Anfragen der SPD-Fraktion.

Bei der Schuleingangsuntersuchung 2022 wurde 507 Kindern durch das Gesundheitsamt eine sonderpädagogische Zurückstellung empfohlen, d.h. das so genannte Vorschuljahr soll in der Kita wiederholt werden. 2021 wurde diese Empfehlung für 579 Kinder ausgesprochen. Damit die Kinder, bei denen diese sonderpädagogische Zurückstellung ausgesprochen wird, tatsächlich kompetent für den Schuleintritt werden, braucht es gezielte Förderung.  

Wir fragen an:

1. Welche Qualitätsstandards werden bei der Wiederholung des Vorschuljahres festgelegt:

a) für das Personal?

b) für das Konzept? 

c) an Kitas in freier Trägerschaft?

2. Durch wen werden die Kitas beraten, dass Kinder mit sonderpädagogischer Zurückstellung eine gezielte Förderung erhalten können?

3. Werden für die Förderung zusätzliche Personalstunden bereitgestellt?

4. Was unternehmen die Träger von Einrichtungen, um sicherzustellen, dass möglichst alle Kinder am Vorschuljahr teilnehmen?

5. Was unternehmen die Träger, wenn Kinder nur sehr unregelmäßig am Vorschuljahr teilnehmen?

In den Leipziger Kindertagesstätten, Horten und Kinder- und Familienzentren sind zwei Programme des Jugendamtes und des Referates für Migration und Integration im Einsatz: Sprach- und Kulturmittler/-innen (SKM) und Sprach- und Integrationsmittler/-innen (Sprint). Diese sollen unterstützend für Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund wirken.

Wir fragen an:

1.  Wie viele Fachkräfte sind im Jahr 2023 für SKM und Sprint in wie vielen Einrichtungen im Einsatz? 

2. Wie viele Kinder können dadurch betreut werden?

3. Bis wann werden diese Programme verbindlich fortgeführt?

4. Welche konkreten Förderpläne werden für Kinder mit Migrationshintergrund umgesetzt?

5. Wenn Kinder mit Migrationshintergrund im Vorschuljahr der Kita, aufgrund von mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache, das Wiederholen des Kindergartenjahres vor Eintritt in die Grundschule empfohlen wird:

  • Welche Inhalte von Förderplänen werden dann konkret in dem zusätzlichen Kindergartenjahr umgesetzt?
  • Wer erstellt diese Förderpläne?

6. An welchen Kindertagesstätten sind Sprach- und Kulturmittler/-innen bzw. Sprach- und Integrationsmittler/-innen eingesetzt und nach welchen Kriterien wurden die Einrichtungen hierfür ausgewählt?

In der Antwort auf die Anfrage VII-F-08284-AW-01 hat die Stadtverwaltung ausgeführt, dass sogenannte Schanigärten und Stellflächen für Nachbarschaften und Kultur beantragt werden können und auch bearbeitet werden.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Schanigärten und Stellflächen für Nachbarschaften und Kultur wurden seit Anfang des Jahres beantragt?
  2. Wie viele wurden davon genehmigt?
  3. Wie viele der Anträge kamen von Gastronomen?
  4. Wie viele davon wurden abgelehnt?
  5. Was waren die Gründe für eine Ablehnung?
  6. Gab es Anträge, bei denen das Ordnungsamt genehmigt hätte, aber das Verkehrs- und Tiefbauamt abgelehnt hat (und umgekehrt)? Wenn ja, was waren hierfür die Gründe?
     
  7. Welche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit wurden ergriffen? Wurde gemeinsam mit der DEHOGA die Leipziger Gastronomie über die Möglichkeit informiert? Gibt es die Informationen auch mehrsprachig? Wenn nein, wieso wurde der Beschluss nicht umgesetzt?

In der bayrischen Landeshauptstadt München ist es ab September 2023 möglich, den Preis für eine Taxifahrt vorher mit dem Taxiunternehmen zu vereinbaren. Damit sind Umleitungen oder Staus zumindest beim Fahrpreis kein Thema mehr. Die Möglichkeit, einen Festpreis zu vereinbaren, haben die Fahrgäste in München, wenn sie ihre Fahrt per App oder telefonisch vereinbaren.

Auch Taxiunternehmen in Leipzig haben durch Carsharing-Apps oder Leihwagenanbieter zusätzliche Konkurrenz bekommen, bei denen der Kunde oder die Kundin schon bei der Buchung der Fahrt wissen, was die Tour schlussendlich kosten wird. Taxis als Teil des ÖPNV müssen konkurrenzfähig bleiben sowie für jüngere Kundengruppen und durch ein modernes Buchungsverhalten attraktiv bleiben.

Unberührt davon bleibt natürlich die Möglichkeit bestehen, den Festpreis abzuwählen und weiter nach Taxameter zu fahren und zu bezahlen.

 Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Gibt es auch in Leipzig Überlegungen, eine Festpreisoption für Taxis einzuführen?
  2. Wenn ja: Wann ist mit der Einführung zu rechnen und sind zunächst nur einzelne Routen als Testlauf für Festpreisfahrten vorgesehen?
  3. Wenn nein: Gibt es rechtliche Schwierigkeiten, die die Einführung erschweren oder welche Hürden gibt es, die beseitigt werden müssten?
  4. Welche Preisspanne im Rahmen der Gebührenordnung sieht die Stadt Leipzig als realistisch an, um Stabilität und Vertrauen aufzubauen, und zu verhindern, dass besonders zu Stoßzeiten oder in der Rushhour Preissprünge stattfinden?
  5. Welche Möglichkeiten für Festpreise sieht die Stadt Leipzig, wenn Fahrten in Kommunen der benachbarten Landkreise gehen sollen?

Im Zuge des Antrags – VII-A-01862 hat die Stadtverwaltung ausgeführt, dass bis 2024 ein dauerhaftes Lastenradverleihsystem aufgebaut werden soll. 

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurden dafür jeweils 60.000 Euro für die HH-Jahre 2023 und 2024 zusätzlich bereitgestellt (insgesamt 100.000 Euro pro HH-Jahr).

Wir fragen an:

  1. Wie sind die Planungen für das Konzept?
  2. Wofür die die Verwendung der durch den Stadtrat beschlossenen 200.000 Euro zum Ausbau des Lastenradverleihsystems geplant?
  3. Ist eine öffentliche Ausschreibung geplant?
  4. Wie ist der konkrete Zeitplan für eine ggf. notwendige Ausschreibung und Umsetzung, da die Stadtverwaltung eine Umsetzung ab 1. Quartal 2024 plant?
  5. Welche Parameter werden an eine Ausschreibung gelegt? (Anzahl der Stationen, Anzahl der Räder, stadtweite Abdeckung, Spezialfahrzeuge [Tandems, Rollstuhllastenfahrräder…], Ermäßigungen)
  6. Wie viele Standorte zum Ausleihen von Lastenrädern sind in der Umsetzung ab 1. Quartal 2024 geplant? Wie viele bis Ende 2024?

In Leipzig sind die zahlreichen Ferienwohnungen, die aus der Umwandlung von Wohnungen
entstanden sind, mitverantwortlich dafür, dass bezahlbarer Wohnraum bzw. Wohnraum an
sich knapp geworden ist.
Die Nutzungsänderungen baulicher Anlagen – zum Beispiel Umnutzung „klassischer“
Wohnungen zu Ferienwohnungen – müssen in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung
bei der Stadt Leipzig beantragt und genehmigt werden.


Wir fragen an:

  1. Wie viele Umnutzungen von Wohnungen wurden bei der Stadt Leipzig seit
    Einführung der sozialen Erhaltungssatzungen im Jahr 2020 beantragt? (Bitte
    aufschlüsseln nach Gebiet und Jahr)
  2. Wie viele Umnutzungen wurden durch die Stadt genehmigt? (Bitte aufschlüsseln
    nach Gebiet und Jahr)
  3. Welche Art der Umnutzung (Ferienwohnung, Büro, etc.) wurden dabei beantragt
    bzw. genehmigt?
  4. Wie hoch schätzt die Stadt Leipzig die Dunkelziffer von nicht beantragten und
    genehmigten Umnutzungen?
  5. Wie geht die Stadt Leipzig in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung gegen illegale
    Zweckentfremdung vor?
  6. Wie viele Fälle wurden dabei verfolgt?

Das urbane Leben wird von vielfältigen Veränderungen beeinflusst. Aufgrund sich ändernder Bevölkerungsstrukturen wie auch der zunehmenden Verdichtung in der Stadt, ändern sich auch der Bedarf an Grün- und Freiflächen sowie deren Nutzung. Anpassungen bei Zuschnitt, Ausstattung und Struktur bereits vorhandener Grün- und Freiflächen können deshalb für die Stadtverwaltung notwendig werden, um die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu erhöhen. Allerdings sind solche Veränderungen aufgrund von rechtlichen Vorgaben (bspw. Fördermittelbindung oder Urheberrechte nach Architektenwettbewerben) mitunter erst nach vielen Jahren möglich. Im März 2023 wurde der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, der die Verwaltung beauftragte, entsprechende Flexibilisierungsmöglichkeiten zu prüfen. Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag, der nicht Inhalt des Ratsbeschlusses geworden ist, legte dar, dass eine entsprechende juristische Prüfung im 2. Quartal abgeschlossen werden würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1. Wie ist der Stand der Prüfung?
     
  2. Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung hierbei gekommen?
     
  3. Wie werden sich die Ergebnisse auf die künftige Gestaltung von Freiräumen auswirken?
     
  4. Gibt es aus Sicht der Verwaltung bereits bestehende Flächen, die sofern das Prüfergebnis eine zeitnahe Veränderung von gestalteten Freiflächen möglich macht, die in naher Zukunft überarbeitet bzw. umgestaltet werden sollen?