Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage von Stadtrat Christian Schulze

Seit 5. August 2020 testet die Stadtverwaltung eine Pop-up-Bikeline über die Zeppelinbrücke in beide Fahrtrichtungen. Stadtauswärts soll damit auch der Unfallschwerpunkt Jahnallee/ Ecke Cottaweg entschärft werden. Allerdings endet der Radweg in stadtauswärtige Fahrtrichtung abrupt, die Führung für Eltern mit Kindern ist fraglich und vor der Zeppelinbrücke versperrt eine Schranke die Auffahrt auf die Bikeline für Radfahrende, die über den Stadionparkplatz fahren oder vom Elsterflutbecken kommen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich wissen:

1. Bis wann wird der Missstand des abrupten Endes behoben? Bevorzugt die Stadtverwaltung bei der Beendigung dieses Missstandes eine Lösung, den Radweg über einen abgesenkten Bordstein als gemeinsamen Rad-Fußweg weiterzuführen oder wird die Markierung noch bis in den Kreuzungsbereich durchgezogen?

2. Wann wird die Schranke geöffnet, damit auch Radfahrende, die über den Stadionparkplatz fahren oder vom Elsterflutbecken kommen, auf die Bikeline auffahren können.

3. Wie stellt sich die Verwaltung eine sichere Radverkehrsführung für Eltern mit Kindern bei der Überquerung des Cottaweges vor, wenn die Eltern auf der Bikeline fahren, die Kinder bis 10 Jahre aber lt. StVO den Fußweg nutzen bzw. wenn Eltern oder eine andere Aufsichtsperson das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten? Kann ein zusätzliches Blinklicht oder eine Mittelinsel hier hilfreich sein?

Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, machten uns auf Umstände mangelnder Hygiene an Trinkwasser-Entnahmestellen in Leipziger Schulen aufmerksam, daher begehren wir Auskunft zu folgenden Fragen:

  1. An welchen Schulen (bitte tabellarisch auflisten) darf nach Informationen der Stadt kein Trinkwasser aus den Wasserhähnen, bspw. zur Umfüllung in Trinkflaschen, entnommen werden?
  2. An welchen Schulen kann nicht ganztägig aus der Trinkwasser-Entnahmestelle Wasser entnommen werden
    (z.B. weil diese in der Mensa ist und diese nicht ganztägig geöffnet ist)?
  3. Wie kommuniziert die Stadt den Schulen bzw. die Schulen intern, dass das Wasser in den Toiletten und Wasserentnahmestellen der Schulen nicht als Trinkwasser geeignet ist?
  4. Wie wurde die Stadt darauf aufmerksam, dass es entsprechende Probleme an den Schulen gibt?
  5. Wie gedenkt die Stadt die Mängel zeitnah abzustellen um eine sichere und saubere Trinkwasserversorgung für Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten?
  6. Sind die betroffenen Schulen nach Ansicht der Verwaltung prioritär zu behandeln im Sinne der Trinkbrunnen Errichtung (vgl. dazu: A-00778-NF-02)? Wenn ja, bis wann erhalten die betroffenen Schulen Trinkwasserbrunnen?

Welche Standards gibt es in Bezug auf die Anzahl von Waschbecken und Toiletten in Schulen und Horten? (Anzahl der Toiletten und Waschbecken; In welchen Räumen müssen Waschbecken vorhanden sein?)

Im Jahr 2018 wurden Bauliche Standards für Schulgebäude beschlossen, welche auch Standards zur Ausstattung mit Sanitäranlagen beinhalten. Die Standards gelten für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen und sind in der Anlage zusammengefasst aufgeführt.

Welche Schulen in Leipzig erfüllen diese Standards und welche nicht? (bitte getrennt tabellarisch auflisten)

Ein Vergleich der Standards für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen mit allen Bestandsbauten ist nicht kurzfristig erstellbar. Schrittweise soll jedoch eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Sanitäreinrichtungen und Handwaschbecken in Unterrichtsräumen erstellt werden. Dazu wurde kürzlich in der stadtweit zum Einsatz kommenden Software FAMOS die Möglichkeit geschaffen, am Raum direkt die jeweiligen Sanitärobjekte zahlenmäßig zu erfassen.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass die hygienischen Standards an einzelnen Schulen nicht eingehalten werden können, werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Schulleitung abgestimmt und umgesetzt.

Welche Vorkehrungen hat die Stadt Leipzig hinsichtlich der Corona-Pandemie an den Schulen getroffen, die die Standards nicht erfüllen?

Sofern im Einzelfall an Standorten Handtuch- bzw. Seifenspender fehlen, werden diese bedarfsweise nachgerüstet. An zwei Schulen wurde ein Sanitär- bzw. Waschcontainer zur Verfügung gestellt, um die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kinderbetreuung und von Schulen einhalten zu können.

Wie häufig erfahren die Anlagen an Schulen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von hygienischen Bestimmungen, wie bspw. der Legionellen-Belastung?

In allen Schulen wird ein restriktiver Spülplan für Kaltwasser eingehalten und dokumentiert. Sofern eine öffentliche Einrichtung über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung in Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verfügt und es zu aerosolbildenden Maßnahmen kommt, werden zuzüglich zu den Spülungen im jährlichen Zyklus Legionellenuntersuchungen gemäß den geltenden Regelwerken durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) veranlasst.

Zusätzlich werden im Abstand von drei Jahren bakteriologische Trinkwasseruntersuchungen (Kaltwasser) an repräsentativen Bereichen der Ausgabeküchen durchgeführt. Damit werden über den gesetzlichen Vorgaben zur Eigenkontrolle der Trinkwasserqualität hinaus Maßnahmen zur Gütekontrolle geleistet.

Losgelöst von den Eigenkontrollen werden durch das Gesundheitsamt Leipzig hoheitliche Trinkwasseruntersuchungen und auch andere Hygienekontrollen durchgeführt.

In welchen Einrichtungen, die die Standards nicht erfüllen, sind in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen geplant? Bitte auflisten: Einrichtung/ geplante Maßnahme/ Umsetzung der Maßnahme/ Kosten)

Die 2018 beschlossenen Standards kommen bei allen Neubauvorhaben und Komplexsanierungen zur Anwendung.

Darüber hinaus unternimmt die Stadt Leipzig kontinuierliche Anstrengungen zur Instandsetzung und Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen. Über die Umsetzung solcher Maßnahmen im Rahmen des Jahresvorhabenplans wird der Stadtrat regelmäßig durch den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen informiert.

Müssen die Standards durch die Erfahrungen und Hygienekonzepte in der Corona-Krise angepasst werden?

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt besteht kein Erfordernis zur Anpassung der Schulhausbaustandards in Bezug auf die Ausstattung von Waschbecken und Toiletten.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden alle Handwaschbecken mit Seifenspendern und Papierhandtüchern ausgestattet, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Diese Maßnahme erfolgt schrittweise. Zusätzlich soll die Verwaltung und Verantwortung für die Verbrauchsmaterialien zentralisiert werden, um einen einheitlichen Standard an den Schulen zu schaffen. Die Finanzierung wird haushaltsneutral aus dem Schulbudget in ein zentrales Budget überführt.

Mit dem Beschluss des Antrags „Fahrradfreundliche Karli“ (VI-A-07954) wurde mit dem Änderungsantrag 5 auch die Entwicklung eines eigenen Piktogramms beauftragt, das zusätzlich zu den Regelungen der StVO, wie Beginn und Ende von Fahrradstraßen zu kennzeichnen sind, für eine bessere Erkennbarkeit von Fahrradstraßen sorgen soll. Das Piktogramm sollte innerhalb des 2. Quartals 2020 entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Wann ist damit zu rechnen, dass die Stadtverwaltung diesen Beschluss umsetzt und das Piktogramm vorstellt?

Mit dem Beschluss des Antrags „Fahrradfreundliche Karli“ (VI-A-07954) wurde die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2019 die Ergebnisse der 2012 mit dem Radverkehrsentwicklungsplan beschlossenen Prüfung von 26 potenziellen Fahrradstraßen sowie bis Ende des 2. Quartals 2020 hierzu ein umfassendes Umsetzungskonzept, inklusive eines Zeitplans, vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie ist der Sachstand der Prüfung der Fahrradstraßen und der Erarbeitung des Umsetzungskonzepts?
  2. Wann liegen die Ergebnisse der bereits 2012 beauftragten Prüfung vor und wann ist mit einem entsprechenden Umsetzungskonzept zu rechnen?

1. Welche Untersuchungen wurden gemacht, um Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern im benannten Bereich möglichst zu verhindern?

Darauf bezogene verkehrstechnische Untersuchungen wurden bisher nicht durchgeführt. Derzeit wird der Radverkehr über eine temporäre Markierung ab Arno-Nitzsche-Straße auf die Fahrbahn geführt. Ob dies als dauerhafte Lösung nach Abschluss der Bauarbeiten in der Bornaischen Straße geeignet ist, wurde noch nicht abschließend entschieden.

2. Zu welchen Ergebnissen kamen die Untersuchungen und weshalb wird der Radverkehr nun Jahre später temporär auf der rechten stadteinwärtigen Fahrspur eingeordnet, obwohl seit Langem bekannt ist, dass der Bereich durch den neuen Verbrauchermarkt und den regen Besucherverkehr dort sehr eng und unübersichtlich ist?

Der Radweg vor dem Einkaufsmarkt wurde bereits vor geraumer Zeit als benutzungspflichtig entschildert, so dass seitdem der Radverkehr auch die Fahrbahn nutzen kann. Trotzdem nutzten bisher weiterhin sehr viele Radfahrende den nun sonstigen Radweg. Um diesen auf Grud des bestehenden Abstandsgebotes der Covid-19-Pandenie nicht länger durch Radfahrende zu belegen und dem Fußverkehr vor dem Einkaufsmarkt mehr Platz zu geben, wird der Radverkehr nun über eine temporäre Markierung ab Arno-Nitzsche-Straße auf die Fahrbahn geführt und auf ehemaligen Radweg wurde eine Sperrbaake instaliert. Gleichzeitig wurde die rechte Fahrspur der südlichen Knotenpunktzufahrt zur Arno-Nitzsche-Straße zu einer Rechtsabbiegspur ummarkiert, damit die Radfahrenden sicher über den Knotenpunkt in den Fahrstreifen einfahren können.

3. Durch eine längere Baumaßnahme in der Bornaischen Straße, die vermutlich Auslöser für die aktuell veränderte Verkehrsführung war,  wird es im benannten Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zu einem geringeren Verkehrsaufkommen kommen. Diese Situation ließe sich für eine dauerhafte Neuorganisation des Radverkehrs im Bereich nutzen und hätte den Vorteil, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer bereits an eine neue Situation gewöhnen könnten. Plant die Stadtverwaltung die Umsetzung auch dieses Teilbeschlusses aus dem Jahr 2012 und wird sie dafür das sich bietende Zeitfenster nutzen?

Die Baumaßnahme in der Bornaischen Straße mit dem damit einhergehenden verringerten Kfz-Aufkommen aus Richtung Süden hat tatsächlich die derzeit angeordnete temporäre Markierung der Radfurt ermöglicht. Zur Schließung der weiterhin bestehenden Netzlücke im HauptnetzRad entlang der Karl-Liebknecht-Straße sind jedoch noch weitere Planungsschritte notwendig, die auf den gesamten Knotenpunkt Karl-Liebknecht-Straße/Arno-Nitzsche-Straße ausgreifen. Der Grund sind mögliche Rückstauerscheinungen des Kfz-Verkehrs, von denen auch der Straßenbahnverkehr auf der Bornaischen Straße betroffen wäre, so dass die Planung auch das Connewitzer Kreuz miteinbeziehen muss. Als nächster Schritt wird daher eine Leistungsfähigkeitsberechnung erfolgen, um die Länge des tatsächlich erforderlichen Stauraumes zu bestimmen. Hierfür ist auch eine aktualisierte Knotenpunktzählung notwendig. Diese Verkehrszählung kann wiederum erst nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Bornaischen Straße stattfinden um eine realistische Verkehrsbelegung zu ermitteln.   Für die ab Arno-Nitzsche Straße die Fahrbahn der Karl-Liebknecht-Straße nutzenden Radfahrenden ergeben sich auf Grund der baulich gefassten zunehmenden Verengung der Fahrbahn ab der Scheffelstraße (von ca 4,45 m auf ca. 3,90 m) fortwährende Konflikte mit dem Kfz-Verkehr. Mit der Antwort zur Anfrage VI-EF-04392-VSP-01 wurde bereits eine bauliche Änderung der Radverkehrsführung in Aussicht gestellt. Als notwendige Maßnahme ist daher nun die Anlage eines Radfahrstreifens auf Fahrbahnniveau nördlich der Scheffelstraße vorgesehen. Hierfür muss der Bord an die Lage des Bestandsbords ab Höhe Hausnummer 151 angepasst und die Litfaßsäule versetzt werden. Dazu wird gegenwärtig im Verkehrs- und Tiefbauamt eine Vorplanung erstellt. Für die bauliche Umsetzung der Planung kann im Moment noch kein genauer Zeitpunkt genannt werden.   Auf Grund der komplexen Rahmenbedingungen, der sich als notwendig erweisenden verkehrstechnischen Untersuchungen und der zeitlichen Vorläufe für eine bauliche Anpassungsmaßnahme im nördlichen Abschnitt, kann das sich bietende Zeitfenster im Zuge der Baumaßnahmen in der Bornaischen Straße nicht zu einer Herstellung eines endgültigen Lückenschlusses auf dieser wichtigen innerstädtischen Radverbindung genutzt werden.   Durch die begonnenen Maßnahmen wird jedoch erkennbar an einer schrittweisen Lösung gearbeitet.

Vor ca. drei Jahren hat der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des ehemaligen Elsterstausees gefasst. Die Ratsversammlung hat dabei beschlossen, die ehemalige Stauseesohle zukünftig insbesondere als Flächenbasis für die Landschaftspflege im Umfeld des Cospudener Sees sowie für die Pflege der Hochwasserschutzanlagen an der Weißen Elster durch Beweidung zu nutzen. Weiterhin sollen die Flächen als Reserve zur Futterversorgung der Tiere des Wildparks Leipzig zur Verfügung stehen. Der Oberbürgermeister wurde weiterhin beauftragt, die Flächen außerhalb der Stauseesohle zu einem extensiven Erholungsgebiet zu entwickeln und zu unterhalten.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Weiterentwicklung des ehemaligen Elsterstausees?
  2. Bringt die Beweidung der Fläche einen tatsächlichen Mehrwert für die Stadt Leipzig?
  3. Welche Effekte bringt die Bewirtschaftung des früheren Elsterstausees für die Futterproduktion Wildpark? Lohnen sich hier Aufwand und Nutzen?
  4. Wie steht die Stadtverwaltung zur natürlichen Sukzession des Areals?
  5. Gibt es bereits Überlegungen in der Stadtverwaltung, das Gelände des ehemaligen Elsterstausees wieder aufzuforsten und das Gelände damit wieder zum integralen Bestandteil des Auwalds zu machen?