Anfragen der SPD-Fraktion.

In Leipzig sind die zahlreichen Ferienwohnungen, die aus der Umwandlung von Wohnungen
entstanden sind, mitverantwortlich dafür, dass bezahlbarer Wohnraum bzw. Wohnraum an
sich knapp geworden ist.
Die Nutzungsänderungen baulicher Anlagen – zum Beispiel Umnutzung „klassischer“
Wohnungen zu Ferienwohnungen – müssen in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung
bei der Stadt Leipzig beantragt und genehmigt werden.


Wir fragen an:

  1. Wie viele Umnutzungen von Wohnungen wurden bei der Stadt Leipzig seit
    Einführung der sozialen Erhaltungssatzungen im Jahr 2020 beantragt? (Bitte
    aufschlüsseln nach Gebiet und Jahr)
  2. Wie viele Umnutzungen wurden durch die Stadt genehmigt? (Bitte aufschlüsseln
    nach Gebiet und Jahr)
  3. Welche Art der Umnutzung (Ferienwohnung, Büro, etc.) wurden dabei beantragt
    bzw. genehmigt?
  4. Wie hoch schätzt die Stadt Leipzig die Dunkelziffer von nicht beantragten und
    genehmigten Umnutzungen?
  5. Wie geht die Stadt Leipzig in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung gegen illegale
    Zweckentfremdung vor?
  6. Wie viele Fälle wurden dabei verfolgt?

Das urbane Leben wird von vielfältigen Veränderungen beeinflusst. Aufgrund sich ändernder Bevölkerungsstrukturen wie auch der zunehmenden Verdichtung in der Stadt, ändern sich auch der Bedarf an Grün- und Freiflächen sowie deren Nutzung. Anpassungen bei Zuschnitt, Ausstattung und Struktur bereits vorhandener Grün- und Freiflächen können deshalb für die Stadtverwaltung notwendig werden, um die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu erhöhen. Allerdings sind solche Veränderungen aufgrund von rechtlichen Vorgaben (bspw. Fördermittelbindung oder Urheberrechte nach Architektenwettbewerben) mitunter erst nach vielen Jahren möglich. Im März 2023 wurde der Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, der die Verwaltung beauftragte, entsprechende Flexibilisierungsmöglichkeiten zu prüfen. Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag, der nicht Inhalt des Ratsbeschlusses geworden ist, legte dar, dass eine entsprechende juristische Prüfung im 2. Quartal abgeschlossen werden würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1. Wie ist der Stand der Prüfung?
     
  2. Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung hierbei gekommen?
     
  3. Wie werden sich die Ergebnisse auf die künftige Gestaltung von Freiräumen auswirken?
     
  4. Gibt es aus Sicht der Verwaltung bereits bestehende Flächen, die sofern das Prüfergebnis eine zeitnahe Veränderung von gestalteten Freiflächen möglich macht, die in naher Zukunft überarbeitet bzw. umgestaltet werden sollen?

Im Juni 2022 wurde die Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss beauftragt, als wichtigen Bestandteil der Leipziger Klimaanpassungsstrategie bis zum II. Quartal 2023 die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplanes mit folgenden Schwerpunkten vorzuziehen:

I. Risikokommunikation zur Steigerung der Hitzeresilienz der Bevölkerung und saisonaler Vorbereitung einschließlich Etablierung von Kommunikationskaskaden und Kooperationsstrukturen

II. Management von Akutereignissen mit besonderem Schutz hitzesensibler, vulnerabler Gruppen

Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen seiner Aktivitäten im Deutschen Städtetag für die Erarbeitung eines nationalen Hitzeaktionsplanes zu werben.

Im Herbst 2022 fand dazu in der Volkshochschule der Auftakt-Workshop – organisiert vom Amt für Umweltschutz – statt.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans der Stadt Leipzig?
  2. Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen des BMUV für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen?
  3. Welche Maßnahmen, insbesondere im Bereich Risikokommunikation können in Leipzig kurzfristig umgesetzt werden?
  4. Was plant die Stadt für die Hitzeperioden im Sommer 2023 zum besonderen Schutz von hitzesensiblen, vulnerablen Gruppen?

Die sächsische Regierungskoalition hat sich Mitte Juni darauf verständigt, ein Gesetz zu erarbeiten, dass es den Städten und Gemeinden möglich machen soll, Zweckentfremdungsverbote zu erlassen. Bereits vor 5 Jahren gab es die erste Initiative im Rat – ausgehend von der SPD-Fraktion –, mit der die Stadtverwaltung einerseits beauftragt wurde, sich gegenüber der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die rechtliche Grundlage geschaffen wird, entsprechende Satzungen aufstellen zu können. Andererseits erhielt die Stadt den Auftrag, eine Datengrundlage zu schaffen, in welchem Umfang es im Leipzig zur Zweckentfremdung von Wohnraum kommt. Sachstände wurden über die Jahre im Rahmen verschiedener Anfragen abgeklopft.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Vorbereitungen hat die Stadtverwaltung bereits getroffen, um, sobald die gesetzliche Grundlage existiert, zügig eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen?
  2. Was schätzt die Verwaltung, wie lange sie, auf Grundlage der aktuellen Informationen, für die Erarbeitung  einer entsprechenden Satzung benötigen wird?

    a) Gibt es bereits einen Satzungsentwurf, auf den zurückgegriffen werden könnte?

Immer mehr Veranstaltungen beleben das Stadtbild und zeigen, dass der öffentliche Raum gern von den Menschen genutzt wird. Leider verursachen diese Veranstaltungen immer mehr auch Verunreinigungen durch Abfall oder beschädigen Wege, Papierkörbe oder die Grünanlagen, welche unsere Stadt so lebenswert machen.

Das Wochenende vom 3. und 4. Juni 2023 mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, wie dem Stadtfest, dem Grönemeyer-Konzert oder dem Public Viewing zum DFB-Pokaldfinale, zeigt beispielhaft, was ein zunehmendes Problem ist oder wird: Vandalismus, Schäden, Aufräumarbeiten. Hohe Belastungen, die auch enorme Kosten bei der Stadt erzeugen. 

 Dazu fragen wir an:

  1. Welche Vorgaben (Auflagen) gelten bei der Durchführung von (Groß-) veranstaltungen und wie werden diese kontrolliert?
  2. Welchen Aufwand und welche Kosten hatte die Stadt in den Jahren 2019 bis 2023 bei der Reinigung und Abfallentsorgung im Nachgang von Veranstaltungen im öffentlichen Raum inkl. Parks (Versammlungen, Demonstrationen, Feste, Partys etc.)?
  3. Wie erfolgt die Finanzierung der städtischen Reinigungs- und Müllentsorgungsleistungen?
  4. Wie werden die Veranstalter an den Kosten beteiligt?
  5. Wie geht die Stadt mit diesen Herausforderungen um? Welche Maßnahmen gibt es und welche sind geplant?

Die Vorlage „Gesamtkonzeption Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig: Teil 1 Ausschreibungskriterien und Regeln zur Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Leipzig“ wurde uns auf Nachfrage im Stadtrat von Seiten des zuständigen Bürgermeisters noch vor dem Sommer 2023 angekündigt.

Durch die aktuellen Jahresverträge droht aus unserer Sicht ein ökologischer und materieller Wertverlust für die Grundstücke der Stadt, weil die Betriebe möglicherweise weniger Investitionen in Humusbildung, Wasserbindefähigkeit und Bodenaufbau vornehmen, wenn sie keine langfristigen Verträge und Sicherheiten haben und ihnen drohen könnte, Pachtverträge nicht verlängert zu bekommen.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Vorlage Gesamtkonzeption Landwirtschaft?
  2. Wie positioniert sich die Verwaltung zu dem beschriebenen Investitionshemmnis und einem möglichen Wertverlust?

Mit Ratsbeschluss vom Mai 2017 wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in jedem der zehn Stadtbezirke mindestens ein Spielplatz mit barrierefreien Spielgeräten für verschiedene Zielgruppen beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher ausgestattet wird. Für die konkrete Ausgestaltung sollten der Behindertenverband und spezialisierte Landschaftsgärtner:innen hinzugezogen werden.

Außerdem wurden im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2021/22 durch Annahme des Antrages „Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können“ (A 0128/ 21/22) Gelder in den Haushalt eingestellt.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?
  2. Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?
  3. Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?
  4. Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo? Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1

Wie viele Spielplätze wurden mit barrierefreien Spielgeräten in den Jahren 2021 und 2022 ausgestattet?

Antwort

Umsetzung inklusive Spielplätze 2021

  1. August-Bebel-Platz, Engelsdorf
  2. Verdistraße, Engelsdorf
  3. Enzianweg, Wiederitzsch
  4. Theobald-Beer-Straße
  5. „Am Obstgarten“, Kleinzschocher
  6. Lene-Voigt-Park, Schaukelplatz
  7. Naturbad Südwest
  8. Jugend- und Sportbereich „Am Waserschloss , Leutzsch
  9. Bienitzstraße, Burghausen
  10. Henriettenpark, Lindenau
  11. Kirchplatz Möckern
  12. Skateanlage Parkallee, Grünau

Umsetzung inklusive Spielplätze 2022

  1. Spielplatz Palmengarten, Alt-West
  2. An der Badeanlage/Kuhweide, Liebertwolkwitz
  3. „Am Zypressenhügel“ Alte Salzstraße, Grünau Ost
  4. Zeisigplatz, Wahren
  5. „Am Brunnen“, Lützschena-Stahmeln
  6. Spielpaltz Schönauer Park
  7. Rehbacher Anger
  8. Rolf-Axen-Straße, Kleinzschocher
  9. Spielbereich Connewitzer Spitze

Frage 2

Wo befinden sich aktuell inklusive Spielplätze in der Stadt Leipzig?

Antwort

Spielplätze barrierefrei zu erstellen, gehört zur üblichen Planungspraxis.

Mit dem Beschluss VII-HP-05445 – Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können (A0128/21/22) ist es das erklärte Ziel, dass perspektivisch jeder Spielplatz auch Spielan­gebote für verschiedene Einschränkungen motorischer, sensorischer oder kognitiver Art im Angebot hat. Dieses Angebot wird sukzessive erweitert und dessen Benutzerfreundlichkeit weiter entwickelt. Aktuell können fast alle 320 öffentliche Spielplätze über die Internetseite der Stadt Leipzig sowohl über den Stadtplan und über die Suchfunktion Spielplätze abge­rufen werden. Somit kann sich jede interessierte Person hinsichtlich ihrer Bedürfnisse die Spielplätze auf ihre individuellen Möglichkeiten und Eignungen anschauen.

Frage 3

Welche Spielplätze sollen 2023 mit Spielgeräten für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestattet werden?

Antwort

Entsprechend der Antwort zur Frage 2 werden bei allen zu erneuernden Spielplätzen diese Aspekte soweit möglich berücksichtigt.

Frage 4

Gibt es in Leipzig einen Spielplatz mit einer Schaukel für Rollifahrer:innen? Wenn ja, wo?

Wenn nein, kann solch eine Schaukel in Abstimmung mit dem Behindertenverband realisiert werden?

Antwort

Nein, in Leipzig gibt es keine Schaukel für Rollifahrer auf den öffentlichen Spielplätzen. Grund dafür ist, dass generell Rollischaukeln im öffentlichen Raum nicht aufgestellt werden dürfen, sondern nur in Bereichen mit Betreuung. Weiterhin wäre ein Spielgerät, welches ausschließlich für Rollifahrer zu nutzen ist, nicht inklusiv.