Anfragen der SPD-Fraktion.

1. Welche Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 für Querungshilfen eingeplant?

Im Ergebnishaushalt werden jährlich 100.000 € für den Bau von Querungshilfen eingestellt. Lediglich im Jahr 2018 wurden durch verschiedene Haushaltsanträge zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

2. Welche Maßnahmen können damit realisiert werden bzw. sind geplant?

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Querungshilfe Baalsdorfer Straße in Höhe Mühle
  • Gehwegnasen Arthur-Polenz-Straße/Wiesenblumenweg
  • Gehwegnasen Knoten Industriestraße/Nonnenstraße
  • Querungshilfen Schönauer Straße/Goldrutenweg
  • Querungshilfe An der Tabaksmühle/Richard-Lehmann-Straße

Darüber hinaus ist geplant, 2019 drei weitere Querungshilfen umzusetzen, die im Jahr 2018 durch fehlende bzw. überhöhte Angebote nicht realisiert werden konnten. Im Einzelnen betrifft das die Querungshilfen Bahnhofstraße, Windscheidstraße in Höhe Scheffelstraße sowie Brandstraße in Höhe Mathildenstraße.

3. Wann kann eine Querungshilfe im Bereich des Goethesteiges geschaffen werden?

Der Ausbau des Goethesteigs ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020 als Maßnahme Nr. 37 enthalten. Die Einordnung in den städtischen Haushalt kann in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel voraussichtlich ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Neben der Erneuerung der Fahrbahn ist die Anlage eines durchgängigen südlichen Gehweges sowie Radverkehrsanlagen und die Einordnung von zwei Querungsstellen geplant. Um das Queren am Goethesteig/Im Dölitzer Holz bereits jetzt zu erleichtern, wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bis zum Querungsbereich Sportplatz – Agra Gelände erweitert.
Die planerischen Randbedingungen, die einen vorgezogenen Bau einer Querungshilfe leider nicht möglich machen, wurden zurückliegend bereits ausführlich im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau erläutert.

Leipzig erlebt seit einiger Zeit einen weiteren Bauboom. An alle Ecken der Stadt wird gebaut, sowohl durch öffentliche als auch private Bauherren. Die Stadt kommuniziert wöchentlich die aktuellen Baustellen im Bereich des Verkehrs- und Tiefbauamtes. Auch die regionalen Medien berichten regelmäßig über die vielfältigen Baumaßnahmen. Viele Bürger und Gäste der Stadt wenden sich häufig an die Stadtverwaltung, aber auch an die Fraktionen des Stadtrates, wenn sie Informationen über einzelne Baumaßnahmen benötigen. Für diese Bürger wäre es sicherlich interessant, wenn sie auf einer digitalen Übersichtskarte im Internet – z. B. über die Stadt-Homepage – eine Übersicht und eine Erläuterung zu den einzelnen Baumaßnahmen erhalten könnten.

Wir fragen daher an:

  1. Gibt es Überlegungen, eine solche digitale Übersichtskarte aller Baustellen im Internet einzurichten?
  2. Welcher Aufwand – personell wie finanziell – wäre für die Einrichtung und die fortlaufende Pflege eines solchen Informationsmediums notwendig?

Nach unseren Informationen können derzeit jährlich 5-6 Einzelmaßnahmen im Bereich Querungshilfen realisiert werden, da die durchschnittlichen Baukosten ca. 50 T€ pro Querungshilfe betragen. Erfreulicherweise konnte in diesem Jahr nun endlich auch die Maßnahme Koburger Straße/Wildpark realisiert werden. Ein weiterer neuralgischer Punkt für eine Querungshilfe ist unserer Meinung nach der Goethesteig. Hier queren viele Menschen die Straße zwischen Sportplatz und Parkplatz/Weg zum Agra-Veranstaltungsgelände. Querungshilfen tragen an vielen Stellen entscheidend dazu bei, dass die Straße sicherer, komfortabler und schneller überquert werden kann, insbesondere durch Familien mit Kindern und ältere Menschen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 für Querungshilfen eingeplant?
  2. Welche Maßnahmen können damit realisert werden bzw. sind geplant?
  3. Wann kann eine Querungshilfe im Bereich des Goethesteiges geschaffen werden?

Sachverhalt:

Der Schutz von Menschenleben und Gesundheit im Straßenverkehr wird auch von der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und den Tochtergesellschaften als vorrangig und am wichtigsten eingeordnet. Eine technische Unterstützung der Lkw-Fahrer ist dafür Voraussetzung, weil ein Beifahrer in der Regel nicht zur Verfügung steht. Der aktuelle Stand der Technik lässt eine einfache Lösung noch nicht zu, weil aktuell angebotene Nachrüstsysteme eine stabile und hilfreiche Funktionsweise nicht immer garantieren.

Die Bundesregierung hat zu dieser Thematik auf die kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andreas Wagner und weiteren Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke vom 13.03.2018 wie folgt geantwortet:

„Es existieren verschiedene Nachrüstlösungen, die die Anforderungen nach Kenntnis des BMVI nicht erfüllen. Solche Nachrüstsysteme verwenden in der Regel Sensorik, die nicht hinreichend zwischen bewegten und statischen Objekten unterscheiden kann und daher anfällig für Fehlwarnungen ist.“ Die aktuell verfügbaren Abbiegeassistenzsysteme führen nicht zwangsläufig zu einer gesicherten Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Zu Frage 1

Stadtverwaltung:

Die Fahrzeuge vom Typ LKW der Stadtverwaltung Leipzig, im Einsatz in der Branddirektion, den Bauhöfen, Sportamt, Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, sind nicht mit Abbiegeassistenten ausgestattet.

Es handelt sich um ca. 70 Fahrzeuge (ohne Feuerwehrfahrzeuge), deren Nachrüstung von den jeweils technischen Voraussetzungen abhängig ist. Nachrüstungen sind technisch nicht immer möglich. Nachrüstlösungen passen nicht an alle Aufbauarten von Lkw der Stadtverwaltung. Nicht alle Nachrüstlösungen, die ggf. zur Aufbauart des Lkw passen, sind zuverlässig und wirksam. (Eine gesetzliche Regelung gibt es bisher nicht.)

Die letzte Ausschreibung für 25 Löschfahrzeuge (22 HLF und 3 MLF) 08/2017 sind ohne Abbiegeassistenten ausgeschrieben worden. Während der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind solche Assistenzsysteme noch nicht als Serie oder Sonderausstattung bei den europäischen Fahrgestellherstellern angeboten worden.

Ein Nachrüsten ist bei Fahrzeugen der Branddirektion zur Zeit nicht vorgesehen. Funktionierende Systeme aus dem Zubehörhandel sind z. Zt. nicht vorhanden.

Einsatzfahrzeuge der Branddirektion werden zu 95% mit einem Beifahrer besetzt. Durch den Beifahrer und moderne Spiegel (Frontspiegel, Rampenspiegel und Weitwinkelspiegel) sind alle Bedingungen erfüllt, andere Verkehrsteilnehmer zu sehen, gerade beim Rechtsabbiegen mit kreuzenden Fahrradfahrern.

Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften:

In den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften sind derzeitig keine Fahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausgestattet. (Nicht alle Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften nutzen Lkw.)

Zu Frage 2

Stadtverwaltung:

Sobald Anbieter von Feuerwehrfahrzeugen und auch für weitere LKW funktionierende Abbiegeassistenzsysteme anbieten, werden Nutzfahrzeuge künftig mit einem Abbiegeassistenten beschafft. Dafür sind zusätzliche finanzielle Mittel aufzubringen. Derzeit ist eine Nachrüstung mit Abbiegeassistenten im Haushaltsplan noch nicht geplant. Die Förderung (De-minimis) greift für die meisten Lkw der Stadtverwaltung nicht.

Da lediglich LKW mit mindestens 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und ausschließlich für den Gütertransport bestimmte Fahrzeuge über „De-minimis“ gefördert werden, müssten die Ausgaben in Höhe von mindestens 1.500,00 € pro Fahrzeug zuerst in die Haushaltsplanung 2021/2022 aufgenommen werden.

Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften:

Innerhalb der zukünftig durchzuführenden Fahrzeugbeschaffungen und der damit verbundenen vorgeschalteten Leistungsbeschreibung wird der Abbiegeassistent als Bestandteil der gewünschten Fahrzeugausstattung mit aufgenommen. Jedoch ist gemäß Rückinformation von den entsprechenden Herstellern der Einsatz dieses Ausstattungsdetails noch nicht bei allen Fahrzeugtypen möglich.

Derzeit wird geprüft, für welche Fahrzeuge des EB Stadtreinigung Leipzig eine Nachrüstung technisch in Frage kommen könnte. Hier steht der EB Stadtreinigung bereits in Kontakt mit den entsprechenden Zulieferern. Die Gesamtkosten werden analysiert und in die Wirtschaftsplanung aufgenommen. Es wird auch die Förderfähigkeit im Rahmen von De-minimis berücksichtigt. Derzeit werden schwere Fahrzeuge ab 7,5 t mit 2.000 € gefördert. Der absolute förderfähige Betrag beläuft sich jedoch auf insgesamt 33.000 €.

Sachverhalt:

Im Juli 2017 hat die Ratsversammlung beschlossen, den Oberbürgermeister aufzufordern, ein Maßnahmepaket zur Verbesserung der Einhaltung der Verschwiegenheit, zur Dokumentensicherheit sowie einen Konzeptvorschlag für mehr Transparenz in der Stadtratsarbeit vorzulegen (Vorlage VI-A-02118-NF-02-Beschlüsse). Dazu sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:

1. Wie ist der Bearbeitungsstand der jeweiligen Maßnahmepakete und Konzeptvorschläge?

2. Wann kann mit einer Vorlage dazu gerechnet werden?

Wir dürfen die Anfrage wie folgt beantworten:

Zu 1.

In Abstimmung zwischen Dezernat Allgemeine Verwaltung, Büro für Ratsangelegenheiten und Referat Kommunikation wurden Vorschläge erörtert. Die Konzepte befinden sich in Erarbeitung.

Zu 2.

Da u. a. im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates Vorschläge mit eingearbeitet werden sollen, ist damit zu rechnen, dass die Vorlage nach der Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht wird.

Antwort: 

Die Sicherstellung einer flächendeckenden und ausreichenden ambulanten vertragsärzt-lichen Versorgung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und erfolgt durch das gesetzlich vorgegebene Instrument der Bedarfsplanung. Grundlage hierfür ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen erlassene Bedarfsplanungs-Richtlinie, die bundesweit Gültigkeit besitzt.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt deshalb auf Grundlage einer Antwort der Kassen-ärztlichen Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig vom 11. Juni 2018.

1)        Wie viele Kinderärzte gibt es aktuell in Leipzig?

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen schreibt, dass in Leipzig derzeit 56,75 Kinderärzte zugelassen bzw. bedarfsplanungsrelevant angestellt sind. Die Verhältniszahl für Kinder- und Jugendärzte für die Stadt Leipzig ist 1.740 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt.

Die Kassenärztliche Vereinigung berichtet weiter, dass der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen am 2. Mai 2018 den Planungsbereich Leipzig um eine Kinderarztstelle erweitert und eine bislang an abrechenbaren Leistungen begrenzte Anstellung automatisch in eine vollwertige Anstellung ohne Leistungsbeschränkungen gewandelt habe. Da diese Stelle bei der Berechnung des Versorgungsgrades unmittelbar berücksichtigt wurde, sei damit der Zustand „gesperrter Planungsbereich“ wieder hergestellt.

1a) Wie viele Kinder versorgen diese durchschnittlich?

Wie viele Kinder jeder Kinderarzt tatsächlich versorgt, ist der Stadt Leipzig nicht bekannt.

2)        Sind die Kinderarztpraxen über die Stadt gleichmäßig verteilt und gibt es Ortsteile, die unterversorgt sind? Wenn ja, welche?

Entsprechend der Bedarfsplanungs-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses sind die Kinderärzte eine Arztgruppe der allgemeinen fachärztlichen Versorgung. Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Insofern wird für die Stadt Leipzig insgesamt geplant und eine Bedarfsplanung nach Ortsteilen nicht durchgeführt.

3)        Wie schätzt die Stadt Leipzig die kinderärztliche Versorgungsstruktur ein?

3a) Betrachtet die Stadt Leipzig, dass keine Wichtung innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung stattfindet, auch als problematisch?

Ohne eine aussagekräftige Datengrundlage kann hier von Seiten der Stadt Leipzig keine seriöse Einschätzung abgegeben werden.

3b)  Sind der Stadt Leipzig Fälle bekannt, wo Kinderarztpraxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen? Wenn ja, wie viele Fälle sind hier benannt?

In den letzten Jahren haben sich vereinzelt Bürger an die Stadt Leipzig gewandt, die Schwierigkeiten hatten mit ihrem Neugeborenen einen behandelnden Kinderarzt zu finden. Der Stadt Leipzig liegen keine stadtweiten Zahlen vor.

3c) Wenn die Stadt Leipzig eine Unterversorgung bei Kinderärzten in Leipzig annimmt, inwiefern kann sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, dass die Anzahl der Kinderarztpraxen erhöht werden kann?

Der Beigeordnete für Jugend, Soziales und Gesundheit hat sich im Februar 2016 in einem persönlichen Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für die Schaffung neuer Vertragsarztsitze eingesetzt.
4)        Nach Presseberichten zur sächsischen Bedarfsplanung 2016 haben sich die KV und die Landesverbände der Kassen darauf geeinigt, einen eigenen Weg in der kinderärztlichen Versorgung in Sachsen zu gehen. Abweichend von der bundesweiten Bedarfsplanungs- Richtlinie sollen mehr Kinderärzte in die sächsische Bedarfsplanung aufgenommen werden.

4a) Wurde diese Änderung der Bedarfsplanung bereits umgesetzt?

4b)Wenn ja, wurden daraufhin in der Stadt Leipzig bereits mehr Kinderärzte zugelassen und wenn ja, wie viele?

Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

„Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hat bereits in Abstimmung mit den Landesver­bänden der Krankenkassen eine an die realen Verhältnisse in Sachsen gegenüber der bundesweiten Verhältniszahl (2.405 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt) angepasste Verhältniszahl von 1.740 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt berechnet, die erstmals durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zur Feststellung von Zulassungs­beschränkungen im Oktober 2016 angewendet wurde. Die Anwendung dieser angepassten Verhältniszahl, mit der die häufigere Inanspruchnahme des Kinderarztes in den ostdeut­schen Bundesländern berücksichtigt wird, hatte eine deutliche Absenkung der Versorgungs­grade zur Folge. Damit konnte die Gefahr, dass Nachbesetzungen von kinderärztlichen Praxen vom Zulassungsausschuss hätten abgelehnt werden müssen, wenn der Versor­gungsgrad – wie vom Gesetzgeber verlangt – einen Wert von 140 % übersteigt, weitest­gehend abgewendet werden. Zulassungsmöglichkeiten haben sich unmittelbar im Zusammenhang mit der Anwendung der angepassten Verhältniszahl nicht ergeben. Allerdings sind im Nachhinein, partielle Öffnungen für Kinderärzte erfolgt.“

Sachverhalt:

Die Einzelanfragen können wie folgt beantwortet werden:

Frage 1: Wie viele Menschen haben sich für o. g. Hochwasser-Warnsystem registriert? Wie schätzt die Stadtverwaltung diese Informationsmöglichkeit ein?

Zum Stand 18. Juni 2018 waren 625 Empfänger für SMS-Nachrichten und 241 Empfänger von E-Mail-Nachrichten im System registriert.

Inwieweit sich einzelne Personen für beide Nachrichtenwege registriert haben, ist nicht bekannt.

Die Stadt Leipzig schätzt die Informationsmöglichkeit über das SMS-Warnsystem als sicher und zielführend ein. Damit werden Menschen, die ein besonderes Informationsbedürfnis zur Hochwasserlage in der Stadt Leipzig (z. B. auf Grund ihrer Wohn- oder Arbeitsorte oder ihrer Freizeitinteressen) besitzen, schnell und direkt erreicht.

Frage 2: Wie kann der Personenkreis des Warnsystems ggf. vergrößert werden?

Auf die Möglichkeit der kostenfreien Registrierung für das System wurde mehrfach über die Medien aufmerksam gemacht. Auch im Leipziger Amtsblatt wurde und wird darauf hingewiesen.

Auf der Internetseite der Stadt Leipzig findet sich dauerhaft eine ausführliche Beschreibung und Registrierungsanleitung.

Erfahrungen anderer Städte (z. B. Chemnitz) haben gezeigt, dass die Zahl der Neuanmeldungen (erst dann) sprunghaft ansteigt, wenn sich konkrete Hochwassergefahren einstellen.

Frage 3: Gibt es Überlegungen oder Pläne, die Warnmöglichkeit zu erweitern, z. B. bei drohenden Unwettern?

Das SMS-Warnsystem ist wenig flexibel im Hinblick auf die zu übermittelnden Nachrichteninhalte. Für die Information über ausgelöste Hochwasseralarmstufen ist dies ausreichend. Um vor Unwettergefahren zu warnen, ist jedoch die Übermittlung ganz spezifischer Informationen erforderlich. Dafür ist das SMS-Warnsystem nicht ausgelegt. Für Unwetterwarnungen steht als gute Alternative die Warn-App NINA des Bundes zur Verfügung. Die Informationen werden hier direkt vom Deutschen Wetterdienst übernommen und mit Vorsorge- und Verhaltenstipps ergänzt. In der App lässt sich individuell einstellen, für welche Orte (z. B. nur die Stadt Leipzig) die Warnungen ausgegeben werden sollen. Außerdem warnt die App vor weiteren Gefahren.

Die Stadt Leipzig empfiehlt ihren Bürgern daher, die Warn-App zu installieren.

Auf aktuelle Unwetterwarnungen entsprechender Schwere wird auch auf der Internetseite der Stadt Leipzig aufmerksam gemacht.

Frage 4: Funktioniert das Warnsystem für städtische Einrichtungen, wie z. B. Schulen und Kindertagesstätten?

Das SMS-Warnsystem wird auch für die Warnung städtischer Führungskräfte genutzt – allerdings ausschließlich für die Information über ausgelöste Hochwasseralarmstufen.

Für die Warnung von anderen Unwettergefahren kommt dieses System aus den oben genannten Gründen nicht zur Anwendung.

Stattdessen erfolgt die Verbreitung von Unwetterwarnungen in der Stadtverwaltung nach einem entsprechenden Einsatz- und Informationsplan per Fax und über ein automatisches Telefonalarmierungssystem, welches in der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig betrieben wird.

Frage 5: Auf welche Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr, insbesondere bei Starkregen, ist die Stadt Leipzig vorbereitet?

Starkregenereignisse sind gekennzeichnet durch eine schwere Vorhersagbarkeit, ggf. örtlich begrenztes Auftreten und eine sehr hohe Dynamik. Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr sind unter diesen Umständen schwierig.

Die Vermeidung bzw. Verminderung möglicher Schäden gelingt nur im Zusammenspiel von Kommune, Abwasserentsorger und Grundstückseigentümern.

Aus diesem Grund erteilte die Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 1. August 2016 den Auftrag zur Erstellung einer „Kommunalen Anpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen“ (KAWI-L).

Im Mittelpunkt des gemeinsamen Projektes der Stadt und der Leipziger Wasserwerke steht die Entwicklung eines integrierten Starkregenprogrammes mit dem Fokus auf den drei Säulen Risikomanagement (Überflutungsvorsorge), Öffentlichkeitsarbeit und Stadtentwicklung.

Es ist vorgesehen, Ende Juni im Rahmen eines Pressetermins die Vertreter der Medien über das Projekt zu informieren.

Frage 6: Sensibilisiert die Stadt Grundstückseigentümer dafür, Versiegelungen zu reduzieren, um die Abnahme der natürlichen Regenzurückhaltung zu reduzieren und wenn ja, wie?

Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen werden durch Flächenversiegelungen begünstigt. Die Stadt sensibilisiert daher Grundstückseigentümer grundsätzlich und regelmäßig, das Maß der Versiegelung zu reduzieren bzw. wenn möglich zu entsiegeln.

Mit der geplanten Gründachstrategie für Leipzig soll die Errichtung von Gründächern für Leipzig für flache und flachgeneigte Dächer – sowohl auf Bestandsgebäuden als auch bei der Errichtung von Neubauten – verbindlich werden. Damit kann auf versiegelten Flächen u. a. ein wichtiger Beitrag zur Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -nutzung geleistet werden.

Im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Kommunale Anpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen in Leipzig – Projekt Starkregen“ (KAWI-L) wurde eine Informationsbroschüre für Grundstückeigentümer zur Sensibilisierung und zum Aufzeigen eigener Maßnahmen (u. a. zur Regenwasserableitung) erarbeitet, die in Kürze zur Verfügung gestellt wird.