Anfragen der SPD-Fraktion.

Die Straßen, auch die Nebenstraßen, in Leipzig werden immer mehr genutzt von Autos. Das Spielen auf der Straße beziehungsweise das Erlernen, üben oder praktizieren von rad-, rollschuh- oder skatefahren ist hier kaum noch sicher möglich. Dies ist vor allem für Kinder und Jugendliche ein Problem. Autofreie öffentliche Straßen/Wege geben hier Sicherheit für lernende Rad- oder Skatefahrer, wie die Strecke am Sportforum (Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee). Als autofreie öffentliche Straßen meinen wir Verkehrsflächen, welche nach der Straßenwidmung nur eingeschränkt durch Fußgänger- oder Radfahrerverkehr genutzt werden dürfen. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele öffentliche autofreie asphaltierte Straßen/Wege gibt es in Leipzig? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben) Wie ist der bauliche Zustand dieser Straßen?

 

  1. Wie viele dieser öffentlichen autofreien asphaltierten Straßen haben eine Straßenbeleuchtung? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben)

 

  1. Wie viele Skateparks gibt es in Leipzig und welche sind davon beleuchtet? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben)

Im Ratsbeschluss „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) wurde der Punkt 6.2 neu aufgenommen. Dieser besagt „Im Falle einer Zuständigkeitsmehrheit ist darüber Einvernehmen herzustellen, welches der beteiligten Ämter den Zuwendungsbescheid erlässt und den Verwendungsnachweis prüft. Wird ein Zuwendungsempfänger institutionell von einem Fachamt der Stadt Leipzig gefördert und erhält er für Projekte weitere Zuwendungen der Stadt Leipzig, so kann die Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen durch das Fachamt, welches institutionell fördert, erfolgen…“. Der Punkt 6.2 dürfte vor allem für die vom Kulturamt geförderten sozio-kulturellen Zentren, welche außerdem unter anderem vom Jugendamt gefördert werden, interessant sein. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Gilt dieser Beschlusspunkt für die Förderung 2017? Wenn ja, wie werden die potenziellen Zuwendungsempfänger darüber informiert?
  2. Wie beantragt der Zuwendungsempfänger, welcher Zuwendungen von mehreren städtischen Ämtern erhält, dass die Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen bei dem Fachamt, wo er eine institutionelle Förderung erhält, erfolgt?
  3. Wie viele Zuwendungsempfänger haben beantragt, dass ihre Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen bei einem Fachamt erfolgt? (Bitte angeben für 2017 und nach Fachamt)
  4. Bei wie vielen Zuwendungsempfängern wurde genehmigt, dass die Nachweisprüfung aller ihrer städtischen Zuwendungen bei einem Fachamt erfolgt? (Bitte angeben für 2017 und nach Fachamt) Im Falle einer Nichtgenehmigung, warum wurde die Zusammenlegung der Nachweisprüfung bei einigen Zuwendungsempfängern nicht genehmigt?

1. Welche Aufgaben hat das Medienpädagogische Zentrum noch?

Das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) hat neben dem Support für IT-Systeme (pädago­ gisches Netzwerk und Verwaltungsnetzwerk der Schulen und Verwaltungsnetz der Kitas) weitere Aufgabenschwerpunkte. Diese sind:

  • Koordination und Begleitung des IT-Technik-Rollouts in den Schulverwaltungen und des geplanten Schul-IT-Technik-Rollouts,
  • Federführung bei der kommunalen Medienentwicklungsplanung für Schulen und Kinder­ tageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig,
  • Unterstützung bei der Erstellung der schulischen Medienentwicklungspläne,
  • Beratung im Bereich des Einsatzes von schulischen IT-Systemen sowie bei der Vorbe­ reitung und Durchführung von Modell- und Pilotprojekten (z.B. Tablet-Projekte)
  • Führung einer modernen Mediathek mit dem Schwerpunkt der Onlinedistribution,
  • Durchführung von Lehrer- und Erzieherfortbildungen durch die pädagogischen Mitarbei­ ter und Gastreferenten,
  • Mitarbeit in der Steuergruppe zur Weiterentwicklung der elektronischen Distribution von Bildungsmedien – MeSax (Online-Mediendistribution) und LernSax (Online-Lernplatt­ form für sächsische Bildungseinrichtungen),
  • pädagogische und technische Begleitung von medienpädagogischen Schulprojekten mit dem Medienmobil und die
  • Mitarbeit im Arbeitskreis Medienpädagogik der Stadt Leipzig.

2. Gibt es noch weitere Firmen, die Wartungsarbeiten an der PC- und Netzwerktechnik durchführen?

Die Lecos GmbH führt im Auftrag des MPZ Leipzig Servicearbeiten an den IT-Systemen in den Schul- und Schulverwaltungsnetzwerken und an den Verwaltungs-PCs der Kinderta­ geseinrichtungen durch. Grundlage dafür ist ein 2010 mit der Lecos GmbH geschlossener Servicevertrag.

3. Wer betreut die PC-Kabinette in den Schulen? Wie erfolgt die Ausschreibung?

Die technische Betreuung der Schul-IT (der Kabinette und der weiteren PCs/mobilen End­ geräte) sowie der IT in den Verwaltungsbereichen erfolgt durch zwei Mitarbeiter im MPZ. Die Ausschreibung der IT-Systeme erfolgt durch das Sachgebiet „Beschaffung“ im Amt für Jugend, Familie und Bildung unter Zuarbeit der Leistungsbeschreibungen für die techni­ schen Parameter der IT-Systeme durch das MPZ. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen ei­ nes wiederkehrenden offenen europaweiten Vergabeverfahrens.

4. Ist jeder Schule ein fester IT-Koordinator zugeordnet? Für wie viele Schulen ist ein IT-Koordinator zuständig?

Den Schulen ist kein fester IT-Koordinator zugeordnet. Die technische IT-Koordination er­ folgt durch die beiden Mitarbeiter des MPZ und zum Teil durch den Leiter des MPZ für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen.

5. Wie viel kostet die Betreuung der PC- und Netzwerktechnik jährlich?

Im Jahr 2016 stand dem MPZ ein Budget von 30.000 € im Ergebnis-haushalt für Service­ aufträge zur Verfügung. Damit konnten ca. 200 Dienstleistungsaufträge für Supportleistun­ gen, Umsetzung von IT-Systemen bei Schulumzügen und Havarien an die Lecos GmbH ge­ geben werden. Regelmäßig wiederkehrende Wartungsarbeiten an Netzwerken in den Schu­ len konnten nur im sehr begrenzten Umfang an den Schulnetzwerken aus dem Budget mit finanziert werden. Weiterhin wurden für die Beschaffung von Reparaturersatzteilen und ak­ tiver Netzwerktechnik im Ergebnishaushalt 2016 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 € und für die Beschaffung von Virenschutz- und Internetfiltersoftware 57.000 € bereitgestellt. So­ mit stand 2016 ein Gesamtbudget von insgesamt 107.000 € im Ergebnishaushalt des MPZ Leipzig für IT-Support-Leistungen zur Verfügung.

6. Plant die Stadt, durch den Ausbau der IT-Infrastruktur an Schulen in den nächsten Jahren, eine Erhöhung des Stellenanteils bei IT-Koordinatoren? Wenn ja, was plant die Stadt hier genau?

Im Doppelhaushalt 2017/18 ist keine Erhöhung der Stellenanteile für IT-Koordinatoren vor­ gesehen.

7. Sind die Organisation und Wartung der IT-Technik an Schulen in kommunaler Trägerschaft Bestandteil des Medienentwicklungsplanes

Service und Support sind Bestandteil des Medienentwicklungsplanes.

1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lage des Wohnungsmarkts im Segment für Haushalte mit mehr als vier Personen?

Die Wohnungsmarktlage in diesem Segment ist zunehmend angespannt. Besonders im Bereich der großen Wohnungen ab fünf Wohnräumen mit angemessenen Mietkosten ist eine gestiegene Nachfrage – auch aufgrund des Zuzugs in den vergangenen Jahren – festzustellen.

2. Wie lange suchen die genannten Haushalte, die leistungsberechtigt sind, durch­ schnittlich nach einer angemessenen Wohnung?

Da nur ein Teil dieser Haushalte die Beratung des Sozialamtes in Anspruch nimmt, liegen zur Dauer der Wohnungssuche keine Erhebungen vor. Nach Erfahrungen des Sozialamtes werden für die Suche nach einer geeigneten Wohnung drei bis sechs Monate benötigt.

Bei sehr großen Haushalten kann dieser Zeitraum auch länger sein.

3. Welche Spielräume hat der einzelne Fallmanager des Jobcenters bei der Bewilli­gung?

Die Mitarbeiter des Leistungsbereiches sind angehalten, bei der Anerkennung unangemes­ sener Unterkunftskosten Ermessen auszuüben. In der Richtlinie Kosten der Unterkunft ist dazu unter anderem geregelt, dass Mietsen­ kungsaufforderungen nur ergehen, wenn sich die mit dem Wohnungswechsel verbundenen Umzugskosten innerhalb von zwölf Monaten amortisieren.

Darüber hinaus können gemäß Richtlinie Kosten der Unterkunft abweichende Bedarfe bei großen Familien berücksichtigt werden, wenn die Versorgung mit Wohnraum nicht möglich ist, weil keine Angebote zu angemessenen Mieten am örtlichen Wohnungsmarkt vorhan­ den sind.

In diesen Fällen wird der betreffende Haushalt zur Unterstützung bei der Wohnungssuche an das Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt. Kann dort ebenfalls kein kostenangemessener Wohnraum angeboten werden, wird ein  Negativtestat ausgestellt. Auf dessen Grundlage kann das Jobcenter auch unangemessene Unterkunftskosten aner­ kennen.

zu Frage 1.:
Der Verwaltung ist nur ein Cricket-Verein in Leipzig bekannt. Es handelt sich um den Leipzig Cricket Club e.V.. Dieser Verein ist kein Mitglied im Landes- und/oder Stadtsportbund, so dass von diesen Dachorganisationen auch keine statistischen Daten zum Verein abgerufen werden können. Im lokalen Dachverband (Stadtsportbund) ist kein Einsparten- bzw. Mehrspartenverein mit dem Angebot Cricket organisiert.
Nach eigenen Angaben hat der Leipzig Cricket Club e.V. ca. erwachsene 50 Mitglieder.

 

zu Frage 2.:
In Leipzig gibt es keine geeignete Fläche für Cricket. In der letzten Saison hatte der Verein seine Spiele deshalb in Berlin ausgetragen.
Das Problem ist, dass die vorhandenen Fußball-Felder zu klein für die Sportart Cricket sind und aufgrund der Fußballnutzung im Regelfall auch keinen dauerhaften Pitch aufnehmen können. Für Cricket wird eine Mindestfeldgröße von 100 x 100 Metern und in der Mitte ein rasenloser Hartplatz von 5 x 25 Meter (Pitch) benötigt.

Der Leipzig Cricket-Club e.V. hat bereits Kontakt zum Amt für Sport sowie zu Leipziger Vereinen aufgenommen, um zumindest eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten zu erschließen. Er wird seine Spiele in der kommenden Saison nach eigenen Angaben voraussichtlich in Dresden oder Chemnitz austragen.

Indoor ist der Leipzig Cricket Club e.V. in der Sporthalle der HTWK Leipzig aktiv.
Zu 3. und 4.:
Die Gründung von sportartbezogenen Vereinen oder Abteilungen obliegt der Selbstorganisation des Sports. Sportvereine sind und handeln autonom im Rahmen ihrer jeweiligen Satzungen. Der Stadt Leipzig obliegt als freiwillige Aufgabe gemäß Sächsischer Gemeindeordnung die angemessene Unterstützung der Vereinsstrukturen.
Mehr als 96.000 Leipzigerinnen und Leipziger sind in den Leipziger Sportvereinen unter dem Dach des Stadtsportbundes Leipzig e.V. in 405 Sportvereinen organisiert. Zu Beginn des „Sportprogramms 2015“ im Jahr 2009 waren es noch 77.000 Vereinssportler/innen in 360 Sportvereinen. Inzwischen verteilen sich diese Aktivitäten auf 120 Sportarten – 2009 waren es noch 82. Diese positive Entwicklungen zeigen deutlich, dass es einen ungebrochenen Zulauf in den Vereinssport gibt, aber auch, dass die Vielfalt des Sports in Leipzig wächst.
Klettern, Parcours und Streetworkout/Calisthenics sind vorrangige Sportarten, die in den letzten Jahren – auch aufgrund der zunehmenden Internationalisierung Leipzigs – an Bedeutung gewonnen haben. Die Stadt Leipzig trug dem Rechnung, indem eine spezielle Parcours-Sportanlage im Stadtteil Schönefeld gebaut worden ist und die Weiterentwicklung des Kletterfelsens „K4“ sowie der Bau von drei Fitness/Streetworkout-Parcours in Leipzigs kurz- und mittelfristige Sport- und Sportstättenplanung, dem „Sportprogramm 2024“, aufgenommen worden sind.

1. Warum wurden im Leipziger Mietspiegel 2016 nicht die Haushaltsgrößen erhoben?

In §§ 3 und 4 der Mietwerterhebungssatzung der Stadt Leipzig (VI-DS-01883) vom 17.12.2015 ist geregelt, welche Daten zur regelmäßigen Erstellung des Mietspiegels erhoben werden dürfen. Die Haushaltsgröße wird nicht als Erhebungs- oder Hilfsmerkmal genannt. Da der Mietpreis einer Wohnung nicht von der Anzahl der darin lebenden Personen abhängig ist, ist die Erhebung zur Haushaltsgröße für die Erstellung des Mietspiegels nicht erforderlich.

2. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern wohnen in der Stadt Leipzig? (Bitte nach Haushalten und Personenanzahl aufschlüsseln, für 2015 und 2016)

Entsprechend der Vorabversion des Statistischen Jahrbuches 2017 lebten 2015 6.826 Haushalte mit 5 und mehr Personen und 2016 7.023 Haushalte mit 5 und mehr Personen in Leipzig. Eine weitere Differenzierung dieser Haushalte nach Personenanzahl liegt nicht vor.

3. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern, welche Anspruch auf Wohngeld/KdU-Leistungen haben, lebten in einer zu teuren Wohnung? (Bitte nach Personen und Anzahl Räume sowie der Überschreitung der qm-Anzahl, für die Jahre 2015 und 2016 angeben)

Die Anzahl der Familien, die in einer Wohnung leben deren Mietpreis die Mietobergrenze für einen Haushalt mit 5 Personen (675 €) überschreitet, wird in der Wohngeldstelle nicht erhoben. Das Wohngeld wird entsprechend dieser Mietobergrenze gewährt. Laut Jobcenter erhielten März 2017 4.307 Haushalte mit mindestens 5 Personen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Davon lebten 76 Bedarfsgemeinschaften mit 5 Personen, 31 Bedarfsgemeinschaften mit 6 Personen, 5 Bedarfsgemeinschaften mit 7 Personen und 2 Bedarfsgemeinschaften mit 8 Personen in Wohnungen, deren Miete nicht in voller Höhe vom Jobcenter anerkannt wurde. Eine Auswertung dieser Haushalte mit unangemessenen Unterkunftskosten nach Anzahl der Räume oder Überschreitung der Wohnfläche ist nicht möglich.

4. Steigen die Kosten pro qm, je größer eine Wohnung ist beziehungsweise je mehr Wohnräume eine Wohnung hat? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Grundmiete und Kosten pro qm am Beispiel von 3-Raum- und 5-Raumwohnungen? (Bitte Daten vom Mietspiegel 2016 verwenden)

Die Grundmiete je qm für Wohnungen mit drei Wohnräumen beträgt laut Leipziger Mietspiegel 2016 5,30 €. Für Wohnungen mit fünf Wohnräumen wurde eine Grundmiete je qm Wohnfläche von 5,61 € verlangt. Dennoch ist ein linearer Anstieg der Kosten pro qm aufgrund größerer Wohnfläche oder Raumanzahl nicht gegeben, da Wohnungen mit zwei bis vier Wohnräumen eine geringere Grundmiete je qm aufweisen, als Wohnungen mit nur einem Wohnraum oder mit mehr als vier Wohnräumen.

Nachfrage: Ute Elisabeth Gabelmann

Durchschnittlich wie viel Euro müssen diese Familien aus dem Regelsatz selbst tragen, um die Miete ihrer Wohnung zahlen zu können?

Haushalte mit unangemessen Kosten für Unterkunft und Heizung müssen die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und der Miete, die das Jobcenter anerkennt, selbst tra­  gen. Das kann nur bei sehr geringen Überschreitungen der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten aus der Regelleistung erfolgen. Besteht eine größere Differenz, gehen die Personen i.d.R. einer Erwerbstätigkeit nach. Aus dem daraus erzielten Einkommen ver­  bleibt ihnen ein monatlicher Freibetrag von mindestens 100 €, der nicht nur in großen Haushalten zur Deckung unangemessener Unterkunfts- und Heizkosten genutzt wird. Da­  mit finanzieren diese Haushalte eine zu große Wohnfläche oder einen höheren Ausstat­  tungsgrad der Wohnung (vgl. VI-DS-02986, Berichterstattung 2016 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II).

Haushalte, deren Unterkunfts- und Heizkosten nicht in voller Höhe vom Jobcenter aner­  kannt werden, zahlten durchschnittlich folgende Beträge aus ihrem Einkommen oder aus ihrer Regelleistung zu ihrer Miete hinzu:

Haushalte mit fünf Personen: 97,55 €,

Haushalte mit sechs Personen: 97,19 €,

Haushalte mit sieben Personen: 139,14 € und

Haushalte mit acht Personen: 84,68 €.

Die Stadt Leipzig erhebt in ihrem Mietspiegel die Kosten je qm Wohnraum und weist bezogen auf diese die Mittelwerte je qm aus. Im Mietspiegel von 2016 sind die Wohnflächenstreuung und die Bruttokaltmieten nicht nach Haushaltsgrößen ausgewiesen. Dies wäre jedoch ein wichtiger Wert, um beispielsweise die Anzahl Haushalte mit mehr als vier Personen beziehungsweise mit Familien mit mehr als drei Kindern, deren Zahl zwischen 2012 und 2016 stark gestiegen ist, zu erheben. Daher fragen wir an:

  1. Warum wurden im Leipziger Mietspiegel 2016 nicht die Haushaltsgrößen erhoben?
  2. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern wohnen in der Stadt Leipzig? (Bitte nach Haushalten und Personenanzahl aufschlüsseln, für 2015 und 2016)?
  3. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern, welche Anspruch auf Wohngeld/KdU-Leistungen haben, lebten in einer  zu teuren Wohnung? (Bitte nach Personen und Anzahl Räume sowie der Überschreitung der qm-Anzahl, für die Jahre 2015 und 2016 angeben)
  4. Steigen die Kosten pro qm, je größer eine Wohnung ist beziehungsweise je mehr Wohnräume eine Wohnung hat? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Grundmiete und Kosten pro qm am Beispiel von 3-Raum- und 5-Raumwohnungen? (Bitte Daten vom Mietspiegel 2016 verwenden)