Anfragen der SPD-Fraktion.

Antwort:
1. Bisher wurde aus den finanziellen Mitteln für den strategischen Flächenerwerb „Wachsende Stadt“ das Schraderhaus für 10,3 Mio. € erworben. Es ist eine Nutzung als Schule vorgesehen.

Weitere Grunderwerbe befinden sich aktuell in der Endphase der Verhandlungen bzw. befinden sich auf dem Weg zur Beschlussfassung durch den Stadtrat. Dabei handelt es sich u.a. um vier Grundstücke für eine Schul- oder Kita Nutzung. Das Gesamtvolumen dieser weiteren Ankäufe beträgt rund 13,1 Mio. €.

Überdies steht ein Grundstückstauschvertrag mit der LWB mbH mit einem Tauschvolumen von 5,5 Mio. € kurz vor Abschluss. Schwerpunkt ist dabei das Schulgrundstück „Prager Dreieck“. Durch den Tausch werden liquiditätsneutral Flächen für kommunale Aufgaben erworben. Bei einem Ankauf wären diese Grundstücke aus dem Budget „Wachsende Stadt“ finanziert worden.

2.Die Haushaltsmittel 2017 wurden vollständig in das Jahr 2018 übertragen, da im Jahr 2017 keine zahlungswirksamen Ankäufe aus diesem Budget erfolgen konnten. Im Jahr 2018 standen somit im Etat „Wachsende Stadt“ Mittel in Höhe von 25 Mio. € zur Verfügung.

Im Februar 2017 wurde dem Liegenschaftsamt das bisher höchste Ankaufsbudget bewilligt. Umgehend wurden organisatorische Veränderungen mit der Fokussierung auf den Ankauf umgesetzt. Mit dem Erwerb von Grundstücken bewegt sich das Liegenschaftsamt auf dem freien Immobilienmarkt und steht in Konkurrenz zu anderen Marktakteuren. Eigentümer sind in Zeiten rasant steigender Bodenpreise aus spekulativen Gründen nur sehr schwer zum Verkauf zu bewegen. Die Ankaufsverhandlungen, vom Identifizieren eines geeigneten Grundstückes über die Verhandlungen mit den Eigentümern, bis hin zum Vertragsabschluss ziehen sich meist über einen längeren Zeitpunkt hin. Auch endet nicht jede Verhandlung mit einem erfolgreichen Ankauf. Aufgrund dessen wurden die Ankäufe, die in diesem Jahr dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wurden und werden, bereits zum Großteil in 2017 anverhandelt.

Parallel dazu werden durch das Liegenschaftsamt ca. 300 weitere Ankaufsvorgänge verhandelt, um auch in den nächsten Jahren erfolgreich die durch das INSEK gesetzten Ziele erfolgreich zu unterstützten.

3.Für die unter Punkt 1 genannten Grunderwerbe werden Haushaltmittel in Höhe von 23,4 Mio. € veranschlagt. Damit stehen nur noch 1,6 Mio. € für den Rest des Jahres 2018 im Budget „Wachsende Stadt“ zur Verfügung.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 20.06.2018

Klimaforscher warnen vor zunehmenden Wetterextremen, insbesondere auch regelmäßigen Unwettern in unserer Region, mit Starkregen, Hagel, Sturm bzw. sogar Windhosen/Tornados. Da diese Unwetter immer mehr kurzfristig auftreten, ist eine hinreichende Information der Bürger im Vorfeld häufig problematisch.

Die Stadt Leipzig bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich vor Hochwasserkatastrophen per SMS oder Mail warnen zu lassen.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Menschen haben sich für o.g. Hochwasser-Warnsystem registriert? Wie schätzt die Stadtverwaltung diese Informationsmöglichkeit ein?
  2. Wie kann der Personenkreis des Warnsystems ggf. vergrößert werden?
  3. Gibt es Überlegungen oder Pläne, die Warnmöglichkeit zu erweitern, z.B. bei drohenden Unwettern?
  4. Funktioniert das Warnsystem für städtische Einrichtungen, wie z.B. Schulen und Kindertagesstätten?
  5. Auf welche Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr, insbesondere bei Starkregen, ist die Stadt Leipzig vorbereitet?
  6. Sensibilisiert die Stadt Grundstückeigentümer dafür, Versiegelungen zu reduzieren, um die Abnahme der natürlichen Regenzurückhaltung zu reduzieren und wenn ja, wie?

Beschreibung der kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Sachsen aus dem Bedarfsplan 2016 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen:

„In den sächsischen Planungsbereichen liegen die Versorgungsgrade fast durchgehend über 140 %, das Maximum liegt bei über 250 %. Nur ein Planungsbereich ist nicht gesperrt (Freiberg). Die Versorgungsgrade sind im Vergleich zur Bedarfsplanung vor dem Jahr 2013 durchschnittlich um 25 % erhöht. Grund hierfür ist, dass bei der Berechnung nunmehr nur die Bevölkerung der bis 18-Jährigen herangezogen wird. Während die hohen Versorgungsgrade ein vermeintlich hohes Versorgungsniveau suggerieren, zeigt sich bei näherer Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse jedoch eine bedenkliche Entwicklung im kinderärztlichen Versorgungsbereich.Bei der Ermittlung der Verhältniszahl findet innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung keine Wichtung statt. Jugendliche mit 17 oder 18 Jahren gehen deutlich seltener zum Arzt als Kleinkinder bis ca. 5 Jahre. In Städten mit starken Anstiegen der Geburtenzahlen in den letzten Jahren, wie zum Beispiel in Dresden oder Leipzig, bildet aber gerade diese Altersgruppe einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Bevölkerung“.

Zur kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Leipzig haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Kinderärzte gibt es aktuell in Leipzig?
    • Wie viele Kinder versorgen diese durchschnittlich?
  2. Sind die Kinderarztpraxen über die Stadt gleichmäßig verteilt und gibt es Ortsteile, die unterversorgt sind? Wenn ja, welche?
  3. Wie schätzt die Stadt Leipzig die kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Leipzig ein?
    • Betrachtet die Stadt Leipzig, dass keine Wichtung innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung stattfindet auch als problematisch an?
    • Sind der Stadt Leipzig Fälle bekannt, wo Kinderarztpraxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen? Wenn ja, wie viele Fälle sind hier bekannt?
    • Wenn die Stadt Leipzig eine Unterversorgung bei Kinderärzten in Leipzig annimmt, inwiefern kann sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, dass die Anzahl der Kinderarztpraxen in Leipzig erhöht werden kann.
  4. Nach Presseberichten zur sächsischen Bedarfsplanung 2016, haben sich die KV und die Landesverbände der Kassen darauf geeinigt einen eigenen Weg in der kinderärztlichen Versorgung in Sachsen zu gehen. Abweichend von der bundesweiten Bedarfsplanungsrichtlinie sollen mehr Kinderärzte in die sächsische Bedarfsplanung aufgenommen werden.
    • Wurde diese Änderung der Bedarfsplanung bereits umgesetzt? Wenn ja, wurden daraufhin in der Stadt Leipzig bereits mehr Kinderärzte zugelassen und wenn ja, wie viele?

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 20.06.2018

Das Ordnungsamt führt bei Heimspielen von RB Leipzig zum Schutz der Anwohner umfangreiche verkehrsorganisatorische Maßnahmen durch. Dazu werden Verkehrsschilder und Absperrungen aufgestellt.

Diese verbleiben zwischen den Heimspielen im Wohngebiet und werden z.T. sehr nachlässig und für Fußgänger hinderlich gelagert. Dadurch entstehen nicht nur Gefahrenquellen, sondern es entsteht auch ein nachteiliger Eindruck im öffentlichen Raum.

Wir möchten daher anfragen:

  1. Wer ist für den Auf- und Abbau sowie die Lagerung der Verkehrsschilder und   Absperrungen zuständig?
  2. Ist der jetzige Zustand so geplant oder, wenn nicht, wie wollen die Verantwortlichen in Zukunft damit umgehen?

Sachverhalt:
In der Freizeit Kajak und Ruderboote zu fahren wird immer beliebter. An sonnigen Tagen sind die Leipziger Gewässer inzwischen gut gefüllt mit Booten. Der Wassersport wird als sehr attraktive Freizeitbeschäftigung angesehen und erhöht so auch die Lebensqualität in der Stadt. In diesem Jahr wurden bei vielen Bootsverleihern die Gebühren erhöht. Dazu und rund um den Wassersport und die Wasserwege haben wir folgende Fragen:

Frage 1a:
Nach der Gewässerunterhaltungssatzung-Fortschreibung 2016 werden jetzt auch für gewerbliche Betreiber eines Bootsverleihes in Kubikmeter Wasserverdrängung der betriebenen Boote jeweils multipliziert mit den Nutzungstagen Gebühren erhoben. In der Gewässerunterhaltungssatzung ist nur eine Kalkulation und Berechnung der Beiträge für Nutzer ausgewiesen (Anlage II 4)?
Welche Werte für die Wasserverdrängung der Boote in Kubikmeter wurden nach den verschiedenen Bootstypen pro Boot festgelegt? (z. B. für Einer-, Zweier-Kajaks, Ruderboote, Drachenboote)

Antwort:
Die Werte wurden aufgrund der Auskünfte der Bootsverleiher und Fahrgastschiffbetreiber angesetzt. Mittels eines Formblattes wurde die Wasserverdrängung, die Anzahl der Boote und die Nutzungstage abgefragt.
Die Wasserverdrängung für den jeweiligen Bootstyp ergibt sich aus dem Gewicht des Bootes einschließlich des durchschnittlichen Gewichtes der Personen im Boot umgerechnet in Tonnen. Das ermittelte Tonnengewicht ist gleichzusetzen mit der Wasserverdrängung in Kubikmetern.
Da es unterschiedliche Fabrikate gibt, können die Gewichte bei den jeweiligen Bootstypen variieren. Es gibt beispielsweise Einer-Kajaks, die 13 kg schwer sind und andere die 25 kg wiegen. Es wird immer das tatsächliche Gewicht des Bootes angesetzt, entsprechend der Auskunft des Verleihers.
Beispiel Einer-Kajak: Gewicht 25 kg + 1 Person 75 kg = 100 kg Gesamtgewicht = 0,1 t
Daraus ergibt sich eine Wasserverdrängung von 0,1 Kubikmeter für ein Einer-Kajak.

Beispiel Zweier-Kajak: Gewicht 30 kg + 2 Personen 150 kg = 180 kg Gesamtgewicht = 0,18 t
Als Wasserverdrängung für ein Zweier-Kajak ergeben sich hier 0,18 Kubikmeter.
Analog dazu wurde bei Ruderbooten und Drachenbooten verfahren.

Frage 1b:
Haben alle gewerblichen Bootsverleiher inzwischen die Anzahl ihrer Boote nach Bootstyp und Öffnungszeiten der Stadt zugearbeitet?

Antwort:
Ja, die Angaben für das Jahr 2017 liegen vor und auf dieser Grundlage konnten rückwirkend die Bescheide für das Jahr 2017 erstellt und die Abgaben erhoben werden.

Frage 1c:
Mit welcher Abgabenhöhe rechnet die Stadt Leipzig insgesamt für 2018 von der Fahrgastschifffahrt und den Verleihbooten? (Bitte auch getrennt pro Nutzer angeben)

Antwort:
Die Abgabenhöhe für 2018 wird sich in ähnlicher Größenordnung wie im Jahr 2017 bewegen, da es keine Veränderungen bei den Beitragssätzen gibt.
Für das Jahr 2017 wurden für Fahrgastschifffahrt und Bootsverleih Abgaben in Höhe von insgesamt 10.173 EUR erhoben. Davon entfiel auf die Fahrgastschifffahrt ein Anteil von 2.779 EUR und auf den Bootsverleih ein Anteil von 7.394 EUR.

Frage 2:
Plant die Stadt Leipzig eine weitere Fortschreibung der Gewässerunterhaltungssatzung? Wenn ja, mit welchen Änderungen?

Antwort:
Eine Fortschreibung ist spätestens alle 5 Jahre erforderlich, entsprechend § 10 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes. Die Fortschreibung betrifft in erster Linie die Anpassung der Beitragssätze, wenn sich der Aufwand für die Gewässerunterhaltung erhöht oder reduziert. Stellt sich durch die Nachkalkulation heraus, dass eine Kostenüberdeckung besteht, muss diese im darauffolgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen können im selben Zeitraum ausgeglichen werden.
Eine zusätzliche inhaltliche Anpassung der Satzung ist derzeit nicht geplant.

Frage 3a:
Nach § 32 des Sächsischen Wassergesetzes ist die Stadt Leipzig Träger der Unterhaltslast für Gewässer II. Ordnung. Der Umfang der Aufgaben ist in den §§ 31ff. SächsWG und § 39 Wasserhaushaltsgesetz konkretisiert. Hierzu gehören unter anderem der Erhalt, Räumen und Reinigen des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses und der Erhaltung der Schiffbarkeit an schiffbaren Gewässern.
Welche Restriktionen seitens des Natur- und Umweltschutzes liegen bei der Instandhaltung der Leipziger Flüsse und Seen vor?

Antwort:
Naturschutzrechtliche Restriktionen ergeben sich insbesondere aus der Schutzgebietskulisse. Im Stadtgebiet Leipzig sind hier die Natura 2000-Gebiete – v. a. das FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ und das EU-Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ -, Naturschutzgebiete (u.a. Elster-Pleiße-Auwald und Burgaue) und Landschaftsschutzgebiete – v.a. das sehr großflächige LSG „Leipziger Auwald“ – relevant.

Hinzu kommen artenschutzrechtliche Belange sowie sonstige Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Sächsischen Naturschutzgesetzes (z. B. Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft). Eine naturverträgliche „Instandhaltung“ der Flüsse und Seen – so z. B. die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses – ist in der Regel nicht mit naturschutzrechtlichen Risiken behaftet.
Ein Verfahren zur Schiffbarmachung der Leipziger Fließgewässer wurde seitens der Landesdirektion Sachsen aufgrund naturschutzrechtlicher Risiken eingestellt. Aufgrund der hohen ökologischen Bedeutung und Sensibilität der Leipziger Gewässer ergeben sich naturschutzrechtliche Restriktionen, wenn eine Intensivierung der wassertouristischen Nutzung angestrebt wird, die mit den Empfindlichkeitsprofilen der Arten und Lebensgemeinschaften nicht mehr vereinbar ist. Ein Beispiel hierfür ist die lokale Eisvogelpopulation im Floßgraben, einem Natura 2000-Kerngebiet für diese Art, die durch eine Allgemeinverfügung geschützt werden musste.

Frage 3b:
Warum werden oft große Algenansammlungen, wie beispielsweise am Karl-Heine-Kanal/Stelzenhaus, nicht regelmäßig gestutzt oder reduziert?

Antwort:
Der Karl-Heine-Kanal ist aufgrund der artenreichen Unterwasservegetation und Schwimmblattgesellschaften (besonders wertvoller Bestand am Stelzenhaus) von hoher Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt, z. B. für die besonders geschützte Teichrose, zahlreiche Fisch- und Libellenarten. Größere Algenwatten treten hingegen lediglich in dem neuen und bislang wenig beschatteten Gewässerabschnitt zwischen Kanal 28 und dem Lindenauer Hafen auf.
Da ein Entfernen der Unterwasservegetation und der Schwimmblattgesellschaften einer artenschutzrechtlichen Befreiung bedarf, kann eine solche nur durchgeführt werden, wenn der Gemeingebrauch signifikant eingeschränkt ist. Dies war im Jahr 2017 im Abschnitt zwischen Kanal 28 und Lindenauer Hafen der Fall, weshalb hier auch eine Krautung mit artenschutzrechtlicher Befreiung erfolgte. In dem Bereich zwischen Weißer Elster und Kanal 28 ist die Situation so, dass durch den relativ starken Bootsverkehr eine ausreichend breite Fahrrinne erhalten bleibt, so dass der Gemeingebrauch nicht gefährdet ist.
Um zukünftige Beeinträchtigungen durch „Krautwuchs“ frühzeitig beseitigen zu können, arbeitet das Amt für Stadtgrün und Gewässer gemeinsam mit der zuständigen Naturschutzbehörde an einer einvernehmlichen Lösung. Hierzu fand am 07.05.2018 eine gemeinsame Befahrung des Karl-Heine-Kanals statt, um die Problembereiche zu erfassen und gemeinsam Lösungsansätze für die zukünftige Gewässerunterhaltung zu entwickeln.

Frage 3c:
In welchem Zeitraum versucht die Stadt Leipzig umgestürzte Bäume beziehungsweise querliegende Äste aus den Gewässern zu beseitigen? Wohin kann man solche Fälle melden?

Antwort:
Hindernisse im Gewässer, die eine Behinderung des Abflusses darstellen, werden durch vertraglich gebundene Firmen kurzfristig aus dem Gewässerprofil entfernt.
Umgestürzten Bäume oder abgebrochene Äste werden zum Teil als Strukturelemente im Gewässer belassen, entsprechend den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, wenn dadurch der Wasserabfluss nicht beeinträchtigt wird. Die Befahrbarkeit der wassertouristisch genutzten Gewässer wird sichergestellt.

Informationen zu Hindernissen, gleich welcher Art, können an das Amt für Stadtgrün und Gewässer telefonisch (0341/123-6099) oder auch per Mail gemeldet werden (stadtgruen.gewaesser@leipzig.de).

Frage 4a:
Es wurde angekündigt, dass es ab 2016 möglich sein sollte bis zum Auensee mit dem Boot fahren zu können. Bis heute ist dies nicht mögliche. Ab wann ist mit der Fertigstellung dieses Streckenabschnittes zu rechnen?

Antwort:
Mit der Fertigstellung der kompletten Passage Stadthafen bis Auensee (Teil des Kurs 3) ist nach jetzigem Kenntnisstand 2022/23 zu rechnen.

Frage 4b:
Welche Probleme gibt es bei der Fertigstellung beziehungsweise bei der Öffnung für den Bootsverkehr auf dieser Strecke?

Antwort:
Die Offenlegung des verfüllten Elstermühlgrabens umfasst den Gesamtabschnitt vom Schreberbad bis zum Naturkundemuseum. Aus fördermitteltechnischen und technologischen Gründen ist die Realisierung nur abschnittsweise möglich. Zurzeit wird der Teilbauabschnitt von der Thomasiusstraße bis zur Lessingstraße realisiert und noch in 2018 baulich beendet.

In den nächsten Jahren müssen noch der Teilbauabschnitt zwischen Elsterstraße und Lessingstraße, die Elsterbrücke, die Poniatowskibrücke, das Angerwehr sowie entsprechende Steganlagen errichtet werden, um eine wassertouristische Nutzung zu ermöglichen. Die dafür notwendigen Eigenmittel der Stadt Leipzig sind im Mittelfristprogramm eingeplant. Die abschnittsweise Umsetzung wird in Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermitteln sukzessive erfolgen.

Die Antwort der Stadtverwaltung zur Ratsversammlung am 21. März 2018 auf unsere Anfrage zur Konzeptvergabe „Kino der Jugend“

Bürgermeisterin Dubrau:

Zur Frage 1: Eine Verringerung des Zeitraums bis zum Vergabeverfahren wird als nicht geeignet erachtet. Um einen reibungslosen Ablauf der Konzeptvergabe zu gewährleisten, ist es notwendig, derzeit noch offene Fragestellungen zu klären, wozu im April zu einer weiteren Ämterberatung eingeladen wird. Beispielhaft sind hier die Klärung der Vergabekriterien, die Zusammensetzung des Vergabegremiums und der Umgang mit dem Störfallbetrieb Vopelius im Zusammenhang mit den Seveso-III-Richtlinien zu nennen. Durch die Art der Konzeptvergabe haben die potenziellen Betreiber Zeit, Fördermittel auch nach der Vergabe zu beantragen.

Zur Frage 2: Die Stadt Leipzig steht nicht im direkten Kontakt mit den Betreibern, um den Ablauf bzw. das Ausschreibungsverfahren in Konzeptvergabe mit Anhandgabe nicht zu gefährden; das ist ganz wichtig. Dieses muss neutral durchgeführt werden und allen potenziellen, gegebenenfalls der Stadt auch bis zur Abgabe der Konzepte nicht bekannten Bewerbern die gleiche Chance bieten. Während der Anhandgabe, welche mindestens ein Jahr betragen soll, wird durch die Stadt zu möglichen zur Verfügung stehenden Fördermitteln beraten. Während der festgelegten Anhandgabeperiode hat der ausgewählte Betreiber Zeit, um zum Beispiel seine Planungen und sein Konzept zu vervollständigen, Kostenschätzungen vorzunehmen und entsprechende Fördermittel zu beantragen.

Nachfrage der SPD-Fraktion:

Stadtrat Zenker (SPD): Sie sagten, es können Fördermittel beantragt werden. Betrifft das nur die kommunalen Fördermittel? Was ist mit anderen Fördermitteln, wie zum Beispiel Fördermittel im Bereich Denkmalschutz, Bundesfördermittel etc.? Darauf haben wir ja keinen Einfluss. Können die trotz der langen Frist auch beantragt werden?

Bürgermeisterin Dubrau: Das betrifft natürlich alle Fördermittel. Sie können in allen Bereichen Fördermittel beantragen.

Nachfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:

Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich wollte noch einmal nachfragen, wann genau die Bewertungsmatrix in den Ausschüssen – Grundstücksverkehrsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Kulturausschuss – vorgestellt wird. So war es ja verabredet. Ich sehe den Termin immer weiter nach hinten rücken. Wir entfernen uns immer weiter vom Stadtratsbeschluss. – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei. Ich würde gerne wissen, ob von der Stadt bzw. vom Liegenschaftsamt mit Interessierten, die sich vorstellen könnten, das „Kino der Jugend“ zu betreiben, Ortsbesichtigungen durchgeführt oder Gespräche geführt werden.

Bürgermeisterin Dubrau: Auf Ihre erste Frage müsste ich Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lassen. Den Wert habe ich jetzt nicht hier. Das wird sich sicherlich auch erst in der Beratung im April herausstellen. – Zu Ihrer zweiten Frage müsste ich Herrn Albrecht um Antwort bitten.

Bürgermeister Albrecht: Herr Elschner, die Konzeptvergabe ist dennoch eine Art Ausschreibung. In dem Moment, wo wir vor einer Ausschreibung verbindliche Gespräche mit einzelnen Akteuren führen, binden wir uns ja. Insofern würde es, glaube ich, der Transparenz schaden, wenn wir uns vor dem Verfahren der Konzeptvergabe mit wem auch immer, egal mit welchen Verdiensten er ausgestattet ist, auf verbindliche Gespräche einließen. Ortsbesichtigungen sind, denke ich, kein Problem. Diese haben wir zum Beispiel mit der IG FORTUNA auch schon gemacht. Zur Erklärung: Diese Besichtigung wurde eben nicht gemacht, um dem hier in Rede stehenden Verfahren vorzugreifen, sondern weil es im Zuge der Umsetzung eines anderen Projekts, nämlich der Tage der Industriekultur, darum ging, ob man an den Tagen der Industriekultur dieses Gebäude einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht.

 

Die Antwort der Stadtverwaltung zur Ratsversammlung am 21. März 2018 auf unsere Anfrage zu sachgrundlosen Befristungen bei der Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen:

Bürgermeister Hörning: 

Frage 1: Gehörte es in den vergangenen 10 Jahren zur Praxis der Stadtverwaltung, neue Mitarbeiter zunächst befristet einzustellen, auch ohne einen Sachgrund (Elternzeitvertretung etc.)?

Einstellungen erfolgten bis etwa Mitte 2014 vorzugsweise in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Diese Einstellungspraxis wurde ab Mitte 2014 geändert. Seitdem werden Einstellungen grundsätzlich unbefristet vorgenommen. Befristete Arbeitsverträge wurden und werden abgeschlossen, wenn dafür ein Grund vorliegt, zum Beispiel Vertretung während der Elternzeit, Vertretung für Langzeitkranke oder Vertretung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit befristeter Erwerbsminderungsrente.

Frage 2: Wenn ja, wie viele Mitarbeiter hat das betroffen, und wurden diese Verträge in der Regel dann in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt?

Die Zahl befristeter Einstellungen und der Anteil von Beschäftigten, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurden, lässt sich für diesen langen und weit zurückliegenden Zeitraum nicht beziffern, da wir dazu keine entsprechende Datengrundlage im Personalverwaltungssystem haben und dies auch mehr von historischem Interesse als von gegenwärtigem Interesse ist.

Im Jahr 2017 wurden insgesamt 202 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet eingestellt. Dabei handelte es sich weit überwiegend um Sachgrundbefristungen. Befristet eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich generell auf Stellenausschreibungen der Stadtverwaltung bewerben und werden in die Auswahlverfahren nach dem Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung einbezogen. Das Ergebnis kann in Abhängigkeit von der zu besetzenden Stelle auch die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sein, was auch oft der Fall ist.

Frage 3: Greift die Stadt Leipzig noch heute zum Mittel der sachgrundlosen Befristung bei Neueinstellungen zurück? Wenn ja, warum?

In der Regel liegt bei befristeten Einstellungen ein Sachgrund für die Befristung vor. Dennoch wird, wenn Bewerber*innen die Voraussetzung hierfür mitbringen, auch bei Vorliegen eines Sachgrunds auf die sachgrundlose Befristung zurückgegriffen. So besteht bei Bedarf noch die Möglichkeit einer anschließenden befristeten Einstellung mit Sachgrund, was vor allem den betreffenden Beschäftigten entgegenkommt und oft auch im Sinne der Beschäftigten ist.

Abgesehen von diesen Fällen wird mit sachgrundlosen Befristungen gearbeitet, wenn Stellen zunächst nur befristet eingerichtet sind im Rahmen des Stellenplans und eine Prognose zur Fortführung zum Zeitpunkt der Einstellung nicht getroffen werden kann. Dies betrifft schwerpunktmäßig die im Rahmen der Haushaltsplanung als Mehrbedarf anerkannten Stellen, die unter dem Vorbehalt einer Evaluierung des Stellenbedarfs eingerichtet werden.

Außerdem erfolgen bei Übernahme von Auszubildenden und Studenten in ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an Ausbildung bzw. Studium sachgrundlose Befristungen, wenn aufgrund der städtischen Regelungen – hier haben wir eine klare Vereinbarung – in Abhängigkeit von den Leistungskriterien bzw. vom jeweiligen Ausbildungsberuf zunächst nur eine befristete Übernahme infrage kommt, zum Beispiel bei der Note 4 im Abschlusszeugnis. Auszubildende und Studenten in Verwaltungsberufen, die mindestens mit dem Prädikat „befriedigend“ abschließen, werden generell unbefristet übernommen.

Die Einstellungspraxis ist jedoch ausdrücklich auf das Ziel gerichtet, gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet an die Stadtverwaltung zu binden. Das ist unsere generelle Strategie im aktuellen Arbeitsmarkt.

Frage 4: Wie stellt sich der Sachverhalt bei Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen dar?

Die Anwendung des Instruments „sachgrundlose Befristung von Beschäftigungsverhältnissen“ stellt sich in den Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig sehr differenziert dar:

Rund ein Drittel der Beteiligungsunternehmen wendet keine sachgrundlosen Befristungen an. Hierunter fällt auch die L-Gruppe, die als Ausnahmefälle für sachgrundlose Befristungen zum Beispiel auf eine unklare Auftragslage oder Personalmehrbedarf bei fehlender Planstelle verweist.

Rund zwei Drittel der Beteiligungsunternehmen wenden sachgrundlose Befristungen von Beschäftigungsverhältnissen aus unterschiedlichen Gründen an. Dies sind unter anderem die Erprobung von neuen Mitarbeitern bei besonderer Anforderung an Eignung und fachlichem Wissen, die Übernahme von Azubis und Dualstudierenden im Anschluss an Ausbildung bzw. Studium, auch hier abhängig vom jeweils erreichten Qualifikationsniveau, Ausgleich unerwarteter Personalausfälle etc. Befristungen werden seitens der Beteiligungsunternehmen nicht als Instrument einer etwaigen permanenten Stellenneubesetzung angewandt.

Soweit keine Gründe wie die oben genannten entgegenstehen, werden die befristeten Beschäftigungsverhältnisse in unbefristete umgewandelt. Grenzen der Anwendung sachgrundloser Befristungen bestehen bei Vorliegen eines branchenspezifischen Fachkräftemangels, da Fachkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen oftmals nicht mehr für Unternehmen gebunden werden können.