Anfragen der SPD-Fraktion.

Sachverhalt:

Im Juli 2017 hat die Ratsversammlung beschlossen, den Oberbürgermeister aufzufordern, ein Maßnahmepaket zur Verbesserung der Einhaltung der Verschwiegenheit, zur Dokumentensicherheit sowie einen Konzeptvorschlag für mehr Transparenz in der Stadtratsarbeit vorzulegen (Vorlage VI-A-02118-NF-02-Beschlüsse). Dazu sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:

1. Wie ist der Bearbeitungsstand der jeweiligen Maßnahmepakete und Konzeptvorschläge?

2. Wann kann mit einer Vorlage dazu gerechnet werden?

Wir dürfen die Anfrage wie folgt beantworten:

Zu 1.

In Abstimmung zwischen Dezernat Allgemeine Verwaltung, Büro für Ratsangelegenheiten und Referat Kommunikation wurden Vorschläge erörtert. Die Konzepte befinden sich in Erarbeitung.

Zu 2.

Da u. a. im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates Vorschläge mit eingearbeitet werden sollen, ist damit zu rechnen, dass die Vorlage nach der Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht wird.

Antwort: 

Die Sicherstellung einer flächendeckenden und ausreichenden ambulanten vertragsärzt-lichen Versorgung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und erfolgt durch das gesetzlich vorgegebene Instrument der Bedarfsplanung. Grundlage hierfür ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen erlassene Bedarfsplanungs-Richtlinie, die bundesweit Gültigkeit besitzt.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt deshalb auf Grundlage einer Antwort der Kassen-ärztlichen Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig vom 11. Juni 2018.

1)        Wie viele Kinderärzte gibt es aktuell in Leipzig?

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen schreibt, dass in Leipzig derzeit 56,75 Kinderärzte zugelassen bzw. bedarfsplanungsrelevant angestellt sind. Die Verhältniszahl für Kinder- und Jugendärzte für die Stadt Leipzig ist 1.740 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt.

Die Kassenärztliche Vereinigung berichtet weiter, dass der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen am 2. Mai 2018 den Planungsbereich Leipzig um eine Kinderarztstelle erweitert und eine bislang an abrechenbaren Leistungen begrenzte Anstellung automatisch in eine vollwertige Anstellung ohne Leistungsbeschränkungen gewandelt habe. Da diese Stelle bei der Berechnung des Versorgungsgrades unmittelbar berücksichtigt wurde, sei damit der Zustand „gesperrter Planungsbereich“ wieder hergestellt.

1a) Wie viele Kinder versorgen diese durchschnittlich?

Wie viele Kinder jeder Kinderarzt tatsächlich versorgt, ist der Stadt Leipzig nicht bekannt.

2)        Sind die Kinderarztpraxen über die Stadt gleichmäßig verteilt und gibt es Ortsteile, die unterversorgt sind? Wenn ja, welche?

Entsprechend der Bedarfsplanungs-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses sind die Kinderärzte eine Arztgruppe der allgemeinen fachärztlichen Versorgung. Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Insofern wird für die Stadt Leipzig insgesamt geplant und eine Bedarfsplanung nach Ortsteilen nicht durchgeführt.

3)        Wie schätzt die Stadt Leipzig die kinderärztliche Versorgungsstruktur ein?

3a) Betrachtet die Stadt Leipzig, dass keine Wichtung innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung stattfindet, auch als problematisch?

Ohne eine aussagekräftige Datengrundlage kann hier von Seiten der Stadt Leipzig keine seriöse Einschätzung abgegeben werden.

3b)  Sind der Stadt Leipzig Fälle bekannt, wo Kinderarztpraxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen? Wenn ja, wie viele Fälle sind hier benannt?

In den letzten Jahren haben sich vereinzelt Bürger an die Stadt Leipzig gewandt, die Schwierigkeiten hatten mit ihrem Neugeborenen einen behandelnden Kinderarzt zu finden. Der Stadt Leipzig liegen keine stadtweiten Zahlen vor.

3c) Wenn die Stadt Leipzig eine Unterversorgung bei Kinderärzten in Leipzig annimmt, inwiefern kann sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, dass die Anzahl der Kinderarztpraxen erhöht werden kann?

Der Beigeordnete für Jugend, Soziales und Gesundheit hat sich im Februar 2016 in einem persönlichen Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für die Schaffung neuer Vertragsarztsitze eingesetzt.
4)        Nach Presseberichten zur sächsischen Bedarfsplanung 2016 haben sich die KV und die Landesverbände der Kassen darauf geeinigt, einen eigenen Weg in der kinderärztlichen Versorgung in Sachsen zu gehen. Abweichend von der bundesweiten Bedarfsplanungs- Richtlinie sollen mehr Kinderärzte in die sächsische Bedarfsplanung aufgenommen werden.

4a) Wurde diese Änderung der Bedarfsplanung bereits umgesetzt?

4b)Wenn ja, wurden daraufhin in der Stadt Leipzig bereits mehr Kinderärzte zugelassen und wenn ja, wie viele?

Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

„Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hat bereits in Abstimmung mit den Landesver­bänden der Krankenkassen eine an die realen Verhältnisse in Sachsen gegenüber der bundesweiten Verhältniszahl (2.405 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt) angepasste Verhältniszahl von 1.740 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt berechnet, die erstmals durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zur Feststellung von Zulassungs­beschränkungen im Oktober 2016 angewendet wurde. Die Anwendung dieser angepassten Verhältniszahl, mit der die häufigere Inanspruchnahme des Kinderarztes in den ostdeut­schen Bundesländern berücksichtigt wird, hatte eine deutliche Absenkung der Versorgungs­grade zur Folge. Damit konnte die Gefahr, dass Nachbesetzungen von kinderärztlichen Praxen vom Zulassungsausschuss hätten abgelehnt werden müssen, wenn der Versor­gungsgrad – wie vom Gesetzgeber verlangt – einen Wert von 140 % übersteigt, weitest­gehend abgewendet werden. Zulassungsmöglichkeiten haben sich unmittelbar im Zusammenhang mit der Anwendung der angepassten Verhältniszahl nicht ergeben. Allerdings sind im Nachhinein, partielle Öffnungen für Kinderärzte erfolgt.“

Sachverhalt:

Die Einzelanfragen können wie folgt beantwortet werden:

Frage 1: Wie viele Menschen haben sich für o. g. Hochwasser-Warnsystem registriert? Wie schätzt die Stadtverwaltung diese Informationsmöglichkeit ein?

Zum Stand 18. Juni 2018 waren 625 Empfänger für SMS-Nachrichten und 241 Empfänger von E-Mail-Nachrichten im System registriert.

Inwieweit sich einzelne Personen für beide Nachrichtenwege registriert haben, ist nicht bekannt.

Die Stadt Leipzig schätzt die Informationsmöglichkeit über das SMS-Warnsystem als sicher und zielführend ein. Damit werden Menschen, die ein besonderes Informationsbedürfnis zur Hochwasserlage in der Stadt Leipzig (z. B. auf Grund ihrer Wohn- oder Arbeitsorte oder ihrer Freizeitinteressen) besitzen, schnell und direkt erreicht.

Frage 2: Wie kann der Personenkreis des Warnsystems ggf. vergrößert werden?

Auf die Möglichkeit der kostenfreien Registrierung für das System wurde mehrfach über die Medien aufmerksam gemacht. Auch im Leipziger Amtsblatt wurde und wird darauf hingewiesen.

Auf der Internetseite der Stadt Leipzig findet sich dauerhaft eine ausführliche Beschreibung und Registrierungsanleitung.

Erfahrungen anderer Städte (z. B. Chemnitz) haben gezeigt, dass die Zahl der Neuanmeldungen (erst dann) sprunghaft ansteigt, wenn sich konkrete Hochwassergefahren einstellen.

Frage 3: Gibt es Überlegungen oder Pläne, die Warnmöglichkeit zu erweitern, z. B. bei drohenden Unwettern?

Das SMS-Warnsystem ist wenig flexibel im Hinblick auf die zu übermittelnden Nachrichteninhalte. Für die Information über ausgelöste Hochwasseralarmstufen ist dies ausreichend. Um vor Unwettergefahren zu warnen, ist jedoch die Übermittlung ganz spezifischer Informationen erforderlich. Dafür ist das SMS-Warnsystem nicht ausgelegt. Für Unwetterwarnungen steht als gute Alternative die Warn-App NINA des Bundes zur Verfügung. Die Informationen werden hier direkt vom Deutschen Wetterdienst übernommen und mit Vorsorge- und Verhaltenstipps ergänzt. In der App lässt sich individuell einstellen, für welche Orte (z. B. nur die Stadt Leipzig) die Warnungen ausgegeben werden sollen. Außerdem warnt die App vor weiteren Gefahren.

Die Stadt Leipzig empfiehlt ihren Bürgern daher, die Warn-App zu installieren.

Auf aktuelle Unwetterwarnungen entsprechender Schwere wird auch auf der Internetseite der Stadt Leipzig aufmerksam gemacht.

Frage 4: Funktioniert das Warnsystem für städtische Einrichtungen, wie z. B. Schulen und Kindertagesstätten?

Das SMS-Warnsystem wird auch für die Warnung städtischer Führungskräfte genutzt – allerdings ausschließlich für die Information über ausgelöste Hochwasseralarmstufen.

Für die Warnung von anderen Unwettergefahren kommt dieses System aus den oben genannten Gründen nicht zur Anwendung.

Stattdessen erfolgt die Verbreitung von Unwetterwarnungen in der Stadtverwaltung nach einem entsprechenden Einsatz- und Informationsplan per Fax und über ein automatisches Telefonalarmierungssystem, welches in der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig betrieben wird.

Frage 5: Auf welche Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr, insbesondere bei Starkregen, ist die Stadt Leipzig vorbereitet?

Starkregenereignisse sind gekennzeichnet durch eine schwere Vorhersagbarkeit, ggf. örtlich begrenztes Auftreten und eine sehr hohe Dynamik. Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr sind unter diesen Umständen schwierig.

Die Vermeidung bzw. Verminderung möglicher Schäden gelingt nur im Zusammenspiel von Kommune, Abwasserentsorger und Grundstückseigentümern.

Aus diesem Grund erteilte die Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 1. August 2016 den Auftrag zur Erstellung einer „Kommunalen Anpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen“ (KAWI-L).

Im Mittelpunkt des gemeinsamen Projektes der Stadt und der Leipziger Wasserwerke steht die Entwicklung eines integrierten Starkregenprogrammes mit dem Fokus auf den drei Säulen Risikomanagement (Überflutungsvorsorge), Öffentlichkeitsarbeit und Stadtentwicklung.

Es ist vorgesehen, Ende Juni im Rahmen eines Pressetermins die Vertreter der Medien über das Projekt zu informieren.

Frage 6: Sensibilisiert die Stadt Grundstückseigentümer dafür, Versiegelungen zu reduzieren, um die Abnahme der natürlichen Regenzurückhaltung zu reduzieren und wenn ja, wie?

Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen werden durch Flächenversiegelungen begünstigt. Die Stadt sensibilisiert daher Grundstückseigentümer grundsätzlich und regelmäßig, das Maß der Versiegelung zu reduzieren bzw. wenn möglich zu entsiegeln.

Mit der geplanten Gründachstrategie für Leipzig soll die Errichtung von Gründächern für Leipzig für flache und flachgeneigte Dächer – sowohl auf Bestandsgebäuden als auch bei der Errichtung von Neubauten – verbindlich werden. Damit kann auf versiegelten Flächen u. a. ein wichtiger Beitrag zur Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -nutzung geleistet werden.

Im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Kommunale Anpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen in Leipzig – Projekt Starkregen“ (KAWI-L) wurde eine Informationsbroschüre für Grundstückeigentümer zur Sensibilisierung und zum Aufzeigen eigener Maßnahmen (u. a. zur Regenwasserableitung) erarbeitet, die in Kürze zur Verfügung gestellt wird.

Antwort:
1. Bisher wurde aus den finanziellen Mitteln für den strategischen Flächenerwerb „Wachsende Stadt“ das Schraderhaus für 10,3 Mio. € erworben. Es ist eine Nutzung als Schule vorgesehen.

Weitere Grunderwerbe befinden sich aktuell in der Endphase der Verhandlungen bzw. befinden sich auf dem Weg zur Beschlussfassung durch den Stadtrat. Dabei handelt es sich u.a. um vier Grundstücke für eine Schul- oder Kita Nutzung. Das Gesamtvolumen dieser weiteren Ankäufe beträgt rund 13,1 Mio. €.

Überdies steht ein Grundstückstauschvertrag mit der LWB mbH mit einem Tauschvolumen von 5,5 Mio. € kurz vor Abschluss. Schwerpunkt ist dabei das Schulgrundstück „Prager Dreieck“. Durch den Tausch werden liquiditätsneutral Flächen für kommunale Aufgaben erworben. Bei einem Ankauf wären diese Grundstücke aus dem Budget „Wachsende Stadt“ finanziert worden.

2.Die Haushaltsmittel 2017 wurden vollständig in das Jahr 2018 übertragen, da im Jahr 2017 keine zahlungswirksamen Ankäufe aus diesem Budget erfolgen konnten. Im Jahr 2018 standen somit im Etat „Wachsende Stadt“ Mittel in Höhe von 25 Mio. € zur Verfügung.

Im Februar 2017 wurde dem Liegenschaftsamt das bisher höchste Ankaufsbudget bewilligt. Umgehend wurden organisatorische Veränderungen mit der Fokussierung auf den Ankauf umgesetzt. Mit dem Erwerb von Grundstücken bewegt sich das Liegenschaftsamt auf dem freien Immobilienmarkt und steht in Konkurrenz zu anderen Marktakteuren. Eigentümer sind in Zeiten rasant steigender Bodenpreise aus spekulativen Gründen nur sehr schwer zum Verkauf zu bewegen. Die Ankaufsverhandlungen, vom Identifizieren eines geeigneten Grundstückes über die Verhandlungen mit den Eigentümern, bis hin zum Vertragsabschluss ziehen sich meist über einen längeren Zeitpunkt hin. Auch endet nicht jede Verhandlung mit einem erfolgreichen Ankauf. Aufgrund dessen wurden die Ankäufe, die in diesem Jahr dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wurden und werden, bereits zum Großteil in 2017 anverhandelt.

Parallel dazu werden durch das Liegenschaftsamt ca. 300 weitere Ankaufsvorgänge verhandelt, um auch in den nächsten Jahren erfolgreich die durch das INSEK gesetzten Ziele erfolgreich zu unterstützten.

3.Für die unter Punkt 1 genannten Grunderwerbe werden Haushaltmittel in Höhe von 23,4 Mio. € veranschlagt. Damit stehen nur noch 1,6 Mio. € für den Rest des Jahres 2018 im Budget „Wachsende Stadt“ zur Verfügung.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 20.06.2018

Klimaforscher warnen vor zunehmenden Wetterextremen, insbesondere auch regelmäßigen Unwettern in unserer Region, mit Starkregen, Hagel, Sturm bzw. sogar Windhosen/Tornados. Da diese Unwetter immer mehr kurzfristig auftreten, ist eine hinreichende Information der Bürger im Vorfeld häufig problematisch.

Die Stadt Leipzig bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit, sich vor Hochwasserkatastrophen per SMS oder Mail warnen zu lassen.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Menschen haben sich für o.g. Hochwasser-Warnsystem registriert? Wie schätzt die Stadtverwaltung diese Informationsmöglichkeit ein?
  2. Wie kann der Personenkreis des Warnsystems ggf. vergrößert werden?
  3. Gibt es Überlegungen oder Pläne, die Warnmöglichkeit zu erweitern, z.B. bei drohenden Unwettern?
  4. Funktioniert das Warnsystem für städtische Einrichtungen, wie z.B. Schulen und Kindertagesstätten?
  5. Auf welche Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr, insbesondere bei Starkregen, ist die Stadt Leipzig vorbereitet?
  6. Sensibilisiert die Stadt Grundstückeigentümer dafür, Versiegelungen zu reduzieren, um die Abnahme der natürlichen Regenzurückhaltung zu reduzieren und wenn ja, wie?

Beschreibung der kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Sachsen aus dem Bedarfsplan 2016 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen:

„In den sächsischen Planungsbereichen liegen die Versorgungsgrade fast durchgehend über 140 %, das Maximum liegt bei über 250 %. Nur ein Planungsbereich ist nicht gesperrt (Freiberg). Die Versorgungsgrade sind im Vergleich zur Bedarfsplanung vor dem Jahr 2013 durchschnittlich um 25 % erhöht. Grund hierfür ist, dass bei der Berechnung nunmehr nur die Bevölkerung der bis 18-Jährigen herangezogen wird. Während die hohen Versorgungsgrade ein vermeintlich hohes Versorgungsniveau suggerieren, zeigt sich bei näherer Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse jedoch eine bedenkliche Entwicklung im kinderärztlichen Versorgungsbereich.Bei der Ermittlung der Verhältniszahl findet innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung keine Wichtung statt. Jugendliche mit 17 oder 18 Jahren gehen deutlich seltener zum Arzt als Kleinkinder bis ca. 5 Jahre. In Städten mit starken Anstiegen der Geburtenzahlen in den letzten Jahren, wie zum Beispiel in Dresden oder Leipzig, bildet aber gerade diese Altersgruppe einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Bevölkerung“.

Zur kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Leipzig haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Kinderärzte gibt es aktuell in Leipzig?
    • Wie viele Kinder versorgen diese durchschnittlich?
  2. Sind die Kinderarztpraxen über die Stadt gleichmäßig verteilt und gibt es Ortsteile, die unterversorgt sind? Wenn ja, welche?
  3. Wie schätzt die Stadt Leipzig die kinderärztlichen Versorgungsstruktur in Leipzig ein?
    • Betrachtet die Stadt Leipzig, dass keine Wichtung innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung stattfindet auch als problematisch an?
    • Sind der Stadt Leipzig Fälle bekannt, wo Kinderarztpraxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen? Wenn ja, wie viele Fälle sind hier bekannt?
    • Wenn die Stadt Leipzig eine Unterversorgung bei Kinderärzten in Leipzig annimmt, inwiefern kann sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, dass die Anzahl der Kinderarztpraxen in Leipzig erhöht werden kann.
  4. Nach Presseberichten zur sächsischen Bedarfsplanung 2016, haben sich die KV und die Landesverbände der Kassen darauf geeinigt einen eigenen Weg in der kinderärztlichen Versorgung in Sachsen zu gehen. Abweichend von der bundesweiten Bedarfsplanungsrichtlinie sollen mehr Kinderärzte in die sächsische Bedarfsplanung aufgenommen werden.
    • Wurde diese Änderung der Bedarfsplanung bereits umgesetzt? Wenn ja, wurden daraufhin in der Stadt Leipzig bereits mehr Kinderärzte zugelassen und wenn ja, wie viele?

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 20.06.2018

Das Ordnungsamt führt bei Heimspielen von RB Leipzig zum Schutz der Anwohner umfangreiche verkehrsorganisatorische Maßnahmen durch. Dazu werden Verkehrsschilder und Absperrungen aufgestellt.

Diese verbleiben zwischen den Heimspielen im Wohngebiet und werden z.T. sehr nachlässig und für Fußgänger hinderlich gelagert. Dadurch entstehen nicht nur Gefahrenquellen, sondern es entsteht auch ein nachteiliger Eindruck im öffentlichen Raum.

Wir möchten daher anfragen:

  1. Wer ist für den Auf- und Abbau sowie die Lagerung der Verkehrsschilder und   Absperrungen zuständig?
  2. Ist der jetzige Zustand so geplant oder, wenn nicht, wie wollen die Verantwortlichen in Zukunft damit umgehen?