Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Juni 2022 wurde die Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss beauftragt, als wichtigen Bestandteil der Leipziger Klimaanpassungsstrategie bis zum II. Quartal 2023 die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplanes mit folgenden Schwerpunkten vorzuziehen:

I. Risikokommunikation zur Steigerung der Hitzeresilienz der Bevölkerung und saisonaler Vorbereitung einschließlich Etablierung von Kommunikationskaskaden und Kooperationsstrukturen

II. Management von Akutereignissen mit besonderem Schutz hitzesensibler, vulnerabler Gruppen

Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen seiner Aktivitäten im Deutschen Städtetag für die Erarbeitung eines nationalen Hitzeaktionsplanes zu werben.

Im Herbst 2022 fand dazu in der Volkshochschule der Auftakt-Workshop – organisiert vom Amt für Umweltschutz – statt.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans der Stadt Leipzig?
  2. Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen des BMUV für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen?
  3. Welche Maßnahmen, insbesondere im Bereich Risikokommunikation können in Leipzig kurzfristig umgesetzt werden?
  4. Was plant die Stadt für die Hitzeperioden im Sommer 2023 zum besonderen Schutz von hitzesensiblen, vulnerablen Gruppen?

Die sächsische Regierungskoalition hat sich Mitte Juni darauf verständigt, ein Gesetz zu erarbeiten, dass es den Städten und Gemeinden möglich machen soll, Zweckentfremdungsverbote zu erlassen. Bereits vor 5 Jahren gab es die erste Initiative im Rat – ausgehend von der SPD-Fraktion –, mit der die Stadtverwaltung einerseits beauftragt wurde, sich gegenüber der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, entsprechende Satzungen aufstellen zu können. Andererseits erhielt die Stadt den Auftrag, eine Datengrundlage zu schaffen, in welchem Umfang es im Leipzig zur Zweckentfremdung von Wohnraum kommt. Sachstände wurden über die Jahre im Rahmen verschiedener Anfragen abgeklopft.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Vorbereitungen hat die Stadtverwaltung bereits getroffen, um, sobald die gesetzliche Grundlage existiert, zügig eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen?
  2. Was schätzt die Verwaltung, wie lange sie, auf Grundlage der aktuellen Informationen, für die Erarbeitung  einer entsprechenden Satzung benötigen wird?

    a) Gibt es bereits einen Satzungsentwurf, auf den zurückgegriffen werden könnte?

Immer mehr Veranstaltungen beleben das Stadtbild und zeigen, dass der öffentliche Raum gern von den Menschen genutzt wird. Leider verursachen diese Veranstaltungen immer mehr auch Verunreinigungen durch Abfall oder beschädigen Wege, Papierkörbe oder die Grünanlagen, welche unsere Stadt so lebenswert machen.

Das Wochenende vom 3. und 4. Juni 2023 mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, wie dem Stadtfest, dem Grönemeyer-Konzert oder dem Public Viewing zum DFB-Pokaldfinale, zeigt beispielhaft, was ein zunehmendes Problem ist oder wird: Vandalismus, Schäden, Aufräumarbeiten. Hohe Belastungen, die auch enorme Kosten bei der Stadt erzeugen. 

 Dazu fragen wir an:

  1. Welche Vorgaben (Auflagen) gelten bei der Durchführung von (Groß-) veranstaltungen und wie werden diese kontrolliert?
  2. Welchen Aufwand und welche Kosten hatte die Stadt in den Jahren 2019 bis 2023 bei der Reinigung und Abfallentsorgung im Nachgang von Veranstaltungen im öffentlichen Raum inkl. Parks (Versammlungen, Demonstrationen, Feste, Partys etc.)?
  3. Wie erfolgt die Finanzierung der städtischen Reinigungs- und Müllentsorgungsleistungen?
  4. Wie werden die Veranstalter an den Kosten beteiligt?
  5. Wie geht die Stadt mit diesen Herausforderungen um? Welche Maßnahmen gibt es und welche sind geplant?

Die Vorlage „Gesamtkonzeption Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig: Teil 1 Ausschreibungskriterien und Regeln zur Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Leipzig“ wurde uns auf Nachfrage im Stadtrat von Seiten des zuständigen Bürgermeisters noch vor dem Sommer 2023 angekündigt.

Durch die aktuellen Jahresverträge droht aus unserer Sicht ein ökologischer und materieller Wertverlust für die Grundstücke der Stadt, weil die Betriebe möglicherweise weniger Investitionen in Humusbildung, Wasserbindefähigkeit und Bodenaufbau vornehmen, wenn sie keine langfristigen Verträge und Sicherheiten haben und ihnen drohen könnte, Pachtverträge nicht verlängert zu bekommen.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Vorlage Gesamtkonzeption Landwirtschaft?
  2. Wie positioniert sich die Verwaltung zu dem beschriebenen Investitionshemmnis und einem möglichen Wertverlust?

Mit Ratsbeschluss vom Mai 2017 wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem der zehn Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher ausgestattet wird. Für die konkrete Ausgestaltung sollten der Behindertenverband und spezialisierte Landschaftsgärtner:innen hinzugezogen werden.

Außerdem wurden im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2021/22 durch Annahme des Antrages „Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können“ (A 0128/ 21/22) Gelder in den Haushalt eingestellt.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?
  2. Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?
  3. Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?
  4. Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo? Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1

Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?

Antwort

Umsetzung inklusive Spielplätze 2021

  1. August-Bebel-Platz, Engelsdorf
  2. Verdistraße, Engelsdorf
  3. Enzianweg, Wiederitzsch
  4. Theobald-Beer-Straße
  5. „Am Obstgarten“, Kleinzschocher
  6. Lene-Voigt-Park, Schaukelplatz
  7. Naturbad Südwest
  8. Jugend- und Sportbereich „Am Waserschloss , Leutzsch
  9. Bienitzstraße, Burghausen
  10. Henriettenpark, Lindenau
  11. Kirchplatz Möckern
  12. Skateanlage Parkallee, Grünau

Umsetzung inklusive Spielplätze 2022

  1. Spielplatz Palmengarten, Alt-West
  2. An der Badeanlage/Kuhweide, Liebertwolkwitz
  3. „Am Zypressenhügel“ Alte Salzstraße, Grünau Ost
  4. Zeisigplatz, Wahren
  5. „Am Brunnen“, Lützschena-Stahmeln
  6. Spielpaltz Schönauer Park
  7. Rehbacher Anger
  8. Rolf-Axen-Straße, Kleinzschocher
  9. Spielbereich Connewitzer Spitze

Frage 2

Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?

Antwort

Spielplätze barrierefrei zu erstellen, gehört zur üblichen Planungspraxis.

Mit dem Beschluss VII-HP-05445 – Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können (A0128/21/22) ist es das erklärte Ziel, dass perspektivisch jeder Spielplatz auch Spielan­gebote für verschiedene Einschränkungen motorischer, sensorischer oder kognitiver Art im Angebot hat. Dieses Angebot wird sukzessive erweitert und dessen Benutzerfreundlichkeit weiter entwickelt. Aktuell können fast alle 320 öffentliche Spielplätze über die Internetseite der Stadt Leipzig sowohl über den Stadtplan und über die Suchfunktion Spielplätze abge­rufen werden. Somit kann sich jede interessierte Person hinsichtlich ihrer Bedürfnisse die Spielplätze auf ihre individuellen Möglichkeiten und Eignungen anschauen.

Frage 3

Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?

Antwort

Entsprechend der Antwort zur Frage 2 werden bei allen zu erneuernden Spielplätzen diese Aspekte soweit möglich berücksichtigt.

Frage 4

Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo?

Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort

Nein, in Leipzig gibt es keine Schaukel für Rollifahrer auf den öffentlichen Spielplätzen. Grund dafür ist, dass generell Rollischaukeln im öffentlichen Raum nicht aufgestellt werden dürfen, sondern nur in Bereichen mit Betreuung. Weiterhin wäre ein Spielgerät, welches ausschließlich für Rollifahrer zu nutzen ist, nicht inklusiv.

Wir haben zur Ratsversammlung im April angefragt, wie die Stadt mit den von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotenen Grundstücken umgehen will und vor allem für welche, der vom Bund zu veräußernden Grundstücke, die Stadt ein Kaufinteresse angemeldet hat. Die Frage nach den Grundstücken wurde sehr unkonkret und ausweichend beantwortet, obwohl hier keine Konkurrenz mit privaten Dritten besteht, weil die Grundstücke den Kommunen bevorzugt angeboten werden. Aus diesem Grund fragen wir:

Für welche der genannten Grundstücke hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?

Mit Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, „die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. Dafür wird dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eine neue Zeitschiene schriftlich mitgeteilt. Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops 2019 sind aufzugreifen und bis spätestens 2023 ist Planrecht zu schaffen.“

In der Stadt Leipzig wird weiterhin zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Die Kiebitzmark befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz ist. Das Gebiet ist bestens erschlossen. Und mit Straßenbahn und S-Bahn ist man relativ zügig auch im Stadtzentrum.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Weiterentwicklung des Areals Heiterblick-Süd (Kiebitzmark)?
  2. Konnte die fundierte Entwicklungsstrategie inzwischen erarbeitet werden?
  3. Konnten die Beschlussvorlage für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes und das städtebauliche Wettbewerbsverfahren parallel vorbereitet werden?
  4. Wenn Fragen 3 und 4 mit nein beantwortet werden, wie ist der aktuelle Stand und wann ist mit entsprechenden Beschlüssen zu rechnen?