Anfragen der SPD-Fraktion.

Die Vorlage „Gesamtkonzeption Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig: Teil 1 Ausschreibungskriterien und Regeln zur Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Leipzig“ wurde uns auf Nachfrage im Stadtrat von Seiten des zuständigen Bürgermeisters noch vor dem Sommer 2023 angekündigt.

Durch die aktuellen Jahresverträge droht aus unserer Sicht ein ökologischer und materieller Wertverlust für die Grundstücke der Stadt, weil die Betriebe möglicherweise weniger Investitionen in Humusbildung, Wasserbindefähigkeit und Bodenaufbau vornehmen, wenn sie keine langfristigen Verträge und Sicherheiten haben und ihnen drohen könnte, Pachtverträge nicht verlängert zu bekommen.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Vorlage Gesamtkonzeption Landwirtschaft?
  2. Wie positioniert sich die Verwaltung zu dem beschriebenen Investitionshemmnis und einem möglichen Wertverlust?

Mit Ratsbeschluss vom Mai 2017 wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem der zehn Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher ausgestattet wird. Für die konkrete Ausgestaltung sollten der Behindertenverband und spezialisierte Landschaftsgärtner:innen hinzugezogen werden.

Außerdem wurden im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2021/22 durch Annahme des Antrages „Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können“ (A 0128/ 21/22) Gelder in den Haushalt eingestellt.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?
  2. Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?
  3. Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?
  4. Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo? Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1

Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?

Antwort

Umsetzung inklusive Spielplätze 2021

  1. August-Bebel-Platz, Engelsdorf
  2. Verdistraße, Engelsdorf
  3. Enzianweg, Wiederitzsch
  4. Theobald-Beer-Straße
  5. „Am Obstgarten“, Kleinzschocher
  6. Lene-Voigt-Park, Schaukelplatz
  7. Naturbad Südwest
  8. Jugend- und Sportbereich „Am Waserschloss , Leutzsch
  9. Bienitzstraße, Burghausen
  10. Henriettenpark, Lindenau
  11. Kirchplatz Möckern
  12. Skateanlage Parkallee, Grünau

Umsetzung inklusive Spielplätze 2022

  1. Spielplatz Palmengarten, Alt-West
  2. An der Badeanlage/Kuhweide, Liebertwolkwitz
  3. „Am Zypressenhügel“ Alte Salzstraße, Grünau Ost
  4. Zeisigplatz, Wahren
  5. „Am Brunnen“, Lützschena-Stahmeln
  6. Spielpaltz Schönauer Park
  7. Rehbacher Anger
  8. Rolf-Axen-Straße, Kleinzschocher
  9. Spielbereich Connewitzer Spitze

Frage 2

Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?

Antwort

Spielplätze barrierefrei zu erstellen, gehört zur üblichen Planungspraxis.

Mit dem Beschluss VII-HP-05445 – Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können (A0128/21/22) ist es das erklärte Ziel, dass perspektivisch jeder Spielplatz auch Spielan­gebote für verschiedene Einschränkungen motorischer, sensorischer oder kognitiver Art im Angebot hat. Dieses Angebot wird sukzessive erweitert und dessen Benutzerfreundlichkeit weiter entwickelt. Aktuell können fast alle 320 öffentliche Spielplätze über die Internetseite der Stadt Leipzig sowohl über den Stadtplan und über die Suchfunktion Spielplätze abge­rufen werden. Somit kann sich jede interessierte Person hinsichtlich ihrer Bedürfnisse die Spielplätze auf ihre individuellen Möglichkeiten und Eignungen anschauen.

Frage 3

Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?

Antwort

Entsprechend der Antwort zur Frage 2 werden bei allen zu erneuernden Spielplätzen diese Aspekte soweit möglich berücksichtigt.

Frage 4

Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo?

Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort

Nein, in Leipzig gibt es keine Schaukel für Rollifahrer auf den öffentlichen Spielplätzen. Grund dafür ist, dass generell Rollischaukeln im öffentlichen Raum nicht aufgestellt werden dürfen, sondern nur in Bereichen mit Betreuung. Weiterhin wäre ein Spielgerät, welches ausschließlich für Rollifahrer zu nutzen ist, nicht inklusiv.

Wir haben zur Ratsversammlung im April angefragt, wie die Stadt mit den von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotenen Grundstücken umgehen will und vor allem für welche, der vom Bund zu veräußernden Grundstücke, die Stadt ein Kaufinteresse angemeldet hat. Die Frage nach den Grundstücken wurde sehr unkonkret und ausweichend beantwortet, obwohl hier keine Konkurrenz mit privaten Dritten besteht, weil die Grundstücke den Kommunen bevorzugt angeboten werden. Aus diesem Grund fragen wir:

Für welche der genannten Grundstücke hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?

Mit Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, „die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. Dafür wird dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eine neue Zeitschiene schriftlich mitgeteilt. Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops 2019 sind aufzugreifen und bis spätestens 2023 ist Planrecht zu schaffen.“

In der Stadt Leipzig wird weiterhin zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Die Kiebitzmark befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz ist. Das Gebiet ist bestens erschlossen. Und mit Straßenbahn und S-Bahn ist man relativ zügig auch im Stadtzentrum.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Weiterentwicklung des Areals Heiterblick-Süd (Kiebitzmark)?
  2. Konnte die fundierte Entwicklungsstrategie inzwischen erarbeitet werden?
  3. Konnten die Beschlussvorlage für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes und das städtebauliche Wettbewerbsverfahren parallel vorbereitet werden?
  4. Wenn Fragen 3 und 4 mit nein beantwortet werden, wie ist der aktuelle Stand und wann ist mit entsprechenden Beschlüssen zu rechnen?

Unsere Fraktion wurde hinsichtlich der Barrierefreiheit der Leipziger Stadtteilbüros angefragt.

Auf der Homepage der Stadt Leipzig finden wir dazu leider nicht Angaben für alle Einrichtungen – https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/infobueros-und-zentren/

Wir möchten anfragen:

1. Welche Leipziger Stadtteilbüros sind neben dem Stadtbüro am Burgplatz 1 – das für Rollstuhlfahrer voll zugänglich ist – barrierefrei zu erreichen?

2. Wenn eine Barrierefreiheit nicht vorhanden ist, kann vor Ort z.B. mittels einer mobilen Rampe ein Besuch für mobilitätseingeschränkte Personen ermöglicht werden?

Mit Ratsbeschluss zum Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030 wurde im Oktober 2022 das Handlungsfeld Mobilität – Maßnahme IV.15 App zur multi- und intermodalen Mobilität – LeipzigMOVE und Neubau sowie Erweiterung der Mobilitätsstationen – wie folgt ergänzt:

In Leipzig soll ein flächendeckendes Netz an Mobilitätspunkten errichtet werden. Hierzu werden im gesamten Stadtgebiet 50 neue Mobilitätspunkte pro Jahr bzw. mindestens 400 neue Mobilitätspunkte bis 2030 errichtet, um Parkraum für Fahrräder und Lastenbikes, Bikesharing und Scooter, Carsharing aber auch E-Mobilität zu schaffen und eine sichere Abstellinfrastruktur zu errichten (Bügel). Über Abweichungen soll rechtzeitig im FA Stadtentwicklung und Bau informiert werden.

Dabei soll auch die stadtweite Etablierung des bislang in einem Pilotprojekt getesteten Verleihsystems für Lastenräder Berücksichtigung finden. Die Mobilitätspunkte sind mit Pflanzungen und Bäumen zu begrünen und sollen Sitzgelegenheiten für Anwohner beinhalten, um gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu verbessern.

Auch in den Doppel-Haushalt 2023/24 wurden Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Umsetzung von Mobilitätspunkten eingestellt. Darüber hinaus wurden weitere 700.000 Euro zur Umsetzung des EKSP beschlossen, wobei ein Teil in weitere Mobilitätspunkte fließen sollte.

In der schriftlichen Antwort zur Anfrage-Nr. VII-F-08491-AW-01 verweißt die Stadtverwaltung lediglich auf die Mobilitätsstationen und macht damit deutlich, dass weder der Änderungsantrag zum EKSP, noch die Haushaltsbeschlüsse umgesetzt werden. 

  1. Warum bezieht sich die Stadtverwaltung nur auf die Mobilitätsstationen und nicht wie beschlossen auf die Mobilitätspunkte?
  2. Wann kommuniziert die Stadt, wie viele Mobilitätspunkte in diesem Jahr neu gebaut werden, wo die Standorte liegen und welche Nutzungen angebunden sein sollen? (Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenfahrräder, Bikesharing (inkl. Lastenfahrräder) und Scooter, Carsharing und E-Mobilität)
  3. Werden mit den Mobilitätspunkten auch die Aufenthaltsqualität im Umfeld durch Pflanzungen, Bäume und neue Sitzgelegenheiten für Anwohner:innen verbessert?
  4. Werden kaputte bzw. nicht mehr funktionierende Mobilitätspunkte und -stationen zeitnah repariert bzw. instandgesetzt (wie z.B. am Lindenauer Markt)?
  5. Gibt es Nutzer:innenzahlen, wie häufig die Mobilitätspunkte genutzt werden? Wenn ja, wird dabei erfasst, für welche Nutzung die Mobilitätspunkte benötigt werden? Bitte mit Zahlenangaben, wenn möglich

Mobilität ist für alle Menschen eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft. Die Verbesserung der Mobilität für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Für Menschen mit Behinderungen sind Lösungen allerdings noch mit Herausforderungen verbunden, beispielsweise in den Bereichen Nutzerfreundlichkeit und unabhängige Nutzung von Mobilitätsangeboten. Der Individualverkehr spielt dabei eine wichtige Rolle, da viele Menschen mit Behinderungen selbstständig Auto fahren. Mit fortschreitenden technischen Möglichkeiten, wie beispielsweise dem autonomen Fahren, werden immer mehr Menschen Mobilität unabhängig und selbstständig nutzen können. Voraussetzung dafür ist auch eine möglichst barrierefreie Infrastruktur. Aktuell hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen Leitfaden zu Anforderungen an eine barrierefreie Ladeinfrastruktur veröffentlicht: https://sozialhelden.de/wp-content/uploads/2023/04/20230417_Leitfaden_Barrierefreie-E-Ladesaeulen-Einfach-laden-ohne-Hindernisse.pdf

Wir möchten anfragen:

  1. Inwieweit wird die Barrierefreiheit bei der Ladeinfrastruktur von E-Fahrzeugen aktuell in Leipzig berücksichtigt?
  2. Wie viele barrierefreie Ladesäulen nach den neuesten Kriterien gibt es derzeit in Leipzig?
  3. Welche Pläne gibt es hier für die Zukunft?
  4. Wie nimmt die Stadt Leipzig Einfluss bei den Ladesäulen im öffentlichen Raum?