartnern gearbeitet.

Die Vorgaben für einen energieeffizienten Betrieb der kommunalen Gebäude sind in der Energieleitlinie von 2011 verankert. Eine Fortschreibung ist in Arbeit.

Neben der Nutzersensibilisierung und dem sparsamen Umgang mit Energie liegt daher ein großer Fokus auf der Fortführung der technischen Maßnahmen, welche beispielsweise auch im EKSP 2030 oder in Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe verankert sind.

Um Energieeinsparmaßnamen in der öffentlichen Beleuchtung zu erreichen, ist eine konsequentere und schnellere Umrüstung auf LED Technologien dringend erforderlich, denn dadurch lassen sich über 60 % Elektroenergie einsparen. Dafür sind entsprechenden finanzielle Mittel bereitzustellen. Auch bei den Anstrahlungsanlagen ist die Umstellung auf LED Module fortzuführen. Denn nur durch LED Module lassen sich energieeffiziente und qualitätsgerechte Beleuchtungsanlagen zur Verbesserung der Ordnung und Sicherheit betreiben und das nächtliche Erscheinungsbild der Stadt verbessern.

Gemäß des Teilfachplans zur offenen Seniorenarbeit erfolgt eine Förderung dann, wenn mehr als 500 Einwohner in einem Ortsteil über 65 Jahre alt sind. Die Randgebiete Wahren, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Burghausen-Rückmarsdorf, Schleußig, Knautkleeberg-Knauthain, Schönau und Grünau-Siedlung wurden zu einem so genannten Paket West zusammengefasst. Hier soll jeweils ein Begegungsangebot im Umfang von 5 Stunden alle 14 Tage gemacht werden.

Das Sozialamt hat dazu vor einem Jahr eine Ausschreibung gemacht. Nach unserem Kenntnisstand hat wohl die Volkssolidarität die Ausschreibung für sich entscheiden können. Allerdings ist bislang noch nicht weiter passiert, das für die Senioren eine Verbesserung des Angebots bedeutet hätte. Deshalb fragen wir:

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung des offenen Seniorentreffs im Paket West nach der Vergabe an den Freien Träger?
     
  2. Gibt es in den betreffenden Ortsteilen entsprechende Örtlichkeiten, wo diese Seniorenarbeit stattfinden kann, und wurden bei der Raumsuche die Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte einbezogen?
     
  3. Gibt vor Ort dann weiter Kooperationspartner, wie beispielsweise Heimatvereine usw.?
     
  4. Hält die Stadt an der Paketlösung fest oder wird es auch dezentrale Angebote für die einzelnen Ortsteile geben?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung des offenen Seniorentreffs im Paket West nach der Vergabe an den Freien Träger?

Nach Durchführung eines öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens konnte im Juni 2022 ein Träger zur Durchführung des Paketes West gefunden werden. Der für das dritte Quartal 2022 geplante Start des Projektes wurde mehrfach verschoben, da der Träger keine Fachkraft finden konnte. Diese sollte ab 01.04.2023 zur Verfügung stehen und das Projekt sollte zu diesem Zeitpunkt mit vier von acht Standorten beginnen. Es war geplant, die Fachkraft im Umfang von 35 Stunden/Woche zu fördern, ein Teil der Arbeitszeit sollte zur weiteren Standortfindung genutzt werden. Vor wenigen Tagen teilte der Träger mit, dass die Fachkraft nicht zur Verfügung stünde. Der Start des Projektes ist daher erneut offen. Das Sozialamt ist derzeit mit einem weiteren Träger zur Umsetzung des Paketes West im Gespräch.

  1. Gibt es in den betreffenden Ortsteilen entsprechende Örtlichkeiten, wo diese Seniorenarbeit stattfinden kann, und wurden bei der Raumsuche die Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte einbezogen?

Bereits 2022 wurden zur Vorbereitung des Projektes rund 90 Personalstunden beim Träger gefördert, um in den Ortsteilen Räumlichkeiten zur Durchführung der Angebote zu identifizieren, auf Ansprechpartner zuzugehen und entsprechende Verträge vorzubereiten. Nutzungsvereinbarungen konnten bisher in den Ortsteilen Rückmarsdorf, Wahren, Lützschena-Stahmeln und Lindenthal vorbereitet werden. Im Rahmen der Suche ist ein Mitarbeiter des Trägers auf die Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte zugegangen. Auch bei der weiteren Standortsuche sollen diese einbezogen werden.

3.  Gibt es vor Ort dann weitere Kooperationspartner, wie beispielsweise Heimatvereine usw.?

Netzwerkarbeit gehört zu den im Fachplan Offene Seniorenarbeit formulierten Aufgaben der Fachkräfte in den Begegnungsangeboten. Die Träger der Offenen Seniorenarbeit sind angehalten, sich untereinander zu vernetzen (insbesondere mit den Beratungsmodulen der Seniorenbüros) und mit anderen Akteuren vor Ort zusammenzuarbeiten. Hierzu gehören auch Heimatvereine. Darüber hinaus sind alle geförderten Träger der Offenen Seniorenarbeit in sogenannten Koordinationsmodulen organisiert, in denen geförderte und nicht geförderte Angebote miteinander in Austausch kommen.

4.  Hält die Stadt an der Paketlösung fest oder wird es auch dezentrale Angebote für die einzelnen Ortsteile geben?

Mit Vergabe der beiden Paketlösungen Ost und West können perspektivisch alle im Fachplan Offene Seniorenarbeit vorgegebenen kleinen Standorte (1x Begegnung 5h alle zwei Wochen) besetzt werden. Es kommt jeweils eine pädagogische Fachkraft zum Einsatz, die dauerhaft in die Arbeit mit Seniorinnen und Senioren eingebunden ist. Die Angebote sind dezentral, kommen aber von einem Träger. Mit der Vergabe einzelner kleiner Angebote an verschiedene Träger ließen sich eine vergleichbare Fachlichkeit und Einheitlichkeit nicht erreichen. Eine dezentrale Lösung ist nicht vorgesehen.

Am 15.03.22, also vor einem Jahr und damit rechtzeitig vor der Frühlings- und Sommersaison 2022, hat der Leipziger Stadtrat beschlossen „Die saisonale Umwandlung vonStellplätzen zu Gunsten von Freisitzen grundsätzlich und an bis zu sieben Wochentagen für Gastronomie, Handel sowie für nachbarschaftliche und kulturelle Nutzungen ermöglichen.“, um Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Raum zurückzugeben und der durch Corona geplagten Kultur und Gastronomie Entwicklungen zu ermöglichen.
In wenigen Wochen beginnt die zweite Frühlings- und Sommersaison seit dem Stadtratsbeschluss.

Zwar hat die Stadtverwaltung im nicht-öffentlichen Fachausschuss zum Sachstand der Schanigärten grundsätzlich informiert, aber zum einen nicht umfassend und zum anderen haben auch interessierte Gastronomen, die nach Beschluss einen entsprechenden Antrag gestellt haben bzw. überlegen einen zu stellen und die interessierte Öffentlichkeit ein Recht auf Informationen.


Wir fragen daher an:

1. Was sind die Hinderungsgründe, warum der Beschluss bis heute nicht umgesetzt ist?
2. Wann plant das zuständige Dezernat VI die Umsetzung desüberfälligen Beschlusses?
3. Wird noch in der Freisitzsaison 2023 eine öffentliche Nutzung von Stellplätzen möglich sein und wenn ja, ab wann?

Antwort der Verwaltung:

Der Beschluss ist durch Änderung der Verwaltungspraxis bereits umgesetzt. Seit dem Ratsbeschluss im letzten Jahr können Sondernutzungserlaubnisse in Parklücken beantragt werden. Im Rahmen von Freisitz- und Schanigärtenanträgen werden durch das Ordnungsamt proaktiv die Möglichkeiten aufgezeigt, Freisitze vom Gehweg auf eventuell vorhandene und geeignete Parkbuchten oder geeignete Fahrbahnflächen zu legen. Eine Ablehnung erfolgt nur im Einzelfall, soweit Gründe der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einer Erlaubnis entgegenstehen.

Unabhängig von der schon bestehenden Möglichkeit der Antragstellung wird der Begriff Schanigärten mit in die Sondernutzungssatzung aufgenommen, die im Entwurf vorliegt. Sogenannte Parklets werden als gebührenfreier Tatbestand aufgenommen. 

Der Leitfaden zur Gestaltung von Freisitzen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen befindet sich zudem in der Überarbeitung durch die Fachämter.

Zum Start der Freisitz-Saison wird es in geeigneter Weise Öffentlichkeitsarbeit zu den Möglichkeiten der Freisitzgestaltungen geben.

Wir sprechen oft über die Versiegelung und Entsiegelung von Flächen des Stadtgebietes. Dennoch sind die Definition und die absoluten Werte unbekannt.

Deshalb folgende Fragen an den Oberbürgermeister:

  • Von welchem Versiegelungsgrad des Leipziger Stadtgebietes geht die Verwaltung aus?
  • Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?
  • Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der Versiegelung zugerechnet?
  • Wie sieht die Stadtverwaltung aktuell die Umsetzung der doppelten Innenentwicklung hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von neuen Grünflächen?

Antwort der Verwaltung:

Von welchem Versiegelungsgrad des Leipziger Stadtgebiets geht die Verwaltung aus?

Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?

Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der Versiegelung zugerechnet?

Wie sieht die Stadtverwaltung aktuell die Umsetzung der doppelten Innenentwicklung hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von neuen Grünflächen?

Die gestellten Fragen werden im Zusammenhang beantwortet:

Die Verwaltung befasst sich im Rahmen verschiedenster Beschlusslagen (u.a. VII-A-02929 – Fläschenverbrauch reduzieren) bereits mit Fragen der Erfassung, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen aus Versiegelungsdaten bzw. aus Daten zum Flächenverbrauch.

Terminologisch wird dabei zwischen Versiegelung und Flächenverbrauch unterschieden. Beide Faktoren werden je nach Planungskontext differenziert betrachtet und zur Beurteilung herangezogen. 

Unter Flächenverbrauch wird dabei die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen (also auch unbebaute und nicht versiegelte Böden wie Parks, Sportplätze etc.) verstanden, unter Flächenversiegelung die tatsächliche Überbauung bisher unversiegelter, offener Bodenflächen. 

Im Jahr 2017 hat die Stadt Leipzig (Amt für Geoinformation und Bodenordnung) zusammen mit den Leipziger Wasserwerken eine Befliegung durchgeführt und anschließend auf Basis der Luftbilddaten flächendeckend im Stadtgebiet die Versiegelung erfasst. Der entstandene GIS-Datensatz unterscheidet folgende Kategorien:

– nicht versiegelt

– teilversiegelt (z. B. Rasengittersteine)

– versiegelt (z. B. Wege, Straßen)

– versiegelt bebaut (Gebäude)

Aus den Kategorien „teilversiegelt“, „versiegelt“ und „bebaut versiegelt“ errechnet sich für das Jahr 2017 eine Versiegelung von 77.989.051 m2 im Stadtgebiet.

Der Datensatz ist im Zusammenhang mit dem Projekt „kommunale Anpassungsstrategien für wassersensible Infrastrukturen in Leipzig“ entstanden und wurde als Grundlage für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte verwendet. Der Prozess zur wassersensiblen Stadtentwicklung wird gegenwärtig fach- und ämterübergreifend fortgeführt.

Die Versiegelungskartierung wurde vom Amt für Geoinformation an verschiedene Fachämter (SPA, ASG, AfU) zur weiteren Verwendung übergeben. Die Daten fanden z. B. Eingang in den Masterplan Grün (ASG) und in die Stadtklimamodellierung der Phase II (AfU). Für ein zukünftig anzustrebendes regelmäßiges Versiegelungsmonitoring wird der o. g. Datensatz im Rahmen des Projektes „Urban Green Eye“ validiert.

Darüber hinaus ist durch das Fernerkundungsforschungsprojekt „Urban Green Eye“ ein Monitoring zur Flächenverbrauch- und -entsiegelung zukünftig leistbar. Dabei wird u.a. der Indikator Versiegelung aus Satellitendaten der Copernicus-Mission (ESA) erhoben. Ziel ist es, die Daten jährlich zu aktualisieren. Derzeitiger Projektstand ist der Aufbau und das Training eines Modells zur automatisierten Berechnung der Daten. Erstmals werden Versieglungsdaten abgeleitet aus der Satellitendaten ab Mitte 2023 verfügbar.

Derzeit werden die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Daten in der Stadtentwicklungs-planung diskutiert. Insbesondere im Zuge der Eingriffsregelung bspw. im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen wird ein gleichartiger Ersatz bei Versiegelung priorisiert. Dies bedeutet, dass dort, wo durch Ausweisung von Baufeldern Versiegelung bauplanungsrechtlich zulässig wird, Entsiegelungsmaßnahmen möglichst nah am Eingriffsort als Ersatz gesucht werden.

In der Ratsversammlung am 8. Februar 2023 wurde der Doppelhaushalt 2023/24 beschlossen. Darunter auch die folgenden Top 10 der Bürgervorschläge, die erstmalig mit dem freiwillig durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren am Doppelhaushalt 2023/24 Einzug gefunden haben.

Top 10 Bürgervorschläge (www.leipzig.de/buergerhaushalt):

1. Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“

2. Sammelvorschlag „Öffentliche Toiletten“

3. Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften

4. Solarpaneele für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern

5. Rollator- und rollstuhlgerechte Fuß- und Gehwege in Leipzig schaffen

6. Lasst Bäume wachsen – Wald mehren

7. Mehr öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet

8. Bezahlbarer Wohnraum

9. Schaffung von mehr Grünflächen mit Schatten

10. Sammelvorschlag „Reinigung Karl-Heine-Kanal“

Wir fragen an:

  1. Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgervorschläge und welche werden final umgesetzt?
  2. Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern?
  3. Wie erfolgt die Einbindung von Stadtrat/den Fachausschüssen?
  4. Wie ist der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge in die Konzepterstellung oder in die Umsetzungskonzepte der Fachdezernate?
  5. Gibt es einen Nachrückvorschlag für den ersten Bürgervorschlag, der derzeit finanziell nicht umgesetzt werden kann?

Antwort der Verwaltung

In der Ratsversammlung am 8. Februar 2023 wurde der Doppelhaushalt 2023/24 beschlossen. Darunter auch die folgenden Top 10 der Bürgervorschläge, die erstmalig mit dem freiwillig durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren am Doppelhaushalt 2023/24 Einzug gefunden haben.

Auf die Fragen wird wie folgt geantwortet: 

  1. Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgervorschläge und welche werden final umgesetzt? 

Die Umsetzung der Bürgervorschläge erfolgt in den jeweiligen Fachämtern wo die Vorschläge zugeordnet sind. Es sollen vorzugsweise alle Bürgervorschläge (TOP 10) umgesetzt werden.

Der TOP 1 „Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ zur Vergünstigungen im ÖPNV ist ein Verhandlungsauftrag an den Oberbürgermeister sich bei Bund und Land im Zuge eines Nachfolgeproduktes des „9-Euro-Tickets“ für weitere Preissenkungen einzusetzen. Laut Bundesregierung (Stand Februar) haben sich Bund und Land geeinigt. Am 1. Mai 2023 soll das Deutschlandticket eingeführt werden, jedoch sind noch nicht alle Details geklärt.

Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

  1. Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern? 

Die Berichterstattung über den Umsetzungstand der Bürgervorschläge wird vorrangig auf der Webseite www.leipzig.de/buergerhaushalt erfolgen sowie ggf. über die Leipziger Medienlandschaft. 

  1. Wie erfolgt die Einbindung von Stadtrat/den Fachausschüssen? 

Für eine Einbindung der Stadträtinnen und Stadträte sowie der Gremien/Fachausschüsse sollen die Top 10 Bürgervorschläge ins Allris mit entsprechender Vorlagenbezeichnung und -nummer übertragen werden. Damit wie bei den Haushaltsanträgen und Bürgereinwänden ein Controlling und Informationsstand zu den entsprechenden Bürgervorschlägen vom Fachamt transparent dargestellt werden kann. Sobald die Bürgervorschläge ins Allris eingebunden sind, wird das Dezernat Finanzen die Fraktionen darüber informieren.

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge in die Konzepterstellung oder in die Umsetzungskonzepte der Fachdezernate? 

Der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge ist auf der Webseite unter www.leipzig.de/buergerhaushalt für die Öffentlichkeit nachlesbar. Sobald die Bürgervorschläge ins Allris übertragen worden sind, können weitere Umsetzungssachstände von den Fachämtern eingetragen werden.

 Aktueller Stand der Bürgervorschläge

  1. Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ 

Geplante Einführung Deutschlandticket am 1. Mai 2023. Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

  1. Sammelvorschlag „Öffentliche Toiletten“ 

Prüfung im Rahmen der Erstellung der Toilettenkonzeption und Vorschlag in 2023.

Doppelhaushalt 2023/2024:
Berücksichtigung der Vorschläge im Zusammenhang mit dem Toilettenkonzept im Jahr 2023. Sollten die im Jahr 2023 und 2024 im Haushalt bereitgestellten Mittel nicht ausreichen um die Bürgervorschläge umzusetzen, wird die Verwaltung dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorlegen.

  1. Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Alle für eine Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen relevanten Dachflächen kommunaler Bestandsgebäude der Stadt Leipzig werden seit 2020 auf ihre Eignung hin überprüft (Dachgeometrie, Dachhaut, Statik, elektrotechnische Kapazitäten, etc.). Hierzu kooperiert die Stadt Leipzig mit einem Tochterunternehmen der Leipziger Stadtwerke, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH, kurz: LKE. Die Prüfung aller relevanten Flächen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings befinden sich bereits sehr gut geeignete Dächer in der Projektierung für die Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen. Bereits in diesem Jahr (2022) werden die ersten Anlagen im Gebäudebestand in Betrieb gehen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Die Verwaltung wird dem Stadtrat im Jahr 2023 über die Prüfung informieren. Sollten sich daraus weitere Möglichkeiten ergeben, so wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten. 

  1. Solarpaneele für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern 

Zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidungsreif, wird zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadtverwaltung aufgegriffen.

In Kombination mit einer dynamischen Beleuchtung sind Solarleuchten grundsätzlich geeignet, um in lichtempfindlichen Bereichen die Verkehrssicherheit von Rad- und Schulwegen zu gewährleisten. Die ersten Leipziger Anlagen befinden sich im Planungsansatz. Das Potential, diese Technologie flächendeckend einzusetzen, ist derzeit jedoch noch nicht gegeben, da die technischen Anforderungen sich noch in der Praxis bewähren müssen. Dazu gehört ein zuverlässiger Betrieb in den Dunkelstunden bei jedem Wetter über einen Zeitraum von 25 Jahren, die Speicherung der Energie und Unterbringung der Batterien, teilweise im unterirdischen Bauraum, der im dicht bebauten Stadtgebiet wegen des unterirdischen Leitungsbestandes nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Für den Einsatz an Hauptverkehrsstraßen eignen sich die bisherigen Produkte zudem durch ihre hohen Anschaffungskosten, die fehlende zuverlässige Speicherung der Energie und der Problematik, die Leuchten in die Zentralsteuerung der Stadt einzubinden, derzeit nicht. Die Stadt orientiert daher auf einen Einsatz in städtischen Rand- und Außenbereichen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Zur Frage Straßenbeleuchtung wird auf die Ausführungen im Verwaltungsstandpunkt verwiesen. Somit ist dies nicht umsetzbar. Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u. ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen, wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlags eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.

Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u. ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlages eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.

  1. Rollator- und rollstuhlgerechte Fuß- und Gehwege in Leipzig schaffen 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Bordabsenkungen sollen die Attraktivität sowie die Sicherheit steigern und mobilitätseingeschränkten Menschen das Queren erleichtern. Hierfür gibt es bereits das Bordsteinabsenkungsprogramm. Im Rahmen der derzeitigen Erarbeitung des Fußverkehrsentwicklungsprogramms werden die Listen für die Bordsteinabsenkungen sowie das bestehende Gehwegsanierungsprogramm ebenso berücksichtigt. Zudem erfolgt gegenwärtig die Überarbeitung und Anpassung der Musterblätter für Querungsstellen mit differenzierten Bordhöhen, um das barrierefreie Queren zu verbessern.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes werden je 100 TEU zusätzlich für ein entsprechendes Sonderprogramm zur Verfügung gestellt.

  1. Lasst Bäume wachsen – Wald mehren 

Ziel der Freiraumentwicklung sind vor allem multifunktional wirksame und nutzbare Flächen und nicht spezielle Flächenkategorien für jede Art von Nutzung. In diesem Sinne muss das Ziel darin bestehen, die hier angesprochenen Strukturen waldartiger, vor allem essbarer Vegetation ins öffentliche Grün, ggf. auch an aufzubauenden Waldrändern oder im Kontext von Spielplätzen im Wald zu integrieren. Die in Leipzig etablierten Urbanen Wälder bieten bereits entsprechende Möglichkeiten und Potenziale. 


Doppelhaushalt 2023/2024:
Seitens der Verwaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt eingeschätzt, dass mit dem nun vorhandenen Personal und im Haushalt 2023/2024 aktuell geplanten Mitteln alle sofort umsetzbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Sollte ein unterjähriger Mehrbedarf zur Umsetzung erkennbar werden, so wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage in das Verfahren geben.

  1. Mehr öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Neuaufstellungen und Anpassungen sind laufender Prozess im Rahmen der Umsetzung des Papierkorbkonzeptes. Zusätzliche Steigerungen sind finanziell entsprechend zu unterlegen. Die Anregungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Gestaltung der Papierkörbe werden im Rahmen der Evaluierung des Papierkorbkonzeptes geprüft. Darüber hinaus wird auf die EU-Kunststoffrichtlinie verwiesen, die den Inverkehrbringer auf Basis einer erhöhten Herstellerverantwortung zukünftig an der Finanzierung der Reinigungskosten beteiligt.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Der Zuschuss der Stadtreinigung wird um je 50 TEU pro Jahr für mehr Mülleimer bzw. Erhöhung des Reinigungsturnus erhöht.

  1. Bezahlbarer Wohnraum 

Diese Forderung ist erklärtes Ziel der Stadt und wird durch die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes untermauert. Die Stadt nutzt bereits zahlreiche Instrumente zu Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, ist aber auch von der Mittelbereitstellung des Freistaats abhängig.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Bestätigt im Sinne eines Verhandlungsauftrages an den Oberbürgermeister im Zuge der Verhandlungen mit dem Freistaat und der Beschlussfassung des Staatshaushaltes 2023/2024 sich für eine Verstetigung und Erhöhung der Fördermittel für Wohnraum einzusetzen. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes und im Bündnis für bezahlbares Wohnen dieses Anliegen berücksichtigen.

  1. Schaffung von mehr Grünflächen mit Schatten 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Umsetzung Straßenbaumkonzept und Gegenstand jeder Projektplanung und Sanierung im Bestand; Straßenbäume sowie Park- und Grünanlagenbäume werden im gesamten Stadtgebiet im Rahmen von Pflanzprojekten gepflanzt. Erstpflanzungen in Straßenzügen werden über die Umsetzung des Straßenbaumkonzeptes der Stadt Leipzig realisiert. Hinweise und Wünsche für Baumpflanzungen werden gern entgegengenommen. Die Prüfung der Standorte für Baumpflanzungen wird dann im Rahmen einer Priorisierung aufgenommen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Die Verwaltung wird im Zuge der Umsetzung des „Masterplan Grün“ dieses Anliegen berücksichtigen. 

  1. Sammelvorschlag „Reinigung Karl-Heine-Kanal“

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Die Krautung des Karl-Heine-Kanal erfolgt 1 x im Jahr. Im Jahr 2022 ist am Karl-Heine-Kanal wieder eine Teilentkrautung geplant. Die Krautung im Karl-Heine-Kanal wurde für Anfang August 2022 (in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde) vorgesehen. Ende Mai 2022 erfolgte bereits eine Entnahme der üppig wachsenden Algen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Das Anliegen wurde bereits im Sommer 2022 aufgegriffen. Im Sinne der Bürgervorschläge wird die Verwaltung auch im Jahr 2023 ff entsprechend handeln.

  1. Gibt es einen Nachrückvorschlag für den ersten Bürgervorschlag, der derzeit finanziell nicht umgesetzt werden kann?

Ein Nachrücken von Bürgervorschlägen ist grundsätzlich möglich. Der Top 1 Bürgervorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ ist Aufgabe der Bundesregierung bzw. haben sich Bund und Land über eine Einführung des Deutschlandsticket am 1.  Mai 2023 geeinigt.

Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

Aus diesem Grunde wird von einem Nachrücken des Top 1 Bürgervorschlages abgesehen.

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Kofinanzierung des Straßenbaus der LVB-Maßnahme Landsberger Straße wurde in der Ratsversammlung im Dezember 2022 bestätigt. 

Vor ca. zwei Wochen informierten Stadtverwaltung und L-Gruppe, dass die Ausschreibung nicht erfolgreich war. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit Rohstoffengpässen, stark gestiegenen Baupreisen und Mangel an ausführenden Baufirmen, konnte im EU-weiten Vergabeverfahren für die Hauptbauleistungen für die Leipziger Verkehrsbetriebe und die Stadt Leipzig kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden. Durch die deutliche Überschreitung des sorgfältig ermittelten Auftragswertes ist die Finanzierung des Vorhabens nicht gewährleistet.

Wir fragen daher an?

1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

2. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

3. Wie ist das weitere Vorgehen?

4. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Antwort der Verwaltung

  1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

Die Veröffentlichung (eVergabe) erfolgte geschäftsbesorgend durch die LVB GmbH am 16.11.2022 und die Veröffentlichung auf der EU-Plattform am 18.11.2022.

  1. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme werden fortlaufend Straßenunterhaltungsmaßnahmen geprüft, so dass die Verkehrssicherheit der Straße immer gegeben ist.

  1. Wie ist das weitere Vorgehen?

Für die Landsberger Straße sind jetzt in Absprache der Bauherren die Einordnung in die weiteren Bau- und Wirtschaftspläne zu prüfen und eine neue Terminschiene aufzustellen. Die Baumaßnahme wird dann neu ausgeschrieben. Im besten Fall erfolgt das noch in diesem Jahr, mit Baubeginn in 2024. Abschließende Aussagen dazu sind jedoch noch nicht möglich.

  1. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Landsberger Straße (Vorlage VII-DS-02626) wurde vom Stadtrat ungeändert beschlossen. Änderungen des Beschlusses durch Antrag sind frühestens 6 Monate nach Beschlussfassung möglich (Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig § 7, Absatz 5 und § 9 Absatz 4).