Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage zur Ratsversammlung 13.03.2019

Der zunehmende Radverkehr in Leipzig wirft vermehrt die Frage nach sicheren Abstellmöglichkeiten auf, vor allem an Knotenpunkten des Nahverkehrs. Laut werden zunehmend Forderungen nach einer Radstation am Hauptbahnhof geäußert, aber auch generell besteht ein steigender Bedarf nach sicheren Abstellmöglichkeiten. Deshalb fragen wir an:

  1. Wie viele Straftaten haben sich in den vergangenen Jahren gegen Fahrräder als Fahrraddiebstahl, Vandalismus u.Ä. gerichtet? Wie hoch ist der Anteil an der Gesamtkriminalität und wie verhält sich die Anzahl zur Anzahl der Fahrräder in der Stadt?
  2. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass ober- und unterirdische Fahrradstationen zu mehr Sicherheit vor Diebstählen und Vandalismus führen?
  3. Welche Maßnahmen hat die Stadt Leipzig in den letzten fünf Jahren unternommen, um die Anzahl der Radstationen und –garagen in Leipzig zu erhöhen?
  4. Plant die Stadt Leipzig zukünftig eigene Fahrradgaragen, bspw. im Rahmen der Neugestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes?
  5. Sind der Stadt Leipzig Pläne Dritter bekannt, Fahrradstationen und –garagen in Leipzig zu errichten und wenn ja, wo, mit welchen Konzepten und in welchen Umsetzungszeiträumen?

Die derzeitige Debatte fokussiert sich vor allem auf eine Fahrradstation am Hauptbahnhof. Im August 2018 meldete die Stadtverwaltung, dass es im Umfeld des Hauptbahnhofes künftig mehr Service für Radfahrer geben soll, da Stadt und Deutsche Bahn eine enge Zusammenarbeit vereinbart haben, um mehr nutzerfreundliche, sichere und bequeme Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen.

Konkret sollten bis Jahresende 2018 Standorte an der West- und Ostseite sowie in reduziertem Umfang im Bereich westlich des ehemaligen Gleises 1 innerhalb der Bahnhofshalle umgesetzt werden. Die geplanten Abstellflächen sollen insgesamt über eine Kapazität für rund 1.500 Fahrräder verfügen und die Nutzung gebührenfrei bleiben.

In einem nächsten Schritt soll eine Fahrradstation mit Serviceangeboten im Bahnhof errichtet werden, die aktuell auch von einer Petition gefordert wird.

Wir fragen an:

  1. Wie viele der geplanten zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wurden inzwischen realisiert?
  2. Warum konnten die geplanten Abstellflächen innerhalb der Bahnhofshalle noch nicht zur Verfügung gestellt werden?
  3. Ab wann kann die kommunizierte Fahrradstation im Bahnhof konkret geplant werden?
  4. Gibt es Überlegungen zu alternativen Standorten, bspw. im Umfeld des Willy-Brandt-Platzes?

Mit Bezug auf die Anfrage VI-F-03284 „Kita Haydnstraße“ von 2016 werden nun folgende Nachfragen gestellt:

1. Ist inzwischen der Grundstückstauch zwischen der Stadt Leipzig mit der LWB vollzogen, um ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita am Standort errichten zu können? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Die Grundstücksübertragung an die LWB ist noch nicht erfolgt. Das Ziel der Stadt einer Errichtung einer Kita integriert in ein Wohnhaus mit 100 % gefördertem Wohnungsbau ist aufgrund der Anforderungen an die Miethöhe, Kita-Freiflächen sowie baurechtlicher Anforderungen (Herstellung einer Tiefgarage) bei einer Veräußerung zum Verkehrswert für die LWB entsprechend der Eigentümerziele nicht wirtschaftlich darstellbar. Zudem hatte die LWB baurechtliche Restriktionen angeführt.
Verschiedene Vorschläge zur Lösung (z.B. Erbbaurecht) erwiesen sich zwischenzeitlich als ungeeignet, sodass nunmehr eine Vorlage erarbeitet wurde, die eine Sacheinlage zum Zweck der Errichtung einer Kita integriert in ein Wohnhaus mit anteiligem gefördertem Wohnungsbau vorsieht. Diese soll dem Stadtrat im II. Quartal 2019 vorgelegt werden.

2. Warum taucht die Kita Haydnstraße nicht mehr in der Übersicht Kita-Bauprogramm nach Jahren auf?
Aufgrund der ungeklärten Situation können gegenwärtig keine konkreten Platzzahlen benannt werden, auch ist noch kein Realisierungszeitraum bekannt.

3. Nach jetziger Planung, wann wird der Baubeginn der Kita sein und wann ist mit der Fertigstellung der Kita und Wohngebäude zu rechnen?
Da noch keine konkrete Vorhabenplanung vorliegt, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

Antwort

1. Wie viele Schüler und Schülerinnen sind in Leipzig berechtigt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beziehen im Schuljahr 2018/19?
Anspruchsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz und seit 01.04.2015 Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz.
Eine statistische Auswertung nach Altersgruppen liegt nicht vor. Insgesamt waren im Kalenderjahr 2018 in Leipzig 35.484 Personen im Alter bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres anspruchsberechtigt.

2.Wie viele Leistungsberechtigte nutzen momentan die folgenden Leistungen?
a) Zuschuss zum Mittagessen: In 2018 nutzten 11.844 Personen (einschließlich der Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) den Zuschuss zum Mittagessen.

b) Schülerbeförderungskosten: 2018 nutzten 2.856 Schülerinnen und Schüler diese Leistung.

c) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 2018 wurde das Angebot von 6.518 Personen (einschließlich Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) in Anspruch genommen.

d) Lernförderung: 1.660 Schülerinnen und Schüler nutzen das Angebot der Lernförderung in 2018.

e) Schulbedarf: 2018 nahmen im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes 2.312 Schülerinnen und Schüler die Leistung „Schulbedarf“ in Anspruch. Im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters gab es 2018 2.302 Neuanträge. (Folgeanträge werden statistisch nicht erfasst.)

f) Schulausflüge: 2018 gab es 6.303 Anträge. Innerhalb eines Kalenderjahres können dabei mehrere Schulausflüge pro Person bewilligt wurden sein.

g) Klassenfahrten: In 2018 gab es 4.106 Anträge. Innerhalb eines Kalenderjahres können mehrere Klassenfahrten pro Person bewilligt wurden sein.

3. Das Bundeskabinett hat den Wegfall der Eigenbeteiligung beim Mittagessen in Kitas und Schulen sowie der Schülerbeförderung beschlossen.

a) Verändert sich die Beantragung dieser Leistungen dadurch?
Mit der Einführung des „Starke-Familien-Gesetzes“ ist vorgesehen, dass Leistungen wie etwa die Schülerbeförderung sowie die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung künftig vom Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) beim Jobcenter erfasst sind. Es wird also eine gesonderte Antragsstellung entfallen.
Im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes bleibt das Antragsverfahren unverändert, da das „Starke-Familien-Gesetz“ nur das SGB II bezüglich des Antragsverfahrens geändert hat.

b)Gilt der Wegfall der Eigenbeteiligung zur Schülerbeförderung sowohl für die SchülerMobilCard als auch die SchülerCard? Gilt weiterhin die Entfernung Wohnort – Schule von zwei Kilometern?

Der Wegfall der Eigenbeteiligung gilt für alle berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten von Schülern. Sind Schülerinnen oder Schüler auf die SchülerCard oder SchülerMobilCard (bei Nachweis der Schule, dass die SchülerMobilCard erforderlich ist) angewiesen, entfällt künftig der Eigenanteil. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule für eine Bewilligung beträgt unverändert mindestens einen Kilometer.

4. Wie informiert die Stadt über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und wie und wo diese beantragt werden können? Gibt es Informationsangebote in den Schulen? Besteht die Möglichkeit die Anträge direkt in den Schulen zu stellen?
Anträge mit Informationsmaterial sowie die Broschüre „Bildungspaket“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in verschiedenen Sprachen werden in den Bürgerämtern und im Sozialamt der Stadt Leipzig ausgelegt und Schulen und Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.
Unter www.leipzig.de/bildungspaket stehen alle Informationen zu den Bildungs-und Teilhabeleistungen und Antragsformulare zu Verfügung.

Frage 1: Wie ist der Stand hinsichtlich dieser Datengrundlage?

In Umsetzung der Ratsbeschlüsse „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ sowie „Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts“ aus dem Juni bzw. September letzten Jahres, wird derzeit eine Untersuchung zur Erfassung der Zweckentfremdung von Wohnraum durchgeführt. Ergebnisse sollen spätestens im 2. Quartal 2019 vorliegen und dem Freistaat für die von Ihnen angeführte Anhörung zur Verfügung gestellt werden.

Frage 2: Wie viele Wohnungen wurden in den vergangenen zwei Jahren legal zu Ferienwohnungen umgewidmet bzw. für wie viele Ferienwohnungen wurde eine Umwidmung beantragt?

2017 wurden vier Bauanträge zur Nutzungsänderungen von insgesamt 20 Wohnungen in Ferienwohnungen gestellt und alle vier genehmigt.
2018 wurden neun Nutzungsänderungen von insgesamt 24 Wohnungen in Ferienwohnungen beantragt. Davon wurden drei mit insgesamt 4 Wohnungen genehmigt, drei mit insgesamt 12 Wohnungen abschlägig beschieden und über die drei übrigen Anträge mit insgesamt 8 Wohnungen wurde noch nicht entschieden.

 

Mit dem Ratsbeschluss vom 20.06.2018 „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ wurde unter den BP 2 und 4 eine Datengrundlage, die durch die Stadt Leipzig erarbeitet und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau im 2. Quartal 2018 berichtet werden sollte, beschlossen. Ziel ist ein Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung/Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die sächsische Staatsregierung. Für den Mai 2019 ist im Innenausschuss des Landtages zum Thema eine Anhörung geplant.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der Stand hinsichtlich dieser Datengrundlage?
  2. Wie viele Wohnungen wurden in den vergangenen zwei Jahren legal zu Ferienwohnungen umgewidmet bzw. für wie viele Ferienwohnungen wurde eine Umwidmung beantragt?

Durch die Hitzewelle und Trockenheit im Sommer sind einige sogenannte Stillgewässer im Stadtgebiet trocken gefallen. Der Teich im vorderen Rosental an der Emil-Teich-Straße ist immer noch ohne Wasser. Dazu haben wir folgende Fragen:

Beantwortung:

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Teiches im Rosental?
    • Ist geplant den Teich wieder mit Wasser zu befüllen oder ist eine andere Gestaltung dieses Teils des Areals geplant? Wenn ja, welche?

Es ist nicht geplant, den Teich künstlich mit Wasser zu befüllen oder umzugestalten. Sofern es ausreichend Niederschläge gibt, wird sich der Teich auf natürliche Weise wieder mit Wasser füllen.

  • In der Mitte des Teiches gibt es ein achteckiges Betonteil. Hat die Stadt inzwischen herausgefunden, was dies genau ist und was damit geschehen soll?

Hierbei handelt es sich wohl um das Fundament einer Fontäne, welche in den 1960er Jahren errichtet werden sollte. Ob diese Fontäne jemals in Betrieb war, ist dem Amt für Stadtgrün und Gewässer nicht bekannt.

  1. Im Sommer rechnete die Stadt damit, dass zirka 10 Prozent der Leipziger Stillgewässer unter anderen Löschteiche trocken fallen könnten:
    • Wie viele und welche Stillgewässer sind im Stadtgebiet trocken gefallen während des Sommers 2018?

Im Sommer 2018 sind nach Kenntnisstand des Amtes für Stadtgrün und Gewässer folgende 13 Stillgewässer im Stadtgebiet gänzlich trockengefallen.

– Vorderer Rosentalteich

– Schäfereiteich Lößnig-Dölitz

– Weiher Dösener Straße

– Teich an der Badeanlage

– Teich KGV Naturfreunde

– Dorfteich Göbschelwitz

– Dorfteich Portitz

– Dorfteich Seehausen

– Kirchteich Hohenheida

– Sperlingsteich Hohenheida

– Angerteich Rehbach

– Teich an der Gypsbergstraße

– kleiner Silbersee Lößnig-Dölitz (nicht Stauteich Lößnig-Dölitz!)

Der Dorfteich Lausen ist bereits seit mehreren Jahren trocken.

 

13 weitere Stillgewässer wiesen erhebliche Wasserstandsdefizite auf. Dabei handelt es sich um folgende Gewässer:

– Dorfteich Hohenheida

– Sperlingsteich Hohenheida

– Parkteich Abtnaundorf

– Waldteich Rehbach

– Großer Dösener Teich

– Kleiner Teich Dösen

– Teich am Zuckelhausener Ring

– Dorfteich Kleinpösna

– Parkteich Stünz

– Langer Teich Göbschelwitz

– Angerteich Gottscheina

– Parkteich Knauthain

– Dorfteich Rückmarsdorf (wurde zwischenzeitlich 1x künstlich befüllt in Eigeninitiative des Anglerverbandes Leipzig)

  • Welche Stillgewässer sind immer noch trocken und was plant die Stadt hier?

Eine aktuelle Begehung der Gewässer findet zurzeit statt. Momentan liegt allerdings noch kein Gesamtüberblick zu den Gewässern vor. Nach derzeitigem Stand wird auf eine natürliche Befüllung der Gewässer über Grund- und Regenwasserzufuhr gesetzt.

Nach Mitteilung aus dem Bundesrat von 8.11.2018 sind Dienstfahrräder bald steuerfrei nutzbar. Darin heißt es: „Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden“.
Dazu haben wir folgende Nachfrage:

  1. Bezüglich des Verwaltungsstandpunkts zum Antrag VI-A-05534 möchten wir wissen: Inwieweit hat die bundesrechtliche Änderung Auswirkung auf die Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Öffnung der Gehaltsumwandlung  zur Einführung des Dienstfahrradkonzepts? Ist eine tarifliche Grundlage zur Einführung eines solchen Modells noch notwendig?

 

  1. Wenn die Einführung des Dienstfahrradkonzepts in der Stadtverwaltung Leipzig und deren Eigenbetrieben durch die bundesgesetzliche Änderung nun möglich ist, möchten wir erfahren: Ab wann kann mit der Umsetzung begonnen werden und welche Kosten sind hiermit für die Stadt Leipzig verbunden?