Anfragen der SPD-Fraktion.

Ergänzend zur Anfrage von SR N. Wohlfarth VI-F-05157 „Finanzielle Auswirkungen der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung“ möchten wir anfragen:

  1. Wie hoch waren die Fördermittel für den kommunalen Straßenbau in den Jahren 2015/2016/2017 für die Stadt Leipzig? (Bitte nach Möglichkeit Unterteilung zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen)
  2. Mit welchen Fördermitteln rechnet die Stadtverwaltung in den jahren 2018/2019/2020 für den kommunalen Straßenbau? (Bitte nach Möglichkeit Unterteilung zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen)

Der Freistaat Sachsen hat in vielen Bereichen die Zuweisungen an die Stadt Leipzig erhöht beziehungsweise erstmals mit der Förderung in der laufenden Legislaturperiode angefangen. Das ist ein gutes Ergebnis. Allerdings wird die Höhe dieser Zuschüsse immer zu einem Zeitpunkt x unter den gerade geltenden Tarifbedingungen und Verbraucherindex festgeschrieben. Bei der aktuellen Dynamik der Tarif- und Preisentwicklung führt das sehr schnell dazu, dass entweder die Leistungen in diesen Bereichen unterfinanziert sind oder sich der prozentuale Anteil der Leistungen zu Ungunsten der Stadt Leipzig verschiebt. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Schulsozialarbeit
    1. Wurden von freien Trägern, die im Bereich Schulsozialarbeit tätig sind, an die Stadt Leipzig für 2019 signalisiert,  dass es in diesem Bereich zu Kostensteigerungen, unter anderen durch tarifliche Anpassung, kommen wird? Wenn ja, in welcher prozentualen Höhe durchschnittlich?
    2. Ist der Stadt Leipzig bekannt, welche Summe der Freistaat Sachsen für das Landesprogramm Schulsozialarbeit und das Landesprogramm Schulsozialarbeit Oberschule in den Landeshaushalt 2019/20 einstellen wird?
    3. Bis wann muss die Stadt Leipzig die Fördermittel für die Landesprogramme Schulsozialarbeit und Schulsozialarbeit Oberschule für 2019 beim Freistaat Sachsen einreichen? Wie hoch wird die beantragte Summe sein und stellt dies eine Veränderung zu 2018 dar?
  1. Landes-Kitapauschale
    1. Wie hoch ist die Landes-Kitapauschale pro Kind/9h in 2018 und in 2019?
    2. Wie viel kostet ein Kitaplatz im U3 und Ü3-Bereich pro Kind/9h 2017, 2018 und  2019 in der Stadt Leipzig voraussichtlich?
    3. Ist die Stadt Leipzig mit dem Freistaat Sachsen über eine Erhöhung der Landes-Kitapauschale für 2019 im Gespräch? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Zuweisungen für Asylbewerber
    1. Wie hoch ist der Zuschuss pro Asylbewerber vom Freistaat Sachsen an die Stadt Leipzig? (Bitte angeben für die Jahre 2015-2018.)
    2. Wie viel kostet die Unterbringung von Asylbewerbern pro Platz die Stadt Leipzig durchschnittlich? (Bitte angeben für 2015-2018.)
    3. Ist die Stadt Leipzig mit dem Freistaat Sachsen über eine Erhöhung der Zuschüsse für Asylbewerber für 2019 im Gespräch? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  1. Jugendpauschale
    1. Wie hat sich die Jugendpauschale pro unter 27-Jährigen und insgesamt zwischen 2010 und 2018  in der Stadt Leipzig entwickelt?
    2. Wie hat sich die Höhe der Förderung im Bereich Jugendhilfe (SGB VIII §11, §13-16) von kommunalen und freien Trägern der Jugendhilfe zwischen 2010 und 2018 entwickelt? Wie viel investiert die Stadt Leipzig pro unter 27-Jährigen im Bereich Jugendhilfe zwischen 2010 und 2018?
    3. Ist die Stadt Leipzig mit dem Freistaat Sachsen über eine Erhöhung der Jugendpauschale für 2019 im Gespräch? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Das Objekt „Kino der Jugend“ war bereits seit 2015 immer wieder Thema in der Ratsversammlung, sei es durch Anfragen, Haushaltsanträge oder reguläre Anträge. Mit dem Beschluss des geänderten Antrags 02140-NF-04 (Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, „Kino der Jugend“) wurde die Vorgabe gemacht, das Objekt mittel Konzeptvergabe und nicht vor dem 1.1.2018 zu veräußern. Im Grundstücksverkehrsausschuss wurde über den vorgenommenen Sanierungsarbeiten und den groben Zeitplan informiert. Nach der Sommerpause 2018 soll die Ausschreibung des Objekts erfolgen. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

 

  1. Lässt sich der Zeitraum bis zum Beginn des Vergabeverfahrens verringern, um potenziellen Trägern eine zügige Beantragung von Fördermitteln zu erleichtern?
  2. Steht die Stadtverwaltung bereits in Kontakt mit potenziellen Betreibern für das „Kino der Jugend“, um diese hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln bei Fördermittelgebern außerhalb der Stadt Leipzig zu beraten?

Die DLRG (Deutsche Lebensrettungsgesellschaft) Bezirk Leipzig e.V. muss in absehbarer Zeit wegen der Entstehung des Wohnviertels Eutritzscher Bahnhof ihren Standort in der Theresienstraße aufgeben.

Die DLRG übernimmt im Stadtgebiet und darüber hinaus wichtige Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung.

Die DLRG ist in Leipzig nicht nur bei Veranstaltungsabsicherungen eingesetzt. Sie engagiert sich auch im Wasserrettungsdienst. Die Rettungstaucher und Katastrophen- und Bevölkerungsschutzeinheit bilden einen weiteren wichtigen Bereich, in dem ausschließlich Ehrenamtliche aktiv sind

Das Anfängerschwimmen sowie die Rettungsschwimmausbildung gehört ebenfalls zu einer ihrer Aufgaben.

Da die finanziellen Mittel der DLRG Bezirk Leipzig e.V. begrenzt, sind sollte die Stadt die DLRG bei Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks im gesamtstädtischen Interesse unterstützen.

Wir fragen deshalb:

  1. Stadtverwaltung bekannt, dass die DLRG ein neues Quartier benötigt?
  2. Wenn ja, seit wann ist dies der Stadtverwaltung bekannt?
  3. Wird bei der Planung des neuen Stadtquartiers Eutritzscher Bahnhof die Umsiedlung der DLRG berücksichtigt?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung die DLRG unter Einbeziehung der städtischen Töchter zu unterstützen?
  5. Bis wann wird die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur unterbreiten?

Frage 1: Gibt es in öffentlichen Gebäude der Stadt Leipzig (Neues Rathaus, Technisches Rathaus, Bürgerämter, Bibliotheken, Volkshochschule usw.) öffentliche Bücherschränke? Wenn ja, wo sind diese? Gibt’s es darüber hinaus öffentliche Bücherschränke im öffentlichen Raum?

In den Verwaltungsgebäuden der Stadt gibt es aktuell keine öffentlichen Bücherschränke. Einen öffentlichen Bücherschrank bietet bisher lediglich die Volkshochschule in der Löhrstraße an. Alle weiteren öffentlichen Bücherschränke in Leipzig befinden sich nicht in öffentlichen Gebäuden.

Frage 2:

Wenn es in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig keine öffentlichen Bücherschränke gibt, welche Gründe gibt es dafür? Kann sich die Stadt Leipzig grundsätzlich vorstellen, das Aufstellen von Bücherschränken im öffentlichen Raum bzw. öffentlichen Räumen zu ermöglichen?

Für einen öffentlichen Bücherschrank bedarf es als Grundvorraussetzung immer eines Initiators desselben und eines regelmäßigen Betreuers. Die Möglichkeit zum Aufstellen weiterer öffentlicher Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden wäre grundsätzlich gegeben und zu begrüßen. Im Rahmen der räumlichen Kapazitäten in dem jeweiligen Gebäude und entsprechend der rechtlichen Vorgaben (z.B. Brandschutz, Fluchtwege) steht die Stadt Leipzig entsprechenden Initiative offen gegenüber.

Eigene personelle und organisatorische Kapazitäten dafür sieht die Verwaltung aber derzeit nicht.

Frage 3:

Wenn die Stadt generell dazu bereit ist, öffentliche Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden bzw. im öffentlichen Raum aufstellen zu lassen, wohin können sich Privatpersonen und Vereine für das Aufstellen der Bücherschränke wenden?

Für das Aufstellen öffentlicher Bücherschränke in öffentlichen Verwaltungsgebäuden können sich Initiatoren an das Amt für Gebäudemanagement wenden. Die Prüfung von langfristigen Sondernutzungen für den öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze) obliegt dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig.

Seit Anfang 2017 ist die Richtlinie des Freistaates zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Kraft.

Die Ratsversammlung hat die Wohnungsbauförderkonzeption 2017 mit Beschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03384) bestätigt. Mit dem Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 18.04.2017 wurde diese Wohnungsbauförderkonzeption genehmigt und der Stadt Leipzig die beantragten 20 Mio. Euro für das Programmjahr 2017 bewilligt.

Wir möchten hiermit anfragen:

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung für das gesamte erste Programmjahr 2017?
  2. Gibt es aus Sicht der Stadt Leipzig systematische Hinderungsgründe? Sind Umsteuerungen durch den Gesetzgeber notwendig?
  3. Wir bitten um eine Übersicht, wie viele Wohneinheiten in welchen Stadtteilen durch die Richtlinie im Jahr 2017 geschaffen wurden/geplant werden. (Bitte unterscheiden zwischen Naubau und Sanierung und eine Differenzierung ob private Bauherren, Genossenschaften oder städtische Gesellschaften.)

Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Windu, Airbnb oder 9flats werden derzeit auch in Leipzig durch Unter- oder Weitervermietung Übernachtungen angeboten. Darunter sollen auch Wohneinheiten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft und von Genossenschaften fallen.

In anderen Städten, wie Berlin oder Hamburg, sind Vermietungen über diese Plattformen bereits verboten bzw. eingeschränkt, wenn von einer Zweckentfremdung des Wohnraumes ausgegangen wird.

Auch vor dem Hintergrund der Reduzierung der Leerstandsquote in Leipzig auf unter zwei Prozent möchten wir hiermit anfragen:

  1. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu diesen kommerziellen Übernachtungsplattformen?
  2. Gibt es Überlegungen, auch in Leipzig eine Einschränkung oder ein Verbot gegenüber diesen Anbietern auszusprechen, wenn eine Zweckentfremdung des Wohnraumes offensichtlich ist?
  3. Welche Maßnahmen unternimmt die kommunale Wohnungsbaugesellschaft, um eine illegale Weiter- oder Untervermietung über kommerzielle Übernachtungsplattformen zu verhindern?