Anfragen der SPD-Fraktion.

Ende Juni hat das Kabinett der Bundesregierung endgültig die umfassende Neuorganisation des Fernstraßen-Bundesamtes beschlossen. Das neue Amt mit insgesamt etwa 1.300 Mitarbeitern soll 2021 die Arbeit aufnehmen. Das Fernstraßen-Bundesamt soll dann für Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Bundesstraßen und Autobahnen zuständig sein. Der Hauptsitz der Bundesbehörde wird Leipzig sein.

Wir fragen an:

  1. Gibt es schon Überlegungen, an welchem Standort in der Stadt Leipzig das neue Fernstraßen-Bundesamt angesiedelt werden soll bzw. welche Varianten stehen dabei zur Debatte?
  2. Wer ist seitens der Verwaltung in die Standortfrage involviert?

In der Vergangenheit wurde mehrfach in den Gremien des Stadtrates über eine veränderte Gestaltung des Augustusplatzes und veränderte Wegebeziehungen diskutiert. Insbesondere die nicht durchgängig barrierefreie Haltestelle der LVB versus Querung des Augustusplatzes durch Fußgänger und Radfahrer von der Gewandhaus- zur Opernseite und umgekehrt, sowie die Ein- und Ausfahrmöglichkeiten von Kfz über den Augustusplatz in bzw. aus der Tiefgarage wurden dabei erörtert. Vor einiger Zeit wurden weitere elektronische Werbetafeln aufgestellt, die die Wegebeziehung für Fußgänger und Radfahrer einschränken, zum Beispiel vom Mendebrunnen kommend in Richtung LSA zum Radisson-Hotel.

 

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der Stand der Diskussion innerhalb der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Gestaltung und der Wegebeziehungen auf dem Augustusplatz?
  2. Können unabhängig von einer notwendigen Gesamtkonzeption für den Platz einzelne oben beschriebene Maßnahmen im Sinne einer Stärkung der Verkehre des Umweltverbundes angegangen werden?

Sachverhalt: 

1: Gibt es ein Budget für Schulen für die Renovierung beziehungsweise Malerarbeiten? Wenn ja, wie hoch ist dies?

Ein spezielles Budget für Renovierung / Malerarbeiten gibt es nicht. Leistungen der Instandhaltung jeglicher Art (von Havarien bis Schönheitsreparaturen) werden aus dem Budget 51_UH1 finanziert.

2: Wie viel kostet das professionelle renovieren beziehungsweise Malerarbeiten für ein Klassenzimmer durchschnittlich?

Ein pauschaler Ansatz ist nicht zu kalkulieren und kann nicht angegeben werden, da es vielfältige Leistungsbedingungen gibt, die zu einer großen Kostenspanne (niedriger vierstelliger bis mittlerer fünfstelliger Betrag) führen:

– Die Art des Untergrunds ist zu beachten,

– ist es ein Alt- oder Neubau,

– sind Belange des Denkmalschutzes relevant,

– sind Fenster, Türen und Fußboden einzubeziehen,

– welche korrespondierenden Leistungen z. B. an Beleuchtung, Tafel- und Ausstattungssystemen (besonders in Fachunterrichtsräumen) sind notwendig,

– welche Kubatur hat ein Raum u.s.w.

3: Aller wie viele Jahre wird ein Klassenzimmer im Durchschnitt professionell gemalert beziehungsweise renoviert?

Feste Fristen zur Durchführung von Malerarbeiten gibt es nicht und ein tatsächlicher Durchschnittswert über alle Klassenräume ist nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln. Maßnahmen dieser Art sind immer auch in Abhängigkeit vom weiteren Leistungsbedarf im Schulbereich zu betrachten, in dessen Fokus vor allem die Beseitigung von sicherheitsrelevanten Mängeln steht.

1. Welche Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 für Querungshilfen eingeplant?

Im Ergebnishaushalt werden jährlich 100.000 € für den Bau von Querungshilfen eingestellt. Lediglich im Jahr 2018 wurden durch verschiedene Haushaltsanträge zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

2. Welche Maßnahmen können damit realisiert werden bzw. sind geplant?

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Querungshilfe Baalsdorfer Straße in Höhe Mühle
  • Gehwegnasen Arthur-Polenz-Straße/Wiesenblumenweg
  • Gehwegnasen Knoten Industriestraße/Nonnenstraße
  • Querungshilfen Schönauer Straße/Goldrutenweg
  • Querungshilfe An der Tabaksmühle/Richard-Lehmann-Straße

Darüber hinaus ist geplant, 2019 drei weitere Querungshilfen umzusetzen, die im Jahr 2018 durch fehlende bzw. überhöhte Angebote nicht realisiert werden konnten. Im Einzelnen betrifft das die Querungshilfen Bahnhofstraße, Windscheidstraße in Höhe Scheffelstraße sowie Brandstraße in Höhe Mathildenstraße.

3. Wann kann eine Querungshilfe im Bereich des Goethesteiges geschaffen werden?

Der Ausbau des Goethesteigs ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020 als Maßnahme Nr. 37 enthalten. Die Einordnung in den städtischen Haushalt kann in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel voraussichtlich ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Neben der Erneuerung der Fahrbahn ist die Anlage eines durchgängigen südlichen Gehweges sowie Radverkehrsanlagen und die Einordnung von zwei Querungsstellen geplant. Um das Queren am Goethesteig/Im Dölitzer Holz bereits jetzt zu erleichtern, wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bis zum Querungsbereich Sportplatz – Agra Gelände erweitert.
Die planerischen Randbedingungen, die einen vorgezogenen Bau einer Querungshilfe leider nicht möglich machen, wurden zurückliegend bereits ausführlich im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau erläutert.

Leipzig erlebt seit einiger Zeit einen weiteren Bauboom. An alle Ecken der Stadt wird gebaut, sowohl durch öffentliche als auch private Bauherren. Die Stadt kommuniziert wöchentlich die aktuellen Baustellen im Bereich des Verkehrs- und Tiefbauamtes. Auch die regionalen Medien berichten regelmäßig über die vielfältigen Baumaßnahmen. Viele Bürger und Gäste der Stadt wenden sich häufig an die Stadtverwaltung, aber auch an die Fraktionen des Stadtrates, wenn sie Informationen über einzelne Baumaßnahmen benötigen. Für diese Bürger wäre es sicherlich interessant, wenn sie auf einer digitalen Übersichtskarte im Internet – z. B. über die Stadt-Homepage – eine Übersicht und eine Erläuterung zu den einzelnen Baumaßnahmen erhalten könnten.

Wir fragen daher an:

  1. Gibt es Überlegungen, eine solche digitale Übersichtskarte aller Baustellen im Internet einzurichten?
  2. Welcher Aufwand – personell wie finanziell – wäre für die Einrichtung und die fortlaufende Pflege eines solchen Informationsmediums notwendig?

Nach unseren Informationen können derzeit jährlich 5-6 Einzelmaßnahmen im Bereich Querungshilfen realisiert werden, da die durchschnittlichen Baukosten ca. 50 T€ pro Querungshilfe betragen. Erfreulicherweise konnte in diesem Jahr nun endlich auch die Maßnahme Koburger Straße/Wildpark realisiert werden. Ein weiterer neuralgischer Punkt für eine Querungshilfe ist unserer Meinung nach der Goethesteig. Hier queren viele Menschen die Straße zwischen Sportplatz und Parkplatz/Weg zum Agra-Veranstaltungsgelände. Querungshilfen tragen an vielen Stellen entscheidend dazu bei, dass die Straße sicherer, komfortabler und schneller überquert werden kann, insbesondere durch Familien mit Kindern und ältere Menschen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 für Querungshilfen eingeplant?
  2. Welche Maßnahmen können damit realisert werden bzw. sind geplant?
  3. Wann kann eine Querungshilfe im Bereich des Goethesteiges geschaffen werden?

Sachverhalt:

Der Schutz von Menschenleben und Gesundheit im Straßenverkehr wird auch von der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und den Tochtergesellschaften als vorrangig und am wichtigsten eingeordnet. Eine technische Unterstützung der Lkw-Fahrer ist dafür Voraussetzung, weil ein Beifahrer in der Regel nicht zur Verfügung steht. Der aktuelle Stand der Technik lässt eine einfache Lösung noch nicht zu, weil aktuell angebotene Nachrüstsysteme eine stabile und hilfreiche Funktionsweise nicht immer garantieren.

Die Bundesregierung hat zu dieser Thematik auf die kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andreas Wagner und weiteren Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke vom 13.03.2018 wie folgt geantwortet:

„Es existieren verschiedene Nachrüstlösungen, die die Anforderungen nach Kenntnis des BMVI nicht erfüllen. Solche Nachrüstsysteme verwenden in der Regel Sensorik, die nicht hinreichend zwischen bewegten und statischen Objekten unterscheiden kann und daher anfällig für Fehlwarnungen ist.“ Die aktuell verfügbaren Abbiegeassistenzsysteme führen nicht zwangsläufig zu einer gesicherten Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Zu Frage 1

Stadtverwaltung:

Die Fahrzeuge vom Typ LKW der Stadtverwaltung Leipzig, im Einsatz in der Branddirektion, den Bauhöfen, Sportamt, Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, sind nicht mit Abbiegeassistenten ausgestattet.

Es handelt sich um ca. 70 Fahrzeuge (ohne Feuerwehrfahrzeuge), deren Nachrüstung von den jeweils technischen Voraussetzungen abhängig ist. Nachrüstungen sind technisch nicht immer möglich. Nachrüstlösungen passen nicht an alle Aufbauarten von Lkw der Stadtverwaltung. Nicht alle Nachrüstlösungen, die ggf. zur Aufbauart des Lkw passen, sind zuverlässig und wirksam. (Eine gesetzliche Regelung gibt es bisher nicht.)

Die letzte Ausschreibung für 25 Löschfahrzeuge (22 HLF und 3 MLF) 08/2017 sind ohne Abbiegeassistenten ausgeschrieben worden. Während der Erstellung der Leistungsbeschreibung sind solche Assistenzsysteme noch nicht als Serie oder Sonderausstattung bei den europäischen Fahrgestellherstellern angeboten worden.

Ein Nachrüsten ist bei Fahrzeugen der Branddirektion zur Zeit nicht vorgesehen. Funktionierende Systeme aus dem Zubehörhandel sind z. Zt. nicht vorhanden.

Einsatzfahrzeuge der Branddirektion werden zu 95% mit einem Beifahrer besetzt. Durch den Beifahrer und moderne Spiegel (Frontspiegel, Rampenspiegel und Weitwinkelspiegel) sind alle Bedingungen erfüllt, andere Verkehrsteilnehmer zu sehen, gerade beim Rechtsabbiegen mit kreuzenden Fahrradfahrern.

Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften:

In den Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften sind derzeitig keine Fahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausgestattet. (Nicht alle Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften nutzen Lkw.)

Zu Frage 2

Stadtverwaltung:

Sobald Anbieter von Feuerwehrfahrzeugen und auch für weitere LKW funktionierende Abbiegeassistenzsysteme anbieten, werden Nutzfahrzeuge künftig mit einem Abbiegeassistenten beschafft. Dafür sind zusätzliche finanzielle Mittel aufzubringen. Derzeit ist eine Nachrüstung mit Abbiegeassistenten im Haushaltsplan noch nicht geplant. Die Förderung (De-minimis) greift für die meisten Lkw der Stadtverwaltung nicht.

Da lediglich LKW mit mindestens 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und ausschließlich für den Gütertransport bestimmte Fahrzeuge über „De-minimis“ gefördert werden, müssten die Ausgaben in Höhe von mindestens 1.500,00 € pro Fahrzeug zuerst in die Haushaltsplanung 2021/2022 aufgenommen werden.

Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften:

Innerhalb der zukünftig durchzuführenden Fahrzeugbeschaffungen und der damit verbundenen vorgeschalteten Leistungsbeschreibung wird der Abbiegeassistent als Bestandteil der gewünschten Fahrzeugausstattung mit aufgenommen. Jedoch ist gemäß Rückinformation von den entsprechenden Herstellern der Einsatz dieses Ausstattungsdetails noch nicht bei allen Fahrzeugtypen möglich.

Derzeit wird geprüft, für welche Fahrzeuge des EB Stadtreinigung Leipzig eine Nachrüstung technisch in Frage kommen könnte. Hier steht der EB Stadtreinigung bereits in Kontakt mit den entsprechenden Zulieferern. Die Gesamtkosten werden analysiert und in die Wirtschaftsplanung aufgenommen. Es wird auch die Förderfähigkeit im Rahmen von De-minimis berücksichtigt. Derzeit werden schwere Fahrzeuge ab 7,5 t mit 2.000 € gefördert. Der absolute förderfähige Betrag beläuft sich jedoch auf insgesamt 33.000 €.